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die Bahlung der politischen Beiträge zu verweigern, ausdrück­lich benachrichtigt werden.

Habe doch die Universitätsbehörde dem Abgewiesenen an heimgestellt, ein Zeugnis beizubringen, das ihn von dem falschen Verdachte, ein politisch ungeeignetes Element zu Die Arbeiterpartei berlangt, die Wiederein­fein, befreie". Dazu hat schon Genosse Liebknecht   das nötige fegung der Gewerkschaften in die Rechte, die diese vor dem gefagt: daß es nämlich keineswegs so leicht ist, gegenüber Fällen des Osborneurteils besaßen. Die von der Regierung einer polizeilichen Denunziation seine Unschuld zu beweisen! angebotene Borlage ist aber alles andere als eine Erfüllung Wie dem aber auch sein möge, mit der Feststellung, diefer Forderung. Die Zukunft muß natürlich lehren, ob daß der Kultusminister von den untergeordneten Organen die Vorlage, die den Gewerkschaften erlaubt, ihre organiſa­einfach belogen worden ist, hat diese psychologische torischen Einrichtungen innerhalb enger Grenzen unter Zu­Seite der Sache auch nicht das allergeringste zustimmung der Mehrheit der Mitglieder für politische Zwecke tun. Es verrät nur das böse Gewissen des Agrarier- zu verwenden, der Arbeiterpartei etwas nüßen wird. Aus blattes, daß es über den springenden Punkt der Sache mit so den Erfahrungen der Vergangenheit zu schließen, dürfte dies berlegener Hast durch eine unehrliche Finte hinwegzugleiten fa um der Fall sein; denn die Versuche der Gewerk­fucht! schaften, auf freiwilligem Wege einen politischen Fonds zu schaffen, haben nur äußerst geringen Erfolg gehabt.

Ein Universitätsgesek.

In der Magdeburgischen 8tg." flagt ein Gelehrter über die totale Rechtlosigkeit der studentischen Jugend. Der Akademiker stehe noch immer unter der Zuchtrute einer patri­archalischen, unbeschränkten, ungeregelten Zwangsaufsicht und ent­behre der staatsbürgerlichen Rechte und Freiheiten, wie sie ter nichtstudierende gleichaltrige junge Mann besize. Nach dem Reichs bereinsgesetz sei allen Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr ab die Mitgliedschaft bei jedem Verein gestattet. Der deutsche Student dagegen, der im Durchschnitt das Mündigkeitsalter von 21 Jahren erreicht habe, sei jeder Willkür der Universitätsbehörden preisgegeben. Die Stellung des Studenten sei eben noch schüler­haft. Die patriarchalischen Verhältnisse einer vergangenen Beit paßten nicht mehr in unsere Universitätseinrichtungen. Der Patri­archalismus müsse aus den Vorschriften verschwinden.

So berechtigt diese Beschwerden sind, so fürchten wir nur, daß auch ein Universitätsgesetz, wie es der Verfasser fordert, die Recht losigkeit der Studenten nicht beseitigen wird. Denn auf die Mög­lichkeit, Studenten zu relegieren, die einer politisch mißliebigen Organisation angehören, werden unsere reaktionären Machthaber schwerlich verzichten. Schon heute ja können sich die Studenten im nationalen" Sinne politisch rücksichtslos betätigen. Nur freiheit­liche Bestrebungen werden nicht geduldet. Und so lange unsere Universitäten selbst noch so sehr vom Geiste ängstlicher Rechnungs. trägerei beseelt sind, wie das leider der Fall Dubrowsky wieder in so beschämender Weise gezeigt hat, wird sich die akademische Jugend und von den Dozenten gilt das gleiche eine wirkliche staats­bürgerliche Freiheit nicht zu erringen vermögen.

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Vom Ostmarkentag.

In Posen ist am Sonnabend der Gesamtausschuß des Ost­martenvereins unter Beteiligung von fast 200 Mitgliedern zu fammengetreten. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand selbst­verständlich die Enteignungsfrage, die Rittergutsbefizer Bernuth als den einzigen Weg bezeichnete, der zum Ziele führe. Alle anderen Wege seien nur Nebenwege, die auf diesen Hauptweg Hinführten.

Cürkei.

Ein Vertrauensvotum.

Ronstantinopel, 26. Mai. Die jungtürkische Partei botierte heute in ihrer Konferenz dem Großwefir mit 96 gegen 11 Stimmen ihr Vertrauen. Der Beschluß ist, da er mit Bwei drittelmehrheit gefaßt ist, für die ganze Partei obligatoris. Marokko.

Ein Gefecht im Muluja  - Gebiet.

Baris, 12. Mai. Aus Taurirt wird gemeldet, daß eine französische Kolonne am 23. Mai bei Debdu einen schweren Kampf mit Beni Riis zu bestehen hatte, die nach hartnädigem Rampf zurückgeworfen wurden.

Die Marrottaner sollen 500 Tote und Verwundete gehabt haben. Die Franzosen verloren an Toten einen Major, ein Leutnant und 18 algerische Schüßen wurden verwundet.

Mexiko  .

Die Flucht des Despoten.

Mexiko  , 27. Mai. Der bisherige Präsident Diaz ist heimlich nach Veracruz   abgereist. Die Reise wurde mit allen Vorsichtsmaßregeln ausgeführt. Es wurden drei Züge benutzt. Diaz Frau und Sohn reisten mit dem zweiten Zuge, der dritte führte eine Abteilung Soldaten mit sich. Die Ab­fahrtszeit wurde nicht bekanntgegeben, da man befürchtete, Aufrührer könnten die Flucht Diaz verhindern und ihn tätlich mißhandeln. Diaz hat sich an Bord des Dampfers" piranga" begeben, der Donnerstag von Veracruz   nach Europa   abgeht. Ein Manifest Maderos.

New York  , 27. Mai. Ein Telegramm aus Juarez meldet, daß Madero ein Manifest erlassen habe, in welchem er die pro bisorische Präsidentschaft niederlegt, an die Meri­kaner den Appell richtet, de la Barra zu unterstützen, und ihm die Truppen der Aufständischen zur Verfügung stellt.

Aus der Partei.

Parteisajule und Gewerkschaftsschule.

Der achte Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands  , der Bom 26. Juni ab in Dresden   tagt, wird sich mit einigen Anträgen zu beschäftigen haben, die eine Reform der Gewerkschaftsschule an= streben. Die Verwaltungsstelle Erfurt   des Deutschen Metall­arbeiterverbandes hat folgenden Antrag gestellt:

erfolgt richtet sich an eine unbestimmte Personenzahl, und wenn sie auch den Zutritt z. B. von dem Borgen der Streit­karte oder dergleichen abhängig macht, so ist die Kontrolle doch erfahrungsmäßig eine so oberflächliche, daß tatsächlich jeder Be­liebige Zutritt hat. Daß ferner in diesen Bersammlungen poli­tische Angelegenheiten, d. h. solche, welche auf Verfassung, Ver waltung, Gesetzgebung des Staates und die staatlichen Rechte der Bürger Bezug haben, erörtert werden, wird wohl nicht ange= zweifelt werden können, vielmehr auch durch den Verlauf der bisherigen Versammlungen bestätigt. Ich habe deshalb bis auf weiteres die polizeiliche Ueberwachung sämtlicher Streitversamm­lungen ohne Rücksicht auf die Art der Einladung angeordnet. Stellt sich hierbei heraus, daß eine Versammlung ohne die im§ 5 des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 vorgeschriebene Anzeige veranstaltet worden ist, so wird gegen den Veranstalter oder Leiter das Strafverfahren gemäߧ 18, 2 a. a. D. eingeleitet werden. Windler."

Der Utas trifft sachlich zunächst deshalb daneben, weil die Be­sprechung der Fettfabritarbeiter ja absolut nichts mit dem Berg­arbeiterstreit zu tun hat und auch überhaupt keine Streifver­fammlung war. Aber formell ist es wohl die standalöseste aller bisherigen Vergewaltigungen des Vereinsgefeßes, eine so interne Busammenkunft, wie es eine Betriebsbesprechung naturgemäß ist, zur öffentlichen und nun gar noch politischen Veranstaltung zu stempeln. Im übrigen ist dem Herrn Landrat der Name des Be­zirksleiters der Bergarbeiter, der die bisherigen Versammlungen einberufen hat, deren Verlauf die Erörterung politischer Dinge in Streitversammlungen bestätigt haben soll, angegeben worden, mit der Aufforderung, ihn wie angedroht- gemäߧ 18 des Reichs­vereinsgefeges zu belangen. Man würde so erfahren, wie fich die ordentlichen Gerichte zu diesem Landratserlaß stellen.

Wegen Beleidigung des Reichsverbändlers Dr. Henrici wurde der Verantwortliche der Beipziger Boltszig.", Genosse Alfred Keimling, zu 150 M. Geldstrafe verurteilt. Henrici war in einer Notiz der Leipziger   Boltsatg." als politischer Kasper" bezeichnet worden. Den angebotenen Wahrheitsbeweis die Bernehmung einiger politischer Persönlichkeiten lehnte das Gericht ab, woraus der Berteidiger schloß, daß das Gericht die Behauptung als wahr unterstelle. Das Gericht widersprach dieser Auffassung nicht.

Soziales.

Lehrlingsausbildung".

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Vor der 8. Kammer des Gewerbegerichts flagle der Baler des Buchbinderlehrlings Thiel gegen den Großbuchbindereibefiber Frydrychowicz, Grünftr. 4, auf Feststellung der Arbeitszeit für den

Lehrling.

Dieser muß an jedem Sonnabend bis nachts gegen 1 Uhr arbeiten. Es handle fich dabei nicht um eine richtige Buch binderarbeit, bei der der Lehrling etwas lernen tönne, sondern um bloße Einsteckarbeiten an einer wöchentlich erscheinenden Beitschrift.

Der Beklagte vertrat die Ansicht, daß er die Neberarbeit von dem Lehrling verlangen könne, denn der Buchbindertarif sage, daß zwar regelmäßige Ueberstunden tunlichst zu vermeiden seien, aber geleistet werden müßten, wenn sie sich nicht umgehen ließen. Die gesetzlichen Schutzvorschriften für jugendliche Arbeiter fämen für den Lehrling nicht mehr in Betracht, da er das 16. Lebens jahr schon vollendet habe.

Major von Tiedemann- Seeheim, der den Bericht des Hauptvorstandes erstattete, erzählte von internen Ber. handlungen, die mit der Regierung im November gepflogen worden seien. Man habe damals geglaubt, über den Berg zu sein, aber jede Erwartung und jede Berechnung sei getäuscht worden. Als auch nach dem Zusammentritt des Abgeordnetenhauses keine Klarheit geschaffen worden sei, habe sich die Vereinsleitung ge­Klarheit geschaffen worden sei, habe sich die Vereinsleitung ge Das Gericht hielt die geforderte Arbeitszeit für zu lang. nötigt gesehen, mit der bekannten Erklärung bom 20. Januar hervorzutreten. Der Vorstand sei dadurch in eine empfahl aber dem Kläger  , die Klage zurüdzunehmen, ba, wenn auch das Gericht eine Entscheidung treffe, der Beklagte sie aber oppofitionelle Stellung zu der Regierung getreten. Die Schuld dafür treffe aber nicht die Vereinsleitung. Auch habe am 25. Ja­" Die Gewerkschaftsschule der Generalfommission der Gewert nicht beachte, dann am Zustand nichts geändert sei. Die Hand­schaften Deutschlands   ist mit der Parteischule zu bereinigen. werkskammer, als Aufsichtsbehörde über das Lehrlingswesen, ver­nuar der Gesamtvorstand die Kundgebung einstimmig gutgeheißen. Solange die Verschmelzung nicht durchgeführt ist, sind die Ge- möge da wirksamer einzugreifen. Der Kläger   nahm darauf die Durch die neuerlichen Verhandlungen im Abgeordnetenhause und bied Reden des Landwirtschaftsministers sei die bestehende Notschaften verpflichtet, die Parteiſchule mit Gewerkschafts- Klage zurüd. funktionären zu beschicken. Ferner hat die Generalfommission Die Begründung des Gerichts ist sehr befremdlich, sie wirkt bahin zu toirten, daß der Vorstand der sozialdemokratischen gerade wie eine Aufforderung, auf die Entscheidungen des Gelverben Partei beranlagt wird, Parteifunktionäre an dem Unterrichts- gerichts zu pfeifen. Uebrigens ist die Bezugnahme auf den Tarif furfus der Gewerkschaftsschule teilnehmen zu lassen."

feineswegs herabgemindert worden. Der Vorwurf des Ministers, der Ostmarkenverein   habe sich auf die Enteignungsfrage verbissen, er betrachte sie als Allheilmittel, sei durchaus unberechtigt. Der Ber­

Zum erstenmal in der Großstadt.

nudsith?

ein ſei ſich ſehr wohl bewußt, daß die Enteignungsfrage keine bune" dazu, arveifellos dem berechtigten Wunsche, daß die zeit hinaus geschafft wird, dann kann man füglich von einer Dieser Antrag entspringt, so schreibt die Erfurter   Tri. sehr deplaziert. Wenn jeden Sonnabend über die normale Arbeits­mittel sei; aber die Anwendung des Enteignungs­gesetzes sei der Prüfstein für den Ernst der Durch. Funktionäre der Arbeiterbewegung eine einheitliche Ausbildung regelmäßigen Ueberzeitarbeit reden, die nach dem Tarif nicht führung der bisherigen Ostmartenpoliti!. Der erhalten. Der heute bestehende Zustand kann unmöglich auf die zulässig ist. Vielleicht ist die Organisation da mal nach und ver Verein gebe die Hoffnung nicht auf, daß doch noch ein Zusammen. Dauer aufrechterhalten werden. Während die Lehrer der Partei- hindert Seitensprünge, durch welche die arbeitslosen Gehilfen ge arbeiten mit der Regierung möglich sei. schule auf dem Boden des Klassenkampfes stehen, sind an der Geschädigt werden. In der Diskussion forderte ein Redner eine energischere Agi- werkschaftsschule Personen tätig, die nichts vom Klassenkampf tation des Ostmartenvereins. Der Standpunkt des Ministers sei wissen wollen; ja solche, die der modernen Arbeiterbewegung den Mit einer eigenartigen Haftpflichtsache hatte sich das Reichs­wohl auf innerpolitische Gründe zurückzuführen. Der Rücken gekehrt haben. Es wäre deshalb ein großer Fehler, wenn gericht aus Anlaß eines Rechtsstreits einer Bigarrenarbeiterin B. Volkswille" müsse aber von der Regierung kategorisch die Anwen- Parteifunktionäre an dem Unterrichtskursus der Gewerkschafts  - aus Ohlau mit dem Breußischen Eisenbahnfiskus zu befassen. dung des Enteignungsgefeges verlangen. Der gegenwärtige schule teilnehmen" würden. Es geht doch nicht an, daß unsere Minister sei nicht imstande, das Gesetz anzuwenden, der Funktionäre ausgebildet werden von Personen, die aus der Partei Volkswille werde ihn jedoch hinwegfegen. Es ausgetreten sind und sich damit vom modernen Sozialismus ab­wurde schließlich eine Resolution angenommen, die sich gegen die gewandt haben. Es ist zu wünschen, daß dies auf dem Gewerk­amtliche Ansicht wendet, daß die Ansiedelungstätigkeit eingeschränkt schaftstongreß flar zum Ausdruck gebracht wird. werden müsse. Die Besorgnis weiter Kreise sei nicht mehr durch bloße Versicherung, sondern nur mehr auf Grund unawei. deutiger Tatsachen zu überbrüden.

Die Versammlung maßte sich sowohl in ihrer Nesolution als auch bei ihren Neden an, im Namen des deutschen   Boltes zu sprechen. Da die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses ergeben haben, daß sogar nur eine leine Minderheit des Dreitlassenparlamentes hinter dem Ostmarkenverein  steht, wird sich der Landwirtschaftsminister durch die Drohung, hin­weggefegt zu werden, schwerlich einschüchtern lassen.

England.

aus Ohlan mit dem Breußischen Eisenbahnfiskus zu befaffen. Die Klägerin war zum erstenmal als 15jähriges Mädchen mit der Eisenbahn nach Breslau   gekommen. Als sie mit ihrer Schwester bon Breslau wieder nach Ohlau   zurüdfahren wollte, fragte sie auf dem falschen Bahnsteige nach ihrem Zuge. Darauf erhielt sie von einem Bahnangestellten die Auskunft, durch den Tunnel auf den anderen Bahnsteig zu gehen. Inzwischen sagte ihr auch ein Reisender, daß ihr Bug dort drüben stehe und daß sie, wenn sie Die Klägerin sprang noch mit wolle, schnell machen müsse.

Auch in den Gewerkschaften herrscht Unzufriedenheit über die Busammensetzung des Lehrerkollegiums an der Gewerkschafts­schule. Die Bremer   Bauarbeiter beantragen, daß in Bukunft nur Parteigenoffen als Lehrer tätig sind, und zwar solche, die den Klassenkampf in flarster Weise ihre Schüler Ichren". Ein nun in der Angst, den Zug zu verpassen, den einen Meter hohen Gewerkschaftorgan, der Textilarbeiter", nimmt in Nummer 16 Perron herunter auf das Gleis und wurde hier von einem lang." bom 21. April ganz entschieden Stellung gegen Herrn Richard sam heranfahrenden Leerzuge überfahren. Dabei hat sie beide Beine verloren. Calmer, der ja auch als Lehrer an der Gewerkschaftsschule tätig Das Landgericht Breslan wies die Klägerin mit ihren An­ist. Unter diesen Umständen scheint uns der Antrag der Erfurter  Metallarbeiter, die beiden Unterrichtsinstitutionen der Arbeiter. Sprüchen ganz ab, weil sie allein das Verschulden treffe. Das bewegung zu verschmelzen, nicht zeitgemäß. Rückhaltslos stimmen Oberlandesgericht Breslau dagegen hatte die Ansprüche der Klägerin wir dem zu, daß die Parteischule von den Gewerkschaften beschickt zu drei Vierteln dem Grunde nach für gerechtfertigt anerkannt. wird; ganz entschieden müssen wir uns aber dagegen wenden, daß zur Begründung führte das Oberlandesgericht aus, daß die die Partei unter den bestehenden Verhältnissen Genossen auf die lägerin, die zum erstenmal einen Bug benutzt habe, durch das Gewerkschaftsschule delegieren soll. Gewirr auf dem Bahnhofe und die Angst, ihren Zug nach Ohlau  nicht mehr zu erreichen und allein in der Großstadt bleiben zu müssen, die im Verkehr erforderliche Einsicht für die Gefährlichkeit ihres Tuns verloren habe. Diese Verwirrung sei an sich begreif­lich und der Klägerin nur zum geringen Teil als Verschulden an zurechnen. Dagegen fei der Betriebsgefahr der Eisenbahn der größere Teil an dem Unfall beigumeffen.

Das Osborneurteil und die Regierung. London  , 26. Mai 1911.( Eig. Ber.) Nach langem Bandern ist die Regierung endlich mit einer Vorlage heraus­Genosse Ludwig Schröder, der bereits vor einigen Tagen einen gerückt, die die den Gewerkschaften aus dem Osborneurteil leichten Schlaganfall erlitten hatte, so daß er die Leitung der erwachsenen Nachteile beseitigen soll. Herr Asquith hat Generalversammlung der Bergarbeiter nicht übernehmen fonnte, das Versprechen, das er vor den Wahlen gegeben, gehalten; ist am Sonnabend leider von einem neuen Schlaganfall heim denn die von Herrn Churchill eingebrachte Vorlage ent- gesucht worden, der so heftig war, daß unser bedauernswerter hält genau jene gänzlich unzulänglichen Be- Genosse vor den Augen seiner Freunde zusammenfant. stimmungen, die vom Ministerpräsidenten vor sechs Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Monaten stizziert wurden. Die Vorlage gestattet den Ge­Landratsrecht gegen Streifversammlungen! werkschaften die politische Betätigung nur, wenn diese als Der Streit der mitteldeutschen Braunkohlen. einer der Zwede in den von dem Registrar der Friendly bergarbeiter hat dem Beiber Landrat zu einer neuen Ver­Societies genehmigten Statuten der Gewerkschaft ausdrück- drehung des Reichsvereinsgefeßes Anlaß gegeben. Am Donnerstag, lich niedergelegt und die auf die politische Attion bezügliche den 11. Mai, sollte eine Betriebsbesprechung der Arbeiter der Felt fabrik in Nehmsdorf stattfinden. Diese Zusammenkunft sollte Bestimmung von der Mehrheit der abstimmenden Mitglieder ber im Lokal erschienene Gendarm Baul- wie er sagte in amt angenommen worden ist. Die für politische Zwecke gesam lichem Auftrag überwachen. Die Besprechung wurde nun natür der im okal erschienene Gendarm Baul melten Gelder müssen getrennt von den übrigen Geldern lich nicht abgehalten. Auf eine an den Landrat gerichtete Be­der Gewerkschaft verwaltet werden. Die politischen Beiträge schwerde antwortete dieser am 16. Mai mit folgendem forschen sollen ferner nicht obligatorisch sein. Ein Mitglied, utas: das sich weigert, zu zahlen, braucht sie nicht zu entrichten. Ein solches Mitglied muß die Erklärung abgeben, daß es sich weigert, den politischen Beitrag zu bezahlen. Es dürfen ihm feinerlei Nachteile aus dieser Weigerung erwachsen, auch darf die Pflicht, die politischen Beiträge zu bezahlen, nicht zu einer der Aufnahmebedingungen für neue Mitglieder gemacht werden. Der Registrar der Friendly Societies hat darüber zu machen, daß die Abstimmung über die Einführung der politischen Aktien vollständig geheim und auf Grund des all­gemeinen gleichen Stimmrechts erfolgt. Alle Mitglieder müssen von der Leitung der Gewerkschaft von ihrem Recht,

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Auf die Revision des Eisenbahnfiskus hat das Reichsgericht dieses Urteil des Oberlandesgerichts Breslau   aufgehoben und den Schaden in umgekehrter Weise verteilt: die Klägerin zu drei Vierteln abgewiesen und ihren Anspruch nur zu einem Biertel als berechtigt anerkannt.

Moderne Sklaverei.

Nichts anderes wie Sklaventetten find die sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen" der Unternehmer, mit denen immer so viel Rühmens gemacht wird. Am deutlichsten zeigt das eine Bestimmung, die die große Mechanische Baumwollspinnerei und Weberei in Bayreuth   in dem Mietvertrag für die von ihr er stellten billigen" Arbeiterwohnungen hat. Das Unternehmen jchaltet: für ihre Arbeitsstlaben das Recht der freien Berufswahl. ihrer Kinder aus und führt die wahrhaftige Leibeigenschaft wieder ein. Wenn nämlich das Kind einer Textilarbeiterfamilie aus der Schule entlaffen wird, und es wird nicht der Fabrik, in der Vater und Mutter um targen Rohn tätig sind, ebenfalls zur Aus­beutung überliefert, fo ftraft die Direktion die Eltern dadurch, daß die Miete für die Fabrifwohnung um 48 m. jährlich erhöht wird. Will also ein miserabel bezahlter Weber oder Spinner fein Kind nicht demselben Elend, unter dem er selbst leiden muß, Die gegenwärtig stattfindenden Streitversammlungen, zu ausgeliefert sehen, sondern es einen anderen Beruf erlernen denen auch die hier in Nede stehende gehört, sind offenbar öffent- lassen, so muß er dem reichen Unternehmer einen jährlichen Tribut liche Versammlungen, denn die Einladung gleichviel wie sie von 48 Mart zollen!

Die Entscheidung darüber, ob eine Versammlung eine öffent­liche politische Versammlung im Sinne des§ 5 des Reichsvereins­gesetzes und daher ein Beauftragter zu entfenden ist, steht dem pflichtgemäßen Ermessen der Polizeibehörde zu und kann nicht dem Beranstalter oder Leiter oder gar den Teilnehmern über­laffen werden. Es würde ja sonst jeder Einberufer usw. einer Versammlung imstande sein, die Anwesenheit polizeilich Beauf tragter durch die einfache Erklärung, daß es sich um keine öffent­liche politische Versammlung handele, auszuschließen.