Nr. 124. 28. Jahrgang.
Das Eisenbahnunglück
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Dienstag, 30. Mai 1911.
haus und 2 im Senat). Gleich erfreulich ist die Entwickelung der Geschäfte, weil das die einzigen sind, die ihnen von den Barteiorganisation. Die Zahl der organisierten Parteigenossen ist Großbanten übrig gelassen werden. Kommt der im ersten Quartal dieses Jahres auf 78 000 gestiegen gegenüber etwa Moment, dann erscheinen die Großbanken und verschlucken die kleine Konkurrenz.
bei Baumichulenweg 58 000 im Durchschnitt des Vorjahres.
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beschäftigte heute in einer umfangreichen Verhandlung die 2. Strafkammer des Landgerichts II. Wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransports und fahrlässiger Körperverlegung ist der Lokomotivführer Richard Heins angetlagt. Den Borsiz im Gerichtshof führt Landgerichtsdirektor Zimmermann, die Anklage wird von Staatsanwaltschaftsrat Dr. Pabst vertreten, die Verteidigung des Angeklagten führen die Rechtsanwälte Dr. Hugo Sonnenfeld und Dr. Herbert Fränkel. Zu der Verhandlung find etwa 30 Beugen geladen. Als Sachverständige find anwesend: Geh. Regierungsrat Courtois, Geh. Reg.- Rat Richter und Regierungsbaumeister Boepeler. Der jezigen Antlage liegt jener folgenschwere Bugzusammenstoß bei Baumschuleniveg zugrunde, welcher sich am frühen Morgen des 6. Februar d. J. ereignete. An jenem Tage, wenige Minuten vor 6 Uhr morgens, fuhr der vom Potsdamer Bahnhof kommende Vorortzug 3903 in den von Niederschöneweide nach Berlin fahrenden Stadtbahnzug 1830. Der um 5.30 von Baumschulenweg abfahrende Stadtbahnzug hatte das Ausfahrtssignal erhalten und setzte sich nach Berlin zu in Betvegung. Als er die Kreuzungsstelle mit den Vorortgleisen gerade ereicht hatte, tam ihm plöblich von der Seite der Vorortzug entgegen und fuhr ihm mit einem weithin hörbaren Krach in die Flanke. Bwei Personenwagen des Stadtbahnzuges tourden mit solcher Wucht aus dem Gleise geschleudert, daß sie die Böschung hinabstürzten und sich dabei überschlugen. Zum Glück war ber eine Wagen zweiter Klasse leer, während der zweite Wagen 3. Klasse start besetzt war. Auf einen furzen Moment der Stille erfolgte ein furchtbares Schreien und Wimmern der in dem hinuntergestürzten Wagen eingeschlossenen Personen, die zum Teil schwere Verlegungen erlitten hatten. Die Verlegten konnten durch das herbeigeeilte Bahnpersonal durch Oeffnen der Türen nach oben aus dem zertrümmerten Waggon herausgezogen werden. Die Verwundeten, die zumeist Gehirnerschütterungen, Quetschungen der Wirbelsäule und Knochenbrüche erlitten hatten, wurden in das Elisabeth Hospital in Oberschöneweide , zum Teil auch in das Kreiskrantenhaus in Brik geschafft, wo sie sämtlich mehrere Wochen zubringen mußten. Sofort, nachdem die Meldung ein gegangen war, begab sich der Direktionspräsident Rüdlin mit mehreren Beamten an die Unfallstelle. Da sich die Signale, Weichen und Sicherungsanlagen in vorschriftsmäßigem Bustand befanden, wurde von der Eisenbahnbehörde schon damals ange nommen, daß das Unglück auf eine
Verwechselung zweier Signale zurüdzuführen sei und zwar sollte nach Ansicht der Behörde die alleinige Schuld der Führer des von Rigdorf tommenden Buges, der jebige Angeflagte ein tragen. Gegen. wurde deshalb bie vorliegende Anklage erhoben. In der heutigen Verhandlung ergab sich folgendes: Der Angeklagte ist seit 1902 Lokomotivführer, nachdem er vorher 10 Jahre lang Seizer gewesen war. Er befuhr die fragliche Strede erft feit Juli v. 3. und sonst abwechselnd Stadtbahnzüge und Vorortzüge. In der Sache selbst beftritt er ganz energisch jegliche Schuld und behauptete, daß sein Signal auf freie Fahrt" gestanden habe, trotzdem es allerdings gleich nach dem Unfall wieder auf" halt" gestanden habe. Es habe nach feiner Meinung der Stellhebel vielleicht auf Halt" geftanden, das Signal aber nicht. Nach der ganzen technischen Anlage soll dies awar nicht möglich sein. Troydem sei es ihm schon dreimal vorgekommen,
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Gemeindewahlfiege in Deutsch - Desterreich. In der niederösterreichischen Eisenbahnerstadt A m stetten brachten unsere Genossen im 8. Wahltörper gegen Christlichsoziale und Deutschnationale fünf Kandidaten durch, in Bernau im Erzgebirge siegten unsere Genossen in allen drei Wahlkörpern mit an Einstimmigkeit grenzender Mehrheit. Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Die Justiz will ein Opfer haben.
Soziales.
Ein vernünftiges Urteil über die Nabattfsarvereine.
Jn Trostberg in Bayern wurde die Gründung eines Konsumvereins beabsichtigt. Sofort erschienen auch die Krämer auf dem Plan, um einen Rabattsparverein zu errichten. Der Vorsitzende des Handelsgremiums Traunstein , zu deffen Bezirk Trostberg gehört, wandte sich jedoch mit folgenden Ausführungen gegen diesen Plan: Von seiten des Handelsgremiums sei hier die Frage gestattet, ob es wünschenswert sei, die Geschäftstreibenden hier zu einer Aussprache zu veranlassen wegen der Einführung der Rabattmarten. Jedermanns freier Wille ist selbstverständlich und sei respektiert. Wäre es aber nicht besser, sich beizeiten gemeinsam vor neuer Teuerung und Arbeit zu schüßen, als später fich vergebens um die Abschaffung au plagen? Wer glaubt denn, daß ein Mensch 5 Proz. seines jährlichen Einkommens herschenkt? Das Publikum glaubt es zum Teil, und schweren Herzens entschließt sich mancher Geschäftsmann, an dieser Düpierung des Voltes fich zu beteiligen. Er muß eben mehr Nutzen auf seine Ware rechnen und erschwert sich dadurch natürlich andererseits wieder das Geschäft gegen den, der zu Nettopreisen verkauft. Was alles für Dummheiten möglich sind, beweist unsere heutige Zeit, in der wir auch Millionen für Ausfuhrprämien auf unser Getreide bezahlen, die wir nicht selbst sobiel produzieren, als wir im Inlande brauchen. Das sei nur nebenbei erwähnt. Man tann nicht mehr tun, als die Geschäftsleute rechtzeitig warnen.
Die Offiziere der Allensteiner Garnison sollte der Expedient der Königsberger Boltszeitung", Genoffe Mertins, durch einen politischen Vortrag, den er am 14. August v. J. gehalten hat, beleidigt haben. Er kam auf den Fall der Frau von Schönebeck zu sprechen und sagte nach einer Be= merkung über das Verhalten der Offiziere zu Frau v. Schönebeck : Der Prozeß hat gezeigt, wie vermorscht die bürgerliche Ehe ist. Da darf man nicht der Sozialdemokratie ten Vorwurf machen, daß sie die Ehe zerstöre." Der Garnisonälteste von Allenstein , Divisionskommandeur v. Westernhagen, hat wegen Beleidigung der Allensteiner Offiziere Strafantrag gestellt. Das Landgericht Tiljit hat aber durch Urteil vom 25. Januar das Verfahren eingestellt, weil nicht erwiesen sei, daß die Offiziere in bezug auf ihren Beruf beleidigt seien und der Strafantragsteller selber nicht beleidigt sein könne, weil er zur Zeit der Schönebeck - Affäre der Allensteiner Garnison noch nicht angehörte. Gegen dieses Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt. Er behauptete, die Beziehung zum Beruf sei unverkennbar, die Einstellung also zu unrecht erfolgt. Der Reichsanwalt erklärte die Revision für begründet und bemerkte dann noch: Der Staatsanwalt hat es Es zeigt sich immer von neuem, daß die einsichtigen Kaufleute unterlassen, sich den Strafantrag eines der in Frage kommenden durchaus keine Freunde der Rabattsparvereine find. Auf die Offiziere zu verschaffen; jebt hat er es auf meine Veranlassung Dauer werden fich die Gegner wahrscheinlich durchsetzen, besonders hin getan. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und berivies wenn die Konsumenten sie dadurch unterstützen, daß sie alle Gedie Sache an das Landgericht Tilsit zurück. Die Worte in Be- wenn die Konsumenten sie dadurch unterstützen, daß sie alle Geschäfte, die Rabattsparvereinsmarten anpreisen, meiden. ziehung auf ihren Beruf" in§ 196 find vom Landgerichte zu eng schäfte, die Rabattsparvereinsmarken anpreisen, meiden. ausgelegt. Auch enthält das Urteil mehrere Unklarheiten.
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Jugendbewegung.
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Eine Gesellschaft zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist am Sonnabend als deutsche Abteilung der 1910 zu Paris gegründeten Internationalen Vereinigung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit errichtet worden. Den Vorsik führt Dr. Freund, der Der Polizeikampf gegen die Jugendorganisationen Vorsitzende des Verbandes Deutscher Arbeitsnachweise und Vizehat zu einem Prozeß geführt, der am Sonnabend in fünfter präsident der Internationalen Vereinigung. Als Zwed der neuen Instanz die 8. Straftammer des Landgerichts I Berlin be- Gesellschaft formuliert der§ 3 der Sagungen: Das Problem der fchäftigte.- Angeklagt waren der Graveur Erich Sehne, der Arbeitslosigkeit und die Mittel zur ihrer Bekämpfung zu unterSandlungsgehilfe Georg Holzhütter, der Arbeiter Willi fuchen, entsprechende Materialien zu sammeln und die einschlägigen Schola und der Instrumentenmacher Ernst Wenzel. Die vier Fragen in Versammlungen zu erörtern. Sagungsgemäß foll die Angeklagten waren durch einen polizeilichen Strafbefehl in eine Gesellschaft zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit dem VerGeldstrafe von je 10 M. genommen worden, weil sie Personen unter bande Deutscher Arbeitsnachweise in enge Verbindung treten. Die 18 Jahren als Mitglieder aufgenommen und ferner auch die Namen Bureaus beider Organisationen follen miteinander vereinigt und der Vorstandsmitglieder und die Sagungen bezw. deren Alende öffentliche Versammlungen gemeinschaftlich abgehalten werden. rungen nicht dem Polizeipräsidium eingereicht hatten. Nach Ansicht bes Polizeipräsidenten handele es sich bei den Jugendorganisationen Ein merkwürdiger Hausfriedensbruch. um einen politischen Verein, welchem Personen unter 18 Jahren Schlechte Erfahrungen im Kampfe gegen das Ungeziefer machte nach dem Reichsvereinsgesetz nicht angehören dürfen. Gegen der Knecht Fresdorf auf dem Gute Friedrichsruhe bei Criwit in diesen Strafbefehl erhoben die Angeklagten Widerspruch. Das Medlenburg. Der Mann gehört zu den Elementen in der LandSchöffengericht ertannte seinerzeit auch auf Freisprechung, indem arbeiterschaft, die, von der modernen Sucht nach Wohlbehagen eres annahm, daß die Jugendorganisation nicht als ein politischer Berein anzusehen sei, sondern hauptsächlich die geistige Fortbildung griffen, alle Scheu vor der Herrschaft abstreifen. Es paßte ihm nicht, ihrer Mitglieder und die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs zum daß seine Schlafstätte von Ungeziefer wimmelte. Er ging mit Kol Biele habe. Die Straftammer hob dann aber wieder auf die Be- legen, die unter derselben Blage litten, zu dem Chef, dem rufung der Staatsanwaltschaft das freisprechende Urteil des Dekonomierat Schwieger, um Abstellung des Uebelstandes zu ver= Schöffengerichts auf, erkannte aber nur wegen der Aufnahme der langen. Im Falle dies nicht zugesagt wurde, wollten die GeBersonen unter 18 Jahren auf eine Geldstrafe, während bezüglich plagten ihre Papiere verlangen. Unerhört! Der Empfang des Nichteinreichens der Sabungen die Berjährung als eingetreten bei dem Herrn Oekonomierat entsprach der Situation. Es kam zu angesehen und das Verfahren bezüglich dieses Teiles der Anklage Auseinandersetzungen, die damit abschlossen, daß die Arbeiter eingestellt wurde. Das Kammergericht hob dieses Urteil auf, da hinausflogen. In der Aufregung ließen die Leute sich dazu ver eine Berjährung deshalb nicht angenommen werden könne, weil es fich um ein Dauerbelitt handele. Die Verhandlung, in welcher sich leiten, zurüdzukehren. Schwieger begrüßte fie mit einem Revolver. bas Gericht der Rechtsauffaffung des Kammergerichts anschloß. Der Dekonomierat jagte einen Schuß in die Dede; als Fresdorf endete mit einer Berurteilung der Angeklagten zu je fünf Mart dann flüchtete, erhielt er von dem Wirtschafter Harder mit einem Geldstrafe. Gummischlauch einen Hieb über den Kopf. Damit nicht genug. Fresdorf stand dieser Tage unter der Anklage des Hausfriedensbruchs vor dem Criwißer Schöffengericht. Das Gericht erkannte auf zwei Wochen Gefängnis. Die übrigen Beteiligten waren nicht zu ermitteln gewesen.
Aus Induftrie und Dandel.
Deutsches Mehl im Auslaude.
Sowohl die Ausfuhr von Roggenmehl als die von Weizenmehl nimmt auch im laufenden Jahre weiter start au. In den Monaten Januar bis April dieses und der drei Vorjahre betrug die Ausfuhr Deutschlands an Roggen und Weizenmehl in Doppelzentnern: Roggenmehl Weizenmehl
beim bierten Male sei leider etwas passiert. Sein Heizer Beeh habe ebenfalls deutlich gesehen, daß das Signal auf freie Fahrt" gestanden habe. Er selbst habe den Heizer noch darauf aufmert jam gemacht. Bon den drei falschen Signalstellungen habe er feinerzeit fofort Meldung gemacht; in einem Falle habe ein Versehen des Weichenstellers vorgelegen, während die beiden anderen Fälle anscheinend auf die nicht genügende technische Bollkommen heit der Signaleinrichtungen zurüdzuführen feien. Von den geLabenen Sachverständigen von der Eisenbahnbehörde wird entschieben bestritten, daß die an der Unfallstelle vorhandenen Signaleinrichtungen nicht genügend funktioniert hätten. In der Be weisaufnahme gegen den angeklagten Lokomotivführer eins traten zahlreiche von der Verteidigung gelabene Beugen auf, die übereinstimmend bekundeten, daß sie wiederholt beobachtet hätten, daß Signale, die eigentlich auf" halt" hätten stehen müssen, auf freie Fahrt" standen. Die Versuche der Sachverständigen, näheres über die Ursache des unrichtigen Funktionierens der Signale zu erfahren, scheiterten daran, daß in feinem dieser Fälle von den auf der Lokomotive befindlichen Beamten nähere Ermittelungen angestellt werden konnten, da sie die Lokomotive nicht verlassen durften. Der Geiger Beet, der sich ebenfalls auf der Lokomotive des voin Angeflagten geführten Buges befand, bekundete, daß er genau gefehen habe, daß das in Frage kommende Signal" C" auf freie Fahrt" gestanden habe. Eine Reih: anderer Zeugen befundeten dagegen, daß das Signal auf" halt" gestanden habe. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Pabst hielt durch die Beweisaufnahme festgestellt, da das Signal auf" halt" gestanden, der Angeflagte sich fomit einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht habe. Mit Rücksicht auf die schweren Folgen, die hieraus entstanden seien, beJedes Jahr hat eine Fortsetzung der Zunahme gebracht. Im antrage er eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten. Die Rechts- gangen Jahre 1910 hatte die Ausfuhr von Roggenmehl 1 668 918 anwälte Dr. Hugo Sonnenfeld und Dr. Herbert Fräntel hielten Doppelzentner gegen 1067 688 Doppelzentner, die Ausfuhr von bei den widersprechenden Beugenaussagen und den durch die Be Weizenmehl 1904 001 Doppelzentner gegen 1 640 686 Doppelzentner weisaufnahme als festgestellt anzusehenden Mängeln der Signal- im Jahre 1909 betragen. Wenn es fich dabei lediglich um einen einrichtungen die Freisprechung des Angeklagten für geboten. Veredelungsverkehr handelte, tönnte man mit der Steigerung zu Das Gericht schloß sich nach jeder Richtung hin den Ausfüh- frieden sein, die Getreide- und Mehlausfuhr ist aber ein Prämien rungen der Verteidiger an und ertannte auf Freisprechung. geschäft geworden, für das unser verruchtes Einfuhrscheinsystem die Die Erklärung des Angeklagten, daß er das Signal.freie Fahrt" Grundlage abgibt. habe stehen sehen, stehe awar in nichterklärlichem Widerspruch mit ben Gutachten der Sachverständigen über die technische Bolltommenheit der Einrichtungen; es fönne aber die Tatsache nicht aus der Welt geschafft werden, daß auch der als Zeuge bernommene Seizer eiblich befundete, daß das Signal auf freie Fahrt" geflanden habe.
Jog Aus der Partei.
1908
1909
1910
1911
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121 335
212 052
874 767 441 253
387 944 489 282
491 780 511 576
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Gerichts- Zeitung.
Eine nächtliche Revolverschießerei lag einer Anklage wegen qualifizierten Hausfriedensbruchs, Störperverlegung und unbefugten Waffentragens zugrunde, welche das Schöffengericht Berlin- Mitte beschäftigte. Angeklagt waren der Steward Erich Arnold und dessen Bruder, der Monteur Robert A. Der Angeklagte Grich A., welcher bei der Hamburg - AmerikaLinie als Steward angestellt ist, hatte vor einiger Zeit mit seinem Bruder eine Abschiedsbierreise unternommen. An dieser beteiligte sich der Eisenbahnschirrmann Radekky, der bei der Ehefrau des Robert A. als Schlafbursche wohnt. Daß Robert A. schon drei Jahre von seiner Frau getrennt lebt und Radetzky bei ihr die Stellvertreterrolle spielte, tat dem gemütlichen Beifammensein der brei feinen Abbruch. Während der Bierreise verneinte Radehkh auf ausdrückliche Fragen des Robert A., daß er zu dessen Ehefrau in Beziehungen getreten sei und auch, daß er überhaupt noch bei ihr wohne. Als sich R. verabschiedet hatte, faßte Robert A. den Blan, sich persönlich zu überzeugen, ob er die Wahrheit gesagt Die Deutsche Bank in Süddeutschland . Die der Deutschen Bant hatte. Beide begaben sich nach der Wohnung der Frau A., to nahestehende theinische Kreditbank in Mannheim , fie be- fie furzerhand die Türfüllung eintraten und dann feststellten, daß fit 85 millionen Mart Aktienkapital und 15 millionen Radetty die Untvahrheit gesagt hatte. Es kam zu einer wüsten Mart Referven, schließt mit der Pfälzifen Bant in Prügelei auf dem dunklen Korridor, bei welcher Erich Arnold Ludwigshafen 50 millionen Mart Aftienkapital- mehrere Rebolberschüsse abgab, die jedoch glüdlicherweise niemand eine Interessengemeinschaft. Diese bekommt für die trafen. Der Amisanwalt beantragte mit Nüdsicht auf die recht nächsten fünf Jahre nur die 7 Broz. Dividende garantiert, fie muß gröbliche Ausschreitung der Angeklagten 1 Woche und 50 M. bezw. aber alle Jahre von ihren Einnahmen vorweg eine halbe Million 10 Tage und 40 M. Geldstrafe. Rechtsanwalt Dr. Coßmann an die Rheinische Bant abführen. Das Aktienkapital der Pfälzischen machte geltend, daß in der nächtlichen Prüfung der ehelichen Treue Bant soll auf furze Zeit berkleinert werden, und zwar durch der Ehegattin durch den Ehemann ein Hausfriedensbruch nicht Rüdforderung von Attien, die von ihren Besizern gratis abzugeben erblickt werden könne. Das Gericht erkannte auf 40 bezw. 60 mi. find! Behn Millionen des Grundkapitals sollen so eingefordert Geldstrafe. Dank der überraschenden Erfolge der sozialistischen Partei bei werden. Die zehn Millionen dienen dem weiteren Zweck, daß sie, ten nunmehr abgeschlossenen Wahlen ist die Bahl unserer Ber- als Stapitalserhöhung wieder auferstanden, zur Erwerbung der treter in den Kommunen ganz bedeutend in die Höhe geschnellt. Süddeutschen Bant in Mannheim , welche ein Attien hatte fich am 24. Januar vor der Strafkammer in Kreuzburg Sozialistische Bürgermeister und Ortsvorstände gibt es in den fapital von 12 Millionen befigt und nun zum Konzern der die Einliegerfrau Maria Kubit zu verantworten. Sie hatte das Bereinigten Staaten jett 81, und zwar entfallen auf den Staat Deutschen Bank gehört, benutzt werden! im Februar 1907 geborene uneheliche Kind einer Dienstmagd vom Kalifornien 4( Berkeley , Neiderland, Pasadena , San Bernardino), Die drei so fusionierten Banten, die äußerlich jede für sich Frühjahr bis August 1908 in Pflege. Sie vernachlässigte den auf Colorado 1( Victor), auf Jdaho 1( Coeur d'Alene ), auf Jllinois 3 weiterlebt, verfügen dann über ein Aktienkapital von rund Knaben sehr, trant viel und war oft von früh bis Abend fort. In ( Davis, Granite City, O'Fallon), auf Kansas 3( Arma, Curran 150 Millionen Mart! Es ist bewundernswert, wie rasch und für solchen Fällen legte sie dem Kinde etwas Semmel und Brot ins bille, Girard), auf Michigan 5( Flint, Greenville, Jadson, Wilson, ihre eigenen Raffen schmeralos die Deutsche Bant diefes Geschäft Bett. Einmal war sie von Sonnabend früh bis Montag fort. Eine South Frankfort ), auf Minnesota 8( La Porta, Ten Strife, Two macht. Fufton, Säuberung und Stempeleriparnis andere Frau erbarmte sich in dieser Beit des Kindes und fand es Harbors), auf Missouri 38( Cardwell, Gibson, Minten), auf auf einen Schlag! Die Deutsche Bank verzichtet auf eine Busammen halb verdurftet und ganz mit Kot bejubelt. Das Kind wurde der Nebraska 2( Beatrice, Red Cloud ), auf Washington 1( Edmonds) schließung der drei Banten zu einem Unternehmen, um fich feine Angeklagten weggenommen und starb 14 Tage später. Die Ursache und auf Wisconsin 4( Brantwood, Green Bay , Manitowoc, Mil- Verpflichtungen aufguhalsen, für die sie mit Mitteln aus dem eigenen des Todes ist nicht festgestellt. Da nicht nachgewiesen war, daß die wautee). Außerdem find nunmehr 225 andere Kommunalämter, Befig einzutreten hätte. Durch die vorübergehende Kapitals- Vernachlässigung des Kindes durch die Angeklagte den Tod verwie Stadträte, Schulräte, Stadtschreiber, Stadtschahmeister, Stadt- reduzierung wird der Pfälzischen Bank das Geld frei, das zum Er- ursacht hat, erkannte das Gericht auf Freisprechung. Auf die richter und Superrevisoren, mit Parteigenossen besetzt. Im werb der Süddeutschen Bant notwendig ist; die Stempelsteuer, Revision des Staatsanwalts hob gestern das Reichsgericht das Urteil nationalen Repräsentantenhaus ist die Partei durch den Genossen die sonst bei Aufnahme neuer Aktien zu zahlen gewesen wäre, auf und verwies die Sache an die Strafkammer zurück. Wenn auch Victor Berger bertreten, und in den gefeßgebenden Körperschaften fällt fort, die unsicheren und nicht gerade allzu jauberen Ge- der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nicht vorliegt, so sei doch der Einzelstaaten find 17 Genossen, nämlich in Massachusetts 1, fchäfte werden kostenlos abgestoßen. Allerdings, die Provinzbanken eine Verurteilung der Angeklagten nach§ 121 möglich, denn es gehe North Dakota 1, Pennsylvanien i und Wisconsin 14( 12 im Unter machen zumeist nur deswegen unsichere, halb oder auch ganz faule aus den Feststellungen hervor, daß die Angeklagte eine wegen
Die Vertretung der amerikanischen Partei in den Kommunen und gefeggebenden Körperschaften. Man schreibt uns New York :
Wegen fahrlässiger Tötung
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