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fugendlichen Alters hilflose Person, für die fie au forgen Halfe, in rufes aufzuklären und nur gesunde und geiftig befähigte Mädchen zurüd. Auch der Etrich- Rumpler- Pilot Bollmöller unternahm hilfloser Lage vorfäßlich verlassen hat.

Bilder über das Treiben vornehmer Lebemänner wurden in einem Prozeß aufgerollt, der einige Tage das mittel­fränkische Schtourgericht in Nürnberg beschäftigte. Als Angeklag­ter fungierte der Zahnarzt Dr. Pfeiffer, der der schweren Kuppelei beschuldigt war. Pfeiffer hatte am Lorenzerplay in Nürnberg eine fomfortable Wohnung für 3000 M. gemietet; in diese teilte er sich mit dem Apotheker Hornig und dem Bauführer Seidel. Beiden gab Pf. häufig Gelegenheit, mit jungen Mädchen intim zu ber­tehren. Aber auch eine große Anzahl sonstiger Freunde verkehrten im Hause Pfeiffers, und viele nahmen an den Unfittlichkeiten teil, die, wie der Gerichtsvorsißende sich ausdrückte,

lebhaft an Sodom und Gomorrha erinnern. Die Opfer der Lüftlinge waren zumeist ganz junge, erbärm lich bezahlte kontoristinnen, hin und wieder auch eine junge Arbeiterin. 24 solcher Mädchen marschierten im Saale als Beugen auf, neben den zahlreichen vornehmen Herren, die bei Pfeiffer verkehrten. Unter letteren befindet sich ein halbes Duzend Offiziere, der Sohn des mittelfränkischen Regierungspräsidenten, der sehr bekannte Freiballonluftschiffer Bankdirektor Leh, und noch andere Stüßen der guten Gesellschaft. Doch haben nicht alle diese Herren an den Orgien in Pfeiffers Wohnung teilgenommen. Am buntesten trieben es die drei Inhaber der Wohnung und der Di­rektor Leh, Die Dinge, die bei Pf. borkamen, waren in weiten Kreisen der Nürnberger Rebewelt bekannt; sie nannten die drei mit dem Spiznamen

bas keusche Dreied"

oder die keusche Dreieinigkeit" oder das keusche Kleeblatt". Die Herren besuchten das Volksfest oder andere Gelegenheiten, wo das vergnügungsluftige weibliche Element leicht anzutreffen ift, ban­delten mit jungen Mädchen, die ihnen gefielen, an und luden fie in die Wohnung zu einem unschuldigen Essen ein. Ramen sie, so gelang es in den meisten Fällen, sie firre zu machen. Das keusche Dreieck und die anderen Herren, die mit den Mädchen verkehrten, blendeten diese mit Geld oder anderen Geschenken. Meist handelt es sich um Mädchen im Alter von 16 bis 20 Jahren. In mehreren Fällen ist es auch vorgekommen, daß die Wüftlinge, als sie hörten, daß das von ihnen zu Fall gebrachte Mädchen noch eine Schwester hatte, jene veranlaßten, auch diese mitzubringen. Bieles , was innerhalb dieses Kreises bortam, läßt sich taum andeuten, viel meniger schildern. Wie raffiniert Pfeiffer borging, erhellt aus dem Fall eines 15jährigen Mädchens, einer Verkäuferin, die den Pf. als Zahnarzt tonfultierte, der sich nach ihrem Alter erkundigte. Das Mädchen hatte feine Hilfe noch mehrmals in Anspruch zu nehmen; an ihrem 16. Geburtstag lub er sie selbst zu sich ein und wollte sie gefügig machen. Sie fette fich aber entschieden zur Wehr, trorauf Pf. fie ärgerlich als dummes Mädchen titulierte. Damit diese Sache nicht zur Anzeige tam, bezahlte Pf. dem Vater des Mädchens eine Schweigegeld von 1500 wit. In einem anderen Falle war Pf. ähnlich gegen eine junge Patientin vorgegangen, bei der er seinen Zwed erreichte; als dem Vater, einem Bantangestellten, Andeutungen von dem Verhältnis hinterbracht wurden, ging er zu Pfeiffer und verlangte die ehrenwörtliche Erklärung, daß nichts unrechtes borgekommen sei. Pfeiffer gab ohne Bedenken sein Ehrenwort. Es kam oft vor, daß ein eingeladenes Mädchen in Pfeiffers Wohnung diesen mit Ley oder einem anderen Herrn zu­fammentraf; Pf. verschwand dann und ließ das Paar allein. Die Freunde der feuschen Dreieinigkeit waren in der Wohnung wie zu Hause, benutten nach Belieben die Betten, sperrten sich mit ben Mädchen in den Zimmern ein usw. Es ist ein unglaubliches Stück Schmuß, das hier aufgeführt wurde.

Dr. Pfeiffer wurde zu der geringen Strafe von zwei Monaten

zur kaufmännischen Tätigkeit zuzulassen; ferner fordert er die einen Höhenflug bis zu 600 Metern Höhe und landete im prächtigen Ausdehnung der Arbeiterinnenschutzgesetzgebung und das Verbot Gleitflug. Auf dem Flugfeld Bort stieg vor einigen Tagen der der Frauenarbeit in Betrieben mit sittlichen oder gesundheitlichen neue Grade- Pilot Schall zu einer Höhe von 2150 Metern auf Gefahren. Er schlug sodann folgende Resolution bor :

Wieder ein Todessturz.

" Der Deutsche Verband kaufmännischer Vereine erblidt in womit er einen neuen Höhenretord für Deutschland der ernsthaften Erziehung und Ausbildung der weiblichen Han- aufstellte. delsangestellten ein wirksames Mittel zur Regelung der ständig wachsenden Frauenarbeit im Handelsgewerbe und hofft, daß auf dem Wege der organisatorischen Selbsthilfe zusammen mit gesetz­Auf dem Flugfelde von Cameri ( Italien ) ist am Sonntag der geberischen Maßnahmen die vorhandenen falärbrüdenden Ten­Senzen der Frauenarbeit beseitigt werden. Zu diesem Zwede Flieger Cirri angesichts einer großen Zuschauermenge, unter der empfiehlt der Verband: Erstens die Durchführung eines obliga- fich auch die Frau und zwei Kinder des Aviatikers befanden, torischen Fortbildungsschulunterrichts für weibliche Angestellte bis aus einer Höhe von 200 Meter herabgestürzt. Das Flugzeug wurde zum vollendeten 18. Lebensjahre, sowie eine staatliche Beauf- vollständig zertrümmert und geriet in Brand, Cirri wurde schwer fichtigung der Handelsschulen für Mädchen, und zwar in allen verwundet hervorgezogen und starb bald darauf. Bundesstaaten. Zweitens die Einführung einer praktischen Lehr­zeit für weibliche Angestellte, die mit der theoretischen Aus­bildung Hand in Hand gehen soll. Drittens gesetzgeberische Maß­nahmen, die das Verbot der Frauenarbeit in Betrieben mit Wie amtlich gemeldet wird, find bei dem Postoffizianten gesundheitlichen oder sittlichen Gefahren herbeiführen. Die Durchführung dieser Forderung ist in erster Linie von einer Durchführung dieser Forderung ist in erster Linie von einer straffen Organisation der weiblichen Angestellten zu unterstützen, die in eigenen Reihen sowie bei Eltern und Vormündern auf­

flärend wirken muß.

Die Resolution fand einstimmige Annahme.

Daß die Prinzipale die Aufmerksamkeit auf die Organisation als den besten Faktor in dem Kampf gegen die bestehenden Miß­stände wenden, ist sehr erfreulich. Man hätte noch hinzufügen müssen, daß die allein gegebene Organisation die des Zentralver bandes der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen ist. Auch sollten die Inhaber die Konsequenz aus ihrer Anschauung ziehen und mit der Organisation gemeinsam den Kampf gegen die Schandent­lohnung, wie sie vielfach anzutreffen ist und die einen wirklichen unlauteren Wettbewerb darstellt, aufnehmen.

Mutterschutz und Säuglingsfürsorge.

Ein Cholerafall in der Steiermart.

Franzki, der auf seiner Urlaubsreise in Benedig an Brech­durchfall erkrankte, nach seiner Rückkehr in seinem Heimatsort altendorf choleraberdächtige Erscheinungen festgestellt worden. Die bakteriologische Untersuchung hat Cholera asiatica er geben. Der Erkrankte ist gestern mittag gestorben. Die Behörden haben alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhüten.

Selbsterkenntnis!

Bor kurzem wurde in dem ostpreußischen Städtchen Lie 5 ft abt eine Kirche eingeweiht. Bei dem sich anschließenden Festmahl brachte der Generalsuperintendent D. Braun ein Hoch auf den Kaiser aus, das er nach der Elbinger 8tg." mit folgenden Worten ein­leitete:

" Ich hege eine unbegrenzte Berehrung für unseren Kaiser, und darin würde mir jeder nacheifern, der Gelegenheit hat, wie ich, den Reichtum seines Innenlebens fennen zu lernen. Diesem Mann gegenüber sind wir alle, verzeihen Sie, meine Herrschaften, den etwas harten Ausdrud, Schafstöpfe, so groß ist meine Bewunderung seines Geistes, der alles auffaßt und umfaßt und verarbeitet!"

Kleine Notizen.

Zusammenstoß zweier Torpedoboote. In der Nacht zum Sonntag find bei einer Uebung der deutschen Heeresflotte bei Glagen die Torpedoboote S 139 und G 172 aufammengestoßen. Hierbei wurde der Matrose Eberlein tödlich verlegt.

Die badische Regierung hat in einem Erlaß die Bezirksärzte angewiesen, durch die Hebammen Erhebungen darüber anzustellen, ob und in welchem Umfange tie Wöchnerinnen stillen. Solche Fest ftellungen sind auf Karten seit Jahrzehnten durchgeführt worden, fie erstrecken sich jedoch auf zu kurze Zeit, gewöhnlich 1 bis 2 Wochen nach der Niederkunft, so daß man den Ergebnissen nur ge­ringen Wert beimessen konnte. Nun aber sollen die Hebeammen Der Mann muß sich und seine Freunde ja kennen! Offenbar die Kinder ein volles Jahr hindurch beobachten und hierüber auf hat er auch recht, denn niemand der Festteilnehmer hat ihm wider­Bählfarten, die jeweils nach Ablauf eines Jahres abzuliefern find, sprochen. den amtlichen Aerzten berichten. Es soll genau festgestellt werden, wie die währent des Jahres 1911 in Baden geborenen Kinder ge­stillt werden, ob das Kind nur Brustnahrung, oder Brustnahrung und künstliche Nahrung, oder nur künstliche Nahrung erhält. Solche Untersuchungen für ganze Staaten wurden in den letzten Jahren Das Bedeutungsvollste an der badischen mehrfach vorgenommen. Bon Räubern entführt. Auf einer Studienreise ist im nord­Enquete besteht aber darin, daß hier, falls das Kind keine Brust­nahrung erhält, der Grund hierfür( Unvermögen der Mutter, Miß- griechischen Gebirgslande der bei der Firma Karl Beiß angestellte biltung des Kindes oder Weigerung der Annahme der Brust, Beamte Richter von Räubern überfallen und entführt worden. Gleichgültigkeit oder Bequemlichkeit der Mutter, Rüdkehr zur Troy eifriger Verfolgung konnte man bisher der Mänber, die a wei Erwerbsarbeit usw.) angegeben werden soll. Derartige Erhebungen, militärische Begleiter des Reisenden ermordet die nach den Ursachen forschen, wurden bisher nur an einem eng haben, nicht habhaft werden. begrenzten Material bon privaten Forschern ausgeführt. Die Bei einer Rauferei zwischen Soldaten und gibilpersonen in badische Untersuchung, die sich auf die Wöchnerinnen des ganzen Budapest wurde die einschreitende Bachabteilung arg bebrängt Großherzogtums und somit auf eheliche und uneheliche, arme und und gab fünf Salben ab. reiche, städtische und ländliche Mütter erstreckt, wird geeignet sein, bier schwer, drei Bolizeibeamte und fünf 8ibil. Licht in die bisher vielumstrittenen Probleme der Stillungsnot zu perfonen leicht verlegt. bringen. Hungersnot in Tripolis . Wie ein Telegramm aus Ronstanti rung von Tripolis und dezimiert in manchen Gegenden die Bevölkerung; der Bezirk Drfele ist nahezu ent böltert.

Ein Soldat wurbe töblich.

Gefängnis verurteilt, weil man ihn nach Meinung des Gerichts Delegiertenversammlung des Schweizerischen Arbeiterinnen- nopel meldet, wütet eine furchtbare Hungersnot unter der Bevölke

nur in wenigen Fällen habe faffen können.

berbandes.

Eine für Mieter sehr bemerkenswerte und zumeist völlig un- In Winterthur hielt am legten Sonntag der Schweizerische bekannte Bestimmung der Baupolizeiverordnung hat zu einer An- Arbeiterinnenverband seine Delegiertenversammlung ab, die von flage, die gestern vor der 5. Straffammer des Landgerichts II zur 24 Delegierten und einer Anzahl Gäste besucht war. Der Verband Verhandlung tam, geführt. Von der Polizeiverwaltung in zählt gegenwärtig 13 Sektionen und der Anschluß von drei in der Königswusterhausen war auf Grund der Baupolizeiverordnung für jüngsten Zeit gegründeten neuen Arbeiterinnenvereinen steht zu er den Kreis Teltom bom 28. Mai 1907 gegen mehrere Einwohner warten.

eines Grundstücs in Wildau , darunter gegen einen Chemiter und Der Verbandstag beschloß die Einführung des Obligatoriums gegen mehrere Beamte, ein Strafmandat erlassen worden. Die der Vorkämpferin" für die Verbandsmitglieder, während die Frage Dabei in Frage kommende Bestimmung stellt das Beziehen der Woh- der Schaffung einer Hilfs- und Sterbekasse bis zum nächsten Ver­nung vor erfolgter Gebrauchsabnahme unter Strafe. Gegen dieses bandstag zurückgestellt wurde. Strafmandat erhoben die davon Betroffenen Widerspruch. Das Zwei Referate betrafen das Frauenstimmrecht und die Schöffengericht in Königswusterhausen erkannte auch auf Auf- fchweizerische Kranten und Unfallversicherung. hebung des Strafmandats und Freisprechung der Angeklagten. In Heber ersteres referierte Genoffin Walter. In der von ihr vor­diesem Urteil wurde u. a. gesagt, daß die fragliche Bestimmung gelegten Resolution heißt es: der Baupolizeiverordnung eine unerträgliche Belästigung der Mieter darstelle. Es könne von den Mietsluftigen, welche die Absicht haben, in ein neues Haus einzuziehen, unmöglich verlangt werden, erst zur Polizei zu laufen und sich zu erkundigen, ob der Eigentümer auch im Besize des Gebrauchsabnahmescheins sei. Außerdem bestehe auch die Möglichkeit, daß die Polizei, die gar teine Verpflichtung zur Auskunft habe, die Auskunft verweigere.

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Das von Jahr zu Jahr in allen Industriezweigen stets raschere Vordringen der weiblichen Erwerbsarbeit löst für das leibliche und geistige Wohl, für die kulturelle Weiterentwidelung der Nationen ernste gefahrdrohende Wirkungen aus. Ist doch das Weib, als Mutter, die Trägerin von Volkskraft und Volksgesund­heit und in solcher Eigenschaft doppelt schutzbedürftig. Aus­reichender Arbeiterinnen-, Mutter- und Kinderschutz wird aber erst geschaffen werden, wenn er energisch und unabweisbar bon der großen arbeitenden Volksmasse und darunter von den Frauen selbst bei Gesetzgebung und Gesetzesänderung immer und immer wieder gefordert wird. Es liegt daher nicht nur im Pflichten­treis der proletarischen Frauen, die politische Gleichberechtigung des weiblichen mit dem männlichen Geschlecht anzustreben und fämpfend zu erobern. Es ist ebenso sehr Aufgabe der Arbeiter, der Genossen, diese Frauenforderung nachdrücklich zu verfechten und damit den Boden vorzubereiten zur allmählichen Beseitigung aller wirtschaftlichen und sozialen Frauennot.

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Briefkaften der Redaktion.

Die furiftife Sprechstunde findet 2taben Reaße 69, Born bier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% is 7% Uhr abends, Sonnabends

von 4% bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Brieflaften bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in ber Sprechstunde vor.

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2. 46. 1. Ja. 5 bis 34 M. 2. Wenn die Frau zu Bestellungen er mächtigt war, find Sie abnahme und zahlungspflichtig. Die Ermächtigung tann auch darin gefunden werden, daß die Frau vorher Bestellungen ge macht hat. 3. Nein. Nowawes 100. 1. Ja. 2. Die mündliche Er flärung, wenn sie von der Frau angenommen ist, halten wir für bindend. aber zur Teilung verpflichtet. 5. Gegen das Verbot darf die Frau nicht 3. Ja, mit Ausnahme der Haushaltungsgegenstände. 4. Nein. Sie ist bandeln. 23. 16. An einen Notar. Die Kosten richten sich nach dem Dbjekt. Süd- Ost 07. Die statutarische Bestimmung ist maßgebend. Berlin 28. Der Befizer des Hundes ist in vollem Umfange haftbar. Beschaffen Sie sich ein Armutszeugnis und flagen Sie beim Amtsgericht. . 12. 1. Die Tochter ist auf Berlangen der Schulbehörde zum weiteren Schulbesuch verpflichtet. Die Konfirmation hat damit nichts zu n. 2. Sie ist nur in einer Gemeinde steuerpflichtig. Das Bermögen bon 3000 Mart unterliegt teiner Vermögenssteuer. D. R. 11. Rein. S. P. 71. Sie müssen beim Amtsgericht Nigdorf Ihren Austritt an melden. Demnächst erhalten Sie eine Borladung, der Folge zu leisten ist. A. S. 22. Das Schriftstüd genügt der Form nach nicht.- J. A. 72. 150 M.; bei Bedürftigteit tann Ermäßigung bis auf 5 M. erfolgen. . B. 77. Ein Ansbruch besteht nicht; versuchen Sie es mit einem Antrag. H. 100. Ja, vom Januar 1910 ab, unter Berujung auf§ 41 Abs. 3 des Invalidenversicherungsgesetzes. nicht. Falls Biändung Ihres Eigentums erfolgt, müssen Sie intervenieren. 100 J. W. Sie haften . R. 344. 1. Sie müssen Stenntnis erhalten, falls Ihre Adresse be fannt ist. 2. Ja, am zwedmäßigsten durch eine dritte Person. Der Delegiertentag der Arbeiterinnen, indem er das beab- R. V. 100. Wenn der Versicherte Inländer ist, nein, wenn Ausländer, fichtigte Eintreten der Arbeiterschaft für die besonderen Inter- tann er Abfindung mit dem dreifachen Betrage der Jahresrente be effen des Frauenproletariats aufs lebhafteste begrüßt, sieht darin anspruchen. Inländer haben die Möglichkeit der Weiterversicherung. den Ausgangspunkt zu planmäßig gemeinsamem Kampfe, der allein Gewähr bietet für den machtvoll geistigen Aufstieg der arbeitenden Klasse und damit für die menschenverbrüdernde und menschenbeglückende Völkerbefreiung."

Gegen das freisprechende Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Vor Gericht führte der Vertreter der Anklage aus, daß nach einer Kammergerichtsentscheidung in einer ganz gleichen Sache nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter von jener Polizeiverordnung betroffen werde, da in dem Gefeß nur ganz allgemein von dem" Beziehen" gesprochen werde. Wie sich die Mieter davon in Kenntnis seken, ob der Gebrauchsabnahmeschein erteilt sei oder nicht, sei ihre Sache. Auch schüße die Unkenntnis ber Gesetze nicht vor einer Bestrafung. Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld führte für die Angeklagten aus, daß es sich in dem vorliegenden Falle um eine ganz unzulässige Ausdehnung der Gefeßesauslegung handle. Bezüglich des Vermieters sei es durch­aus berechtigt, wenn man von ihm verlange, vor Erteilung des Gebrauchsabnahmefcheines keinen Mieter einziehen zu lassen, zu­mal ihm ja auch nur dieser Schein ausgehändigt werde. Es müsse tatsächlich als eine unerträgliche Belästigung des Publikums an gesehen werden, wenn man von einem Mieter, der sich mitten in bem Trubel und den ganzen Unzuträglichkeiten eines Umzuges befinde, verlangen würde, auch noch zur Polizei zu laufen und fich zu erkundigen, ob auch der Gebrauchsabnahmeschein erteilt sei. Das Gericht stellte sich auf den Boden der Stammergerichtsentscheitrag bung und der fraglichen Bestimmung, nach welcher ganz allgemein bas Beziehen" untersagt sei. Hierdurch werde natürlich auch der Mieter betroffen. Das Urteil lautete auf je 1 Mark Geldstrafe. Gegen dieses Urteil wird Revision eingelegt werden.

Aus der Frauenbewegung.

Hinein in die Organisation.

Ueber die Frauenarbeit im Handelsgewerbe sprach am Montag in der Hauptversammlung des Deutschen Verbandes kaufmännischer Vereine der Verbandssekretär Baum- Frankfurt. Der Redner führte unter anderem folgendes aus:

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Im Anschluß daran wurde beschlossen, es sollten die Verbands­fettionen besondere Frauenstimmrechtsfommissionen mit dem Auf­bestellen, auf die allmähliche gesetzliche Einführung des Frauen­stimmrechts hinzuwirken. Ueber die Kranken- und Unfallversicherung referierte Genoffe 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4 Greulich und fand eine von ihm beantragte Resolution ein­stimmige Annahme.

Mögen die Verhandlungen und Beschlüsse bes Binterthurer Speise-& is­

Verbandstages zur weiteren blühenden Entwickelung des Schweize - Effenzen, unerreicht fein. natür. rischen Arbeiterinnenverbandes beitragen!

Aus aller Welt.

Bom Flugsport.

Bum Fluge Nom- Paris- Turin startete am Sonntag eine ganze Anzahl Flieger bei Paris . Zwei derselben, Beaumont Die Vorbildung des weiblichen Personals bleibt weit hinter und Garros, stellten einen neuen Rekord im Ueberlandflug auf, jener des mänlichen zurück, was sich bei der Bewerbung um fauf- indem sie noch an demselben Tage nach Zurüdlegung einer männische Posten sehr fühlbar macht und zu den unangenehmen Strede bon 645 Kilometern in Avignon landeten. Erscheinungen der Frauenarbeit im Handelsgewerbe beiträgt. Da gegen hat die Frauenarbeit den unleugbaren Borteil, daß einzelne Die übrigen Wettbewerber blieben weit hinter ihnen zurüd. Am faufmännische Betriebe, so namentlich Bedarfsartitel für Damen, Montag fetten Beaumont und Garros den Flug nach Nizza fort, nur von weiblichen Kräften bestellt werden können; ferner ist die mußten jedoch Zwischenlandungen vornehmen. Auch Frey und weibliche genaue und zuverlässige Arbeit durchweg anzuerkennen. Stimmerling sind am Montag in Avignon gelandet. Trotzdem find aber die Schäden der Frauenarbeit heute noch über Beim fächsischen Rundflug wurde am Sonntag die dritte Strede wiegend und haben ihre Ursachen darin, daß viele weibliche Ange- Leipzig- Plauen zurüdgelegt. Büchner und Laitsch stellte ihren Beruf nur als einen durchgehenden Posten für die The trafen nach 1 Stunde 14 Minuten respektive 1 Stunde 46 Minuten betrachten und sich während dieser Zeit mit sehr geringen Galären begnügen, die den Arbeitsmarkt ungünstig beeinflussen. Ferner am Ziele ein. Lindpaintner gelangte erst am Montag nach Blauen. fommen hierzu noch Bedenken gesundheitlicher und sittlicher Art. Auch auf dem Johannisthaler Flugfeld wurden am Sonntag Um eine Befferung der Verhältnisse zu erzielen, schlägt er vor, schöne Flüge ausgeführt. Sen del machte auf einem Dorner­Eltern und Vormünder über das Wesen des taufmännischen Bes Eindeder in großer Höhe einen Ueberlandflug nach Karlshorst und

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