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ihm ja nur darauf an, bei seinen Gästen die Abneigung gegen|

den Handel mit Margarine und zwar mit seiner Margarine

500 Mark Belohnung. Aus Düsseldorf ist, wie die dortige Polizeiverwaltung mittheilt, ein Kassenbote Jakob Giesen am 25. v. M. nach Unterschlagung von 9000 Mart, darunter 5000 M. in Hundertmarkscheinen, flüchtig. G. ist am 26. April 1848 geboren, mittelgroß, bat turzes blond und grau gemischtes Haar, einen ganz kurzen Vollbart und trug ein Jaquet aus blauem Cheviot. Beim Gehen läßt er den Kopf hängen. Er hat einen Baß bei sich, der am 7. Juli in Düsseldorf auf den Vergolder Jakob Giesen ausgestellt ist. Auf seine Er­mittelung und die Herbeischaffung des Geldes ist die Belohnung ausgesetzt.

Mit Beschlag belegt wurde die Reiche eines jährigen lottenburg wohnhaften Poliers S. Der Tod des Kindes, welches einer Gehirnblutung erlag, wird mit Mißhandlungen, welche bie Stiefmutter an dem Mädchen begangen haben soll, in Verbindung gebracht.

Gerichts- Beitung. Gerichts- Beitung.

Eingangsthores. Diese Benußbarkeit hatte der Beklagte auch während der ganzen Vertragszeit zu gewähren. Jede Beein zu befämpfen. Die Abneigung gegen den Verbrauch der Margarine braucht er nicht erst zu bekämpfen. Hier hat er eine beansprucht von seinem früheren Meister Heinze 28,50 M. rück- Vermiether felbst oder einen dritten mit Vorwiſſen des Ver­Gewerbegericht. Kammer V. Der Rohrleger Sacher trächtigung dieses Rechtes des Miethers, erfolge sie durch den treffliche Bundesgenossin in der Armuth und dem Massenelend. Je größer die Armuth wird, desto mehr schwindet das ständigen Lohn. Der Beklagte hatte die Zahlung dieser Summe miethers, erzeugt einen Anspruch auf Schadenersatz auf feiten des verweigert, indem er bestritt, daß S. an mehreren der in Frage ein anderen Personen zugängiges Grundstück, das von solchen, Miethers. Dazu kommt die allgemeine Pflicht des Beklagten, Mißtrauen gegen die Margarine, desto höher steigt kommenden Tage gearbeitet habe. Im Termine machte er dies Fabrikanten. Denn natürlich greift nur derjenige zur Kunstbutter, Veranlassung des Herrn beziehungsweise der Frau Heinze an halten, welcher feine Gefahr für Leben und Gesundheit der ihr Berbrauch, und desto besser blüht der Weizen der ebenfalls geltend. Der Kläger behauptete dem gegenüber, auf namentlich von seinen Miethern, betreten werden muß, während der allgemeinen Verkehrszeiten in einem Zustande zu er der sich die Naturbutter nicht mehr leisten fann, wie man über­jenen Tagen auf dem Bau und haupt bei Nahrungsmitteln, gegen deren Verbrauch und Vertrieb in seiner Nähe sich aufgehalten zu haben. eine Antipathie" herrscht, immer nur an den Besizloſen als den doch hätte dasselbe nach des Beklagten Worten bald ein- daß die Klägerin in dem Hauſe des Beklagten schon seit Es sei fein Material dagewesen, bort verkehrenden Personen mit sich bringt. In der Thatsache, Konsumenten zu denken hat. Offen gestanden, wir verargen es treffen sollen, was nicht geschah. Als es an einem Morgen ge- längerer Zeit wohnt, ohne eine Beleuchtung beansprucht zu den Fabrikanten und$ 5ändlern nicht, daß fie ihre angepriesene bracht wurde, habe es der Kutscher wieder mitgenommen, weil er baben, ist kein Verzicht auf jene Rechte zu finden. Ebenso un­Margarine nicht felber effen, und wir finden es begreiflich, daß fein Geld dafür erhielt. Der ebenfalls gegen Heinze flagbare erheblich ist es für die Pflichten des Beklagten, ob der Gebrauch die gesammte besitzende Klaffe diese Abneigung gegen das ver- Selfer Gräfling fagte als Zeuge femes ehemaligen Mitarbeiters in Giebichenstein besteht, die Höfe, auch wenn sie den Zugang der dächtige Fabrikat, wie auch gegen alle anderen sogenannten Sacher dasselbe aus. Das Gericht nahm einstimmig als erwiesen Wohnungen bilgen, nicht zu beleuchten. Ein solcher Gebrauch, Volksnahrungsmittel, theilt. Margarine ist wirklich fein Hoch­genuß! Aber man soll es dann auch der besiglosen Klasse nicht an, daß der Kläger bis zu dem von ihm angegebenen Tage, bis wenn er bestände, befreit nicht von der nach allgemeinen Grund­verargen, wenn sie das Zeug ebenfalls nicht mag und nach etwas nur die Schuld des Beklagten war, wenn Kläger die Zeit nicht lagten auf die aus den erleuchteten Seitengebäuden auf den Hof zum 30. Juli, beim Beklagten in Arbeit gewesen ist und daß es fäßen erwachsenden Schadenersatzpflicht. Der Hinweis des Be Besserem verlangt. durch Arbeit ausfüllen konnte. Das Gericht gelangte um so eher fallenden Lichtstrahlen ist nicht geeignet, die Unterlassung einer Die Polizeiverwaltung von Greifenhagen zeigt an, daß au dieser Annahme, weil der Beklagte dem Kläger ein Attest aus Betenchtung zu rechtfertigen. Es muß für feststehend erachtet es ihr noch immer nicht gelungen ist, die Persönlichkeiten des gestellt hat, nach dem er bis zum 30. Juli bei ihm in Stellung werden, daß die nur zufällige, von dem Beklagten nicht veran Mannes und der Frau festzustellen, die dort am 26. Juni d. J., gewesen ist. Heinze wurde verurtheilt 28,10 M. an Sacher zu staltete Beleuchtung nicht ausreichend gewesen ist, um die auf dem Abends 11 Uhr, von der Brücke in die Reguit gesprungen sind. zahlen. Der Kläger Gräfling erzielte, da die seiner Klage Hofe und dem hier in Rede stehenden Wege befindlichen Gegen­Der Mann hatte sich zorber, nachdem sich beide zusammen- 84 Grunde liegenden Umstände diefelben wie im Falle Sacher ſtände mit Sicherheit zu erkennen, und daß die schwachsichtige gebunden hatten, einen levolverschuß in den Kopf beigebracht. wider Heinze find, gleichfalls ein obfiegendes Urtheil. Er hatte Klägerin durch diese fehlende oder mangelhafte Beleuchtung über Beide ertranken. Die 23äsche der Frau ist. S. gezeichnet. 28 M. beansprucht. Abzüglich 90 Pfennig für Raffenbeiträge Klägerin fann der Beklagte nicht zu seinen Gunsten verwerthen. die Kiste zu Falle gekommen ist. Diese Schwachsichtigkeit der Bielleicht ist diese Mittheilung geeignet, Aufklärung über die Per- und Versicherungsmarken wurde ihm das verlangte Geld zu Diese Eigenſchaft der Klägerin, welche etwa 1/2 Jahr zur Besitz­sonen zu schaffen. gebilligt. Rammer II. Einer Klage der Kürschnermamsell Euphro- zeit des Beklagten D. in dem Hause wohnte, war außerdem ein fina Mika gegen den Pelzwaaren- Fabrikanten Oppenheim lag Grund, den Beklagten zu noch größerer Aufmerksamkeit in An­folgender Sachverhalt zu grunde. Fräulein Mita gab im Frühsehung der Beleuchtung des Zuganges zu den Wohnungen feines jahr ohne zu fündigen ihre Arbeit bei Herrn Oppenheim , der sie Hauses anzuspornen. Ein Verschulden des Beklagten ist auch damals beschäftigte, auf, obgleich sie sich schriftlich verpflichtet darin gefunden worden, daß die Kiste in der geschilderten Weise hatte, die gefeßliche Kündigungsfrist inne zu halten. Oppenheim auf dem Zugangswege gestanden hat. Daraus, daß der Beklagte flagte darauf gegen sie. Es fam ein Vergleich zustande, daß in dem Hause wohnt, sein Geschäft betreibt, in der auf dem Hofe Fräulein M. auf 14 Tage bei etwas erhöhtem Lohn in ihr belegenen Werkstatt zu thun hat, folgert das Berufungsgericht, altes Arbeitsverhältniß zurückkehre; sie war bereits ander- daß ihm die Kifte und ihr Blas nicht entgangen sein kann und wärts in Stellung. Die weiland Beklagte, jetzt Klägerin nicht entgangen ist. Wenn der Beklagte es somit schuldhafter­wollte nun an einem bestimmten Tage bei Oppenheim eintreten, weise unterlassen hat, den Weg zu den Wohnungen seines Hauses um die 14 Tage abzumachen". D. verlangte, daß sie zunächst von Gegenständen frei zu halten, welche Hindernisse für den un­ihre Papiere, Invalidenkarte und Krankenkassenbuch, ihm über- gefährdeten Zugang bilden und geeignet sind, die passirenden Der frühere Paftor Harder aus Weißenfee ist aus der mittele. Am anderen Tage ging sie, mit der Invalidenkarte Menschen zu beschädigen, und außerdem eine genügende Be­Frrenstation der Charitee nach dem Untersuchungsgefängniß zurück versehen, in Begleitung ihres Bruders nochmals zu D., wurde leuchtung des Weges verabsäumt hat, so hat er sich Versehen zu geführt worden. Da er nach dem Gutachten der Aerzte als aber von deffen Frau, da sie das Kassenbuch nicht hatte, schulden kommen lassen, welche er auch bei gewöhnlichen Fähig unzurechnungsfähig betrachtet werden muß, wird das Ver in seiner Abwesenheit wieder fortgeschickt. Sie wandte sich feiten und ohne Anstrengung der Aufmerksamkeit vermeiden konnte fahren gegen ihn eingestellt werden. Wie die von ihm be- nun an das Gewerbegericht und verlangte die Verurtheilung und welches ihn als ein grobes Versehen zum Schadenersatz ver­gangenen Sittlichkeitsverbrechen beweisen, ist S. gemeingefährlich, Oppenheim's zur Zahlung einer Entschädigung für durch pflichtet. fodaß man ihn jedenfalls in eine Frrenanstalt bringen wird. ihn verursachte Zeitversäumniß. Das Krankenkassenbuch hat sie Natürlich! nach ihren Behauptungen deshalb D. nicht übergeben können, Aus Crefeld wird berichtet: Durch die Schurkenstreiche zweier Zum Kapitel der Entschädigung unschuldig Juhaftivter. weil es ihr derzeitiger Arbeitgeber, der sie nur auf 14 Tage von der sogenannten besseren Gesellschaft angehörenden Taugenichtſe und auch die Beiträge bezahlen wollte. Der Beklagte wurde, großartige Schwindeleien verübt zu haben, in Untersuchungshaft nachdem der Bruder der Klägerin vernommen war, zur Zahlung zubringen müffen. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Die von 2,25 m. verurtheilt. Der Färber Walter wurde mit einer Klage gegen die beiden hoffnungsvollen Pflänzchen hatten eine ganze Menge Einbruchsdiebstähle verübt. Nun hatten dieselben einem Herren Altenberg , Färbereibefizer, abgewiesen. Die Be­Der in Rathenow festgenommene Einbrecher Ziegler, lagten seien im Recht gewesen, ihn wegen seines Betragens zu Male eingebrochen worden war, eine schriftliche Aufforderung Wirth auf der Steinstraße, bei dem schon verschiedene alias Herr Müller aus der Müllerstraße in Berlin ", hat in der entlassen, ohne kündigen zu brauchen. Walter benahm sich im geschickt, wonach derselbe einen Werthbrief an einer beſtimmten Nacht zum Mittwoch abermals einen fühnen Fluchtversuch ge- Termin nicht sonderlich anständig, weswegen ihm eine Ordnungs- Stelle in der Nähe des Wasserthurmes niederlegen solle, er macht. Ziegler war mit einem Fuß in seiner Belle angeschlossen, strafe von 3 M. auferlegt wurde. was ihn jedoch nicht verhindert hat, sich der Fessel zu entledigen würde dann die gestohlenen Gegenstände wiederbekommen. Die und den Versuch zu machen, durch die Decke, von welcher er die Ein eigenartiger Sachverhalt lag der Anklage wegen Polizei rieth dem Wirth, den Brief hinzulegen, es würden ein Verschalung abgerissen, zu entkommen. Nur der Wachsamkeit Urkundenfälschung zu Grunde, die gestern vor der ersten Ferien- paar Beamte zur Stelle sein. Zwei Arbeiter, welche auf einem der Gefängnißbeamten ist es zu danken, daß der kühne Verbrecher Straffammer des Landgerichts I gegen den Fuhrherrn Emil Spaziergang begriffen, durch das Feld kamen, hoben ahnungslos bei seinem Fluchtversuch ertappt wurde. Er wurde nun noch Grünberg verhandelt wurde. Der Fachverein der Berliner den Brief auf und wurden daraufhin von den beiden Beamten Jeßt, stärker in Eijen gelegt. Droschkenkutscher wollte am 1. April eine Versammlung ab- bis in ihre Wohnungen verfolgt und sofort verhaftet. Auf der Brandstelle am Tempelhofer Ufer hat die halten, um gegen die Taxameter- Droschken Stellung zu nehmen. nachdem die beiden braven Arbeiter zwei Monate in Unter­Feuerwehr bis gestern Abend 94 Uhr angestrengt zu thun ge- wurde im Verein entworfen, von dem Vorstandsmitgliede Streu schuldig und die wirklichen Verbrecher die oben bezeichneten Das bei dem Polizeipräsidium einzureichende Erlaubnißgefuch suchungshaft zugebracht, tomint es erst an den Tag, daß sie un­habt. Die von einigen hiesigen Blättern gebrachte Nachricht von ins Reine geschrieben und dem Angeklagten, als Schriftführer Bürschchen sind. Es sollen Söhne höherer Beamten sein. Wer dem Tode des Feuermanns Bandow bestätigt sich zum Glück nicht. Die Hauptverlegung, die er davongetragen, ist eine Hals- des Vereins, übergeben, um es dem Polizeipräsidium zu entschädigt die Arbeiter für die erlittene Untersuchungshaft? wirbelsäulen Quetschung. Der Oberfeuermann Heidrich ist in- unterbreiten. Grünberg erhielt die Erlaubnißbescheinigung fo- Wenn weiter feine Verdachtsmomente für diefelben vorlagen, zwischen auch in das Elisabeth- Krankenhaus eingeliefert, er leidet fort mit. Am Abend des 11. April waren über 1000 Droschten hätte doch wohl deren Unschuld schon weit eher festgestellt werden besonders an den Folgen einer Kohlenoxydgas- Bergiftung. besitzer der durch die Anschlagsäulen veröffentlichten Einberufung fönnen. Die mit der Untersuchung beauftragten Beamten hätten gefolgt. Die Sigung follte gerade eröffnet werden, als ein wissen können, daß derartige Schwindeleien höchst selten von Vorstandsmitglied den Angeklagten fragte, ob er die polizeiliche Arbeitern ausgeführt werden. Genehmigung bei sich führe. Der Gefragte bejahte und holte das Schriftstück hervor. Bei dieser Gelegenheit las er zum ersten Male durch, wobei er zu seinem Schrecken entdeckte, daß die Genehmigung auf den 17. April lautete. Er will der Meinung Die Oberförster des Potsdamer Regierungsbezirks gewesen sein, daß hier ein Schreibfehler seitens des Beamten sind vom legierungspräsidenten angewiesen worden den An- vorliege und um nicht den Vorwurf der Nachlässigkeit hören zu Der Sozialdemokratische Wahlverein für den dritten sprüchen der Landbevölkerung auf fäufliche Ueberlaffung von müssen, weil er das Schriftstück vorher nicht geprüft, machte er Waldstreu so weit zu entsprechen, als dies ohne überwiegende durch eine kleine Radirung aus der 7 eine 1, sodaß das Datum Berliner Reichstags Wahlkreis hielt am 17. Auguft eine öffentliche Versammlung ab. Stadtverordneter Theodor Nachtheile für die Forsten dem Bedürfniß gemäß geschehen kann." nun auf den 11. April lautete. Der überwachende Polizei wiener referirte über die Bedeutung des internationalen lieutenant, den man von der Abweichung des Tages der Ver­Von Heren Brüß geht uns in betreff des Eingefandts von sammlung von dem ausgestellten Erlaubnißschein unterrichtet Kongresses". Was die Bedeutung des Züricher Kongresses erhöhe, Herrn Berliner in Angelegenheit seiner Maßregelung folgende hatte, ließ sich nach Schluß der Versammlung das Schriftstücksichtigt, es sind dieses die Berichte der Delegirten aller Länder. so führte der Redner aus, sei bisher in der Presse nicht berück­Erklärung zu: Das Verbot, welches seinerzeit an meine Kollegen geben. Die Aenderung war leicht festzustellen und wurde auch ohne Aus allen Berichten ging hervor, daß der Kampf der Arbeiter­erging, mit mir im Betriebe zu sprechen, rührt allerdings, wie weiteres von dem Angeklagten eingestanden. Nun stellte sich ich gern zugebe, nicht von Herrn Oswald Berliner her, sondern später heraus, daß nicht der Beamte, sondern das Vorstands: lasse gegen die Ausbeutung in allen Ländern mit kapitaliſtiſcher von dem Braumeister Herrn Kannegießer. Von meiner Maß mitglied Streu den Schreibfehler begangen hatte. Produktionsweise derselbe ist, und wie schon im Kommunistischen regelung bin ich nach wie vor überzeugt, auch glaube ich nicht, Nachdem im Termine der Sachverhalt wie vorstehend fest- Manifest" sehr richtig enthalten, auf politischem und wirthschaft. daß der Streit mit dem Schmied ein Grund für meine Ent- gestellt worden war, hielt der Staatsanwalt das Bergehen der lichem resp. gewerkschaftlichem Gebiet geführt werden muß. Der Bericht der Engländer besagt, daß sie troß ausgezeichneter Ge laffung war, sondern es war nur ein Vorwand. Urkundenfälschung für erwiesen und beantragte eine Gefängnißwerkschaftsorganisation mehr und mehr den Schwerpunkt auf die strafe von drei Tagen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Polizeibericht. Am 16. ds. Mts. Nachmittags gerieth ein Schwindt, plädirte in längeren Ausführungen für Freisprechung. politische Aktion legen, daß auch bei ihnen die Arbeitslosigkeit in zweijähriges Mädchen vor dem Hause Chorinerstr. 1 unter die Der Angeklagte habe keineswegs das Bewußtsein von der ebenso erschreckender Weise zunimmt, wie in den übrigen Ländern Räder eines Kohlenwagens und erlitt außer einem Armbruch Rechtswidrigkeit seiner Handlungsweise gehabt, sondern er mit dem modernen Industrialismus. Quackfalbereien der Bour­bedeutende Quetschungen des Oberkörpers, so daß es nach der habe nur einen vermeintlich unrichtigen Zustand in einen geoiste- Regierung verwerfen auch sie und fordern Beseitigung des Charitee gebracht werden mußte. Am 17. ds. Mts. Morgens richtigen umändern wollen. Ebenso fei nicht nachzu Bourgeoisie gleicht sich in allen Ländern wie ein Gi fapitalistischen Systems. Dasselbe Bild biete Frankreich . Die wurden die Kaufmann Fränkel'schen Eheleute in ihrer Wohnung weisen, daß der Angeklagte irgend jemanden habe in der Wilhelmstraße und ein Kellner auf dem Hofe des Grund­dem anderen. babe Frankreich den Panama - Standal, Der Gerichtshof kam zu einer anderen Ueber- Italien seinen Bank Krach, so habe Deutschland seinen täuschen wollen. ftüds Gartenstr. 168 erhängt vorgefunden. Vor dem Hause zeugung. Selbst wenn der Angeklagte der Ueberzeugung war, elfenfonds und Chauffeeftr. 86 fiel ein Rutscher von seinem in der Fahrt befind- daß ein Schreibfehler seitens der Polizei vorliege, so durfte er Aus den Berichten der Delegirten ging weiter hervor, daß mehrere die Steuer Defraudationen aufzuweisen. lichen Arbeitswagen, gerieth unter die Räder und wurde am die Alenderung nicht vornehmen. Wenn man beispielsweise ein Arme so bedeutend verletzt, daß seine Ueberführung nach dem Rind auf dem Standesamte anmelde und sehe nachher, daß der Nationen gegenwärtig die Erringung des allgemeinen Wahl­Augusta- Hospital erforderlich wurde.- Vormittags wurde Beamte in die Anmeldebescheinigung versehentlich ein falsches rechts in den Vordergrund ihrer Bewegung rücken. In ein zweijähriger Knabe vor dem Hause Manteuffelstraße 83 Datum eingeteagen, so habe man doch nicht das Recht, selbst die allen sogenannten Kulturstaaten frißt der die man gesammten Steuererträgnisse auf, durch einen Bierwagen überfahren und an der Hand Henderung vorzunehmen. Auch eine Täuschung sei in der Hand- fast die dem Volke auf indirektem Wege abgepreßt hat. schwer verlegt. Nachmittags sprang eine unter fittenpolizei- lungsweise des Angeklagten zu finden, denn der überwachende licher Aufsicht stehende und wegen einer Uebertretung zur Wache Polizeilieutenant sollte getäuscht werden, damit er die Versamm Berichte der Polen lassen erkennen, daß sie die Wieder­des 6. Polizeireviers gebrachte Frauensperson aus dem Fenster lung nicht auflöse. Der Fall liege aber denkbar milde und sei errichtung ihres Vaterlandes nur wünschen, um Theil zu nehmen des im ersten Stode des Hauses Gſafferstr. 44 belegenen Klosets Deshalb auf das zulässig niedrigste Strafmaß ein Tag Geam Bölkerbunde in unserem Sinne. Das Berhalten der Nach­auf den Hof hinab und erlitt bedeutende Verlegungen am Kopfe fängniß fommen der polnischen Freiheitskämpfer zur Militär- Borlage hat und Fuße. Sie wurde nach der Charitee gebracht. An der mehr als jahrelange Agitation auftiärend gewirkt. Sie leben Admiralbrücke fiel ein Knabe beim Spielen in den Landwehr- Zur Haftpflicht der Hausbesitzer. In dem Prozesse eines in allen drei Monarchien in einer Art Belagerungszustand. Kanal, wurde jedoch noch lebend aus dem Waffer gezogen. Giebichensteiner Hausbesizers wegen Schadenersatzleistung hat jest Schon bei der leßten Wahl zeigten 6000 zu Preußen gehörige An derselben Stelle sprang Abends ein Mädchen ins Wasser, das tgl. Ober- Landesgericht Naumburg das Urtheil gesprochen. Polen durch Abgabe ihrer Stimmen für die Sozialdemokratie, wurde indessen noch lebend herausgezogen und nach dem Der Thatbestand war folgender: Frau Wwe. 3., die in dem daß sie dem Adel und dem Klerus den Gehorsam gekündigt Krankenhause am Urban gebracht. Eine Frau fiel Abends Grundstück des Klempnermeisters D. wohnte, fiel in der Dämme haben, und sie werden den Kampf gegen das Pfaffenthum weiter aus dem Fenster ihrer im vierten Stock des Hauses Prenzlauer rung im Hofe über eine dort stehende Riste. Die Frau erlitt einen führen. Die Gründung von gewerkschaftlichen Vereinen ist ihnen straße 38 belegenen Wohnung auf die Straße hinab und starb auf Beinbruch und klagte, da die Heilung angeblich nicht vollständig namentlich in Rußland und Desterreich unmöglich, ihre der Stelle. Auf dem Holzplage von Zimmermann und erfolgte, auf Entschädigung, indem sie das Klage Objekt auf Presse wird erstickt. Politisch rechtlos und wirthschaftlich ge= Sohn, Tempelhofer Ufer 34, entstand Vormittags in einem bis 2100 m. bezifferte. Die Rifte war nicht von D., sondern von fnechtet, verzweifeln sie dennoch nicht. Je elendere Mittel zu zur Luckenwalderstraße reichen den offenen Bretterfchuppen auf einer anderen Mietherin in den Weg gestellt; das Verschulden des ihrer Niederhaltung gebraucht werden, um so mehr steigere sich bisher noch nicht ermittelte Weife Feuer, das sowohl diesen als Hausbesizers wurde aber darin gefunden, daß er die Kiste nicht ihre Erbitterung. Wenn auch ihre Taktik verschieden, so ist das auch die übrigen auf dem Plage lagernden Holzvorräthe zerstörte weggeräumt, den Hof auch nicht beleuchtet habe. Das tgl. Land- Biel dasselbe. Deutschlands Wahlresultat hat das Siegesbewußts und auch die Hinterhäuser der Nachbargrundstücke ergriff. Die gericht Halle hatte den Hausbesitzer verurtheilt, Schadenersatz zu sein der anderen Völker bestärkt und Nacheiferung hervorgerufen. jenseits der Luckenwalderstraße belegenen Holzplähe geriethen leiften; auf die eingelegte Berufung hat das Ober- Landesgericht Der persönliche Gedankenaustausch hat den Werth des Kon­ebenfalls, jedoch nur in geringer Ausdehnung in Brand. In- Naumburg dieses Urtheil jezt bestätigt. Wir entnehmen diesem greffes bedeutend erhöht und das Gefühl der Soldarität ge= folge des Einsturzes eines brennenden Bretterstapels wurden die Urtheil folgendes: Aus dem Miethsvertrage hat der Miether den fördert. An den organisirten Genossen liegt es nun, den Sinn Feuermänner Moritz und Bandow schwer und der Oberfeuer- Anspruch auf den gemeingewöhnlichen Gebrauch der vermietheten für Zusammengehörigkeit zu verbreiten. Der Eindruck, den die mann Heidrich anscheinend leichter verlegt. Sie wurden nach Sache, die Klägerin nicht nur auf Benutzung der ihr von dem Delegirten auf dem Kongreß erhielten, theilt sich allen Nationen und wird allen Vortheil bringen und widers Anlegung eines Verbandes nach dem Elisabeth- Krankenhause ge- Beklagten vermietheten Wohnung, sondern auch der dazu führen mit bracht. Außerdem fanden drei kleine Brände statt.

Ein Arreftant hatte sich gestern Abend in der 8. Stunde auf das Dach der Markthalle in der Lindenstraße geflüchtet. Die Polizei alarmirte schleunigst die Feuerwehr, bei deren Anrücken der Arrestant freiwillig vom Dach wieder herunterstieg.

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erkannt worden.

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Versammlungen.

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Militarismus

Die

den Zugänge, der Treppen, des Hausflures, des Hofes und des hallen in dem Ruf unseres Vorkämpfers Karl Mary.