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unserer Handels» und Wirtschaftspolitik aufhöre». ES entstehen eEen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens fortgesetzt neue Forderungen, die man nicht mit dem Gefühl bequemen tarrungsvennögens abschlagen kann. Deshalb möchte ich zum chlusse meiner Ausführung allen denen, die das grohe Ziel unserer Arbeit unterstützen, das schöne Bibellvort zurufen: Lasset uns Gutes tun und nicht müde werden. In einem Referate über die öffentlichen Körperschaften als Be- Hörden in der Baufrage forderte Siadlsyndikus Dr. Land mann- Mannheim behördliche Mahnahmen zur Verbilligung des städtischen Ansiedelungshodens und Vermehrung des Angebotes von baureifen Geländen. daneben befürwortete er den Erlaß eines NeichSentcignungs- gefetzes und eine gesetzliche Regelung des Taxwesens. Gegen die Bodenspekulanten, denen die großstädtische Bevölkerung heute tribut« pflichtig sei, müsse der Kampf aufgenommen werden; der Boden sei Nationoleigentum und dürfe nicht der Ipelulation aus- geliefert werden. Stadtrat Dr. Luppe- Frankfurt a. M. besprach die Frage, wie die Behörden durch Bebauungspläne und Bauordnungen zur Schaffung billiger und gesunder Wohnungen beitragen könnten. In der weiteren Debatte nahm Genosse Dr.« ü d e k u m Gelegen- heit, verschiedene Irrtümer und falsche Auffassungen einzelner Debatteredner richtigzustellen. Auf eine Bemerkung eines Debatte- redners, in Berlin erhalte man schon für SOV M. eine gute Wohnung. wies Südekum darauf hin, daß man in Berlin noch 23 000 Keller­wohnungen zähle und daß man in Berlin einräumige Wohnungen finden kann, in denen dreizehn Personen wohnen. Die Zustände, die sich infolge des Brauchs deS Abvermietens entwickelt hätten, seien geradezu furchtbare. Zur Verschlimmerung der Wohnungsverhältnisse hätten bor allen Dingen auch die Bau ordnungen der Behörden mit beigetragen. IlK StneralmsmAllmg des Dkutschea Metallarbtttkr NttdiMdes. Mannheim , 9. Juni. Fünfter BerhandlungStag. (Abendsitzung.) In der Abendsitzung erstattet für die Beschwerde kommission Brandes.Magdeburg Bericht. Die Mehrzahl der Beschwerden hat kein öffentliches Interesse. Von Wichtigkeit ist die Beschwerde einiger Nürnberger Kollegen, denen bei der Bau a r b e i tera u s s pe r r u ng die Unterstützung für die ersten 14 Tage verweigert wurde. Der Ausschuß hat, wie wir schon beim Geschäftsbericht Schlickes berichteten, die Beschlverde für berechtigt erklärt, da die Kollegen auf Grund des Statuts Anspruch auf Unterstützung hättew Der Vorstand hat der Entscheidung des Aus- schusseS aber nicht stattgegeben, wünscht vielmehr eine Klärung der Angelegenheit durch die Generalversammlung, in der Richtung, daß von dieser erklärt wird, daß das Statut des Deutschen Metall- arbeiterverbandeS nur auf die vom Verband geführten eigenen Streiks angewendet werden kann, dagegen bei Streiks anderer Organisationen die eventl. von diesen anderen Organisationen beschlossenen taktischen Maßnahmen von unserem Verband zu be- rücksichtigen sind. Di« Beschwerdekommission hat sich auf den Standpunkt des Vorstandes gestellt und beantragte Verwerfung der Beschwerde und Zustimmung zu der Deklaration des Vorstandes. Nach einer längeren Debatte, in der betont wurde, daß Wohl alle Ortt'erwaltungen im Sinne deS Vorstandes gehandelt hätten, stimmt die Generalversammlung mit überwiegender Mehrheit dem Vor- schlag der Beschwerdekommission zu. Die Haltung des Vorstandes wurde also bestätigt. Die Hamburger BerwaltungSsitzlle verlangte vom Vorstand den Ersatz der Ausgaben für Flugblätter und Plakate zu der Ham- burger Versammlung, gegen deren Abhaltung der Vorstand sich wandte. Der Vorstand lehnte dieS ab. Di« Hamburger erhoben Beschwerde, die aber auf Antrag der Beschwerdekommission von der Generalversammlung verworfen wurde. Abends 11 Uhr werden die Verhandlungen auf Samstag früh S Uhr vertagt. Mannheim , 19. Juni. Sechster Berhandlungstag. Die Sitzung beginnt mit der Spezialdebatte zum Statut, die paragraphenweise vorgenommen wird. Berichterstatter der Statutenberatungskommission ist Pawlowitsch- Berlin . Zu dem Z 4 über den Eintritt von Mitgliedern anderer Organi- sationen liegt ein Antrag der Konferenz des sechsten Bezirkes vor, daß auch Mitglieder der freien Jugendorganisation zum Verband kostenlos übertreten Können. Die Statutenberatungskommission schlägt Ablehnung des Antrages vor, sie steht auf dem Standpunkt, daß die Jugendorganisationen keine Gewerkschaftsorganisationen sind, die zum Verband in irgend ein Gegenseitigkeitsverhältnis treten können oder in einem solchen stehen. Das sei aber die Vor- ouSsetzung für die Gewährleistung irgendwelcher UebertritiSbe- günstigungen. Die Generalversammlung tritt dem Vorschlag der Kommission bei. Bei den Bestimmungen über die Beiträge(8 K) setzt eine lebhafte Debatte über die Vorschläge der Kommission bezüglich der Erlassung des erhöhten Beitrages ein. Pawlowitsch erklärt, die Kommission habe versucht, aus dem Antrag Berlin das zu machen, was überhaupt zu machen war. Der Vorschlag der Kommission geht dahin, festzusetzen: Absatz 2 deS Z 6: Für Mitglieder, die sich nachweislich längere Zeit in schwieriger wirtschaftlicher Lage befinden, kann auf schriftlich begründeten Antrag zunächst der OrtSzuschlag zum Beitrag von der Ortsverwaltung erlassen, im weiteren der Per- bandsbeitrag auf öo Pf. unter folgenden Voraussetzungen fest- gesetzt werden. a) Heber den Wegfall des OrtSzuschlagcS entscheiden alle Verwaltungen selbständig. Soll der Beilrag nach Wegfall des Ortszuschlages auf 60 Pf. festgesetzt werden, sind in Bemal- tungSstellen mit über 3000 Mitglieder die Ortsverwaltung, in allen übrigen Verwaltungsstellen die Bezirksleitungen zuständig. b) Gegen die Ablehnung eines Gesuches auf ÄeitragSherao- setzung ist eine Beschwerde n>eder an den Vorstand, noch an den Ausschuß und die Generalversammlung zulässig. c) Die dun Mitglied gewährte Beitragsermäßigung darf die Dauer von 26 Wochen nicht überschreiten. Ist nach Ablauf dieses Zeitraumes die wirischrstliche Notlage des Mitgliedes, die zur Beitragsermäßigung führte, noch nicht behoben, so hat daS Mit- glied erneut einen Antrag an die in Absatz 2a genannten Vcr» bandsstellen zu richten. d) Während der Dauer deS Unterstützungsbezuges finden Veränderungen der Beitragshöhe nicht statt. Verschlechterte Wirt- schaftliche Lage der Mitglieder infolge Berufs- oder allgemeiner Wirtschaftskrise ist kein Grund zur Festsetzung des Betrage» nach Absatz 2. Gegen diese Vorschläge, von denen der Referent der Kommission selbst sagte, es sei besser, wenn sie abgelehnt würden, erhebt sich eine heftige Opposition. Demmer-Wiesbaden bezeichnet sie als Almosen, um das die Mitglieder bei der Bezirksleitung betteln müßten. Krause- Chemnitz brachte mit noch 6 Kollegen einen besonderen Vorschlag zur Regelung dieser Frage ein. Die Ortszuschläge sollten verschont bleiben und keine bestimmte Dauer für die Gewährung der Beitragsermähigung festgesetzt werde». Bei der Abstimmung fällt sowohl der erste Absatz deS Bor- schlagrs der Kommission, wie auch der des Antrages Krause und Genossen. Damit sind die ganzen Borschläge über die Gewährung von Ausnahmen abgelehnt. Der Generaloersammlung bemächtigt sich eine große Erregung. Abgestimmt wird nun über den Kommissionsvorschlag, den Bei. trag von 60 auf 70 Pf. für männliche und von aus 30 Pf. für weibliche und jugendliche Mitglieder zu erhöhen. Durch AuS- zählung wird festgestellt, daß 137 für, aber 70 Delegierte gegen den Antrag stimmen. Da für eine Statutenänderung eine Zwe Mehrheit(140 Stimmen) nötig ist, wäre der Antrag, ge lediglich gestimmt wurde, weil die Ausnahmebestimmungen waren, abgelehnt. Gegen diese Abstimmung wurden von Delegierten Einwendungen erhoben. cS sei nicht richtig worden. Die Erregung der Generalversammlung steigert. sitzender Cohen schlägt vor, eine namentliche Ab st in m u n g vorzunehmen und die Sitzung auf 10 Minuten auszusetzen. In der Pause beraten sich die Delegierten der einzelnen Bezirke. Nach Wiedeveröffnung der Sitzung wird die namentliche Abstimmung vorgenommen. Nun stimmen 169 Delegierte f ü r die vorgeschlagene Beitragserhöhung und nur 40 dagegen. Damit ist die Beitragserhöhung beschlossen. DaS Resultat der Abstimmung wurde von der Generalversammlung mit Beifall aufgenommen. An den übrigen Bestimmungen deS ß 6 werden, dem Vorschlage der Kommission entsprechend, keine Aenderungen vorgenommen. Bei den Bestimmungen über die Unterstützungsein- r ichtungen wurde auf Antrag der Kommission beschlossen, daß aus anderen Gewerkschaften übergetretene Mitglieder in den ersten S2 Wochen ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Metallarbeiterverband nur in dem Umfange Unterstützungen beziehen können, wie cS ihnen nach dem Statut ihrer bisherigen Organisation zusteht. Auf keinen Fall aber darf die Gesamtsumme der Unterstützungen höher sein, als es das Statut des Deutschen Metallarbeiterverbandes zuläßt. Eine große Reihe AbändcrungSanträge wird auf Vorschlag der Statutenbevatungslommission ohne größere Erörterungen abgelehnt. Zu dem A 16 über Unterstützungen bei Arbeits- niederlegung und Aussperrungen hat der Vorstand folgenden Antrag, der in den Mitgliederkreisen sehr eifrig erörtert und bielfach abgelehnt wurde, gestellt: Bei Aussperrungen, deren Unterstützung infolge ihrcS Um- fange? nur mit außergewöhnlichen Mitteln möglich ist, kann auf Beschluß des Vorstandes die Unterstützung für die ersten beiden Wochen ganz in Wegfall kommen und für die folgende Zeit auf die Unterstützungssätze der Erwerbslosenuntcrstützung herab« gesetzt werden. Die StatutenberatungSikommission hat in dem Antrag die Worteaus die Unterstützungssätze der Erwerbslosenunterstützung" gestrichen und empfiehlt den so geänderten Antrag zur Annahme. Bei Eröffnung der Debatte findet gleich ein S ch l u ß a n t r a g Annahme. In namentlicher Abstimmung wird dann der Vorstands. antrag mit 110 gegen 99 Stimmen abgelehnt. ES wird aber später folgende Resolution zu dieser Frage angenommen: Die Generalversammlung billigt die vom Vorstand auS An- laß der im Vorjahre angedrohten Gesamtaussperrung der Me­tallarbeiter getroffenen Maßnahmen, insbesondere den Beschluß. daß für die ersten 14 Tage der Aussperrung keine Unterstützung gezahlt werden sollte. In Erkenntnis der Tatsache, daß sich die wi-rtschastlichen Kämpfe nicht nur mehren, sondern auch in ihrem Umfange immer mehr ausdehnen Wersen, erklärt die Generalversammlung: Bei Aussperrungen, deren Abwehr infolge ihr?» UmfangeS nur mit außergewöhnlichen Mitteln möglich ist, kann der Vor- stand nach Anhörung von Vertretern der Verwaltungsstellen, die in den einzelnen Bezirken zusammentreten, die Unterstützung für die.rsten beiden Wochen aufheben, und, wenn erforderlich, für die folgende Zeit herabsetzen. Dem K 82 über die Bezirks. und BerufSkonferen» z e n wird in seinem ersten Teil folgende Fassung gegeben: Zur wirksamen- Unterstützung der Bezirksleitungen, zur Grörterung laktischer Fragen, sowie zur Erleichterung der Durchführung der Generalversammlungsbeschlüsse können nach Bedarf Bezirks- konferenzen abgehalten werden. Die Einberufung einer Bezirks» konferenz erfolgt nach Verständigung mit dem Vorstand durch die zuständig« Bezirksleitung. Längere Erörterungen rufen die Anträge über die Bestim- mungen über di« örtliche Verwaltung hervor. Ein Antrag Berlin verlangt, daß die Angestellten sich alle zwei Jahre zur Wahl zu stellen haben. Die Kommission beantragt Ablehnung des An- träges. Demgemäß wird beschlossen. Von dem Verbandsbeitrag erhielten bisher die Lokal- kassen 20 Prozent. Der Vorstand beantragte nun, den Orts- Verwaltungen künftig vom Beitrage der männlichen Mitglieder nur 10 Pf. und vom Beitrage der weiblichen Mitglieder ö Pf. zur Ver- fügung zu stellen. Dagegen wurde in den verschiedenen Ver» waltungsstellen stark opponiert. Die Statutenbcratungskommission suchte nun einen Ausgleich und beantragte, anstatt 10 12 Pf. festzusetzen. Da» ist der gleiche Betrag, den die Verwaltungen auch bisher von jedem Beitrag der männlichen Mitglieder bekamen. Diesem Vorschlag stimmte die Genevalversammlung zu. Die 10 Pf. Beitragserhöhung fließen also voll in die Hauptkasse. Zu dem 8 26 über di« Anlegung der Verbands- gel der liegt ein Antrag vor. daß all« zu den laufenden Ausgaben nicht erforderlichen Geldbestände möglichst in den Genossen- schastSunternehmungen angelegt werden müssen. Die SlatutenberatungSkommission lehnte den Antrag ab. Die jetzige Fassung dieses Paragraphen schließ« nicht auS, daß schon jetzt m der vorgeschlagenen Weise verfahren wird, wenn die Unter» nehmungen sicher genug sind. Auf mündelsichere Anlage dürfe nicht verzichtet werden. Die Generalversammlung schloß sich diesem an. Ein Antrag Hamburg , der neue Bestimmungen bei dem § 38 über Arbeitseinstellungen schaffen will wir gaben ihn bei der Generaldebatte zum Statut wieder. wurde nach kurzer Debatte abgelehnt. Die allen Bestimmungen bleiben. DaS Gesamt st«tut wird dann mit den beschlossenen Aende- rungen en bloc einstimmig angenommen. Es tritt am 1. Juli in Kraft. Bei der Wahl deS LorstandeS werden Schlicke als 1. Vorsitzender, Reichel als 2. Vorsitzender, W e r n e r als Kassierer und M a s s a t s ch als Sekretär«instimmig wiedergewählt. Ebenso einstimmig wird die Wiederwahl der Redakteure S ch e r m- und O u i st. Stuttgart , und der Ausschuß- Vorsitzenden W e i ß i g» und Siegel. Frankfurt a. M. vorge- nomine». D e m m e r- Wiesbaden und Genossen bringen noch einen Antrag ein, der wünscht, daß die Generalversammlung eine Kam» Mission von 11 Mitgliedern einsetzt, die zur nächsten General» Versammlung ein« Vorlage für die Einführung einer weiteren Beitragsklasse ausarbeitet. Schlicke wendet sich gegen diesen Antrag, man solle die Mitglieder nicht immer wieder mit der Staffelungsfrage beunruhigen. Mit 97 gegen LI Stimmen wird der Antrag Demmer abgelehnt. In geschlossener Sitzung wird hierauf über den Stand deö Verbandsgeschäftes Alexander Schlicke u. Co. berichtet. Dann berichtet für die Rechnungskommission I ch i n g e r» München . Die Beamten des HauptbureauS in Stuttgart stellten an die Generalversammlung den Antrag, in Be- rücksichtigung der fortgesetzten Verteuerungen aller LebenSbedürf- nisse ihnen eine Teuerungszulage von monatlich 20 M. zu gewähren. Um eine allgemeine Regelung der Gehälter vorzu- nehmen, schlägt die Kommission eine lOprozentige Ge- Haltsaufbesserung vor,-die auch für dre Lo ka l v er» waltungen zur Verpflichtung gemacht werden soll. Der Antrag wird abgelehnt. Auch ein aus der Mitte der Generalversamm- lung gestellter Antrag, nur den Angestellten, die weniger als 3000 Mark Gehalt haben, eine lOprozentige Aufbesserung zu gewähren, wird abgelehnt. Die Rechnungskommission beantragt nun. dem Antrag, den Stuttgarter Angestellten deS Hauptburvaus eine Teuerungszulage von monatlich 20 M. zu gc» währen, zuzustimmen. Dieser Antrag wird ebenso abgelehnt. Zur Beratung und Abstimmung kommt dann ein Antrag der Kommissionen, das Endgehalt der Bezirksleiter auf 8600 M. festzusetzen. Der Berichterstatter der Kommission betont, daß daS bisherige Endgehalt schon von 1 0 Jahren festgesetzt worden und darum erhöhungSbedürstig sei. DaS Endqehalc von 3600 M., daS sie vorschlagen, erhalte der Bezirksleiter erst nach I3iähriger Dienst- zeit. Der Antlvg wird abgelehnt. Abgelehnt lmrh ein weiterer Antrag der Kommission, die beiden Bevollmächkkgten der Bers l i n e r Verwaltung in die GehaltSskala der Vorstandsmitglieder einrücken zu lassen. Zustimmung findet lediglich der Vorschlag, den Vorstand fB ermächtigen, wie den Abteilungschefs in der Hauptverwaltung, -iuch den Angestellten-der Bezirksleitungen eine Funktionszu- läge zu gewähren. Ferner wird der Wunsch ausgesprochen, daß die Lokalverwaltungen die angestellten Einka ssier er der Bei- träge besser als in manchen Filialen der Fall bezahlen. Bei all diesen Abstimmungen enthielten sich die Dele� gierten, die Angestellte des Verbandes sind, der Abstimmung. Damit waren die Arbeiten der Generalversammlung bc, endet. Mit einem kräftigen Schlußwort Cohens und einem Hoch auf den Verband wurde sie geschlossen. Die nächste Generalversammlung findet 1913 in Breslau statt. Sie soll aber nicht mehr zu Pfingsten tagen. Soziales* Leibeigenschaft auf Grund deS Reichsstrafgesetzbuches? Vor kurzem ging durch die Parteipresse eine Notiz, die an einem Beispiele aus Mecklenburg nachwies, wie dort die Be- stimmung des§ 361,7 St. G. B. durch eine mecklenburgische Landes- Verordnung vom Jahre 1869(nicht 1809, wie es wohl infolge eines Druckfehlers hieß) ergänzt wird. Danach können Ortöarme durch wiederholte Haftstrafen gezwungen werden, bei dem Orts- oder Gutsvorsteher für einen niedrigen Lohn zu arbeiten. Einige Parteiblätter meinten, solche Dinge seien nur in Mecklenburg mög- lich. ES wird jedoch von den Amtsgerichten versucht, auch ohne Zu- hilfenahme der Mecklenburgischen LandcSverordnung die OrtS- armen auf dem Lande um jeden Preis dem Gutsherren dienst- pflichtig zu machen. Aus einem Gute bei Lübtheen hat das eine Landarbeiter» familie erfahren müssen. Eines der Kinder sollteeingesegnet" werden. Den Eltern fehlten die Mittel, um die Einkleidung des Jungen für die Konfirmation zu bestreiten. Der Gutsherr mußte deshalb einen Zuschuß ausöffentlichen Armenmitteln" leisten. De- Vogt sagte eines TagcS'dcm Arbeiter, der Junge könne nach der Stadt gehen, um sich beim Kaufmann einen Konfirmanden- anzug anzupassen. Ter Junge bat seinen Vater, mit ihm zu gehen. Der Vater meldete sich beim Inspektor und ging am anderen Tage mit seinem Sohne nach der Stadt. Am nächsten Tage stellte er sich wieder bei der Arbeit ein. Natürlich war er sehr überrascht, als er kurze Zeit darauf einen Strafbefehl folgenden Wortlauts erhielt: Auf Antrag der Grohherzoglichen Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen der Beschuldigung, am 4. April 1911 zu..., wo Sie aus öffentlichen Armenmitteln Unterstützung empfangen, aus Arbeitsscheu sich geweigert zu haben, die Ihnen von der Be- Hörde, der... GutSobrigkeit, angewiesene, Ihren Kräften ange- messene Arbeit zu verrichten, indem sie nach Lübtheen gingen, ohne dazu Erlaubnis zu haben, und dadurch die Ihnen zugewiesene Hosarbcit versäumten Uebertretung gegen § 361,7 St. G. B., wofür als Beweismittel bezeichnet ist: Zeugnis des Inspektors... zu..., eine Haft st rase von fünf Tagen festgesetzt. Zugleich werden Ihnen die Kosten des Ver, fahrens auferlegt. Großherzogl. Amtsgericht Lübtheen . Mit dieser Strafe war die Angelegenheit jedoch noch nicht er, ledigt. Auch die F r a u des Landarbeiters hattegegen den§ 361,7 R. St. G. B. übertreten", wie es in dem wundervollen Lübtheener Amtsdeutsch lautet. Sie hatte nämlich da» Verbrechen begangen. am Sonnabend, den 8. April, in ihrer Wohnung zu waschen. Den Tag zuvor war sie bei dem Inspektor gewesen« um ihn um Erlaubnis zu bitten, traf aber nur die Frau Jnspek- torin an. Sie glaubte, es genüge, wenn sie der Frau deS Inspektors Mitteilung von der eintägigen Arbeitsversäumnis mache. Damit hat sie sich bitter getäuscht. An dem gleichen Tage, an dem ihr Mann von dem Strafbefchl überrascht wurde, erhielt auch sie einen solchen mit dem gleichen Wortlaute. Auch ihr wurde unterstellt, sichaus Arbeitsscheu" geweigert zu haben, die ihr angewiesene Arbeit zu verrichten. Luch ihre Strafe wurde auf d Ta>e Haft bemessen. Beide Eheleute haben gegen die Strafbefehle gerichtlichen Ein- spruch erhoben. Ueber den Einspruch hat das gleiche Amtsgericht zu befinden, da» die Strafen verhängte. Es wird sich nun zeigen, ob das Reichsstrafgesetzbuch in dieser ungeheuerlichen Weise gegen Landarbeiter angewandt werden kann. HandelSkammcrhctze gegen Sozialpolitik und KoalitionSrecht. Die Erfurter Handelskammer zeichnet sich von jeher durch verschrobene volkSwirtschofiliche Ansichten, völlige Stupidität in sozialen Fragen und öde scharfmacherische Tendenzen auS. Diese Eigenschaften betätigt sie auch wieder in ihrem soeben erschienenen Jahresbericht für 1910, auS dem wir hier einige Proben wiedergeben: Die innerpolitische Gesetzgebung fäbrt fort, dem deutschen Unternehmer immer mehr Lasten und U n k o st e n aufzubürden. Durch die Reichsfinanz- reform find eine ganze Reihe von Industrien und Handelszweigen recht hart getroffen worden. Tabak. Bier, Branntwein, Tee. Kaffee, Zündhölzer, Leuchtmittel wurden verteuert, und es gelang nicht allenthalben, die höheren Unkosten auf die Verbraucher abzuwälzen. Danach aber fragen Ar- beiter und Angestellte nicht, wenn sie Lohn- und Gehaltserhöhungen mit dem Hinweis auf die teuere Lebenshaltung begründen.... Die Folge der teueren Lebenshaltung waren höhere Löhne und Gehälter, die ja auch oft freiwillig gewährt wurden. In Zukunft werden aber die in Aussicht genommenen Gesetze die Un- kosten der Betriebe weiter erhöhen, was naturgemäß weitere Preissteigerungen zur Folge haben wird.... Die Schiffahrt«- abgaben werden der thüringischen Industrie die Roh- stosfe verteuern, Angestelltenversicherung und Re i chs v e rsich e r un g s o r d n un g die Beiträge der Arbeitgeber erheblich st eifern, da« H e i m a r b e i t S« g e s e tz mit den vorgesehenen Lohnämtern den thüringischen, auf die Heimarbeit angewiesenen zahlreiche» Industriezweigen schwere Schädigungen bereiten... Diese Jeremiade über die Wirkungen der inneren Gesetz- gebungen ist noch verhältnismäßig harmlos im Vergleich zu der bösartigen Scharfmacherei und Hetzerei, die gegen die organrserte Arbeiterschaft betrieben werden, Der Bericht wendet sich zunächst dagegen, daß der Industrie noch irgendwelche neue Lasten auferlegt werden, beklagt, daß die Gesetzes« Maschine trotzdem nicht stillstehen werde, ist entsetzt darüber, daß der deutsche Landwirtschaftsrat die Ausdehnung des reichsgesetzlichen Schutzes jugendlicher Arbeiter, d. h. die Heraufsetzung der Alters- grenze für die Beschäftigung in gewerblichen Betrieben fordert, worin jedenfalls eine unlautere Konkurrenz in der AuSbeutungS» freiheit jugendlicher Arbeiter erblickt wird, und fährt dann fort: WaS eine solche über das Ziel hinausschießende Sozialpolitik für Industrie und Handel bedeutet, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden. Arbeitszeit und Ar- beitsleistuna werden schon heute von der orga« nisierten Arbeiterschaft spstematisch herunter- geschraubt, während die Löhne st eigen... Zum Teil zeitigten die Arbeiterbewegungen recht bedenk« liche, die allgemeine Sicherheit gefährdende Begleiterscheinungen. Terrorismu» und Ge»