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Walt machen jede Koalitionsfreiheit hin- fällig. DaS Streikpostenstehen und der dabei geübte Zwang bedeuten einen schlimmen Aus- wuchs unseres Koalitionsrechtes, der beseitigt werden muß. Ein wirksamer Schutz der Arbeits- willigen wird heute mit allem Nachdruck von der Industrie gefordert. Der Staat hat die Koalitions- freiheit geschaften, er muß auch dafür sorgen, daß dieses Recht nicht mißbraucht wird und zum Zwange ausartet. Gegen- über dem Terrorismus hauptsächlich in den freien Gewerkschaften der organisierten Arbeiterschaft haben die Unternehmer alle Veranlassung, die nationale Arbeiterbewegung zu fördern. Diese Bestrebungen müssen aber bereits bei der Jugend einsetzen... die nicht mehr in dem Maße wie bisher dem Einflüsse der staatsfeindlichen Elemente überlassen bleiben dürfe.. Betrachtet man diese Hetze gegen daS Koalitionsrecht der Ar- heiter und zieht ferner in Betracht die gerade auch in Erfurt sehr scharfe Verfolgung sogenannter Streikvergehen, so kann man sich fast des Gedankens nicht erwehren, daß gewisse Kreise damit beabsichtigen,.Material' für eine reaktionäre Revidierung der Straf- gesetznovelle zu schaffen. Selbstverständlich wird an einer anderen Stelle des Berichts auch über die Schädigung des Kleinhandel» durch Konsumvereine geklagt. ES bleibt noch übrig hinzuzufügen, daß die Erfurter Handels- kammer mit ihrem an der Spitze stehenden Syndikus Dr. Allen- darf gänzlich unter nationalliberalem Einfluß steht. Man kann hieraus ersehen, wessen man sich von der Partei der Erfurter Hagemänner zu versehen hat. £Iiis der frauenbewegung» Das Betragen der Dienstboten und das Betragen der Herrschaften. UnterGerichtssaal' erschien unter diesem Titel bor einiger Zeit, ich glaube es war in einer der Märznummern derTäglichen Rundschau', ein Artikel, in welchem weitere Kreise daraus auf- merksam gemacht wurden, daß Herrschaften in ihren Dienstboten- zeugnissen sich nicht nur auf rem tatsächliche Angaben zu beschränken hätten, da sich das Oberverwaltungsgericht auf einen anderen Standpunkt stelle. Bei einem kaiserlichen Lrgationsrat v. K. zu Charlottenburg waren nänrlich Abführpillen in den herrschaftlichen Suppentellern entdeckt worden. Die Suppe war den Herrschaften von einem Diener serviert worden, der seine Unschuld hinsichtlich der Abführpillen beteuerte, ebenso die Köchin Martha K. Diese letztere verließ, so hieß es in dem Artikel, ohne vorangegangene Kündigung, aber im Einverständnis mit der Herrschaft, den Dienst und Herr v. K. stellte ihr ein Zeugnis aus, in welchem er als Anlaß ihres Fortgehens das Vorhandensein von Abführpillen in den Suppentellern angab. Dann hieß es noch in dem Zeugnis,ihr Betragen ließ zuweilen zu wünschen übrig". Durch diese beiden Stellen, schreibt dieTägliche Rundschau', fühlte sich die Köchin herabgesetzt, und um eine Berichtigung des Zeugnisses zu erwirken, nahm sie die Behörden in ihren höchsten Instanzen in Anspruch. Der Berliner Polizeipräsident und ebenso der Oberpräsideut lehnten es ab einzuschreiten, und auch das Ober- Verwaltungsgericht wies die Klage der Köchin ab. Der Vorgang mit den Tabletten sei lediglich als Anlaß ihres Scheidens aus den« Dienste wiedergegeben und was den Satz angehe, ihr Betragen habe zuweilen zu wünschen übrig gelassen, so sei damit nur eine sub- jektive Meinung wiedergegeben. Solche Werturteile nach bestem Ermesse» abzugeben seien Herrschaften berechtigt. Dienstboten stehe nicht die Berechtigung zu. ein anderes Werturteil zu verlangen. Ich bin seit langer Zeit als Erzieherin in fremden Häusern tätig, kenn« das Verhältnis zwischen Herrschaften und Dienstboten, wie es in den meisten Fällen üblich zu sein pflegt, genau und muß gestehen, daß ich den Artikel mit sehr gemischten Gefühlen las. Es werden heutzutage leider nur allzudiel Zeugnisse in die Welt gesandt, in welchen der formgewandte, gebildete Mensch, ohne ge­rade den Buchstaben des Gesetzes zu verletzen, aber doch in raffiniert grausamer Weise dem ohne dies schwer genug mit dem Leben ringenden Angestellten eins auszuwischen sucht, wenn dieser letztere cS mal gewagt hat, sich gegen oft recht ungerechte Anschuldigungen von feiten der Prinzipalität zu verwahren oder nicht hündisch genug ist, eine Entschuldigung zu flüstern, wenn er in unverdienter Weise von der Herrschast brüskiert worden ist.Ihr Betragen ließ zu wünschen übrig.' Mich will bedünken, diese Köchin Martha K., welche e» durchaus nicht auf sich sitzen lassen will, was man ihr da aufbürdet, sei ein ehrlicher Mensch,rotzdem sie den Mund auf dem rechten Fleck zu haben scheint. Und es ist nur nicht recht klar, warum gerade sie mit dem Vermerk von den Pillen das Haus ver- lassen mußte, in dem ja noch andere Bedienstete den Schabernack vollführt haben konnten. Wer engagiert eine Köchin, die ihrer Herrschaft Pillen in die Suppe mischt und deren Betragen zu wünschen übrig läßt? Es ist wohl nicht allein daS Gefühl der Herabsetzung, welches die Köchin K. veranlaßt hat, die Behörden bis zu ihren höchsten Instanzen für sich in Anspruch zu nehmen, sondern bielmehr daS instinktive Bewußtsein, daß mit diesem Zeugnis ihre Existenz vernichtet sei. Wie, wenn sie nun die Pillen, die auS Versehen von Kinderhand oder sonstwie in die herrschaftlichen Teller geraten sein können, nicht hineingetan hätte? Ist es erlaubt, je- mandem, der sich auf ehrliche Art zu ernähren bestrebt ist, die Existenz zu untergraben, nur weil er vielleicht auf eine brüske Anrede in gleichem Tone geantwortet hat?Ihr Betragen ließ zu wünschen übrig.' Sollte hierin nicht des Pudels Kern zu suchen sein? Ich glaube mit Recht annehmen zu können, daß nicht samt- liche Angestellte des kaiserlichen LegationSratS bei ihrem Abgang die Pillenaffäre ins Zeugnis bekommen werden, was aber der Ge- rechtigkeit entsprechend geschehen müßte, da der Vorgang ja unauf- geklärt>oar. Oder gerade weil er unaufgeklärt war, durfte das Zeugnis der Köchin nicht damit belastet werden. Ich bin weit ent- fernt, den Richtern in dieser Affäre Parteilichkeit vorzuwerfen, aber ich habe mich doch unwillkürlich gefragt, ob das Urteil ebenso aus- gefallen wäre, wenn' sozialdemokratische Richter dasselbe gefällt hätten oder der Herr nicht gerade ein kaiserlicher Lcgationsrat v. K. gewesen wäre. Die Unterdrückung ist die Schöpferin derUm- sturzpartei", welche man mit scheelen Augen ansieht. Solange es Menschen gibt, die sich ihres Menschentums bewußt und der Kriecherei abhold sind, wird der Satz vom üblen Betragen des An- gestellten in den Zeugnissen paradieren und den dienenden Mit- menschen alsEmpfehlung" in feine ferneren Dienste mit- gegeben werden, falls die Gerechtigkeit hier nicht einen Riegel vorschiebt. Auch ich bin ein besserer Dienstbote. Im vorigen Jahre nahm ich eine Stellung bei einer Frau Rechtsanwalt H. in der Ku». fürstenstcaße an. In meiner Eigenschaft als Erzieherin hatte ich täglich 6 Betten zu machen, die Dame des Hauses zu bedienen, zu frisieren, ihr die Stiefel anzuziehen usw., ferner die ausge- dehnte Körperpflege dreier Kinder zu übernehmen, das jüngste zu unterrichten, die schauderhaft zerrissenen Garderoben und Wäsche- stücke sämtlicher Familienmitglied«' in Ordnung zu bringen und zirka 140 Geranien zu begießen, außerdem in verschiedenen Räumen Staub zu wischen und die Kinder zu überwachen. In Anbetracht der großen Ueberküllung in meinem Beruf übernahm ich bei 30 Dt. monatlich diese Srellung und habe meine Pflicht in so gewissenhafter Weise erfüllt, daß die Dame nicht umhin konnte, sich überall lobend über mich auszusprechen. Während der Sommerreise der Herr- schaft war ich mit den Kindern allein und habe den HauShalt aufs sparsamste und gewissenhafteste geführt. Die Dame hatte mir eine Ilnmenge Näharoeit gleichsam als Aufgabe zurückgelassen, auch sollte der Unterricht des Kleinen forciert werden; trotzdem verlangte die Dame brieflich von mir, ich sollterecht viel spaziere» gehen??!!! Ich löste ineine Aufgabe, indem ick des Nachts am Nähtisch saß. Ter Winter kam und mit ihm das Weihnachtefest. Die Dame gab mir einen Büfettschlüssel, der an einer Durchlöcherung kenntlich war. zur Aufbewahrung. Als ich ihr denselben später wieder über- reichte, paßte er nicht ins Schloß. Auf meine Behauptung hin, paß ich dann wohl nicht den richtigen Schlüssel erhalten hätte, wurde ich eine Lügnerin geschimpft, die den Schlüssel verbummelt und einen anderen genommen hätte, um sich von der Bezahlung des verlorenen Gegenstandes zu drücken. Ich war der Dame als wahrheits- und ordnungsliebend bekannt und dennoch. Mir kam unwillkürlich der Gedanke, daß unter Ehrenmännern eine derartige Beleidigung mit einer Ohrfeige beantwortet wird und es fiel mir bei, wie doch der Mensch immer noch wie in den finstersten Zeiten nur das i st, was er hat, nämlich der Repräsentant seines Ba- sitztums, mit dem lächerlichen Bedürfnis zu imponieren. Jede be- scheidene Gegenrede meinerseits wurde vom Herrn und der Frau Rechtsanwalt niedergedonnert mit:Frechheit".Was wagen Sie" usw. Als im weiteren Zeftenlaufe von mir verlangt wurde, daß ich für das Heißwerden des Badeofens verantwortlich sein solle, da riß mir endlich die Geduld, ich öffnete die Schleusen meiner Beredsamkeit und verließ ohne Kündigung, aber imEinverständ- nis" mit meiner Herrschaft, das Haus. Der Sturm auf die Barr- kade war geglückt, ich ging vor Weihnachten und klagte nicht, denn der Herr war ja Rechtsanwalt und ich bildete mir ein, daß er Bescheid wisse mit dem Buchstaben des Gesetzes. In meinem Zeug- nis aber stand zu lesen:Mit ihrem Betragen konnten wir uns. be- sonders in der letzten Zeit, nicht einverstanden erklären,'- Gerichts-Zeitung Di« Fahrerlaubnis für Kraftwagcnführer nach beut neuen Auto- mobilgesctz und der BunbesratSverordnung. Die ersten Fälle, bei denen auf Grund des neuen Gesetzes bei Anträgen auf Ausstellung des Fahrscheins für Kraftwagensührer Schwierigkeiten gemacht wurden, haben jetzt das Oberverwaltungs- gericht als letzte Instanz beschäftigt. Die Bundesratsverordnung, welche auf Grund des Automobilgesctzes vom 3. Mai 130L erlassen worden ist, macht von einer Erlaubnis der höheren Verwaltungs- behörde es abhängig, wenn jemand auf öffentlichen Plätzen und Wegen ein Kraftfahrzeug führen will. Die Erlaubnis ist zu er- teilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prü- fung dargetan hat und wen» nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertige», daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Und der§ 40 bestimmt:Die vor dem 1. April 1010 aus Grund landcsrechtlicher Vorschriften erteilten Zeugnisse zum Eühren von Kraftfahrzeugen behalten bis zum 11. Oktober 1011 ültigkeit. Die Inhaber solcher Zeugnisse haben jedoch bis zum 1. Oktober 1010 die Erteilung eines neuen Führerscheins bei der höheren Verwaltungsbehörde gemäߧ 14 zu beantragen." Der Kraftwagensührer Golombiesli in Charlottenburg kam demgemäß um die Erteilung eines Scheins ein. Der Polizei- Präsident von Kerlin lehnte den Antrag ab, weil er toegen seiner Vorstrafen ungeeignet sei zum Kraftwagensührer. Er neige zu Ausschreitungen. Das sei zu entnehmen aus der im Jahre 1004 erlittenen Bestrafung mit 8 Tagen Gefängnis, die erfolgt sei wegen Mißhandlung und gemeinsamen Hausfriedensbruchs. Damals war G. noch Glaser und hatte als solcher eine Forderung, die er ein- zutreiben versuchte. Er nahm einen Verwandten mit. Er sollte kein Geld bekommen und sein Verwandter trat darauf dem Schuldner zu nahe, was dessen Frau veranlaßt«, auf seinen Ver- wandten loszugehen. Darauf war G. auch tällich geworden, und zwar der Frau gegenüber. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg WieS die Be­schwerde G.s, durch welche dieser den ablehnenden Bescheid des Polizeipräsidenten anfocht, ab. Nun klagte G. beim OberderwaltungSgericht und berief sich darauf, daß jene Bestrafung doch sehr weit zurückliege und mit dem Fahren eines Automobils nichts zu tun hätte. Seit 1006 habe er einen Motorwagen geführt und in der ganzen Zeit nur zwei geringe Strafen aus Anlaß dieser Tätigkeit wegen Kleinigkeiten erlitten, zum Beispiel wegen starken Ausströmens von Rauch aus dem Benzinmotor, was leicht mal vorkommen könne. DaS Lberverwaltungsgericht gab der Klage statt, hob den Be- scheid des Oberpräsidenten auf und setzt« die Verfügung des Polizei­präsidenten, durch welche ihm der Schein verweigert worden war, außer Kraft. Begründend wurde ausgeführt: Es sei allerdings irrig, wenn Kläger meine, daß solche Strafen, wie die aus dem Jahre 1004, die nicht auS Anlaß der Führung eines Autos erfolgte, nicht berücksichtigt werden dürfte. Sehr wohl könne aus solchem Falle an sich geschlossen werden» daß jemand wegen Neigung zu Gewalttätigkeitenungeeignet" sei zur Führung eines Kraftwagens im Sinne des§ 14 der Bundcsratsverordnung. Dieser Fäll aus dem Jahre 1004 liege aber weit zurück und seitdem seien keine schweren Verfehlungen vorgekommen. Deshalb könne der immerhin schwere Fall von 1004 ihm jetzt nicht mit der Maßgabe entgegen- gehalten werden, daß er ungeeignet sei. Daraus folge, daß die ihm die Erlaubnis versagende Verfügung deS Polizeipräsidenten außer Kraft gesetzt werden müsse. Der Kläger aber möge sich jetzt hüten. Wenn auch nur geringes vorkomme, so könne im Eut- ziehungsverfahren zurückgegriffen werden auf das. was ftüher war. In einem zweiten Falle, den Kraftwagensührer Jänicke be- treffend, erkannte das Gericht zuungunsten des Klägers. Ent- scheidend war namentlich ein betrübender Borfall vom Jahre 1008. Durch zu schnelles Fahren und dadurch bedingtes Schleudern des Slutos war ein Restaurateur, den Kläger mitgenommen hatte, vom Wagen hinunter gegen einen Baum geschleudert worden, was den Tod des Manne» zur Folge hatte und dem Kläger eine Strafe von g Monaten wegen fahrlässiger Tötung eintrug. Wenn auch seitdem nichts vorgekommen sei, so wäre doch die Zwischenzeit zu kurz, Sehr bedenkliche Attentate auf Frauenkleiber hat der Stricker Karl Bauer ausgeübt, der sich gestern wegen Sach- beschädigung vor der ersten Strafkammer des Landgerichts III zu verantworten hatte. Der Angeklagte befand sich am 19. Juni 1010 abends auf einem Rummelplatz an der Landsberger Allee . Er machte sich dadurch verdächtig, daß er sich in auffallender Weise an Frauen und junge Mädchen herandrängte und es wurde fest- gestellt, daß er einer Frau mit einem scharfen Messer kreuzweise einen Schnitt an ihrem Kleide beigebracht hatte. ES lag noch ein zweiter Fall vor, in welchem an denselben Abend auf demselben Platze einer Frau das Kleid zerschnitten worden war. Welche Motive den Angeklagten geleitet haben, kann aus der Tatsache ent- nommcn Werden, daß der Angeklagte inzwischen in Chemnitz wegen Sittlichkeitsvergehens zu 0 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Das Gericht verhängte über ihn eine Zusatzstrafe von 1 Monat Gefängnis._ Ein eigenartiger Fall der Verletzung bes Peirsonenstanbes führte gestern den Kutscher Max Bluhme und dessen Ehefrau vor die erste Strafkammer des Landgerichts III. Die beiden Angeklagten sind seit 1008 verheiratet, ihre Ehe entbehrte aber des Kindersegens und so kam ihnen ein Zeitungsinserat sehr gelegen, nach welchem eine Mutter ihr unehelich geborenes Kind an gute Leute vergeben wollte. Die Angeklagten nahmen das damals 14 Tage alte Kind an sich und hatten an ihm eine so helle Freude, daß ihr ganzes Sinnrn und Trachten darauf gerichtet war, daß das Kind ihnen dauernd als ihr eigenes verbleibe. Sie gingen mit dem Gedanken um, den kleinen Jungen, den sie sehr lieb gewonnen hatten, zu adoptieren und erkundigten sich zunächst bei einem Winkelkonsu- lenten nach den in solchen Fällen zu unternehmenden Schritten. Der Rechtskonsulent erläuterte ihnen, daß die Sache nicht so leicht sei, vielmehr dazu ein ärztliches Attest für die Ehefrau, ein Gesuch um Dispens bei dem Justizminister usw. nötig sei. Der Rechts- konsulent wußte aber einen Ausweg und riet den Angeklagten, daß der Ehemann die Sache dadurch sehr vereinfachen könnte, wenn er erklärte, daß der Knabe sein natürlicher Sohn und einem Umgang entsprossen sei, den cr mit der unehelichen Mutter gehabt habe. Diesen Rat befolgte der Angeklagte. Er begab sich zu einem Notar und gab eine dahin gehende Erklärung ab, die aber, wie sich in der gestrigen Verhandlung ergab, von den Angeklagten anders gedacht war, als sie aufgenommen wurde. Als dann der Assessor, dem die weiteren Maßnahmen zur Einleitung der Adoption oblagen, die Tatsache auffiel, daß die Angeklagte dieses einem unsittlichen Vex» kehr ihres Ehemannes entsprossene Kind annehmen wolle, bestätigta die Angeklagte, daß ihr Ehemann zu der Mutter des Kindes in Be- ziehung gestanden und daß sie selbst ihrem Manne verziehen habe. Durch Beftagen der Mutter des Kindes ergab sich dann, daß diese mit dem Angeklagten absolut leinen Verkehr gehabt habe und die Erhebung der Anklage war die Folge. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagten aus edlen Motiven ge- handelt Hakan, die geringste Strafe von je 1 Tag Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte jedoch auf Freisprechung, da den Angeklagten das Bewußtsein einer strafbaren Handlung gefehlt habe und der Angeklagte die vor dem Notar abgegebene Erklärung in anderem Sinne gemeint hatte._~- Hus aller Melt. Der deutfebe Rund f lug. Am Sonntag starteten in Johannisthal stehen Flieger. denen am Montag noch vier folgten. Das Ziel haben bis jetzt jedoch nur drei erreicht, nämlich bereits am Sonntag um 7 Uhr 24 Min. Lindpaintner (Farman-Zweidecker). Benno König(Albatros-Eindrecker), der um ö Uhr 1 Min. am Montag in Magdeburg landete, und Bruno Büchner (Aviatik-Zwei- decker), der am Montag früh von Johannisthal startete und um 7 Uhr 17 Min. in Magdeburg eintraf. Von den Gestarteten, die das Ziel nicht erreichten, ist endgültig ausgeschieden der Euler-Pilot Otto Reichardt, der wegen Benzinmangels bei Burg niedergehen mußte und dabei den Apparat derart beschädigte, daß er zur Reparatur nach Darmstadt geschafft werden mutz. Auch T h e l e n beschädigte seine Maschine bei einer vorzeitigen Landung schwer, ebenso Vollmöller jEtrich-Rumpler), der wegen Bruches der Kurbelwelle bei Potsdam landete. Er will jedoch, wenn möglich, noch von Berlin aus von neuem die Fahrt beginnen. Zur Wertung der Strecke ist eS notwendig, daß sämtliche Flieger bis zum Schluß des am Dienstag stattfindenden Starts zur zweiten Strecke Magdeburg-Schwerin die erste Etappe Berlin -Mogdeburg zurückgelegt haben. ES ist möglich, daß bis dahin noch mehrere der unterwegs befindlichen Flieger am Ziele eintreffen werden. Wiencziers will erst von Magdeburg ab starten, weil er sich am Sonnabend bei einem Probeflug seinen Morane-Apparat schwer beschädigte. Auch Gorrissen, Jeannin und Paul Lange(der bei einem vor einigen Tagen in Wien vor- genommenen Probefluge mit einem für den Rundflug bestimmten Etrich-Cindecker mit ILO?L-Motor gleichfalls Pech hatte und nun einen anderen Apparat benutzen muß) wollen erst später in den Rundflug eingreifen. Die Flieger haben an die Leitung des deutsches RundflugeS um den B.-Z.-Preis der Lüfte einen motivierten Antrag gestellt, statt um ö Uhr schon um 3 Uhr morgenS auffliegen zu können. Es habe sich während der zwei letzten Tage gezeigt, daß zwischen 6 und 7 Uhr morgens gerade immer mehr heftige Windböen einsetzen, nur so sei eS zu erklären, daß verhältnismäßig viele Flieger kurz vor Magdeburg niedergehen mußten. » Wieder ein Todesstnrz. Wie ein Telegramm aus Wiener Neustadt meldet. ist bei dem dort am Sonntag begonnenen Wettfluge der österreichische Flieger Vinzenz W i e s e n b a ch mit seinem Flugzeuge aus einer Höhe von etwa 40 Meter abgestürzt. Wiesenbach wurde tot vom Platze getragen. Unwetterkatastrophen in New Uork. Am Sonnabendabend hat ein furchtbarer Gewittersturm New York und seine Vororte heimgesucht und enormen Schaben an« gerichtet. Eine ungeheure Wassermenge stürzte vom Himmel und verwandelte ganze Straßen in Seen. Untergrundbahn- und Straßenbahndienst mußten eingestellt werden. Durch das Eindringen des Wassers zu den elektrischen Zuleitungen ereigneten sich eine ganze Anzahl von Kurzschlüssen. Drei Personen wurden in den Straßen New UorkS vom Blitz getroffen und getötet, mehrere andere durch Blitzschläge leicht verletzt. Ein Vergnügungszug, der mit Hunderten von Passagieren vou Coney Island nach der Stadt zurückkehrte, wurde vom Blitzschlage getroffen. Mehrere Passagiere wurden erheblich verletzt, andere ohmnächtig. JnFlushing auf Coney Island fand in einem Z e l t z i r k u s eine WohltätigkeitS- Vorstellung statt. LlS der Sturm losbrach, versuchten viele Besucher der Vorstellung, nach dem Ausgange zu gelangen. Doch bevor sie ihn erreichen konnten, wurde daS Dach des Zelte« vom Sturme abgerissen. Die Elefanten wurden unruhig und fingen an zu brüllen und die Leute eilten in wilder Panik dem Ausgange zu. Frauen und Kinder wurden umgerissen und getreten. Schließlich brach der ganze ZirkuS zusammen. ES dauerte stundenlang, ehe man alle Personen auS den Trümmern hervorziehen konnte. Sonderbarerweise ist niemand getötet worden. Ein Dutzend Personen mußte schwerverletzt nach dem Hospital gebracht werden, während zahlreiche andere mit leichten Verletzungen davongekommen sind. Kleine Notizen. Verhafteter Falschmünzer. Bei der Haussuchung eines der Falsch« münzerei verdächrigen Haushälters Mufchke in Breslau wurden Apparate zur Herstellung von Ein- und Zweimarkstücken sowie mehrere Hundert Stück dieser Geldsorteu vorgefunden. Muschke ist geständig, bereits mehrere Hundert dieser Geldstücke, die sehr gut gemacht sind, verausgabt zu haben. 30 Personen ertrunken. In der Nähe der russischen Ortschaft U g l i t s ch ist bei der Fahrt über die Wolga eine Fähre, die mit Me» scheu ü b e r l a st e t war, gesunken. Dreißig Personen kamen in den Fluten nnr. Selbstmord eines Künstlers. Der Wiener Tonkünstler Joseph Fiedler hat mit seiner Gemahlin in seiner Villa Mals Selbst- nr o r d verübt. DaS Motiv zur Tat ist ein unheilbares Leiden Fiedlers. Der Tod in den Flammen. In einem Liverpooler Ge« schäftshause kam in der letzten Nacht ein Brand auS. Der Ge- schäftsinhaber, seine vier Kinder und sein Bruder stnd bei dem Brande umgekommen. WafferstandS-Stachrtchteu der LandcSanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterburean vasterftand Saale, Grochlltz Havel , Spandau ') . Rathenow ') Spree , Sdrencherg') , LeeSlow Weser, Münden , Rinden, Rhein , Mctxirn jOsisau , Kaub , Köln Neckar , Heilbronn Main , Wertheim W o I« l. Trier am 11. S. CIN 84 26 27 74 72 -103 -26 469 243 231 56 34 feit 10. 6. orn1) 4 _ 2 +11 -0 +4 1 +2 0 -4 -3 1 -3 *)+ bedratet Such».- Soll. 1 Uvlerpegu.