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schiedsgericht erkannte der Sachlage entsprechend die Rotations maschinenmeister des Kontrattbruchs schuldig, lehnte cber den weiteren Klageantrag auf Tarifbruch mangels borhergehender Verwarnung mit Stimmengleichheit ab. In der nun beim Tarifamt erhobenen Berufungsklage fällte dieses am 9. Juni nachstehenden Entscheid:

und wird.

1. Die beklagten Rotationsmaschinenmeister haben sich eines groben Tarifbruchs schuldig gemacht, begangen durch absichtliche Nichtbefolgung einer Entscheidung des Tarifamts vom 28. April 1911. Die Beklagten haben sich dadurch ihre Tariftreue verwirkt. Von dem Ausschluß der Beklagten aus der Tarifgemeinschaft wird abgesehen. Den Beklagten wird eine scharfe Verwarnung erteilt mit dem Hinzufügen, daß im Wiederholungsfalle un weigerlich Ausschluß aus der Tarifgemeinschaft erfolgen muß 2. Die vom Tarifamt am 28. April in Gegenwart der Prozeßparteien festgesezte Arbeitszeit tritt nunmehr bestimmt 3. Die Vertrauensleute Suf und Wallnig werden für schul­dig erklärt, den am 8. Mai durch die Beklagten   begangenen Kontrattbruch und Tarifbruch nicht verhindert zu haben. Das Tarifamt muß sogar für das tarifbrüchige Verhalten des Per­sonals die beiden Vertrauensleute verantwortlich machen und glaubt, daß das Verbleiben derselben in dem Betriebe der kläge rischen Firma einem friedlichen Arbeitsverhältnis im Wege steht. Auch erachtet das Tarifamt die Beklagten   Huf und Wallnig zur Wahrnehmung eines Amtes als Vertrauensmänner nicht für

am Montag, den 12. Juni, in Kraft.

qualifiziert.

Auf Grund dieses Urteils entließ die Firma Scherl am Tage nach der Tarifamtsverhandlung sofort den Vertrauensmann Suf unter Auszahlung des Lohnes für die Kündigungszeit. H. durfte den Betrieb nicht mehr betreten, sondern wurde vom Portier zur Entgegennahme der Entlassung in das Kontor begleitet. In glei­cher Weise erfolgte am Montag, den 12. Juni, die Entlassung des Vertrauensmannes Wallnig. Um unliebsamen Weiterungen aus dem Urteil sogleich ent­gegenzuwirken, nahm der Gauvorstand des Buchdruckerverbandes fofort nach Kenntnis des Urteils Veranlassung, die Kollegen der Firma durch den Obmann des Arbeiterausschusses zu ruhiger Weiterarbeit zu ermahnen und vor unbedachten Schritten zu warnen. In einer am 11. Juni stattgehabten Versammlung er­Härten die Rotationsmaschinenmeister, daß sie in der Maßrege­lung der beiden Vertrauensleute eine ungerechte Härte erblicken und, da sie sich des gleichen Vergehens schuldig gemacht hatten, ver­langten sie mit gleichem Maße gemessen zu werden. Zu diesem 3wede wollten sie am nächsten Zahltage ihre Kündigung einreichen. Die beantragte Wiedereinstellung der entlassenen Vertrauensleute lehnte die Firma ab.

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in erster Linie von der Berliner   Kollegenschaft, ffreng ge- Janwaltschaft um Angabe eines Zeugen, der an der Notiz auch werkschaftliche Disziplin zu wahren, schon um der Gefahren willen, die eine gegenteilige Stellungnahne für die Kol­legenschaft und weiter für die gesamte Arbeiterschaft im Gefolge haben könnte.

Als

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ergernis genommen habe und als bis zum 26. April ein folcher nicht benannt werden konnte, wurde dem Konsistorium mit geteilt, daß in Ermangelung dieses Zeugen das Verfahren eingestellt sei. Endlich, am 1. Mai, hatte das Konsistorium in dem Stettiner Pastor Harney denjenigen gefunden, welcher das In der am Mittwoch stattfindenden Vereinsversamm vorschriftsmäßige Aergernis genommen hatte, und das Verfahren lung wird unseren Mitgliedern volle Aufklärung gegeben wurde erneut weitergeführt. in der Verhandlung des Strafantrages, verflossenen Freitag der Unterzeichner werden." Oberkonsistorialrat Hildebrand, nach den Gründen der auffälligen Verzögerung dieser Zeugenbenennung gefragt wurde, Die Scharfmacherpresse aller Richtungen nimmt natürlich verschanzte er sich hinter der Ausrede, daß er nicht die amt­die Sache zum Anlaß, entweder gegen die Tarifgemeinschafts- liche Ermächtigung zu einer Aussage über den inneren idee an sich oder wenigstens gegen die Arbeiterschaft nach Geschäftsbetrieb bes konsistoriums habe. Eine ähn Kräften zu bezen. Dazu liegt wahrlich kein Anlaß vor. Wir liche Scheu vor der Aussage befundete Pastor Harney, als er nach stehen nicht an zu erklären, daß Fehler auf allen Seiten ge- dem Inhalt der angeführten Evangelienverje gefragt wurde. Er macht worden sind. Nicht zuleßt auf seiten der Arbeiter! berweigerte ohne Angabe von Gründen die Aussage, offenbar weil und das Gericht beeilte sich, Ihr Vorgehen ist menschlich begreiflich. Es ist von schöner er diefelben nicht kannte, Kollegialität diftiert. Aber die selbst gegebenen Gesetze der ihm zu Hilfe zu kommen, indem es die Frage als unerheblich Tarifgemeinschaft gestatten diesen Akt der Selbsthilfe nicht. der Anklage scharfe Kritik und plädierten auf Freisprechung, und Es war der Arbeiterschaft unbelassen, gegen die Beschimpfung selbst der Staatsanwalt erklärte, daß er nur sehr un­ihrer Kollegen, gegen deren Entlassung zu protestieren; aber gern die Anklage erhoben habe, denn durch sie sie mußten dabei die Mittel anwenden, welche der Tarifvertrag werde der Kirche nicht gedient. Wenn man schon ihnen vorschreibt! Aber Fehler haben auch begangen die sich über eine folche Bemertung geärgert habe, so Firma Scher I, das Tarifamt und die Firmen Mosse   und lei es doch besser, duldend darüber hinwegzu= II stein. Ohne diese Fehler auf allen Seiten konnte der eben. Das Urteil gegen unseren Genoffen lautete trotzdem auf Konflikt nicht diesen Umfang gewinnen! eine Woche Gefängnis!

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ablehnte.

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Wie kam die Firma Scherl dazu, ihren Arbeitern Das Krankenkassenbuch des Dr. Möller vor Gericht. Der der berantwortliche Redakteur Norddeutschen Ueberstunden über die sonst üblichen hinaus in demselben Atem anzubieten, in dem sie die Entlassung von sieben voltsstimme" in Bremerhaven  , Genosse Bars, stand Maschinenmeistern ankündigte. Mußte das nicht provozierend am Freitag vor Gericht, sich wegen Beleidigung des wirken und verbittern? Wie kommt das Tarifamt dazu, statt Dr. Möller in Kirchseeon   bei München   zu verantwerten. Es ein Urteil in der Sache abzugeben, die unqualifizierbare Quali handelte sich um eine Klage Möllers wegen der Charakterisierung fikation der Vertrauensleute vorzunehmen, die es weder ernennt seiner Behauptungen über die Drtskrankenkassen, die das im Auf­noch abzusehen hat, sondern die das Vertrauen ihrer trage des Reichsverbandes erschienene Buch Die Herrschaft der Leider hatte der Kollegen an ihren Posten berufen hat? Solche Tarif Sozialdemokratie in den Strankentassen" enthält. angeklagte Redakteur unterlassen, den Wahrheitsbeweis anzutreten amtssprüche sind nicht dazu angetan, den Beteiligten Achtung und so beschränkte sich die ganze Verhandlung auf eine zwei­des Rechtsanwalts Dr. Goldschmidt- München  , abzunötigen und dadurch auch die Anerkennung der von dem stündige Rede Urteil Betroffenen zu erzwingen. Zudem ist die Charakteristik des Vertreters Möllers und die Verteidigungsrede des An des Tarifamtes ungerecht und ungerechtfertigt. Der Konflikt geklagten Genoffen Bart. Auf diese beiden Reden sollte das Gericht wäre viel cher akut geworden, wenn die so abfällig beurteilten nun sein Urteil ftügen. Das Gericht fam besonders im Hinblick zuletzt noch am darauf, daß die Abwehrartikel der Vollsjtimme" fräftige Worte zur Vertrauensleute nicht immer wieder Sennzeichnung Möllers wählten, zur Verurteilung des Beklagten zu Sonnabend vor acht Tagen, am Tage der Entlassung! ihre Kollegen zu beruhigen verstanden hätten! Auch die 400 Mart Geldstrafe. In der Begründung heißt es, der An­geflagte habe die schwersten Vorwürfe gegen Dr. Möller erhoben Firma Scherl hat sich das Urteil des Tarifamtes in dem und sich nur nicht in der Form vergriffen, sondern auch den Vor­den Entlassenen gegebenen Zeugnis nicht zu eigen gemacht. wurf ber bewußten unwahrheit erhoben, dafür aber sei der Beweis Aber als Vorwand für die Maßregelung hat die Firma den nicht erbracht. Dem Dr. Möller wird Publikationsbefugnis des Urteils in der Norddeutschen Volksstimme", der Deutschen Kranken­Inzwischen hatten Verhandlungen zwischen den örtlichen und Schiedsspruch benutt und fonnte ihn dazu benußen. zentralen Vorständen stattgefunden, die zur Folge hatten, daß am Die Firmen Ullstein und Mosse   aber verbreiten faffen- Beitung", den Münchener Neuesten Nachrichten" und der Freitag, den 16. Juni, vormittags, cine Abordnung des Gau- und eine direfte Unwahrheit, indem sie erklären: Infolgedessen Augsburger Abendzeitung" zugesprochen. Zentralvorstandes in Gemeinschaft mit dem Obmann des Arbeiter- find die Zeitungen der Unterzeichneten nicht erschienen." ausschusses mit der Firma Scherl   in Verhandlungen über die Diffe- Weder bei UIIst ein noch bei Moise hat das Personal Wegen Beleidigung der Redakteure der M in chener Bost renzen sowie die Wünsche der Rotationsmaschinenmeister eintrat. sich geweigert, die dort erscheinenden Zeitungen herzustellen! wurde der Redakteur alm eines in Braunstein erscheinenden Dieser Sizung wohnten auch die beiderseitigen Kreisvertreter bei. Nur die Streitarbeit für die Firma Scherl haben die Bentrumsblattes im Februar bom Schöffengericht mit in chen zu Der Obmann des Personals richtete an die Firma Scherl   das Er. Personale verweigert. Freiwillig haben UIIst ein und suchen, die Entlassung der beiden Rotationsmaschinenmeister rüd- Mosse die Herstellung ihrer Blätter eingestellt. Sie schreien gängig zu machen. Die Firma lehnte dieses Verlangen ab unter über den Kontraktbruch ihrer Arbeiter, sie selbst aber brechen Berufung darauf, daß der Zwang, welchen das Personal bei allen den Liefervertrag mit ihren Abonnenten, indem sie ohne Not seinen Forderungen bisher angewendet habe, nicht fortbestehen könne. die Herstellung der Zeitung unterlassen. Die Gehilfenvertretung machte dann den Vorschlag, daß die Firma wenigstens in absehbarer Zeit sich bereit erklären möge, in eine Verhandlung über die Wiedereinstellung der beiden Vertrauenss leute zu willigen.

Die Firma schien geneigt zu sein, diesen Vorschlag su< fzep­tieren, da teilte in demselben Moment der Obmann der Ver­trauensleute mit, es sei ihm von dem derzeitigen Vertrauens­mann der Rotationsmaschinenmeister davon Kenntnis gegeben worden, daß, falls die Wiedereinstellung der beiden Maschinen­meister abgelehnt würde, die übrigen Maschinenmeister die Arbeit nicht erst aufnehmen würden. Gegenüber dieser Drohung stellte fich nun die Firma auf einen völlig ablehnenden Standpunkt, auch die Gehilfenvertretung mußte anerkennen, daß nunmehr der Boden für eine möglichst baldige Einigung in dieser Frage ent­zogen sei. Trotzdem gelang es der Gehilfenbertretung, bie Firma zu dem Zugeständnis zu bekommen, daß sie sich bereit erflärte, demnächst in eine nochmalige Verhandlung über die strittige Frage cinzutreten, in der Erwartung, daß damit die Garantie für cin friedliches Zusammenarbeiten im Betriebe gewährleistet sei. Auch die anwesende Prinzipalsvertretung erklärte sich bereit, an dieser Verhandlung teilzunehmen.

Im Anschluß an vorstehenden Bericht gibt der Berliner  Gauvorstand des Buchdruckerverbandes folgende

Die National- Beitung" ist entzückt davon und ruft jubelnd aus:.

Die Firmen Mosse   und Ulstein erklärten sich diesem Ab­tommen gemäß bereit, die Scherlichen Blätter auf ihren Ma­schinen drucken zu lassen. Da aber ihre Maschinenmeister allen Vorstellungen ihrer eigenen Organisationsleiter zum Troß sich weigerten, dazu ihren Beistand zu geben, so haben auch die beiden nicht unmittelbar betroffenen Verleger in einer imponierenden und die ungeheuren Opfer nicht scheuenden Betätigung groß­zügigen Solidaritätsgefühls ihre eigenen Blätter nicht erscheinen laffen."

Das Solidaritätsgefühl der Unternehmer preist man laut und das Solidaritätsgefühl der Arbeiter beschimpft man und tritt man mit Füßen! Die Scherl  - und Ullsteinpresse aber weint Krokodiltränen über den geschändeten Tarif gedanken, dieselbe Ullstein- und Scherlpresse, die jedem tarif brüchigen Unternehmer mit Wonne durch ihren Inseratenteil Streifbrecher besorgt!

Wir haben wahrlich keinen Anlaß, den in den Ausstand getretenen Arbeitern aus dem vorliegenden Anlaß besonders zur Seite zu treten; aber daß diese Presse sie beschimpft, fönnte sie beinahe ehren, wenn es sich nicht einfach daraus erklärte, daß derselben jeder Att der Arbeiterfolidarität so verächtlich, wie der der Unternehmereinigkeit lobenswert und vorbildlich erscheint.

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Ein hartnäckiger Berleumder.

80 m. Geldstrafe verurteilt. Da Salm furz darauf diese Be leidigungen zum Teil in schärfster Form wiederholte, stellten die Redakteure der Münchener Post" neuerdings Klage. Vom Schöffen­gericht München   wurde Salm, der weder im ersten noch im zweiten Prozeß auch nur den Versuch machte, seine Behauptungen zu be­veisen, nun zu 400 M. Geldstrafe oder 80 Tage Gefängnis ver­

urteilt.

Jugendbewegung.

Jugendpfleger".

so gut

Am 17. Juni tagte in Elberfeld   die dritte Jugendpflegertonferenz der Zentralstelle für Vollswohlfahrt. Die Liste der angemeldeten Jugendpfleger" weist die Ramen zahlreicher Geistlicher auf; ferner find Bürgermeister, Direktoren, Gebeimräte, Kommerzienräte, Re­gierungsräte, Landräte und auch Offiziere der Landwehr und der Marine vertreten. In einem Referate über Jugendpflege und

An jos

fommunale Berivaltungen wies Bürgermeister Maß aus Görlitz   den Städten wesentliche Aufgaben zu: sie sollen die baterländischen Vereine" zusammenschließen und ihnen durch Geldbewilligungen, Ledigen­heime, Jugendheime usw. materiellen Rückhalt bieten. genannten nationalen Festtagen soll die Jugend zu Festen großen Stils zusammengetrommelt werden. Namentlich den pensionierten Beamten und Offizieren a. D. eröffne sich hier ein dankbares Arbeitsfeld. Eine allzu starke Betonung des Religiösen in der Jugendpflege empfehle fich nicht. Assessor Dr. Reimer aus Wanne pries das Striegsspiel als Lodmittel; die Jugend, namentlich die proletarische, werde dadurch aufgerüttelt und für die tiefere" Jugendpflege vorbereitet. In der Diskussion tam zum Ausdruck, daß die Geistlichkeit die neue Jugendpflege mit dem Mißtrauen beobachtet, dessen Wurzel Konkurrenzneid ist. Ein deutschnationaler Jüngling, der die Jugendabteilungen seines Verbandes anpries, fand kaum Gehör. Im allgemeinen verlief die Diskussion in werte losen Redewendungen.

Aus der Frauenbewegung.

Auch ein Trost!

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Die Verhandlungsparteien trennten sich hierauf in der be­stimmten Erwartung, daß die Angelegenheit damit eine für beide Teile befriedigende Lösung gefunden hatte, und die Vertreter des Gauvorstandes gaben außerdent die Erklärung ab, daß sie für eine ordnungsgemäße Aufnahme der Arbeit seitens der Rotations  - Der Konflikt scheint übrigens seiner Lösung näher zu rüden. maschinenmeister sorgen würden. Die Vertreter des Gauvorstandes Gestern abend um 7 Uhr war nach den Arminhallen wiederum begaben sich nunmehr zu den in der Nähe versammelten Rotations  - cine Versammlung des Personals der drei Firmen einberufen, maschinenmeistern. Nach heftiger Debatte begaben sich dieselben um über die Situation zu beraten. Der große Saal war aber um 3 Uhr an die Arbeitsstelle, und die Vertreter des Gauborstandes gänzlich unzureichend, um den Massen auch nur einigermaßen mußten glauben, daß alle etwaigen Forderungen in legaler Weise möglich zusammendrängte, fanden lange nicht alle Ginlaß, die und Mädchen können nicht eingestellt werden und sind auf genügend Raum zu bieten. Obwohl man sich so eng wie nur Die für den Gefängnisdienst in Breußen ausgebildeten Frauen zum Austrag gelangen würden. Lezteres war leider nicht der an der Versammlung teilnehmen wollten. Es herrschte eine sehr mehrere Jahre hinaus bertröstet", schreibt Der alte Glaube" Fall, denn um 4% Uhr verließen die Rotationsmaschinenmeister die erregte Stimmung und es schien, nachdem die ersten Redner ge bom 16. Juni 1911. In Bayern   und Preußen sind zwei Zucht Arbeitsstätte, ohne die Arbeit aufgenommen zu haben. Alle Ver- sprochen hatten, als ob man entschlossen wäre, den Streit bei häuser eingezogen. Besonders aber im Königreich Sachsen geht mittelungsversuche blieben erfolglos. Ebenso find die Verhand- allen drei Firmen fortzusehen und die ganzen Betriebe lahmzu- die Zahl der Gefangenen seit Jahren ständig zurück. Während lungen mit den Personalen der Zeitungsrotation der Betriebe legen. Selbst die Mitteilung, daß die Firma Mosse   erklärt hatte, das Zuchthaus Waldheim" 1891 einschließlich der Beamten eine Mosse und Ullstein, die den Druck des Lokalanzeigers" übernehmen daß bei ihr keine Streitarbeit für Scherl   mehr hergestellt werden Stopfzahl von 2501 aufzuweisen hatte, zählt jetzt die ganze Ge­wollten, resultatlos verlaufen, da diese Personale sich weigerten, sollte, schien zunächst wenig Wirkung auf die Versammlung aus meinde nur noch 1684. Die dortige Frauenabteilung hatte früher den Lokalanzeiger" zu drucken. Infolge dieses Umstandes sahen zuüben. Eine Resolution, die bejagt, daß die Arbeit bei Mosie zweihundert bis dreihundert Züchtlinge, jetzt nur achtzig bis und bei Ullstein u. Co. am selben Abend wieder aufgenommen die Firmen Mosse   und Ulstein nunmehr auch von dem Erscheinen werden und am Sonntag in einer Bersammlung in der Neuen Gefangenenanstalt erwogen. Interessant sind besonders für uns neunzig. In Dresden   hat man bereits die Einziehung der alten ihrer Zeitungen ab. Welt" weiter zu der Angelegenheit Stellung genommen werden Sozialdemokraten die drei Gründe, die der Senior der sächsischen sollte, wurde zunächst nur in ihrem zweiten Teile, die neue Ver- Anitaltsgeistlichen für die Abnahme anführt. Es iſt, ſagt er: fammlung betreffend, gutgeheißen. Als dann jedoch der Vor- 1. Die Besserung der wirtschaftlichen Lage. 2. Der zunehmende fißende Moritz von der Ortsverwaltung der Buchdruderei- Silfs Stampf gegen den Alkoholmißbraud). 3. Die religiöse Bewegung arbeiter die Situation näher beleuchtet und dargelegt hatte, daß im Volke, die man im Grunde den Angriffen auf das Christen­nach der Erklärung der Firma Mosse   hier kein Grund mehr vor- tum verdankt. liege, den Streit weiter fortzusehen und daß das gleiche auch für Die unter grobem Disziplinbruch in den Ausstand die Firma Ulstein gelten müffe, wurde die erwähnte Resolution, geübte scheußliche Abschreckungstheorie, wie sie die Hinrichtung Vielleicht hätte er auch noch als vierten Grund die in Sachsen  getretenen Zeitungs- Rotationsmaschinenmeister der Firma in der übrigens auch gesagt ist, daß jede Streitarbeit für Scherl der unglüdlichen Grete Beier   dokumentierte, anführen können. August Scherl   haben in Gemeinschaft mit ihren Kollegen nach wie vor abgelehnt wird, in vollem Umfange angenommen. So gut wenigstens, wie die neuerwachte religiöse Bewegung, der Firmen Mosse   und Ulstein in den Nachmittagsstunden Die Arbeit wurde demgemäß bei jenen beiden Firmen wieder auf- möchte auch dieser Grund in Frage kommen. des gestrigen Tages ein Flugblatt an die Berliner   Arbeiter- genommen, während bei Scherl der Streit fortdauert. In der Hauptsache aber ist es zweifellos dem Wirken der schaft verbreitet, das geeignet ist, nicht nur ein falsches Sozialdemokratie zuzuschreiben, wenn eine Abnahme der Ver­brechen vorhanden ist. Sie ist es allein, die die Bewegung zur Bild von der augenblicklichen Situation im Berliner   Buch­Besserung der wirtschaftlichen Lage schuf, unterhält und vorwärts druckgewerbe zu geben, sondern vor allem Unruhe in die treibt, wobei natürlich auch andere sozialdenkende Kreise mit­Kreise unserer Berufs- und Verbandskollegen zu bringen. geriffen werden. Das neuerdings aus solchen Streisen erschallende: Wir ersuchen deshalb auch auf diesem Wege unsere Sol­Genug der sozialen Fürsorge!" ist wohl der beste Beweis dafür, legen, sich nicht zu Unbesonnenheiten hinreißen zu lassen, sollte Genoffe Seise als verantwortlicher Redakteur des Stettiner two allein im Grunde genommen diese Bewegung wurzelt. sondern raten dringend, auf jeden Fall die für ein Ver- Boltsboten" begangen haben, als er einer Notiz, die andere Der zunehmende Kampf gegen den Altoholmißbrauch, der bandsmitglied selbstverständliche Disziplin und die Auto- Blätter straflos gebracht haben, Aufnahme gewährte, bie fich gegen allerdings nicht zuerst von der Sozialdemokratie als folche eröffnet rität der leitenden Stellen unseres Verbandes zu wahren, den Adventsbericht eines Geistlichen in Groß- Trebbe in Mecklenburg   wurde, hätte aber nimmermehr ohne die Sozialdemokratie, ohne Der übrigen Arbeiterschaft empfehlen wir, sich bei Beurtei- richtete, worin mit pharifäerhafter Moral über uneheliche Mütter die Unterstübung der abftinenten Genoffen, ohne den großartigen lung der ganzen Konfliktsfache nur auf diejenigen Erklä- und berebelichte Schwangere gesprochen wurde. In den Schluß Schnapsboyfott jo prächtige Blüten treiben können, die hoffentlich rungen zu verlassen, die seitens der Organisation agen diefer Notiz war gesagt, daß Gott doch auch feinen eigenen bald noch viel üppiger, sichtbarer sprießen werden. Sohn unehelich" in die Welt geschickt habe, eine Be Die religiöse Bewegung im Volfe, die doch meistens mit fundgegeben werden. Die Organisationsvertretung hauptung, die sich bedt mit der Darstellung im Evangelium Volfsverbummung Hand in Hand zu gehen pflegt, fönnen wir ist im Interesse des gesamten Gewerkschaftslebens gezwun- Matthäi, Kapitel 1, Bers 18 und 19. Das Konfistorium nicht als stichhaltigen Grund anerkennen. Warum sind dann in gen, so, wie geschehen, zu handeln, und wir erwarten deshalb stellte Strafantrag. Am 24. März ersuchte die Staats- früheren religiös angehauchteren Zeiten teine Abnahmen von Vers

Erklärung.

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Aus der Partei.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Gotteslästerung