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Nr. 140. 28. Jahrgang.

4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Gerichts- Zeitung.

Ein Besuch im Bouillonkeller.

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Sonntag, 18. Juni 1911.

vier Kinder benötige, insgesamt also 1440 m. jährlich, während| Kommission anzuhalten, dann hätten die Arbeiten der Kommission sein Jahreseinkommen nur auf 1370 M. zu schäzen sei. Er sei keinen praktischen Zweck und die Arbeiter würden sich dann nicht hiernach außerstande, der Klägerin einen Beitrag zu ihrem Unter- mehr daran beteiligen. Die Versammlung beschloß, außer, drei halt zu gewähren. Mitgliedern der heiztechnischen Kommission noch einen Vertreter Eine turbulente Szene in einem Bouillonkeller lag einer Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Breslau ist auf die des Verbandes zu der Konferenz zu schicken. Als solcher wurde Anklage wegen Bedrohung und Beleidigung zugrunde, die vor der Revision der Klägerin vom Reichsgericht aufgehoben und die Sache Liege gewählt. 4. Straffammer des Landgerichts I gegen den Schankwirt Otto zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Die Frage der Einführung eines paritätischen Arbeitsnach­Jantke zur Verhandlung gelangte. Diese entbehrte insofern nicht Senat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen worden. In den weises hat eine frühere Versammlung beschäftigt und ist darauf in eines aktuellen Interesses, als der Vorgang sich in einem Lokal Entscheidungsgründen wird vom höchsten Gerichtshof unter anderem den Bezirksversammlungen zur Abstimmung gebracht worden. Die am Oranienburger Tor, in dessen Umgebung sich in der letzten Seit ausgeführt: Das Oberlandesgericht beurteilt das Maß der dem Beteiligung an der Abstimmung war aber so schwach, daß daraus mehrere schwere Erzesse, u. a. die Erschießung des Schußmanns Beklagten als dem allein für schuldig erklärten Manne gegenüber die Ansicht der Mehrheit der Mitglieder nicht zu erkennen ist. Die Lucht, ereigneten, abspielte und wie diese ein Schlaglicht auf seiner geschiedenen Ehefrau obliegenden Unterhaltspflicht ledig Versammlung beschloß deshalb, daß eine Urabstimmung über die die Gefährlichkeit gewisser dortiger Lofale warf. Welchen Rufes lich nach§ 1578 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Es liegt jedoch Einführung eines paritätischen Arbeitsnachweises vorgenommen sich diese und ihre Besucher bei Gericht erfreuen, zeigte schon der der Fall des§ 1579 Abjazz 1 Sah 2 vor, daß der Beklagte zugleich werden soll. Umstand, daß man den Angeklagten, bevor er die Anklagebant be- seinen minderjährigen unverheirateten Kindern, außerdem in­Verband der Tapezierer. Die Sektion der Kleber hielt am trat, daraufhin untersuchte, ob er Waffen oder dergleichen bei sich folge seiner Wiederverheiratung auch dem neuen Ehegatten Unter- Mittwoch ihre regelmäßige Versammlung ab, in der Brunow führte. Zu der vorliegenden Szene tam es bei einem Besuche, halt zu gewähren hat. Seine Unterhaltspflicht beschränkt sich über die Frage: Wie verschaffen wir dem Tarif Geltung? referierte den der Kriminalschuhmann Matschuk und die Schuhleute Dawe daher, da er nach der Annahme des Berufungsrichters außerſtande und eingangs seiner Ausführungen einen Rückblick über den alten und Abbe dem Lokal des Angeklagten in der Joachimstraße ab- ist, ohne Gefährdung seines standesmäßigen Unterhalts sowie des Tarif gab. statteten, um es ihrem Auftrage gemäß zu kontrollieren. Schon standesmäßigen Unterhalts seiner Kinder und seines neuen Ghe- Kollegen zu den alten Bedingungen arbeite. Auf irgendwelche Aus­Redner rügte, daß heute noch immer ein Teil der der Eintritt in den Bouillonkeller wurde ihnen nicht leicht ge- gatten, der Klägerin Unterhalt zu gewähren, auf dasjenige, was einandersetzungen betreffs des neuen Tarifs mit den Unternehmern macht, denn als der Kellner, der auf der Hut war, ihr Nahen be- mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie auf die Vermögens- und soll sich ein Kollege unter feinen Umständen einlassen, sondern sich merkte, schloß er schleunigst die Eingangstür ab. Die Beamten Erwerbsverhältnisse aller Beteiligten der Billigkeit entspricht. Diese Ers mußten sich deshalb gewaltsam Eingang verschaffen, indem sie sich Von diesem Gesichtspunkt aus hat das Oberlandesgericht den unverzüglich an die zuständigen Instanzen wenden. fest gegen die Tür stemmten, so daß die Scheiben sprangen und Unterhaltsanspruch der Klägerin nicht geprüft. Unrichtig ist es, mahnung kam auch in einer Resolution zum Ausdruck, die einstimmige Annahme fand: dann durch Durchfassen das Schloß geöffnet werden konnte. Die daß bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Beklagten aus­unerwünschten Eindringlinge sahen sich einer heiklen Situation schließlich auf dessen Einkünfte Rücksicht zu nehmen ist. Kann der Nichtbezahlung des Tarifs sofort die Achtzehnerkommission anzurufen. Die heute tagende Versammlung verpflichtet jeden Kollegen, bei gegenüber, denn in dem Raum saßen zwölf dunkle Gestalten für schuldig erklärte Ehegatte den dem anderen Ehegatten nach Desgleichen sei nochmals auf die Verpflichtung der Benutzung des und sogleich hörten sie den Wirt rufen: Langt mir mal die Knarre§ 1578 zustehenden standesmäßigen Unterhalt ohne Gefährdung Arbeitsnachweises hingewiesen und ist das umgehen desselben als her!" Da aber niemand seiner Aufforderung nachkam, lief Jantte feines eigenen standesmäßigen Unterhalts nicht gewähren, so ist Tarifbruch zu betrachten. selbst in die Küche und holte sich einen Revolver. Ehe er ihn die Regelung nach Billigkeit vorgeschrieben, wobei nach der aus­jedoch erheben konnte, sah er die Pistolen der Beamten auf sich drücklichen Bestimmung des§ 1579 Abjazz 1 Sat 2 nicht bloß auf die tariflichen Bestimmungen nur dann zum Vorteil der Kollegen­In der Diskussion trat einmütig die Meinung zutage, daß gerichtet. Dadurch wurde der Angeklagte so eingeschüchtert, daß die Erwerbsverhältnisse, sondern auch auf die Vermögensverhält- schaft gereichen werden, wenn jeder einzelne streng auf die Durch es zu keiner Katastrophe kam, sondern die Kontrolle der Gäste niffe der Beteiligten zu sehen ist. Das Reichsgericht zieht hier in fchaft gereichen werden, wenn jeder einzelne streng auf die Durch ruhig vor sich gehen konnte. Das Gericht erkannte deshalb nur Betracht, daß der Beklagte ein größeres Gärtnereigrundstück be- kontrolleure der Bezirksführersizung zu überlassen, wurde an­führung derselben achtet. Ein Antrag, die Wahl der Bauten auf drei Monate Gefängnis. sizt und zu Ausbesserungen dafür 8000 M. ausgegeben haben soll. In bezug darauf erklärt es noch: Auch diejenigen Einkünfte hatte der unterhaltspflichtige Ehegatte bei Bemessung des Unterhalts fich anrechnen zu lassen, die er nicht für sich verbraucht, sondern zur Erhöhung des Wertes des Stammvermögens verwendet.

Der Anspruch der geschiedenen Frau auf Unterhalt. Das Reichsgericht hat kürzlich eine Entscheidung von größerec Bedeutung über die Unterhaltspflicht des schuldigen Ehemannes gegenüber der von ihm geschiedenen Frau erlassen. Hierbei ist be= sonders die Frage in den Vordergrund getreten: Wie ist der Unterhalt der geschiedenen Frau zu bemessen, wenn der Verdienst des Ehemannes nicht ausreicht, um sich selbst, seinem neuen Ghe­gatten und seinen Kindern standesmäßigen Unterhalt zu gewähren? In solchen Fällen ist, wie das Reichsgericht ausführt, nicht nach § 1578 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Abweisung der Ansprüche der geschiedenen Frau zu entscheiden, sondern nach dem§ 1579, der an die Stelle des standesmäßigen den notdürftigen Unterhalt setzt, der mit Rücksicht auf die Vermögenslage aller Beteiligten nach Billigkeit zu bewerten ist.

Verfammlungen.

genommen.

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( Wiederholt, weil nur in einem Teil der Auflage.) Marktpreise von Berlin am 16. Juni 1911, nach Ermittelung des Königlichen Polizeipräsidiums: Markthallenpreise.( Kleinhandel.) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Stochen 30,00-50,00. Speisebohnen, meiße 30,00-50,00. Linsen 20,00-60,00. Sartoffeln 6,00-9,00. 1 Stilo gramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,20 bis 1,80. Schweinefleisch 1,10-1,80. Stalbfleisch 1,50-2,50. Hammelfleisch 1,50-2,20. Butter 2,20-2,80. 60 Stud Gier 2,80 4,40. I Kilogramm Starpfen 1,40-2,20. Male 1,60-3,00. Bander 1.50-3,60. Hechte 1,20 bis 2,80. Barsche 0,80-2,00. Schleie 1,20-3,40. Bleie 0,80-1,80. 60 Stüd Strebje 3,00-36,00.

Zentralverband der Töpfer. Die am Freitag abgehaltene Mit gliederversammlung nahm Stellung zu der in Dresden stattfinden­den Konferenz der heiztechnischen Kommissionen. Diese aus Meistern und Gesellen zusammengesetzten, in verschiedenen Städten bestehen­den Kommissionen haben die Aufgabe, Studien darüber zu machen, wie der Kachelofen in bester Weise als Heizmittel ausgestattet werden kann um den Wettbewerb mit der Zentralheizung aushalten zu können. Die einzelnen Kommissionen sind über manche technische Die Ehe der im vorliegenden Prozeß streitenden Parteien ist Fragen verschiedener Meinung. Um in dieser Hinsicht, eine Ver- Stationen durch Urteil des Landgerichts Hirschberg geschieden worden. Der ständigung zu erzielen, ist die Konferenz einberufen worden. beklagte Ehemann, der Landschaftsgärtner und Besizer eines In der Versammlung wurde unter anderem ausgeführt: Der Gärtnereigrundstücks ist, ist für den schuldigen Teil erklärt worden. Verband habe sich im Interesse des Berufes an den heiztechnischen Die klagende Ehefrau berlangt eine eine Unterhaltsrente von Kommissionen beteiligt und zu den Kosten ihrer Arbeit beigetragen. wöchentlich 15 M. Das Landgericht Hirschberg hat der Klägerin Es habe sich aber gezeigt, daß die Anregungen, welche die Kom eine Rente von wöchentlich 7 M. zuerkannt. Das Oberlandesgericht missionen zur Verbesserung des Kachelofens machten, von den Unter­Breslau hat die Klägerin gänzlich abgewiesen. Und zwar verneint nehmern nicht beachtet werden. Nach wie vor werde schlechtes das Oberlandesgericht die Leistungsfähigkeit des Beklagten. Für Material geliefert, so daß auch bei sorgfältigster Arbeit bein ein­seinen und seiner Familie notdürftigen Unterhalt seien in An- wandsfreier Ofen hergestellt werden könne. Die Arbeiter würden rechnung zu bringen 60 M. monatlich, die er für sich und seine sich an der Konferenz beteiligen. Sollte es aber der Konferenz zweite Ehefrau brauche, und 60 M. monatlich, die er für seine nicht gelingen, die Unternehmer zur Befolgung der Anregungen der

Witterungsübersicht vom 17. Juni 1911.

Swinembe. 764 23 damburg 764 D Berlin 764 S Frant.a M. 762 D München

Bien

Better

Stationen

Better

7

1 balb bd. 11

2 wolfig

2 wolfig

1 heiter

15 Scilly

2 bedeckt

14 berheen

14 Haparanda 761 ND 12 Betersburg 759 N 754 S 759 SD

4 bedeckt

4 bedeďt

14

5 Regen 10

3 wolfig

16 Baris wolfen! 14

759 SD

2 bededt 16

764 SW 165 Still Wetterprognose für Sonntag, den 18. Juni 1911. Ziemlich warm, vielfach heiter, aber veränderlich bei mäßigen südlichen Winden, etwas Regen und Gewitterneigung.

Gegründet 1867

Stiller

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