betheiligen, zoie die Mitglieder der Fachgenossenschaft. Der Ge-| Befähigungsnachweises gemacht, indem fakultative Gesellenhilfenausschuß ist ferner berechtigt, Anträge bezüglich aller prüfungen eingeführt werden sollen. Während jedermann, feiner Zugehörigkeit angehörenden Gegenstände bei der Fach- hat er nur Geld im Beutel, Meister werden kann, genossenschaft und der Handwerkskammer zu stellen, welche foll den Gesellen nahe gelegt Gesellen nahe gelegt werden, über diefelben zu beschließen haben. prüfungen zu machen. Die Arbeiter haben hierzu keinen Hiernach werden in der Regel Beschlüsse der Fach- Anlaß, sie haben sich hiervon keinen Vortheil zu vergenossenschaft, die gegen sämmtliche Stimmen der Gehilfen sprechen, aber ist die Gesellenprüfung eingeführt, so werden gefaßt sind, in Wirksamkeit treten, dies wird stets der burch sanften 3wang manche hierzu veranlaßt werden. Fall sein, wenn auch nur ein Gehilfe anderer Meinung ist Der Bundesrath endlich, soll das Recht erhalten, Vorschriften wie seine Kollegen. Bei den Fachkommissionen wird der über die zulässige Zahl von Lehrlingen im Verhältnisse zu Vorsitzende wohl stets Beschlüsse im Geiste der Meister den in einem Betriebe beschäftigten Gesellen zu erlassen. herbeiführen, so daß wir wohl behaupten können, daß der Wir halten die Festsetzung der Lehrlinge für diskutabel, Gehilfenausschuß machtlos sein wird, daß er lediglich als weil wir die Lehrligsausbeuterei bekämpfen, wir sind aber Staffage dienen wird. So sucht die Reichsregierung den entschieden dafür, daß diefe allgemeinen Grundregeln über Vorwurf zu vermeiden, daß sie die Gehilfen den Meistern das Verhältniß von Lehrlingen und Gefellen nur mit Zuausliefert, fie thut dies aber thatsächlich, trotz Schaffung ſtimmung des Reichstags festzusehen sind. der Gehilfenausschüsse. Aus all diesen Gründen hat die Sozialdemokratie nicht Die Macht der Meister über ihre Gehilfen und Lehr- den mindesten Anlaß, sich für die Pläne des Herrn linge wird vergrößert, die Möglichkeit der freien von Berlepsch zu erwärmen. Aber auch in den anderen Organisation der Arbeiter wird verhindert, da man diesen Parteien findet die Vorlage der preußischen Regierung, ihr Arbeitsgebiet so durch Uebernahme des Arbeitsnachweises wenn auch aus ganz anderen Gründen keinen Beifall, so und des Herbergswesens einengt. Die Abhängigkeit der daß die Möglichkeit vorliegt, daß die Regierung vielleicht Gesellen wird vergrößert, da die organisirten Meister sich von der Einbringung eines Gesezentwurfes vollkommen abin ihre Angelegenheiten weit mehr als bisher einmengen sehen wird, da auch sie kaum viel Hoffnung haben wird, dürfen, der geschaffene, feste Busammenhalt der Meister wird daß sich für eine Vorlage dieser Art im Reichstage cine die Verrufserklärung nicht ganz gefügiger Gehilfen sehr er majorität findet. leichtern.
Aus den Fachgenossenschaften sollen die Meister Handwertstammern wählen, deren künftige Aufgaben folgendermaßen umschrieben werden:
a) Obligatorische.
Die Handwerkskammern haben:
1. Die Aufsicht über die Fachgenossenschaften und Innungen ihres Bezirks zu führen.
2. Die Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Borschriften in den Betrieben der zu den Fachgenossenschaften gehörenden Gewerbetreibenden zu beaufsichtigen.
3. Die durch das Gesetz auf dem Gebiet des Lehrlingswesens ihnen sonst übertragenen Obliegenheiten und Befugnisse wahrzunehmen.
4. bei der Neberwachung der auf den Arbeiterschutz bezüge lichen Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung mitzuwirken, 5. für Arbeitsnachweis und Herbergswesen zu sorgen, 6. auf Ansuchen der Behörden Berichte und Gutachten über gewerbliche Fragen zu erstatten.
b) Fakultative.
Die Handwerkskammern sind befugt:
1. die zur Förderung des Kleingewerbes geeigneten Einrichtungen und Maßnahmen zu berathen und bei den Behörden
anzuregen,
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oder
auf- und abjagen, bis er stürzte, seine kleinste Strafe. Aber er verstand es, durch außerordentliche Manipulationen in der Pflege des Lederzeuges, durch krachendes Sporenzusammen schlagen u. f. w. vor allen anderen Unteroffizieren die Gunst des Batteriechefs zu erwerben. Selbst der Umstand, daß er Schulden machte und sogar seine Untergebenen anpumpte, wurde ihm nicht nachtheilig, zumal er den Hauptmann zum Gönner hatte. Da tam er eines Tages mit einer sonst gar nicht bei ihm üblichen geringfügigen Mißhandlung, einem Backenstreich, den er einem Kanonier versetzte, an den Unrechten besser an den Rechten. Dieser erstattete vorschriftsmäßig Meldung beim Geschüßführer und beim Wachtmeister. Beide riethen dem Beschwerdeführer ab und sagten ihm, er bereite sich nur schlechte Tage. Der Futtermeister, dem von der Meldung Mittheilung geworden war, trat im Dienst an den Kanonier heran, trat ihm auf die Zehenfpißen und sagte:„ Sie wollen mich melden? Das werde ich Ihnen verleiden. Ich nehme Sie hoch, daß Sie von selbst in die Spree gehen. In Posen, wo ich früher diente, habe ich so' nen Burschen so weit gebracht, daß er sich ohne Hilfe erfäuft hat!" Dennoch verfolgte der Kanonier den Beschwerdeweg. Als er zum Hauptmann tam und den Sergeanten meldete, hörte dieser zwar mit unwilliger Miene zu, sagte dann zum Kanonier:" Also Sie haben sich überlegt, was daraus entstehen fann?" Der Kanonier antwortete:„ Herr Hauptmann, ich müßte doch ein ganz feiger Kerl sein, wenn ich mich widerrechtlich schlagen ließe." Und: Gut, ich nehme Ihre Meldung an. Das weitere folgt," lautete die Gegenäußerung des Hauptmanns. Vier Wochen später saß der Sergeant auf 14 Tage in Arreft. Dann folgten andere Be schwerden über denselben. Und binnen Jahresfrist war der Sergeant gänzlich entlassen. Dem Kanonier hatte seinerzeit der Abtheilungsfommandeur während des Verfahrens Vers fegung in eine andere Batterie angeboten, doch er hat sie abgelehnt, und nie ist ihm wieder ein Haar gekrümmt worden. Darum nicht feige, wer Anlaß zur Beschwerde hat. Nur muthig gemeldet! Dann wird den Soldatenschindern am ehesten das Handwerk gelegt werden."
Wann kommt die nächste Militärvorlage? Wie der in Gerade die Schilderung des Reichsboten" zeigt, wie solchen Dingen vortrefflich unterrichtete" Standard" mit schwer es dem Gequälten wird, Abhilfe zu finden, so daß theilt, beschäftigen sich die Regierungen in Frankreich derartige Vorkommnisse getrost als Ausnahmen zu be und Rußland mit der Frage der durch die letzte zeichnen sind. Wie Schröder, so fürchten sich Hunderte vor deutsche Militärvorlage nothwendig geden Fährnissen eines Beschwerde, rechts", wo für den Gewordenen Heeresvermehrung. Es war das mißhandelten Schritt auf Schritt Selbstschüsse und Fußangelu mit Bestimmtheit zu erwarten. Ebenso wie es mit Be gelegt sind. stimmtheit zu erwarten ist, daß Herr von Caprivi als logischer Mann schleunigst eine neue Militärvorlage ausarbeiten muß. Für die nöthigen Mittel sorgt Herr Miquel, der deutsche Reichs- Vivisektor, bereits im voraus.-
Der Fall Schröder. Die Allgemeine Militärische Rorrespondenz" schickt folgende Beschwichtigungsnotiz in die Welt: tech- Ueber den Fall des Grenadiers Schröder vom 1. Garde
2. Beranstaltungen zur Förderung der gewerblichen, nischen und sittlichen Ausbildung der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge zu treffen und Fachschulen zu errichten.
c) Erlaß von Vorschriften.
Die Handwerkskammern sind ferner befugt, Vorschriften zu erlassen:
1. über den Besuch der von ihnen errichteten Fach- und Fortbildungsschulen, soweit dieser Besuch nicht durch Statut oder Gesek geregelt ist,
2. über die Anmeldung und Abmeldung der Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter bei den Fachgenossenschaften.
Die Vorschriften tönnen auch für bestimmte Gewerbe erlassen werden und bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
M
Diese Aufgaben sind im wesentlichen die gleichen wie die der Fachgenossenschaften und unterliegen der gleichen Kritik. Hinzu kommt aber noch, daß die Handwerksfammern als Gewerbeinspektions Organe fungiren sollen. Nichts ist bezeichnender für den Geist unserer Sozialpolitik. Die Gewerbes und Fabrikinspektion muß, soll sie wirksam sein, von neutralen und nnabhängigen Personen ausgeübt werden. Hier will man aber den Bock zum Gärtner, die fiebenfach gesiebten Interessenvertreter des Handwerks zu Inspektoren über die Gesezesübertretungen ihrer Wähler machen. Wäre die Sache nicht zu ernst, man würde zum Lachen gereizt. Selbst in einem so zurückgebliebenen Lande, wie es Ungarn ist, hat man dieses von unserem, Sozialminister" Berlepsch empfohlene System als nicht zum Ziele führend verlassen und der Staat, der an der Spitze der Sozialreform zu marschiren vorgiebt, will es einführen!
Von dem weiteren Inhalte des umfangreichen Gesetzentwurfes, auf den zurückzukommen sich noch vielfach GeLegenheit bieten dürfte, seien blos zwei Punkte hervor gehoben. Ein Zugeständniß wird den Fanatikern des
Das Berliner Tageblatt" schreibt: Der Fall des durch Selbstinord aus dem Leben geschiede nen Gardisten Schröder ist so recht geeignet, die Aufmerksam keit des Volkes wieder einmal auf die großen Mängel des Strafverfahrens und des Beschwerderechts beim Militär hinzulenten. Die tiefe Abneigung gegen den Militarismus, von der weite Kreise des Boltes erfüllt sind, hat ihre Hauptursache in dem Mißtrauen, welches ihnen das heutige Strafverfahren bei der Armee einflößt, und dieses Mißtrauen wird durch die Militärverwaltung, fast möchte man sagen, tünstlich genährt und großgezogen. Man stelle sich nur einmal vor, wie der Gang der Dinge in der hier in Frage fommenden Angelegenheit sein wird, die schon viel böses Blut gemacht hat. Es wird eine Untersuchung unter sorgfältigstem Ausschluß der Deffentlichkeit veranstaltet werden; dann wird voraussichtlich irgendwo eine Erklärung erlassen werden, daß der Selbstmord des Schröder mit angeblich erlittenen Mißhandlungen und Quälereien in feinem Zusammenhang stehe. Diejenigen, für welche eine solche Versicherung ganz überflüssig war, weil sie überzeugt sind, daß bei unserer Armee alles untadelig bestellt ist, werden darüber hoch befriedigt sein; auf alle anderen wird die Versicherung nur sehr wenig oder gar keinen Eindruck machen."-
regiment zu Fuß, der zur Zeit die gesammte deutsche Presse beschäftigt, hat sich der Staiser, wie der Allg. Milit. Korresp." von unterrichteter Seite mitgetheilt ist, eingehend Bericht erstatten lassen. Eine Klarstellung dieser Angelegenheit ist also mit Sicherheit zu erwarten. Die Schuldigen werden der ver= dienten Strafe nicht entgehen, Obgleich nun traffe Fälle vou Soldatenmißhandlungen vorgekommen sind, so steht es doch nicht so schlimm, wie man sich im Publikum allgemein vorstellt. Es ist viel besser geworden, und die Erlasse des Kaisers haben nach dieser Richtung ihre Wirkung nicht verfehlt. Unsere MilitärStrafgesetzgebung verlangt bekanntlich für jede absichtliche förperliche Anfassung, für jeden Schlag und Stoß gerichtliche Ahndung, und sowie der Begriff der Mißhandlung festgestellt ist, muß der Vorfall gerichtliche Behandlung erfahren. Der Vorgesetzte, der in einer ihm gemeldeten Mißhandlung nicht die nöthigen Schritte thut, damit die Angelegenheit gerichtlich Der Zollfrieg. In der Kölnischen Zeitung ", dem untersucht werde, ladet auf alle Fälle ein hohes Maß von Blatte der Millionäre, der Grubenherren und Eisenbarone, Verantwortung auf seine Schultern, was für ihn die verhäng- liest man in einer Beleuchtung über den Zollkrieg mit nißvollsten Folgen haben könnte. Wir kennen Fälle, wo Vor- Rußland: Kurz, wir können's und müssen's aushalten. gefehte, die eine Mißhandlung disziplinarisch, nicht aber ge- Unser Gegner drüben hat freilich einige Vortheile vor uns richtlich behandelt hatten, wie es erforderlich war, den Abschied voraus." Die reichen Auftraggeber der Kölnischen 3tg." erhalten haben. So giebt es beispielsweise Regimenter, in
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denen es verboten ist, daß die Unteroffiziere beim Kommandiren können den Zollkrieg freilich aushalten, da sie auf Kosten Den Säbel ziehen oder beim Reitunterricht die Peitsche ge- des werkthätigen Boltes einen Entbehrungslohn" auf brauchen, weil man von der Ansicht ausgeht, daß sich der Vor- geschatzt haben, der sie vor der Aushungerung schüßt. Der gesetzte in der Erregung zu einer Mißhandlung des Unter- weil mögen die breiten Massen des Volkes darben und gebenen hinreißen lassen könnte. Es ist leider nur zu richtig, leiden, wir können's und müssen's aushalten." Der Bien Saß die Militärgerichte oft zu recht merkwürdigen Er muß.- gebuiffen in Fällen von Soldateumißhandlungen kommen und daß die Vorgesetzten manches vertuschen, was nach Der Gefehentwurf über das AuswanderungsLage der Sache gerichtlich behandelt werden sollte; doch diese wesen soll dem Reichstage wieder vorgelegt werden. Im Fälle sind in Wirklichkeit nicht so häufig, wie man vielfach annimmt, und das Vertuschen steht heute nicht mehr in der vorigen Reichstage ist er nicht mehr berathen worden. Blüthe, wie in vergangenen Tagen. In ganz Deutschland Die Tabakfabrikatsteuer. Als im Jahre 1879, so müssen die Regimenter jedes Jahr Verzeichnisse über Mißhandlung Untergebener beim Kriegsministerium einreichen, wo schreibt der„ Berliner Morgenzeitung" ein Sachverständiger, diese auf das eingehendste geprüft werden, und die Strafbücher die Steuer und der Zoll auf Tabak um 41 resp. 61 M. der Kompagnien it. f. w. bezüglich der angemessenen Strafe pro 100 Rgr. erhöht wurden, ging der Verbrauch von 1,8 Kgr, werden sehr gewissenhaft kontrollirt. Fälle, die nicht flar pro Kopf auf 1,4 Kgr., also um 22 pet. zurück und hat liegen, müssen im übrigen durch eingehende Berichte Gr sich von diesem Rückgang noch nicht erholt, da er jetzt nur läuterung erfahren. In militärischen Kreisen aber bricht sich 1,5 gr. pro Kopf beträgt. Da man diesmal eine viel beimmer mehr und mehr die Ueberzeugung Bahn, daß unser immer mehr und mehr die Ueberzeugung Bahn, daß unser deutendere Steigerung der Belastung beabsichtigt, so wird Heer die öffentliche Gerichtsbarkeit nicht zu scheuen brauchte der Rückgang im Verbrauch noch viel größer sein, und die
und daß sie nur segensreicher wirken tönnte."
vergaß. Er suchte André einzureden, daß man der Laune einer Kranken keine so große Bedeutung beilegen brauche. Er erklärte sich auch diesmal bereit, die Ehre der Familie mittels seiner Börse aufrecht zu erhalten. Aber André antwortete ihm in bestimmtem Tone, daß die Wünsche seiner sterbenden Mutter für ihn heilige Befehle wären. Was nügen die schönen Redensarten des Beschwichti. Mehreinnahme der Staatskasse aus der neuen Steuer wird Der Onkel wagte nun nicht mehr darauf zu bestehen, und, gungshofraths, der übrigens eine Reihe bemerkenswerther deshalb weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Außer wüthend, unter lautem Murren gegen Mutter und Sohn, ging er fast augenblicklich wieder fort, da er in dem Bugeständnisse macht, gegenüber der erdrückenden Wucht dem aber muß man mit einem sehr bedeutenden Rück ging er fast augenblicklich wieder fort, da er in dem der Thatsachen? Wir verweisen nur auf die bayerische gang der Arbeiterzahl rechnen. Er wird that Moment, wo er seinen Schmerz nicht durch eine große Mißhandlungs- Statistit, die wir gestern veröffentlicht sächlich größer sein, als dem Rückgang im Verbrauch entGeldausgabe für unnüßen Brunt zeigen konnte, nichts mehr haben. Was bei amtlichen Untersuchungen, wo dem spricht, da mit der starken Vertheuerung des Fabrikats auch zu thun oder zu sagen hatte. eine Verschiebung im Verbrauch in der Weise eintreten wird, Als André am Abend in seinem einsamen Bimmer lassischen Zeugen, dem Todten, für immer der Mund ge daß an stelle der billigen Zigarren wieder die Pfeife tritt. allein war, nur durch eine leichte Wand von der ſtarren das wir weiterhin zitiren, giebt darauf eine nicht unzu beiter erfordert, als die des Pfeifentabaks, so wird man nicht zu Berliner Ar Gestalt getrennt, die schon durch den Tod entstellt dort auf treffende Antwort. Die Verlegenheitsphrase am Schluß dem weißen Linnen lag, hatte er die Empfindung, daß er an einer kritischen Stunde, einem für sein ganzes Leben entscheiden- nimmt niemand ernst, der weiß, wie die Machthaber sich den Wendepunkt angekommen war. Wlit düsterem Auge maß er gegen eine Reform der Militärgerichtsbarkeit und des Be schwerdewesens sperren. Daß der Vorwärts" auch im den Weg, den er seit einem Jahre durchlaufen, und er war Falle Schröder den Militarismus in seines Wesens Nackt erstaunt darüber, was alles um ihn und in ihm während heit entlarven konnte, wird, so hoffen wir, dazu beitragen, Mutter und Schwester, deren Existenz Lebensbedingung für die Frage der Reform immer volksthümlicher zu machen. Steuerkraft der in ihrem Erwerb geschädigten Fabrikanten
Wo waren
ihn war wie das Athmen? Er liebte sie aus einem so starken Instinkt, einer so alten Gewohnheit, daß sie mit seinen intimsten Hoffnungen ebenso sehr wie mit seinen fernsten Erinnerungen verknüpft waren, daß die Empfindung für sie in Wahrheit das Herz seines Herzens geworden war. Sie waren fort! ach, auf der großen Reise, von der es keine Heimkehr giebt. Fort auch sein Vermögen, seine Freunde, seine Kameraden aus früheren Tagen! Jetzt war er allein und so weit entfernt von der Welt, in der er früher gelebt hatte! Sollte er es versuchen, sich ihr wieder zu nähern, Butritt zu suchen, sich mit der Kraft seiner Intelligenz in ihr eine Stellung schaffen? Aber wie konnte er ohne schmähliche Kapitulation seines Gewissens dahin gelangen? Und dann, würde er sich nicht fremd in ihr fühlen? Er hatte längst nicht mehr die Gewohnheiten, die Auschauungen, die Neigungen dieser harten, egoistischen Welt, deren Treulosigkeit seine beiden armen Todten so tief verwundet hatte.
( Fortsetzung folgt.)
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Der Reich 3 bote" veröffentlicht eine Buschrift, bie den gemißhandelten Soldaten Hartnäckigkeit beim Beschwerdeführen" empfiehlt. Es heißt darin u. a.:
niedrig greifen, wenn man annimmt, daß von den in der Tabakindustrie beschäftigten Personen rund 60 000 arbeitslos werden. Dazu kommen die durch den verminderten Geschäftsbetrieb überflüssig werdenden kaufmännischen Angestellten. Das giebt eine bedeutende Abnahme an steueran
und Detailhändler, so wird dies zusammen eine ganz beträchtliche Summe ausmachen, welche man von dem Erträguiß der Tabakstener in Abrechnung bringen muß, wenn man die reine Mehreinnahme der Staatskaffe finden will. Wir zweifeln, ob alsdann genug übrig bleibt, um die Dezimirung einer blühenden Industrie, welche 1/ 3--13 Mill. Menschen ihren Lebensunterhalt giebt, zu rechtfertigen.-
Man zeige nur Beharrlichkeit, und die Beschwerde wird durchdringen. Ist man seige, so wird der der Mißhandlung Schuldige natürlich seine Unthaten nicht einstellen. Hingegen dem hartnädigen Beschwerdeführer, wenn er sonst bestrebt ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen, kommt man schließlich bald mit Abbitten und dergleichen. 1874 war es im Heere, Die Begeisternug für die Ferienkolonien. Aus obschon der damalige Kaiser Wilhelm die Soldatenmißhand Bonn meldet die Frankfurter Zeitung ": Nicht ohne lungen strengstens verurtheilte, bei weitem nicht so günstig um einen gewiffen Heroismus, aber in unglaublich dummer die Beschwerdeführung bestellt wie heute. Trotzdem kam der Weise hatte ein Tagelöhner aus Endenich versucht, durch Soldat zu seinem Rechte, wenn er sich nicht zu feige zeigte; Selbst verstümmel ung sich der drohenden Austrotzdem gab es verhältnismäßig weniger Selbstmorde in der hebung zum Militärdicu fte Militärdicu fte zu entziehen. Armce als heutzutage. Beharrlichkeit führt zum Ziel; dafür
ein Beispiel von 1875: Bei der Batterie, wo Schreiber Kurz vor der militärischen Gestellung nahm er ein Beil dieses stand, wüthete sozusagen ein Sergeant, der den Futter- und hieb fünfmal auf den Zeigefinger der linken Hand meisterposten hatte." Himmelhund" war fein gelindestes ein. Der Knochen wurde dreimal durchschlagen und das Schimpfwort, einen Mann die schlüpfrige Stallgasse Glied mußte amputirt werden. Da ein Unglücksfall völlig