1,20 M. Bander von 2,40-1,20 m. Hechte von 2,00-1,20 m.| digen vorgelegt habe. Andrerseits hielt es der Gerichtshof für Barsche von 1,60-0,80 m. Schleie von 2,40-1,10 M. Bleie ausgeschlossen, daß die Bücklinge in der furzen Zeit, in welcher von 1,40 bis 0,60 M. Krebse per 60 Stück von 12,00-1,25 M. fie im Besize der Frau Lewy waren, den vom Sachverständigen
und ertrant.
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ch eine bekundeten hohen Grad der Verweſung angenommen haben
Soziale Uebersicht.
Achtung, Steinarbeiter! In Dresden und Pirna sind Polizeibericht. Am 22. d. M. Morgens stürzte sich eine fonnten. Den Beweis, daß andere Käufer, die aus derselben feit Montag, den 21. Auguft, zirka 1000 Steinmetzen wegen Lohn Frau aus dem Fenster ihrer im vierten Stock des Hauses Kiste empfangen, nicht Klage geführt, hielt der Gerichtshof auch differenzen von den Unternehmern ausgesperrt worden. Es iſt Grünauerstr. 27 belegenen Wohnung auf die Straße hinab und nicht für durchgreifend, da der Angeklagte ja uuter die guten vorauszusehen, daß die Unternehmer kein Mittel universucht starb sofort. Um Maybach- User, gegenüber der Ratiborstraße, Bücklinge der Stifte leicht einige Lagen schlechte habe hinein- lassen werden, um Arbeitskräfte von auswärts heranzuziehen. sprang Abends ein unbekannter Mann in den Landwehrkanal schmuggeln können. Auf alle Fälle sei von einem Nahrungs- Es ist deshalb in erster Linie unsere Pflicht, darauf zu Friedrichstraße, zwischen der Mittelstraße und der Straße überzeuge, ob die verkaufte Waare auch nicht verdorben sei. Die es nun, den Streifenden zum Siege zu verhelfen, indem wir die Am 23. d. M. Vormittags wurde in der mittel- Berkäufer zu verlangen, daß er sich bei jedem Verkaufe achten, daß keine Streitbrecher nach den genannten Orten kommen. Der Kampf ist den Kollegen aufgezwungen, und an uns ist Unter den Linden , ein etwa 18 jähriger Knabe durch Berufung wurde deshalb verworfen. einen Geschäftswagen überfahren und am Arme felben moralisch sowie petuniär thatkräftig unterstützen. Achte jeder darauf, daß der Zuzug streng ferngehalten wird. Ph. Thomas, Verbandsvorsitzender der Steinmeßen Deutschlands, Berlin - Rixdorf, Biethenstr. 26.
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schwer verlegt, daß er nach der Charitee gebracht Eine im Jähzorn begangene Handlung führte gestern werden mußte. In seiner Wohnung Schornsteinfeger: den Steinfeger Czielinski unter der Anklage des groben Ungasse 6 wurde ein Komtoirbote erhängt vorgefunden. fugs vor die 140. Abtheilung des Schöffengerichts. Der AnAn der Ecke der Kommunikation und der Köpnickerstraße fiel geflagte war eines Tages mit der Ausbesserung des Pflasters in Nachmittags ein Kutscher beim Abspringen von seinem in der der Straße Alt- Moabit vor dem Ausstellungspark beschäftigt. Fahrt befindlichen Arbeitswagen zur Erde und erlitt einen Bruch Wie er angiebt, ist ihm das Herannahen eines Pferdebahn- An die Kollegenschaft Deutschlands ! Kollegen! Endlich des Unterschenkels. Er wurde nach dem Krankenhause Bethanien wagens entgangen, trotzdem der Kutscher träftig und anhaltend trifft die Reichsregierung Vorkehrungen, in Berathungen über gebracht. Am Eingange der Markthalle II, Lindenstr. 97/98, geläutet hat. Grft als der Kopf des einen Pferdes ihn be- ein Spezialgefeß für das Gastwirthsgewerbe einzutreten, endlich fiel ein Mädchen infolge eines Fehltritts zur Erde und brach rührte, sprang Gzielinski auf und versetzte dabei dem Pferde einen foll auch dem geplagten Kellner die bescheidene Forderung eines den Arm. Abends wurde vor dem Hause Oranienstraße 105 Schlag mit dem Hammer, daß es eine Seitenbewegung machte wöchentlich wiederkehrenden Ruhetages gewährt werden. ein obdachloser Schlosser mit einer anscheinend von einem Falle und ihn nicht trat. Der Angeklagte überschüttete sodann den Aber, Kollegen, es wäre verfehlt, anzunehmen, daß wir nun herrührenden Verlegung an der Hüfte aufgefunden und nach der Kutscher mit Schimpfworten und warf in seiner Wuth nach ihm ruhig die Hände in den Schooß legen dürften, der Dinge harrend, Charitee gebracht. Im Laufe des Tages fanden drei fleine mit dem 10 Pid. schweren Hammer. Zum Glück traf er nicht, die da fommen sollen. Die Unternehmer werden alles aufbieten, Brände statt. der Hammer fiel auf den Vorderperron den Wagens nieder. Im den bescheidenen Schutz, den unsere Arbeitskraft erhalten soll, Termine behauptete der Angeftagte, daß ihm der Hammer vor möglichst abzuschwächen.( Wir verweisen nur auf den Beschluß Schrecken über die Lebensgefahr, in der er sich befunden, aus des Züricher Hoteliertages.) Deshalb müssen wir unablässig der Hand gefallen sei, ein Einwand, der vom Gerichtshofe als weiter fämpfen, weiter agitiren. In Wort und Schrift müssen eine unwahre Ausrede angesehen wurde. Da der Angeklagte die Kollegen, welche noch in Harmoniedusel befangen, schon mehrfach wegen Gewaltthätigkeiten vorbestraft ist und durch für unsere gerechte Sache begeistert, zu Mitkämpfern heranwo wir seinen Jähzorn schweres Unheil hätte anrichten fönnen, wurde gezogen werden. Nicht auf die wenigen Städte, auf eine Haftstrafe von 14 Tagen erkannt. Boden gefaßt, darf die Agitation beschränkt bleiben, alle größeren Verkehrszentren müssen in die Bewegung einbezogen werden.
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Theater.
Leffing- Theater. Menschen! Lustspiel in 4 Atten von Robert Rohlrausch.
Ein Herr Baron von Wesselbüren, der Hauptheld des hier in Rede stehenden Stückes, ist ein fompleter 9larr, der außerdem, wie es sich allerdings für ein richtiges Lustspiel schickt, noch ein Pechvogel ist. Er geht aus, um Menschen zu suchen, ungefähr mit denselben Gefühlen wie weiland der edle Don Quixote, um Abenteuer zu bestehen, und der erstere Held hat das namen lose Unglück, in allen Ständen stets nur Karrikaturen zu finden.
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Erfreulich ist es, mit welch' lebhaftem Interesse unser Hamburger Bruderverein die Sache aufgenommen. Flugblätter sollen vertheilt werden, eine Agitationstour nach allen größeren Städten ist in Aussicht genommen worden, um die indifferenten Maffen aufzurütteln.
Kollegen! Zu allen diesen Vorhaben, welche aber, um Erfolge zu erzielen, unbedingt nothwendig sind, gehört Geld, viel Geld. Sammelt deshalb allerorts fleißig zum Agitationsfonds.
Versammlungen.
Bei Gesuchen um Gewährung der Schankkonzession spielt der§ 33 der Reichs- Gewerbe- Ordnung eine große Rolle, wonach unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei gewissen Vorstrafen, die Schanterlaubniß zu versagen ist. Der Bezirksausschus, als höchste Instanz für Berliner Schantfachen hatte dieser Tage Gelegenheit, über die Tragweite dieses § 38 eine interessante Entscheidung zu fällen. Eine Frau M., welche schon seit einiger Zeit die sogenannte halbe Konzession Die Welt muß sich merkwürdig wiederspiegeln im Kopfe des( Bier, Wein und Kaffee) besaß, kam bei dem hiesigen Stadt Herrn Verfassers. 28as er als neu und tiefempfundene Wahrheit ausschusse um die volle( Branntwein-) Ronzession ein. Auf den ausgeben möchte, find die althergebrachten Theaterschablonen, die Widerspruch des Polizeipräsidiums wurde sie abschlägig beVon unseren Brudervereinen erwarten wir, daß sie es nicht bei jedem Zuschauer nur Schaudern und Entsetzen erregen. Von schieden, weil ihr Ehemann im vorigen Jahre wegen Hehlerei zu den Berlinern allein überlassen, für die Deckung der Kosten zu dem alten, tindisch gewordenen Baron bis zu dem sporenklirrenden, zwei Monaten Gefängniß verurtheilt worden sei. Auf Antrag sorgen, sondern, daß sie selbst darauf dringen, zur Unterstützung fentimental entfagenden Dragonersergeanten herrscht in dem Lust des Rechtsanwalts Leop. Meyer wurde das Verwaltungs- der allgemeinen, guten und gerechten Sache mit beitragen zu spiel" eine Verlogenheit, die nur noch durch die Unnatürlichkeit Streitverfahren eröffnet und der Stadtausschuß ertheilte schließ- dürfen. der Situation übertroffen wird. lich die nachgesuchte Konzession. Hiergegen legte der PolizeiMan stelle sich folgendes vor. Ein Baron von Weffelbüren, präsident Berufung ein und führte an, daß der§ 33 die That der in allen Vorurtheilen seines Standes aufgewachsen und er- fachen, welche die Versagung begründeten, keineswegs auf solche zogen ist, entdeckt urplöglich, daß es unwürdig ist, in diesen Vor- beschränke, welche unmittelbar oder allein aus der Person des urtheilen weiter fortzuleben. Seinem hochfeudalen Erbonkel, Nachsuchenden selbst hervorgingen, sondern alle Thatsachen seinen blaublütigen Tanten zum Troß pfeift er auf seinen umfaffen, welche die Annahme rechtfertigten, daß der NachBaronstitel, er bricht mit den Anschauungen seiner Kaftengenossen suchende das Gewerbe zur Förderung der Hehlerei mißbrauchen und bildet einen Verein der„ Wölfe ", d. h. von Gleichgesinnten, werde. Die Ehe mit einem wegen Hehlerei bestraften Manne für die der Mensch nicht erst beim Baron anfängt, sondern die im müsse aber als eine solche Thatsache gelten, da zu befürchten sei, Menschen nur den Menschen verehren. Natürlich empfindet daß der Gewerbebetrieb der Ehefrau durch den Ehemann beein Die Anarchisten und unabhängigen Sozialisten hielten der Herr Baron, daß es nicht gut sei, daß der Mensch flußt werden würde. Rechtsanwalt Meyer führte dagegen am 23. August in den Arminhallen eine Versammlung ab mit allein sei, er geht mit seinen seinen Prinzipien auf die aus, daß die Ansicht des Polizeipräsidenten dahin führen würde, der Tagesordnung:„ Welchen Werth für die Arbeiter hat der Brautschau und findet schließlich auch eine Konfettioneuse, niemals der Ehefrau eines Bestraften die Schanktonzession zu er- internationale Kongreß von Zürich ?" Landauer referirte die angeblich gleich mit ihm empfindet. Was ihr Mundwerk an- theilen, während aus der Praxis des Bezirksausschusses sich eine und äußerte sich ungefähr dahin, in den verschiedenen Versammbetrifft, so läßt dasselbe thatsächlich nichts zu wünschen übrig, ganze Reihe gegentheiliger Fälle anführen ließen. Der Bezirks- lungen, in welchen er bisher über den Züricher Kongreß berichtet denn als sie zuerst mit ihrem zukünftigen Ontel zusammentrifft, ausschuß verwarf die Berufung des Polizeipräsidenten. Die An- habe, hätten die Zuhörer gesagt:" Ja, wenn das wahr ist, was der die drohende Mesalliance" von seinem Hause abwenden will, nahme sei nicht zutreffend, daß schon die Ehe mit einer wegen Ihr uns erzählt, dann ist das sehr schlimm gewesen; aber man schimpft sie den alten Aristokraten einen alten Maulefel". Nun Bergebens gegen das Eigenthum bestraften Person als eine That- muß auch von anderer Seite hören, wir glauben Euch nicht." wäre das an sich nichts Schlimmes, aber da sich der junge fache anzusehen sei, welche zur Versagung der Konzession führen Daher seien die in Berlin ansässigen sozialdemokratischen DeleBaron mit ihr verlobt hat, bleibt diesem weiter nichts übrig, müsse. Vielmehr tomme es ganz auf die Lage des einzelnen girten zu heute Abend eingeladen worden. Diese sind aber als sich mit seinen zukünftigen Schwiegereltern bekannt zu machen. Falles und das persönliche Verhalten des Nachsuchenden an. nicht erschienen. Deshalb müßten die Anwesenden schon das Der Baron sehnt sich nach einer Menschin", d. h. nach glauben, was er ihnen jetzt vortragen werde. Der Vorwärts" einem Kind aus dem Volke, er findet aber, als er das Heim Gewerbegericht. Rammer I. Sigung vom 23. Aug. habe nicht objektiv berichtet, dagegen mehrere bürgerliche Blätter, feiner Schwiegereltern betritt, das vor, was der Berliner mit dem Der Schneider Schäfermeier flagt gegen den Schneidermeister auch das Züricher sozialdemokratische Organ. Als sie, Ausdruck eine feine Familie" bezeichnet. Es ist möglich, daß Hoffmann auf Zahlung von 54 M. Lohnentschädigung wegen Landauer und Werner, gewählt worden, seien sie nach Zürich sich der Verfasser die Repräsentanten der arbeitenden Klasse so unrechtmäßiger Entlassung. Der Beklagte wendet folgen gegangen mit dem Bewußtsein, daß man ihre Mandate nicht unvorstellt, wie sie in dem Lustspiel als„ Männer des des ein: Der Kläger habe schon im vorigen Jahre bei ihm in angefochten lassen werde. Sie feien aber gleichwohl nach dem Voltes" geschildert werden. Das Haupt dieser Familie ist ein Arbeit gestanden, und zwar bei ausdrücklichem Ausschluß der Kongreß gegangen, weil dort über alle die Dinge, welche sie von ehemaliger Hundefcheerer, jetziger Klaqueur und Inhaber eines Kündigungsfrist. Dann sei er am 1. März d. J. wieder engagirt der deutschen Sozialdemokratie trennen, berathen werden sollte, Heirathsbureaus, der mit den Liebesbriefen seiner Frau, die ehe- worden, wobei auf die alten Bedingungen verwiesen und damit und weil sie aus dem Auslande eine Anzahl Gesinnungsgenossen mals eine Koryphäe des Ballets war, die fröhlichsten Erpressungs- wiederum ausdrücklich die Kündigung ausgeschlossen worden sei. auf dem Kongresse wußten. Daß man auf grund der Beschlüsse geschäfte verübt. Die Frau des Hauses selbst zu schildern er- Am 23. März wäre Schäfermeier mit in den Streit eingetreten, der Brüsseler Vorkonferenz sie zurückweisen würde, hätten sie erübrigt sich nach diesen Andeutungen. am 29. habe er wieder, nachdem er, Beklagter, ihn dazu auf wartet, aber sie hätten wenigstens gehofft, Gelegenheit zu bekommen, zu Taß die philanthropischen Anwandlungen des Herrn Barons gefordert, die Arbeit aufgenommen. Wenn Kläger diesmal auch einer Auseinandersetzung über das, was unter politischer Aktion in solcher Gesellschaft möglichst schnell zur Abkühlung gelangen, nicht auf den im Geschäft usuellen Kündigungsausschluß aufmerk zu verstehen ist. Aber man habe das vermieden, man habe sie u verstehen ist. Aber man habe das vermieden, man habe sie ist um so erfreulicher, als die kleine Konfettioneuse auch im rich- fam gemacht wurde, hätte er doch wissen müssen, daß eine Kün- zurückgewiesen, weil hinter der öffentlichen Versammlung, die ihr tigen Augenblick entdeckt, daß sie gar nicht den blaublütigen digungsfrist nicht bestand. Gegenüber diesen Auslassungen be- Mandat ausgestellt, keine sozialistische Partei oder Vereinigung Baron, sondern einen blauröckigen Dragonersergeanten liebt, der merkte der Kläger , daß seiner Meinung nach die vereinbarte Ausstehe. Als dies der Vorsitzende der deutschen Mandatsprüfungszuerst resignirt entsagen wollte, dann aber doch von dem schließung der gefeßlichen Kündigungsfrist nur vom Beginn bis Schluß Kommission, der Reichstags- Abgeordnete Ullrich, ihnen erklärte, Baron eine Hochzeitsgabe von zwölftausend Mark mit eines Arbeitsverhältnisses gelte. Beim Eingehen des dritten Arbeits- habe er, Landauer, beantragt, festzustellen, wie viele von den schämigem Erröthen annimmt. Der Baron selbst heirathet verhältnisses mit dem Meister Hoffmann sei die Kündigung nicht durch zugelassenen deutschen Delegirten ihr Mandat gleichfalls nur von seine Adoptivschwester, weshalb er das nicht gleich gethan hat, gegenseitiges Uebereinkommen ausgeschlossen worden und bestehe einer öffentlichen Versammlung hätten. Bebel habe sich nun weiß eigentlich niemand und so endet denn alles in eitel Wohl- demnach zu Recht. Der Kläger wurde mit folgender Begründung erhoben und gemeint, Landauer habe eben gesprochen wie ein gefallen und Freude. abgewiesen: Fälle wie der vorliegende hätten das Gericht schon Polizei- Agent. Nur Hoch habe sich gegen die Entoft beschäftigt, dieser habe aber seine Eigenthümlichkeiten. Die scheidung der Kommission erklärt, fich aber sofort zurückvierzehntägige Kündigung sei der normale Zustand, wolle man gezogen, als Fischer ihm mit dem Parteiknütte: drohte. davon abgehen, so ist das etwas Anormales und müsse unzwei- Die Burückgewiesenen wandten sich nun an das Bureau des deutig ausgesprochen werden. So lange ein Arbeitsverhältniß Kongresses, das die Sache dem Kongreß selbst vorlegte. In der dauere, gelte der Ausschluß. Werde ein neues Arbeitsverhältniß Mittagspause feien dann die Delegirten bearbeitet worden, von denselben Personen eingegangen und solle auch diesmal eine Aveling habe den englischen Delegirten erzählt, hinter Landauer Kündigungsfrist nicht existiren, müsse wiederum klipp und klar und Werner stehe kein Mensch, sie feien allein. Redner erzählt gesagt werden: Die Kündigung ist ausgeschlossen. Hier liege die dann, daß, nachdem der Volders'sche Antrag angenommen, Singer Eache aber etwas anders. In ganz kurzem Zeitraum arbeitete noch den Antrag Bebel- Adler zur Abstimmung brachte, obwohl der Kläger dreimal bei einer Firma, zwischen dem vor- durch den Volders'schen Antrag sämmtliche Unteranträge beseitigt letzten und dem letzten Mal hätte kaum eine Woche gelegen. Da waren. Volders protestirte dagegen, sein Protest sei aber nicht sei denn doch anzunehmen, daß der Kläger genau von der im ins Deutsche übersetzt worden, so daß die Deutschen , Geschäft des Beklagten üblichen Gepflogenheit, die gefeßliche Schweizer 2c. ihn nicht kannten. Das Amendement BebelIn welch schwieriger Lage sich die Händler mit Kündigung auszuschließen, unterrichtet war und mit dem Be- Adler sei angenommen worden. Darauf hätten sie, Landauer Nahrungsmitteln bisweilen befinden, zeigte eine gestern gegen wußtsein das Arbeitsverhältniß antrat, ohne Ründigung arbeiten und Werner, den Kongreß verlassen wollen, aber da sei man auf den Händler Fröhlich vor der 6. Straftammer verhandelte zu müssen und zu wollen. Aus diesem Grunde hätte das Gericht sie eingedrungen und habe sie hinaus befördert. Er, Redner, habe Anklage. Fröhlich handelt auf einem Hausflur in der Barnim - nicht der üblichen Praxis folgen können und sei zu dem ab- die Schweizer aufgefordert, den Präsidenten Singer zu fragen, ob straße mit Räucherwaaren und war seiner Zeit von dem hiesigen weisenden Urtheil gelangt. fie noch Delegirte seien. Singer habe denselben, obwohl ihre Mans Schöffengericht zu 20 M. Geldbuße verurtheilt worden, weil er einer Breslan, 22. August. Zum Tumult auf der Matthias: date noch nicht für ungiltig erklärt waren, geantwortet:„ Bringt Frau Lewy vier Stück verdorbene Bücklinge für den Preis von straße. Unter den zahlreichen Anklagen, welche die Vorgänge sie hinaus!" Redner erzählt dann das übrige ebenso wie Werner 10 Pf. vertauft haben soll. In der Verhandlung vor der Be- auf der Matthiasstraße im Juni d. J. zur Folge hatten, gelangte neulich im Konkordiaſaale. Redner spricht dann weiterhin die die Ausschließung der Anarchisten rufungskammer trat der Angeklagte durch seinen Vertheidiger, Ansicht aus, sehr agitatorisch wirke. Nieuwenhuis Rechtsanwalt Schwindt einen umfangreichen Entlastungsbeweis am heutigen Tage vor dem Schöffengericht einer derselben zur an. Er behauptete nämlich unter Berufung auf Zeugen, daß Verhandlung. Es ist der Tischler August Fischer , der am Abend für diese sehr agitatorisch Frau Lewy ein Pumpgenie sei, welche auch bei ihm mehrfach des 23. Juni auf der Matthiasstraße gegen den Fleischermeister auf dem Separatkongreß der Anarchisten erklärt, daß es so Waaren auf Kredit entnommen habe, bis er einmal in dieser haben soll, ebenso sei auch von ihm die gesammte Breslauer mäßig die Hand nach rechts anzunehmen, aber nicht sie nach Gisebit öffentliche grobe Beleidigungen und Drohungen gerichtet ungeheuer dumm von der deutschen Sozialdemokratie sei, regelBeziehung ihren Wunsch energisch zurückgewiesen habe. Der Vertheidiger machte ferner für den Angeklagten geltend, daß die Schuhmannschaft beleidigt worden. Der Angeklagte giebt dies links. Redner erzählt noch, daß Körner, der sich solidarisch mit den Ausgeschlossenen erklärte, nicht mehr in den Tonhallen- Kongreß angeblich schlechten Bücklinge nicht etwa gleich von der Käuferin war zu, bemerkt jedoch, bei Ausübung der betreffenden gelassen wurde, obwohl er für eine Zeitung zu berichten hatte und beanjiandet worden seien, sich vielmehr über drei Stunden in Schimpfereien, durch welche auch ruheſtörender Lärm entstand, dies dem Bureau des Kongresses mittheilte. Des weiteren wendet finnlos betrunken gewesen zu sein. Der einzige Zeuge, der deren Händen befunden haben, ehe sie dem Thierarzt zur Prüfung Schuhmann Ciasnoca widerspricht dem, giebt indeß zu, daß der sich Landauer den Verhandlungen des Anarchistenkongresses vorgelegt worden seien. Man werde sich denken können, wie die Von dem Tonhallen Kongreß werde fein Revolutionär Angeklagte sich in angetrunkenem Zustande befand. Mit Rück- 8. Bücklinge in diesen drei Stunden von Hand zu Hand gewandert sicht auf die vorgefallenen Erzesse in der Matthiasstraße hielt etwas lernen, aber sie könnten von diesem lernen. In der Dis= und daß sie dabei nicht zart angefaßt worden seien. Die schlechte Der Staatsanwalt eine ſtrenge Strafe für angebracht und bean- tuſſion fordert Anarchist Rodrian, nicht fortwährend gegen Beschaffenheit, in welcher schließlich der Thierarzt die Fische vor tragte wegen der Beleidigungen und Drohungen eine Gefängniß- die sozialdemokratischen Führer zu hetzen, sondern diese gefunden, könne daher unmöglich dem Angeklagten zur Laft ftrafe von 6 Monaten, wegen des ruheſtörenden Lärms eine unberücksichtigt zu lassen. Frau Meißner giebt zu bedenken, wie gelegt werden. Schließlich berief sich der Vertheidiger auf eine Woche Haft. Diesem Antrage schloß sich der Gerichtshof an. Leicht Mißverständnisse auf dem internationalen Kongreſſe mögReihe von Personen, welche an demselben Tage aus derfelben Er erachtete die Schuld des Angeklagten nach dem Zeugniß des sollte die sozialdemokratische Partei statt für die Wahlen das lich waren wegen des Mangels an Sprachkenntnissen. Daher lich waren wegen des Mangels an Sprachkenntnissen. Daher Kiste Bücklinge vom Angeklagten gekauft hatten, ohne daß auch Schuhmanns für erwiesen und verurtheilte ihn deshalb zu der viele Geld zu verwenden, dasselbe für Institute, wie die Arnur eine einzige Klage darüber laut geworden wäre. Troß alle vom Staatsanwalt beantragten Strafe. Gleichzeitig wurde damit viele Geld zu verwenden, dasselbe für Institute, wie die Arfolg. Der Gerichtshof war nicht davon überzeugt, daß Frau Fluchtverdachts zufolge ausgesprochen. dem hatte der Angeklagte mit seiner Berufung keinen Er- die sofortige Verhaftung des Angeklagten, der hohen Strafe und beiter- Bildungsschule, hergeben, aber da die Arbeiter nicht viel Beit haben zu lernen, sollte schon die Jugend( von der Partei!) Lewy dem Angeklagten nur etwas am Zeuge flicken wollte herangebildet werden. Was für eine geschulte Generation würde und deshalb andere, verdorbene Bücklinge dem Sachverstän bann herangezogen werden!!- Hermann meint, die sozial
Das Publikum applaudirte die Künstler, die sich redlich Mühe gaben, den hölzernen Marionetten einiges Leben einzuflößen, auf das freudigste, lehnte aber Herrn Kohlrausch, der wohl einige Freunde im Theater haben mochte, auf das fühlste ab. Die Herren Molenar, Waldow, Höcker verdienen alles Lob, ebenso Die Damen von Pöllniz und Elfinger. Diese Menschen" wird man wohl aber im Lessing- Theater nicht mehr wiedersehen.
Gerichts- Beitung.
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