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nur einmal zu gebrauchen ist. Durch den Schleiß der Finger der Rechtsanwalt Dr. Alsberg bertrat die Ansicht, daß durch die Inter -| Wagens besonders start zu, so daß die Scheibe zerbrach. Der AutoNähenden läuft die Nadel feucht an und wird quietschig, d. h. pretation, die der Staatsanwalt den beiden Artikeln gegeben habe, führer stellte ihn zur Rede und berlangte schließlich 3 M. Der sie gibt während der Handhabung allmählich oder plößlich einen der eigentliche Sinn der Artikel in das Gegenteil verkehrt worden Herr forderte darauf, der Führer solle ihn zur Polizei fahren. piependen Ton von sich, geht von dem Augenblick an schwerfällig sei. In dem ersten Artikel sei lediglich eine Einrichtung des Das wollte 2. auch erst, er überlegte sich aber die Sache, hielt an durch den Stoff und verhindert dann flottes Arbeiten. Die Nadel Staates kritisiert worden, die es ermöglicht habe, daß eine Ge- und erklärte, er fahre ihn nun überhaupt nicht weiter. Er berwird alsdann wegen Unbrauchbarkeit fortgeworfen. Hinzu kommt fangene auf dem Transport mit Männern in Berührung gefom- langte wieder 3 M. Der Fahrgast gab ihm das Geld, wodurch noch, daß sie sich in den heißen Ländern, sobald sie von dem men sei. Lediglich um zu kennzeichnen, daß dies unbedingt ge- nicht nur die Scheibe, sondern auch zum Teil das Fahrgeld beNähenden aus der Hand gelegt wird, infolge des Schwizens schehen sein müsse, sei auf die Lehre vom heiligen Geist Bezug ge- zahlt war. 2. wollte aber noch mehr haben und nahm, als sich der der Hände sofort mit einem Leichten Stoft überzieht. nommen worden. Der zweite Artikel beschimpfe auch nicht die Fahrgast weigerte, ihm den Schirm weg und fuhr davon. Das Bei so außerordentlich heißen Tagen, wie wir sie auch Christusverehrung, sondern die Pragis des Gemeindeblattes, wel- Landgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und führte aus: hier int der letzten Zeit erlebten, tritt auch in Deutsch ches es für nötig halte, die Unehrlichkeit der Geburt bei der Taufe Die Vorschrift sei gültig. Es sei dem Angeklagten zuzugeben, daß Land der Zustand der quietschenden Rähnabel andauernd auf. in alle Welt hinauszuschreien. Lediglich um diefe Ungerechtigkeit der Denunziant sich nicht durchweg richtig benommen habe. Es sei Eine Näherin verbraucht an solchem heißen Tage oft ein ganzes zu kennzeichnen, habe der Verfasser auf die Lehre von der Mensch- auch richtig, daß 2. seiner Gesellschaft für die Scheibe habe aufDas Gericht kam in dem kommen müssen. Sein Einreden auf den Fahrgast sei ihm bei der Dutzend Nähnadeln, wogegen sie sonst oft mit einer Nähnadel tage- werdung Christi Bezug genommen. Yang austommen fann. Die Nähnadeln werden seltsamerweise den ersten Falle der Anklage zu einer Freisprechung, da es sich hier Sachlage und seinem Bildungsgrade nicht übel zu nehmen. Daß Arbeiterinnen in den Ateliers nicht von den Chefs geliefert. Die um eine leider vielfach im Volksmunde gebräuchliche Redensart er aber dem Fahrgast einfach den Schirm fortgenommen habe und arme Arbeiterin muß für den reichen Fabrikanten bei den handele, die zwar sehr geschmacklos sei, nicht aber in der Form, davongefahren sei, das sei ein unziemliches und unhöfliches BeJammerlöhnen noch das Arbeitsmaterial stellen. In diesen heißen wie sie hier angewendet sei, als Gotteslästerung aufzufassen sei. nehmen, wegen dessen er bestraft werden müsse. Damit habe er Tagen fommt es vor, daß so ein armes Mädchen pro Tag zehn Wegen des zweiten Artikels wurde der Angeklagte zu einer Ge- bewußt ungerechter Weise gegen die Formen der Höflichkeit nach der Verkehrssitte verstoßen. Das Stammergericht verwarf dieser Tage die Pfennig egtra für Nähnadeln auszugeben hat, wenn sie ihr fängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt. bon 2. gegen das Urteil eingelegte Revision. Es ging davon aus, Arbeitspensum in der vorgeschriebenen Zeit erledigen muß. Da dürfte daß sich L. zu Unrecht auf das Automobilgeset berufe, wenn er es vielleicht nüßlich sein, unferen nähenden Genossen und Gemeine, daß die Vorschrift über den Rahmen dieses Gesetzes hinausnossinnen mitzuteilen, daß es ein einfaches Mittel gibt, die quietschenden Nähnadeln wieder in ihren Normalzustand zurück führten gestern den Kutscher Reinhold Krauter vor die 4. Ferien- gehe. Die Gültigkeit derartiger Vorschriften ergebe sich aus§ 37 der zubersetzen. Die zerbrochenen Glübstrümpfe, die sonst zu nichts straffammer des Landgerichts I . Am 26. April d. J. fuhr der An- Gewerbeordnung, welcher der Ortspolizeibehörde in bezug auf die mehr nütze, vollziehen an den Nähnadeln die Heillur. Man fammelt geflagte mit einem bollbeladenen Wäschewagen über die Goß- Unterhaltung des öffentlichen Verkehrs innerhalb der Ortschaften diese Glühstrumpfafche, tut sie in ein Stoffläppchen und bindet das- fowskybrücke, welche wegen Baufälligkeit für schwerere Fuhrwerte beziehungsweise in bezug auf die Regelung desselben weitgehende felbe mit einem Faden fest zu. Nun führt man die quietschende gesperat war. Er beachtete nicht die an beiden Seiten der Brücke Befugnisse gebe. Die Vorschrift sei gültig und mit Recht hier anNähnabel einige Male durch das Aschenpädchen, worauf sie wieder aufgestellten Warnungstafeln, sondern fuhr in scharfem Trabe gewendet worden. weiter. Der auf der Brücke stehende Schuhmann Feuerherne rief wie eine neue Nadel arbeitet. Berbrochene Glühstrümpfe gibt es dem Angeklagten zu, er jolle langsam fahren. Als Antwort auf in jedem Atelier zur Genüge und Stoffrestchen auch. Jeder Schneider und jede Schneiderin sollte sich in dieser heißen Zeit mit diese in ruhigem Tone gehaltene Mahnung ließ der Angeklagte ein einem solchen Glühstrumpfafchenbeutelchen versehen, sie können ganzes Schimpfwörterlexikon vom Stapel. Er rief dem Schutzmann u. a. zu: hr seid Lumpen nd Strolche, arbeitet lieber, manchen sauer verdienten Arbeitsgroschen dadurch sparen. Ihr könnt Menschen totschlagen wie in Moabit . Jeder Kutscher müßte einen Revolver haben, und wenn solch ein Rump ihn anhält, ihn niederschießen." Dieser Vorfall führte zu einer großen Menschenansammlung, so daß es dem Beamten nur mit vieler Mühe gelang, den Angeklagten zur Polizeiwache zu bringen. Vor Gericht entschuldigte der Angeklagte seine Handlungsweise mit seiner damaligen Angetrunkenheit. Der Staatsanwalt be antragte eine Gefängnisstrafe von einem Monat. Das Urteil lautete auf 2 Wochen Gefängnis.
Gerichts- Zeitung.
Unter der Anklage der Gotteslästerung, begangen durch zwei in der Welt am Montag" erschienene Ar
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Beleidigungen eines Schubmanns
Ein Rautionsschwindler
Marktpreise von Berlin am 26. Juli 1911, nach Ermittelung bes
Königlichen Polizeipräsidiums. Marttballenpreise.( Kleinhandel.) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Stochen 30,00-50,00. Speiſebohnen, weiße 30,00-50,00. Linfen 20,00-60,00. Startoffeln 12,00-16,00. 1 Stilo gramm Rindfleisch, von der Seule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,20 bis 1,70. Schweinefleisch 1,20-1,80. Stalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,30. Butter 2,20-2,80. 60 Stud Gier 3,00-4,80. I stilogramm Starpfen 1,20-2,40. Male 1,70-3,20. Bander 1.60-3,60. echte 1,40 bis 2,80. Barsche 1,00-2,00. Schleie 1,20-3,50. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd Strebje 2,00-36,00.
Stationen
Barometer
Witterungsübersicht vom 27. Juli 1911.
763 S
Better
I Stattonen
2 halb bd. 24 Haparanda 770 S 19 Petersburg 768 ND
Better
Xemp. n. 6.
2 wollen! 18
3 bedeďt
1 molten! 15
1 beiter
1 Dunst
25 Scilly 23 berbeen
757 GGD
2 heiter 25 Baris heiter 24
757 SSD 763 SD
5 bedeckt 18 1 bebedt 15 1 wollen 22
764 CD 764 Still Wetterprognose für Freitag, den 28. Juli 1911. Heiß und schwül, vorwiegend heiter bei mäßigen südöstlichen Winden und etwas Neigung zu Gewittern. Berliner etter bureau.
Der Angeklagte hatte durch Inserate Leute gesucht, die in der Lage sind, Kautionen zu stellen. Er spiegelte dann den sich Meldenden vor, er sei Inhaber eines großen Plakatgeschäfts und sei gezwungen, Kautionen zu verlangen, da es sich um besondere Vertrauensposten handele. Verschiedene Leute ließen sich auch im Ver. trauen auf die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten verleiten, ihre gesamten Ersparnisse herzugeben. Schon nach kurzer Zeit merkten sie jedoch, daß sie einem Schwindler in die Hände gefallen waren, dem es nur darauf angekommen war, ihr Geld in die Hände zu bekommen. Der Vertreter der Anklage beantragte eine der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau. Gefängnisstrafe von 3 Monaten. Das Gericht erkannte in einem Falle auf Freisprechung, ging aber mit Rücksicht auf das gemeingefährliche Treiben des Angeklagten noch über das beantragte Strafmaß hinaus. Das Urteil lautete auf 4 Monate Gefängnis.
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tikel, mußte sich gestern der verantwortliche Redakteur der„ Welt am Montag", Alfred Scholz, vor der 4. Ferienstrafkammer des Landgerichts I verantworten. Dem Angeklagten wurde zur Last hatte sich gestern wieder einmal vor dem Moabiter Strafrichter zu gelegt, in den von ihm verantwortlich gezeichneten Nummern der verantworten. Wegen wiederholten Betruges war der Stellenver Swinembe. 763 SD W. a. M." vom 20. und 27. Februar d. J. zwei Artikel veröffent- mittler Alfred Schlüter vor dem Schöffengericht Berlin- Schöneberg Hamburg 764 523 licht zu haben, in denen in beschimpfenden und Aergernis erregen- angeklagt. den Aeußerungen Gott gelästert und ferner eine Einrichtung der Frank.a M. 765 SD Münden christlichen Kirche beschimpft sein soll. In dem ersten inkriminierten Artikel vom 20. Februar wird unter der Spitzmarke„ Die Liebe unter Polizeiaufsicht" im Berliner Jargon auf einen Vorfall hingewiesen, der sich in dem Hamburger Zentralgefängnis abgespielt hatte und über den damals in allen Zeitungen berichtet war. Es tourde mitgeteilt, daß eine Frau, die eine Strafe von sechs Jahren Gefängnis zu verbüßen hatte, plötzlich auf unerklärliche Weise Mutter geworden war, trotzdem niemals ein männliches Wesen in das Frauengefängnis hineingekommen war. Im Anschluß hieran wird in der Frageform eine im Volksmunde vielverbreitete Aeußerung über den heiligen Geist wiedergegeben. In dieser erblickt die Anklagebehörde eine Gotteslästerung, da hierin, wie es in der Anklage heißt, die schimpfliche Behauptung liege, der heilige Geist sei zu der Strafgefangenen in Verkehr getreten, der nicht ohne In dem zweiten zur Anklage stehenden Folgen geblieben jet. Artikel wurde ein Teil des Gemeindeblattes für Groß- Trebbow und Kirch- Stück" wiedergegeben, in welchem die Zahl der Taufen und Trauungen mitgeteilt wurde mit dem Hinweise, daß sich leider bieder mehrere uneheliche Kinder und unbekränzte Bräute darunter befunden hätten. Im Anschluß hieran wird gesagt, daß nach der Lehre der christlichen Kirche von der Menschwerdung Christi gewisse Unterschiede zwischen Himmel und Erde gar nicht vorDer Staatsanwalt erblickte in beiden Artikeln handen seien. ein Bergehen gegen den§ 166 des Strafgesetzbuches und beantragte mit Rüdsicht darauf, daß es sich um ganz gröbliche Lästerungen und Beschimpfungen handele, eine Gefängnisstrafe von einem Jahre.
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Todes- Anzeigen
Sozialdemokratischer Wahlverein
für den
4. Berliner Reichstags- Wahlkreis.
Görliger Viertel. ( Bezirk 168.) Nachruf.
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Händler
Karl Mucks
Adalbertstr. 3
geftorben ist.
Ehre seinem Andenken!
26. Juli
Die Beerdigung fand am auf dem Thomas Stirchhofe statt. Der Vorstand.
220/18
Deutscher Transportarbeiter- Verband.
Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser langjähriger Kollege, der ehemalige Bader, fetige Gastwirt
August Huuk
am 24. Juli im Alter 49 Jahren verstorben ist.
bon
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, den 28. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Jakobi Kirchhofes in Nigdorf, Hermannstraße, aus statt. 69/12 Bahlreiche Beteiligung erwartet Die Bezirksverwaltung.
Am Mittwoch, den 26. Juli, verschied nach langem, schweren Leiden mein lieber Mann, sorgsamer Bater, Bruder und Schwa 50722 ger, der Tischler
Oskar Liesk
im noch nicht bollendeten 39. Lebensjahre. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen
Gertrud Liesk.
Uhr,
Die Beerdigung findet am Sonnabend, nachmittags von der Leichenhalle des Zentral
Deutscher Buchbinder- Verband.
Zahlstelle Berlin . Den Mitgliedern die traurige Nachricht, daß unser Kollege, der Präger 24/19
Paul Neumann nach langem Leiden gestorben ist.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Sonnabend, den 29. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenballe des Emmaus- Kirchhofes in Nigdorf, Hermannstraße, aus statt. Bahlreiche Beteiligung erwartet
Die Ortsverwaltung.
Turnverein„ Fichte"
M. d. A.-T.-B.
Am Montag, den 24. d. Mts., starb unser Turngenosse
Paul Neumann Mitgl. der 14. Männer- Abt. im Alter von 24 Jahren.
Die Beerdigung findet morgen Sonnabend, den 29. Juli, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Emmaus Kirchhofes in Nigdorf, Hermannstraße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 298/10 Der Vorstand.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes und Vaters sagen wir allen Berwandten, Bekannten, ins besondere den Genossen des 4. Wahlfreises, Bez. 226 I, dem Chef und den Kollegen der Firma Martin& Salomon unseren herzlichsten Dank. 50702 Bme. Schwark und Kinder.
Die Höflichkeit der Autoführer.
Die Gültigkeit der Polizeivorschriften über die Höflichkeit der Droschtenführer, namentlich aber soweit es sich um Autoführer handelt, bestritt Löschhorn in Frankfurt a. M., der als Führer einer Autodroschke eine derartige dort geltende Vorschrift übertreten haben sollte. Nach dieser Vorschrift, die auch in anderen Städten erlassen ist, haben sich die Droschtenführer dem Publikum gegenüber eines höflichen und geziemenden Verhaltens zu be fleißigen. Im Falle des Angeklagten handelte es sich um folgenden Vorgang. Ein Herr, der das Droschtenauto des Angeklagten benußte, schlug die während der Fahrt aufgegangene Tür des
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