London . Ein 77jähriger Mann, der start unter der Size giene- Ausstellung aus dem§ 184 entnommenen Bedenken ungerechts Der Buchbinder Wilhelm S. tourde Anfang Januar 1910 bollfertigt war, weil die Frage, ob die zur Ausstellung bestimmten ständig erwerbsunfähig. Der von demselben bei der Landesverfiche- litt, beging Selbstmord durch Vergiften, ein anderer Gegenstände unzüchtigem Gebrauch dienen sollten, schwerlich von rungsanstalt Berlin gestellte Antrag auf Bewilligung der Inva- 65jähriger durchschnitt sich aus demfelben Grunde die Gurgel irgendeinem Gericht, einschließlich des Reichsgerichts, bejaht wäre. libentente wurde abgewiesen, weil. die Wartezeit nicht zurück- In der Umgebung von Notts find alle Wafferläufe auss Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtsfrankheiten gelegt habe. Die Landesversicherungsanstalt stellte fest, daß. 515 getrocknet und die Landbevölkerung muß das Wasser meilenweit hätte gerade, weil sie auf Verbreitung der Kenntnis von Krank Beitragsmarken geklebt hat, daß weiter 9 als Beitragswochen anzu- herholen. Die Milchpreise sind um 10 Pfennige gestiegen. Seit heitsschüßern mit Recht dringt, die Präventivmittel ausstellen oder, rechnende Krankheitswochen vorhanden sind, daß aber von diesen 43 Jahren ist die Ernte nicht so frühzeitig eingeholt worden wie in was bei der Tendenz der Dresdener Ausstellung gegen Hygiene biel- insgesamt 524 Wochenbeiträgen nur 31 angerechnet werden können, diesem Jahre. leicht ratsamer gewesen wäre, auf jede Beteiligung an einer so ge- weil die vor dem 6. April 1909 zurückliegenden Marken wegen ErTeiteten Ausstellung berzichten sollen. löschen der Anwartschaft teine Berücksichtigung finden könnten. Für Ein ungeheurer Waldbrand, der zwischen Mittenwald und den zweijährigen Zeitraum vom 6. April 1907 bis zum 6. April Frangensfeste im Eifadtale ausbrach, nahm vergangene 1909 feien nur 19 Beitragswochen als nachgewiefen angesehen.
Ein schweres Bootsunglüd,
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bei welchem ein junges Mädchen ums Leben gekommen war, be Das Schiedsgericht verurteilte auf eingelegte Berufung die Nacht bei stürmischem Wetter eine große Ausdehnung an und beschäftigte gestern unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Zimmer Landesversicherungsanstalt zur Zahlung der Invalidenrente. Gabrobt jest bie ersten Häuser von Franzensfeste . Jeder Versuch, den mann die 2. Ferienftraffammer des Landgerichts II. Wegen Ver- wurde für festgestellt erachtet, daß. in dem in Betracht kommenden Brand einzudämmen, ist aus sich telos, da die fliegenden Funken gebens gegen den§ 326 des Strafgesetzbuches und fahrlässiger Beitraum nicht 19, sondern 20 Marten geklebt habe.. hatte seine alle Schußgräben überspringen. Das Militär mußte wegen der Tötung war der Dampferführer Wilhelm Gustaff angeflagt, weil Karte, in der 7 Marfen enthalten waren, auf dem Polizeirebier Gefahr von den Höhen zurüdgezogen werden. Die vernichtete Hocher beschuldigt wurde, durch Fahrlässigkeit das Sinfen eines Bootes umtauschen wollen. Hier wurde ihm aber gesagt, daß er, um seinen waldfläche wird auf 350 bis 400 hektar geschäzt. In der Ortschaft Runatepe to a im ungarischen Komitat verursacht zu haben, wodurch der Tod eines Menschen herbeigeführt Anspruch aufrecht zu erhalten, noch mindestens 13 Marken fleben worden war. Am 9. August vorigen Jahres hatte der Mechaniker müßte. Diesem fam. nach. Die Landesversicherungsanstalt Gömör find 110 Wohnhäuser niedergebrannt. 8 wei Kinder find worden war. Am 9. August vorigen Jahres hatte der Mechaniker Berlin hat nun eine am 17. April 1909 entwertete Marte nicht mit in den Flammen umgekommen, 300 Menschen find obdachlos. Schwuchow, welcher bei dem Direktor Schneider angestellt war, in Anrechnung gebracht, weil für die Woche vom 12. bis zum mit beffen Motorboot Agnes" eine Fahrt nach dem Restaurant 17. April 1909 in der nächsten Karte eine Marte mit gleichem ent- Bahlreiches Wieh und viel Getreide ist verbrannt. Ostend " in Oberschöneleide unternommen. In seiner Begleitung Tragisches Ende eines Schulausfluges. befand sich ein Stubent und brei junge Mädchen. Als fich das Wertungsdatum bereits vorhanden war. Das Gericht hielt eine ber beiben Marken als Pflichtbeitrag geklebt, die andere wurde als Motorboot auf der Rüdfahrt in der Nähe des Spindlerschen Babe freiwilliger Beitrag in Anrechnung gebracht. Dadurch war die Auf einem Schulausflug von New Castle nach hauses in Nopenid befand, folgte ihm in einiger Entfernung der Dampfer Kyffhäuser " von der Reederei Tismer, der erheblich Wartezeit erfüllt, denn nunmehr hatte. H. für den zweijährigen Swalwell erkrankten, einem Telegramm aus London zufolge, 30 Kinder nach dem Genuß von Beeren, so daß 15 Beitraum 20 Marken geklebt. schneller fuhr wie das Motorboot. Wie die Anklage behauptet, Gegen diese Entscheidung legte die Landesversicherungsanstalt hatte der angeklagte, welcher Führer des Dampfers Kyffhäuser" Berlin Revision beim Reichsversicherungsamt ein. Sie bemängelte, von ihnen unverzüglich ins Strankenhaus geschafft werden war, nach§ 21 der Strom- und Schiffahrtspolizeiberordnung bie baß das Schiebsgeriat eine der am 17. April 1909 entwerteten mußten und nur die übrigen die Rückfahrt nach New Castle Dret der im Krankenhaus befindlichen Pflicht, fich in mindestens zwei Bootslängen Abstand von dem vor- Marken als freiwilligen Beitrag für rückliegende Zeiten angerechnet antreten konnten. auffahrenden Boot zu halten, und ferner mit der Dampfpfeife habe. Beide fraglichen Marken feien verwendet, um ber Beitrags- Knaben fonnten nach einem Tag wieder entlassen werden, die Signale zu geben venn er die Absicht hatte, bas Boot zu überholen. pflicht für die Woche vom 12. bis zum 18. April 1909 au genügen. 12 noch im Krankenhaus von Swalwell Weilenden schweben Beides soll der Angeklagte unterlassen haben. Durch diese Unter- Der Arbeitgeber hätte die in der nächsten Starte vorhandene Marke dagegen in Lebensgefahr. laffung sei herbeigeführt, daß das Motorboot von hinten angefahren nicht mehr verwendet, wenn er gewußt hätte, daß in der alten murbe. Das Motorboot erhielt ein großes Led und ging fofort umgetauschten Starte für bie gleiche Woche bereits geklebt wor unter. Während es gelang, die beiden männlichen Insassen und den sei. zwei der jungen Mädchen von dem Dampfer aus zu retten, berschwand bas britte Mädchen, namens Emma Beichle, welches sich in der Kajüte aufgehalten hatte, mit dem Boot in der Tiefe und ertrant.
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Der Lehrer, der die Schüler bei dem Ausflug führte und beaufsichtigte, soll von den Eltern der erkrankten Kinder wegen Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden.
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Traurige Chefchließung.
Das Reichsversicherungsamt verlies die Entscheidung an den erweiterten Gendt. Der erweiterte Senat des Reichsversicherungsamtes wies die Revision der Landesversicherungsanstalt zurück. In articulo mortis( Rottrauung wegen Todesgefahr) ist Aus den Entscheidungsgründen seien der Wichtigkeit des Falles Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß ihn feine Schuld entsprechend einige Stellen wörtlich wiedergegeben: diefer Tage in Nom ein Zuchthäusler namens Marchetti mit seiner an dem Unglück treffe, da er das sich nur wenig über dem Wasser- Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsversicherungs im Sterben liegenden Geliebten getraut worden. Diese Ziviltrauig spiegel erhebende Motorboot überhaupt nicht gefehen habe, weil amtes fönnen Beiträge, die auf Grund einer irrtümlich angenom- fand statt, um das im Jahre 1904 aus dem Verhältnis der beiden au legitimieren. es entgegen den polizeilichen Vorschriften feine Hedlaterne gehabt menen Verpflichtung geleistet und deshalb als Pflichtbeiträge unhabe und dadurch von hinten überhaupt nicht sichtbar gewesen sei. gültig find, als freiwillige Weiterversicherungsbeiträge angesehen unglüdlichen hervorgegangene ind Der Staatsanwalt beantragte dennoch eine Gefängnisstrafe von werden. Dazu bedarf es nicht eines von vornherein auf die Wei- Marchetti wurde wegen Totschlags zu zehn Jahren Zucht 1 Monat. Rechtsanwalt Dr. Gronemann hielt die Freisprechung terversicherung gerichteten Willens, vielmehr genügt der allgemeine haus verurteilt. Seine Geliebte, die nunmehr allein für das Kind unbedingt für geboten, da den Angeklagten feinerlei Verschulden Wille, die Beitragsmarten überhaupt zur Versicherung desjenigen au forgen hatte, wurde daraufhin Krantenwärterin in einem treffe. Es fei in Wassersportkreisen allgemein bekannt, daß gerade au verwenden, für den sie geklebt sind. Diefer allgemeine Wille ist römischen Hofpital und holte sich, wie viele ihrer Arbeitsgefäßrtinnen von den kleinen Motorbooten, die wenig sichtbar sind, es unter auf feiten des Arbeitgebers, der die überschüssige Marke auf Feld die Lungentuberkulose. Auf ihrem Totenbett wünschte sie die Tassen werde, am sed das vorgeschriebene Warnungslicht anzu 1 der Karte Nr. 11 offenbar in der Annahme verwendet hat, daß Eheschließung, und der Strafling ließ sich aus seinem Buchtbringen. Das Gericht folgte nach furger Beratung den Auser für die Woche vom 12. bis 18. April 1909 noch keinen Beitrag baus in Gardinien nach Rom ichiden. Die Frau lag tatsächlich in führungen der Verteidigung und erkannte auf Freisprechung des entrichtet habe, zu vermuten, solange er den Betrag für den über- haus in Sardinien nach Rom schicken. Die Frau lag tatsächlich in Angeklagten. schüssigen Beitrag nicht zurückgefordert hat, was bisher nicht ge- ben legten Zügen während die Trauungszeremonie bor sich schehen ist und jetzt gegenüber der Versicherungsanstalt auch nicht ging: fie berlor& weimal bas Bewußtsein. Der römische Messaggero" macht darauf aufmerksam, daß in mehr geschehen fann. Es bleibt nur noch zu prüfen, ob es nicht zulässig ist, den Bei dem Zimmer der Schwindsüchtigen vier Personen außer dem siebentrag rückwärts auf den am 6. April 1909 abgelaufenen Anwart- jährigen Kinde schlafen, und fragt sich, warum die Gefett. fchaftszeitraum anzurechnen. In dieser Beziehung ist das Revi- aft, ionsgericht der Revisionsentscheidung 1867( Amtliche Nachrichten aft, die fo eifrig die Verbrechen bestraft, an Des... 1909, S. 419) gefolgt, wo ausgeführt ist, daß das Ge ihren eigenen Berbrechen teilnahmlos borüber. fet den freiwillig Berfichernden innerhalb der durch die§§ 46, 146 geht. des Invalidenversicherungsgefebes gezogenen Grenzen die weiteste Bewegungsfreiheit laffe hinsichtlich der Zeit, in welcher und der Beiträume, für welche die Beitragsleistung zu erfolgen habe, und daß es in dieser Beziehung weder eine Erklärung noch einen bestimmten Willen des Versicherten berlange, auch dann nicht, wenn es sich um die Nachbringung von Beiträgen für zurüdliegende Beiten handele. Nur auf den aus ben Umständen zu entnehmenden mutmaßlichen Willen des freiwillig Versichernden kommt es an Dieser Wille ging aber bei dem Kläger , wie das Schiedsgericht auf Grund der Verhandlung vom 16. Juni 1910 zutreffend angenommen hat, unzweifelhaft dahin, die Anivartschaft für den Beitraum vom 6. April 1907 bis dahin' 1909 zu erhalten, und war daher an sich geeignet, den überschüssigen Beitrag aus der Karte Nr. 11 für diesen Zwed dienstbar zu machen.
Schwere Verfehlungen eines Briefträgers Tagen einer Anklage wegen Unterschlagung im Amte und Urkundenfälschung zugrunde, die gestern die 1. Ferienstraftammer des Land gerichts III befchäftigte. Angeklagt war der Briefträger Karl Röd. Der Angeklagte, welcher seit dem Jahre 1900 in Postdiensten stand, war zuletzt auf dem Postamt 65 als Briefträger beschäftigt. Sier führte er sich sehr gut und war allgemein beliebt. Um jo größer war das Erstaunen, als sich eines Tages ergab, daß der Angetlagte fich nicht nur an den ihm amtlich übergebenen Geldern bergriffen hatte, sondern auch noch verschiedene Fälschungen berübt hatte. Es ergab sich, baß der Angeklagte einer Frau Sauerwald, die ein Bigarrengeschäft besaß, borgeredet hatte, er fei auch zur Empfangnahme von Geldern berechtigt. Frau S. übergab ihm daraufhin eine über 185 m. lautende Bostanweisung zur Einzahlung auf dem Bostamt. Röd zahlte jedoch nur 85 M. ein und behielt den Reft für sich. Auf dem Bostabschnitt fälschte er den Namen der Frau S., nachdem er vorher in deren Namen die Bitte ausgesprochen, der Empfänger des Geldes möge ihr den Rest bis zum November stunden. In gleicher Weise fälschte der Angeklagte mehrere andere Bostanweisungen, wodurch er sich in den Befit bon 473 M. feßte. Das auf diese Weise erlangte Gelb brachte der Angeklagte zum größten Teil auf der Rennbahn durch.
Vor Gericht gab der Angeklagte an, daß er durch Schulden, die in einem bon seiner Frau geführten Papiergeschäft entstanden feien, berleitet worden sei, sich an fremdem Gelde su bergreifen. Das Gricht erkannte, dem Antrage des Staatsanwalts gemäß, auf 4 Monate Gefängnis unter Anrechnung von zwet Monaten der erlittenen Untersuchungshaft.
Wenn auch nicht feststeht, wann der überschüssige Beitrag der Karte Nr. 11 entrichtet worden ist, so ist doch anzunehmen, daß dies spätestens Ende Oftober 1909, als der Kläger feine Arbeit einstellte und jedenfalls nicht erst nach Ablauf eines Jahres feit dem auf der Karte vermeriten Ausstellungstage( 6. April 1909) geschehen ist. Die Anrechnung dieses Beitrages auf die Anwartschaftsfrist vom 6. April 1907 bis dahin 1909 ist daher unbedenklich. Damit find aber 20 Beiträge für diese Frist nachgewiesen, so daß die Anwartschaft erhalten ist."
Aus aller Welt.
Kleine Notizen.
Die Explosionstatastrophe in Wandsbek hat ein weiteres Opfer gefordert. Von den in das Krankenhaus eingelieferten Schwer. berlebten ist der hier wohnende Arbeiter Wegner geftorben. Der Zustand zwei anderer Schwerverletter muß noch als sehr ernst angesehen werden. Beide haben schwere Brandwunden und außerdem Beinbrüche erlitten.
und eines der
Wahnsinustat eines Arztes. Aus Brügge wird gemeldet: Ein Landarzt, der vor einiger Zeit eine Witwe mit zwei Kindern geheiratet hatte, bat gestern die Frau Kinder in einem Anfalle von Tobsucht ermordet. Mit der Agt hatte er den beiden Unglücklichen den Schädel gespalten. Der Mörder ergriff nach der Tat die Flucht und konnte bisher nicht er mittelt werden. Ein ähnlicher Fall wird aus alle gemeldet: Der Geistestrante Fuchs stieß auf einem Spaziergange in Gifen. berg feine neunjährige Tochter trop ihres heftigen Sträubens in einen Teich und sprang ihr dann nach. Bater und Kind ertranten.
Hungersnot in China . In der Broving Anhui steht, wie uns aus Schanghai depeschiert wird, eine Hungersnot infolge starker leberschwemmungen bevor.
Unfall während einer Schießübung. Während einer Schießübung in der Nähe der Debenburger Militärschießstände flogen mehrere Kugeln in eine Vergnügungsgesellschaft. Die Frau eines Ingenieurs wurde bon einer Stugel getroffen und fofort gerötet.
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Der Kampf um die Hutnadel wird in München energisch durchgeführt. Heute waren nicht weniger als sechzig Straßenbahnschaffner vor die Direktion geladen, weil fie laut Anzeige ber Stontrolleure Damen mit offenen Sutnadeln nicht aus dem Wagen Wenn die Schaffner nun bestraft werden, dann gewiesen hatten. haben die Damen das auf dem Gewiffen.
Ein Wiederaufnahmeverfahren, welches einen interessanten Beitrag zu der Frage der Glaubwürdig feit ber Aussagen jugendlicher Berfonen liefert, liegt zurzeit ber 10. Straffammer des Landgerichts I zur Entscheidung vor. Ein genoffenfchaftliches Warenbaus. Vor dieser Etraftammer hatte sich vor einiger Zeit der Schauspieler Willi G. und der 17jährige Schriftfeberlehrling Joh. H. errichten sich jest für über 8 millionen Frank die Züricher unter der Anklage des Vergehens gegen den§ 175 bes Strafgefeß- Arbeiter. Ihr Konsumverein( Lebensmittelverein) zählt jetzt über buches zu verantworten. Die Anklage stützte sich im wesentlichen 21 000 Mitglieder aus fast allen Streifen der Bevölkerung und ber Ein Musketier beim Schwimmunterricht ertrunken. Ein schroerer auf die Angaben des 17jährigen jungen Mannes, der aus der Lehre zeichnet für das letzte Geschäftsjahr einen Umfag von rund 7 Mill. Fr. gelaufen und allgemein als Tunichtgut bezeichnet war. Der Erst- Die finanzielle Grundlage für diefes Millionenprojekt ist somit ge- Unfall hat sich gestern in der Militärschwimmanſtalt in Neuangeklagte G. bestritt die Angaben des G. auf das entschiedenste und gegeben, weshalb es denn auch die letzte Generalversammlung ruppin zugetragen. Der Musketier Bremer von der zweiten Stomfanttionierte. Das Warenhaus, im moderniten Sinne gedacht, kommit pagnie des 24. Infanterie- Regiments hatte Schwimmunterricht er behauptete, es sei ihm unerklärlich, wie H. zu dieser Beschuldigung an die teuerste Stelle von Zürich " zu stehen, im Zentrum der halten sollen. Es war ihm zu diesem Zweck vom Schwimmlehrer tomme. Das Gericht hielt die Angaben des jugendlichen Angeflag- Stadt, des Bank- und Geschäftsviertels, ins Herz der besten auf ein Gurt angelegt worden, deffen Leine der Lehrer in den Händen ten jedoch für glaubwürdig und erkannte gegen G. auf 2 Monate lage, babin, wo Arm und Reich von allen Seiten in die Waren hielt. B. sprang ins Waffer, wodurch dem Lehrer die Leine aus und gegen H. auf 2 Wochen Gefängnis. Kurz nach der Verhand häuser zusammenströmt. Für den Quadratmeter Bauland wurden der Hand glitt, und verfant in die Tiefe. Sofort angestellte Lung brach H. auf dem Korridor des Gerichtsgebäudes in Tränen 562 Fr., für den gesamten Komplex 1900 000 r. gezahlt. Rettungsversuche waren erfolglos. aus und erklärte in Gegenwart mehrerer Personen, daß er den Der Berein, der im steten Aufblühen begriffen ist und von allen polizeilichen und gefeglichen Schikanen à la Breußen G. zu Unrecht beschuldigt habe. Ihm sei auf der Polizei gefagt berfont bleibt, fich somit nach jeder Richtung hin voll ent worden, wenn er möglichst alles fage, tomme er am besten weg, da wickeln kann, genießt das Vertrauen der großen Masse ber Züricher es bann heiße, er sei der Verführte. Er habe dann alles über- tonfumierenden Bevölkerung und vertritt die Ansicht, daß die Idee trieben und mehr erzählt, als sich tatsächlich zugetragen habe. Da des genossenschaftlichen Warenhauses entschieden in der Richtung der er glaubte, es sei strafbar, wenn man vor der Polizei etwas natürlichen Entwickelung des Konfumvereinswesens liegt und daß Salfches aussage, sei er dann vor Gericht bei den falschen Angaben es ein Gebot der Klugbeit ist, die Idee beizeiten au reageblieben. Unter Tränen bat er dann den G. um Verzeihung. Auf lifteren. Um sich das günstige Aussichten versprechende Gefchäft Somembe 761 Dambung 762 ein Beweis seiner Leistungsfähigkeit Grund dieses Vorganges hat Rechtsanwalt Dr. Puppe, der die zu sichern, hat der Verein bereits vor einigen Tagen 600 000 Fr. in bar ausgezahlt. Er hat Berlin Verteidigung des G. geführt hatte, die Wiederaufnahme des Ver- ferner für den Bau bereits weitere 11% will. Fr. zur Verfügung, rantia 763 GD fahrens beantragt. Die Staatsanwaltschaft hat schon die Erklärung fo daß fich Ende nächsten Jahres im Herzen der internationalen abgegeben, daß sie der Wiederaufnahme zustimme Fremdenstadt Zürich ein Nuß- und Prachtbau erheben wird, auf den die weitblidenden Leiter des fozialistischen Genossenschaftswesens in Zürich stolz sein dürfen und der vielleicht andere leistungsfähige Vereine zu ähnlichen Unternehmungen anfpornen wird.
Soziales.
Achtet, baß die Invalidenversicherungsansprüche nicht verfallen! Der erweiterte Senat des Reichsversicherungsamts hat eine getroffen.
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Weitere Folgen der Hitze.
Köln . Nicht weniger als vier Brifettlager im Vorgebirge find für die Frage der Erfüllung der Wartezeit erhebliche Entscheidung infolge der trockenen Size in Brand geraten. Die Löschversuche hatten Das Invalidenversicherungsgesetz schreibt vor, daß ein Ver- nur geringen Erfolg. ficherter nur dann Anspruch auf Invalidenrente ober Altersrente Paris . Ein blutiges Drama, das der Size zugeschrieben wird, hat, wenn er die im§ 29 des Gesetzes vorgesehene Wartezeit er wird aus Antoine unweit Tournai gemeldet. Ein Buchbinder füllt hat. Die Wartezeit beträgt, wenn der Versicherte mindestens tötete aus unbekannten Gründum seine 46jährige Wirts 100 Pflichtbeiträge geleistet hat, 200 Beitragsivochen, im anderen Falle jedoch 500 Wochen. Die Wartezeit ist dann nicht erfüllt, wenn frau und deren Tochter. Hierauf flüchtete er und beging Selbstinnerhalb weier Jahre nicht mindestens 20( Bei Selbstversicherern mord, indem er sich eine Kugel in die Schläfe jagte. nicht 40) Marken geklebt worden sind. Es gelten dann alle An Brü fel. Die Hize hat in Belgien weitere Opfer gefordert. fprüche auch aus ben früher geflebten Marken als erloschen. Die Mehrere Todesfälle, verursacht durch die Sige, find hier wieder zu Versicherten, die also aus einer versicherungspflichtigen Beschäfti- verzeichnen. gung ausscheiden, müssen dafür Gorge tragen, daß fie ihren An- Madrid. In Matara( Kalabrien ) find brei Perfonen spruch aufrecht erhalten; wenn auch nur eine Marte zu wenig ge- plöglich berstorben. Man glaubte, daß es sich um Cholera #lebt ist, gilt infolge der erwähnten Bauernfangvorschrift der An- handelte; eine jest beendete Untersuchung hat jedoch ergeben, daß bie Berstorbenen Opfer der Hige geworden find. pruch als erloschen
Stationen
Witterungsübersicht vom 4. August 1911.
Barometer
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Münden 763 SW Wien
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Stationen
Barometer
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= D. 1966
2
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2
1 Dunst 22 berbeen 4 mollig 20 Baris 760 NW 1 heiter 23 Wetterbrognofe für Sonnabend, den 5. August 1911. Etwas fühler, beränderlich, vielfach woltig mit leichten Regenfällen und mäßigen südwestlichen Winden. Berliner Betterbureau. Marktpreise ven Berlin am 3. August 1911, nach Ermittelung des Königlichen Polizeipräsidiums. Marftballenpreise.( leinbandel.) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Rodjen 30,00-50.00. Speiſebohnen, weiße 30,00-50.00. Linien 20,00-60,00. Startoffeln 10,00-16,00. 1 Stilo
gramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,20 bis 1,70.chweinefleisch 1,20-1,80. Stalbfleisch 1,40-2,20. Hammelfleisch 1,50-2,30. Butter 2,20-2,80. 60 Stud Gier 3,00-4,80. 1 Silogramm Starpfen 1,40-2.40. Rate 1.60-3,20. Bander 1.60-3,60. echte 1,20 bis 2,80. Barsche 1,00-2,00. Schleie 1,40-3,50. Bleie 0,80-1,60. 60 Stud Streble 2,00-36,00.
Briefkaften der Redaktion.
In der Zeit von Montag, den 7. bis Freitag, den 11. August: Sprechstunde abends zwischen 7 und 9 Uhr. W. 5. 70. 1. Nur dann, wenn die Wartezeit zum Bezug der Alters. rente noch nicht zurüdgelegt ist und er Invalidenrente beansprucht. 2. Bis zur Rentengewährung ja. Alsdann tann Befreiung beantragt werden. J. 20. Ja, M. R. 100. Klage ist aussichtslos.
C. B. 6. Ja.
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