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siatische Cholera konstatirt worden sei oder nicht, von dem Ver- waltnngsdireklor des Krankenhauses Herrn Merke in der schroffsten Form die Antwort:Es giebt keine Aus- kunft." Ein weiteres Wort hatte Herr Merke nicht übrig. Wenn ein derartiges Verhalten nicht zur Beruhigung des Publikums beiträgt. so ist das nicht unsere Schuld. Indessen scheint aus dem Wechsel der Praxis der Direktion doch nicht auf eine besorgniperregende Verschlimmerung der Verhältnisse geschlossen werden zu müssen. Die Sanitätskommission des Polizeipräsidiums hatte wenigstens von etwaigen neuen Cholera- fällen keine Kenntniß. Sie war auch davon noch nicht benach- richtigt, wie es mit dem Arbeiter Kaiser steht. Es war ihr, und zwar durch die Schifffahrtspolizei, nur mitgetheilt worden, daß eine Schiffersfran als verdächtig in das Moabiter Krankenhaus gebracht worden sei. Es hieß jedoch, daß diese Frau schon seit Jahr und Tag krank sei, gegenwärtig nicht einmal an Er- brechen leide und also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht cholera- krank sei." Von anderer Seite wird über den Stand der Cholera in Berlin   gemeldet, daß die eine Stieftochter des Schiffers Pinnow, Emilie Schlüsselburg, der Krankheit erlegen ist. Es befinden sich in der Cholerastation noch zwei Patienten, die au der asiatischen Cholera leiden. Aus der Beobachtungsstation sind acht Personen entlassen worden, darunter der Schiffer Pinnow mit Frau und Kind. Es verbleiben in der Beob- achtungsstation noch 7 Personen, deren Entlassung in den nächsten Tage», erfolgen dürfte. Was den vom Reichstagsbau unter Cholera verdächtigen Erscheinungen eingelieferten Arbeiter Kaiser  betrifft, so hat es sich herausgestellt, daß er die Ruhr hat. Bei der städtischen Scrnitätskommission sind im Laufe des vorgestrigen und gestrigen Tages keine neuen Erkrankungen an der Cholera und nur sieben Fälle von Brechdurchfall gemeldet worden. Von den an der Brechruhr Erkrankten sind drei unter Aufsicht der Bezirksphisici in ihren Wohnungen belassen, und drei dem Krankenhaus Friedrichshain   überwiesen worden; einer wurde nach Moabit   geschickt. Im Krankenhaus Friedrichshain   befinden sich zur Feit keine Cholerakranke. Wegen der Choleragefahr hat die Direktion der Charitee angeordnet, daß die Besucher der Anstalt bis auf weiteres ihren Angehörigen Eßwaaren irgend welcher Art nicht mitbringen dürfen. Packete werden nach wie vor für Kranke in der Charitee angenommen; falls sich aber später ergiebt, daß sie Speisen enthalten, so werden diese den Kranken sofort entzogen. Pseudo-Cholerabazillen" unter diesem Titel ver- össentlicht ein bekannter hiesiger Arzt eine kleine Abhandlung in derBerliner klinischen Wochenschrist", in welcher er auf das Vorkommen gewisser denfcechten Komma-Bazillen ähnlicher Mikro- Organismen hinweist, die für uns insofern besonderes Interesse haben, als die eine Art sich im Berliner   Leitungswasser findet. Professor Rubner vom hiesigen hygienischen Institut hat nämlich in dem Wasser der Straulauer Werke in diesem Sommer als von asiatischer Cholera Hierselbst noch keine Rede war einen Pilz gefunden, den Vibrio Esrolinsnsis, der genau dieselbe orm und fast die gleichen Lebensäußerungen zeigt, wie der omma-Bazillus. Auch im Elbwaffer zu Hamburg   ist von dem Direktor des dortigen hygienischen Institutes, Professor Dunbar, ein durchaus ähnlicher Bazillus entdeckt worden, und es liegt recht wohl die Möglichkeit vor, daß dieechten" undfalschen" Cholera-Bazillen mit einander verwechselt worden. Das ist aber, vorausgesetzt, daß es sich dabei wirklich um verschiedene Bazillenarten handelt, praktisch gerade gegenwärtig von großer Bedeutung, wo eben erst in den letzten zwer veröffentlichten Fällen angeblich mit aller Bestimmt- heit die echten Kommabazillen gefunden worden sind. Der Ver- fasser betont denn auch mit Rücksicht darauf, daß bei der Schwierigkeit der Untersuchung augenblicklich mehr denn je Vorsicht und Reserve in der Deutung der aus Flüssen und Leitungswasser stammenden Bakterien geboten ist. Zwei Seelen wohnten, ach, in seiner Brust. Die Abend- blätter veröffentlichen folgende Notiz: Der Stadtverordnete Dr. Barth hat sein Mandat niedergelegt." Als Stadtverordneter war Herr Barth der Führer der Radi- kalen, d. h. Wasserftiefler, als Reichstagsabgeordneter dagegen Volks"vertreter Rickert'scher Observanz, d. h. Wadenstrümpfler. Es scheint also, daß die Berliner   kommunalen Wasserstiefler den reichstäglichen Wadenstrümpfler aus dem Rothen Hause raus- gebissen, d. h. rausgeärgert haben. In der räthselhaften Affäre, welche sich am 19. d. M. im Hause Friedenstraße 96 abgespielt hat, haben nunmehr von feiten des Untersuchungsrichters am jüngsten Freitag sowohl Lokaltermine am Thatort als auch Vernehmungen des Helbing und der Emma Trappe im städtischen Krankenhause am Friedrichs- Hain stattgefunden. DasBerl. Tageblatt" berichtet hierüber: In betreff des vermißten Lakens mit den Blutspuren gab nun- mehr Frau Trappe an, daß dieses Laken von ihr inzwischen ge- waschen worden sei, auf die Frage aber, wo dasselbe sich zeitüber befunden, gab sie keine Antwort. Dagegen erklärte sie ungefragt, daß Helbing sich selbst die Verletzungen beigebracht habe, und blieb auch dabei, obwohl festgestellt und ihr vorgehalten wurde, daß sie während der Zeit der That gar nicht zu Hause gewesen, sondern erst geholt worden sei, nachdem ihre Tochter zum Fenster hinausgefprungen war. Emma Trappe blieb ebenfalls dabei, daß Helbing selbst Hand an sich gelegt, nachdem er ihr gedroht, daß er sie und sich ums Leben bringen werde. Die That selbst habe sie aber nicht gesehen, denn sie sei zum Fenster hinausgefprungen, als Helbing mit verstörtem Gesicht ins Zimmer getreten und die Thür ver- schlössen habe. Sie erklärt auch ausdrücklich, daß der Verschluß thatsächlich erfolgt sei. Paul Helbing bleibt dagegen bei seinen früheren Angaben und bestreitet, daß er die Thür abgeschlossen habe; der Schlüssel sei ihm vielmehr beim Versuch entfallen, und als er sich danach gebückt, habe er den Schlag auf den Hinterkopf erhalten, infolge dessen er bewußtlos zusammengebrochen sei. Daß Emma Trappe zum Fenster hinausgesprungen, habe er gar nicht wahrgenommen, das sei ihm erst im Kranken- hause erzählt worden. Im Befinden des Helbing ist übrigens eine Besserung in dem Maße eingetreten, daß er jetzt schon täglich eine Stunde spaziren gehen darf und voraus- sichtlich schon in einigen Tagen aus dem Krankenhause entlassen werden kann. Durch Vernehmung der Hausbewohner wurde festgestellt, daß Emma Trappe mit dem Fingerhut auf dem Finger und mit einer Weste über dem Arm. an der sie genäht, den Sprung aus dem Fenster gethan habe; diese Thatsache und die Angaben des Helbing lassen den Verdacht, daß sie etwa selbst die Schläge mit dem Beil geführt, ganz hinfällig erscheinen, und demgemäß ge- »ehmigte der Untersuchungsrichter ihre Entlassung aus dem Krankenhaufe, in welchem sie unter Observation sich befand. Am Sonnabend kehrte daher Emma Trappe in die Wohnung der Mutter zurück. Der sechsjährige Sohn Willy der Emma Trappe, von dem Rombach behauptete, daß er von Helbing hinausgeführt worden sei, ehe dieser die Stubenthür verschlossen habe, wurde ebenfalls vernommen. Der kleine Bursche gab auf die an ihn gerichteten Fragen klare Antworten und erklärte, daß ihn Helbing nicht hinausgeführt, und daß er sich zu der betreffenden Zeit überhaupt nicht in dem Zimmer befunden habe. Er wäre im Auftrage der Mutter unterwegs gewesen, um Kartoffeln einzuholen, und sei mit diesen erst zurückgekehrt, als Leute vor der verschlossenen Thür gestanden und vergeblich Einlaß begehrt hätten. Rombach bestreitet auch vor dem Untersuchungsrichter, die That begangen zu haben. Als die infolge des Sprunges der Emma Trappe hinzugeeilten Hausbewohner an die Thür gepocht, habe er gefragt, was denn los sei. Als er dann erfahren, daß das Mädchen sich aus dem Fenster gestürzt, sei er in die Küche zurückgekehrt. Auf die Vorhaltung des Untersuchungsrichters, weshalb er sich denn nicht hinausbegeben, um nach der Ver- mundeten zu sehen, entgegnete Rombach, er sei in so große Auf- regung gerathen, daß er sich um nichts weiter bekümmert, sondern die Kartoffeln weitergeschält habe. DaS Gerücht von der Ergreifung des Raubmörders Hermann Hahn  , der mit seinem Komplizen Kühn auf der Chaussee bei Weißensee den Handelsmann Mützelburg   erschlug und beraubte, ging heute hier um. Sofortige Nachfragen haben ergeben, daß dieser Tage in der That eine verdächtige Person- lichkeit im Schönholzer Forst durch den Gendarm Pätzel auf- gegriffen und dem Amlsvorsteher von Reinickendorf   zugeführt worden ist. Die Personalbeschreibung und auch die Kleidung stimmt ziemlich genau mit der im Steckbrief angegebenen des Mörders Hahn überein. Der Festgenommene nennt sich ebenfalls Hahn. Trotzdem erscheint es zweifelhaft, ob in dem Festgenom- mencn der richtige Mörder gefaßt worden ist. Fener m einer Kaserne in Spandau  . Im linken Flügel der Kaserne, die eben erst von dem 4. Garde-Regiment geräumt ist, brach gestern Nachmittag um LV  « Uhr ein großer Brand aus, der die Feuerwehr zu den Löscharbeiten bis 5�/« Uhr in Anspruch nahm. Die größten Anstrengungen konnten nicht verhindern, daß der linke Flügel völlig in Asche gelegt wurde. Der Brand loderte in einer gewaltigen Höhe auf und war schwer anzugreifen. Die Wasserschläuche wurden aus der Havel  gespeist, auch die Spritzen aus der Artilleriewerkstatt waren zur Hilfe herangezogen worden. Genaues über die Ursache des Brandes steht noch nicht fest. Verunglückt ist niemand bei dem Brande. Auf der gegenüberliegenden Seite der Havel   hatte sich eine große Menge von Zuschauern angesammelt, die immer mehr uwachs erhielten und nach dem Wasser zu gedrängt wurden. abei wurde ein kleiner Knabe in die Tiefe geworfen. Infolge des durch den Zwischenfall entstandenen Geschreis hielten die Arbeiter an der Wafserpumpe einen Augenblick inne und sahen gespannt der Rettung des Kindes zu, die durch einen unbekannten Mann vollbracht wurde. Brände. Die Tochter des Kaufmanns Brüning, Helene» Neue Roßstr. 16 wohnhaft, war ani Sonnabend Abend gegen 19 Uhr in der Küche mit dem Abseugen eines Huhnes über brennenden Spiritus beschäftigt, wobei dieselbe die den Spiritus enthaltende Schale umstieß, so daß die brennende Flüssigkeit sich über ihre Kleider ergoß und diese in Flammen setzte. Die junge Dame erlitt dadurch schwere Brandverletzungen an beiden Beinen und leichtere an den Händen; auch der im Hause wohnhaste Zahnarzt Kneif, der sich an dem Ablöschen der Kleider be- theiligte, hat leichte Brandwunden an der linken Hand davon- getragen. Ein aus der Nachbarschaft herbeigeholter Arzt ver- band die Verletzten unter Hilfe von zwei Samaritern der Feuerwehr. Brandschaden ist weiter nicht entstanden. Im Hause Zionskirchstr. IS hatte die Feuerwehr am Sonntag Abend in der neunten Stunde einen Dachbodenbrand zu be- kämpfen, der es bei seiner Wahrnehmung noch zu keiner umfang. 'eichen Entfaltung gebracht hatte, so daß die Löscharbeit in kürzester Frist mit einer Spritze bewerkstelligt werden konnte. Am Montag früh Zh'e Uhr mußte abermals nach dort ausgerückt werden, da auf der Brandstelle vom Abend vorher von neuem Feuer ausgekommen war; auch in diesem Falle war ein kurzes Eingreifen mit einer Spritze erforderlich. Ein dritter Dach- bodenbrand gelangte am Montag früh kurz vor 3 Uhr im Vorderhause Zimmerstraße 19 zum Ausbruch; derselbe machte zu seiner Bewältigung ein Vorgehen mit zwei großen Handdruck- spritzen nothweudig und war, infolge der aus Holzzeinent be­stehenden Bedachung, die einem Durchbruch der Flammen längeren Widerstand leistete, wieder von einer starken Qualm- cntwicklung begleitet, unter welcher die Schlauchsührer zunächst schwer zu leiden hatten, bis dieselben mit Rauchhelmen aus- gerüstet wurden. Wohnungen sind, außer durch geringfügige Wasserschäden, an allen drei Orten nicht in Mitleidenschaft ge- zogen worden. Falsche Fünfzig- Marlscheine sind wiederum aufgetaucht. Sie sind so vorzüglich nachgeahmt, daß selbst öffentliche Kassen sie anstandslos angenommen haben. Kaufmann's Variöts. Am Sonnabend fand die erste Vor- stellung der diesjährigen Wintersaison bei gut besetztem Hause in Kaufmann's   Variete statt. Neues förderte das Programm gerade nicht zu Tage. Es waren vertreten eine gute deutsche Kostümsoubrette, ein fPyramidcnkünstler ,< Klowns, Parterre- Akrobaten, Lustgymnastiker und Mr. Engel mit seinen 8 dressirten Hunde». Dre vorgeführten Piscen rourden mit Beifall auf- genominen. Namentlich fanden die Leistungen von Frl. Nucinska. der Familie Zaro, der zierlichen Luftsee Miß Gabriele und Mr. Othon lebhaste Anerkennung. Freunde dieses Kunstgenres finden in dem dort Gebotenen sicher etwas, was ihrem Geschmacke entspricht. Druckfehler- Berichtigung. In dem AufsatzeDie L e s s i n g- L e g e n o e" in der zweiten Beilage der Sonntags- nummer desVorwärts" bitten wir, auf der 2. Spalte ersten Absatz den ersten Satz zu lesen:In Wahrheit hat Friedrich nie daran gedacht, die Religionen in seinen Staaten gleich zu stellen", anstatt: hat nur daran gedacht u. s. w. Ferner muß es auf der 2. Seite, Spalte 3 erster Absatz heißen:Sein idealer Flug hatte das deutsche Bürgerthum nicht mit sich zu reißen vermocht", anstatt: einst mit sich zu reißen u. s. w. Marktpreise in Berlin   am 26. August, nach Ermittelungen des königlichen Polizeipräsidiums. Weizen per Ivo Kg. guter von 16,49 15,80 M., mittlerer von 15,7015,10 M., geringer von 15,0014,40 M., Roggen per 100 Kg. guter von 13,60 bis 13,10 M.. mittlerer von 13,0012,60 M., geringerer von 12,?0 bis 12,00 M. Gerste per 100 Kg. gute von 18,00 16,90 M., mittlere von 16,3015,70 M., geringe von 15,6014,50 M. Hafer per 100 Kg. guter von 13,3017,80 M., mittlerer von 17,7016,80;M., geringer von 16,70 bis 15,80 M. Stroh, Nicht- per 100 Kilogramm von 6,005,15 M. Heu per 100 Kilogramm von 10,506,50 M. Erbsen, gelbe zum Kochen per 100 Kg. von 40,0024,00 M. Speisebohnen, weiße per 100 Kg. von 50,0020,00 M. Linsen per 100 Kg. von 30,00 bis 80,00 M. Kartoffeln, neue per 100 Kg. von 10,005,50 M. Rind- fleisch von der Keule per 1 Kg. von 1,601,20 M. Bauchfleisch per 1 Kg. von 1,300,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. von 1,50-1,00 M. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60-0,90 M. Hammelfleisch per 1 Kg. von 1,500,90 M. Butter per 1 Kg. von 2,301,80 M. Eier per 60 Stück von 4,002,40 M. Fische per 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,60 M. Aale von 2,80 bis 1,20 M. Zander von 2,401,20 M. Hechte von 2,001,20 M. Barsche von 1,60-0.30 M. Schleie von 2,40-1,10 M. Bleie von 1,40 bis 0,60 M. Krebse per 60 Stück von 12,001,25 M. Polizeibericht. Am 27. d. M., Mittags, wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Dennewitzstraße todt aufgefunden. Er hat sich anscheinend mittels Blausäure vergiftet. An der Ecke der Memeler- und Posenerstraße entstand Abends eine Schlägerei zwischen zwei Arbeitsburschen, wobei der eine durch Messerstiche im Gesicht und am Arme schwer verletzt wurde. Im Laufe des Tages fanden drei Dachstuhlbrände statt. Gvvicktks�Beiktmg. Eine bahnbrechende Entscheidung in bczug ans die Rechte deS Bertheidigers ist vor einigen Tagen seitens des Etrassenates des Kammergerichts getroffen worden. Bis« her sind in zahlreichen Fällen Meinungsverschisdsnheiien zwischen den Strafkammer- Vorsitzenden und den Vertheidigern darüber entstanden, ob die von letzteren in den Verhandlungen gestellten Beweisanträge in das Sitzungsprotokoll ausgenommen werden sollten, und in der Regel behielten dann die Vorsitzenden mit ihren Erklärungen Recht, daß sie allein darüber zu bestimmen hätten, wehr häufig stützten die Vertheidiger die von ihnen ein- gelegten Revisionen auf Nichtberücksichtigung gestellter Beweis- antrage, während der Erfolg derselben daran scheiterte, daß diese Anträge im Protokoll gar nicht erwähnt waren. Nach§ 274 der Straf- Prozeßordnung ist das Protokoll für den Nachweis. daß die Anträge gestellt sind, allein beweisend, ein sonst geführter Beweis dafür ist unzulässig. Das Reichsgericht hat geglaubt, diesem tief empfundenen Uebel  - stände dadurch zu begegnen, daß es eine Berichtigung des Protokolls für zulässig erklärte. Dem Verlangen der Ver- theidiger nach einer solchen ist bisher aber nur in verschwindend wenigen Fällen stattgegeben worden. Erst jetzt ist ein Ver- theidiger, es ist der Rechtsanwalt Dr. Flatau, auf den Ge- danken gekommen, die die Berichtigung ablehnende Verfügung des Vorsitzenden durch die Beschwerde beim Kammergericht an- zufechlen. In der vor zwei Monaten berichteten Wieder- ausnahmesache gegen den Redakteur I. F r ä n k e l, in welcher, wie berichtet wurde, das Urtheil vom 7. Juni 1890 aufrecht erhalten worden ist, hatte der An­geklagte drei Beweisanträge gestellt und deren Er- heblichkeit ernstlich verfochten. Nichtsdestoweniger war ein Beschluß aus dieselben nicht gefaßt, dieselben auch nicht im Protokoll aufgenommen worden. Auf das Verlangen um Berichtigung erhielt p. Fränkel die folgende Verfügung:In der Strafsache pp. wird dem Angeklagten auf das mit der Revisionseinlegung verbundene Gesuch um Berichtigung des Sitzungsprotokolls eröffnet, daß dazu durch Aufnahme der in dem vorgedachten Gesuch angegebenen Anträge keine Veranlassung vorliegt. Königl. Landgericht I, Strafkammer II. gez. Brausewetter." Diesen Bescheid griff der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Flatau mit der Beschwerde an, in welcher es u. a. folgendermaßen heißt:Daß die fraglichen drei Anträge von dem Angeklagten nicht gestellt sind, wird in der angefoch- tenen Verfügung nicht behauptet. Eine dahingehende Behauptung hätte auch nicht aufgestellt werden können, da fämmtliche in der Verhandlung anwesend gewesenen Amtspersonen bestätigen müssen, daß der Angeklagte diese Anträge gestellt hat. Nun schreibt § 273 der Str.-Pr.-O. vor, daß das Protokoll die im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge entHallen muß. Es ist daher nicht erfindlich, aus welchem Grundekeine Veranlassung vor- liegen solle, die gedachten Beweisanträge in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen ev. dasselbe zu berichtigen." Der erwähnte bahn- brechende Beschluß des Kanimcrgerichts lautet:In der Straf- fache w. hat der Strafsenat des Kammergerichis in seiner Sitzung vom 10. August 1893 in Erwägung, daß der Antrag de- Angeklagten auf Berichtigung des Sitzungsprotokolls durch die angefochtene Verfügung abgelehnt, der Antrag und die dagegen eingelegte Beschwerde an sich zulässig erscheint(Entscheidung des Reichsgerichts in Strafsachen Band V 48); in Erwägung, daß der Vorsitzende und der Gerichtsschreiber übereinstimmend die Erklärung abgegeben haben, daß der Angeklagte in der Haupt- Verhandlung die erwähnten 3 Anträge gestellt hat; in Er- wägung, daß eine Zurücknahme der Anträge in dem Umstände nicht gefunden werden kann, daß der Angeklagte bei seiner End- erklärung nicht mehr auf dieselben zurückgekommen ist; in Er- wägung, daß nach ß 273 Str.-Pr.-O. die im Laufe der Verhand- lung gestellten Anträge in das Protokoll ausgenommen werden müssen, daß aber die vor dem Vorsitzenden und dem Gerichts- schreiber abgegebene Erklärung der Aufnahme eines Nachtrag- lichen Vermerks in das Protokoll gleichkommt, beschlossen: die Beschwerde des Angeklagten wird für erledigt erklärt, die Kosten bleiben außer Zlnsatz. Unterschristen." Wcchselfälschungeu von beträchtlicher Höhe hat der 22jährige Bergakademiker Ernst Gengrasewsky begangen, welcher gestern der ersten Strafkanuner des Landgerichts I   aus dem Gefängnisse zu Vlötzensce vorgeführt wurde. Wegen einer Anzahl gleicher Strafthalen ist der Angeklagte bereits zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt worden. Jetzt lagen noch� vier Fälschungen gegen ihn vor, die als eine einzige strafbare Hand- lung angescheu wurde. Der Angeklagte, der früher die Berg- akademie in Clausthal   besuchte, ist der Stiefsohn eineS Schneider- meisters Fiedler. Der letztere kaufte im vorigen Frühjahr in Quedlinburg   ein Haus für 9000 M. Die vereinbarte Anzahlung von 4000 M. wurde mehrmals gestundet, bis Fiedler schließlich dem Vorbesitzer 4 Wechsel zu 2000, 1000, 500 und 500 M. brachte. Fiedler erklärte dabei, daß er und sein Sohn eine Erfindung gemacht hätten, die für 60 000 M. an die Firma Stimming u. Co. in Danzig   verkauft worden sei. Die vier Wechsel trugen den Annahinevermerk der Danziger Firma. Fiedler bat den Vor- besitzer, sich für eine kurze Zeit mit 2000 M. zu be­gnügen und ihm 2000 M. in baar aus die 4 Wechsel herauszugeben, damit er seine übrigen kleinen Schulden decken könne. Tiefe Bitte wurde erfüllt. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, daß sämmtlich« Wechsel gefälscht waren, an dem Patentverkauf war kein wahres Wort, Fiedler mußte das Haus, welches er fast ein Jahr hindurch be- ivohnt, an den Vorbesitzer wieder abtreten und der Letztere mar außerdem um 2000 M. geschädigt. Fiedler gab an, von seinem Stiefsohn hintergangen worden zu sein und dieser nahm auch die ganze Schuld auf sich. Als der Vorsitzende im gestrigen Termin den Angeklagten fragte, wie er zu den Strasthaten ge- kommen sei. erwiderte der Gefragte kurz, daß er Erklärung dafür nicht habe. Der Staatsanwalt beantragte unter Zu- billigung von mildernden Umständen eine Zusatzstrafe von neun Monaten Gefängniß, wogegen der Angeklagte nichts zu erinnern hatte. Der Gerichtshof ließ es dahingestellt bleiben, ob der Stiefvater des Angeklagten der Anstiftung oder der Mit- thäterschafl verdächtig sei und verurtheilt« den Angeklagten nach dem Antrage des Staatsanwalts. AlS Opfer des Differenzspiels an der Börse ist der Bankbeamte Franz Georg E l st e r m a n n zu betrachten, welcher gestern wegen Urkundenfälschung vor der I. Strafkammer hiesigen Landgerichts I stand. Er war als Kommis bei der Dresdener Bank angestellt und gerieth dadurch in Schulden, daß er irn  - glücklich an der Börse speknlirte. Als seine Geldverlegenheit den döchsten Gipfel erreicht hatte und er von seinen Gläubigern arg bedrängt wurde, wurde er zum Verbrecher. Er entwendete eine für Ludwig Cohn ausgeschriebene Rechnung der Dresdener Bank im Betrage von 4151 M., vollzog dieselbe mit den Unterschriften der Prokuristen Jahn und Gutmann und ließ sie durch seinen Bruder, den Bnreaudiener Alfred Elstermann, bei Ludwig Cohn vräsentiren. Letzlerer zahlte mit einem Check auf den Berliner  Kasseuverein, und dort gelangte der Betrag ohne weiteres zur Ab- Hebung. Ter Bnreaudiener Elstermann ist s. Z. wegen der Hilfe, welche er feinem Bruder in dieser Sache geleistet hat, zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilt worden. Georg Elstermann gelang es. sich der Verhaftung durch die Flucht zu entziehen, er genoß aber die Freiheit nicht mehr lange, denn auf grund des hinter ihm erlassenen Steckbrieses wurde er schließlich festgenommen. Er hat einen Theil des erschwindelten Geldes zur Deckung von Schulden benutzt, einen anderen Theil aber bei einem hiesigen Kaufmann niedergelegt, wo das Geld durch die Polizei beschlag- nahmt werden konnte. Im gestrigen Termin konnte der An- geklagte zu feiner Entschuldigung nur angeben, daß er durch das böse Spekuliren auf die abschüssige Bahn gedrängt worden sei. Der GerichlShos verurtheilte ihn zu 1'/2 I a h r e n G e f ä n g n i ß. Wie uns aus Magdeburg   gemeldet wird, hat das dor- tige Landgericht gegen den an der Katharinenkirche in Magdeburg  amtirenden Pastor Stein b eck die Voruntersuchung wege»