2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 202.
Arbeiter- Sanitätskommission.
erhält.
Dienstag, den 29. August 1893.
zum
dauernden
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10. Jahrg.
wohnung von Neumann im Seitenflügel 2 Räume: Kochmaschine Die Plätterin Hirsch hatte der Modiftin Kasper 30 Tage defekt, 1 Kloset von 4 Haushaltungen benutzt. Die Miether be bei der Arbeit geholfen", wofür sie pro Tag 1,75 M., im Wiederum, wie vor Jahresfrist, taucht allerorten in Europa schweren fich über Kopfschmerzen und Rheumatismus . Müll- ganzen also 52,50 m. verlangt. Die wegen Nichtzahlung dieser das Gespenst der Cholera auf. Wiederum werden Befürch- fasten ist überfüllt, Pissoir vernachlässigt. Die Wohnung ist Summe beklagte Modiftin will der Klägerin nur 1 M. für den tungen lant, der unheimliche Gast könne von neuem feinen Aufenthalt unbrauchbar, Tag geben; sie meint, diese sei nicht als Arbeiterin von ihr engagirt, sondern nur zum Helfen" angenommen worden, da Schreckenszug hierher richten und alle Schichten der Gesellschaft böchstens als Lagerraum zu benußen. werden gleichmäßig in Erregung versetzt. Perlebergerstr. 13. Borderhaus 4 Tr. In der Küche ein dieselbe ja eigentlich Plätterin sei. Eine Zeugin, welche die Eben wie wir dies niederschreiben, erfahren wir aus den Bett für zwei Schlafmädchen". Küche 3,50 Meter lang, 2 Meter Arbeitskraft der Klägerin zu kennen vorgiebt, beantwortet eine Beitungen, daß am Nordhafen bereits wieder in breit, 2,15 Meter hoch. Bett besteht aus Strohsack mit Pferde- Frage des Vorsitzenden dahin, daß fie die Forderung der Klägerin einer Schifferfamilie Cholera tonstatirt ist. decke. Unsauber und schlecht gelüftet. für nicht zu hoch gegriffen halte, sie würde von derselben nicht Das ist die nämliche Stelle, auf die wir in früheren Berichten wohner. Kellerwohnung: 2 einfenstrige, dunkle Stuben und urtheilt. Neue Grünst r. 24. 1 Kloset auf dem Hofe für 4 Be- abweichen. Die Beklagte wurde zur Zahlung der 52,50 M. ver mehrfach die Behörden aufmerksam gemacht, weil dort einmal 1 Küche ohne Fenster, sodaß die Lampe auch am Tage brennen weil für Arbeiterinnen dieser Branche 2,50 M. ein angemessener Das Gericht hielt die Forderung für gerechtfertigt, alle Bedürfnißanstalten für die Schifferbevölkerung muß; hier schliefen zwei Personen in der ersten Stube in zwei Tagelohn sei. und Hafenarbeiter fehlen und die gröbsten Verunreinigungen Betten und einem Sopha vier Personen, quer durch diese Räume des Ufers und Wassers unausgesetzt stattfinden, weil außerdem geht das Abflußrohr der Ausgüsse der oberen Wohnungen. Die urtheilt, einer gegen ihn flagenden Arbeiterin 8,80 M., einer Der nichterschienene Schneidermeister Adam wurde ver der Spandauer Schifffahrtskanal die unfiltrirten und undesinfizirten Abgänge ganzer Stadttheile zugeführt Stube ist 2 Meter hoch, 3 Meter breit, 5 Meter lang. Wohnung zweiten 8,50 M. und einer dritten 4,40 mt. rückständigen Lohn unsauber und wegen mangelnder Fenster dem Zugwinde preis zu zahlen. Mit diesen ersten Cholerafällen im Nord gegeben. Der Ballschuhmacher Notschat flagt gegen den Fabrikanten hafen dürfte wahrscheinlich die nämliche Wer drei Gebäuden wohnen 50-60 Haushaltungen mit 200 Per weil die gelieferte Arbeit untauglich sein soll. Die Schuhe find Lehrterstr. 20-22. Eigenthümer Bäcker Treber. In Fürstenheim, welcher ihm 7,20 M. an Lohn einbehalten hat, euchung des Schifffahrtstanals und damit der Spree und Havel eintreten, welche im vorigen fonen. Im dritten Hause( Nr. 22) eine Kellerwohnung 1 Stube zur Stelle, ein gerichtlicher Sachverständiger ist ebenfalls erschienen. Jahre konstatirt worden ist. Und was geschieht, um angesichts Stube und 1 Küche, feucht, unsauber, halbdunkel. In der Derselbe bezeichnet die Streitobjekte als nicht brauchbar. Der ein Bett für zwei Personen. dieser drohenden Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Ofen defekt, Kläger behauptet, die Schuhe seien ihm abgenommen und dann droht auseinander zu Seuche die fast ausschließlich gefährdete Masse, die Armen, die befindet sich eine Filiale des Kaufmanns Becke, außer einem Laden als er einen höheren Affordpreis gefordert habe. Besser, wie fie fallen. In demselben Hause erst nochmal nachgesehen und für sehr schlecht befunden worden, Arbeitslosen, die Hungernden und Obdachlosen zu schützen? 1 einfenftige Stube, halbdunkel, darin schläft 1 Person, im wären, ließen sich die Schuhe für 56 Pfennig das Paar überRorridor steht ein Faß mit Brennspiritus, sodaß leicht Feuers- haupt nicht herstellen. Thatsächlich habe er am Paar nur gefahr entstehen kann. 36 Pfennig, 20 Pfennig müsse er noch für Buthaten bezahlen, zur Fertigstellung eines Paares brauche er infolge des schlechten Materials beinahe drei Stunden. Nach heißem Bemühen des Vorsitzenden Fürst kam ein Vergleich zu stande, der Sachverständige verzichtete auf Gebühren im Interesse des Klägers. Dieser wäre bei einem Urtheil schlechter gefahren, weil er der übernommenen Verpflichtung, nach einem Musterpaar die fraglichen Schuhe gut anzufertigen, augenscheinlich nicht nachgekommen ist. Einer der Arbeitgeber- Beisiger, ein Lederwaarenfabrikant, und der Vorsitzende ermahnten den Kläger , in Zukunft nicht für einen so geringen Lohn zu arbeiten, troß der schlechten Bezahlung müsse er die Arbeit doch wie gewünscht machen.
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2. 2 Treppen bei Roster. 2 Räume( inkl. Rüche) für 7 Bewohner. 3 Betten. Feuchtigkeit der Decke. 3. 1 Treppe bei Großmann. 2 Räume mit 4 Betten. Wohnung fortwährend zum Plätten und Wäschetrocknen benutzt. 4. 2 Treppen bei Labmann. 2 Räume für 3 Bewohner. Fenster schließen schlecht und lassen Regen durch, Fensterkreuze völlig morsch.
5. 2 Treppen. 2 Räume für 8 Bewohner.
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Der Reichs- Anzeiger" erläßt Protlamationen an das Publikum, in welchen zur thatkräftigen Unterstüßung der Behörden aufgefordert wird und Berhaltungsmaßregeln gegeben werden; In der Bäckerei, durch Bretter abgeschlagen, Die bürgerlichen Blätter sind mit heißem Bemühen an ein Raum 3 Meter lang, 1,80 Meter breit, 1,75 Meter hoch, der Arbeit, ihren Lesern Tag für Tag vorzuerzählen von den 2/3 unter dem Straßenniveau, wo 2 Personen schlafen. umfassenden Maßnahmen der Regierungen, Behörden, Sanitäts- Lehrterstr. 14/15 77 Bewohner. Auf dem 3. Hofe Kommissionen 2c.", wir hören, und jeder Spießbürger 5 Klosets ohne Spülung, unsauber, nicht desinfizirt, daselbst ein liest es andächtig, daß wir heute der Krankheit Fuhrgeschäft mit offener Mistgrube. Das Grundstück im Ganzen ganz anders gerüstet gegenüberstehen als zuvor." It sehr unsauber, das Piffoir unreinlich, nicht desinfizirt. Dort Dem nun wirklich so? Wir behaupten: Nein! Es finden sich 5 charakteristische Wohnungen im 3. Hof: hat sich so gut wie nichts geändert. Für die besitzenden 1. 2 Treppen bei Krent 9 Bewohner in 2 Räumen( inkl. Klassen mag ja dieses von autoritativer Stelle bereitete Be- Küche) in 4 Betten und 1 Sopha. 3 Fenster. An den Wänden ruhigungs- Pflaster ganz gut wirken, und daher wird es auch läuft das Wasser herab, Fenster schließen schlecht. Abhilfe beim gläubig als wirksam hingenommen, aber für die großen Massen Wirth ohne Erfolg verlangt. Rammer Ill. Sigung vom 24. August. Die Maler des arbeitenden Volkes, dessen Lebenslage sich eher verschlechtert Kühne und Herzberg verlangten, daß ihnen der Malermeister Schinke als gebessert hat, ist die Situation genau dieselbe wie im Vorje 5 M. zable. Sie hätten einen Tag verbummelt, ehe sie einen jahre. Rathschläge sind genug vorhanden, die Wissenschaft neuen Akkord richtig beginnen konnten, und daran sei schuld schreibt genau und ausführlich vor, so sollst Du wohnen, essen, gewesen, daß sie einestheils nicht zur rechten Zeit ihre Rüstung trinken, Deinen Körper reinhalten u. f. w., es fehlt leider nur nach dem Bau geschickt bekommen hätten, andererseits, daß eins: Die Möglichkeit, diese Regeln zu befolgen. Wir wissen Arbeitsmaterial fehlte. Nach eingehender Beweiserhebung über heute, dank der immer fortschreitenden Aufklärung durch die ihre Behauptungen erkannte das Gericht dieselben als richtig an hygienische Wissenschaft, die gerade in bezug auf die Infektionsund verurtheilte den Beklagten zur Zahlung von je 5 M. und Krankheiten heute auf einer früher taum geahnten Höhe steht, Für die Bewohner des 2. und 3. Hofes find im letzteren zur Erstattung von Versäumnißkosten im Betrage von 3,30 und daß es vor allem die allgemeinen hygienischen 5 verschließbare Abtritte mit Tonnen eingerichtet, die Deff- 5,80 M. Der Beklagte that nach der Urtheilsverkündung die Berhältnisse, insbesondere aber die Ernährungs- nungen starren von Roth, die Räume selbst völlig dunkel, Aeußerung: Das ist aber ein falsches Urtheil," worauf er weise ist, die für das Auftreten und die Verbreitung der pestilenzartiger Geruch. Im Hofe zahlreiche Stallungen, die die wegen Beleidigung des Gewerbegerichts in eine Ordnungsstrafe Cholera von größter Bedeutung sind. Wir wissen, daß ein Kreis, Luft mit unerträglichem Geruche erfüllen. von 10 M. genommen wurde. ein Bezirk, eine Stadt, deren Bewohner unter günstigen WohHeidereutergasse 8. 3 Gebäude, Vorderhaus und Der Maurermeister Matthäus wurde verurtheilt, dem Arnungs- und Ernährungsverhältnissen leben, gute Trinkwasser- 2 Seitenflügel, 25 Miether, tm ganzen 90-100 Personen. Für beiter Matscheck 18 M. Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger versorgung und Beseitigung der Abfallstoffe genießen, der Ge- diese 3 Klosets(!) und 1 Pissoir auf dem Hofe, daselbst Mist- Entlassung zu zahlen. Der Gerichtshof konnte feinen Grund zur fahr der Infektion weit weniger ausgesezt sind, als im um grube mit Pferdedung. Ueber dem Pferdestalle eine Woh- sofortigen Entlassung daraus herleiten, daß der Kläger hin und gefehrten Falle; wir wissen, daß selbst, wenn eine anfangs fleine nung bestehend aus einer zweifenstrigen Stube( 4 Meter lang, wieder andere Arbeiten auf furze Zeit verrichtete, als ihm zuEpidemie zum Ausbruch gelangt ist, bei der schnellen, exakten 4,20 Meter breit, 1,75 Meter hoch), darin waren 5 Betten für gewiesen waren. Das sei um so weniger eine beharrliche VerMethode der Diagnostit, die uns jetzt zur Verfügung steht, unter 8 Personen( 2 Erwachsene und 6 Kinder), pro Person ca. 3 Rubit- weigerung der Ausführang von Anweisungen des Poliers gegünstigen Verhältnissen dieselbe im Reime erstickt, die Weiter- meter Luft. Vom Hofe führte eine steile, schmale Holztreppe wesen, als er immer wieder zu den ihm zugewiesenen Arbeiten verbreitung wirksam gehindert werden kann. Und troß aller hinauf. Dieses erbärmliche Loch foftete 240 m. jährliche Miethe. zurückgekehrt sei. Und was die vom Beklagten ausgegangene dieser Fortschritte unserer Erkenntniß müssen wir zu dem für Ebenso unzulänglich war eine zweite daneben befindliche Wohnung. Behauptung des Einverständnisses des Klägers mit der Entunsere heute herrschende göttliche Weltordnung" geradezu be- Der Verwalter läßt nichts repariren. laffung angehe, so sei das kein Ginverständniß, wenn am Nachschämenden Resultate tommen, daß für die Mehrzahl Wilhelmshavenerstr. 16, Quergebäude parterre. Der mittage der Kläger gelegentlich einer Differenz sage:„ Du kannst der Menschen, die Masse der Besiglosen gegenüber der be- Verwalter soll paschaartig auftreten. Der Miether Zimmer, mich ja entlassen!" und am Abend bei der thatsächlichen Entfizzenden Minorität, in unseren Kulturländern so gut dessen Familie aus 9 Köpfen besteht, bewohnte eine Stube und laffung kundgebe, daß er damit nicht einverstanden sei. Letzterer wie nichts geschehen ist, um nur einigermaßen diesem von der Küche. Die Stube feucht, dunkel und vernachlässigt, die Tapete Fall habe vorgelegen. Wissenschaft mit Recht geforderten Idealzustande nahe zu kom hängt von den Wänden herab. Das Wasser lief die Wände men. Die Arbeiter leben schlecht, wohnen schlecht, essen und entlang, der Ausguß zeigte efelhaften Geruch. trinken schlecht und ungenügend. Und darum erachten wir es für unsere Pflicht, die Schäden, die unsere kapitalistische Wirth schaftsordnung mit sich bringt, rückhalilos immer und immer Kammer VIII. Der Fuhrunternehmer Jansa wurde zur wieder aufzudecken, wenn wir damit auch den" Fanatikern der Zahlung von 38 M. an den Kläger Thienelt verurtheilt. Aus Ruhe und des Besizes" unangenehme Dinge sagen. Nicht, daß folgendem Urtheil ist der Sachverhalt, welcher der Klage zu wir uns der Jllusion hingäben, innerhalb der kapitalistischen Grunde lag, zu ersehen: Der Beklagte habe eingewendet, daß er Gesellschaft eine Aenderung herbeiführen zu können. Was wir Müncheberger str. 6, über 2 Meter unter dem Niveau den Kläger nur auf Probe engagirt habe, und zwar mit der wollen, ist vor allem, den Massen immer mehr die Augen öffnen befindliche Kellerwohnung im Hintergebäude, feucht und dunkel. ausdrücklichen Erklärung, daß er nur solange Beschäftigung bei über ihre Rechte, die sie der Gesellschaft gegenüber besigen, über In der Stube dumpfe Luft, hier wohnen und schlafen in ihm hätte, bis fein zu einer militärischen Uebung eingezogener die Ansprüche an ihre Lebenshaltung, die sie an dieselbe zu 3 Betten und einer Kiste 7 Personen, darunter 4 Kinder Vorgänger wiederkomme. Wie die Vernehmung des Letteren erstellen für sich das Recht und für ihre Nachkommen die Pflicht unter 14 Jahren. Die Kammer hat der seit längerer geben habe, sei diesem die Mittheilung von seiner Einberufung haben. Und so fahren wir heut fort, über die Resultate unserer Beit arbeitslose Mann weitervermiethet. Für 8 Familien zur Uebung erst vier Tage nach dem Engagement des Klägers Streifzüge durch die Häuser der gesundesten und schönsten" des Hintergebäudes 3 Hofflosets. zugegangen. Da der Beklagte das Gericht verlassen habe, Stadt der Welt zu berichten. Rigdorf, Bergitr. 123, nasser Keller, die Wände mit nachdem er während er während einer anderen Verhandlung störend Belle Alliance plab 4. Schlafräume der Angestellten Schimmel bedeckt. Die Sachen verderben. Beschwerde bei der und in ungehöriger Weise in das Terminzimmer ge der Baumgart'schen Konditorei, Gemeindebehörde fruchtlos, trozdem der untersuchende Arzt den treten sei und lärmend von seinem Gehen Mittheilung Steller für unbewohnbar erklärt. gemacht hätte, sei er auch den Theilbeweis seiner Einwendungen schuldig geblieben und hätte demnach verurtheilt werden müssen. Dem Kläger wurden außer seinem Anspruch noch 4,50 M. für die gehabte Bersäumniß zugebilligt.
a) der Konditorgehilfen. Es stehen 5 Betten( je 2 über einander) in einem von dumpfer Luft erfüllten Raum von 2,70 Meter Höhe, 2,90 Meter Breite, 4,30 Meter Tiefe. Es kommen also auf jeden Gehilfen 6 Rubikmeter Luft;
b) der 2 Ladenmädchen. Dieselben schlafen in einem engen, finsteren Raum, ohne Luft und Licht;
Grunewaldst r. 110, Pferdebahn- Depot. 3 Klosets auf dem Hofe für 50 Beamte und Stalleute, ein verschloffenes für das Bureaupersonal und die Oberbeamten. Klosets ohne Wasser, dreimal täglich gereinigt, trotzdem unfauber. Die Klosets fönnten leicht Wasserleitung erhalten, da solche auf dem Grundstücke vorhanden ist.
Soeben ist die erste Denkschrift der Arbeiter- SanitätsKommission: Berliner Wohnungsverhältnisse, bearbeitet von Adolf Braun ,
c) der 2 Dienstmädchen. Dicht neben ihrer Schlafstelle wird als 6. und 7. Heft der 3. Serie der Berliner Arbeiter- Bibliothek Wäsche getrocknet, so daß die Luft sehr schlecht ist. In erschienen. Indem wir die Aufmerksamkeit der Parteigenossen scharfem Gegensah dazu stehen die eleganten, auf die Broschüre lenken, theilen wir allen unseren Mitarbeitern Iuftigen Geschäftsräume. ( Kontrolleuren 2c.) mit, daß sie dieselbe bei Dr. Badek, S., Annenstraße 46 unentgeltlich erhalten können.
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Maaßen str. 25. Dienstmädchen Schlafräume 1., 2. und 3. Etage. Dieselben bestehen aus dunkeln Hängeböden, 2 Meter breit, 2 Meter lang, 1,50 Meter hoch, also 5 Kubikmeter Raum. Die Fenster gehen nach dem Treppenflur. Aehnliche Räume, die den hygienischen Forderungen ins Gesicht schlagen, finden sich leider in den meisten Häusern Berlins .
2 Kinder.
Gerichts- Beitung.
Der Maler Zimmermann, welcher vom Malermeister Matthies 42 M. Lohnentschädigung beansprucht, wurde abgewiesen, da dem Meister der Nachweis gelang, daß Kläger 14 Tage vor seiner Entlassung gekündigt wurde.
Der Steindruckereibesizer D. Dieße war dem Steindrucker Zimmermann 11 M. seines Lohnes schuldig geblieben, welche dieser einzuflagen versuchte. Der Beklagte behauptete, der Kläger habe durch sein Verschulden an der Handpresse einen Stein zum 3erplatzen gebracht, wofür er die 11 M. einbehalten habe. Der Kläger war der Meinung, daß die Konstruktion der betreffenden Maschine daran die Schuld trage. Die Steine dieser Maschine platten oft, seinem Nachfolger an derselben sei sofort ebenfalls einer zerplagt. Dieser Drucker wurde vernommen und sagte aus, daß es sich schlecht sagen lasse, woran es liege, daß die Steine gerade an der Maschine öfter kaputgingen. Im vorliegenden Falle sei nicht zu ersehen gewesen, wer schuld sei. Der Beklagte wurde verurtheilt, 11 M. dem Kläger zu zahlen; den substanzirten Beweis für die Schuld des Klägers hätte er nicht angetreten. Er war nämlich garnicht erschienen, sondern hatte feinen Geschäftsführer geschickt.
Soziale Lebersicht.
Roch str. 36. Rellerwohnung im Seitenflügel. Besteht aus Gewerbegericht. Kammer I. Um 1812 M., welche als 1 fleinen Küche und 1 kleinen Stube mit je 1 Fenster. Die Luft Schadenersah beansprucht wurden, handelte es sich in einem in derselben stockig durch Wandfeuchtigkeit. Unmittelbar dabei Prozeß der Konfektionsfirma Joseph gegen den Schneider ein von 20 Personen benutztes Klefet. Am Eingang ein sehr( Hausindustriellen) Falkenstein. Die Klägerin behauptete, der vernachlässigtes Biffoir, 3-4 meter ron der Wohnungsthür; das Beklagte habe 164 Mäntel beziehungsweise den Stoff dazu verfelbe verbreitet sehr üble Gerüche, es ist finster, der Wasserabfluß schnitten, so daß die fertigen Mäntel nicht die richtige Weite mangelhaft. In dieser Wohnung schlafen 8 Personen, darunter hatten. 16 weitere Mäntel derselben Lieferung feien brauchbar gewesen. Der gerichtliche Sachverständige, Obermeister Curt, be= Linienstraße 186, Milchgeschäft. Die Fußböden, gutachtete, daß die Mäntel zum Theil zu eng seien, vornehmlich theils von Holz, theils von Stein. Die Küche stets feucht durch an den Hermeln, daß aber der gelieferte Stoff es nicht ge= Bur Nachahmung empfohlen! Die Tabatarbeiter der die Milchfäffer 2c. Die Wohnung dunkel, feucht, vernachlässigt. stattete, die Mäntel in größerer Breite herauszuschneiden. Seiner Orte Carlshafen , Helmarshausen und Herstelle haben dem„ Ge= Ein Kloset für zirka 27 Personen. In einer dunklen Kammer, Meinung nach seien die Mäntel, da es sich um billige Stücke werkschafter" zufolge an den Reichskanzler eine Petition gegen ohne jede Ventilation, mit schlechter Luft, schläft der Kutscher.handle, zu dem in Aussicht genommenen Preise troßdem in den die fernere Besteuerung des Tabats gerichtet. Sie heben darin In demselben Hause im Vorderhause befindet sich im Verkehr zu bringen. Ein zweiter Sachverständiger, Herr Holt, besonders hervor, daß sie unter der, seit Anfang der 1870er 4 eine Plätterei. Räume mit oder sagt ebenfalls, daß die Mäntel zu eng feien, theilweise etwas Jahre andauernden Beunruhigung der Tabakindustrie durch Be 2 Fenstern, in jedem schläft 1 Person; in den Räumen, sehr. Daß nicht mehr aus dem Stoff, welcher dem Beklagten steuerungsprojekte und namentlich neuerdings durch die Einin denen geplättet wird, schläft das Schlafmädchen" zur Verarbeitung übergeben wurde, herauszuschneiden gewesen führung der Sonntagsruhe, die einen bedeutenden Ausfall im VerDer Fußboden der hinteren Stube ist stellenweise verfault und fei, daß vielmehr derselbe in den Mänteln enthalten ist, giebt er brauche von Tabatfabrikaten im Gefolge gehabt hat, ganz erheb weist große Löcher auf. gleichfalls zu, als der Beklagte darauf hinweist. Das Gerichtlich in ihrem Gewerbe geschädigt worden sind und erheben dringend Wilsnackerstr. 59. 1 Kloset auf dem Hofe für wies die Klägerin ab. Der Beklagte hatte Widerklage erhoben, Ginsprache dagegen, daß sie nun aufs neue vor eine unsichere 7 Miether( 35 Personen), sowie für das Personal der dort 413,50 M. Lohn für die Fertigstellung der 180 Mäntel forderte Zukunft gestellt werden sollen. In der Petition wird ferner fehr befindlichen Brauerei. er gerichtlich ein. Die Klägerin und Widerbeklagte wurde zutreffend hervorgehoben, daß eine Höherbesteuerung des Tabaks Alt Moabit 124.( Eigenth. Bormann u. Voigt.) Rellers zu ihrer Bahlung verurtheilt. zu 8/10 folche Konsumenten treffen würde, die aus der Hand in
Keller