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Hat der Vater fraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht,| Randvignetten des Bildes sie zeigen Sen siegreichen Amor auf| Staatsanwaltschaft, obwohl die den Angeklagten belastenden Zeugen für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Und nach einer halb knieenden, halb liegenden Mädchengestalt sind nach schon im Vorverfahren ihre Aussagen gemacht hatten, die Straf § 1631 umfaßt die Sorge für die Person des Kindes das Recht und der Würdigung des Gerichts allegorische und daher durchgeistigte verfolgung zunächst abgelehnt habe. Dann habe man sich an die die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und feinen Auf- Darstellungen des Nadten, durch die das Schamgefühl des Normal- bekannten sozialdemokratischen Anwälte, die Herren Liebknecht , ge­enthalt zu bestimmen. Nach dem Allgemeinen preußischen Land- menschen in geschlechtlicher Beziehung nicht verlegt werde. In ähn wandt", und nun erst sei Anklage erhoben worden. Der Verteidiger recht(§ 43 Teil 2 Titel 12) ist ferner jeder Einwohner, welcher licher Weise werden die beiden anderen Illustrationen gewürdigt suchte die belastenden Aussagen zu entfräftigen, indem er sie als den nötigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht be- und die Angriffe des Staatsanwalts widerlegt und zum Schluß Ausfluß feindlicher Gesinnung hinstellte, und kam dann erneut auf jorgen kann oder will, berpflichtet, dieselben zur Schule zu schicken. folgende Ausführungen gemacht: Das Buch, zu dem diese Illustra- den angeblich politischen" Hintergrund des Verfahrens zurüd. Nach der Judikatur ist der nötige" Unterricht in diesem Sinne der tionen gehören, das" Dekameron" von Loccacio, wendet sich als" Die Sache hat," erklärte er pathetisch, einen politischen Bei­in der Volksschule erteilte. Wert eines jedenfalls, vom kulturhistorischen Standpunkt aus be- geschmack. Das ist zweifellos, selbst wenn ich davon absehe, daß Herr Stachowitz, der in der Proving Westpreußen wohnt, trachtet, anerkannten Künstlers an die Gebildeten. Es ist feine für Liebknechts den Antrag gestellt haben. Hier ist ein Berichterstatter hatte nun fein Kind zu einem Verwandten in der Gegend von das ungebildete Bolt berechnete Schmuhliteratur. Dem entsprechen anwesend, der offenbar von einer sozialdemokratischen Zeitung ist Schrimm gegeben, wo es auch die Schule besuchte. Hier hat nun die äußere Ausstattung des Buches und der Preis von 6 M. Letterer und den offenbar einer der Zeugen hierherbestellt hat, damit er den das Kind an mehreren Tagen ohne genügenden Entschuldigungs- ermöglicht nur einem geringen Teil des Publikums und der Leih- Mann ruiniert." Nachdem der Verteidiger mit dieser dreist aus der grund die Schule versäumt. Dafür wurde nicht der Erzieher, bibliotheken die Anschaffung, so daß im großen und ganzen nicht zu Luft gegriffenen Behauptung auf die Schöffen zu wirken sich bea der Verwandte, sondern der Vater verantwortlich gemacht auf fürchten ist, daß die nicht auf geschlechtliche Reizung gerichtete müht hatte, beantragte er Freisprechung. Grund der Verordnung der Regierung in Bosen vom 26. November Tendenz der Abbildungen verkannt werde. 1907, welche gleich anderen Regierungsverordnungen gleicher Art die Strafen für Schulversäumnisse den Eltern und ihren Vertretern androht.

A. D. Weber als Kläger .

Das Urteil lautete auf Freisprechung. Der Angeklagte sei zwar durch eine Reihe Zeugenaussagen belastet worden, deren subjektive Richtigkeit nicht angezweifelt werden solle. Zweifelhaft sei aber Die Beleidigungsklage, die Herr A. O. Weber gegen den ver- boch, ob die Beobachtungen so scharf waren, daß man sie für zu­Der Angeklagte wurde aber freigesprochen. Die Straffammer antwortlichen Redakteur der Ostpreußischen Zeitung" in Königs- treffend halten könne. Als erwiesen könne nur gelten, daß Gläser in Schrimm verwarf die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Be- berg, Herrn Sohr, und gegen den Feuilletonisten Richard Ser- vor dem Neueinschenken nicht ausgespült wurden. Es mögen sich rufung mit folgender Begründung: Der kinderlose Schwager des Angeklagten habe von diesem das 88 angeſtrengt hat, tam gestern in zweiter Instanz vor der Ferien- Refte darin befunden haben, aber festgestellt sei nicht, ob sie groß strafkammer des Landgerichts III zur Verhandlung. Die Ange- oder klein waren. Kind zur Erziehung übernommen, wo es auch erst regelmäßig die flagten waren vom Charlottenburger Schöffengericht bekanntlich zu Schule besucht habe. Für die dann vorgekommenen Schulver- 500 bezw. 300 m. Geldstrafe verurteilt. Der Wahrheitsbeweis war säumnisse könne der fernab wohnende Vater nicht verantwortlich abgelehnt. Die Straffammer beschloß gestern, den Wahrheitsbeweis gemacht werden. Eine Uebertragung der elterlichen Gewalt sei für die Behauptung gewissenloser Ghrabschneiderei zu erheben. Die unbedingt zulässig und rechtswirksam. Sei die Erziehung eines Verhandlung verfiel deshalb der Vertagung. Kindes übernommen, wie hier durch den Schwager in der Provinz Bosen, dann umfasse sie unbedenklich auch die Sorge um den Schul­besuch. Diese habe also dem Schwager obgelegen. Der Vater sei hier nicht verantwortlich. Er würde es höchstens dann sein, wenn er eine von vornherein ungeeignete Person damit beauftragt hätte, was nicht der Fall gewesen sei.

Das Kammergericht verwarf die von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil eingelegte Revision. Einen anderen Ausgang nahm die Sache des Herrn Drobinski aus Rottenburg , welcher seinen Sohn einem galizischen Kloster zur Erziehung übergeben, es also ins Ausland getan hatte, ohne eine Genehmigung der preußischen Schulbehörde zu haben. Drobinski wurde von der Straffammer verurteilt, weil das Kind nicht eine preußische, nicht eine inländische Schule besucht hatte. Das Kammer­gericht verwarf die Revision des Vaters. Mit dem nötigen Unter­richt im Sinne des Allgemeinen Landrechts könne nur der im In­lande gemeint sein. Nur da könne die Schulaufsichtsbehörde fest­stellen, ob die vom Staate verlangte Reife erlangt sei. Der Vater fönne sich auch nicht darauf berufen, daß nach§ 1631 des Bürger­lichen Gesezbuches die ihm obliegende Sorge für die Person des Kindes unter anderm das Recht mitumfasse, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Die Vorschrift habe nur privatrechtliche Bedeutung. Auf fie fönne man sich gegenüber der öffentlich recht­lichen Schulpflicht nicht berufen.

Boccacios Dekameron.

Biermanscherei

wurde dem Schankwirt Wilhelm Ferber zur Last gelegt, der gestern sich vor dem Amtsgericht Wedding auf die Anklage der Nahrungs­mittelfälschung zu verantworten hatte. Er wurde beschuldigt, in seinem Schanklokal Koloniestraße 73 beim Biereinschenken Bier­reste mitverwendet zu haben. Der Angeklagte bestritt das. Gegen die Zeugen, die ihn in der Voruntersuchung belastet hatten, wandte er ein, daß sie ihm noch Beche schuldig seien. Zur Borgeschichte der Auflage führte der Verteidiger, Justizrat Schöps, vor Eintritt in die Beweiserhebung aus, das Verfahren sei schon eingestellt ge­wesen, sei dann aber wieder aufgenommen worden, und zwar, so hob er hervor, auf Antrag des Rechtsanwalts Liebknecht , des be­fannten sozialdemokratischen Abgeordneten". Das Vorgehen gegen den Angeklagten müsse auch aus politischen Motiven erklärt werden; angezeigt habe man ihn, weil er nicht Mitglied der sozialdemokrati schen Partei sei.

Marktpreise von Berlin am 5. Septbr. 1911, nach Ermittelung des Königlichen Polizeipräsidiums. Marttballenpreise.( Kleinhandel.) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Stochen 34,00-50,00. Speisebohnen weiße, 35,00-50,00. Linfen 20,00-80,00. Startoffeln 8,00-14,00. 1 Stilo­gramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,20 bis 1,70. Echweinefleifa 1,30-1,80. Stalbfleisch 1,40-2,30. Hammelfleisch 1,30-2,20. Butter 2,40-3,20. 60 Stück Gier 3,20-6,00. 1 Stilogramm Karpfen 1,40-2,40. Male 1,60-2,80. Bander 1,50-3,60. Hechte 1,40 bis 2,80. Barfche 1,00-2,00. Schleie 1,40-3,20. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüď Strebje 2,50-36,00.

Stationen

Witterungsüberfiaht vom 6. September 1911.

tand mm

Barometer

Bind

richtung

Swinembe. 761 23 Damburg 765 23 Berlin 7642 Franti.a M. 768 Still Münden

Bien

Bindstärke

Better

6.6.R.

Xemp. n.

Stationen

Barometer

stand mm

ind.

ti tung

Bindstärke

Better

Kemp. n.

6

17 Haparanda 756 D

2 bededt

1 halb bb. 8 2 heiter

4 bedeat

4 bedeckt

3 bededt

16 Betersburg 754 S 15 Setllb

Dunst

16 berdeen

769 ND 764SW 769 NND

17

2 mollig

14

2 wolten! 16

768 W 2 halb bb. 18 Baris 765 WNW 3 halb bd. 19 Wetterprognose für Donnerstag, den 7. September 1911. Borherrschend wolkig mit leichten Regenfällen und frischen westlichen

Binden; Temperatur wenig verändert. Berliner Wetterbureau.

Wafferstands- Nachrichten

Die Beweiserhebung ergab, daß die Ferber belastenden Zeugen gar nicht sämtlich der sozialdemokratischen Partei angehören. Der Vorsitzende richtete nur an die ersten paar Zeugen die Frage nach der Parteizugehörigkeit, erklärte aber schon beim zweiten Beugen: Ach, das ist ja ganz egal, hier im Gerichtssaal gibt's keine Partei, hier muß jeder die Wahrheit sagen." Desto eifriger forschte dann der Landesanstalt für Gewäfferkunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau. bei den übrigen Beugen der Berteidiger nach ihrer politischen Nichtung. Zu der Behauptung, daß die Pelastungszeugen Bech fchuldner seien, wurde festgestellt, daß auch das feineswegs bei allen gutraf. Gegen einen Beugen, der den Angeklagten besonders schwer belastete, machte der Verteidiger geltend, daß er umhergelaufen sei, um Material gegen Ferber zu sammeln. Aber auch von anderen Zeugen wurde bekundet, von Ferber sei Tropfbier mitverwendet worden, und Gläser mit Bierresten seien nachgefüllt worden. Ein paar von der Verteidigung geladene Zeugen hatten bei ihren Be­suchen des Ferberschen Lokals nicht bemerkt, daß gemanscht wurde. Ein Zeuge meinte, die Gläser seien manchmal, wenn Lagen bestellt wurden, nur nicht ausgespült worden, aber im Einverständnis mit

Das Urteil der 8. Ferienstraffammer, durch welches die amts­gerichtliche Beschlagnahme einiger Jllustrationen des Buches:" Das Dekameron, illustriert von F. von Bahros, mit einem Vor­wort von Hans Heinz Ewers , Berlin , im Verlage Neues Leben" Wilhelm Porngräber" aufgehoben wurde, liegt jetzt im Wortlaut vor. Die Beschlagnahme wurde verfügt, weil drei Bilder: Wie der Mönch den Abt verführt", ferner Die Tochter des Königs" und" Der genarrte Ehemann" als unzüchtige Bilder zu betrachten und geeignet seien, das Schamgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verleben und die Lüsternheit zu erregen. Bezüglich den Gästen. des ersten Bildes führt die Straftammer aus, daß die Darstellung der pointierten Situation nicht die Grenzen des Anständigen zum Unzüchtigen überschreitet und die Ausführung die Künstlerhand zeigt. Auch die der Anklage offenbar sehr affrös erschienenen

Todes- Anzeigen

Am 5. September, vormittags 9 Uhr, starb nach langer, schwerer Strantheit mein lieber Mann, der Schriftsezer

Emil Strobel

im 34. Lebensjahre.

Um stilles Beileid bittet Die tieftrauernde Witwe

Frida Strobel.

am

Die Beerdigung findet Freitag, den 8. September, nach­mittags 4%, Uhr, von der Leichen­Halle des städtischen Friedhofes in Friedrichsfelde aus statt.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

4. Beri. Reichstags- Wahlkreis.

Landsberger Viertel. ( Bezirk 404 II.)

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Schrift. feger

Emil Strobel

Cotheniusstr. 14

gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 8. September, nach­mittags 42 Uhr, von der Leichen­balle des Zentralfriedhofes in Friedrichsfelde aus statt."

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Am 5. September, vormittags 9 Uhr, verstarb nach langem, schwerem Leiden unser lieber Kollege und Mitarbeiter, der Schriftfeßer- Invalide

Emil Strobel

im 34. Lebensjahre.

Sein follegiales Wesen und fein aufrichtiger Charafter sichern ihm bei den Unterzeichneten ein bauerndes, ehrendes Andenken. Das Personal der Vorwärts- Buchdruckerei Paul Singer& Co.

Die Beerdigung findet am Freitag, den 8. September, nach­mittags 4%, Uhr, von der Leichen­halle des ftädtischen Friedhofes in Friedrichsfelde aus ftatt.

Am 5. September starb unser ehemaliger Mitarbeiter, der Seher­invalide

Emil Strobel

im 34. Lebensjahre.

Wir werden dem Berstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Vorwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt

Paul Singer& Co.

Sozialdemokratisch. Wahlverein

des

6. Berlin . Reichstagswahlkreises

Todes- Anzeige.

Am 5. September verstarb unfer Genosse, der Steindruder Karl Hahn

am

Soldiner Str. 36. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 8. September, nach­mittags 4 Uhr, auf dem Fried. hofe der Luther Gemeinde in Lankwitz , Marienfelder Straße , statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Sozialdemokratischer Wahlverein

des

6. Berl. Reichstags- Wahlkreises.

Nachruf.

Um 4. September verstarb unfer Genosse, der Arbeiter Paul Wentzel

Schwedter Str. 27. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung hat auf dem städtischen Zentral- Friedhofe in Friedrichsfelde stattgefunden.

Der Vorstand.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für

Teltow und Umgegend.

Todes- Anzeige.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Arbeiter Otto Nuß

geftorben ist.

203/16

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 8. September, nach­mittags 5 Uhr, von der Leichen. halle in Teltow aus ftatt.

Der Vorstand.

Der Amtsanwalt sah als erwiesen an, daß zu Bierresten zu­gegoffen und Tropfbier mit verwendet worden sei. Er beantragte gegen Ferber 14 Tage Gefängnis und Veröffentlichung des Urteils. Der Berteidiger Justizrat Schöps hob nochmals hervor, daß die

Sozialdemokratischer Wahlverein Rixdorf.

Den Parteigenossen zur Nach­richt, daß unser Mitglied, der Selavierarbeiter

Otto Knispel

Steinmetstr. 86 verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Donnerstag, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Rigdorfer Gemeinde Friedhofes, Marien­dorfer Weg, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 236/5 Der Vorstand.

D

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Stollege, der Arbeiter Otto Leder

am 2. b. Mis. im Alter von 40 Jahren verstorben ist. 70/13

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Donnerstag, den 7. d. M., vor­mittags 9 Uhr, von der Leichen­halle der Charité aus nach bem Gethsemane Kirchhof in Nieder­ schönhausen statt.

Um rege Beteiligung ersucht Die Bezirksverwaltung.

Deutscher Bauarbeiter- Verband.

Zweigverein Berlin .

Am 5. September verstarb unfer langjähriges Mitglied Karl Kuchenbecker ( Bezirk Wedding ).

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet morgen Freitag, den 8. September, nach­mittags 4 Uhr, von der Halle des Nazareth- Kirchhofes in Reiniden­dorf West, Kögelstraße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 140/2 Der Vorstand. Danksagung. Für die zahlreichen Beweise herz­licher Teilnahme bei dem Hinscheiden 4366 unferes lieben Sohnes

Paul Dabergotz fagen wir hiermit allen Verwandten, Freunden, Kollegen und Bekannten sowie dem Gesangverein Kreuzberger Harmonie" unseren tiefgefühlten Dank. Familie Dabergotz .

Deutscher Bauarbeiter- Verband

Zweigverein Berlin.

Am 4. September verstarb unser Mitglied

Friedrich Friese ( Bezirk Dranienburger Borstadt). Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Donnerstag, den 7. September, vormittags 92 Uhr, von der Halle des städtischen Friedhofes in Friedrichsfelde aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 140/1 Der Vorstand.

Allen Freunden und Bekannten bie traurige Nachricht, daß meine liebe Frau, unfere gute Mutter

Marie Mattke

geb. Gericke

am 5. September nach langem, schwerem Leiden verstorben ist. Dies zeigt tiefbetrübt an Wilhelm Mattte nebst Kindern. Die Beerdigung findet morgen Freitag, den 7. September, nach mittags 4%, Uhr, von der Leichen­halle des Nirdorfer Gemeinde­Friedhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.

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Minden

-60

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Rhein , Marimiliansau 342

-44

Raub

129

-94+7 224

Roln

91

Nedar, Heilbronn

14

-16+4 +-1

Main , Wertheim

Mosel , Trier

Ratibor Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Rege, Borbamm Elbe, Leitmerig Dresden Barby Magdeburg 3

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