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(SbufltS Setnftcltt! Der Antrag teilt einen Bruch mit dem heutigen System der �eimdiplomatie. Seit Jahren haben wir bei den verschiedensten Gelegenheiten erlebt, daß die internationalen Verwickelungen sich gerade in der Zeit zuspitzten, wo der Reichstag nicht ver- s a m m e l t i st und die Diplomaten des Auswärtigen Amtes freie Hand haben. Dieser Zustand steht in offenbaren Widerspruch mit den Verhältnissen des itiodernen Lebens und den Bedürfnissen der Völker. Die Gefahren, die der Zustand mit sich bringt, erleben wir ja in diesem Augenblick.(Sehr richtig!) Das Schlimmste, was die Völker zu verhetzen geeignet ist, sind die unverbürgten Be- r i ch t e, die verbreitet werden, um Mißtrauen zu säen. Das deutsche Volk, das französische Volk, die ganze Welt ist offiziell nicht unterrichtet. Keine Regierung hat es für nötig gehalten, die Aktenstücke zu veröffentlichen, auf die die Erklärung Lloyd Geor-- ges sich stützte. Und das Dunkel wird in Deutschland und in an- deren Ländern von Chauvinisten und Hetzpatrioten ausgenutzt, um eine höchst gefährliche und verwerfliche Stimmung zu erzeugen (Sehr richtig!) Die Bestimmung des Erfurter Programms, Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung, und Erledigng inter - nationaler Konflikte drch Schiedsgerichte in die ReichSvcrsassung zu übernehmen, das ist ein guter Gedanke. Aber diesem Satze steht nicht im Wege, daß die Volksvertretung erst einberufen wird, wenn oer Krieg erst da ist. Hier will unser Antrag eingreifen. Ich täusche mich nicht darüber, daß der Antrag wenig oder keine Aussicht im Reichstage hat, aber das ist kein Grund für uns, ihn nicht mit der allergrößten Entschiedenheit zu vertreten.(Sehr richtig!) Es gibt keine Frage zwischen den Nationen, die nicht ehrlich und offen diskutiert werden kann. Durch unfern Antrag müssen wir kundgeben, daß wir einen Bruch mit dem alten überleb- tenSystemderKabinettspolitik wollen. Daß wir eine Regelung internationaler Beziehungen verlangen, die sich aufbaut auf dem Grundsatz der Selbstbestimmung, der wirklichen Selbst- regierung und der vollen Oeffentlichkeit im Sinne demokratischer Forderungen.(Beifall.) Sachse: Ich habe heute den Antrag 46 nicht unterstützt, weil ich auch der Meinung bin, daß man die I m p f f r a g e nicht zur Partei- fache machen kann.(Sehr richtig!) Sonst würden morgen die Abstinenzler, übermorgen die Nichtraucher kommen und verlangen, daß ihre Bestrebungen zur Parteifrage gemacht werden. DaS geht nicht.(Sehr richtig!) In der Hauptsache ver- langen ja auch die Jmpfgegner selbst nicht die Abschaffung der ganzen Impfung, sondern nur die Abschaffung des Zwanges. Es herrschen tatsächlich grauenhafte Zustände infolge des Zwanges. Und dabei erkennen selbst die Autoritäten der Jmpffreunde an, daß die Impfung nicht lange genug anhält, um einen wirklichen und dauernden Schutz zu bieten. Wir werden nach wie vor in der ReichstagSfraktion eine große Zahl Genossen finden, die mit den Jmpfgegnern verlangen, daß nach englischem Muster auch bei uns die Gewisfensklausel in das Jmpfgesetz aufgenommen werde. In diesem Sinne sollte der Parteitag die Sache behandeln Bullmer-Stuttgart : So sehr ich Bebel verehre und seine Autorität schätze, kann lch ihm doch nicht zustimmen, daß die Jmpfsrage keine Parteifrage ist.(Sehr richtig!) Wir haben tatsächlich nicht nur eine im Interesse der herrschenden Klassen tätige Staatskirche, sondern auch eine ebensolche S t a a t s m e d i z i n. Ich erinnere an die Worte von Marx über den Mißbrauch der Wissenschaft durch die Bourgeoisie. Wir haben sogar eine Klassen medizin. Die Impfung ist ein Ausfluß all dieser Bestrebungen der Bourgeoisie, selbst die Medizin in ihren Dienst zu stellen. Krankheiten kann man nur heilen, indem �m an die Ursachen heilt. Die Partei muß wenigstens ihre Aufmerksamkeit der Jmpsfrage schenken. Denken Sie. an die Konsequenzen, wenn die Pocken- impfung die Pockenseuche verhindert, dann müßten wir auch gegen die anderen Krankheiten impfen, und dann würden wir bald so aussehen wie gespickte Hasen oder tätowierte Indianer.» Stadthagen : Ich hoffe, daß dieser Parteitag genau wie die früheren es ab- lehnt, die Jmpffrage zu einer Parteifrage zu machen.(Sehr richtig!) Ter Vorredner will doch, genau so wenig wir irgend ein anderer, bei uns einen Zustand herbeiführen, wie er i m Inneren Rußlands besteht. Geyau wie die Alkohol- frage nicht Parteifrage und das Wassertrinken eine höchst private Sache ist(Sehr richtig!), ebenso auch die Jmpffrage. .(Zustimmung.) Dem Genossen S t u b b e will ich einige Aufklärungen geben wegen des Vorwurfes, daß die Fraktion sich überrumpeln ließ. Die Verhältnisse sind manchmal stärker wie der einzelne, und selbst bei unserem starken Mißtrauen kann einmal mit Mitteln nicht loyaler Art und Weise den Gegnern im Parlament eine lieber- rumpelung gelingen. Die betreffenden Paragraphen führen in der Strafprozeßnovelle die Nummer 4. Als nun im Reichstage die Ziffer 3 beraten wurde(Tierquälerei), fragte Frohme den Präsidenten, ob danach Vertagung eintreten würde. Das Prä- sidium erklärte: Ja, nach der Tierquälerei tritt Vertagung ein. (Heiterkeit.) Inzwischen war der Antrag Wagner eingebracht; der Präsident hat davon nichts mitgeteilt.(Hört! hört!) Nun hat der Präsident eine außerordentlich leise Stimme. Gegen K Uhr nimnit jeder an. daß Vertagung eintritt und man versteht ihn dann überhaupt nicht mehr. Entgegen der Geschäftsordnung hat der Präsident die Diskussion überhaupt nicht mehr eröffnet, sondern er sagte nach dem Protokoll:«Wir gehen über zu Ziffer 4; Wortmeldungen liegen nicht vor; wir kommen zur Abstimmung." Verstanden hat es niemand.(Zuruf: Auf der rechten auch nicht!) Wir blieben also sitzen. Wenn der Präsident nun sagt:Sie haben damit gezeigt, daß Sie richtig stimmen" usw.(Heiterkeit), so ist das reine Hohn. Sonst sagt der Präsident immer:Zur Eröffnung der Tis- kussion hat der Berichterstatter das Wort; er verzichtet usw." Hier ist der Berichterstatter gar nicht gefragt worden. Referent war der Fortschrittler H e ck s ch e r, der selbst für die Verschärfung gestimmt hatte. Am nächsten Tage wurde mir ge- sagt, der Antragsteller Wagner sei zum Worte gemeldet gewesen, das Präsidium habe ihn aber abgewinkt.(Hört! hört!) Anträge, die uns nicht vorliegen, können wir nicht sehen, und ein Murmeln können wir nicht verstehen. Wir werden uns von nun an bei jeder Nummer zum Worte melden, wenn auch dadurch die Geschäftsführung erheblich erschwert wird. Der Antrag Wagner erhöht die Höchststrafe bei einfacher Be- leidigung von 606 M auf 1066 M., bei öffentlicher Beleidigung von 1606 auf 10000 M. und die Buße von 6000 M. auf 20000 M. und Geldstrafe und Gefängnis sollen nebeneinander verhängt werden können. Dieser ungeheuerliche Anschlag auf die Presse wird uns künftig zu schärfstem Mißtrauen veranlassen.(Zustimmung.) Dr. Rosenfeld beantragt, in der Resolution der Fraktion einzuschalten:Der Parteitag fordert alle Männer und Frauen auf, sich den politischen Organisationen der sozialdemokratischen Partei a n z u schließen." Der Redner begründete den Antrag, der einen Schönheitsfehler der Resolution beseitigen möchte. Es ist wohl nur ein Versehen. daß nicht auch zum Beitritt in die politische Organisation auf- gefordert wird. Durch daS Amendement werden Mißdeutungen ausgeschlossen. Bei der Abstimmung werden die A..träge 48, 72, 79 und 77 mit dem Zusatzantrag Rosenfeld angenommen. Geck(Schlußwort): Fraktionskollegen haben mir den Wunsch ausgesprochen, daß an Stelle der jetzigen Art der Berichterstattung ein auSführ- licheS Handbuch herausgegeben werde, worin die Gesetze. Abstimmungen und auch die Petitionen dargestellt sind. Dadurch soll auch das in die Oeffentlichkeit gelangen, was durch die Hebel- stände im bürgerlichen Parlament unterdrückt wird. Ueberteeisen Sie diese Wünsche der künftigen Fraktion und dem Parteivorstand die sich damit beschäftigen werden. Es folgt der Bericht der Mandatsprüfuslgskommission. Hoffmann-Hamburg : Es sind anwesend 405 Teilnehmer, 333 Wahlkreisdelegierte, darunter 33 Genossinnen. 8 Vertreter'des Parteivorstandes, 8 Mit' glieder der Kontrollkommission, 36 Reichstagsmitglieder, 1 vom Parieivorstand geladener Sachverständiger, je ein Vertreter der Hamburger Buchdruckerei Auer u. Co., derNeuen Zeit" und des Vorwärts" und 11 ausländische Gäste. Es liegen nur zwei Proteste bor . Der eine betrifft die Wahl eines Delegierten im zweiten weimarischen Wahlkreis, wo wegen de: Kosten von einer Delegierung abgesehen war. weshalb der Ortsverein Eisenach auf eigene Kosten einen Delegierten wählte. Dagegen protestiert der Kreisvorstand. Ter Delegierte ist inzwischen zurückgetreten und nimmt als Gast teil. Dadurch erübrigt sich ein Beschluß. Die andere Angelegenheit kommt aus unserem parteipolitischen Wetter- Winkel in Deutschland , aus Stuttgart Stadt und Land. Dort hatten auf Anordnung des alten Kreisvorstandcs am 26. und 27. August die Wahlen stattgefunden. Am 30. August teilte der in- zwischen neu gewählte Kreisvorstand das AUhlergebnis in der Schwäbischen Tagwacht" folgendermaßen mit:An der.für die Telegiertenwahl zum Parteitag in Jena vorgenommenen Urab- stimmung haben sich 2449 Genossen beteiligt. Stimmen haben er- halten die Genossen Hildenbrand 1453, Rapp 1436, Genossin Duncker 1280, Westmeher 1177, Sämann 1123, Bullmer 1074, Bein- kämpen 1004, Kummer 499, Schumacher 439. Zu wählen waren vier Delegierte; gewählt sind Hildenbrand, Rapp, Frau Duncker und Westmeher. In der Aufstellung konnten nicht berücksichtigt werden wegen Nichterfüllung der in tz 7 des Wahlreglements ent- haltenen Bestimmungen die Ortsvereine Botnang , Harthausen . Plattenhardt , Scharnhausen und Waldenbuch . Der Kreisvorstand." Am 2. September legte das städtische Komitee Stuttgarts gegen diese Wahl beim Kreisvorstand Protest ein, da in verschiedenen Ortsvereinen schwere Unregelmäßigkeiten, Wahl bei einer Hochzeit in Botnang , Abstimmung ohne Mitgliedsbücher, Ver- Endung von präparierten Wohlzetteln zu Tausenden an die meisten Ortsvereine, sowie an Nichtmitglieder vorgekommen feien. Darauf ordnete der Kreisvorstand am 5. September eine Neuwahl für den 7. September an. Gegen diese neue Wahl richtet sich nun der Protest von Scherm und Genossen. Darin wird dem Vorstand das Recht der Anberaumung einer Neuwahl nach amt- licher Veröffentlichung des Wahlergebnisses bestritten. In Bot- nang war nach dem Schreiben eines dortigen Genossen die Wahl auf Sonntag, den 27., von Uli bis%1 Uhr angefetzt. Sie hat aber schon am Sonnabendabend eine halbe Stunde stattgefunden, angeblich in einem Lokal, wo gleichzeitig eine Hochzeit war. Es wird gesagt, daß man die Mitgliedschaft der an der Wahl teil- nehmenden Personen gar nicht kontrollieren konnte und daß der Vorsitzende eines Vereins von 280 Mitgliedern gar nicht übersehen konnte, ob auch wirklich nur Mitglieder wählten. Diese Darstellung wird vom Vorsitzenden, sowie von anderer Seite bestritten, wobei gesagt wird, daß der Vorfitzende ein Ehrenmann ist, der bestreitet, daß sich solche Unregelmäßigkeiten zugetragen haben. Der Kreis- vorstand hat aber wegen dieser Vorgänge die Wahl kassiert und als weiteren Grund dafür die Versendung gedruckter Wahlvorschläge in Stuttgart -Land und in einzelnen Bezirken der Stadt angesehen. Es waren gedruckte Wvhlvorschläge mit nur vier Namen, nämlich Karl Hildenbrand, Fritz Bcinkämpen, C. Sämann und W. Rapp. Ein Unbekannter, dessen Name sich nicht feststellen ließ(Heiterkeit) hat diese Zettel nach den Ortsvereinen des Lande? gesandt. Sie sind als Wahlvorschläge verbreitet worden. Es wird behauptet, daß diese Zettel auch an NichtParteigenossen gesandt wurden, die die Vorschläge dann verbreiteten. Dann wurde noch ein hektographierter Wahworschlag verbreitet, auch im Stadtbezirk, mit den Namen Wcstmever, Bullmer, Frau Duncker und Rapp. Der Krcisvorstand erblickt in der Verbreitung solcher Wahlvor- chläge eine unberechtigte Wahlbeeinflussung und 't der Ansicht, daß auf Grund dieser Beeinflussung ein verkehrtes Wahlresultat herausgekommen ist. Diese bedauernswerten Vor- kommnisse sind der Ausfluß der alten in Stuttgart herrschenden Streitigkeiten, die hoffentlich nicht die Einleitung zu den kommen. den Reichstagswahlen bilden werden.(Sehr gut!) Die Mandats- Prüfungskommission hat die Frage verneint, ob in der Ver- breitung dieser Wahlvorschläge ein Grund für die Ungültigkeit der Wahlen zu erblicken ist.(Zustimmung.) Ich selbst holte die Ver- breitung besonderer Wahlvorschläge für unzulässig.(Sehr richtig!) Wir haben in Hamburg Erfahrungen mit der willkürlich von einzelnen Genossen vorgenommenen Stimmcnhäufung gemacht. die unsere Disziplin sehr gefährden könnten.(Sehr wahr!) Mer es fragt sich, ob wir das Recht haben, dem einzelnen Genossen eine Agitation für bestimmte Personen zu verbieten. Man kann die Agitation mit den Wahlvorschlägen bedauern, aber man kann den Genossen nicht das Recht absprechen, eine solche Agitation zu be- treiben. Ist das richtig, so folgt daraus, daß dies Moment wicht o-schwer war, um eine Ungültigkeitserklärung der Wahlen zu rechtfertigen. Auch ist von der anderen Seite eine solche Wahl- beeinflussung ausgeübt worden, und was dem einen recht ist. ist dem anderen billig. Die Kommission erklärt unter Verurteilung dieser Vor- kommnisse: Nachdem der Kreisvorstand das Resultat der ersten Wahl publiziert hatte, standihm nichtdaSRechtzu.eine Neuwahl anzuordnen.(Sehr richtig!) Waren Genossen vorhanden, die mit den Vorkommnissen nicht einverstanden waren, » waren sie mit ihren Protesten an den Parteitag u verweisen. Die Kommission hat beschlossen, Ihnen die Anordnung des zweiten Wahlganges als zu Unrecht erfolgt und die auf Grund dieser Wahl ausgestellten Mandate für ungültig zu erklären. Es wären hiernach Hildcnbrand. Rapp, Frau Duncker und We st meyer gewählt. Nun richtet sich der Protest auch noch gegen die Wahl von Westmeher, und zwar sollen fünf Orte bei der Feststellung de? Wahlresultats nicht mitgezählt worden 'ein, weil sie die nach§ 7 des Wahlreglements einzuicndenden timmzettel nicht mit eingeschickt haben. In der Tat hatten die erwähnten fünf Orte die Stimmzettel nicht beigefügt; einige dllen sie später eingeschickt haben. Aber andererseits hatten auch zwei städtische Bezirke, Prag und Süden, die Zettel nicht ein- geschickt: der Kreisvorstand hat das Ergebnis dieser Bezirke bei einer Zusanimenstellung doch berücksichtigt.(Hört! hört!) Wenn auch das Resultat hier nicht verändert wäre, von den hier in Frage kommenden Kandidaten hatte Westmeyer 153 und Sämann 153 Stimmen erhalten so war doch zu prüfen, ob es berechtigt ist, wenn man die ländlichen Orte nicht mitzählt, die städtischen Bezirke mitzuzählen. Nun sagt allerdings der Ortsvcrein Stutt- gart, daß er sich daS Recht vorbehalten habe, selbst seine Stimm- zcttel zu prüfen. Bei den Tausenden von Stimmzetteln ist nicht bemerkt worden, daß die Zettel aus diesen beiden Bezirken fehlen. Sie sind der Meinung, daß das nicht als Moment in die Wagschale allen kann. Tie Gegenseite erblickt darin ein wichtiges Moment; 'ie sagt: wenn man die fünf Orte zuzählt, ist nicht West meyer, ondern Sämann gewählt. Die MandatSprüfungSkommission hat die Genossen Hildenbran'd, Westmetior und Bull- m e r darüber gehört, wie man die Sache früher gehandhabt habe, und da ist erklärt worden, daß man früher und auch noch im ver- gangenen Jahre das Schwergewicht nicht auf die Einsendung der Stimmzettel gelegt habe. Von anderer Seite ist das allerdings be- iritten worden. Hier steht Aussage gegen Aussage. Nun sagt die Gegenseite, die den Protest eingelegt hat, dadurch, daß sich nirgend- wo eine entsprechende Bemerkung befand, sei erwiesen, daß der Kreisvorstand nicht auf die Einsendung der Stimmzettel das Schwergewicht gelegt habe. Auch in früheren Jahren habe man das Schwergewicht nicht darauf gelegt. Im vergangenen Jahre hgt man die Stimmzettel nicht eingefordert und aus zwei Bezirken bon Groß-Stuttgark find' auch dkeSmak die Stimmzettel nicht eingefordert worden. Tie Kommission sagt sich, daß das Ergebnis der Wahl weder durch die Versendung jener Wahlvor- schlüge, noch darum, weil einzelne Orte die Stimmzettel nicht ein- gesandt haben, für ungültig erklärt werden kann. Wenn der Kreis- vorstand ein solches Gewicht auf die Einsendung legte, durfte er vor Einforderung der Stimmzettel das Resultat n i ch t p u b l i z i e r e n. Er hat aber das Resultat publiziert und erst, nachdem weitere Unregelmäßigkeiten gemeldet waren, hat er eine Neuwahl angeordnet. Man muß also das Ergebnis aus den fünf Orten berücksichtigen, allerdings mit Ausnahme der Wahl in Botnang , wo man am Sonnabendabend bei der Hochzeit ge- wählt und dann am Sonntag die Wahlzeit um eine halbe Stunde gekürzt hat. Mit Einrechnung der übrigen vier Orte würde inso- fern eine Verschiebung eintreten, als dann die Genossen H, l d e n- brand. Sämann. Rapp und Frau Duncker gewählt wären, während di� Mandate von B u l t m e r und Westmeher für ungültig zu erklären wären. Dr. Licbknccht-Berlin!; Zunächst ist zu prüfen, ob der Kreisvorstand da? Recht hatte. eine zweite Wahl anzuberaumen oder nicht. Erst in zweiter Linie würde zu prüfen sein, ob ein materieller Grund zur Anberaumung einer zweiten Wahl vorgelegen hat. Ich halte es nicht für zweck- mäßig, daß wir uns auf den rein formalen Standpunkt stellen und sagen, die einfache Publikation entzieht die weitere Disposition über die Mandate dem Kreiswahlverein und gibt damit dem Parteitag die ausschließliche Zuständigkeit. Wenn wir uns auf diesen Standpunkt stellen, kommen wir zu einem der Sache nicht dienenden Formalismus. Es kann unter Umständen nach einer vielleicht voreiligen Publikation sich herausstellen, daß die Wahl in einer sp ungehörigen Weise stattgefunden hat, daß der Wahlkreis, wenn man dem Parteitag die Entscheidung überlassen würde, unvertreten bleiben müßte, weil man zehn gegen eins wetten kann, daß der Parteitag die Mandate für ungültig erklärt. Tie Frage steht so. daß der Parteitag entscheidet, ob Anlaß zur zweiten Wahl vorgelegen hat. der schwerwiegend genug ist. Der Parteitag soll die Entscheidung darüber haben, welcher von den WÄhlgängcn der entscheidende ist. Ich befürchte keine gefährlichen Konsequenzen aus diesem Standpunkt. Kommen wir zu dem Er- gebnis, daß ein genügender Anlaß zu einer zweiten Wahl nicht vorlag, so gilt natürlich die erste Wahl. Im anderen Falle würden wir die Gültigkeit der zweiten Wahl anerkennen. Es sind zwei Einwendungen gegen die erste Wahl erhoben worden, eine wegen Nichreinsendung der Stimmzettel und die zweite wegen der Unregelmäßigkeiten in Botnang . Die Stimm- zettelangeleg«nheit halte ich für eine Formalität, auf die nicht Gewicht zu legen ist. Ohne für die Zukunft zu präjudizieren, be- trachte ich diesen Anfechtungspunkt als nicht ausschlag- gebend. Nun zu den Vorgängen in Botnang . Abgegeben wurden für Sämann 73, fiir Westmeyer 31 Stimmen, etwa 90 Personen haben gestimmt. Nun fragt sich, ob die ausschließende Ungültig- kcitserklärung des Botnanger Resultates das Gesamtresultat in Zweifel rückt. Ich halte eS für sicher, daß etwa 200 Stimmberech­tigte nicht gestimmt haben. Was diese 200 getan hätten, wenn die Unregelmäßigkeiten nicht stattgefunden häten, wissen wir nicht. i Heiterkeit.) Das ist eine ganz kühle, rechnerische Deduktion, auch in den Parlamenten wird nach dieser Deduktion entschieden. Es ist also unmöglich, den ersten Wahlgang aufrecht zu erhalten. Wird überhaupt die Ausschreibung nach der Publikation für zulässig er- achtet, so war sie in vorliegendem Falle begründet. Tie einzige Frage, die freilich das gebe ich zu nicht absolut eindeutig zu entscheiden ist, ist die, ob nach der Publikation eine Neuwahl aus- geschrieben werden kann. Die Gründe dafür glaube ich genügend auseinandergesetzt zu haben. Wenn Sie aber das Mandat von Westmeyer streichen, indem Sie der Publikation solche formal bin- dend« Kraft beilegen, so weiß ich nicht, ob Sämann einfach als gewählt angesehen werden kann. Wenn die Publikation ein for- mal so bindender Akt ist, so ist e» nicht möglich, Sämann, der gar nicht publiziert ist. als gewählt zu erklären« Stadthagen : Die Mandatsprüfungskommission wurde wohl durch juristisch falsche Führung veranlaßt, einen Formalismus zu treiben, gegen den wir uns ganz entschieden wehren müssen. Es kommt nicht darauf an, wie der Reichstag bei Wahlprüfungen urteilt. Häufig wird dort erklärt, es haben Wahlbccinflussungcn, ähnlich wie in Botnang stattgefunden und deshalb kassieren wir daS ganze Ergebnis zu Ungunsten des Sozialdemokraten. Hier kommt es darauf an, daß der Kreis durch Delegierte vertreten ist. In der Stimmzettelfrage stimme ich der WahlprüfungSkommission zu, da ist mir der Formalismus des Wahlvorstandes geradezu Unverstand- lich. Ob er Stimmzettel hat oder nicht und ob er das im Wahl- reglement hat oder nicht, ist mir ganz gleichgültig. In Boinang haben wegen der Beschränkung der Zeit etwa 200 nicht wählen können und wir wissen nicht, wie diese Stimmen sich auf alle vier Kandidaten verteilt hätten. Diese grob» Unregelmäßigkeit macht den Wahlgang ungültig und den juristischen Formalis» muS. daß deshalb der Kreis unvertreten bleiben muß, verstehe ich nicht. Diese Prüfung wird ihm nicht entzogen. ES liegt aber so, daß die erste Wahl ungültig ist, und deshalb kommt cS auf den zweiten Wahlgang an. und der ist gültig gewesen. Es sind also gewählt die Namen weiß ich nicht. cS kommt auch nicht darauf an(Lachen und Zurufe). Wir verlangen von den Bürgerlichen, sie sollen nach Gerechtigkeit gehen und hier werden solche Unter- schiebungen gemacht. Wenn die zweite Wahl ungültig ist, so sind alle vier Mandate ungültig. Aber der zweite Wahlakt ist gültig.(Widerspruch.) Ob die Hochzeitsfeier so gewesen ist, wie hier geschildert, weiß ich nicht; darüber muß die Kommission Beweis erheben. Wir müssen die Sache in die Kommission zurück- verweisen.(Widerspruch.) Hoffmann hat auseinandergesetzt, warum� die Kommission nicht glaubte, Beweis erheben zu müssen. Der Beweis muß aber er- hoben werden. Wird die Wahl von West meyer für ungültig erklärt, so muß auch die der anderen für ungültig er- klärt werden. Doch neige ich der Ansicht zu, daß die zweite Wahl das richtige Resultat darbietet. Jedenfalls ist das eine Sache des KreiseS. Wohin kommen wir, wenn wir uns in die Wahl- streitigkeiten der Kreise mischen. Gegen die Richtigkeit der zweiten Wahl sind Einwände nicht erhoben und ihre Zulässigkeit, ja ihre Notwendigkeit, glaube ich Ihnen dargelegt zu haben. Daher bitle ich dringend, dem Antrag der Wahlprüfungskommission nicht zu- zustimmen. LanbSbcrg-Magdeburg: Die Frage der Gültigkeit von Mandaten ist keine Machtfrage, sondern eine Rechtsfrage, bei der die Leidenschaften schweigen müssen, denn der Parteitag konstituiert sich dabei als Gerichtshof. Wir wollen hier doch nicht das schlechte Beispiel des Reichstag? nachahmen, wo sich die bürg.-rlichen Parteien als eine Art Ver- sicherungSgesellschaft auf Gegenseitigkeit zur Konservierung höchst anfechtbarer Mandate konstituiert haben. Von diesem Stand- punkt aus muß ich die schärfste Verwahrung gegen den von Stadthagem gegen die Mehrheit der WahlprüfungSkominission erhobenen Vorwurf einlegen.(Stadthogen widerspricht) Ich protestiere aus� das schärfste dagegen, daß Stadthagen in dem angeblichen Formalismus der Kommission eine Animosität gegen West meyer erblickt.(Stadthagen : DaS habe ich gar nicht gesagt.) Einstimmig erklärt die 5lommission. daß der Kreisvorstand in Stuttgart nicht berechtigt war, eine zweite Wahl auszuschreiben.(Hört! hört!) Der Krcisvorstand hat die Wohl vorzubereiten» zu leiten und das Ergebnis bekannt zu geben. Nach- dem er daS getan hat, verliert er jedes Recht, an dem Ergebnis der Wahlen noch etwas zu ändern; ihm bleibt das Recht, das jeder andere Genosse hat. nämlich beim Parteitag einen Protest einzubringen. Stellt sich der Parteitag auf einen anderen Standpunkt, dann beraubt er sich seines ihm im Artikel 3 des LrganisationSjtatutS zugebilligten Rechte», die