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Adi'ckeS. Gerade den Experimenten einzelner Städte, über die AdickeS etwas despektierlich sprach, sei eS zu danken, daß eine gewisse Klärung herbeigeführt worden ist.(Sehr wahr!) Der Kritik des Vorredners muß ich mich anschließen. AIS   ich die Tchesen las, hatte ich die Empfindung, daß mit diesen nur zu leicht der Verdacht geweckt werden kann, die deutschen   Städte wälzen die Veranwortung auf daK Reich ab, und kommen leider zu einer negativen Stellung. Das würde ich bedauern, denn das würde nicht der Bedeutung dieser Tagung entsprechen.(Ohorufe und Unruhe.) Ich bitte um Ver- zeihung, ich meine diese mißverstandene Auffassung. Ich bin selbst uberzeugt, daß die Verfasser der letzten Sätze nicht die Absicht gehabt haben, die Verantwortung von sich abzuwälzen. Nachdem Adickes  aber heute sich gegen den Zwang ausgesprochen hat, kann niemand hier gegen uns diesen Vorwurf erheben, und ich bitte, den Leit« sätzen zuzustimmen. Der Redner stellt dann noch zur Frage des Arbeitsnachweises folgenden Antrag: setzung für jede Form der Arbeitslosenversicherung ist, regt der Deutsche Städtetag die einheitliche Organisation der paritätischen Arbeitsnachweise für ganz Deutschland   als dringendes Bedürfnis an und richtet an Regierung und Bundesrat daS dringende Eo suchen, baldmöglichst derartige Einrichtungen zu schaffen." Geheimer Finanzrat Oberbürgermeister B e u t l e r- Dresden glaubt, daß es nicht möglich sei, auf diesen Antrag heute sachlich einzugehen. Er schlägt daher vor, die Thesen in Form einer Petition an Bundesrat und Reichstag zu schicken.(Lebhafter Beifall.) Nach weiterer Diskussion und nach einem Schlußwort von Oberbürgermeister A d i ck e s wurde der Antrag Beutler abgelehnt und die Resolution gegen fünf Stimmen angenommen. Hierauf referierte RcchtSrat Dr. Merkl-München   über die Neueinteilung der NcichStagSwahlkreife. Redner gab zunächst eine Uebersicht über die Entstehung deS ReichstagswahlrcchtS und bespricht dann eine von ihm ausgestellte Statistik, die Aufschluß über den Anteil der Städte am Volks- ganzen und am Wahlrecht geben soll. Schließlich empfahl der Vor» tragende die Annahme folgenden Antrages: Der Deutsche Städtetag spricht sein Bedauern darüber aus, daß die jetzigen Bestimmungen über das Wahlrecht zum Reichstage für die an Einwohnerzahl stark gewachsenen Wahl- kreise, insbesondere solche mit städtischer Bevölkerung eine durch. aus ungenügende Vertretung mit sich bringen und erklärt, daß dieser Zustand dringend der Abänderung bedarf. Dem- gemäß ersucht der Siädtetag die Reichsregierung um Abhilfe." Der Referent empfiehlt, mit einer gleicklautenven Vorstellung sich auch an den Reichstag zu wenden und schließt mit den Worten, die Graf Bismarck   bei der Beratung des Wahlgesetzes im Reichstage des Norddeutschen Bundes   gesprochen hat:Im übrigen möchte ich Sie bitten, nicht zu glauben, daß wir die jetzige Einrichtung für tadelfrei und nicht für in hohem Grade verbcfscrungsfähig halten, insbesondere daß die Abgrenzung der Wahlbezirke nicht eine große Anzahl von Mängeln darbiete, die der Abhilfe bedürfen." Wie Bismarck   kann auch der Deutsche Städtetag sagen: Abhilfe tut not. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Der Antrag des Referenten wurde einstimmig ange- nommen. Schließlich wurde ein Antrag des Abg. Cassel-Berlin  angenommen: Der Vorstand wird ersucht, bei den zuständigen Reichs- und Staatsbehörden vorstellig zu werden, bezüglich der drohenden Nahrungsmittelverteuerung Maßnahmen zu ergreifen." Hierzu teilte der Vorsitzende, Oberbürgermeister K i r s ch n e r- Berlin, mit, es sei ein Sachverständiger nach England geschickt worden, um Rücksprache über die Einfuhr gefrorenen Fleisches zu nehmen. Der Vorsitzende bat aber, von einer Erörterung dieser wichtigen Frage abzusehen, da die Versammlung nur noch schwach besucht sei. Darauf wurde die Dringlichkeit des Antrages Cassel abgelehnt und die Tagung geschlossen. ver Schutzmann In nervaler Lrregung. «fftgf Unrechtmäßige Festnahme eines Mannes und Körperverletzung in Ausübung des Amtes wirst die Anklage dem Schutzmann Karl »m, rci'Neft vor, die am Mittwoch vor der 7. Ferien-Strafkammer verhan- delt wurde. Nest stellte den Vorgang, der ihn auf die Anklagebank gebracht hat, so dar: Bei einer Nachtpatrouille in der Schliemann- straße habe er in einem Schanklokal Licht bemerkt und darauf durch eine kurze Unterredung, die er mit dem Schankwirt in der Tür deS Lokals hatte, festgestellt, daß keine Gäste im Lokal waren. Dann sei er weitergegangen. Da iei der Tischler Hacker, den er nicht kannte, an ihn herangetreten und habe gesagt:Sie treiben sich nachts in Schanklokalen herum und auf der Straße kann passieren, was will." Der Angeklagte habe geantwortet, er habe das Lokal dienstlich kon- trolliert.Nein, Sie haben gesoffen", habe Hacker   darauf erwidert, sei hinter ihm, dem Angeklagten, hergegangen und habe auf ihn ge- schimpft. Nun habe der Angeklagte zu Hacker   gesagt:Wenn Sie nicht ruhig sind, muß ich Sie festnehmen." Hacker habe gerufen: «Wenn Sie mich anfassen, schlage ich Ihnen den Schädel ein", und habe mit einem Gegenstand, den er in der Hand hielt, eine drohende Bewegung gemacht. Hierauf habe der Angeklagte dem Hacker einen Knebel angelegt und ihn nach der Dache geführt. Auf der Treppe des Wachlokals habe Hacker   den Angeklagten gegen das Geländer gestoßen undHilfe" gerufen. Darauf sei der Telegraphist heraus- gekommen und habe ihm, dem Angeklagten, geholfen. Auf dem Wege vom Telegraphenzimmcr nach dem Wachlokal könne er so sagte der Angeklagte   den Hacker vielleicht gestoßen haben, aber er wisse nichts davon. Schankwirt Leuendorf und Wächter Mau bestätigten die Angabe des Angeklagten, daß er das Schanklokal nicht betreten, sondern in der Tür mit dem Wirt verhandelt habe. Tischler Hacker, der Verletzte, stellt den Hergang ganz anders dar, wie der Angeklagte. Er sagt, der Angeklagte Nest habe sich eine Btertelstunde in dem Schanklokal aufgehalten. Als er wieder her- auskam, heche der Zeuge den Angeklagten gefragt, warum diese Schankwirtschaft noch im Betrieb sei, während andere Wirtschaften schon um 11 Uhr schließen müssen. Ter Angeklagte habe darauf ge- In der lleberzeugung, daß der Arbeitsnachweis die Voraus- Antwortet:Wenn Sie ein Glas Bier trinken wollen, dann können Sie hier eins bekommen." Der Zeuge sagt, er habe darauf die Be merkung gemacht, daß Schutzleute im Dienst kein Schanklokal be. suchen dürften. Der Angeklagte habe geantwortet, er habe das Recht, jede Wirtschaft zum Zweck der Kontrolle zu besuchen. So seien ste beide im Gespräch weiter gegangen. Plötzlich habe der Angeklagte Nest den Zeugen angeschrien:Jetzt kenne ich Sie wie- der, Sie sind ja auch so ein Aas ans Moabit  ." Diese Beleidigung habe den Zeugen veranlaßt, den Schutzmann Nest aufzufordern, mit ihm nach der Wache zu gehen, damit er dessen Nummer er- fahr«. MS Antwort darauf habe der Angeklagte gerufen:Gehen Sie weg, sonst schlage ich Ihne« mit dem Säbel über den Kopf." Der Angeklagte habe dem Zeugen dann die Handfessel angelegt mit den Worten:So, jebt kehren wir den Spieß um. Jetzt gehen Sie mit mir nach der Wache." Der Zeuge sagt, er sei vom An- geklagten an der Handfessel derart gezerrt worden, daß er heftige Schmerzen hatte. Auf sein Ersuchen, ihn nicht so zu zerren, habe der Angeklagte geantwortet:Es ist mir ganz egal, und wenn ich Sic in drei Stücken nach der Wache bringe." Straßcnpassanten, die den Vorgang beobachteten, hätten gesagt, der Schutzmann müsse betrunken sein. Auf dem Hausflur der Polizeiwache angekom- men, habe der Angeklagte die Tür zugemacht und wiederholt auf den Zeugen eingeschlagen, immer von oben herunter, und dabei habe der Angeklagte gerufen:Du Aas, Dir werde ich es anstreichen." Auf den Hilferuf des Zeugen erschien der Telegraphist in der Tür, während der Angeklagte weiter auf den Zeugen einschlug.Herr Wachtmeister, Sie sehen, wie mich der Schutzmann mißhandelt," rief der Zeuge dem Telegraphisten zu. In demselben Augenblick sagt der Zeuge bekam ich schon wieder einen Schlag. Da habe sich der Telegraphist ins Mittel gelegt und zu dem Angeklog- ten gesagt:Nest, was machen Sie denn, Si« haben den Mann nicht zu schlagen." Auf dem Korridor vom Telegraphenzimmcr nach der Wache sagt der Zeuge sei er aufs neue vom Ange- klagten geschlagen und mit dem Fuß gestoßen worden. Auch da habe der Telegraphist wieder gesagt:Nest, lassen Sie doch den Mann in Ruhe, ick habe schon mal gesagt, daß Sie ihn nicht schlagen sollen. Lassen Sie ihn doch allein geben." Die Mahnung habe nichts genutzt, der Angeklagte habe den Zeugen fortgesetzt ge- schlagen und mit wildrollenden Augen gerufen:AaS  , Dir werde ich es besorgen." Am Tage nach diesem Vorfall ist der Angeklagte Nest in die Wohnung des Zeugen Hacker gekomm«« und hat diesen ersucht, nichts aus der Sache zu macheu. Er hat sein Verhalten bedauert und eS mit seiner Erregung entschuldigt und wie Hacker   sagt ihm auch eine Geldzuwendung angeboten. Hacker hat sich seiner Angabe nach bereit erklärt, keine Anzeige zu erstatten, hat dem Angeklagten aber das Versprechen abgenommen, daß er ihm, dem Zeugen Hacker  , falls er infolge der Mißhandlungen arbeitsunfähig werden würde, die Differenz zwischen Krankengeld und Arbeits- lohn auszahle. Hierzu hat sich der Angeklagt« Nest in einem bei den Akten befindlichen RevcrS, den er auf Ersuchen Hackers nieder. schrieb, bereit erklärt. Der Angeklagte bemerkt hierzu, er sei zu Hacker   gegangen auf Veranlassung de» NeviervorsteherS, der zu ihm sagte, eS könne schlimm für ihn den Angeklagten werden, er solle sehen, daß er sich mit Hacker   einigen könne. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Schwindt, suchte den Zeugen tacker als unglaubwürdig hinzustellen. Zunächst fragte er den eugen, wie er zumvorwärts" stehe. Als dies« Frage allgemeine Verwunderung erregte, fragte der Verteidiger, ob der Zeug« eine« Artikel imvorwärts" verfaßt oder veranlaßt habe, der von der Behandlung eines Arrestanten handelt. Nachdem der Zeuge dies verneint hatte, wurde fein Vorleben beleuchtet. Da kamen nun Tinge zur Sprache, die zwar die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht unbedingt autschließen, aber doch ein recht ungünstiges Licht auf seine Person werfen. Hacker war früher Schutzmann in Hambstrg. Seiner Angabe zufolge ist er freiwillig von der Schutzmannschaft abgegangen. Ter Gerichtsvorsiyende stellte aus den Akten fest, daß Hacker gerichtlich mit 50 M. bestraft worden ist, weil er als Schutz- mann eine Zivilperson heftig stieß und sieLausejunge",Scheiß- Hammel" schimpfte. Ferner ist Hacker   nach Angabe der Akten mehrmals disziplinarisch, einmal mit 8 Tagen Arrest bestraft toow den, und, um seiner im Wege des Disziplinarverfahrens in Aus- ficht stehenden Entlassung zuvorzukommen, ist Hacker   von der Schutz- Mannschaft abgegangen. Zwei Zeugen, die den Zusammenstoß zwischen dem Schutzmann Nest und dem Zeugen Hacker   auf der Straße zum Teil beobachtet haben, stellten den Vorgang so dar, daß Nest sich ruhig verhalten, Hacker   aber laut geschimpft und die Hand gegen den Schutzmann erhoben habe. Was Hacker über seine Mißhandlung auf der Polizeiwache angab, wurde durch den Telegraphisten. Schutzmann Meier, soweit er Augenzeuge des Vorganges war, bestätigt Meier ist auf den Hilferuf Hackers erschienen. Er hat gesehen, wie dieser vom Angeklagten Nest mit der Faust geschlagen wurde und hat dem Nest das untersagt.' Meier hat auch gesehen, daß Nest später noch, als er Hacker aus dem Telegraphenzimmer nach der Wache brachte, mit dem Fuße stieß. Von weiteren Mißhandlungen hat Meier, wie er angibt, nichts bemerkt. Die Schutzleute Bischof und Teichert gaben an, sie wüßten nicht, daß dem Hacker nach dem Verlassen des Telegraphenzimmers noch etwas passiert sei. Nach dem Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen ist der Angeklagte schon seit seiner Geburt mit einer krankhaften Nerven- schwäche behaftet, die sich im Laufe der Jahre noch gesteigert hat. Er ist infolgdessen leicht erregbar und zu AsfektauSbrüchen geneigt. Nach dem Vorfall mit Hacker ist der Angeklagte wegen seines Ner, venleidens inHauS Schönow" behandelt worden. Es wurden dort Anfälle von Migräne  , verbunden mit vorübergehender Trü- bung dcS Bewußtseins bei ihm festgestellt. Seine freie Willens- bestimmung im Sinne des Strafgesetzes ist aber dadurch nicht aus- geschlossen. Ter Staatsanwalt ließ die Anklage auf unberechtigte Fest- nähme fallen und beantragte wegen Körperverletzung im Amte eine Geldstrafe von 150 Mark.. Das Gericht erkannte den Angeklagten der vorsatzlichen Körper. Verletzung in Ausübung des Amtes für schuldig und verurteilte ihn zu 50 M. Geldstrafe. Eine rechtswidrige Verhaftung liege nicht vor, denn Hacker habe den Angeklagten beleidigt und infam be- schimpft, auch habe der Angeklagte annehmen können, daß Hacker ihn schlagen wollte. Von den Vorgängen auf dex Wache sei nur das erwiesen, was der Schutzmann Meier gesehen hat. Danach ist Hacker   mehrmals mit der Faust geschlagen und mit dem Fuß ge- stoßen worden. Daß Hacker   schon vorher geschlagen sei, halt das Gericht nicht für glaubhaft. *.« Es ist ein Glück für den Zeugen Hacker  , daß der Schutzmann Meier zur rechien Zeit auf dem Plane erschien, um wenigstens einen Teil der Mißhandlungen mit anzusehen. Sonst wäre statt des Schutzmanns Nest jedenfalls der Zeuge Hacker   auf die Anklage- dank gekommen. Unglaubhaft erscheint es keineswegs, daß der Schutzmann, der seinen Arrestanten noch unter den Augen deS Te­legraphisten prügelte, nicht sckon vorher, wo er sich unbeobachtet wußte, geschlagen haben soll. Wenn das Gericht daS für unglaub­haft hält lediglich deshalb, weil der Zeuge als früherer Schutz­mann sich selber einer Mißhandlung schuldig machte, so ist da» kein Zeichen von scharfer Logik. Noch eine Frage an das Polizeipräsidium: Gibt e» denn für den nervenkranken Schutzmann Nest gar kein« andere Verwendung als im Straßendienst? Welches Unheil kann so ein nervöser, leicht erregbarer Schutzmann in der Zeit der Jagowschen Schießerlasse anrichte». Hus der fraucnbeweguncf, Leseabende. Mariendorf  . Umständehalber findet diesmal der Leseabend a ch t Tage später, am Donnerstag, den 21. d. M., abends 8 Uhr, bei Lucas Nachfolger(Paul), Königstr. 14, statt. Versammlungen Veranstaltungen. Verein für Frauen und Mädchen der arbeitenden Klasse. Montag. den 18. Sepiember: Versammlung in Keller« Neuer Phil- Harmonie, Köpenicker Str. S6. Lichtbildervortrag: Die Ent- Wickelung der modernen Malerei. Referent: Herr Robert Breuer. Die Mitglieder werden hiermit darauf hingewiesen, daß die ver- sammlungen jetzt jeden ersten und dritten Montag im Monat in Keller« Neuer Philharmonie stattfinden. Lriefkapten cker Redaktion. ®. R. SO. l M. K. L. 18. Der Beamte war im Recht. ES empfiehlt sich W-iterversicherung. W. 117. 1. Ja. 2. Ja. sofern nicht V-rjähruna eintritt. 3. Ja, falls ausgeklagt. 4. Nein. 5. Ja. Friebel. Heck- maun-Ufer. DaS Gesetz verbietet in solchem ifalle nur eine übermäfiac die Gesundheit gefährdende Arbeitszeit, ohne Festsetzung einer bestimmten Arbeitszeit. H. N. 31. I. Ja. 2. Die Hälfte. 3. Magistrat bez. Landrat Zur geß. Beachtung! Aus meinem geschätzten Kundenkreise erhalte ich zahlreiche Anfragen, welche die bei einer ähnlich lau­tenden Firma bestehenden Lohndifferenzen betreffen. Demgegenüber teile ich ergebenst mit, daß in meinen sämtlichen Geschäften keinerlei Differenzen mit dem Personal vorliegen, im Gegenteil, Chef und Angestellte im besten Einvernehmen arbeiten. Carl Stiller Inhaber der Firma Carl Stiller W. Leipziger Str. 29 ' Uu FiWridrtr.(Midier hjui«) W. Königgrätzer Str. 124-129 S. Oranienstr. 155-156 Hotol FQntenhof Ecke Priszesamnenstrafie SrfnitTni.fi.