Adi'ckeS. Gerade den Experimenten einzelner Städte, über dieAdickeS etwas despektierlich sprach, sei eS zu danken, daß eine gewisseKlärung herbeigeführt worden ist.(Sehr wahr!) Der Kritik desVorredners muß ich mich anschließen. AIS ich die Tchesen las,hatte ich die Empfindung, daß mit diesen nur zu leicht der Verdachtgeweckt werden kann, die deutschen Städte wälzen die Veranwortungauf daK Reich ab, und kommen leider zu einer negativen Stellung.Das würde ich bedauern, denn das würde nicht der Bedeutung dieserTagung entsprechen.(Ohorufe und Unruhe.) Ich bitte um Ver-zeihung, ich meine diese mißverstandene Auffassung. Ich bin selbstuberzeugt, daß die Verfasser der letzten Sätze nicht die Absicht gehabthaben, die Verantwortung von sich abzuwälzen. Nachdem Adickesaber heute sich gegen den Zwang ausgesprochen hat, kann niemandhier gegen uns diesen Vorwurf erheben, und ich bitte, den Leit«sätzen zuzustimmen. Der Redner stellt dann noch zur Frage desArbeitsnachweises folgenden Antrag:setzung für jede Form der Arbeitslosenversicherung ist, regt derDeutsche Städtetag die einheitliche Organisation der paritätischenArbeitsnachweise für ganz Deutschland als dringendes Bedürfnisan und richtet an Regierung und Bundesrat daS dringende Eosuchen, baldmöglichst derartige Einrichtungen zu schaffen."Geheimer Finanzrat Oberbürgermeister B e u t l e r- Dresdenglaubt, daß es nicht möglich sei, auf diesen Antrag heute sachlicheinzugehen. Er schlägt daher vor, die Thesen in Form einerPetition an Bundesrat und Reichstag zu schicken.(Lebhafter Beifall.)Nach weiterer Diskussion und nach einem Schlußwort vonOberbürgermeister A d i ck e s wurde der Antrag Beutler abgelehntund die Resolution gegen fünf Stimmen angenommen.Hierauf referierte RcchtSrat Dr. Merkl-München über dieNeueinteilung der NcichStagSwahlkreife.Redner gab zunächst eine Uebersicht über die Entstehung deSReichstagswahlrcchtS und bespricht dann eine von ihm ausgestellteStatistik, die Aufschluß über den Anteil der Städte am Volks-ganzen und am Wahlrecht geben soll. Schließlich empfahl der Vor»tragende die Annahme folgenden Antrages:„Der Deutsche Städtetag spricht sein Bedauern darüberaus, daß die jetzigen Bestimmungen über das Wahlrecht zumReichstage für die an Einwohnerzahl stark gewachsenen Wahl-kreise, insbesondere solche mit städtischer Bevölkerung eine durch.aus ungenügende Vertretung mit sich bringen underklärt, daß dieser Zustand dringend der Abänderung bedarf. Dem-gemäß ersucht der Siädtetag die Reichsregierung um Abhilfe."Der Referent empfiehlt, mit einer gleicklautenven Vorstellungsich auch an den Reichstag zu wenden und schließt mit den Worten,die Graf Bismarck bei der Beratung des Wahlgesetzes im Reichstagedes Norddeutschen Bundes gesprochen hat:„Im übrigen möchte ichSie bitten, nicht zu glauben, daß wir die jetzige Einrichtung fürtadelfrei und nicht für in hohem Grade verbcfscrungsfähig halten,insbesondere daß die Abgrenzung der Wahlbezirke nicht eine großeAnzahl von Mängeln darbiete, die der Abhilfe bedürfen." WieBismarck kann auch der Deutsche Städtetag sagen: Abhilfe tut not.(Lebhafter, anhaltender Beifall.)Der Antrag des Referenten wurde einstimmig ange-nommen. Schließlich wurde ein Antrag des Abg. Cassel-Berlinangenommen:„Der Vorstand wird ersucht, bei den zuständigen Reichs- undStaatsbehörden vorstellig zu werden, bezüglich der drohendenNahrungsmittelverteuerung Maßnahmen zu ergreifen."Hierzu teilte der Vorsitzende, Oberbürgermeister K i r s ch n e r-Berlin, mit, es sei ein Sachverständiger nach England geschicktworden, um Rücksprache über die Einfuhr gefrorenen Fleisches zunehmen. Der Vorsitzende bat aber, von einer Erörterung dieserwichtigen Frage abzusehen, da die Versammlung nur noch schwachbesucht sei. Darauf wurde die Dringlichkeit des Antrages Casselabgelehnt und die Tagung geschlossen.ver Schutzmann In nervaler Lrregung.«fftgf Unrechtmäßige Festnahme eines Mannes und Körperverletzungin Ausübung des Amtes wirst die Anklage dem Schutzmann Karl»m, rci'Neft vor, die am Mittwoch vor der 7. Ferien-Strafkammer verhan-delt wurde.— Nest stellte den Vorgang, der ihn auf die Anklagebankgebracht hat, so dar: Bei einer Nachtpatrouille in der Schliemann-straße habe er in einem Schanklokal Licht bemerkt und darauf durcheine kurze Unterredung, die er mit dem Schankwirt in der Tür deSLokals hatte, festgestellt, daß keine Gäste im Lokal waren. Dann seier weitergegangen. Da iei der Tischler Hacker, den er nicht kannte,an ihn herangetreten und habe gesagt:„Sie treiben sich nachts inSchanklokalen herum und auf der Straße kann passieren, was will."Der Angeklagte habe geantwortet, er habe das Lokal dienstlich kon-trolliert.„Nein, Sie haben gesoffen", habe Hacker darauf erwidert,sei hinter ihm, dem Angeklagten, hergegangen und habe auf ihn ge-schimpft. Nun habe der Angeklagte zu Hacker gesagt:„Wenn Sienicht ruhig sind, muß ich Sie festnehmen." Hacker habe gerufen:«Wenn Sie mich anfassen, schlage ich Ihnen den Schädel ein", undhabe mit einem Gegenstand, den er in der Hand hielt, eine drohendeBewegung gemacht. Hierauf habe der Angeklagte dem Hacker einenKnebel angelegt und ihn nach der Dache geführt. Auf der Treppedes Wachlokals habe Hacker den Angeklagten gegen das Geländergestoßen und„Hilfe" gerufen. Darauf sei der Telegraphist heraus-gekommen und habe ihm, dem Angeklagten, geholfen. Auf dem Wegevom Telegraphenzimmcr nach dem Wachlokal könne er— so sagteder Angeklagte— den Hacker vielleicht gestoßen haben, aber er wissenichts davon.Schankwirt Leuendorf und Wächter Mau bestätigten die Angabedes Angeklagten, daß er das Schanklokal nicht betreten, sondern inder Tür mit dem Wirt verhandelt habe.Tischler Hacker, der Verletzte, stellt den Hergang ganz andersdar, wie der Angeklagte. Er sagt, der Angeklagte Nest habe sich eineBtertelstunde in dem Schanklokal aufgehalten. Als er wieder her-auskam, heche der Zeuge den Angeklagten gefragt, warum dieseSchankwirtschaft noch im Betrieb sei, während andere Wirtschaftenschon um 11 Uhr schließen müssen. Ter Angeklagte habe darauf ge-In der lleberzeugung, daß der Arbeitsnachweis die Voraus- Antwortet:„Wenn Sie ein Glas Bier trinken wollen, dann könnenSie hier eins bekommen." Der Zeuge sagt, er habe darauf die Bemerkung gemacht, daß Schutzleute im Dienst kein Schanklokal be.suchen dürften. Der Angeklagte habe geantwortet, er habe dasRecht, jede Wirtschaft zum Zweck der Kontrolle zu besuchen.— Soseien ste beide im Gespräch weiter gegangen. Plötzlich habe derAngeklagte Nest den Zeugen angeschrien:„Jetzt kenne ich Sie wie-der, Sie sind ja auch so ein Aas ans Moabit." Diese Beleidigunghabe den Zeugen veranlaßt, den Schutzmann Nest aufzufordern,mit ihm nach der Wache zu gehen, damit er dessen Nummer er-fahr«. MS Antwort darauf habe der Angeklagte gerufen:„GehenSie weg, sonst schlage ich Ihne« mit dem Säbel über den Kopf."Der Angeklagte habe dem Zeugen dann die Handfessel angelegtmit den Worten:„So, jebt kehren wir den Spieß um. Jetzt gehenSie mit mir nach der Wache." Der Zeuge sagt, er sei vom An-geklagten an der Handfessel derart gezerrt worden, daß er heftigeSchmerzen hatte. Auf sein Ersuchen, ihn nicht so zu zerren, habeder Angeklagte geantwortet:„Es ist mir ganz egal, und wenn ichSic in drei Stücken nach der Wache bringe." Straßcnpassanten,die den Vorgang beobachteten, hätten gesagt, der Schutzmann müssebetrunken sein.— Auf dem Hausflur der Polizeiwache angekom-men, habe der Angeklagte die Tür zugemacht und wiederholt aufden Zeugen eingeschlagen, immer von oben herunter, und dabei habeder Angeklagte gerufen:„Du Aas, Dir werde ich es anstreichen."Auf den Hilferuf des Zeugen erschien der Telegraphist in der Tür,während der Angeklagte weiter auf den Zeugen einschlug.„HerrWachtmeister, Sie sehen, wie mich der Schutzmann mißhandelt,"rief der Zeuge dem Telegraphisten zu. In demselben Augenblick— sagt der Zeuge— bekam ich schon wieder einen Schlag. Dahabe sich der Telegraphist ins Mittel gelegt und zu dem Angeklog-ten gesagt:„Nest, was machen Sie denn, Si« haben den Mannnicht zu schlagen."— Auf dem Korridor vom Telegraphenzimmcrnach der Wache— sagt der Zeuge— sei er aufs neue vom Ange-klagten geschlagen undmit dem Fuß gestoßen worden.Auch da habe der Telegraphist wieder gesagt:„Nest, lassen Sie dochden Mann in Ruhe, ick habe schon mal gesagt, daß Sie ihn nichtschlagen sollen. Lassen Sie ihn doch allein geben." Die Mahnunghabe nichts genutzt, der Angeklagte habe den Zeugen fortgesetzt ge-schlagen und mit wildrollenden Augen gerufen:„AaS, Dir werdeich es besorgen."Am Tage nach diesem Vorfall ist der Angeklagte Nest in dieWohnung des Zeugen Hacker gekomm«« und hat diesen ersucht,nichts aus der Sache zu macheu. Er hat sein Verhalten bedauertund eS mit seiner Erregung entschuldigt und— wie Hacker sagt—ihm auch eine Geldzuwendung angeboten. Hacker hat sich seinerAngabe nach bereit erklärt, keine Anzeige zu erstatten, hat demAngeklagten aber das Versprechen abgenommen, daß er ihm, demZeugen Hacker, falls er infolge der Mißhandlungen arbeitsunfähigwerden würde, die Differenz zwischen Krankengeld und Arbeits-lohn auszahle. Hierzu hat sich der Angeklagt« Nest in einem beiden Akten befindlichen RevcrS, den er auf Ersuchen Hackers nieder.schrieb, bereit erklärt.Der Angeklagte bemerkt hierzu, er sei zu Hacker gegangen aufVeranlassung de» NeviervorsteherS, der zu ihm sagte, eS könneschlimm für ihn— den Angeklagten— werden, er solle sehen, daßer sich mit Hacker einigen könne.Der Verteidiger, Rechtsanwalt Schwindt, suchte den Zeugentacker als unglaubwürdig hinzustellen. Zunächst fragte er deneugen, wie er zum„vorwärts" stehe. Als dies« Frage allgemeineVerwunderung erregte, fragte der Verteidiger, ob der Zeug« eine«Artikel im„vorwärts" verfaßt oder veranlaßt habe, der von derBehandlung eines Arrestanten handelt. Nachdem der Zeuge diesverneint hatte, wurde fein Vorleben beleuchtet. Da kamen nunTinge zur Sprache, die zwar die Glaubwürdigkeit des Zeugen nichtunbedingt autschließen, aber doch ein recht ungünstiges Licht aufseine Person werfen. Hacker war früher Schutzmann in Hambstrg.Seiner Angabe zufolge ist er freiwillig von der Schutzmannschaftabgegangen. Ter Gerichtsvorsiyende stellte aus den Akten fest, daßHacker gerichtlich mit 50 M. bestraft worden ist, weil er als Schutz-mann eine Zivilperson heftig stieß und sie„Lausejunge",„Scheiß-Hammel" schimpfte. Ferner ist Hacker nach Angabe der Aktenmehrmals disziplinarisch, einmal mit 8 Tagen Arrest bestraft toowden, und, um seiner im Wege des Disziplinarverfahrens in Aus-ficht stehenden Entlassung zuvorzukommen, ist Hacker von der Schutz-Mannschaft abgegangen.Zwei Zeugen, die den Zusammenstoß zwischen dem SchutzmannNest und dem Zeugen Hacker auf der Straße zum Teil beobachtethaben, stellten den Vorgang so dar, daß Nest sich ruhig verhalten,Hacker aber laut geschimpft und die Hand gegen den Schutzmannerhoben habe.— Was Hacker über seine Mißhandlung auf derPolizeiwache angab, wurde durch den Telegraphisten. SchutzmannMeier, soweit er Augenzeuge des Vorganges war, bestätigt Meierist auf den Hilferuf Hackers erschienen. Er hat gesehen, wie dieservom Angeklagten Nest mit der Faust geschlagen wurde und hat demNest das untersagt.' Meier hat auch gesehen, daß Nest später noch,als er Hacker aus dem Telegraphenzimmer nach der Wache brachte,mit dem Fuße stieß. Von weiteren Mißhandlungen hat Meier, wieer angibt, nichts bemerkt. Die Schutzleute Bischof und Teichertgaben an, sie wüßten nicht, daß dem Hacker nach dem Verlassendes Telegraphenzimmers noch etwas passiert sei.Nach dem Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen ist derAngeklagte schon seit seiner Geburt mit einer krankhaften Nerven-schwäche behaftet, die sich im Laufe der Jahre noch gesteigert hat.Er ist infolgdessen leicht erregbar und zu AsfektauSbrüchen geneigt.Nach dem Vorfall mit Hacker ist der Angeklagte wegen seines Ner,venleidens in„HauS Schönow" behandelt worden. Es wurdendort Anfälle von Migräne, verbunden mit vorübergehender Trü-bung dcS Bewußtseins bei ihm festgestellt. Seine freie Willens-bestimmung im Sinne des Strafgesetzes ist aber dadurch nicht aus-geschlossen.Ter Staatsanwalt ließ die Anklage auf unberechtigte Fest-nähme fallen und beantragte wegen Körperverletzung im Amte eineGeldstrafe von 150 Mark..Das Gericht erkannte den Angeklagten der vorsatzlichen Körper.Verletzung in Ausübung des Amtes für schuldig und verurteilte ihnzu 50 M. Geldstrafe. Eine rechtswidrige Verhaftung liege nichtvor, denn Hacker habe den Angeklagten beleidigt und infam be-schimpft, auch habe der Angeklagte annehmen können, daß Hackerihn schlagen wollte. Von den Vorgängen auf dex Wache sei nurdas erwiesen, was der Schutzmann Meier gesehen hat. Danach istHacker mehrmals mit der Faust geschlagen und mit dem Fuß ge-stoßen worden. Daß Hacker schon vorher geschlagen sei, halt dasGericht nicht für glaubhaft.*.«Es ist ein Glück für den Zeugen Hacker, daß der SchutzmannMeier zur rechien Zeit auf dem Plane erschien, um wenigstenseinen Teil der Mißhandlungen mit anzusehen. Sonst wäre stattdes Schutzmanns Nest jedenfalls der Zeuge Hacker auf die Anklage-dank gekommen. Unglaubhaft erscheint es keineswegs, daß derSchutzmann, der seinen Arrestanten noch unter den Augen deS Telegraphisten prügelte, nicht sckon vorher, wo er sich unbeobachtetwußte, geschlagen haben soll. Wenn das Gericht daS für unglaubhaft hält lediglich deshalb, weil der Zeuge als früherer Schutzmann sich selber einer Mißhandlung schuldig machte, so ist da» keinZeichen von scharfer Logik.Noch eine Frage an das Polizeipräsidium: Gibt e» denn fürden nervenkranken Schutzmann Nest gar kein« andere Verwendungals im Straßendienst? Welches Unheil kann so ein nervöser, leichterregbarer Schutzmann in der Zeit der Jagowschen Schießerlasseanrichte».Hus der fraucnbeweguncf,Leseabende.Mariendorf. Umständehalber findet diesmal der Leseabend a ch tTage später, am Donnerstag, den 21. d. M., abends 8 Uhr,bei Lucas Nachfolger(Paul), Königstr. 14, statt.Versammlungen— Veranstaltungen.Verein für Frauen und Mädchen der arbeitenden Klasse. Montag.den 18. Sepiember: Versammlung in Keller« Neuer Phil-Harmonie, Köpenicker Str. S6. Lichtbildervortrag: Die Ent-Wickelung der modernen Malerei. Referent: Herr RobertBreuer.Die Mitglieder werden hiermit darauf hingewiesen, daß die ver-sammlungen jetzt jeden ersten und dritten Montagim Monat in Keller« Neuer Philharmonie stattfinden.Lriefkapten cker Redaktion.®. R. SO. l M.— K. L. 18. Der Beamte war im Recht. ES empfiehltsich W-iterversicherung.— W. 117. 1. Ja. 2. Ja. sofern nicht V-rjährunaeintritt. 3. Ja, falls ausgeklagt. 4. Nein. 5. Ja.— Friebel. Heck-maun-Ufer. DaS Gesetz verbietet in solchem ifalle nur eine übermäfiacdie Gesundheit gefährdende Arbeitszeit, ohne Festsetzung einer bestimmtenArbeitszeit.— H. N. 31. I. Ja. 2. Die Hälfte. 3. Magistrat bez. LandratZur geß. Beachtung!Aus meinem geschätzten Kundenkreise erhalte ichzahlreiche Anfragen, welche die bei einer ähnlich lautenden Firma bestehenden Lohndifferenzen betreffen.Demgegenüber teile ich ergebenst mit, daß in meinensämtlichen Geschäften keinerlei Differenzen mit demPersonal vorliegen, im Gegenteil, Chef und Angestellteim besten Einvernehmen arbeiten.Carl StillerInhaber der FirmaCarl StillerW. Leipziger Str. 29' Uu FiWridrtr.(Midier hjui«)W. Königgrätzer Str. 124-129 S. Oranienstr. 155-156Hotol FQntenhof Ecke PriszesamnenstrafieSrfnitTni.fi.