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Gewerkschaftliches.

Der läftige Ausländer.

Bilbao , 15. September. Der 8ugberkehr auf der Linie Santander Portugalete ist unterbrochen. Stän dig patrouillieren Soldaten des Forts durch die Straßen und treiben Ansammlungen mit blanker Waffe auseinander. Die Streifenden versuchten eine bei Baramillo belegene Brücke mit Dynamit in die Luft zu sprengen.

Bei den gemeldeten Sprengungen" von Eisenbahnbrüden"

Berwaltung Eberswalde des Deutschen Metallarbeiterberbandes mit der Firma Ardelt u. Söhne geführt hat. Vor längerer Zeit wurde von ihr festgestellt, daß die Lehrlinge unter 16 Jahren fort­gesett länger als 10 Stunden pro Tag beschäftigt wurden. Aus­In dem Betrieb der Altonaer Automobil- Droschken- gehend von der Auffassung, daß vielleicht untergeordnete Betriebs­Gesellschaft legten am 5. d. M. 34 Chauffeure die Arbeit organe zu dieser Gesebesübertretung Veranlassung gegeben hatten, nieder, weil die Direktion obiger Gesellschaft einen Chauffeur, ersuchte der Bevollmächtigte der Verwaltung, Genosse Ulm , durch dem ein kleines Versehen unterlaufen war, furzerhand ent- Brief vom 25. Juli, die Firma, für Abstellung dieser Gesetzesüber- handelt es sich um die Beseitigung kleiner Stege, über welche die Tassen hatte. Der Chauffeur sollte einen Arzt aus dem tretung zu sorgen, die auch sofort zugesagt, aber nur von einer Kleinspurgleise der Grubenbahnen gelegt sind. Bur regulären Strankenhause abholen, fuhr aber statt dessen aus Versehen vor jugendlichen Personen, abgelöst wurde. Ein erneuter Hinweis des welche die Arbeiter unter den Augen der Soldaten gar nicht treffen neuen, schlimmeren Gesebesübertretung, der Nachtarbeit für diese Sprengung von Brüden braucht man natürlich Vorbereitungen, dessen Wohnung hin, wodurch der Gesellschaft ein Schaden Genossen Ulm hatte zur Folge, daß endlich dem Gesetz Geltung ver- fönnten. Man hat schon daran einen Maßstab dafür, was man von 1,10 M. entstanden ist. Die Direktion weigerte sich, den schafft wurde; doch soll auch jetzt noch ein Lehrling, der erst zu von den offiziösen Darstellungen zu halten hat. Mann wieder einzustellen und warnte gleichzeitig vor einer Ostern fonfirmiert worden ist, mit Nachtarbeit beschäftigt werden, Arbeitsniederlegung, weil eine solche dem Entlassenen nur ge- worauf wir das Augenmerk der berufenen Behörden lenken wollen, fährlich werden könnte, da er Ausländer sei. Die Chauffeure die in Eberswalde weder Auge noch Ohr für solche Gesetzesüber­legten trotzdem die Arbeit nieder und anderen Tages traf tretungen zu haben scheinen. pünktlich ein, was die Direktion bereits angedeutet hatte. Unterm 6. September erhielt nämlich der Chauffeur Ia to folgendes Schreiben der Altonaer Polizeibehörde: , Polizeiamt J.-Nr. VII 1697 Aust.

Altona , den 6. September 1911.

Da Sie bestraft, läftig gefallen und aus Hamburg verwiesen sind, wird Ihnen als Ausländer der fernere Aufenthalt im preußifchen Staatsgebiete hiermit untersagt und Ihnen unter An drohung einer Geloftrafe von 30 M. eventuell entsprechender Haft aufgegeben, dasselbe binnen 24 Stunden nach Zustellung dieser Verfügung zu verlassen. Die Rückkehr in das preußische Staatsgebiet ohne Erlaubnis wird nach§ 361 des Reichsstrafgesetzbuches mit Haft bestraft. gez. Rosenkranz ."

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Gerichts- Zeitung.

Auf diese beiden Eingaben wußte, wie gesagt, die Firma poſt­Berwaltung im Auftrage der dort beschäftigten Arbeiter die Firma wendend zu antworten. Anders auf eine Zuschrift, worin dieselbe ersuchte, die sehr niedrigen Löhne etwas zu erhöhen. Nach 10 Tagen Erinnerungen an eine 19 Jahre zurückliegende graufige Mordtat teilte die Firma mit, daß ihr Bestreben dahin ginge, sich zufriedene erweckte eine Verhandlung, welche gestern unter Vorsitz des Land­Mitarbeiter zu sichern". Eine neuerdings auf diesen salomonischen gerichtsrats Lampe die 2. Straffammer des Landgerichts I be­Bescheid in derselben Angelegenheit am 6. Eeptember an die Firma schaftigte. gerichtete Zuschrift, die als dringlich bezeichnet wurde und worin beiter Otto Neukam und der Hausdiener Franz Bausdorf an Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls waren der Ar­die Verwaltung sich zu Verhandlungen bereit erklärte, harrt noch geflagt. Der Angeklagte Neufam ist schon mehrfach vorbestraft, heut bei der Firma ihrer Erledigung. Sie hat plöblich die Sprache darunter wegen Raubmordes mit 15 Jahren Gefängnis. Im Mai verloren. Sie glaubt, daß 30- bis 40jährige Schlosser bei dem ge- des Jahres 1892 wurde die in der Gartenstraße 53 wohnhaft waltigen Verdienst von 40 Pf. pro Stunde allen Grund zur Zu- gewesene Postschaffnersfrau Karoline Manzel ermordet aufgefunden. friedenheit haben. Troß der Zusicherung der Firma sind aber die Einige Zeit darauf wurde der jetzige Angeklagte Neukam, der Arbeiter der Meinung, daß ihre Zufriedenheit nur durch einen ge- damals 17 Jahre alt war und der 18jährige Stuffateurlehrling fättigten Magen erreicht werden kann, zu dem sie bei solchen Ver- Wagenschütz mit mehreren anderen jungen Burschen bei der Ver­diensten leider nicht kommen können. übung eines Einbruchs abgefaßt. Neukam und Wagenschütz wurden von ihren Komplicen des Mordes an der Frau Manzel Die Glasergehilfen in München haben den Glasermeistern bezichtigt und legten schließlich ein Geständnis ab. Beide wurden eine Tarifborlage unterbreitet. Die Innungsfrauter, die. 3. von der 7. Straffammer des Landgerichts I unter Vorfiz meist ohne Gehilfen und mit Lehrlingen wursteln, lehnten es ab, des Landgerichtsdirektors Bath als Jugendliche zu der höchst zu­Db nun durch eine Anzeige des Herrn Direktors oder mit der Organisation in ein Tarifvertragsverhältnis zu treten. lässigen Strafe von je 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Dagegen erklärten sich die im Arbeitgeberberband vertretenen Verbüßung der 15 Jahre Gefängnis hielt sich Neukam einige durch die Denunziation des Hamburger Fremdenblattes" Glasermeister zum Abschluß eines Tarifvertrages bereit, wenn Beit von jeder Straftat fern, bis er aber jetzt wieder den Weg welches in seiner Nr. 209 eine Notiz über den Streif brachte neben einem Minimallohn auch eine Mindestleistung im des Verbrechens betrat. Er verband sich mit dem bei der und dabei u. a. bemerkte ,,, daß die Direktion einen Chauffeur, Vertrage aufgenommen werde. Vor dem Einigungsamt Berliner Plan- und Sadfabrik" in der Münzstraße beschäftigten einen Schweden , entlassen hätte, der mehrfach zu ernsten wurden unter dem Vorsitz des Gerichtsdirektors Dr. Prenner nach Mitangeklagten Bausdorf und veranlaßte diesen, mehrere hundert Klagen Anlaß gegeben hätte", die Polizeibehörde scharf gemacht mehrstündiger Verhandlung unter Zugrundelegung einer Min- Schlafdecken und Pläne zu stehlen, während er selbst mit einem hat, entzieht sich unserer Kenntnis. destleistung folgende provisorische Vereinbarungen getroffen: geliehenen Fuhwerk auf der Straße wartete und die Beute in Der Streif wurde auf Grund des famosen ,, Eingreifens" Die wöchentliche Arbeitszeit wird um eine Stunde verkürzt. Ver- Empfang nahm. Die beiden Diebe wurden dann am nächsten der Polizeibehörde am 7. September aufgehoben, da durch tragsdauer bis 1. April 1915. Die bestehenden Löhne werden so- Tage, als sie die Deden verkaufen wollten, in einem Lofal in die Ausweisung derselbe gegenstandslos geworden war. Die fort um 4 Pf. pro Stunde, ab 1. September um weitere 2 Pf. pro gemeinschaftlich n Diebstahls auf je Jahren Gefängnis. erkannte wegen Stunde erhöht. Die beiderseitigen Kommissionen werden Streifenden beschlossen jedoch, die gesamte Streikunterstützung diese Vereinbarungen nunmehr ihren Vollversammlungen zur Ge- Neufam, der sich auf freiem Fuße befand, wurde wegen Flucht­

Die im Schreiben angeführte Bestrafung" bestand darin, daß Plato als Altonaer Kraftdroschtenführer mit einigen Strafmandaten bedacht worden war, wegen Aufnahme von Fahrgästen auf Hamburger Gebiet, und auch dieserhalb aus der freien Stadt Hamburg " verwiesen war.

dem Ausgewiesenen zu übermitteln.

Berlin und Umgegend.

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nehmigung unterbreiten.

Ausland.

Der Streik der Elektromonteure und Helfer ist beendet. Rechtsgültige Verurteilung der Straßenbahngesellschaften von Kopenhagen - Frederiksberg. Die letzte Streifversammlung der Elektromonteure und Hilfs­monteure fand am Freitag mittag im Englischen Garten " statt. Bei den erfolglosen Verhandlungen zur Beilegung des Otto Handke berichtete, daß auch mit den Siemenswerten sowie mit Gebauer u. May eine Einigung zustande gekommen ist, so daß bei diesen Firmen die Arbeit unter besseren Bedingungen und ohne daß Maßregelungen zu fürchten sind, wieder aufgenommen werden fonnte. Dadurch ist die Zahl der Streikenden stark zusammen geschmolzen und nur etwa 20 Mann, die sich auf die 4 Firmen Opiz, Machol u. Marter, Henning und Rüffer ver­teilen, sind übrig geblieben. Dem Antrage der Streifleitung, den Streit vom Montag ab als beendet zu erklären, stimmten die Ver­sammelten zu. Für die lekten der Streifenden tritt die Organi sation nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen des Ver­bandes ein, soweit sie nicht anderweitig Arbeit finden, was bei dem jezigen Bedarf an guten Elektromonteuren nicht lange dauern Dürfte. Sandte betonte in seiner Schlußrede, daß die Streiken den sich tapfer gehalten haben und den jetzt beendeten Kampf als einen Aufmarsch betrachten müßten, um die geftedten Biele, au denen sie diesmal nicht gelangen fonnten, später zu erreichen.

Die Ausgesperrten der Firma Schneider versammelten sich am Freitag morgen wieder in den Boruffiasälen, Aderstraße, um den Bericht über die Verhandlungen mit der Direktion des Werkes zu hören. Ein bestimmtes Resultat wurde nicht erzielt, wie Handke berichtete. Die Direktion nimmt einen ablehnenden Standpunkt ein und erklärt, daß für sie die Angelegenheit beendet sei, da ihr genügende Arbeitskräfte zur Verfügung ständen. Trotzdem wurde erzählt, daß eine Anzahl der Arbeitswilligen wieder entlassen worden sei. Die Ausgesperrten wurden von Handte aufgefordert, fest zusammenzuhalten und der Direktion nicht die Genugtuung zu bereiten, einzeln um Arbeit anzufragen. Die Organisation wird für die erste Unterstützung sorgen. Zu Verhandlungen im Interesse des Friedens find die Ausgesperrten jederzeit bereit.

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berdachts sofort verhaftet. Sonntagsverordnung gegen fozialdemokratische Flugblattverbreiter. Auf Grund der Kabinettsorder vom 7. Februar 1837( in den neueren Provinzen Gesez vom 9. Mai 1892) sind in allen preußis schen Provinzen Verordnungen der Oberpräsidenten über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage, welche u. a. an Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten ver­bieten, erlassen worden. So auch in der Provina Sachsen die Vers ordnung vom 27. Oftober 1905. Stieber, Reinsch und eine Anzahl weiterer Genossen aus Halle a. S. sollten die Vorschrift dadurch übertreten haben, daß sie in Halle sozialdemokratische Flugblätter am Sonntag, den 22. Januar 1911, verteilten.

Straßenbahnerstreits Mitte August stellten die Vertreter der Ge­sellschaften und der dänischen Arbeitgebervereinigung das An­finnen an die Streifenden, daß sie kontraktlich auf ihr freies Koalitionsrecht verzichten, und sich gleichzeitig damit einverstanden erklären sollten, daß ihnen von ihrem Lohn nach und nach 300 Kronen abgezogen wurden, um als Garantiesumme dafür zu gelten, daß sie die Gesellschaften nie mehr durch Massenkündi­gungen in Verlegenheit bringen wollten. Es sollte sich also jeder auch zu Geldstrafen, weil sie Sonntags verbotswidrig eine öffenta Das Landgericht Halle als Berufungsinstanz verurteilte sie der Angestellten bei Strafe des Verfalls der obigen Summe ver- lich bemerkbare Arbeit verrichtet hätten. Es erachtete zunächst für pflichten, unter keinen Umständen mehr in den Streit zu treten. festgestellt, daß die Angeklagten mit nichtverhüllten Backen Flug­Die Angestellten konnten darauf natürlich nicht eingehen. Ueber- blättern über dem Arm oder in der Hand von Haus zu Haus ge­dies bedeutet das Verlangen des Unternehmertums einen Bruch gangen feien und dann die Flugblätter in den Häusern so verteilt des Septemberübereinkommens vom Jahre 1899, das noch immer hätten, daß die Blätter in die Briefkästen der Wohnungen geſtedt die Rechtsgrundlage für Arbeitsstreitigkeiten in Dänemark bildet oder auch auf den Korridoren niedergelegt worden seien. Dann und in dem das Koalitionsrecht sowie das Streit- und Ausführte das Gericht aus: Zweifellos habe es sich um eine Arbeit sperrungsrecht der Arbeiter bezw. der Arbeitgeber ausdrücklich gehandelt, denn die Tätigkeit der Angeklagten sei mit einer ge­festgelegt ist. Der Gesamtverband der dänischen Gewerkschaften wissen törperlichen Anstrengung verbunden gewesen. Das Gehen hatte denn auch bei dem permanenten Schiedsgericht Klage gegen von Haus zu Haus und besonders das Steigen von Stockwerk zu die Arbeitgebervereinigung und die Straßenbahngesellschaften er- Stodwerk sei eine solche Kraftanstrengung. Diese Kraftanstrengung hoben. Das Urteil ist jetzt gesprochen und lautet in seinem fei auch öffentlich in die Erscheinung getreten, denn es hätte von Schlußsab: Die Frederiksberg Strakenbahn- und Elektrizitätsgesell- einem größeren Streise beobachtet werden können, wenn die Leute schaft sowie die Aktiengesellschaft Tuborg- Klampenborg Straßen mit den Blättern über dem Arm von Haus zu Haus gingen. bahnen haben dadaurch, daß sie den organisierten Arbeitern gegenüber an Forderungen festhielten, die die Arbeiter ver­hindern sollten, einer Aufforderung zur Arbeitsniederlegung feitens ihrer kompetenten Organisationen nachzukommen, einen Bruch des§ 2 des Septemberübereinkommens begangen.

Die Angeklagten legten Revision ein und machten namentlich geltend, daß es doch nicht als eine Arbeit angesehen werden könne, wenn man unentgeltlich im parteipolitischen Interesse Flugblätter berbreite, wie es hier der Fall gewesen sei.

Das Kammergericht verwarf die Revision der Angeklagten mit Die Kosten des Verfahren trägt die Dänische Arbeitgeber- folgender Begründung: Polizeiverordnungen, welche öffentlich be­und Meistervereinigung im Namen der beiden genannten merkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verbieten, fänden ihre rechtliche Grundlage in den alten preußischen Provinzen in Straßenbahngesellschaften in der Höhe von 100 Aronen." Die beiden Straßenbahngesellschaften sind also verurteilt, und der Kabinettsorder vom 7. Februar 1837 und in den neueren Pro­in dieser Verurteilung liegt gleichzeitig auch die Anerkennung der bingen im Gesetz vom 9. Mai 1892. Sie feien rechtsgültig. Die Berechtigung des Streiks. Das Schiedsgericht hat von der Feft- Verordnung hier sei auch mit Recht angewendet worden. Eine feßung einer Geldbuge, zu der es auf Grund des Schiedsgerichts- Arbeit sei eine mit einer gewissen Kräfteanstrengung verbundene gesetzes von 1910 berechtigt ist, Abstand genommen. Den schuldigen Mühewaltung, ganz gleich, ob sie im parteipolitischen Interesse ohne Teil zu Schadenersatz zu verurteilen, ist das Schiedsgericht nicht Entgelt geübt werde. Daß eine Arbeit, nämlich eine mit einer kompetent, die Streifenden werden jedoch derartige Forderungen gewiffen Kräfteanstrengung verbundene Tätigkeit, vorliege, sei aber gegenüber den Gesellschaften jetzt bei den ordentlichen Gerichten ohne Rechtsirrtum festgestellt worden. Bedenklich sei nur der eine geltend zu machen suchen, und da das Höchstgericht bereits einem Sab, worin auch von der Anstrengung beim Steigen von Stodwerk Unternehmer einen Schadenersatz von 4000 kronen zugesprochen zu Stockwerk die Rede sei. Dieses Steigen von Stockwerk zu Stock­hat, weil seine Arbeiter unter Bruch des Septemberüberein- werk hätte die Straffammer nicht berücksichtigen dürfen, weil diese tommens in den Streit getreten waren, so darf man wohl an- Tätigkeit nicht in der Oeffentlichkeit vorgenommen sei. Dies Be­nehmen, daß hier, wo der Bruch jenes als rechtsgültig anerkann- denken habe aber nicht zur Aufhebung des Urteils führen können, ten Uebereinkommens auf seiten des Unternehmertums liegt, auch weil das Urteil auch die Feststellung enthalte, daß, ganz abgesehen der Schadenanspruch der Angestellten als berechtigt anerkannt vom Steigen im Hause, eine gewisse Anstrengung beim Austragen werden muß. der Flugblätter von Saus zu Haus obgewaltet habe und hierbei öffentlich in die Erscheinung getreten fei. Das genüge schon zu der Annahme einer öffentlich bemerkbaren Arbeit. Es rechtfertiae sich deshalb die Verurteilung.

Die Lohnbewegung der Kupferschmiede. Nachdem der Verband der Kupferschmiede seine Forderungen den Unternehmern eingereicht hatte, beschlossen die organisierten Unternehmer, die Forderungen abzulehnen. Zur Begründung der Ablehnung wird gesagt, die gegenwärtigen Löhne der Berliner Kupferschmiede seien höher wie die Löhne in anderen Orten, und wenn in Berlin der Lohn erhöht werden sollte, so würden die Meister der auswärtigen Konkurrenz nicht mehr standhalten fönnen. das Gewerbe würde dem Ruin entgegengehen. Trotz dieser ab­lehnenden Haltung hat aber am vergangenen Dienstag eine Ver­tretung der Meister mit den Vertretern des Verbandes der Kupfer­schmiede verhandelt. In einer Vertrauensmännerversammlung dieses Verbandes, die am Donnerstag stattfand, erstattete Kühne Bericht über die Verhandlung. Die Forderung, den im Jahre 1906 festgesetzten Mindestlohn von 62% Pf. auf 75 Pf. zu erhöhen, ist den Meistern gegenüber eingehend begründet worden. Es wurde Der Streit der Straßenbahner wird übrigens auch sonst eine nachgewiesen, daß von den 132 Kupferschmieden, die für diese Be- immer größere Fülle von Prozessen zur Folge haben. Außer den wegung in Frage kommen, 117 schon jetzt Stundenlöhne von 64 Pf. früher bereits erwähnten Massenklagen der Streitbrecher gegen und darüber bekommen, und daß der Durchschnittslohn dieser 117" Socialdemokraten" und die Gewerkschaften, zu denen noch fich auf 68% Pf. beläuft. Nur junge Gesellen, die noch nicht länger weitere 99 wegen Veröffentlichung von Streitbrechernamen hinzu­wie 2 Jahre ausgelernt haben, erhalten weniger wie 64 Pf. Da der Mindestlohn von 1906 schon sowieso hinaufgegangen ist, so er gekommen sind, hat man jetzt auch damit zu rechnen, daß die Streifenden auf gerichtlichem Wege gegen ihre Verleumder vor­scheint die geforderte Lohnerhöhung durchaus nicht beträchtlich. gehen. Es sind nicht weniger als 350 Beleidigungsklagen der Bei den Verhandlungen ist vorläufig noch nichts herausgekommen. Streifenden gegen Berlingske Tidende" und" Nationaltidende" Einem Vorschlage der Verbandsvertreter entsprechend, werden die in Vorbereitung, zwei reaktionäre Blätter, die sich in der Be­Meister einen Entwurf aufstellen, aus dem ersichtlich ist, wie weit schimpfung der organisierten Arbeiterschaft besonders hervorgetan fie den Forderungen der Arbeiter entgegenzukommen bereit sind. Sobald der Entwurf vorliegt findet eine neue Verhandlung der beiderseitigen Vertreter statt, über deren Ergebnis dann die Ver­Der Generalftreik in Bilbao. trauensmänner- bezw. die Verbandsversammlung zu entscheiden hat. Von der Regierung wird eine strenge Telegraphengenfur geübt. Buchbinderverband, Zahlstelle Berlin . Die Differenzen bei der Es ist deswegen schwer, ein Bild von der wirklichen Lage zu be­Firma H. Lochbaum, Alexandrinenstraße 97, find beigelegt. Die fommen, da man ganz auf die offiziösen Schwindelnachrichten im Sperre ist aufgehoben. Die Ortsverwaltung. Stile der bekannten Kriegsberichte aus Moabit angewiesen ist.

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haben.

Letzte Nachrichten.

Eine zweijährige Muttermörderin.

Budapest , 15. September. ( Pr.- Tel.) Jn Maygar Ghepes wurde ein zweijähriges Kind zur Muttermörderin. Das, zweis jährige Mädchen Mitra 3surkuca, das im Bett bei der schlafen­den Mutter lag, bemächtigte sich eines auf dem Nachttischchen liegenden Revolvers des Vaters und spielte damit. Die Waffe ging los und die Kugel tötete die Mutter, Hungerrevolte.

Bom Streik bei Stiller ist zu berichten, daß es der Firma ge- Alle diese Meldungen sind natürlich mit der größten Vorsicht auf­lungen ist, 2 Leute, die soeben von außerhalb zugereist sind, als zunehmen. Wir lassen einige derselben folgen: Arbeitswillige anauwerben. Ein Herr Julius Goldstein , ge­Madrid, 15, September. Es wird amtlich bekanntgegeben, Prag , 15. September. ( B. H. ) Nach hier vorliegenden Mel­werbsmäßiger Stellenbermittler, Alexander Straße 33. sucht meh­daß der Ausstand in den Grubengebieten von 2angreo bungen finden in Neu- Bata und Siepen große Straßenfund rere Hausdiener, Radfahrer usw. für die Firma Stiller. Alle an­und Mieres beendet ist. deren Bezugsquellen haben anscheinend versagt. Da der Firma gebungen gegen die Lebensmittelhändler statt. Diese wurden tätlich tein gewerbliches Personal zur Verfügung steht, werden Palete angegriffen und mußten flüchten. usm. in Autodroschten unter Begleitung der sogenannten Steh fragenproletarier befördert. Deutscher Transportarbeiterverband.

Deutsches Reich . Unternehmeranstand.

Worauf ein Unternehmer schnell zu antworten weiß und worauf er feine Antwort findet, zeigt ein Briefwechsel, den die Berantw. Redakt.: Nichard Barth, Berlin . Inseratenteil verantw.:

Aus Bilbao wird gemeldet, die Ausständigen haben die Eisenbahnen an verschiedenen Punkten unterbrochen, die Arbeits. willigen mit Steinen beworfen und an den Arbeiten zur Wieder­herstellung der Bahnstrecken gehindert, sowie die Telephon- und Telegraphenlinien unterbrochen. Es ist auch gestern zu Zu­sammenstößen zwischen den Ausständigen und Gendarmen ge= fommen. Es fehlt an Brot. Aus San Sebastian wird gemeldet, daß sich die Arbeitervereine dafür entschieden haben, von heute an den Ausstand in Bilbao zu unterstützen.

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Th. Glocke, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u Verlagsanstalt

Ein Dorf in Flammen. Brüffel, 15. September. ( W. T. B.) In dem Dorfe Cler. mont- Thimister bei Verviers ist eine Feuersbrunft ausge brochen. Bis um 4 Uhr nachmittags sind über zehn Wohnhäuser abgebrannt.

Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsbl