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Demokraten"Eonhle befti Erfolg unserer Genossen keinen Eintrag tun. Die Hälfte der Teilnehmer rückte vielmehr zu deg Sozia- listen aus und trug ihre Zeichen. pollreNict,»«, emchtKcbcs ukw, Zweimal 600 Mark Geldstrafe! ' Anfang Januar d. I. wurde auf.den Eisendahnschienen beim Sternschanzcnbahnhof in Hamburg   ein 74 jähriger Eisen- bahnarbeiter von einem Zuge ersaht und sofort getötet. Im Hamburger Echo" erschien darüber eine Notiz, in der ge- sprachen wurve von der Sparwut des Eisenbahnfiskus, der nicht einmal vor der Ausbeutung alter Leute zurückschrecke. Mehr als drei Monate später schickte die Eisenbahwdirektion Altona unserem Hamburger   Parteiblatt eine Berichtigung zu, in der behauptet wuroe, der alte Mann habe nur Reinigungsarbeiten verrichtet und habe auf den Schienen nichts zu tun gehabt. DasEcho" druckte dieBerichtigung" ab, erhielt aber trotzdem eine Anllage zugestellt wegen übler Nach- rede und Beleidigung auS§ 185 des Strafgesetzbuchs. Am Dienstag hatte sich nun Genoste Ernst K ö p k e als Verantwortlicher Redakteur vor der Straftammer II des Landgerichts wegen Beleidigung des Eisenbahnfiskus zu verantworten. Durch Zeugenvernehmung wurde dieBerichtigung" der Eisenbahndirektion dahin berichtigt, dah der alte zu Tode gekommene Mann tatsächlich noch den ge- fährlichen Schienendien st versehen hat. Die Eisenbahn- Direktion erklärt aber, der Manr habe nicht pensioniert werden wollen, weshalb er den höchsten Lohn für solche Arbeiten 3,80 M. pro Tag bezogen habe, wie er auch eine Alterspension von 195 M. bezog. Trotz dieser Richtigstellrng beantragt der Staatsanwalt eine «Äesängnisstrafe von einem Monat, da diese Kampfeswcise typisch sei für das System der so�aldemokratischen Presse, Behörden her- unterzureihen und Arbeiter unzufrieden zu machen. Verteidiger Dr. Herz trat diesen Aisführungen energisch entgegen und bean- tragte, weil der Wahrhiitsbeweis erbracht sei, die Freisprechung des Angeklagten. Nach langer Beratung erkennt das Gericht auf -eine Geldstrafe von 600 Mark oder 60 Tage Gefängnis. Der Wahr- heitsbeweis sei nicht(tlungen, weil der alte Mann hätte pensio- niert werden können, wenn er eS gewollt hätte. Am Donnerstag hatte sich Genosse K ö pke wegen Beleidigung des Redakteurs Hülbe von denHamburger Nachrichten" zu ver- » führt seit Jahren in äusserst aggressiver Weise -ie Sozialdemokratie, die er bis in ihregeheim- " verfolgt. Er steckt seine Nase in diesozial- chtöpfe" des Gewerkschaftshauses, er läht den lern an der angeblich schlechten Ausführung der ____________ M---. rProduktions-Bauten in Hamburg  (wegen dieser Behauptuiz ist er vor kurzem zu 100 M. Geldstrafe ver- urteilt worden, a sein Wahrheitsbeweis völlig vorbeigelangl, wie er auch das aus Hintertreppen zusammengetragene Material, wie der Verteidiger e rz ausführte, für seine Zwecke fruktifiziert. Als im April d. I. ie Wogen der Strassenbahnerbewegung Hamburgs hochgingen, sucht e den Strassenbahnern dasStandesbewuhtsein" antworten. Hi den Kampf geg stcn Schlupfww demokratischen Zukunftsstaat st Malerarbeiten ...g' *36*» fachen an 61 W* 'chrieb:Ter Strahenbahner ist nicht mit dem ierkutscher zusammen in einen Verband zu . im Durchschnitt das Empfinden dafür, datz roletarier fem soll. Das Gleichheitsprinzip der Praxis Fiasko gemacht." Diese Aus- sHamburger Echo" in seiner Nr. 86 vom i darin einige Ausdrücke wiePretzgesinde" er" vor, weil Hübbe sich gerade für solche e Trinkgeld empfangen. Hierin erblickte der ?rwurf der Bestechlichkeit, den er mit Ge- hte. Dr. Herz erhob gegen Hübbe Wider- cemSozialdemokratische Jugendverrohung" tifcl die Sozialdemokratie moralisch verantwortlich für eine Bluttat, die ein 12jähriger Zeitungsjunge, .. scharfmacherischenHamburger Neuesten Nachrichten", la.-sßcn Mädchen begangen hatte. Ter Vater dieses zu schärfen, ind Hasenarbeiter bringen. EL s er mit Gewal hat wieder en Äffr' t undTrinkge , Kategorien »» ein Schnbeamter, vervahrte sich in einer denHamburger W.achrichten" zustellten Betätigung, Anhänger der S'ozialdemo- ckratre zu sein. Dr. Herz b-tonte, dass nach der Reichsgerichts- judikatur solche �ollektivbeleidgungen strafbar seien, wie auch wiederholt Sozi-Aemokraien legen des AusdrucksReichslügen- verband" bestraft ldr  ''«n seien. Hübbe wollte unter Beweis stellen, daß der bürgerliche itungsjnge Aeusscrungen fallen gelassen habe,die aus den'llen kateckismus der Sozialdemokratie stammen". DaS Ger f gir, auf dieses Anerbieten nicht ein, indem es ausführte, be>. tflrfel böten genügend Vdaterial zur Entscheidung, ob Beleidigungen-orläaen. Das Gericht sprach den Merbcklagten frei, weil dieser mir Weltanschauungen, aber nicht e Person des Angeklagten Köpke angegriffen habe, und verurtei Genossen Köpke zu der Kleinig- keit von 600 Mark Geldstrafe sr 120 Tagen Gefängnis. In der scharf zugespitzten UrteilSbegrvung hob der Vorsitzende, Amts richter Dr. B ehrend s. hcrvedass eine solche öffentliche Beleidi gung nicht mit Ältweiberklatschif eine Stufe gestellt werden könne, weshalb auf eine hohe Gckdstr erkannt werden müsse. Also in zwei Tagen hat t hanseatische Gerechtigkeit 1200 M. Geldstrafe gegen einen soziamokratischen Presssünder erkannt. Eine sehr beachtenswerte Seifig! Scialee* Bom �istbotenelenb. Aus Halle a. S. berichtwan uns: DaS Land mit derge füllten Kompottschüssel" wirdeder einmal recht drastisch illustriert durch ein Dienstzeugnis, dider 26jährigcn Dienstmagd Anna Essebier von hier von dem:beramtmann BaldamuS von der Domäne Dohndorf nach 13täer Dienstzeit ausgestellt worden ist Es lautet: Konnte den Dienst n weiter versehen, weil sie ihr Kind ! nicht geeignet anderwärts erbringen konnte. War im Dienst | brauchbar." Welch furchtbare Anklagsgen die heutige Gesellschaftsordnung enthalten diese dürren Wor Auf einer grossen Domäne findet sich nicht ein Plätzchen für«mit Sorgen zur Welt gekommene? Kindchen. Was hätte der Mu und dem Kind« nicht alles passieren können, wenn die Proletari, nicht sobald bei einem einfachen Gutsbesitzer Unterkunft ßefun hätte?... Das ist die gesicherte Existenz der Arbeiter bis ihohe Alter hinein! Seried- Leitung. Eine RSverdandSwaffe. DieVosfilche Zeitun�ehaiiptet in ihrem Freitag Abend- blast, in dem Prozeß Dr. L ig gegen unseren Genossen Barth sei.ein umfangreicher Bew über die sozialdemokratische Miss» Wirtschaft in der Mühlhausttadtverwaltung angetreten". Diese Behauptung ist wie diePche Zeitung" ans unserem auSfllhr- USen Bericht und dem Urteilte entnehmen können, unwahr- D-r Kläger erklärte auSdrück er klage nur wegen formaler Beleidigung und trat keine Beweis an. Beweis wurde auf Antrag des Sngeklagt'erhoben, um durch die veweiS- aufnabm« festzustellen, daß:. Ludwig unwahre Behauptungen aufgestellt habe. Dieser Bis ist auch geführt. DaS Gericht nahm aber an. der Bewei-ass Dr. Ludwig wissentlich die Nnwahrheil gesagt habe, secht erbracht. Gegen da« unhaltbare Urteil ist Berufung eingelegt_ Die Abrüstzfrage vor Gericht. Eine Beleidigungsklage Militärschriftsteller» Oberst a. D. Gardke wurde gestern in derufungSinstanz vor derStraskammer des LondgerlchiS II unter% des LandgerichtSratS Ellendt ver- handelt. Die vom Justizr�oss« vertretene Klage richtete sich 9««« den Chefredalseur befymnitzei Tageblattes". Kafchke, der vom Rechtsanwalt Paul Brebereck verteidigt wurde. Der Prival- kläger hatte für eine amerikanische   Zeitschrift auf Ersuchen einen Artikel über die Frage der allgemeinen Abrüstung geschrieben, darin Betrachtungen über die Stärkeverhältnisse der einzelnen maß- gebenden Mächte angestellt und darzutun versucht, datz die drei grossen germanischen Nationen England, Deutschland   und Amerika  in ihrem eigenen Interesse mit ihren Rüstungen aufhören sollten. Dieser für ein amerikanisches Blatt in deutscher Sprache geschrie- bene und ins Englische übersetzte Artikel war ohne Zutun des Privatklägers in der englischen ZeitschriftNashs Magazin" ab- gedruckt worden. Ein Passus des Artikels war von englischen Chauvinisten missverständlich dahin interpretiert worden,-daß die Friedensliebe der Deutschen   verdächtig und die Furcht der Eng- länder vor einer feindlichen Invasion durchaus berechtigt erscheine. Gegen diesen Artikel richtete sich ein Artikel desChemnitzer Tage- blattes" unter der UeberschriftPfui!". Darin wurde eine scharfe Kritik an der angeblichen, aber nicht zutreffenden Tatsache geübt, daß ein früherer hoher Offizier in einer englischen Zeitschrift in englischer Sprache einen Artikel veröffentliche und die englische Nation vor dem Deutschen Reiche warne. Das sei eineSchandtat". Das Schöffengericht hatte dem Angeklagten an sich den Schutz de? Z 193 zugebilligt, aber wegen der beleidigenden Form des Ar- tikels auf Grund des§ 185 des Strafgesetzbuchs auf 100 Mark Geldstrafe erkannt. Justizrat Mosse beantragte in der gestrigen Verhandlung die Bestrafung auch auS 8 186, da nachweisbar unwahre Tatsachen behauptet worden seien. Rechtsanwalt Brrderek bean­tragte die Verwerfung der Berufung. Der Angeklagte habe als nationaler Publizist alle Veranlassung zu einer scharfen Kritik gehabt. Das Gericht hielt die Anwendung auch des 8 186 für geboten. Eine nicht erweislich wahre Tatsache sei die Behauptung, datz der Privatkläger England vor Deutschland   gewarnt habe. Ohne Zweifel verfolgte der Privatkläger mit seinem Artikel ehrlich den Zweck, für Frieden und Abrüstung zu wirken, vielleicht könnte man sagen, der in Frage stehende Passus sei ungeschickt und nicht sehr geeignet, diesen Zweck zu fördern, sondern vielleicht geeignet, die englischen Leser in der Meinung zu bestärken, datz ihre Jnvasions- furcht berechtigt sei. Auch die Behauptung, dass der Privatkläger den Artikel gerade in eine englische Zeitung lanciert habe, sei nicht erweislich wahr. Abweichend von dem erstenRichter habe das Gericht dem Angeklagten den Schutz des 8 193 des Strafgesetzbuchs nicht zugebilligt, im übrigen aber berücksichtigt, datz der Angeklagte von seinem subjektiven Standpunkte aus geglaubt habe, seiner patrioti- fchen Entrüstung Ausdruck geben zu müssen.' Der Gerichtshof hat aber auch bei der Anwendung des 8 186 die Geldstrafe von 100 M. für ausreichend erachtet und dem Privatkläger die Publikations- befugniS imChemnitzer Tageblatt" zugesprochen. Eine gemeingefährliche Betrügerin, die zahlreiche arme Familien empfindlich geschädigt hat, wurde gestern von der 4. Strafkammer des Landgerichts I   auf längere Zeit unschädlich gemacht. Aus der Untersuchungshaft wurde die 21jährige Fabrikarbeiterin Else Mertens vorgeführt, um sich wegen Betruges im strafschärfenden Rückfalle zu verantworten. Die An- geklagte ist schon zweimal wegen eine? ähnlichen abgefeimten Schwindels zu 4 bzw. 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nachdem sie am 20. Juni d. Js. aus der Strafanstalt entlassen worden war, nahm sie sofort ihre Betrügereien wieder auf. Sie sprach auf der Strasse Kinder an, die von ihren Eltern geschickt waren, Einkäufe und andere Besorgungen zu erledigen. Unter dem Versprechen, ihnen eine Belohnung von 10 Pf. zu geben, schickte sie die Kinder mit irgendeinem Auftrage in ein Haus hinein, wobei sie fingierte Namen anwendete. In zahlreichen Fällen nahm sie den Kindern die Einholetaschen und das Portemonnaie weg, unter der Angabe, die Sachen solange aufbewahren zu wollen. Wenn die Kinder dann, nachdem sie längere Zeit vergeblich in den Häusern herumgesucht hatten, wieder auf die Strasse kamen, war vie An- geklagte natürlich verschwunden. Zu diesen Schwindeleien suchte sich die Angeklagte zumeist den Norden Berlins   und den Stadtteil Moabit   aus. In mehreren Fällen nahm sie Kindern, deren Mütter sich durch Heimarbeit einen geringen Verdienst verschafft hatten, das Geld ab, so dass die Familie in die schlimmste Bedrängnis geriet. In anderen Fällen schwindelte sie den Kindern Kleidungsstücke und andere Sachen ab, welche sie abliefern sollten. DaS Gericht erkannte auf 2Vj Jahre Gefängnis unter Anrechnung von einem Monat der erlittenen Untersuchungshaft. Schmiergrldcrunwesen im Berliner   Baugewerbe. Die im Berliner   Baugewerbe vielfach herrschende Geschäfts- moral wurde in einer vor der 6. Strafkammer des Landgerichts I  verhandelten Anklagefache eigenartig beleuchtet. Die auf Betrug läutende Anklage richtete sich gegen den Architekten Paul Geldner- Westend  . Der Angeklagte war als Bauleiter mit dem Umbau eines Geschäftshauses in der Friedrichstrahe betraut gewesen; er hatte seinerzeit bei dem Vertra�sabschluh dem betrefseriden Bauherrn in bestimmter Form zugesichert, ausser seinem Bauleiterhonorar keinerlei weitere Nebenverdienste durch Annahme von Provisionen oder Schmiergeldern seitens der Lieferanten und Handwerker haben zu wollen. Diese feste Zusicherung war von dem Angeklagten mehr. fach gebrochen worden. So hatte er unter anderen einem Maurer- meister Bautz-Niederschönhausen, wie von diesem nachträglich ein- gestanden worden war, dazu veranlasst, datz Bautz einen von ihm ursprünglich auf 28 000 M. festgesetzten Kostenaschlag hinter dem Rücken des Bauherrn um 5000 M. erhöhte und diese 5000 M. dem Angeklagten zuwies. Der Angeklagte war für diese strafbare Hand- lung vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 1900 M. ver- urteilt worden. Gegen das Urteil hatte sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Zu dem Berufungstermin waren von dem Angeklagten- als Sachverständige die Architekten Albert Wehe-Westend, der im Be- sitze des Titels Fürstlich Schaumburgischer Hofbaurat, und Ludwig Schmülling, Direktor derBerliner Hochbaugesellschaft", geladen worden. Beide Sachverständige gaben ihr Gutachten dahin ab, daß in j>em Vorgehen deS Angeklagten ein Betrug nicht zu sehen sei, indem sie erklärten, da» Abändern der Handwerker- und Lieferan- tenrechnungcn für den Bauherrn gehöre zu den herrschenden Usancen im Berliner   Baugewerbe. Der Sachverständige Wehe fügte ergänzend hinzu, er seinerseits wende dieses Verfahren sogar den Ministerien als Bauherrn gegenüber an. UebrigenS kenne jeder orientierte Bauherr diese GeschästSiricks der Architekten und lasse deshalb seine Baumeister heimlich kontrollieren: geschehe daS nicht, so komme eben dem Baumeister ein höherer Profit zugute. Im glcick)«» Sinne äusserte sich der Sachverständige Schmülling. Wenn bei seiner Gesellschaft, so bemerkte er, ein Bauherr die Original- kostenanschläge und-Rechnungen selber zu sehen verlangte, so würden die Handwerker von der Gesellschaft veranlasst, für diesen Zweck die Urrechnungen zu ändern und neue, entsprechend erhöhte Rechnungen einzureichen. Die Strafkammer, unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hübel, erklärte in ihrem Urteil den Betrug Landgerichtsdirektors Göbel, erklärte in ihrem Urteil.-den Betrug Berücksichtigung der nach den Aussagen der beiden Sachverständigen in dem Berliner   Baugewerbe herrschenden Usancen, über die ein moralische« Urteil zu fallen, nickt Sache des Gericht? sei, mildernde Umstände zubilligen zu sollen und verurteilte den Angeklagten wegen Betruges zu 1000 M. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte einen Monat Gefängnis beantragt._ Ein ausgerissener Bart, der fürsorglich in ZeituimSpapier eingewickelt war, bildete das corpus äelicti" in einer Strafsache, die gestern vor dem Schöffen- oericht Berlin-Wedding zur Verhandlung kam. Wegen gcmrinschaft- licher Körperverletzung waren die Witwe Auguste Stendel und der Invalide Emil Semann angeklagt. Als Belastungszeuge trat der 82jährise Vater dev Angeklagten Stendel, der Invalide Boggai, auf. Die 4Sjährige Angeklagte Stendel unterhielt mit dem ö5jährigen Mitangeklagten Semann seit mehreren Jahren zarte Beziehungen, die allerdings hin und wieder durch ihren alten Vater, der als dritter im Bunde   in der Wohnung hauste, getrübt wurden. Der alte Herr, der die Feldzüge mitgemacht hatte, konnte nämlich, wenn ihm irgend etwas nicht Patzte, sehr energisch werden und dann den ersten besten Gegenstand, der ihm gerade in die Hände fiel, als Waffe benutzen. Zwischen ihm und dem bbjährigen Schw:e- gersohn in spe kam es häusig zu Reibereien, bei denen der alte Herr jedoch stets die Oberhand behielt. Als es am 24. Mai wieder zu einer derartigen Szene kam, soll sich der Zweiundachtzigjährige ju* in grimmiger Wut auf Scmann gestürzt und ihn unter dev Drohung, ihmdie Nase abzudrehen", an der Nase gepackt Habens Semann revanchierte sich dadurch, datz er den Alten an seinem Barte packte. Bei dem nu entstehenden Ringkampf, bei welchem die Nase des S. tatsächlich etwas stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, blieb plötzlich der schöne weisse Bart in den Händen des Semann. Da sich auch die Tochter bei dieser Rauferei beteiligt hatte, wurde gegen beide Anklage wegen Körperverletzung erhoben. Zu der gestrigen Verhandlung brachte der als Zeuge erschienene Vater seinen in ZeiiungSpapier eingewickelien Bart mit, den er dem Gerichtshöfe mit wehmütiger Miene vorwies. Der Staats- anwalt beantragte je 50 Mk. Geldstrafe. Das Gericht nahm jedoch an, datz hier ein typischer Fall von Notwehr vorliege und erkannte auf Freisprechung der beiden Angeklagten. Untersuchung von Schweinefleisch. Der Fleischhändler Seib hatte Schweinefleisch, daS in Mccklen-- bürg ausgeschlachtet war, und dortige amtliche Untersuchungs- stempel trug, in der Berliner   Zentralmarkthallc zum Verkauf ge- bracht. Auf Grund der Berliner   Gemeindebeschlüsse von 1894, die gemäss dem Schlachthausgesetz ergangen sind, wurde er vom Land- gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er das Fleisch vor dem Feilhalten in Berlin   nicht von einem Berliner   beamteten Tierarzt hatte untersuchen lassen. Das Kammergericht hob dieser Tage das Urteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Entscheidung an das Landgericht zurück. Es führte aus: Seit dem preußischen Aus- führungsgesetz von 1902, in Äerbin-dung mit dem Reichs-Fleisch- beschaugesetz von 1900, könne eine nochmalige tierärztliche Unter- suchung am VerkaufSorte eingeführten, auswärts geschlachteten Fleisches nicht allgemein gefordert werden, wenn eS bereits am Schlachtort gehörig untersucht und der Befund durch Stempel er- kenntlich sei. Zugelassen sei für diesen Fall nur eine Un-tersuchung, um festzustellen, ob es inzwischen verdorben sei oder sonstige ge- sunbyeitsschädliche Veränderungen in derBeschaffenheiterlittenhabe. Insoweit als das alte Berliner   Regulativ von 1894 etwas anderes etwa bestimme, wäre es unanwendbar. Gleichwohl könne Frei- sprechung nicht erfolgen. Durch eine Aenderung des Regulativs vom Jahre 1903 sei bestimmt worden, datz eingeführtes frisches Schweine- fleisch als auf Trichinen bereits untersucht mir gelte, wenn die Beurkundung(Stempel usw.) in bestimmter Weise erfolgt sei. Diese Bestimmung sei gültig. Das Landgericht müsse deshalb in neuer Verhandlung prüfen, ob die mecklenburgischen Stempel diesen Be- dingungen entsprächen._ Hu 9 aller Alelt. Der anternebmer Lieblinge. Wir haben darüber berichtet, dass in der Nähe von S o e st m Westfalen an einer Talsperre beschäftigte Kroaten einen Poli» z i st e n totgestochen und eine weitere Person verletzt haben- Kurz nach der Bluttat hieß es, dass ein Teil der Kroaten aus- gewiesen sei und dass die ganze Umgegend des Möhnetals, wo das Wasserwerk gebaut wird, aufatme in der Hoffnung, die gefährlicher Burschen loszuwerden. Bald aber biess eS in den Blättern: Keine Ausweisung. DaS Amt in Körbecke ist von der Regierungspräsidenten veranlasst worden, die Answeisungsorder fr etwa 45 Kroaten in ihrem ganzen Umfange zurückzuziehen." Diese Kroaten sind ja allerdings keine organisierten Gewe: schafter, die sich um die Besserung ihrer Lage bemühen. In solck Fällen sind ja die Behörden bei friedlichen Arbeitern mit der Au- Weisung fix bei der Hand. Die Sache scheint sich aber im Müh' derart auszuwachsen, dass es unbedingt nötig ist, energisch das greisen der massgebenden Behörden zu fordern. Wie daS D o munder Amtsblatt berichtet, ertönte in einem Soester L folgender Notschrei: Im Bezirk der Möhnetalsperre sind sich die Bewohner f deS Lebens nicht mehr sicher; Sonntags und abe findet man in Körbecke  . Delecke   und Günne nach eingetrete Dunkelheit fast keinen Einheimischen mehr auf der Strasse. Frem Volk vagabundiert lärmend und häufig schießend in! Strassen umher. Wie erzählt wird, sollen in letzter Zeit an, Sperre beschäftigt gewesen sein 600 Italiener, 400 Kroate 200 andere Ausländer(Holländer, Polen  , Russen) u. 400 deutsche   Arbeiter, sogenannte Monarchisten." Weiter heißt eS dann:Es hat sich namentlich in U letzten Monaten ein wahres Gesindel von Kroaten eingeniste welche nur einige Tage oder gar nicht arbeiten, von einer Barock zur anderen ziehen, durch Falschspiel die ruhigen Arbeiter ouSbeuter sogar am hellen Tage mit Revolvern auf der Strasse schießen unt dergleichen. ES wurde deshalb in der ganzen Gegend als eine Er> lösung begrüßt, als nach der Ermordung des Polizeidieners Wulf bekannt wurde, dass seitens der Polizeibehörde in Körbecke gerade die gefährlichsten Elemente als lästige Ausländer die Ausweisung»« Verfügung erhalten hatten. Wie jetzt bekanntwird, soll auf eine Beschwerde eines Unternehmer« hin der Herr Regierungspräsident die Zurücknahme sämt« licher Ausweisungsbefehle verfügt habe. Man sagt, der Unternehmer habe sich beschwert, dass er durch die Ausweisungen Schaden erleiden w L r d e." So geht eS in Preußen-Deutschland  ! DaS der Organisation nicht zugängliche Gesindel darf auch in Zukunft sein Unwesen weiter treiben. Wehe aber, wenn ein klassenbewusster Ausländer eS wagt, sich einer Arbeiterorganisation anzuschliessen oder gar mit seinen deutschen   Arbeitskollegen gemeinsam in den Ausstand tritt I Kleine Notizen. Mit 144 000 M. durchgebrannt. Ein ISjähngn Angestellter des Saarbrücker   Bankhauses Gebr. Röchling   ist mit 144 000 M., die er an die S u l z b a ch e r Filiale abliesem sollte, flüchtig geworden. Im Namen deS Königs! In Dortmund   wurde am Sonn- abend der Arbeiter Franz Jakubowskh hingerichtet. Jakubowsky hatte im Januar d. I. den Kesselheizer S o b e r er- mordet und beraubt. Ein erfolgreiches Gastspiel. Bei der Juwelierfirma Friedrich Weiland am Kohlmarkl in Stettin   wurde in der Nacht zum Sonnabend ein schwerer Einbruch verübt. Die Diebe hatten sich in da« HauS einschließen lassen und dann vom Keller aus da? Gewölbe durchbrochen. Sie raubten Brillanten und Silber« zeug im Werte von 80000 Mark. Da« Näuberunwcseu im Kaukasus  . In dem Marktflecken S t a r y s e n« k i   wurde auf die Markthalle ein Ueberfall ausgeführt, bei dem drei Kaufleute und ein Räuber getötet wurden. Die Banditen raubten alles, was einigen Wert hatte sowie 3000 Rubel in bar. ES gelang, sechs von ihn«» zu verhaften, die sämtlich entwichene Sträflinge sind. Eingegangene DrucKfcbrikten. SiifferottS illustrierter Kolonialkaleuder ISIS. Mit vier ZAmft. druckbcilagen. 12 Kalcnderlopsleistcn und Vigncttcnoriginalen von Th. llrampe, einer Karte von Afrika   und vielen Illustrationen. S04   Seiten. Verlag von Wilh. Süsserolt, Berlin  . Sadrvlaubuch. Berliner   Wegweiser. AinterauSgabe 1S11/1S mit PharuSplan von Berlin  . 25 Pf. PharuS-Berlag, Berlin   SW. 6&