Demokraten"Eonhle befti Erfolg unserer Genossen keinen Eintragtun. Die Hälfte der Teilnehmer rückte vielmehr zu deg Sozia-listen aus und trug ihre Zeichen.pollreNict,»«, emchtKcbcs ukw,Zweimal 600 Mark Geldstrafe!■' Anfang Januar d. I. wurde auf.den Eisendahnschienen beimSternschanzcnbahnhof in Hamburg ein 74 jähriger Eisen-bahnarbeiter von einem Zuge ersaht und sofort getötet. Im„Hamburger Echo" erschien darüber eine Notiz, in der ge-sprachen wurve von der Sparwut des Eisenbahnfiskus,der nicht einmal vor der Ausbeutung alter Leutezurückschrecke. Mehr als drei Monate später schickte dieEisenbahwdirektion Altona unserem Hamburger Parteiblatt eineBerichtigung zu, in der behauptet wuroe, der alte Mann habe nurReinigungsarbeiten verrichtet und habe auf den Schienennichts zu tun gehabt. Das„Echo" druckte die„Berichtigung"ab, erhielt aber trotzdem eine Anllage zugestellt wegen übler Nach-rede und Beleidigung auS§ 185 des Strafgesetzbuchs. Am Dienstaghatte sich nun Genoste Ernst K ö p k e als Verantwortlicher Redakteurvor der Straftammer II des Landgerichts wegen Beleidigung desEisenbahnfiskus zu verantworten. Durch Zeugenvernehmung wurdedie„Berichtigung" der Eisenbahndirektion dahin berichtigt,dah der alte zu Tode gekommene Mann tatsächlich noch den ge-fährlichen Schienendien st versehen hat. Die Eisenbahn-Direktion erklärt aber, der Manr habe nicht pensioniert werdenwollen, weshalb er den höchsten Lohn für solche Arbeiten— 3,80 M.pro Tag— bezogen habe, wie er auch eine Alterspension von 195 M.bezog. Trotz dieser Richtigstellrng beantragt der Staatsanwalt eine«Äesängnisstrafe von einem Monat, da diese Kampfeswcise typischsei für das System der so�aldemokratischen Presse, Behörden her-unterzureihen und Arbeiter unzufrieden zu machen. VerteidigerDr. Herz trat diesen Aisführungen energisch entgegen und bean-tragte, weil der Wahrhiitsbeweis erbracht sei, die Freisprechungdes Angeklagten. Nach langer Beratung erkennt das Gericht auf-eine Geldstrafe von 600 Mark oder 60 Tage Gefängnis. Der Wahr-heitsbeweis sei nicht(tlungen, weil der alte Mann hätte pensio-niert werden können, wenn er eS gewollt hätte.Am Donnerstag hatte sich Genosse K ö pke wegen Beleidigungdes Redakteurs Hülbe von den„Hamburger Nachrichten" zu ver-» führt seit Jahren in äusserst aggressiver Weise-ie Sozialdemokratie, die er bis in ihre„geheim-" verfolgt. Er steckt seine Nase in die„sozial-chtöpfe" des Gewerkschaftshauses, er läht denlern an der angeblich schlechten Ausführung der____________ M---. r„Produktions-Bauten in Hamburg(wegendieser Behauptuiz ist er vor kurzem zu 100 M. Geldstrafe ver-urteilt worden, a sein Wahrheitsbeweis völlig vorbeigelangl, wieer auch das aus Hintertreppen zusammengetragene Material, wieder Verteidiger e rz ausführte, für seine Zwecke fruktifiziert. Alsim April d. I. ie Wogen der Strassenbahnerbewegung Hamburgshochgingen, sucht e den Strassenbahnern das„Standesbewuhtsein"antworten. Hiden Kampf gegstcn SchlupfwwdemokratischenZukunftsstaat stMalerarbeiten...g'*36*»fachenan 61W*'chrieb:„Ter Strahenbahner ist nicht mit demierkutscher zusammen in einen Verband zu. im Durchschnitt das Empfinden dafür, datzroletarier fem soll. Das Gleichheitsprinzipder Praxis Fiasko gemacht." Diese Aus-s„Hamburger Echo" in seiner Nr. 86 vomi darin einige Ausdrücke wie„Pretzgesinde"er" vor, weil Hübbe sich gerade für solchee Trinkgeld empfangen. Hierin erblickte der?rwurf der Bestechlichkeit, den er mit Ge-hte. Dr. Herz erhob gegen Hübbe Wider-cem„Sozialdemokratische Jugendverrohung"•tifcl die Sozialdemokratie moralisch verantwortlichfür eine Bluttat, die ein 12jähriger Zeitungsjunge,.. scharfmacherischen„Hamburger Neuesten Nachrichten",la.�-sßcn Mädchen begangen hatte. Ter Vater dieseszu schärfen, indHasenarbeiterbringen. EL ser mit Gewalhat wieder enÄffr' tund„Trinkge, Kategorien»»ein Schnbeamter, vervahrte sich in einer den„HamburgerW.achrichten" zustellten Betätigung, Anhänger der S'ozialdemo-ckratre zu sein. Dr. Herz b-tonte, dass nach der Reichsgerichts-judikatur solche �ollektivbeleidgungen strafbar seien, wie auchwiederholt Sozi-Aemokraien legen des Ausdrucks„Reichslügen-verband" bestraft ldr''«n seien. Hübbe wollte unter Beweis stellen,daß der bürgerliche itungsjnge Aeusscrungen fallen gelassenhabe,„die aus den'llen kateckismus der Sozialdemokratiestammen". DaS Ger f gir, auf dieses Anerbieten nicht ein,indem es ausführte, be>. tflrfel böten genügend Vdaterial zurEntscheidung, ob Beleidigungen-orläaen.Das Gericht sprach den Merbcklagten frei, weil dieser mirWeltanschauungen, aber nicht e Person des Angeklagten Köpkeangegriffen habe, und verurtei Genossen Köpke zu der Kleinig-keit von 600 Mark Geldstrafe sr 120 Tagen Gefängnis. In derscharf zugespitzten UrteilSbegrvung hob der Vorsitzende, Amtsrichter Dr. B ehrend s. hcrvedass eine solche öffentliche Beleidigung nicht mit Ältweiberklatschif eine Stufe gestellt werden könne,weshalb auf eine hohe Gckdstr erkannt werden müsse.Also in zwei Tagen hat t hanseatische Gerechtigkeit 1200 M.Geldstrafe gegen einen soziamokratischen Presssünder erkannt.Eine sehr beachtenswerte Seifig!Scialee*Bom �istbotenelenb.Aus Halle a. S. berichtwan uns: DaS Land mit der„gefüllten Kompottschüssel" wirdeder einmal recht drastisch illustriertdurch ein Dienstzeugnis, dider 26jährigcn Dienstmagd AnnaEssebier von hier von dem:beramtmann BaldamuS von derDomäne Dohndorf nach 13täer Dienstzeit ausgestellt worden istEs lautet:„Konnte den Dienst n weiter versehen, weil sie ihr Kind! nicht geeignet anderwärts erbringen konnte. War im Dienst| brauchbar."Welch furchtbare Anklagsgen die heutige Gesellschaftsordnungenthalten diese dürren Wor Auf einer grossen Domäne findetsich nicht ein Plätzchen für«mit Sorgen zur Welt gekommene?Kindchen. Was hätte der Mu und dem Kind« nicht alles passierenkönnen, wenn die Proletari, nicht sobald bei einem einfachenGutsbesitzer Unterkunft ßefun hätte?... Das ist die gesicherteExistenz der Arbeiter bis ihohe Alter hinein!Seried- Leitung.Eine RSverdandSwaffe.Die„Vosfilche Zeitun�ehaiiptet in ihrem Freitag Abend-blast, in dem Prozeß Dr. L ig gegen unseren Genossen Barthsei.ein umfangreicher Bew über die sozialdemokratische Miss»Wirtschaft in der Mühlhausttadtverwaltung angetreten". DieseBehauptung ist wie die„Pche Zeitung" ans unserem auSfllhr-USen Bericht und dem Urteilte entnehmen können, unwahr-D-r Kläger erklärte auSdrück er klage nur wegen formalerBeleidigung und trat keine Beweis an. Beweis wurde aufAntrag des Sngeklagt'erhoben, um durch die veweiS-aufnabm« festzustellen, daß:. Ludwig unwahre Behauptungenaufgestellt habe. Dieser Bis ist auch geführt. DaS Gerichtnahm aber an. der Bewei-ass Dr. Ludwig wissentlich dieNnwahrheil gesagt habe, secht erbracht. Gegen da« unhaltbareUrteil ist Berufung eingelegt_Die Abrüstzfrage vor Gericht.Eine Beleidigungsklage Militärschriftsteller» Oberst a. D.Gardke wurde gestern in derufungSinstanz vor derStraskammerdes LondgerlchiS II unter% des LandgerichtSratS Ellendt ver-handelt. Die vom Justizr�oss« vertretene Klage richtete sich9««« den Chefredalseur befymnitzei Tageblattes". Kafchke, dervom Rechtsanwalt Paul Brebereck verteidigt wurde. Der Prival-kläger hatte für eine amerikanische Zeitschrift auf Ersuchen einenArtikel über die Frage der allgemeinen Abrüstung geschrieben,darin Betrachtungen über die Stärkeverhältnisse der einzelnen maß-gebenden Mächte angestellt und darzutun versucht, datz die dreigrossen germanischen Nationen England, Deutschland und Amerikain ihrem eigenen Interesse mit ihren Rüstungen aufhören sollten.Dieser für ein amerikanisches Blatt in deutscher Sprache geschrie-bene und ins Englische übersetzte Artikel war ohne Zutun desPrivatklägers in der englischen Zeitschrift„Nashs Magazin" ab-gedruckt worden. Ein Passus des Artikels war von englischenChauvinisten missverständlich dahin interpretiert worden,-daß dieFriedensliebe der Deutschen verdächtig und die Furcht der Eng-länder vor einer feindlichen Invasion durchaus berechtigt erscheine.Gegen diesen Artikel richtete sich ein Artikel des„Chemnitzer Tage-blattes" unter der Ueberschrift„Pfui!". Darin wurde eine scharfeKritik an der angeblichen, aber nicht zutreffenden Tatsache geübt,daß ein früherer hoher Offizier in einer englischen Zeitschrift inenglischer Sprache einen Artikel veröffentliche und die englischeNation vor dem Deutschen Reiche warne. Das sei eine„Schandtat".— Das Schöffengericht hatte dem Angeklagten an sich den Schutzde? Z 193 zugebilligt, aber wegen der beleidigenden Form des Ar-tikels auf Grund des§ 185 des Strafgesetzbuchs auf 100 MarkGeldstrafe erkannt.— Justizrat Mosse beantragte in der gestrigenVerhandlung die Bestrafung auch auS 8 186, da nachweisbar unwahreTatsachen behauptet worden seien.— Rechtsanwalt Brrderek beantragte die Verwerfung der Berufung. Der Angeklagte habe alsnationaler Publizist alle Veranlassung zu einer scharfen Kritikgehabt.— Das Gericht hielt die Anwendung auch des 8 186 fürgeboten. Eine nicht erweislich wahre Tatsache sei die Behauptung,datz der Privatkläger England vor Deutschland gewarnt habe. OhneZweifel verfolgte der Privatkläger mit seinem Artikel ehrlich denZweck, für Frieden und Abrüstung zu wirken, vielleicht könnte mansagen, der in Frage stehende Passus sei ungeschickt und nicht sehrgeeignet, diesen Zweck zu fördern, sondern vielleicht geeignet, dieenglischen Leser in der Meinung zu bestärken, datz ihre Jnvasions-furcht berechtigt sei. Auch die Behauptung, dass der Privatklägerden Artikel gerade in eine englische Zeitung lanciert habe, sei nichterweislich wahr. Abweichend von dem erstenRichter habe das Gerichtdem Angeklagten den Schutz des 8 193 des Strafgesetzbuchs nichtzugebilligt, im übrigen aber berücksichtigt, datz der Angeklagte vonseinem subjektiven Standpunkte aus geglaubt habe, seiner patrioti-fchen Entrüstung Ausdruck geben zu müssen.' Der Gerichtshof hataber auch bei der Anwendung des 8 186 die Geldstrafe von 100 M.für ausreichend erachtet und dem Privatkläger die Publikations-befugniS im„Chemnitzer Tageblatt" zugesprochen.Eine gemeingefährliche Betrügerin,die zahlreiche arme Familien empfindlich geschädigt hat, wurdegestern von der 4. Strafkammer des Landgerichts I auf längereZeit unschädlich gemacht. Aus der Untersuchungshaft wurde die21jährige Fabrikarbeiterin Else Mertens vorgeführt, um sich wegenBetruges im strafschärfenden Rückfalle zu verantworten. Die An-geklagte ist schon zweimal wegen eine? ähnlichen abgefeimtenSchwindels zu 4 bzw. 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden.Nachdem sie am 20. Juni d. Js. aus der Strafanstalt entlassenworden war, nahm sie sofort ihre Betrügereien wieder auf. Siesprach auf der Strasse Kinder an, die von ihren Eltern geschicktwaren, Einkäufe und andere Besorgungen zu erledigen. Unter demVersprechen, ihnen eine Belohnung von 10 Pf. zu geben, schickte siedie Kinder mit irgendeinem Auftrage in ein Haus hinein, wobeisie fingierte Namen anwendete. In zahlreichen Fällen nahm sieden Kindern die Einholetaschen und das Portemonnaie weg, unterder Angabe, die Sachen solange aufbewahren zu wollen. Wenn dieKinder dann, nachdem sie längere Zeit vergeblich in den Häusernherumgesucht hatten, wieder auf die Strasse kamen, war vie An-geklagte natürlich verschwunden. Zu diesen Schwindeleien suchtesich die Angeklagte zumeist den Norden Berlins und den StadtteilMoabit aus. In mehreren Fällen nahm sie Kindern, deren Müttersich durch Heimarbeit einen geringen Verdienst verschafft hatten, dasGeld ab, so dass die Familie in die schlimmste Bedrängnis geriet.In anderen Fällen schwindelte sie den Kindern Kleidungsstückeund andere Sachen ab, welche sie abliefern sollten. DaS Gerichterkannte auf 2Vj Jahre Gefängnis unter Anrechnung von einemMonat der erlittenen Untersuchungshaft.Schmiergrldcrunwesen im Berliner Baugewerbe.Die im Berliner Baugewerbe vielfach herrschende Geschäfts-moral wurde in einer vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Iverhandelten Anklagefache eigenartig beleuchtet. Die auf Betrugläutende Anklage richtete sich gegen den Architekten Paul Geldner-Westend. Der Angeklagte war als Bauleiter mit dem Umbau einesGeschäftshauses in der Friedrichstrahe betraut gewesen; er hatteseinerzeit bei dem Vertra�sabschluh dem betrefseriden Bauherrn inbestimmter Form zugesichert, ausser seinem Bauleiterhonorarkeinerlei weitere Nebenverdienste durch Annahme von Provisionenoder Schmiergeldern seitens der Lieferanten und Handwerker habenzu wollen. Diese feste Zusicherung war von dem Angeklagten mehr.fach gebrochen worden. So hatte er unter anderen einem Maurer-meister Bautz-Niederschönhausen, wie von diesem nachträglich ein-gestanden worden war, dazu veranlasst, datz Bautz einen von ihmursprünglich auf 28 000 M. festgesetzten Kostenaschlag hinter demRücken des Bauherrn um 5000 M. erhöhte und diese 5000 M. demAngeklagten zuwies. Der Angeklagte war für diese strafbare Hand-lung vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 1900 M. ver-urteilt worden. Gegen das Urteil hatte sowohl der Staatsanwaltals auch der Angeklagte Berufung eingelegt.Zu dem Berufungstermin waren von dem Angeklagten- alsSachverständige die Architekten Albert Wehe-Westend, der im Be-sitze des Titels Fürstlich Schaumburgischer Hofbaurat, und LudwigSchmülling, Direktor der„Berliner Hochbaugesellschaft", geladenworden. Beide Sachverständige gaben ihr Gutachten dahin ab, daßin j>em Vorgehen deS Angeklagten ein Betrug nicht zu sehen sei,indem sie erklärten, da» Abändern der Handwerker- und Lieferan-tenrechnungcn für den Bauherrn gehöre zu den herrschendenUsancen im Berliner Baugewerbe. Der Sachverständige Wehe fügteergänzend hinzu, er seinerseits wende dieses Verfahren sogar denMinisterien als Bauherrn gegenüber an. UebrigenS kenne jederorientierte Bauherr diese GeschästSiricks der Architekten und lassedeshalb seine Baumeister heimlich kontrollieren: geschehe daS nicht,so komme eben dem Baumeister ein höherer Profit zugute. Imglcick)«» Sinne äusserte sich der Sachverständige Schmülling. Wennbei seiner Gesellschaft, so bemerkte er, ein Bauherr die Original-kostenanschläge und-Rechnungen selber zu sehen verlangte, sowürden die Handwerker von der Gesellschaft veranlasst, für diesenZweck die Urrechnungen zu ändern und neue, entsprechend erhöhteRechnungen einzureichen.— Die Strafkammer, unter Vorsitz desLandgerichtsdirektors Hübel, erklärte in ihrem Urteil den BetrugLandgerichtsdirektors Göbel, erklärte in ihrem Urteil.-den BetrugBerücksichtigung der nach den Aussagen der beiden Sachverständigenin dem Berliner Baugewerbe herrschenden Usancen, über die einmoralische« Urteil zu fallen, nickt Sache des Gericht? sei, milderndeUmstände zubilligen zu sollen und verurteilte den Angeklagten wegenBetruges zu 1000 M. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte einenMonat Gefängnis beantragt._Ein ausgerissener Bart,der fürsorglich in ZeituimSpapier eingewickelt war, bildete das„corpus äelicti" in einer Strafsache, die gestern vor dem Schöffen-oericht Berlin-Wedding zur Verhandlung kam. Wegen gcmrinschaft-licher Körperverletzung waren die Witwe Auguste Stendel und derInvalide Emil Semann angeklagt. Als Belastungszeuge trat der82jährise Vater dev Angeklagten Stendel, der Invalide Boggai,auf. Die 4Sjährige Angeklagte Stendel unterhielt mit demö5jährigen Mitangeklagten Semann seit mehreren Jahren zarteBeziehungen, die allerdings hin und wieder durch ihren altenVater, der als dritter im Bunde in der Wohnung hauste, getrübtwurden. Der alte Herr, der die Feldzüge mitgemacht hatte, konntenämlich, wenn ihm irgend etwas nicht Patzte, sehr energisch werdenund dann den ersten besten Gegenstand, der ihm gerade in die Händefiel, als Waffe benutzen. Zwischen ihm und dem bbjährigen Schw:e-gersohn in spe kam es häusig zu Reibereien, bei denen der alteHerr jedoch stets die Oberhand behielt. Als es am 24. Mai wiederzu einer derartigen Szene kam, soll sich der Zweiundachtzigjährige ju*in grimmiger Wut auf Scmann gestürzt und ihn unter devDrohung, ihm„die Nase abzudrehen", an der Nase gepackt HabensSemann revanchierte sich dadurch, datz er den Alten an seinemBarte packte. Bei dem nu entstehenden Ringkampf, bei welchemdie Nase des S. tatsächlich etwas stark in Mitleidenschaft gezogenwurde, blieb plötzlich der schöne weisse Bart in den Händen desSemann. Da sich auch die Tochter bei dieser Rauferei beteiligthatte, wurde gegen beide Anklage wegen Körperverletzung erhoben.Zu der gestrigen Verhandlung brachte der als Zeuge erschieneneVater seinen in ZeiiungSpapier eingewickelien Bart mit, den erdem Gerichtshöfe mit wehmütiger Miene vorwies. Der Staats-anwalt beantragte je 50 Mk. Geldstrafe. Das Gericht nahm jedochan, datz hier ein typischer Fall von Notwehr vorliege und erkannteauf Freisprechung der beiden Angeklagten.Untersuchung von Schweinefleisch.Der Fleischhändler Seib hatte Schweinefleisch, daS in Mccklen--bürg ausgeschlachtet war, und dortige amtliche Untersuchungs-stempel trug, in der Berliner Zentralmarkthallc zum Verkauf ge-bracht. Auf Grund der Berliner Gemeindebeschlüsse von 1894, diegemäss dem Schlachthausgesetz ergangen sind, wurde er vom Land-gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er das Fleisch vor demFeilhalten in Berlin nicht von einem Berliner beamteten Tierarzthatte untersuchen lassen. Das Kammergericht hob dieser Tage dasUrteil auf und verwies die Sache zu nochmaliger Entscheidung andas Landgericht zurück. Es führte aus: Seit dem preußischen Aus-führungsgesetz von 1902, in Äerbin-dung mit dem Reichs-Fleisch-beschaugesetz von 1900, könne eine nochmalige tierärztliche Unter-suchung am VerkaufSorte eingeführten, auswärts geschlachtetenFleisches nicht allgemein gefordert werden, wenn eS bereits amSchlachtort gehörig untersucht und der Befund durch Stempel er-kenntlich sei. Zugelassen sei für diesen Fall nur eine Un-tersuchung,um festzustellen, ob es inzwischen verdorben sei oder sonstige ge-sunbyeitsschädliche Veränderungen in derBeschaffenheiterlittenhabe.Insoweit als das alte Berliner Regulativ von 1894 etwas anderesetwa bestimme, wäre es unanwendbar. Gleichwohl könne Frei-sprechung nicht erfolgen. Durch eine Aenderung des Regulativs vomJahre 1903 sei bestimmt worden, datz eingeführtes frisches Schweine-fleisch als auf Trichinen bereits untersucht mir gelte, wenn dieBeurkundung(Stempel usw.) in bestimmter Weise erfolgt sei. DieseBestimmung sei gültig. Das Landgericht müsse deshalb in neuerVerhandlung prüfen, ob die mecklenburgischen Stempel diesen Be-dingungen entsprächen._Hu 9 aller Alelt.Der anternebmer Lieblinge.Wir haben darüber berichtet, dass in der Nähe von S o e st mWestfalen an einer Talsperre beschäftigte Kroaten einen Poli» �z i st e n totgestochen und eine weitere Person verletzt haben-Kurz nach der Bluttat hieß es, dass ein Teil der Kroaten aus-gewiesen sei und dass die ganze Umgegend des Möhnetals, wo dasWasserwerk gebaut wird, aufatme in der Hoffnung, die gefährlicherBurschen loszuwerden. Bald aber biess eS in den Blättern:„Keine Ausweisung. DaS Amt in Körbecke ist von derRegierungspräsidenten veranlasst worden, die Answeisungsorder fretwa 45 Kroaten in ihrem ganzen Umfange zurückzuziehen."Diese Kroaten sind ja allerdings keine organisierten Gewe:schafter, die sich um die Besserung ihrer Lage bemühen. In solckFällen sind ja die Behörden bei friedlichen Arbeitern mit der Au-Weisung fix bei der Hand. Die Sache scheint sich aber im Müh'derart auszuwachsen, dass es unbedingt nötig ist, energisch dasgreisen der massgebenden Behörden zu fordern. Wie daS D omunder Amtsblatt berichtet, ertönte in einem Soester Lfolgender Notschrei:„Im Bezirk der Möhnetalsperre sind sich die Bewohner fdeS Lebens nicht mehr sicher; Sonntags und abefindet man in Körbecke. Delecke und Günne nach eingetreteDunkelheit fast keinen Einheimischen mehr auf der Strasse. FremVolk vagabundiert lärmend und häufig schießend in!Strassen umher. Wie erzählt wird, sollen in letzter Zeit an,Sperre beschäftigt gewesen sein 600 Italiener, 400 Kroate200 andere Ausländer(Holländer, Polen, Russen) u.400 deutsche Arbeiter, sogenannte Monarchisten."Weiter heißt eS dann:„Es hat sich namentlich in Uletzten Monaten ein wahres Gesindel von Kroaten eingenistewelche nur einige Tage oder gar nicht arbeiten, von einer Barockzur anderen ziehen, durch Falschspiel die ruhigen Arbeiter ouSbeutersogar am hellen Tage mit Revolvern auf der Strasse schießen untdergleichen. ES wurde deshalb in der ganzen Gegend als eine Er>lösung begrüßt, als nach der Ermordung des Polizeidieners Wulfbekannt wurde, dass seitens der Polizeibehörde in Körbecke geradedie gefährlichsten Elemente als lästige Ausländer die Ausweisung»«Verfügung erhalten hatten. Wie jetzt bekanntwird, sollauf eine Beschwerde eines Unternehmer« hin derHerr Regierungspräsident die Zurücknahme sämt«licher Ausweisungsbefehle verfügt habe. Mansagt, der Unternehmer habe sich beschwert, dasser durch die Ausweisungen Schaden erleidenw L r d e."So geht eS in Preußen-Deutschland! DaS der Organisationnicht zugängliche Gesindel darf auch in Zukunft sein Unwesen weitertreiben. Wehe aber, wenn ein klassenbewusster Ausländer eS wagt,sich einer Arbeiterorganisation anzuschliessen oder gar mit seinendeutschen Arbeitskollegen gemeinsam in den Ausstand tritt IKleine Notizen.Mit 144 000 M. durchgebrannt. Ein ISjähngn Angestellterdes Saarbrücker Bankhauses Gebr. Röchling ist mit144 000 M., die er an die S u l z b a ch e r Filiale abliesem sollte,flüchtig geworden.Im Namen deS Königs! In Dortmund wurde am Sonn-abend der Arbeiter Franz Jakubowskh hingerichtet.Jakubowsky hatte im Januar d. I. den Kesselheizer S o b e r er-mordet und beraubt.Ein erfolgreiches Gastspiel. Bei der Juwelierfirma FriedrichWeiland am Kohlmarkl in Stettin wurde in der Nacht zumSonnabend ein schwerer Einbruch verübt. Die Diebe hatten sich inda« HauS einschließen lassen und dann vom Keller aus da?Gewölbe durchbrochen. Sie raubten Brillanten und Silber«zeug im Werte von 80000 Mark.Da« Näuberunwcseu im Kaukasus. In dem MarktfleckenS t a r y s e n« k i wurde auf die Markthalle ein Ueberfall ausgeführt,bei dem drei Kaufleute und ein Räuber getötetwurden. Die Banditen raubten alles, was einigen Wert hattesowie 3000 Rubel in bar. ES gelang, sechs von ihn«» zuverhaften, die sämtlich entwichene Sträflinge sind.Eingegangene DrucKfcbrikten.SiifferottS illustrierter Kolonialkaleuder ISIS. Mit vier ZAmft.druckbcilagen. 12 Kalcnderlopsleistcn und Vigncttcnoriginalen von Th.llrampe, einer Karte von Afrika und vielen Illustrationen. S04 Seiten.Verlag von Wilh. Süsserolt, Berlin.Sadrvlaubuch. Berliner Wegweiser. AinterauSgabe1S11/1S mit PharuSplan von Berlin. 25 Pf. PharuS-Berlag, Berlin SW. 6&