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ihre Arbeiter mit Münchener Bier, Schweinefleisch und Sauerkraut.  | industriell verwendete Rapital um 738 Millionen, mit den Kapitals.[ Schnarle beranlaßt werden sollte, eine Amtshandlung an unferlaffen. Damals war auch Genosse Schübelin hingegangen, um vielleicht erhöhungen sogar um 908 Millionen. Die Frage des Verteidigers, Rechtsanwalts Dr. Kurt einige Vorteile für die Arbeiter durch die Teilnahme zu errringen. Kriegsfolgen. Aus Rostow   a. D. wird berichtet: Die Ge- Rosenfeld  , ob die Aeußerung, fein Verhalten der Deffentlichkeit Einige Zeit darauf besichtigte der Landtag die Fabrik, die natürlich treibeeg porteure in to stow und Taganrog   find aber zu unterbreiten, ihn beſtimme, eine Amtshandlung zu unterlaſſen, vorher zu diesem Zweck schön herausgeputzt worden war. Daran Welche Amishandlung sollte denn der Polizeileutnant unterlassen? Champagner in Strömen floß und das Loblieb der Firma in allen nahmen gegen den drohenden Ruin zu treffen; das Steigen fragte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld. Eine anschließend gab die Firma den Besuchern ein Bankett, wobei der mals zu einer Beratung zusammengetreten, um Vorbeugungsmaß- mußte der Polizeileutnant natürlich verneinen. Tonarten gefungen wurde. An diesem Bankett hatten auch zwei rufen große Untoften hervor. Die Lage ist besonders dadurch ver- handlung durch Drohung verhindert werden soll. Als der Angeklagte der Frachtraten und das Aufhalten der Dampfer Nötigung liegt doch nur dann vor, wenn eine zukünftige Amts­A18 dann der Streit ausbrach, erschienen unter anderem ein glimmert, daß die Staatsbank die Diskontierung der Kanoſſemente die Bemerkung machte, da war aber die von ihm kritifierte An­Zeitungsartikel und ein Flugblatt, in denen der Firma zum Vor- eingestellt hat und die Privatbanken die Versicherung gegen ordnung, nämlich das Eindringen in das Lokal, bereits vollbracht; das Kriegsrisiko fordern, was gleichbedeutend mit dem Ruin wurf gemacht wurde, daß sie ungefegliche Einträge, wegen des Exporthandels ist. Auf Ansuchen der Exporteure find dagegen war die Sistierung noch nicht angeordnet, konnte also gar Streit ausgetreten" u. a. in die Invalidenkarten machte. Ferner, die Börsenfomitees bei dem Ministerpräsidenten um Fürsprache zur er könne auf der Wache geschlagen werden, dann handelte er nur nicht verhindert werden. Wenn der Angeklagte der Meinung war, oaß nach dem Streit eine Anzahl Arbeiter entlassen wurden, weil Wiederaufnahme der Diskontierung der Kanofsemente durch die in Wahrnehmung berechtigter Interessen, als er sie zum Verbande gehörten. Auch war scharfe Kritik an dem Benehmen Kollmars gegenüber einer verlegten Arbeiterin und Staatsbank vorstellig geworden. sagte, er sei unverlegt und hoffe, auch so wieder herunter zu kommen. an sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen des Betriebes geübt. Der Angeklagte müsse daher auch wegen dieses Delifts freigesprochen werden.

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Der Anwalt der Firma verlangte in äußerst scharfmacherischer Weise Unschädlichmachung des Angeklagten auf sechs Monate! Das Gericht erkannte jedoch auf die oben erwähnte Strafe.

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Soziales.

Eine Folge der vielen Schachtunglüde.

Das Gericht folgte dem Antrage des Verteidigers, sprach den Angeklagten frei. In der Begründung wurde u. a. ge­Die Oberbergämter in Breslau  , Dortmund  , Salle, lausthal sagt: Es sei nicht erwiesen, ob die Aeußerung des Angellagten, er Eine Staatsaktion. Die Freie Volkszeitung in und Bonn   sind angewiesen worden, die Ergebnisse der letzten Re- werde das Verhalten der Beamten in die Deffentlichkeit oder in Göppingen   veröffentlichte am letzten Freitag einen, Reserve visionen an die Ministerialabteilung für das Berg, Hütten- und die Zeitung bringen, vor oder nach der Anordnung der hat Ruh!" überschriebenen Artikel, in dem die militärentlassenen Salinenwesen einzusenden. Als Normen für die Betriebsbrauch- Sistierung gemacht wurde. Das Gericht habe deshalb das Vor­Referbisten aufgefordert wurden, in die Reihen der Sozialdemokratie barkeit der Förderanlagen gelten die positiven Ergebnisse des Ge- liegen einer Nötigung verneint, zumal der Angeklagte durch und der freien Gewerkschaften einzutreten. Daraufhin erschienen samtbefundes der Revisionen. Jm Etat 1912 sind für die ständigen seine Aeußerung offenbar nicht auf die Handlung der Beamten habe Sonnabend nachmittag auf der Redaktion des Blattes vier Beamte Revisionen 10 neue Bergrebierbeamte( Berginspektoren) ausgesetzt. der Ulmer Staatsanwaltschaft und nahmen eine Haussuchung nach Davon entfallen auf das Oberbergamt Dortmund   drei, auf das dem Manuskript des Artikels vor, die natürlich ergebnislos verlief. Oberbergamt Breslau   vier, Halle, Klaustal, und Bonn   erhalten je einen. Man geht wohl nicht fehl, wenn man diese Maßnahmen der Regierung auf die in den letzten Jahren vielfach vorgekommenen Schachtunglücke zurückführt.

Jugendbewegung.

Eine berechtigte Beschwerde.

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Zwangsetatifierung von Polizeifoften.

einwirken, sondern wie es oft in solchen Fällen geschehe, nur seiner Erregung über das seiner Meinung nach vorliegende Unrecht habe Ausdrud geben wollen. Darüber hinaus sei nichts festgestellt worden. Was die Beleidigung anbetreffe, so feien leider öfter Ge­richtsverhandlungen in die Deffentlichkeit gelangt, in denen auf der einen Seite Polizeibeamte unter ihrem Eid aussagten, daß fie auf der Polizeiwache nicht geschlagen hätten, während auf der anderen Seite die eidlichen Aussagen zahlreicher Zivilpersonen ständen, die von denselben Beamten geschlagen sein wollen. Insbesondere sei dies erst in den letzten Tagen in einem Prozeß geschehen, in dem es sich darum handelte, ob Kriminalbeamte durch den Ausdruck ,, Knüppelgardisten" beleidigt seien. Derartige Fälle hätten einen großen Teil der Bes bölferung in die Annahme versetzt, sie könnten auf der Polizeiwache mißhandelt werden. In diesem Sinne hat der Angeklagie feine Aeußerung gebraucht. Sie sei berechtigt vom Standpunkt dessen, der an die Richtigkeit der Nachrichten über Mißhandlungen auf der Polizeiwache glaubt. Der Angeflagte habe also in Wahr­nehmung berechtigter Interessen gehandelt. Interesse des einzelnen am Schuh seiner förperlichen Integrität gehe dem Interesse am Schutz gegen Beleidigungen vor. Auch die Form der Aeußerung lasse nicht die Absicht der Beleidigung erkennen.

Das

Wir berichteten im Juli von dem gesetzwidrigen Vorgehen Die Stadt Höhscheid bei Solingen   hielt den Polizeibestand der einiger Polizeibeamten, welche eine vom Berliner   Jugend- Gemeinde, fünf Polizeisergeanten und einen Silfspolizeibeamten, ausschuß einberufene Versammlung störten, in welcher der Schrift für ausreichend. Sie weigerte sich deshalb auch einstimmig, auf steller örnle über Leben und Dichten Schubarts berichten sollte. das Verlangen des Regierungspräsidenten nach Einstellung eines Der Genosse Dr. Sturt Rosenfeld wandte sich damals als Polizeikommissars und zweier weiterer Polizeisergeanten einzu gehen. Vorsitzender des Berliner   Jugendausschusses beschwerdeführend an Der Regierungspräsident erließ darauf eine Verfügung, durch den Berliner   Polizeipräsidenten, indem er hervorhob, daß das Vor- die er feststellte", daß die Stadtgemeinde verpflichtet sei, durch gehen der Polizeibeamten jeder Begründung entbehre, da eine nicht- einen Kommissar und zwei Sergeanten ihren Polizeibestand zu politische Versammlung stattfinden sollte, die Versammlung noch gar vermehren, und forderte die Gemeinde auf, die erforderlichen Be­nicht begonnen hatte und ein Auflösungsgrund nicht vorlag. Die soldungsbeträge, die er näher spezialisierte, bereitzustellen. Beschwerde richtete sich ferner gegen das Verhalten derjenigen Die Stadtverordnetenbersammlung lehnte das durch einftim Polizeibeamten, welche die Vernehmung der zur Wache sistierten migen Beschluß bom 14. März 1911 ab und erhob gegen die dann Personen vorgenommen haben, da bei der Vernehmung Worte, wie erfolgte 3wangsetatisierung Klage im Verwaltungsstreitverfahren. Diese bestritt, daß die Anstellung weiterer Polizeibeamten not­3. B. frecher Lümmel von den Polizeibeamten den jungen Leuten wendig sei. Die vorhandenen Sträfte feien bei den mehr ländlichen der Ueberschreitung der Polizeistunde auch gegen den Gastwirt Uebrigens ist dies umfangreiche Bolizeiaufgebot zur Feststellung zugerufen wurden. Verhältnissen der Gemeinde ausreichend. Auch wären die Ge- erfolglos geblieben. Durch ein unerforschliches Versehen der Genosse Rosenfeld hat jezt den Bescheid erhalten, daß die an- meinbelasten in der etwa 16 000 Einwohner zählenden Gemeinde Polizei erhielt nicht der Gastwirt, sondern sein unbeteiligter gestellten Ermittelungen die Berechtigung der Beschwerde schon sehr hoch. 3. B. würden an Grund- und Gebäudesteuer Bruder, ein Strafmandat. Dieser wurde natürlich frei. ergeben haben. Den beteiligten Beamten ist das Erforderliche 260 Proz. Buschlag und 270 Broz. Zuschlag zur Einkommensteuer gesprochen, ohne daß erst festzustellen war, ob überhaupt eine eröffnet worden." erhoben. Die Armenlasten und die Ausgaben für das Schulivesen Hebertretung vorlag. Ein Verfahren, in dem der Gastwirt seine feien besonders hoch; ferner seien neue Schulbauten durchaus not- Verteidigung hätte führen fönnen, unterblieb, weil bei Entdedung wendig. der polizeilichen Verwechselung der Brüder Verjährung ein Nachdem das Oberverwaltungsgericht ohne mündliche Verhand getreten war. Iung einen ungünstigen Vorbescheid erteilt hatte, stand jezt auf Antrag der Stadtverordnetenversammlung vor dem ersten Senat. dieses Gerichts Termin zur mündlichen Verhandlung an. Re­dakteur Deifel als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung Wolf Wertheim veröffentlicht im Kleinen Journal" von erklärte, daß der Regierungspräsident willkürlich verfahren sei und Meran   aus eine längere Erklärung, der wir folgende inter­daß er dies nachweisen möchte. Dazu wären aber gewisse Aften essante Angaben über Freier der Frau Dolly Landsberger ent­notwendig, die der Bürgermeister vom Regierungspräsidenten   nehmen. Der Schriftsteller Dr. Artur Landsberger  , zurückerbeten habe, die aber bis zur Abreise des Vertreters noch der das noch nicht 16 Jahre alte Fräulein Dolly Pinkus in nicht zurückgelangt seien. Er bitte deshalb um Vertagung. Neben England heiratete, fet auf seiner Brautreise von seiner Ge­der Klage sei auch noch Beschwerde beim Minister des Innern er- liebten begleitet gewesen und habe später hoben worden, die noch nicht entschieden sei.

Hoffentlich verschont nunmehr die Polizei die Veranstaltungen des Jugendausschusses mit weiteren ungeseglichen Belästigungen.

Hus Induftrie und Handel.

Die deutsche Roheisenerzeugung.

Nach den Ermittelungen des Vereins Deutscher   Eisen- und Stahlindustrieller betrug die Roheisenerzeugung in Deutschland   und Luxemburg   während des Monats September 1911 insgesamt 1 250 702 Tonnen gegen 1 284 302 Tonnen im August 1911 und 1 432 477 Tonnen im Segtember 1910. Die Erzeugung verteilte fich auf die einzelnen Sorten wie folgt, wobei in Klammern die Erzeugung für 1910 angegeben ist: 248 930 0.( 247 787 20.)

Gießereiroheisen

Bessemerroheisen

Thomasroheisen

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Stahl- und Spiegeleisen. Buddelroheisen

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26 357( 36 155 805 167( 782 194 134 035( 115 366 36 213( 50 975

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Die Erzeugung während der Monate Januar bis September 1911 Die Erzeugung während der Monate Januar bis September 1911 stellte sich auf 11 507 749 Tonnen gegen 10 922 529 Tonnen in dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres.

Gerichts- Zeitung.

Eine polizeiliche Siftierung,

Freier der Dolly Landsberger.

monatlich 1000 Mart

erhalten; um Kapitalisierung dieser Summe habe er später gebeten. Wolff Metternich   habe in dem Wert Heimschen Hause eine nebensächliche Rolle gespielt. Zu Silvester habe er Frau Dolly zu Tisch geführt, weil Frau Wertheim  ertrantt war. Deshalb sei auch das Essen so schlecht gewesen. Das Holen der Pfannkuchen aus Hotel Esplanade hätte die

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Das Oberverwaltungsgericht wie unter Ablehnung des Ber and 70 000 Mark tagungsantrages jedoch die Klage endgültig ab und führte aus: Spesen für Entführung und Heirat gegen ein Schweige­Gegenüber der Zwangsetatisierung habe das Obervermal versprechen erhalten. Der Oberleutnant v. Better tungsgericht nur zu entscheiden, ob sie gefehmäßig und vom Regie: habe häufig sehr wertvolle Geschenke von Frau Wertheim   er­rungspräsidenten innerhalb feiner Befugnisse erlassen sei. Beides fei aber nach den§§ 3 und 4 des Polizeiverwaltungsgesetzes der halten, sei als Freier der Frau Dolly betrachtet, es set in Fall. Der Berwaltungsrichter habe hier weder die zwedmäßigkeit Aussicht genommen gewesen, daß er den Offiziersrock ausziehe noch die Notwendigkeit zu prüfen, noch darüber zu entscheiden, ob und eine gut bezahlte Stellung annehme. Es habe Herr Willfür obivaltete. Deshalb müffe die Klage abgewiesen werden. v. Vetter von Frau Wertheim  Die Fragen der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit sowie den In der Aufsichtsratssitzung der Berliner   Elektrizitätswerke wurde Einwand der Willkür könne dagegen der Minister in dem Be­feitens des Vorstandes Bericht über das verflossene Geschäftsjahr schwerdeverfahren berücksichtigen. Der Minister sei berechtigt, die erstattet. Es soll nach Abschreibungen von 4 455 343,58 M. die Ver­teilung einer Dividende von 4% Broz. auf 20 Millionen Mart Verfügung des Regierungspräsidenten aufzuheben, Vorzugsaktien und von 12 Broz.( im Vorjahre 11 Proz.) auf Die 44,1 Millionen Mark Stammattien vorgeschlagen werden. Anschlußbewegung hat die des Vorjahres wieder überstiegen. Die Zahl der Abnehmer ist auf 33 165(+4526), die der Anschlüsse in Stilowatt auf 206 726(+23 504) gestiegen. Nuzbar abgegeben die man nicht mit Unrecht als eine fleine Razzia bezeichnen könnte, Entdeckung zur Folge gehabt, daß Metternich auf Dollys Hand wurden in Berlin   und Vororten 198 031 743 Kilowattstunden führte zu einer Anklage gegen den Genossen Hans Weber. Der schon mit Schulden spekulierte, und zum Abbruch jeder Be­(+23 600 806). Die Zahlungen an die Stadt Berlin   Beleidigung von Polizeibeamten bes 115. Bolizei- ziehung zu ihm geführt. Nette Kavaliere, wenn die Wert­beziffern sich auf 6283 733,63 M.( im Vorjahre 5 613 316,61 M.). rebiers und der Nötigung des Bolizeileutnants Schnarte heimsche Darlegung zutrifft., In der Zeit vom 1. Juli bis 30. September cr. wurden 9432 Kilowatt und der Schuhleute Schlösser und Röhmisch soll sich Weber Zurechnungsunfähig. neu angeschlossen; weiter angemeldet waren am 30. September schuldig gemacht haben. Der Anklage lag nach der vor kurzem vor 3387 Kilowatt für Licht- und Kraftzwede fowie 2350 Kilowatt für bem öffengericht Berlin- Wedding stattgefundenen Ein Meineidsprozeß von großem psychologischem Intereffe be Hochspannungsanlagen. Die in den ersten zwei Monaten des neuen Verhandlung folgender Sachverhalt zugrunde: In der Nacht vom schäftigte das Schwurgericht des Landgerichts I   unter Borsiz des Geschäftsjahres nuzbar abgegebenen Kilowattstunden beliefen sich 15. zum 16. April befand sich in einem Restaurationslokal Landgerichtsdirektors Dr. Karsten. Unter der Anklage des Mein­ausschließlich des Selbstverbrauches auf 28 599 615(+3 209 213). in der Wisbyer Straße eine Anzahl Gäste, darunter Weber. In eides stand die Dienstmagd Hedwig Krüger, verteidigt durch an dem Abende ein Verein, dem aber Justizrat Margoninsti, außerdem hatten sich der Gesinde­Kohlensyndikat. Aus Essen   wird berichtet: Die Bechendem Lokale tagte befizerversammlung setzte die Beteiligungsanteile nicht alle Anwesenden angehörten. Nach Mitternacht erschien in dem vermieter Robert Lipski und dessen Ehefrau, beide durch Nechts­für November in Kohlen auf 85 Proz.( bisher 87 Broz.), in Lokal ein Polizeileutnant mit den beiden Schuyleuten. Einige Gäste anwalt Dr. Werthauer verteidigt, wegen Verleitung zum Mein Kots auf 60 Broz.( bisher 65 bezw. 60 Broz.) und für Briketts wurden von dem Leutnant gefragt, ob sie Mitglieder des Vereins eide zu verantworten. Lipsti faß feit neun Monaten in Unter­auf 77 Broz.( bisher 80 Broz.) fest. Da die Drudlegung des feien. Dann erklärte der Polizeioffizier, daß der Wirt sofort suchungshaft. Die Krüger war im Jahre 1909 etwa fünfmal durch Monatsberichts noch nicht erfolgen fonnte, erstattete der Vorstand fein Lokal fließen müsse und alle anwesenden das Lipstische Bureau auf das Land vermietet worden gegen eine einen vorläufigen Bericht über die Marktlage, wonach sich die Ab- Gäfte den Beamten zur Wache folgen sollten. Weber Vermietungsgebühr, die bis zu 40 M. betrug. Dabei hatten die be­fazverhältnisse im September im allgemeinen im Rahmen hatte ausreichende Legitimationspapiere bei sich und bot treffenden Landwirte nichts davon gewußt, daß das Mädchen, sie dem Polizeileutnant zur Einsicht an. Dieser lehnte welches im November 1909 einem fräftigen Jungen das Leben des Vormonats abgewidelt haben. jedoch die Legitimation ab; Weber mußte mit den schenkte, schon bei der Vermietung in anderen Umständen tvar. luf anderen Gästen den Weg nach der Wache antreten.. die Beschwerde der Landwirte war gegen ihn ein Strafmandat er­Nach Angabe des Bolizeileutnants Snarte sowie der lassen worden, weil er die Vermietung bewerkstelligt hatte, ohne Die Göttinger Bant, Aftiengesellschaft, hat fürzlich wegen finanzieller Schwierigkeiten ihre Zahlungen eingestellt, wodurch im beiden Schutzleute soll Weber, nachdem die Beamten in das vorher die vorgeschriebenen sorgfältigen Erfundigungen über die Bublifum eine große Beunruhigung hervorgerufen wurde. Gestern Lokal gekommen waren, gesagt haben, es sei doch un- Brauchbarkeit des Mädchens, dessen Schwangerschaft ihm bekannt erfolgte der Zusammenbruch einer zweiten Bank, des Bankhauses erhört, zur Nachtzeit hier einzudringen und Feststellungen sein mußte, eingezogen zu haben. Er wurde vom Schöffengericht Sedelu. Hirsch in Göttingen  , das ebenfalls seine Zahlungen vorzunehmen; er werde das in die Deffentlichkeit, in die Zeitung wegen Uebertretung zu 25 M. Geldstrafe verurteilt, von der eingestellt hat. An dem fallierten Bankhaus Sedel u. Hirsch ist das bringen. Vor der Haustür zur Polizeiwache angekommen, ließ der Straffammer eber freigesprochen, weil es sich herausstellte, große Bankhaus Werthauer in Kajjel kommanditarisch beteiligt, Bolizeileutnant Salt machen. Mit dem Bemerken des Leutnants: daß nicht er, sondern seine ihn vertretende Ehefrau das Mädchen Den nehmen Sie besonders! wurde nun einer der sistierten Beugen vermietet hatte. Es entwickelte sich sodann aber ein Strafverfahren fo daß für die Gläubiger wenig zu befürchten sein dürfte.

Ein Run auf die Göttinger   Banken.

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Als gestern vormittag die Zahlungseinstellung befannt wurde, der angeblichen Uebertretung der Polizeistunde die Treppe zur wegen Betruges gegen 2. und es fam zu einer nochmaligen Ver­brach in der Geschäftsweit wie im Privatpublifum eine förmliche Bache hinaufgebracht. In einem Abstand von atvei Minuten folgte nehmung des Mädchens, welches feinerzeit eidlich bestritten hatte, Panit ava. Alles lief schnurstracks zu den Banken und hob an ein zweiter 8euge, ebenfalls allein, mit einem überhaupt schwanger gewesen zu sein. Bei dieser nochmaligen Vers Geld ab, was nur irgend möglich war. Die Banken hatten sich gut Beamten. Dieses ganz absonderliche Verfahren erwedte bei nehmung, die in Rathenow   stattfand erklärte die Strüger plötzlich, vorgesehen, so daß sie jede geforderte Summe auszahlen konnten, eber die Befürchtung, er könne auf der Wache geschlagen fie habe in Berlin   falsch geschworen; die Eheleute L. hätten auf dem auch solche, die erst hätten gekündigt werden müssen. Die Göttinger werden. Er sagte daher zu dem Polizeileutnant narte: Gerichtsforridor auf sie eingewirkt und ihr auch Stuchen gegeben, Herr Leutnant, jeben Sie mich an, daß ich damit sie falsch aussage. Es wurden nach dieser Richtung hin Er­Banken haben einen derartigen Run noch nie erlebt. Eine einzige unberlegt bin. Ich hoffe auch so von der Mache mittelungen angestellt und die jezige Anklage gegen die brei er­Privatbank hat gestern vormittag über 600 000 m. ausgezahlt. Um die große Aufregung zu beseitigen, haben die Handels- wieder herunterzulommen." Durch diese Aeußerung, die hoben. Ein im Juli angefeßter Termin mußte vertagt werden, fammer und die kaufmännische Innung durch Extrablätter eine Be- Weber in lautem und erregtem Tone gefagt haben soll, fühlten weil Zengen über die Glaubwürdigkeit der K. gehört, auf Antrag ruhigungserklärung erlassen, in der fie dem Bublifum empfehlen, fich Bolizeileutnant Snarte und die Beamten des Reviers be- der Verteidigung 2.3 ein Gerichtsarzt geladen werden sollte. In nicht durch überhaftete Maßnahmen die Lage noch zu verleidigt. Der Leutnant hat am 18. April Anzeige erstattet, worin der Verhandlung ergab sich nun, daß die Aussage der K. im Januar nur von dieser Beleidigung als der einzigen Straftat Webers die 1910 nicht protokolliert war, 2. aus formalem Grunde freigesprochen schlimmern. Rede ist. Auch in einer späteren Aeußerung des Leutnants ist nur worden war und die zwei Beisitzer des damaligen Gerichtshofes fich Gründungen in Desterreich. Nach einer Veröffentlichung des die Beleidigung erwähnt. Eine Randbemerkung von nicht mehr der Aussage des Mädchens erinnerten. Trotz aller er K. I. Handelsmuseums wurden im ersten Halbjahre 1911 21 Aftien anderer Hand weist in den Akten auf den Nötigungs- mahnenden Vorhaltungen des Vorsitzenden verblieb die St. dabei, sie gesellschaften mit 48 Millionen Kronen Rapital gegründet die paragraphen hin und erst am 12. Juni ist Polizei- jei damals vom Gericht über ihre Schwangerschaft befragt worden, stärkste Gründungstätigkeit feit 1907. 60 Gesellschaften haben ihr leutnant Schnarke zu der Ansicht gekommen, daß Beber habe sie wider besseres Wissen abgeleugnet und sei von den beiden Kapital um 222 Millionen erhöht, davon 19 Banken um 146 Millionen. ihn nötigen wollte, indem er fagte, er werde die Sache Mitangeklagten dazu angestiftet worden. Zeptere bestritten inner 236 G. m. b. H. wurden gegründet, ihr Kapital ist 43,3 Millionen, in die Zeitung bringen. Die Bemerkung sei eine Drohung, wieder diese Behauptung unter dem Hinweise darauf, daß sie gar davon find 37,8 Millionen eingezahlt. An Einzelunternehmungen zu der Siftierung will der Leutnant veranlaßt worden sein, weil er fein Interesse daran gehabt hätten, daß das Mädchen ihren Zustand entstanden 138 neue Fabriken. 26 neue Emissionen erhöhten das eine Verdunkelung des Uebertretungsdeliktes vermutete, durch die leugnete. Die Zeugenvernehmung zog sich viele Stunden hin, ohne

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