Gerichts- Zeitung.
Versammlung zur Erörterung politischer Angelegenheiten bestimmt| Das Schidfal des Parteivorstandes teilen übrigens auch die Nedak gewesen sei und deshalb zu den anzeigepflichtigen Versammlungen tionen der Soffitta " und des„ Sempre Aventi". Ein polizeiliches Mißverständnis. gehörte. Es verurteilte jedoch nur den ersten Vorsitzenden" Scholz als Leiter. Der zweite Vorsitzende" Wenzel und der Vom Spiel in den Tod. Ein sehr harmloser Vorfall führte dazu, daß vor einigen Schriftführer Holzhütter blieben straffrei. Ausgeführt wurde: Tagen zwei Frauen als Angeklagte vor dem Schöffengericht Berlin - Nur Scholz komme als Leiter in Frage. Wenzel und Holzhütter ein zweiter schwer verletzt wurde, ereignete sich bei Ludenwalde. Ein schrecklicher Vorgang, wobei ein Knabe den Tod fand und Schöneberg erscheinen mußten. Ein Haufen strafbarer Hand- könnten nicht als Leiter gelten. Als Leiter könnte nur die tatJungen wurde ihnen zur Last gelegt. Der einen, einer Frau sächlich den Vorsitz führende Person angesehen werden. Das sei An der Stadtgrenze liegt ein ausgedehnter Sandberg, auf dem Duolte, richtbefolgung von Anordnungen eines Polizeibeamten, hier nur Scholz gewesen. Die anderen beiden Mitglieder des aus häufig die Kinder spielen. Sie bauen Höhlen und Gänge und durch Beleidigung von Polizeibeamten, Mißhandlung eines. Polizeibeamten, Widerstand gegen die Staatsgetvalt. der Versammlung gewählten sogenannten Bureaus hätten feine Sandeinstürze gerieten Knaben schon des öfteren in ernste Gefahr. Der leitende ätigkeit ausgeübt, und zwar der zum zweiten Vor- Ginen verhängnisvollen Verlauf sollte jedoch der Einsturz einer anderen, einer Frau Knop, versuchte Gefangenenbefrei fienden" bestimmte Wenzel auch nicht dadurch, daß er zum Schluß Höhle, die zwei zwölfjährige Knaben gegraben hatter, finden. Die un Beleidigung eines Polizeibeamten, Hausfriedensbruch. legteren hatten bereits einen etwa drei Meter tiefen Gang in den grunde: Am 26. Juli ging ein Wolkenbruch über Berlin nieder. Wenzel freigesprochen worden war, Revision beim preußischen einstürzte. Die beiden Knaben wurden unter den Sandmaſſen. Es bildeten sich in der Gneisenaustraße große Wasserlachen, in Kammergericht ein. Sie machte geltend: Wenzel als zweiter Vordenen die Kinder sich damit amüsierten, daß sie badeten und vor- figender hätte ebenfalls als Reiter verurteilt werden müssen. Die vollständig begraben. Zum Glück hielten sich in der Nähe übergehende Personen mit Wasser sprizten. Schußleute wollten diesem harmlosen Treiben ein Ende bereiten und einige Kinder, die Bersammlung habe ihn durch die Wahl zum zweiten Vorsitzenden einige andere Kinder auf, die forteilten und Hilfe herbeiholten. gewählt. Wenn aber eine Versammlung zwei Vorsitzende wähle, Bahlreiche Bewohner aus der Nachbarschaft eilten zur Unglücksstätte sich durch Sprizen hervortaten, zur Wache bringen. Sie faßten dann hätten beide Leitungsbefugnisse; beiden stehe das Recht zu, und machten sich sofort an die Befreiung der verunglückten Knaben. einen Knaben, aber gerade einen, der nichts getan hatte. Das Ordnung und Ruhe aufrechtzuerhalten und die Versammlung zu Man schaffte sie auch ans Tageslicht. Sie waren völlig leblo brachte die Erwachsenen, die sich an dem Treiben der Kinder ami- leiten. Ob der zweite Vorsitzende wenig oder gar nicht Gebrauch und nur bei einem der Gefährdeten hatten die Wiederbelebungsfierten, in Aufregung. Die Angeklagte Frau Quolte rief:" Das ist davon mache, sei ganz egal. Auf jeden Fall sei auch er„ Leiter". versuche eines herbeigerufenen Arztes Erfolg. Er wurde bedenklich der falsche Junge, gespritzt hat der Junge mit der blau- weiß ge- Uebrigens sei Wenzel am Schluß auch als Leiter dadurch hervor erkrankt davongetragen. Der zweite Stnabe war aber bereits streiften Jacke. Kaum hatten die Polizeibeamten das Wort„ blau" getreten, daß er feststellte, es sei keine Resolution eingegangen. gehört, als sie Frau Quolte packten und zur Wache bringen wollten. Auch die Feststellung des Resultats gehöre mit zu den Aufgaben tot. Die Mutter, die gleichfalls auf die Kunde von dem Unglück Sie meinten, Frau Quolte habe geschimpft: Laßt die Blauen sich des Leiters. herbeigeeilt war, brach ohnmächtig an der Leiche ihres Kindes auden Jungen doch selber holen. Wie die Beamten vor Gericht aus fammen. sagten, seien sie hierdurch beleidigt worden, Frau Quolte habe sich dann geweigert, mit zur Wache zu kommen, sie habe sogar einem Polizeibeamten einen Faustschlag gegeben und auf dem Wege zur Wache Widerstand geleistet. Dagegen gab ein Zeuge Richter genau dieselbe Darstellung, wie die Frau Quolte. Diese behauptete, daß sie die Schußleute nur darum gebeten hätte, allein zur Wache gehen zu dürfen, die Beamten hätten ihr die Bluse aufgerissen und sie habe dann erklärt, sie geniere sich, mit der offenen Bluse über die Straße zu gehen. Richter bestätigte auch dieses, während die Polizeibeamten fein Wort hiervor gehört haben wollen. Die zweite Angeklagte, Frau Knop, die Mutter der ersten Angeklagten, machte folgende Angaben: Sie habe davon gehört, daß ihre Tochter zur Wache sistiert worden sei, sie sei darauf den Polizeibeamten nachgelaufen, habe sie aber nicht mehr erreichen tönnen und sei dann zur Polizeimache gegangen, um sich nach dem Verbleib ihrer Tochter zu erkundigen. Dort angekommen, sei ihr ein Schußmann entgegengetreten, der sie aufgefordert habe, die Wache zu verlassen. Sie habe darauf erwidert, daß sie sich nur nach ihrer Tochter erfundigen wolle. Der Schußmann habe sie aber trotzdem ersucht, schleunigst die Wache zu verlassen, er habe ihr zugerufen: Verfluchtes Aas, willst Du machen, daß Du die Treppe herunterkommst, ich schmeiße Dich die Treppe herunter. Der Schußmann habe sie, die nervenleidende Frau, dann die Treppe her= untergeworfen und sie habe sich dabei den Arm gebrochen.
Der Anklage lag nach der Verhandlung folgender Tatbestand aufeststellte, es sei keine Resolution eingelaufen. zu- Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil, soweit dadurch Sandberg hineingegraben, als die Seitenwand plöglich nachgab und
Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld als Vertreter Wenzels betonte vor dem Kammergericht die große Bedeutung, die für die vereinsrechtliche Praxis in der hier zur Entscheidung stehenden Frage liege, ob der zweite Vorsitzende einer Versammlung ohne weiteres ihr Leiter sei. Die Frage müsse verneint werden. Eine Versammlung könne nicht gleichzeitig zwei Leiter haben. Wer zum zweiten Vorsißenden gewählt werde, werde dadurch noch nicht Leiter. Er sei erst dann dazu berufen, ein Leiter zu werden, wenn der erste Vorsitzende irgendwie verhindert sei, zu leiten und wenn die Leitung so auf den zweiten Vorsitzenden übergehe. Das sei aber hier nach den Feststellungen des Landgerichts nicht geschehen. Das Kammergericht stellte sich auf denselben prinzipiellen Standpunkt und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, indem es noch ausführte: Das Landgericht erkläre als festgestellt, daß Wenzel sich nicht an der Leitung beteiligt habe, wenngleich er neben dem ersten Vorsitzenden Plaz nahm, und daß er auch dadurch sich nicht an der Leitung beteiligte, daß er feststellte, es sei keine Rezolution eingegangen. Die Ausführungen ließen erkennen, daß der Vorderrichter sich zwar bewußt war, daß durch die Festftellung des Resultats eine leitende Tätigkeit ausgeübt werden konnte, daß er eine solche Tätigkeit hier aber aus tatsächlichen Gründen verneinte. Somit sei die Revision des Staatsanwalts unbegründet.
Ein trübes Sittenbild vom Lande,
Bekämpfung der Schundliteratur.
Nachdem der Bildungsausschuß der organisierten Arbeiter von Gera( Reuß) seit mehreren Jahren zu Weihnachten eine Jugendschriften- und Wandschmuck- Ausstellung veranstaltet, hat auch der Geraer Lehrerverein im vorigen Jahre zum ersten Male eine Jugendschriften- Ausstellung eingerichtet. Der Lehrerverein ist nun einen Schritt weiter gegangen, indem er auf dem Jahrmarkt in Gera einen Verkaufsstand für Jugendschriften zum Preise von 10 Pf. bis 1 M. errichtet hat. Den Verkauf haben die Töchter der Lehrer überDie städtischen Körperschaften von Gera haben dem Lehrerverein einen Zuschuß von 250 M. zur Bekämpfung der Schundliteratur bewilligt.
nommen.
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Blutige Kämpfe im Bordell.
Jm Duartier der öffentlichen Häuser in Tirnowo kam es ge legentlich einer von der Polizei veranlaßten Haussuchung, die nach mehreren mit Gewalt zurüdgebaltenen Zigeuner mädchen forschte, zu blutigen Schlägereien. Es mußte Militär aufgeboten werden, um die Ordnung wieder herzustellen. Bei dem sich entspinnenden Kampfe wurden zwei Zigeuner und zwei andere Personen getötet sowie viele verlegt.
Kleine Notizen.
Von den Beamten wollte feiner von diesen Dingen ettvas jo berichtet man uns unterm 7. Oftober aus Halle a. S., entrollte wissen. Doch konnte feiner von ihnen bestreiten, daß die Frau sich heute das Jugendgericht in der Sache gegen den 15jährigen den Arm gebrochen hatte. Sie meinten, dies sei auf der Straße Wirtschaftseleben Rönide und das Dienstmädchen Ein Schiffsbrand auf der alten Spree bei Paulstern bes geschehen, wo sie zu Fall gekommen sei, als sie den Beamten nach Böttger aus Zschernewitz bei Deligsch. Die B. war wegen ver- fchäftigte am Montag nachmittag die Feuerwehren der umliegenden lief. Demgegenüber bekundete aber der Zeuge Richter, daß Frau suchter Abtreibung der Leibesfrucht, Kindesmordes, und der 15jährige Ortschaften. Auf einem der in der Nähe von Paulſtern lagernden Knop auf der Straße nicht zu Fall gekommen sei, den Armbruch Bater wegen Beihilfe zur versuchten Abtreibung beschuldigt. Der Schiffe war in der Führerkajüte ein eiserner Ofen geheizt worden also nur auf der Treppe zur Polizeiwache erlitten haben könne." Junge" hat mit dem Mädchen monatelang verkehrt, den Ab- und die Mannschaft begab sich unvorsichtigerweise, während Bei dieser Sachlage mußte selbst der Amtsanwalt die Anklage Treibungsversuch verabredet und vorbereitet und da er miglang, hat der Ofen in Tätigkeit war, an Land. Schon nach einiger Zeit be wegen Nichtbefolgung einer Aufforderung eines Bolizeibeamten, die junge Mutter nachher das Kind bei der Geburt getötet. Sie merkten Arbeiter am Ufer, daß aus der Kajüte eine helle Flamme Gr beantragte wegen Beleidigung, Körperverlegung und Wider- fängnis berurteilt. vegen Gefangenenbefreiung und Hausfriedensbruch fallen lassen. wurde zu zehn Monaten, er zu einem Monat Ge- herausschlug, die sich rasend schnell über das ganze Schiff verbreitete und die fetthaltigen Rohstoffe entflammte. Der herrschende starke standes gegen Frau Quolfe eine Geldstrafe von 25 M., wegen Beleidigung gegen Frau Knop eine Geldstrafe von 3 M.
Der Verteidiger Dr. Kurt Rosenfeld rügte in scharfen Worten das Verhalten der Schuhleute, die allein davan schuld seien, daß der an sich ganz harmlose Vorfall zu einer Anklage geführt habe. Er wies darauf hin, daß auf die Aussage der Schutzleute, die bei dem Wort„ blau" sofort meinen, beleidigt zu sein, fein großes Gewicht zu legen sei und daß die beiden Frauen fich offenbar in höchster Grregung über die ihnen zugefügte Unbill befunden hätten.
Das Gericht verurteilte nur Frau Quolte zu 30 M. Geldstrafe wegen Widerstandes und Frau Knop zu 10 M. wegen Beleidigung. Von den übrigen Strafanschuldigungen sprach das Gericht beide Angeklagte frei.
Ift der zweite Borsigende" einer Versammlung ohne weiteres ein Leiter" im vereinsrechtlichen Sinne?
Die so viel gepriesenen Sittenverhältnisse auf dem Lande Wind trieb die Glut nach dem Ufer hinüber, so daß auch bald das werden durch diesen Fall recht drastisch illustriert. Wir lehnen es hölzerne Bollwert Feuer fing. Die Ortsfeuerwehr mußte sich darauf aber ab, uns darüber in eine große Entrüstung hineinzustürzen, da beschränken, das Ufer zu schützen, während der Kahn vollständig wir die Grundlagen tennen, auf denen solche beklagenswerten Zus ausbrannte. stände emporwuchern. Weil aber unsere Agrarier, Landpastoren und Zugentgleisung. Wie ein Telegramm aus Osnabrüd meldet, alles, was dazu gehört, nicht müde werden, bei der jetzigen Jugend- entgleifte bei der Station Geeste ein Güterzug. 15 Wagen und verfolgung über den„ Großstadtfumpf" au aetern, hielten wir es für der Tender der Lokomotive wurden umgeworfen und stark beschädigt. angebracht, den Fall zu registrieren.
Aus aller Welt.
Ein Schaffner wurde verlegt. Der Materialichaden ist bedeutend. Neberschwemmungen in Colorado . Nach Meldungen aus Südoft Colorado und dem Nordosten von Neu- Megiko sind dort weite Strecken überschwemmt. Viele Personen sollen um gekommen sein, die entstandenen Verluste sollen sich auf 5 Millionen Dollars belaufen. Die Lage ist ernst, da es an Lebensmitteln mangelt. Siebzig Zentimeter Schnee in Italien . In Cutigliano auf dem tostanischen Appenin, 700 Meter über dem Meeresspiegel, ist in diesen Tagen ein ganz plöglicher Temperatursturz eingetreten. Der Schnee liegt bis zu 70 Zentimeter hoch, und das Wetter ist absolut winterlich.
Das Parteivorstandslokal wegen Cholera gesperrt. Aus Rom schreibt unser dortiger Korrespondent unter dem 7. b. Mts.: Eine recht unangenehme Ueberraschung erwartete heute früh den italienischen Parteisekretär und das Bureaupersonal des Diese Frage hatte am Freitag das Kammergericht au ent- Vorstandss: fie fanden alle Wände des Hauses, in dem die Bureaus scheiden. Nach§ 18 Ziffer 2 des Reichsvereinsgefezes wird mit liegen, mit Kalfmilch betüncht und an dem Haustor wartete ihrer Geldstrafe bis zu 150 M. bestraft, wer eine Versammlung ohne die ein Schutzmann, der sie freundlich darauf aufmerksam machte, daß Sturm auf der Newa . Seit gestern wütet auf der Newa durch die§§ 5, 6, 7, 8, 9 des Gesetzes vorgeschriebene Anzeige oder sie nach Betreten des Hauses auf fünf Tage in die sowie auf dem Ladogafee ein orfanartiger Sturm. Bekanntmachung veranstaltet oder leitet. Die öffentliche Jugend- folier station gebracht werden würden. Es hatte Mehrere Schiffe sollen gestandet sein und zahlreiche Havarien er versammlung in Berlin , welche sich am 16. Oktober 1910 mit dem sich nämlich über Nacht in dem Hause ein Cholerafall erlitten haben. furz vorher ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts in eignet, und alle seine Bewohner waren bereits auf die Jiolier- Ein Anschlag auf einen Eisenbahnzug wird aus altutta Sachen der Freien Jugendorganisation beschäftigte und dagegen station gebracht worden. Die letzten Tage haben der Hauptstadt gemeldet. Sonntagnacht wurde in der Nähe von Saidpur auf Protest erhob, war nicht der Polizei angezeigt oder in einer dafür mehrere Cholerafälle gebracht, die man auf den Genuß infizierter den Postzug von Darjeeling, in dem sich viele Europäer, darbestimmten Zeitung rechtzeitig bekannt gemacht worden. Die und ungefochter Milch zurückführt. Mehrere Häuser sind deshalb unter verschiedene hohe Bolizeibeamte befanden, die nach den Feier Versammlung wurde als öffentliche Versammlung zur Erörterung geräumt und sanitätspolizeilich gesperrt worden. Für den Parteis tagen nach Kalkutta zurückkehrten, ein Anschlag unternommen. politischer Angelegenheiten angesehen und es erfolgte auf Grund vorstand ist dieser Umstand deshalb so peinlich, weil der am 15. in Schienen waren in einer Länge von acht Fuß aufgerissen und entder zitierten Vorschrift Anklage gegen das aus der Versammlung Modena zusammentretende Parteitag im legten Stadium seiner Vor- fernt. Dem Postzug fuhr ein Güterzug vorauf, der entgleiste und gewählte Bureau. Das Landgericht nahm an, namentlich im Hin- bereitungen stand, in dem die plögliche Absperrung des Personals vollständig zertrümmert wurde. Das Bersonal auf der Lokomotive blick auf ein vorher verbreitetes Flugblatt, daß diese öffentliche von den Bureaupapieren wahrhaftig keine Annehmlichkeit darstellt. wurde ernstlich verlegt.
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