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Landräten. Ein Amtsvorsteher genehmigte eine Bersammlung mit find. Es ergibt sich jedenfalls daraus, daß, wie elt befaßt worden/ stöße von Beamten zu sprechen.( Schr richtig!) Die Interpellation
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hätten. Dies Verlangen war ungefeglich und das Gericht fam in deffen Amtsbereich der größte Teil der Beschwerden fällt. Bei höchstinstanzliche Entscheidung nicht ergangen, es liegen auch zur Freisprechung. Damit war aber die Behörde nicht zu den Etatsberatungen im Frühjahr wurde auf den§ 7 des Vereins- aber vor Entscheidungen des Kammergerichts und der Oberlandes frieden, fondern klagte noch zwei weitere Bevollmächtigte gefeges hingewiefen und darauf, daß der oft zitierte Erlaß des gerichte Breslau und Hamm , von denen die letztere einen solchen Derselben Drtsgruppe an. Auch diese wurden frei preußischen Ministers des Innern vom 16. April 1910 im Widerspruch Einfluß der Polizeistunde verneint, die beiden anderen sie gesprochen. In Danzig hielten die weiblichen Mit- stände mit den Bestimmungen des Reichsvereinsgesetzes über die beja ben in Uebereinstimmung mit der früheren Bragis in Breußen, glieder des sozialdemokratischen Vereins eine gefchloffene Genehmigung von öffentlichen Aufzügen und Versammlungen, mit der die dahin ging, daß der Polizeistunde auch unterworfen find die Mitgliederversammlung ab, die ebenfalls gefetzwidrig überwacht Judikatur zu diesem Paragraphen und zu meinen Ausführungen, die Mitglieder einer öffentlichen Versammlung, daß aber eine Polizeiwurde. Einige Vereine aus Dft- Friesland , aus Oldenburg be- dabin gingen, daß selbstverständlich keine Landeszentralbehörde be- stunde nicht angeordnet werden fann besonders für eine schweren fich darüber, daß rein wissenschaftliche Vorträge eines fugt fein fönne, allgemein derartige Aufzüge und Versammlungen öffentliche Versammlung. Nach§ 1 des Gesetzes unterliegt Bastors überwacht wurden. Eine ganze Reihe von Verlegungen des zu verbieten, sondern daß die Verhältnisse des einzelnen Falles zu die Ausübung des Versammlungsrechts nur denjenigen Beichränkungen, Reichsvereinsgeießes sind auch in Sa chien zu verzeichnen gewesen. prüfen feien. Ich habe schon damals darauf hingewiesen, daß eine die in Reichsgesetzen ihre Begründung haben. Zu diesen Reichsgesezen Ich kann unmöglich auf alle eingehen. Im Lichtensteiner Anzeiger" Differenz zwischen diesem Erlaß und meinen Ausführungen nicht gehört auch§ 365 des Reichsstrafgesetzbuchs resp. die auf Grund erließ der Bürgermeister am 3. Januar 1911 eine Bekanntmachung, besteht und daß der zuständige Minister in Preußen ausdrücklich desselben erlassenen Bestimmungen. Es kommt dazu die Auffassung wonach alle Vereine aufgefordert wurden, ihre Satzungen und ausgeführt hat, daß die Prüfung für den einzelnen Fall zulässig sei des Kammergerichts, daß die Bestimmung des§ 1 nicht so aufihr Mitgliederverzeichnis einzureichen. Dies Verlangen steht natür- und daß wenn der Erlaß in seiner Fassung vielleicht zu mißverständ- gefaßt werden kann, daß alle Landesgeseze für die Personen außer lich im Widerspruch mit dem Gesetz.( Sehr wahr! 6. d. Soz.) Das licher Auslegung seitens der Behörde Anlaß gegeben babe, dies nicht straft treten, die sich zufällig in Ausübung ihres Vereins- und VerOberverwaltungsgericht in Sachsen erflärte in einem Fall, daß die mehr zu erwarten sei, nachdem die Judikatur der Auffassung bei fammlungsrechtes befinden. Wir werden abwarten müssen, welche Polizei berechtigt fei, in alle öffentliche Versammlungen Beauftragte getreten ist, die ich hier vertreten habe. Ich habe mich aber troß- Entscheidung in der legten Justanz getroffen wird. Eine andere zu entsenden. Das Oberverwaltungsgericht in Riel aber bem mit dem preußischen Minister des Jnnern in Verbindung ge- Frage ist, ob man eine Bersammlung auflösen fann, weil fie hat umgekehrt entschieden, daß nicht alle öffentlichen Versamm- sezt und von ihm die Mitteilung erhalten, er habe Bor - über die gebotene Polizeistunde tagt. Diese Frage wird zu vers lungen zu überwachen seien. Bekannt ist ferner das Verbot der forge getroffen, daß der Erlaß nicht mißverstanden, sondern neinen sein, denn die Voraussetzungen, unter denen aufgelöst Aufführung des Weiserschen Jesus". Um dieses anerkannte dra in dem Sinne aufgefaßt werde, den ich hier mehrfach ver- werden kann, find im§ 14 des Vereinsgefezes erschöpfend geregelt. matische Meisterwerk zur Darstellung zu bringen, hatte sich in treten habe. Danach besteht also zwischen dem preußischen Es können nur die 8 wangsmittel angewandt werden, die sich Eisenach ein Verein gebildet, dem Tausende gebildeter und funst- Minister des Innern und mir über den§ 7 des Reichsvereinsgefezes aus dem§ 365 des Reichsstrafgefegbuches ergeben. Was dann das sinniger Personen aus allen Schichten der Bevölkerung angehörten. vollständige Uebereinstimmung. Im Anschluß daran möchte ich auch Vorgehen gegen die sogenannten Jugendvereine der sozialdemo Die Vorbereitungen zur Aufführung waren bereits getroffen, die noch ausdrücklich feststellen, daß ich mit ihm auch darin vollkommen fratischen Partei betrifft, so hat der preußische Minister lediglich Schauspieler kontraktlich verpflichtet, die Prospekte gedruckt, als die einig bin, daß sowohl bei der Handhabung des Vereinsgefeges im feine Pflicht getan, wenn er die Behörden auf die EntRegierung des Großherzogtums Sachsen- Weimar Eisenach ein allgemeinen als bei Gesuchen um die Genehmigung öffentlicher Auf- fcheidung des Oberverwaltungsgerichts aufmerfiam gemacht hat. Verbot dieser Aufführung verfügte, trotzdem es sich züge und Versammlungen unter freiem Himmel die Heranziehung Dies Gericht stellt im übrigen einen ganz unbestreitbaren Gedanken um einen Verein handelte. an fich unzutreffender Gründe ebenso wenig zu billigen ist auf. Es sagt: Nach§ 2 fann ein Verein, der den Strafgefeßen zuIch komme nun zu den Verstößen gegen§ 6 Abs. 3, wonach wie die Heranziehung von Scheingründen, die den Be- widerläuft, aufgelöst werden. Im§ 18h heißt es: Perfonen, die Gewerkschaften nicht verpflichtet sind, ihre Versammlungen anzumelden. amten leicht den Vorwurf schifanöser Auslegung des Gefezes ein- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht MitFortgesetzt werden trotzdem Gauleiter und Zahlstellenvorsigende auftragen. Das ist eigentlich selbstverständlich.( Große Heiterfeit und glieder von politischen Vereinen sein usw. Im selben Paragraphen gefordert, Mitgliederverzeichnisse einzureichen. Ein solcher Sehr wahr! linfs.) Ich füge noch hinzu, daß der preußische Minister werden bei Zuwiderhandlungen Strafen festgesetzt. Daraus ergibt sich Fall gewinnt dadurch einen pikanten Beigeschmack, daß der Amts- des Innern Anordnungen getroffen hat, daß nach diesen Grundsägen flar, daß ein Verein, der sich mit politischen Angelegenheiten vorsteher, der von dem Vorsitzenden einer Filiale des Glas- auch verfahren wird.( Zuruf b. d. Soz.: Es fümmert sich nur niemand um beschäftigt, wenn er Personen unter 18 Jahren aufnimmt, fich arbeiterverbandes die Einreichung der Mitgliederliste diese Anordnung!) Ich glaube alio feststellen zu können, daß auch mit dem Strafgesetzbuch in Widerspruch fest.( Buruf bei den Soziale forderte, im Hauptamt Direktor einer Glashütte ist. die Reichsleitung und die einzelnen Bundesregierungen ebenso wie demokraten.) Man ruft mir zu, ein Radfahrerverein fann unmöglich ( Lebhaftes Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Selbst- Sie auf dem Boden des Gesezes stehen und der Auffassung find, politische Zwvede verfolgen. Wenn es ein harmloser Radfahrerredend muß auch die Maul- und lauenfeuche her- daß die Gefeße so zu handhaben sind, wie sie der Gesetzgeber verein ist, gewiß nicht. Aber nicht der Name eines Vereins, nicht halten, um das Berbot gewerkschaftlicher Veranstaltungen erlassen hat und ausgelegt zu wiffen wünscht. Ich habe schon seine Statuten und gelegentliche Beschäftigung seiner Mitglieder ist zu begründen". Bisweilen gelingt es, von Schöffengerichten und gefagt, daß die Verhandlungen über das Vorgehen der einzel- maßgebend dafür, ob er politisch ist oder nicht, sondern lediglich die in der Berufungsinstanz von den Straffammern verurteilende Ent- staatlichen Beamten vor das Forum der betreffenden Landtage Tatsache, die festzustellen ist, ob der Verein Einfluß auf politische fcheide gegen Filialvorsigende usw. zu erzielen; aber auch wenn es gehören.( Aha! bei den Sozialdemokraten.) Jedenfalls werden Sie Angelegenheiten ausübt. Weiter ist die Frage strittig, zu freisprechenden Urteilen fommt, bedeuten diese Anklagen eine Un mir zugeben, daß es ausgefchloffen ist, hier eine Fülle von Fällen, ob die Polizei noch befugt ist, Anfragen an Ber fumme von Beitverlust und Unbequemlichkeiten für die betroffenen die im einzelnen nach der tatsächlichen Seite hin schon gar eine au richten. Bisher waren nach bem Gefeß Arbeiter. nicht kontrolliert werden können, seitens der Reihsleitung zum die Vereinsorgane verpflichtet, jede jede Anfrage der Polizei Durch die Politischerklärung der gewerkschaftlichen Filialen wird Gegenstand von Urteilen über das Verhalten der Zentralbehörden zu beantworten. Das ist beseitigt. Uber es besteht das Reichsvereinsgefez gerade in sein Gegenteil verkehrt.( Sehr in den einzelnen Bundesstaaten zu machen.( Sehr richtig! rechts. noch eine Verpflichtung der Vereinsvorstände zur Auskunftswahr! bei den Sozialdemokraten.) Zurufe bei den Sozialdemokraten: Das paßt Ihnen so!) Ich habe erteilung an die Polizei soweit, als die Polizei überIn Valle, werden von der Polizeiverwaltung unter den in früheren Fällen in Aussicht gestellt, daß ich alles hier zur Erhaupt im allgemeinen, folche Auskünfte bernichtigsten Vorwänden alle Umzüge der Gewerkschaften örterung kommende Material den zuständigen Bundesregierungen langen tann. Damit glaube ich die wichtigsten grundfäßlichen verboten. Und im liberalen Sagan macht man es wie im zugänglich machen würde. Ich werde das selbstverständlich auch jezt Fragen berührt zu haben. Ich hoffe, daß die Tätigkeit der Gerichte liberalen Halle; der Bürgermeister Achilles , Reichstagskandidat wieder tun, und wenn sich dann etwa differente Auffassungen über dazu beitragen wird, daß die zahlreichen Beschwerden über die Hand der Fortschrittlichen Volkspartei ( hört! hört! bei den Sozial- die Auslegung des Vereinsgefeßes zwischen uns ergeben habung des Reichsvereinsgefeges geringer werden. Jch werde, wie demokraten), hat sogar den Umzug eines Gefangfollten, werde ich die erforderlichen Schritte zu tun nicht bisher, berfolgen, wie das Bereinsgesetz ausgelegt und angewandt bereins berboten. In Brackwede wurde ein unterlassen. Nun hat der Herr Abg. Albrecht die Güte ge- wird, und werde nicht unterlassen, soweit es in den Grenzen meiner Umzug berboten, der im benachbarten Bielefeld gestattet war, habt, mir eine Auslese der Fälle zugänglich zu machen, die er zum verfaffungemäßigen Befugnis liegt, dahin zu wirken, daß fehlsame unter dem Vorgeben, daß die Straßen in Bradwede zu eng Ausgangspunkt seiner heutigen Anfragen genommen hat. Ich fann Auslegungen in Zukunft unterbleiben.( Bravo ! rechts.) feien; dabei sind die Straßen in Bradwede breiter als in natürlich auch auf diese einzelnen Fälle hier nicht eingchen, zum Auf Antrag des Abg. Bebel( Soz.) wird die 8eBielefeld.( Hört! hört!) An der Saalabtreiberei beteiligen Teil find sie in legtinstanzlicher gerichtlicher Entscheidung erledigt. iprechung der Jnterpellation gegen die Stimmen der Rechten sich eifrig Polizeipräsidenten, z. B. der von Stiel. Eine auf Ich möchte aber darauf hinweisen, daß 23 von 50 Fällen beschlossen. einen Sonntag einberufene Versammlung wurde verboten, weil mit einem Rechtsmittel überhaupt nicht angegriffen worden demselben Sonntag Abg. Gröber( 8.): Der Reichstag hat zwar feine Disziplinar Sonntag in dem betreffenden Drte eine find und daß eine Reihe weiterer Fälle nach dem Ent befugnis gegenüber einzelstaatlichen Beamten, die entgegen dem Abendmahlsfeier stattfand. Fortschrittliche Bürgermeister, scheid der unteren Instanz nicht weiter berfolgt find. wie z. B. der frühere Reichstagsabgeordnete Göllner, wetteifern im Man kann also jedenfalls den Landeszentralbehörden für die Fälle Bereinsgefes handeln, wohl aber hat er das Recht, über solche Ver Verbieten von Versammlungen unter freiem Himmel mit fonfervativen nicht verantwortlich machen, mit denen sie nicht schon im vorigen spricht von Verstößen gegen den klaren Wortlaut" des Gefeges. dem Vermerk:„ Wenn feine aufreizenden Meden ge- Jabre fagte, die ftrittigen Fälle zur Entscheidung der letzten Instanz der Bater des Gesetzes, ist sich flar über sein Kind( Heiterkeit), aber ( Zuruf des Abg. Müller- Meiningen ). Herr Müller- Meiningen, halten werden".( Seiterfeit bei den Sozialdemokraten.) oder der Gerichte zu bringen, der einzige weg ist, um die der Jugendorganndder Sportsbereine. juristische Nun noch ein paar Worte über die fortgefeßte Schifanierung Schwierigkeiten zu beseitigen und um schließlich Klarheit über die alle übrigen bis hinauf zu den höchsten Verwaltungs- und GerichtsAuffassung behörden sind sich im Untlaren darüber.( Abg. Hue: der immerhin nicht gan Das ist seinerzeit vorausgefagt worden!) Gewiß, und es hat fogar Bekannt ist der Erlaß des preußischen Polizeiministers v. Dallwig einfachen Bestimmungen zu schaffen. Auch ergibt sich daraus, gente gegeben, die gesagt haben, das sei der Zweck des Gesezes. und befannt ist auch, daß der Polizeipräsident von Berlin daß, wenn Mikgriffe der unteren Instanzen vorgekommen die seit Jahren bestehende freie Jugendorganisation aufgelöst hat. find, was niemand bestreiten fann, daraus nicht hervorgeht, daß( hört! hört bei den Sozialdemokraten.) So fann niemand von Auf diese Auflösung und das sie bestätigende Gerichtsurteil nimmt die Zentralbehörden nicht die Absicht hätten, ibrerseits dem Gefeß mit voller Sicherheit fagen, welche Versammlungen dürfen über uns, mit Ausnahme des Abg. Müller- Meiningen ( Heiterkeit), der ministerielle Erlaß ausdrücklich Bezug. Der Erlaß erklärt, daß Geltung zu verschaffen. In einer Reihe von Fällen ist die Aus die Jugendorganisationen in der Regel" als politische Vereine anlegung des Vereinsgefeges zweifellos heute noch strittig. All diese an die richterlichen Entscheidungen halten. Aber an welde? haupt fiberwacht werden. Man sagt, die Polizeibehörde soll sich zusehen seien. Seit diesem Erlaß ist ein Fälle hier von der Tribline des Reichstags zu entscheiden, bin ich Die höchsten richterlichen Behörden haben ja sehr verschiedene Entwahres Kesseltreiben völlig außer ftande. Wir werden abwarten müssen, daß die gegen die Jugendorganisationen und gegen die Sportsvereine organi- ubitatur auch hier klarheit schafft.( Lachen.) Ich scheidungen gefällt und jede hat immer sehr gute Gründe angeführt. Eine scheinbar sehr einfache Frage ist die der Pragis der fiert, an dem sich obere und untere Behörden wetteifernd beteiligen. den Ausführungen des Herrn Vorredners im Wege der Detailarbeit/ olizeistunde. Auch hier haben wir sehr verschiedene Auss möchte hier eine Reihe von grundsäglichen Fragen erörtern, die in In Halle a. b. S. und an anderen Orten ist auch ein Verbot auch eingehend behandelt sind. Es kommen z. B. dauernd Klagen darüber, legungen. Der Staatssekretär hat kein Wort darüber verloren, wie von Lichtbilder Vorträgen erlassen. Berstoß gegen das Gefeß. Alle diese Verstöße, die ich angeführt daß die Polizeibehörden Versammlungen überwachen, die nach dem es damit bei Wahlversammlungen gehalten werden soll. habe, sind vorgekommen feit der legten Interpellation der Frei- Vereinsgefeß nicht überwacht werden dürfen.( Sehr wahr bei den Gelten die Bestimmungen über die Polizeiftunde auch für solche finnigen und ihrer Begründung durch Herrn Miller- Meiningen. Sozialdemokraten.) Nun liegen die Dinge hier so: das preußische Bersammlungen? Man erkennt daran, was die Staaten durch das Es sind alles neue Fälle, von denen ich auch nur einen Teil habe Oberverwaltungsgericht hat den Kreis der überwachungsfähigen stimmungen früber nicht fannten. Gerade bei einem Gesetz, das Neichsvereinsgesetz verloren haben, die so ausgeklügelte Bes vortragen fönnen. Bir Sozialdemokraten werden nicht unterlaffen, Bersammlungen in gewissen Grenzen eingeschränkt. Das Reichsfo tief ins öffentliche Leben eingreift, wie das Bereinsgesetz, ist in einem Erkenntnis bom immer und immer wieder darauf hinzuweisen, daß das Reichs gericht bat dem gegenüber es notwendig, daß der Gesetzgeber klar fagt, was er will. Daß es 25. April 1911 den Standpunkt bertreten, daß die bereinsgefeß fein Ausnahmegesez ist.( Sehr richtig! 13 bei den Sozialdemokraten.) Hätten Regierung und Reichstag Bolizeibehörde befugt ist, gemäß§ 18 des Vereinsgefeges das nicht tut, ist der schwerste Fehler des Reichsvereinsgefeges. ( Bravo ! im Zentrum.) ein Ausnahmegesetz machen wollen, dann hätten fie es fagen in alle öffentlichen Veriammlungen, mögen fie Abg. Dr. Jund( natl.): Die grundsägliche Uebereinstimming müfen. Es follte aber nicht ein Ausnahmegesetz gefchaffen werden, politische oder unpolitische sein, Beauftragte zu entienden. sondern ein Gesetz zur freieren und loyaleren Handhabung des Diese Auffassung wird auch vom Kammergericht, vom Oberlandes des Staatssekretärs mit den Landeszentralbehörden über die AusVereins- und Versammlungsrechtes. Aber das ist nicht der Fall, gericht Breslau und Celle und vom königlich fächsischen Oberverlegung des Vereinsgefeges nügt uns nichts, wenn diese Zentralwaltungsgericht geteilt. So lange diese Entscheidung zu Recht behörden nicht die Energie haben, diese Grundfäße auch bei der Anvielmehr fpigt fich das Gefey immer mehr und mehr zu einem besteht, wird niemand darüber Beichwerde führen fönnen, wenn in wendung des Gesetzes zur Geltung zu bringen.( Sehr richtig!) Musnahmegefeh gegen die sozialdemokratische Partei einem Bundesstaat nach dieser Entscheidung des höchsten Gerichts- Beim Vereinsgefez liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung.( Buzu. Bir Sozialdemokraten siehen auf dem Boden des Gefeßes, das hofes des Reichs verfahren wird, und die Vorwürfe nach dieser Stimmung.) Herr Gröber wirft dem Reichsvereinsgefez Unflarbeit vor; ist bei uns Tradition. ( Lachen rechts.) Sie werden uns nicht nach Richtung sind meiner Ansicht nach unbegründet.( Un- der Grund ist, daß es ein Blodgefeg ist. Gs bedeutet trop feiner weisen können, daß wir gegen das Gefeß verstoßen, außer wenn es ruhe bei den Sozialdemokraten. Zuruf: Erklärung der Re- mißbräuchlichen Anwendung eine wesentliche Verbesserung des früheren fich um ein Ausnahmegesetz handelt, und da haben wir gute gierung beim Erlaß des Vereinsgesetzes.) Ich kann mich Rechtszustandes( Sehr richtig! bei den Nationalliberalen und Frei Gefellichaft, ich brauche das Zentrum nur an die Mais bier auch auf eine Autorität im Reichstage berufen, auf finnigen) und wir laffen uns die Befriedigung über diefe liberale gefege zu erinnern.( Sehr gut bei den Sozialdemokraten.) Herrn Miller- Meiningen.( Große Heiterfeit bei den Sozial- Blodfrucht nicht nehmen.( Buruf im Zentrum: Sie sind eben sehr Sonst aber müssen Sie uns nachsagen, daß wir die demokraten.) beicheiden.) In den Grundzügen ist das Gesetz fehr flar, und Geseze fiets halten. Wir weigern uns nicht bei dem Soldatenspiel, Im Zusammenhang damit steht die Frage: wie find Ber- wir flagen gerade darüber, daß es durch die Braris der unteren unsere Söhne hinzugeben, wie wir auch selbst meistens gedient fammlungen geschloffener Vereine zu behandeln? Auch hier besteht Verwaltungsbehörden vielfach entstellt wird. Die einzelnen Fälle, haben. Auch gegen die Schulgefetze verstoßen wir nicht, wir zahlen grundiäglich bei niemand ein Zweifel darüber, daß sie nicht über die in der Presse und auch hier vorgebracht sind, fönnen wir nicht unsere Steuern, wie alle anderen Staatsbürger, und wir müssen wacht werden können, aber es fann im einzelnen all a weifel prüfen; aber wenn auch nur ein Teil der Fälle richtig ist, so handelt für Ihre Zollpolitif tüchtig zahlen. Wir verlangen aber auch bon haft fein, ob die Versammlung eines geschlossenen Vereins nicht es sich um grundsäglich unrichtige Anwendung des Reichsvereinsgefeses ber Regierung und den herrschenden Klassen, daß die Gefeße eine öffentliche Versammlung ist.( Aha! bei den durch die unteren Verwaltungsbehörden. Aber es ist doch auch über des Landes und des Staates geachtet werden, und Sozialdemokraten.) Das wird sich aus der Art der Verhandlung, zutreffende Anwendung des Gesetzes zu berichten, so in deshalb richte ich an den Reichsfangler reip. an feinen Stellvertreter der Art der Tagesordnungsausstellung und daraus ergeben, ob sich Sachsen , speziell in Leipzig . Und dabei haben wir doch in Leipzig die Frage, was er zu tun gedenkt, um gegen die gröblichen Verstöße Leute an der Erörterung beteiligen, die nicht Vereinsmitglieder sind. eine Reinkultur der Sozialdemokratie, einen wahren Edelmargismus. gegen das Vereinsgefez einzuschreiten und dem Reichsvereinsgesetz Diese Rechtsauffassung ist doch sehr flar.( 3uruf bei den Soz.: Weshalb Was die Frage der Polizeistunde betrifft, so muß Landesrecht endlich Geltung zu verschaffen.( Lebhaftes Bravo! bei den Sozial- wendet man sie nicht auch gegen bürgerliche Vereine an?) dem Reichsrecht weichen, und das Reichsvereinsgefez fennt eine Be demokraten.) Das ist eine zweite Frage.( Heiterfeit bei den Sozialdemokraten.fdräntung von Versammlungen durch die Polizeiftunde nicht. Es Staatssekretär Dr. Delbrück: In einem Teile der Preffe find Buruf: Aber eine sehr wichtige!) Die Polizei ist nicht verpflichtet mag ja die Frage der Polizeistunde zweifelhaft sein; aber dann anhaltend Beschwerden geführt über eine unzutreffende Handhabung zu überwachen, fondern es ist ihrem Ermeifen überlassen, miffen wir doch mindestens den Appell an die Regierung richten, des Vereinsgefeßes. Diesen Fällen bin ich, so weit sie mir grund- inwieweit sie überwachen will. Wenn sie also nicht überwacht, so daß den Vereinen dadurch namentlich im Hinblick auf die kommenden fägliche Bedeutung zu haben schienen, ebenso wie in früheren Jahren wird sie dafür ihre Gründe haben.( Sehr wahr! und Große Heiter Wahlen nicht Schwierigkeiten bereitet werden. Ich wüniche, nachgegangen und habe mit den beteiligten Bundesregierungen feit bei den Sozialdemokraten. Zuruf: Also reine Bolizeiwillkür!) daß es dem Reichstage eripart bleibt, in jedem Jahre folde Fühlung genommen und dabei feststellen können, daß zwischen der Nein, ob ich von einem Recht, das mir zusteht, Gebrauch mache Verhandlung zu haben. Ich babe absichtlich einzelne Fälle Reichsleitung und den Bundesregierungen grundsägliche Meinungs- oder nicht, ist nicht Willfür. Genau fo liegt die Sache be- nicht vorgebracht. Wenn aber eine Versammlung unter so verichiedenheiten über die Handhabung und die Auslegung des gliglich der Gewertichaften. Selbstverständlich ist die freiem Himmel nicht genehmigt wird, weil die Fafanen Reichsveremsgesetzes nicht bestehen. Damit habe ich das Gewerffchaftsversammlung als folche nicht der polizeilichen auf dem benachbarten Grundstüd gestört werden getan, wozu ich verfassungsmäßig verpflichtet und befugt bin. Die Ueberwachung unterworfen. Wenn aber nach Lage der Verhältnisse tönnten( Große Heiterkeit), oder weil es möglich sei, daß die Handhabung der Gesetze in den Bundesstaaten ist Sache der feststeht, daß die Gewerkschaft gewissermaßen nur eingeladen bat, Teilnehmer an der Berfammlung nachher ins wirishaus geben eingelstaatlichen Behörden, die den Eingriffen der Neichs- daß aber jedermann, der sich dafür interessiert, sich an den Er- und daß dort eine Mefferstecherei entstehen könnte, so ist das eine behörde entzogen find und deren Erörterung in die Einzellandtage örterungen beteiligen kann, so ist die Versammlung eme öffentliche. Verhöhnung des Gefeges.( Lebhaftes Sehr richtig! linis.) gehört. Ein Eingreifen für die Reichsleitung ist nur insoweit Ob diese Vorausseßung im einzelnen vorliegt, fann nicht in all- Es wäre ichlecht mit dem Staate bestellt, wenn es nicht gelänge, gegeben, als grundfäßliche Meinungsverschiedenheiten über die Aus- gemeinen Normen festgestellt werden. Werden die Voraussetzungen folche Verhöhnungen des Gesezes zu verhindern. Die unteren Ver legung der Gesetze zwischen ihr und den Einzelregierungen fich er nach Ihrer Auffassung zu Unrecht angenommen, so stehen Ihnen die waltungsbehörden würden derartiges nicht wagen, wenn sie nicht geben. Bis heute bin ich nicht in der Lage gewefen, grundsän techtsgarantien des Gefeges dagegen zur Verfügung. glanbten, auf nachfichtige Behandlung rechnen zu können.( Lebhaftes liche Meinungsverschiedenheiten, die mir Anlaß zu einem Eingreifen Eine weitere Frage, die nicht hier, aber in der Bresse lebhaft Sehr richtig! links.) Das Reichsvereinsgefeß ist nicht dazu bes geben tönnten, festzustellen. Ich möchte das aber auch noch aus erörtert worden ist, ist die, wie weit die Polizeistunde einen ftimmt, die freie Meinungsäußerung zu beschränken.( Bravo ! bei Brücklich betonen in bezug auf den preußischen Minister des Junern, Einfluß auf öffentliche Versammlungen hat. Hier ist eine den Nationalliberalen.)
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Auch das ist ein
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