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hätten.

Unberechtigter Lohnabzug.

ilnrecht, könne hier nicht untersucht werden. Das Gericht er­tannte mit Rücksicht auf die Schwere der öffentlich vorgebrachten Beleidigungen auf 6 Monate Gefängnis und fofortige Verhaftung. Der Haftbefehl wurde jedoch wieder aufgehoben, da Arendt in einem anderen gegen ihn schwebenden Strafverfahren eine größere Staution gestellt hat.

Heilmittelschwindel.

Boos) neue Ortsvereine gegründet worden. Die Maifeier, und verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entschei-, sind erfolgt in einer Verhandlung vor dem Zivilgericht, in der B. wurde in den größeren Orten von den Genossen in erhöhtem Maße dung an das Landgericht zurück. Es wurde ausgeführt: Es sei dem Angeklagten ivegen eines zu leistenden Gides lebhafte Vor­durch Arbeitsruhe begangen. Die Kleineren Orte beschränkten sich richtig, daߧ 135 der Gewerbeordnung nicht zur Anwendung haltungen gemacht hatte, so daß Arendt dem Rechtsanwalt sogar meist auf Abendfeiern; an diesen war die Beteiligung zufrieden- tommen könne, nachdem das Landgericht aus tatsächlichen Gründen Ohrfeigen anbot. Vor Gericht beantragte der Staatsanwalt stellend. das Vorliegen einer vertragsmäßigen Verpflichtung verneint habe. 1 Jahr Gefängnis gegen Arendt, da die Anwälte gegen solche An­Recht bedeutende Fortschritte hat die Partei auch auf kommu- Das Landgericht habe aber das Kinderschutzgesetz vom 30. März griffe ganz energisch in Schutz genommen werden müßten. nalem Gebiete gemacht. Trotz des miserablen Wahlrechts zu den 1903 übersehen. Danach wäre die Beschäftigung des 10% jährigen Rechtsanwalt Bahn beantragte als Verteidiger eine mildere Strafe, tommunalen Vertretungsförpern gelang es uns, in den bedeuten- Kindes in dem Betriebe auch nicht statthaft. Und bei Anwendung da auch der Anwalt die Verpflichtung habe, fich in seinen Aus­deren Orten in die Ortspartamente zu kommen. Am großten dieses Gesetzes komme es bei der verbotswidrigen Beschäftigung führungen zu mäßigen und die Gegenpartei nicht durch Vorbringen waren unsere Erfolge in Wismar  . Hier hatten die Gegner aus nicht darauf an, ob ein Arbeitsvertrag vorliege. Es müsse darum von Dingen aus dem Privatleben zu reizen. Dies werde bewiesen Furcht vor der Sozialdemokratie im vorigen Jahre nachgeprüft werden, ob die Angeklagten fahrlässigerweise durch durch die Vorwürfe, welche gegen die Fragestellung der Verteidigung das Wahlrecht verschlechtert. Die Antwort der Arbeiter nicht genügende Aufsicht gegen das Kinderschuhgesek verstoßen in dem Metternich- Prozeß erhoben worden seien, ob mit Recht oder schaft war, daß sie in diesem Jahre sämtliche 16 Size der britten Abteilung der Sozialdemokratie über= trug; auch in der 2. Klaffe brachten es unsere Kandidaten zu höchst erfreulichen Minoritäten. Die Parteigenossen von Güst rom Die Schirmmacherin Krumb wurde von der Firma Bord u. erfochten zu den 4 Sihen, die sie hatten, 5 neue. Auch in Rost od Leffer als Heimarbeiterin beschäftigt. Sie stellte ihre Tätigkeit am hatte man aus den gleichen Gründen wie in Wismar   vor einigen 2. Oftober ein, weil ihr die Firma einen Abzug von 2 M. vom Jahren mit liberaler Zustimmung das Wahlrecht verdienten Lohne   machen wollte. Gestern hatte sich die Kammer 4 verschlechtert. Auch hier wurde in diesem Jahre ein Ge- des Gewerbegerichts mit der Sache zu befassen. Die Arbeiterin nosse wieder und vier Genossen neugewählt forderte die Auszahlung ihres Wochenverdienstes mit 9,05 M. und Der Versuch, endlich mit dem Wucherparagraphen gegen Leute und der Zeitpunkt ist wohl nicht fern, wo auch hier die dritte da sie infolge der Einbehaltung ihres Krankenkassenbuches Arbeit vorzugehen, die geringwertiges Zeug gegen hohes Entgelt an Un­Abteilung von der Sozialdemokratie besetzt wird. Mit Ausnahme nicht gefunden haben will, eine Entschädigung von 11 M. für Ver- bemittelte verkaufen, ist in dem Prozeß, der mehrere Tage lang die der Städte, wo das Wahlrecht an den Besib eines dienstausfall. Die Beklagte erkannte an, daß der Klägerin der 2. Straftammer des Landgerichts I   beschäftigte, gescheitert. Nach eigenen Grundstüdes gebunden ist, sind wir im Ge- geforderte Lohnbetrag zustehen würde, wenn nicht bei der letzten dem gestern vom Landgerichtsdirektor Westermann   verkündeten meindeparlament vertreten. Im ganzen haben wir 37 Gemeinde- Lieferung drei Schirmteile gefehlt haben würden, für die sie 2 M. Urteil hat das Gericht in allen Fällen, in denen wegen Sachwuchers berechne. Die verbleibenden 7,05 m. seien nicht vorenthalten. Das die Anklage erhoben worden war, die Tatbestandsmerkmale dieses Die Genossenschaftsbewegung zeigt ebenfalls frät Krankenkassenbuch habe die Klägerin nicht gefordert. Die Klägerin Bergehens nicht für gegeben erachtet und deshalb auf Freisprechung tige Triebe. In verschiedenen kleinen Orten sogar in rein länd- gab zu, die Annahme des ihr angebotenen Teils des Lohnes ver- erkannt. Zehn Angeklagte wurden gänzlich freigesprochen, da sie lichen sind Verkaufsstellen des Konsumvereins errichtet worden. weigert zu haben. Für die Abforderung des Krankenkassenbuches die in Frage stehenden Annoncen so vorsichtig abgefaßt hatten, daß Die Mitgliederzahlen sind überall um Beträchtliches gestiegen. blieb sie beweispflichtig. Die drei Schirmteile will sie abgeliefert weder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch der§ 4 Allerdings zeigt sich auch gerade in den kleineren Orten die Ge- haben. Wie die Verhandlung ergab, ist das angebliche Fehlen der der Polizeiverordnung vom 21. August 1903 Anwendung finden fahr, die genossenschaftliche Neutralität zur leberneutralität Schirmteile nicht bei der Abnahme der Arbeit, sondern erst später kann. Verurteilt wurden der Kaufmann May Haedicke und Frau auswachsen zu lassen. Doch werden diese Bestrebungen an den bemerkt worden. Das Gericht verurteilte deshalb die Beklagte zur Berta Harder wegen Uebertretung der Polizeiverordnung zu je gefunden und praktischen Empfinden der Mecklenburger scheitern. Bahlung von 9,05 M. und wies die Mehrforderung ah 60 M. Geldstrafe eventuell 6 Tagen Haft. Schriftsteller Hans Auch der Jugendbewegung wurde die erforderliche Auf­Kellerhals wegen Vergehens gegen§ 4 des Gesetzes gegen den un merksamkeit geschenkt, wenn es auch auf diesem Gebiete langsamer lauteren Wettbewerb zu 60 W. Geldstrafe, der Ingenieur Franz geht, als auf allen anderen. In den größeren Orten, wo recht Renner und der Inseratenredakteur der Welt am Montag" Emil gute Ansätze vorhanden sind, wurden im Laufe des vorigen Winters Weigand wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit im Sinne des Jugendheime errichtet. Hier ist unserem jungen Nachwuchse Das § 184 St.-G.-B. zu 20 M. bezw. zu 40 M. Geldstrafe. ein behaglicher Aufenthalt, eine gute Bibliothek und anregende Verfahren gegen die Angeklagten Jakob Nailing aus Frankfurt  Zeitungsleftüre geboten. Die eingeführten Lesestunden erfreuen am Main   und Dr. med. Karl Reinhardt   wurde vertagt. Kailing fich allgemeiner Beliebtheit. Das Organ" Die Arbeiterjugend" hat soll zum nächsten Termin vorgeführt werden. seine Leserzahl bedeutend erhöhen können.

vertreter.

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Höchstgerichtliche Anerkennung der Maifeier.

Gerichts- Zeitung.

Ein figer Berichterstatter.

Ein nettes Blättchen.

"

Was der Korrespon­

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Gegen die Reklame- Rechtsanwälte.

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Die Korrespondenz Schweber und Herzsch", deren Unzuverlässig feit bei der Berichterstattung über den Mainzer   Prozeß, in deffen Mittelpunkt die Polizeiaffistentin Dr. Schapiro stand, wir fürzlich Die prinzipielle Frage, ob und unter weichen Umständen gegen niedriger hängten, ist in der Figigkeit allen Berichterstattern über. Heilmittelschwindler der Sachwucherparagraph Anwendung zu finden So berichtet sie unter dem 16. Oftober( Montag) über den Welt- hat, ist damit nicht verneint. Wünschenswert wäre die Einlegung Das Höchste Gericht hat am Dienstag ein Urteil gefällt, durch tongreß der Hotelbefizer". Der Bericht findet sich in der Magde Gelegenheit erhielte, grundfäßlich die Frage zu erörtern, unter welchen der Revision seitens der Staatsanwaltschaft, damit das Reichsgericht das das Recht der Arbeiter auf die Maifeier grundburgischen Zeitung" vom 17. Oftober( Dienstag) und enthält, ab- Boraussetzungen der Sachwucherparagraph gegen die oben gekenn fäglich anerkannt wird. Um Irrtümer zu vermeiden, wollen wir gleich betonen, daß das in Norwegen   geschehen ist. Bon gesehen von anderen Unrichtigkeiten, den Bericht über die Dar- zeichneten Leute Anwendung zu finden hat. deutschen   Gerichten wird kein Menich eine solche Entscheidung legungen von drei Referenten, die am 16. nicht sprachen, vielmehr erwarten. Den Arbeitern einer norwegischen Fabrik. die wegen der erst am 19.( Donnerstag) das Wort ergriffen. Maifeier ausgesperrt wurden, sind ungefähr 13 000 Stronen Schaden- deng an Richtigkeit mangelt, ersetzt sie durch Firigkeit. Dieselbe Die im Berliner   Anwaltsverein organisierten Rechtsanwälte erias augesprochen worden. Es handelt sich hier um die Embretsfos Korrespondenz legte in ihrem Bericht über den Jenaer   Parteitag waren am Donnerstag zirka 300 Mann start versammelt, um sich Bavierfabriken. Dort batten die Arbeiter im Jahre 1907 be- unserem Genossen Bebel Aeußerungen in den Mund, die er auch nicht mit dem Reklameskandal, den einige der Rechtsanwaltskollegen be schlossen, den 1. Mai zu feiern, die Direktion wollte dem Sinne nach gemacht hatte. Ueber die Frauenkonferenz in Jena  , trieben, zu beschäftigen. Es besteht im Anwaltsverein eine soge fich jedoch mit dieſem Organisationsbeschluß nicht au auf der zufällig von unseren roten Genoffinnen teine einzige eine nannte Pressekommission, die die von den Anwälten gemachte Re­frieden geben, sondern berlangte, daß noch eine Listen abstimmung im Betriebe vorgenommen werden sollte. Das rote Bluse trug, berichtete Schweder: Selbstverständlich trugen alle flame zu überwachen und gegen allzu unsaubere Tricks einzu schreiten hat. Diese Pressekommission beantragte ihre Auflösung, Anfinnen lehnten die Arbeiter, die fast alle organisiert waren, Frauen knallrote Blusen." da sie weder beim Vorstand der Anwaltskammer noch beim Ehren­ab, und als sie dann am 1. Mai gefeiert hatten, wurden sie un­gerichtshof hinreichende Unterstüßung ihrer Bestrebungen fände. geachtet der 14tägigen Kündigungsfrist plöglich entlassen. Es folgte In der stundenlang währenden, sehr heftigen Debatte wurde scharfe eine große, von der Arbeitgeberbereinigung veranstaltete Mafien- Ein Beleidigungsprozek, in welchem recht eigenartige Anschau- Kritik an den Anwälten geübt, die jede Gelegenheit benutzen, für aussperrung, die damals auch das Storting in einer Interpellation ungen über die Pflichten eines Redakteurs zur Sprache tamen, be- fich Reklame zu machen. Vor allen Dingen ging es auch den Ver­des Genossen Vraa beschäftigte. Inzwischen beschritten die Arbeiter schäftigte gestern das Schöffengericht Berlin- Mitte  . Angeklagt teidigern im Metternichprozeß, Jaffé und Alsberg   ziemlich schlecht. von Embretsfos den Klageweg, wurden aber von den unteren waren der Herausgeber der Wochenschrift Berliner Wächter", Diese beiden Angegriffenen versuchten sich zu verteidigen, wurden Instanzen abgewiesen. Dagegen wurde Berufung eingelegt, und Bogislato Sigurd Kristeller und der Kaufmann und verantwortliche aber häufig in ihrer Verteidigungsrede stürmisch unterbrochen. Die jezt, nachdem Jahre darüber verflossen find, ift die Redakteur dieser Zeitschrift Johannes Roese. Als Klägerin trat Pressekommission wird wahrscheinlich fortbestehen. Es wurde vom Sache zugunsten der Arbeiter endgültig entschieden. Das Frau Gertrud v. H., vertreten durch Rechtsanwalt Berendis auf. Borsißenden der Versammlung noch mitgeteilt, daß gegen die Ver­Höchste Gericht stellte sich in seiner Mehrheit auf den Standpunkt Gegenstand des Alageantrages bildete ein in dem Wächter" er- teidiger im Metternichprozeß eine ehrengerichtliche Untersuchung ihres Anwaltes, des Genoffen Puntervold, und erklärte, der schienener Artikel mit der Ueberschrift: 3wei Edle hochoben", wegen ihres Verhaltens eingeleitet sei. Organisationsbeschluß der Arbeiter hätte der welcher eine Kritik der Sittenzustände im bayerischen Viertel dar­Fabrifleitung genügen müssen, und in der Maifeier stellen sollte und schwer beleidigende Dinge über die Privatklägerin Das Automobilgesetz vor dem Reichsgericht. habe keineswegs ein ernſtes Vergeben gegen die abrilordnung enthielt, der u. a. Kuppelei vorgeworfen wurde. Der Artikel, welcher Das Automobilgeset, das im August 1909 in Kraft getreten gelegen, daß dadurch etwa die fündigungslose Entlassung gerecht von Schimpfivorten stroßte, enthielt u. a. Ausbrüde wie Megäre", ist, hat am Donnerstag zum erstenmal das Reichsgericht beschäftigt. fertigt worden wäre. Teshalb seien dem Arbeiter Engström schmußiges Handwerk" usw. Der Angeklagte Kristeller be- Der§ 7 dieses Gesezes erklärt den Halter des Kraftfahrzeuges 54 Stronen Lohnentschädigung samt 4 Proz. Zinsen vom 1. Auguft 1907 hauptete vor Gericht, von seinem Gewährsmann, einem Detektiv für haftpflichtig, wenn beim Betriebe des Fahrzeuges der Körper ab zu zahlen. Da es sich aber im ganzen um 250 Arbeiter handelt, Edert, düpiert worden zu sein. Rechtsanwalt Berendis bezeichnete oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache be­die damals unter denselben Umständen entlaffen wurden, und im diese Angabe als unwahr und brachte eine eidesstattliche Versiche. schädigt wird. Der Abfat 3 dieses Paragraphen läßt folgende Durchschnitt auf jeden über 50 Stronen kommen, wird die Fabrik- rung des Eckert zur Verlesung, in der dieser folgendes behauptet: Ausnahme zu: Leitung 18 000 bis 14 000 kronen Lohnentschädigung zahlen müssen. Er habe bei den Beobachtungen der Frau v. H. nichts feststellen fönnen und nur von der Portierfran alle möglichen Dinge gehört. halters von einem anderen in Betrieb gesett, so ist dieser an Stelle Wird das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeug­Kristeller habe ihm sein Ehrenwort gegeben, nicht davon Gebrauch des Halters zum Ersaße des Schadens verpflichtet. zu machen. Als dann trotzdem ein Artikel erschien, habe K. ihm gesagt, er brauche keine Angst zu haben, man brauche nur in solchen Automobilhalters in Betrieb fest, tritt jedenfalls dann ein, wenn Der Fall, daß jemand ein Fahrzeug ohne den Willen des Fällen ein paar Namen zu nennen und die Leute unternehmen ein Mensch ein auf der Straße stillstehendes Automobil besteigt und nichts. Außerdem würde er die Sache dadurch tot machen, daß er am Tage des Termins im Namen des Bureaus des Rechtsanwalts mit ihm davonfährt. Anders ist es jedoch, wenn der Automobil­Berendis der Klägerin telephonisch mitteilen werde, baß der Termin halter das Fahrzeug einem Freunde für einige Stunden zu einer vertagt fei. Wenn sie dann nicht erscheine, werde die Klage ab- Spazierfahrt leiht und der Entleiher länger bleibt, als wie er ge­gewiesen. Der Angeklagte Kristeller bestritt die Richtigkeit diefer sagt hat. Der Auffassung, daß der Automobilhalter weiter haftet, Behauptungen. Der Mitangeklagte Roese lehnte jebe Berantwor- wenn sein Thauffeur eine von dem Halter gewollte Fahrt für sich tung für den Artikel ab mit der eigenartigen Begründung, daß er weiter ausdehnt, ist das Reichsgericht für den vorliegenden Fall nur zum Schein als verantwortlicher Redakteur angegeben worden beigetreten. Dabei handelte es sich um folgende Vorgänge: fei. Er habe nie die Artikel zu Gesicht bekommen, sondern sich ge- Ein Lastautomobil der Mühlheimer Aktienbrauerei war auf wöhnlich die Zeitung auf der Straße gekauft und dann erst den der Straße von Mühlheim   nach Wefel hängen geblieben. Infolge Inhalt fennen gelernt. Der Bertreter der Klägerin beantragte deffen wurde der Chauffeur mit dem Lugusautomobil zu Hilfe ge­die Verhängung einer exemplarischen Gefängnisstrafe gegen die schickt. Nachdem der Schaden behoben war, fuhr der Chaffeur nicht Angeklagten, da eine Zeitschrift, die derartige Schmusartitel auf zurüd, sondern weiter nach Wesel  , um dort seine Mutter zu be die Angaben einer entlassenen Portierfrau hin aufnehme, eine suchen. Als er abends nach Mühlheim zurüdfuhr, geriet er in der öffentliche Gefahr darstelle. Es jei ganz ungeheuerlich, derartige Nähe der Lippebrüde mit einem Pferdegespann zusammen und infame Beschuldigungen, ohne fich irgendwie zu erkundigen und ohne beschädigte Pferd und Wagen.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Versammlungs, recht" im Mansfeldischen.

Wie kürzlich aus dem Versammlungsverbot des Landrat von Haffel an den Einberufer Genossen Christange hervorging, sollte bei Neuanmeldung einer Versammlung die Genehmigung von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden. Unser Genosse mar neugierig auf diese und meldete zum 22. Oktober wieder eine Versammlung im Garten des Invaliden Stolbe in Siebigerode   an. Darauf betam Chr. folgenden Bescheid:

Nachdem ber Zugang zu dem Stolbeschen Garten von den bisherigen Hindernissen befreit ist, mache ich die Erteilung der Erlaubnis zur Abhaltung einer Versammlung, daß bis dahin der an der Chauffee entlang geführte, durchfichtige Lattenzaun burch einen zwei Meter hohen, undurchsichtigen Bretterzaun er­setzt wird, um bei dem starken Automobilvekehr auf dieser Straße, auf deren anderer Seite ein steiler Abgrund sich hinzieht, zu verhindern, daß durch laute Rundgebungen in dieser Versamm lung die Pferde eines vorübergehenden Fuhrwerts und die In­fassen sowohl, wie auch die auf der Chauffee sich aufhaltenden Menschen gefährdet werden könnten. Der Amtsvorsteher. Hachenberger.

Herrn W. Christange zu Eisleben  . Das gehört wohl mit zum Tollsten, was auf dem Gebiete der Bersammlungsschitanen geleistet worden ist. Will der Herr Staats­fetretär Delbrüd auch diesen fürsorglichen Amtsvorsteher unter feine schüßenden Fittiche nehmen?

Soziales.

Zum Kinderschuh.

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jedes Material in den Händen zu haben, zu veröffentlichen. Die Die Schadenersatzansprüche, die der Fuhrwerksbesitzer$. in­Oeffentlichkeit tönnte vor einer derartigen Sensationsreißerei nur folge dieses Unfalles gegen die Mühlheimer Attienbrauerei erhoben durch exemplarische Strafen gegen die Urheber geschützt werden. hatte, wurden vom Landgericht Duisburg   dem Grunde nach als Das Gericht nahm nur deshalb, weil der Angeklagte Kristeller wegen berechtigt anerkannt. Ebenso entschied, abgesehen vom Schmerzens­Beleidigung noch nicht vorbestraft ist, von einer Gefängnisstrafe geld, das Oberlandesgericht Düffeldorf. In seinen Entscheidungs­Abstand und erkannte nur auf 300 M. Geldstrafe. Gegen Roese gründen erklärte das Oberlandesgericht, daß das Fahrzeug mit wurde das Verfahren abgetrennt, da über seine Beteiligung erst dem Willen der Brauerei in Betrieb gesezt worden ist und daß die noch weitere Ermittelungen angestellt werden sollen. Wegen eines Brauerei deshalb nach§ 7 des Automobilgesetes haftpflichtig ist. ähnlichen Artikels wurde Strifteller in einer zweiten Sache, die bald Der Ausnahmefall des Absages 3 liegt nach der Ansicht des Ober­darauf verhandelt wurde, nochmals zu 300 M. Geldstrafe verurteilt. landesgerichts nicht vor. Denn der Automobilhalter soll nach dem Sinne des Gefeßes für nachteilige Folgen durch den Betrieb ein­Sittlichkeitsverbrechen eines Lehrers. stehen, den er veranlaßt hat. Das sei aber auch noch dann der Fall, wenn seine Angestellten den Betrieb fortsetzen. Die Ausnahmestelle des Absabes 3 bezwecke den Ausschluß der Haftung nur dann, wenn die Inbetriebfehung durch andere erfolgt.

Witterungsübersicht vom 20. Oftober 1911.

In der Glashütte von Fettke u. Ziegler in der Gegend von Schwere Anschuldigungen wurden gestern vor der Straffammer Guben   hatte ein Glasarbeiter seinen 10% jährigen Bruder öfter, des Landgerichts III   gegen den Lehrer Knoblant aus Schönerlinde wenn er ihm das Effen in die Hütte brachte, mit gewiffen Neben erhoben. Der noch jugendliche Angeklagte war in der dortigen Das Reichsgericht ist dieser Auffaung beigetreten und hat die arbeiten beschäftigt, jedesmal allerdings nur furze geit. Dies Schule als Lehrer angestellt. Von seinen Vorgesetzten wurde ihm wurde bei polizeilichen Revisionen festgestellt. Darauf erhielten ein gutes Zeugnis ausgestellt. Nach den Bekundungen der gegen Revision der beklagten Brauerei zurückgewiesen. Zur Begründung Die Betriebsinhaber Fettte und Ziegler Anklage wegen Ueber- ihn auftretenden Belastungszeugen hat er jedoch wiederholt Sitte hat der anerkennende Senat erklärt, daß mindestens in dem vor­tretung des§ 135 der Gewerbeordnung, wonach Kinder unter und Anstand dadurch schwer verletzt, daß er Schulmädchen, die er zu liegenden Falle der Absatz 3 des§ 7 des Automobugesetzes nicht 13 Jahren in Fabriten nicht beschäftigt werden dürfen. unterrichten hatte, in unzüchtiger Weise berührte. Nach dem Gut- anzuwenden gewesen sei. Das Landgericht Guben   sprach jedoch die Angeklagten mit achten des Medizinalrats Dr. Hoffmann ist der Angeklagte ein folgender Begründung frei: Auch wenn die Angeklagten es an der nervöser junger Mann, der sich in seinem Berufe überarbeitet hat. nötigen Energie bei der Beaufsichtigung des Betriebes hätten Das Gericht erkannte auf 1 Jahr Gefängnis wegen Sittlichkeits­fehlen laffen, hätten sie sich doch nicht strafbar gemacht. Als be- berbrechen unter Annahme mildernder Umstände. fchäftigt im Sinne der Gewerbeordnung sei jemand nur anzusehen, wenn die Tätigkeit in der Fabrik die Erfüllung einer Vertrags­pflicht fei. Das sei hier nicht der Fall gewesen, weil der Knabe nur gelegentlich während der Schulferien, wenn er Essen   brachte, vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte hatte sich der Kaufmann für den Bruder kürzere Zeit jedesmal etwa eine Viertelstunde Moriz Arendt aus Behlendorf   wegen Beleidigung des Rechts- pamburg 763 GD lang gewiffe Arbeiten gemacht habe. Es sei gewissermaßen nur anwalts Ber zu verantworten. Bei Beginn des Termins fehlte der Berlin   764 S aus Lust daran geschehen. Anders läge es allerdings in Fällen, Angeklagte, er hatte ein Attest des Medizinalrats Dr. Hoffmann, ranti a R 766 9 wo sich die Glasarbeiter jüngere Geschwister mit in den Betrieb welches aber älteren Datums war, eingesandt, um seine Berhand- Münden 769 SW nähmen und wo der Sohn des Helfers mit im Lohn des Akkord- lungsunfähigkeit zu beweisen. Das Gericht beschloß jedoch, den Bien arbeiters enthalten sei. Angeklagten durch die Polizei vorführen zu lassen. Die Beleidi Das Kammergericht gab der gegen dieses Urteil von der gungen, welche der Anklage zugrunde liegen, beziehen sich auf die Staatsanwaltschaft eingelegten Revision statt, hob das Urteil auf Familien- und Vermögensverhältnisse des Rechtsanwalts Ber   und

Sechs Monate Gefängnis wegen Beleidigung eines Rechtsanwalts.

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3 balb bb. 768 Still Nebel Wetterprognose für Sonnabend, den 21. Oktober 1911. Mild bei mäßigen südöstlichen Winden und allmählich zunehmender Bewöltung ohne erhebliche Niederschläge.