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eine Büchse Stangenspargel, einige Gläser eingemachte Früchte| stahls das Schöffengericht zuständig, wenn der Werth des nicht zu erwarten ist, daß sämmtlichen arbeitslosen Personen in und etwas Schokolade einpacken und nahm diese Sachen mit, als Gestohlenen 25 Mart nicht übersteigt-die Verhandlung ist den Städten Arbeitsgelegenheit nachgewiesen werden kann, würde sie den Laden verließ. Dasselbe Manöver hat die Schwindlerin aber vor dem Landgericht, nicht dem Schöffengericht, an es sowohl im Interesse der Städte als auch des platten Landes bei einem Wild- und Geflügelhändler in der Potsdamerstraße beraumt, wiewohl das angeblich Entwendete den Werth von liegen, wenn ein Theil dieser Personen ihrer früheren Arbeit in wiederholt. Bei diesem hat sie für 150 M. Waaren be- 25 Mart auch nicht annähernd erreichen tann. Weshalb? ent- landwirthschaftlichen Betrieben wieder zugeführt werden könnte. stellt und einen Theil davon mitgenommen. Die Ausführung zieht sich unserer Kenntniß. Der Umstand darf nicht maßgebend Der Regierungspräsident bringt demgemäß in Vorschlag, seitens dieser Schwindeleien ist der W. dadurch erleichtert gewesen sein, daß durch die Veröffentlichung der Erkenntnisse die der landwirthschaftlichen Vereine Meldestellen für Arbeitgeber, worden, daß in dem von ihr als Wohnung bezeichneten Haus Kenntniß von denselben weit über den Kreis der Militärbehörde welche Arbeiter für landwirthschaftliche Betriebe zu engagiren thatsächlich eine Familie v. Zedtwiz lebt, zu der die W. aber in hinaus verbreitet ist, denn das Alleinwissen einer Behörde fann wünschen, einzurichten und diese Meldestellen in ständige Ver­gar feinen Beziehungen steht. Die W. wohnt bei ihren Eltern, den Gegenstand eines Diebstahls nicht bilden, den Werth von bindung mit den nächsten städtischen Arbeitsnachweisstellen zu hat fich aber während der letzten Tage dort nicht sehen lassen Papier und Dinte nicht erhöhen. fegen um 10 eine Ueberführung der überschüffigen und hat daher noch nicht dingfeft gemacht werden können. Arbeitskräfte Don den Städten in die landwirthschaft­Ein Gewerbegehilfe darf aus anderen als nicht ent- der Vorstand des Zentral­jezt diesen Vorschlag des Re­lassen werden. So hat das hiesige Lan dgericht fürglich in einem vereins aur Kenntniß der landwirthschaftlichen Bereine mit Streitfalle entschieden. Das Amtsgericht hatte im Gegensate dem Ersuchen, die Einrichtung von Meldestellen für Arbeitgeber vereins hierzu ausgeführt, daß die in der Gewerbe- Ordnung aufgeführten in Erwägung nehmen zu wollen. Der Regierungspräsident hat sich, Das Amtsgericht hatte im Gegensate dem Grsuchen, untaiß der landwirthschaftlichen Bereine mit Entlassungsgründe nur Beispiele seien und daneben auch die falls derartige Meldeftellen errichtet werden sollten, bereit erklärt, Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts Anwendung finden. Die Verwaltung der städtischen Arbeitsnachweisstellen mit ent Das Landgericht dagegen fagt in seinem Urtheil: Schon aus sprechender Anweisung zu versehen. dem Wortlaut des 123 geht hervor, daß Die dort Inwieweit diese Liebesmüh Erfolg haben wird, läßt sich aufgeführten Entlassungsgründe als ausschließliche schwer sagen. Bis jetzt haben namentlich im Osten die Arbeiter gelten und nicht analog anzuwenden sind. Die Fassung des eine nur zu berechtigte Scheu vor den unter obrigkeitlicher Pro­Baragraphen ist eine durchaus andere, wie z. B. die der Art. 63 tettion stehenden Arbeitsvermittelungs- Instituten gehabt, und gar und 64 des Handelsgesetz- Buches, welch lettere die Entlassungs in diesem Fall, wo Arbeitsvermittelungs- Stellen dazu dienen gründe für die Handlungsgehilfen enthalten. Bu beachten find follen, die Arbeiter den rittergütlichen Buttermilch- Kartoffelfübeln bei Auslegung des§ 123 der Gewerbe- Ordnung die bei Ab wieder zuzuführen, denen sie eben erst mit Müh und fassung der letzteren leitend geweffenen Gesichtspunkte. Der Wille Moth entronnen dürfte der des Gesetzgebers war es, durch gefeßlich bestimmte Schranken das hoch anzuschlagen sein. Erfolg nicht besonders Aber auch, llebergewicht des Arbeitgebers über seine Arbeiter abzuschwächen. auf diese Art Arbeitsvermittlung einlassen sollten, fönnen die wo sich Hungernde Das Gesetz wollte dem Arbeitgeber nur aus den im§ 123 auf vorgeschrittenen Arbeiter mit Gemüthsruhe diesem wohlthätigen" geführten Gründen die Möglichkeit einer einseitigen sofortigen Wirken zusehen. Denn immerhin, so üble Erfahrungen der Entlassung ohne Entschädigung gewähren, beabsichtigte dagegen frühere Landarbeiter auch beim Anbieten und Verkauf seiner nicht, noch andere Entlaffungsgründe neben jenen bestehen zu Arbeitskraft in der Stadt gemacht haben mag, etwas mensch­laffen. licher als früher hat er doch gelebt und selbst wo dies nicht ge­schehen, hat er doch beobachten müssen, wie Seinesgleichen sich als Mensch betrachtet wissen will und menschliche Ansprüche werden bei dem aufs Land zurückgekehrten Arbeiter ihre Früchte macht. Und die guten Anregungen, die gewonnene Erkenntniß werden bei dem aufs Land zurückgekehrten Arbeiter ihre Früchte tragen, wie der Junker bald merken dürfte. Somit kann es der Sozialdemokratie ganz recht sein, wenn die Unwahrscheinlichkeit eintritt, daß Arbeiter aus der Stadt sich wieder ihrem heimath­lichen Elend zuwenden. ognal ban

Marktpreise in Berlin   am 9. September, nach Ermitte der Gewerbe- Ordnung angegebenen Gründen den im§ 123 lichen Betriebe zu ermöglichen.

lungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Kg. guter von 15,60-15,20 m., mittlerer von 15,10-14,70 m., geringer von 14,60-14,20 M. Roggen per 100 kg. guter von 13,20-12,80 m., mittlerer von 12,70-12,50 m., geringerer von 12,40-12,20 M., Gerste per 100 kg. gute von 19,00-17,70 m., mittlere von 17,60-16,40 m., geringe von 16,30-15,00 2. Safer per 100 Kg. guter von 18,40-17,20 m., mittlerer von 17,10-16,00 M. geringer von 15,90-14,80 m. Stroh, Richt- per 100 Rg. von 6-5,15 M. Heul pr. 100 kilogr. von 10,60-6,60 m. Erbfen, gelbe zum Rochen per 100 Kg. von 40,00-24,00 M. Speifebohnen, weiße per 100 kg. von 50,00-20,00 M. Linjen per 100 kg. von 80,00 bis 30,00. Kartoffeln per 100 g. von 8,00-5,00 M. Rind M. fleisch von der Keule per 1 Kg. von 1,60-1,20 M. Bauchfleisch per 1 Kg. von 1,30-0,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. von 1,60-1,00 M. Ralbfleisch per 1 Kg. von 1,60-0,80 m. Hammel fleisch per 1 Kg. von 1,50-0,90 m. Butter per 1 Kg. von 2,80 bis 1,80 m. Gier per 60 Stück von 4,80-2,20 m. Fische per 1 Kg.: Karpfen von 2,40-1,20 m. Aale von 2,80-1,20 m. Bander von 2,40-1,20 m. Sechte von 2,00-1,20 M. Barsche von 1,60-0,80 M. Schleie von 2,40-1,10 M. Bleie von 1,40 bis 0,60 m. Krebse per 60 Stück von 15,00-1,25 m.

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Theater.

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Der Lohn für treue Liebe bis zum Grabe. In der Straßb. Bürger- 3tg." steht zu lesen:

Polizeibericht. Am 9. d. M. Vormittags stürzte bei den Der Herr Hauptmann". Eine Darlehnsgeschichte lag Ausschachtungsarbeiten auf dem Grundstück Elifabethstr. 38-36 der Anklage wegen Betrugs und Untreue zu Grunde, die ein Theil der ungenügend abgesteiffen Mauer um und fiel auf den gestern vor der 2. Ferien- Strafkammer des Landgerichts I   gegen dabei beschäftigten Arbeiter Jllmann, der dadurch eine Quetschung den Hauptmann a. D. Sir the verhandelt wurde. Der An­Hirthe der linken Schulter erlitt. Am 10. b. M. sprang ein Mann getlagte traf hier im vorigen Sommer mit dem Brauereibesitzer aus einem Fenster seiner im zweiten Stock des Hauses Zimmer- Thiemann zusammen, einem Kriegskameraden aus dem franzö­straße 9 belegenen Wohnung auf den Hof binab und erlitt so fichen Feldzuge. Nach mehrmaligem Zusammentreffen faßte der fchwere innere Verlegungen, daß feine Ueberführung nach der Angeklagte sich ein Herz und bat Thiemann um ein Darlehen Charitee erforderlich wurde. Im Humboldthafen wurde die von 500 m., wobei er erklärt haben soll, daß seine Sachen gepfändet Leiche eines etwa 24jährigen Mannes angeschwemmt. Im und jeden Tag abgeholt werden können. Thiemann schien nicht Laufe des Tages wurden drei Personen erhängt vorgefunden, abgeneigt, dem früheren Kameraden zu helfen, erklärte aber, daß und zwar eine Frau in ihrer Wohnung, in der Kaiserstraße, ein er augenblicklich kein baares Geld habe. Er wolle aber den man sich hüten, den bestehenden Antagonismus zwischen Unter­" In unserer von sozialen Gegenfäßen zerklüfteten Zeit sollte Anstreicher in einem leerstehenden Laden des Hauses Trescow- Bedrängten ein Blanto- Atzept eines Kunden über 300 Mart nehmer und Arbeiter unnöthiger Weise zu vergrößern. Geradezu straße 12 und ein Arbeiter auf dem Boden des Hauses Genthiner- geben, der Angeklagte möge versuchen, ob der Akzeptant ein Delguß auf das Feuer muß das Verfahren einer hiesigen 14. straße 24. Nachmittags vergiftete sich ein Kaufmann in seiner zahlen würde. Der Zeuge Thiemann will dem Ange- Fabrit genannt werden. Der eine der Theilnehmer der Fabrik Wohnung, in der Weberstraße, mittels Ansenit. Abends stieß eine flagten eingeschärft haben, den Akzeptanten unter feinen Frau in ihrer Wohnung, Bellealliancestr. 85, eine brennende Umständen zu drängen und ihm, Thiemann, unter allen Um- hatte das Beitliche gefegnet. In langem Zuge folgten die Ar­Lampe um und erlitt dabei so schwere Brandwunden an den ständen entweder den Wechsel zurück oder das Geld zu bringen. Bahlungstage wurde das pietätvode verhalten der Arbeiter beiter und Angestellten dem Sarge des Verblichenen. Am Armen, daß sie nach dem Krankenhause am Urban gebracht Bald nach dem Weggange des Angeklagten wurde Thiemann feitens des hinterbliebenen Fabrikanten dadurch entsprechend ge­werden mußte. Am 10. und in der Nacht zum 11. d. M. anderen Sinnes, er schrieb dem Akzeptanten, dem Reſtaurateur würdigt, daß man den Arbeitern den Lohn für die fanden vier kleine Brände statt. R., daß er den Besuch des Hauptmanns Hirthe zu erwarten Durch das Begräbniß versäumte Beit abzog. habe, der das Blanto- Afzept zur Zahlung vorlegen würde. R. Rommentar überflüssig." folle aber unter keinen Umständen zahlen, denn nur um den Vielleicht lassen sich die betreffenden Arbeiter auf diesem Sauptmann, der ihn anpumpen wolle, los zu werden, habe er wege von ihrer" Pietät" gegenüber ihren Ausbeutern bekehren. treten und inzwischen werde der Hauptmann sich wohl ander­demselben das Atzept gegeben. Er habe vor, eine Reise anzu­Aus dem Zwickauer Kohlenrevier wird uns berichtet: In das Residenztheater scheint die französische   Komödie weitig geholfen haben. Jufolge dieses Briefes wurde dem Auf Schacht Herrschel's Erben fand eine Herabsetzung der Geding­bei dem Restaurateur wieder eingezogen zu sein, und zwar hat die Direktion Sardau's Hauptmann R. ein recht übler lohnfäße um 45 bis 50 pct. ftatt, nachdem vor kurzem bereits Odette" für würdig gehalten, die Reihe der französischen   Empfang zul Theil. Seine Nothlage verschlimmerte eine 10prozentige Reduktion erfolgt war. Die Tagschichtarbeiter Bifanterieen zu eröffnen. Die Sensationsstücke büßen riesig ich. Erfüllte das Blanko Afzept aus, verfah es find deshalb in der großen Mehrzahl am Sonnabend nicht schnell an Intereffe ein, und namentlich sind es die subtilen, mit seinem Giro und ſette es in Umlauf. Der Akzeptant ver- angefahren. Die Arbeiter wählten eine dreigliedrige gefünfteften Untersuchungen über menschlich fast unmögliche weigerte Bahlung, im Zivilprozesse wurde er verurtheilt. In Kommission, welche mit der Werksverwaltung und den Besizern Probleme, die durch Lagern feineswegs an Gehalt gewinnen. Der zweiten Instanz legte Thiemann als Zeuge den Sachverhalt verhandeln soll. Letztere lehnten eine Verhandlung mit den Ar­Der Haupttern der" Odette" ist, daß sich eine etwas leichtsinnig klar, der Richter entschied, daß der Hauptmann überhaupt fein beitern ab. veranlagte Mutter nicht mehr für würdig hält, ihr Kind, welches Recht zum Einklagen des Wechsels gehabt, und verurtheilte den­Die Kölner   Nachtwächter werden rebellisch und zwar aus fie wiederfieht, wirklich zu befißen, sie geht einfach ins Wasser. felben zur Herausgabe des Geldes. Die Zwangsvollstreckung Die Wigeleien und der pikante Tand, die außerdem noch mit gegen den Hauptmann fiel aber fruchtlos aus. Es folgte nun sehr plausiblen Gründen. In Köln   sollen auf grund einer dem Stück verbunden sind, konnten nur einen ganz oberflächlichen, gegen denselben das Strafverfahren. Es stellte sich nämlich ministeriellen Verfügung die jetzigen Nachtwachbeamten durch äußeren Effeft erzielen. Infolge dessen erwärmten sich auch die heraus, daß der Angeklagt: gar nicht gepfändet worden war und Schuhleute ersetzt werden und wie es im Militärstaat selbst­er diese Stunfiler nicht, fie blieben so zu sagen ebenfalls nur auf der der Beuge Thiemann bekundete, daß er lediglich durch diese verständlich, werden hierzu Militäranwärter auserforen. Die Oberfläche. falsche Vorspiegelung zur Hergabe des Blanko- Akzepts bewogen page Hoffnung der jezigen Nachtwächter, daß sie in die neue worden sei. Der Angeklagte behauptete Dagegen, daß Organisation mit aufgenommen würden, ist bereits zu Schanden er nur gesagt habe, es drohe ihm eine Pfändung geworden, denn der neue Nachtwach Inspektor hat seinen. wegen eines ihm bereits zugestellten Zahlungsbefehls. Untergebenen bereits die frohe Mittheilung gemacht, fie Die Untreue wurde darin gefunden, daß der daß der An- möchten sich auf ihre demnächst erfolgende Kündigung geflagte in eigenmächtiger Weise und gegen den Willen gefaßt machen und sich nach anderer Arbeit umsehen. Da des Eigenthümers über das Akzept verfügt hatte. Der diese Ankündigung für die Nachtwächter eine Lebensfrage be­Die Verhandlung gegen den Genossen Kunert, die Staatsanwalt erklärte, daß es nicht seine Sache sei, das deutet, haben sie eine Versammlung abgehalten, in welcher am 19. September in Breslau   stattfindet, erregt in hohem Maße Berhalten des Zeugen Thiemann in dieser Angelegenheit zu die Wahl einer fünfgliederigen Kommission beschlossen wurde, politisches und juristisches Interesse. Gin Dieb- tennzeichnen. Er müffe die dem Angeklagten zur Last gelegten die an die Behörde mit dem Gesuch um Uebernahme der jetzt stahl" soll dadurch begangen sein, daß dem Genossen Kunert Strafthaten für erwiesen halten und dafür einen Monat Ge- im Dienst befindlichen Nachtwachbeamten herantreten soll. Auch wahrheitsgemäße Abschriften aus Atten übermittelt sind. fängniß beantragen. Der Gerichtshof folgte aber den Aus- wurde die Absendung einer Petition an das Ministerium in Wären nicht Abschriften aus Atten, sondern diese führungen des Vertheidigers, Referendars Ulrich, und fällte ein Anregung gebracht. felbst aus dem zur amtlichen Aufbewahrung bestimmten Ort freisprechendes Urtheil. Der Angeklagte habe dem Zeugen Thie- Wird wenig nügen. Im Militärstaat ist ein Beamter und übersendet, so könnte zweifelsohne nicht der Diebstahlsparagraph mann vertraut, daß derselbe ihm thatsächlich helfen wolle. Er vor allem ein Schuhmann, der nicht die militärische Schneidig­fondern lediglich der§ 138 Str.-G.-B. zur Anwendung gelangen, habe beshalb im guten Glauben gehandelt, als er über das feit von Grund auf in sich aufgefogen hat, ein Unding. Und der das vorsätzliche Vernichten oder Beiseiteschaffen von Atten Afzept verfügte. In den abweichenden Punkten könne der An- demzufolge ist es nur konsequent, wenn verfahren wird, wie es mit Gefängniß selbst im Wiederholungsfalle, also mit einer etwas geklagte denselben Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben wie in Köln   geschieht. Vielleicht geht aber bei dieser Gelegenheit milderen Sirafe als Diebstahl, bedroht. Will schon dem einfachen der Beuge Thiemann. auch dem einen oder anderen Nachtwächter ein Licht auf über Menschenverstand es unbegreiflich erscheinen, weshalb eine Aften­die Herrlichkeit unserer neureichsdeutschen Zustände. Vor dem Schöffengericht in Chemnitz   stand am Don entwendung nicht als Diebstahl im Strafgesetzbuche bezeichnet Ueber das Einkommen der sächsischen Aktiengesell wird, wenn es richtig wäre, daß solche Entwendung als Dieberstag Morgen der Redakteur Genosse Emil Rosenow  stahl aufgefaßt werden könne, so leuchtet ihm noch weniger ein, geklagt, die Frau Hedwig Voigt, verwittwet gewesene Döring, fchaften macht die Leipziger Zeitung" folgende Angaben: daß ein Gesetzgeber die Entwendung von Originalaften durch die Behauptung unwahrer Thatsachen verächtlich gemacht unter den fast 1/2 Millionen( genau 1443 712) Personen, die minder schwer solle bestraft wissen wollen, als die von Ab- und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt zu haben. In im vorigen Jahre in Sachsen   zur Einkommensteuer eingeschäßt schriften aus Akten. Aber kann denn überhaupt als Dieb- der der Klägerin gehörigen Eisengießerei hatte sich ein Guß waren, befanden sich auch 5594 juristische. Attiengesellschaften zc. ft a h I die heimliche Anfertigung und Versendung von Abschriften Puzer Daniel dadurch das Leben genommen, daß er in die gab es im vorigen Jahre 771 mit einem Gesammteinkommen von bebufs Veröffentlichung des Inhaltes derselben angesehen glühende Maffe des Kupolofens gekrochen war. Viele Blätter 42 801 787 m. Das Gesammteinkommen des sächsischen Volkes werden? Das Strafgesetzbuch definirt den Begriff des Diebstahls hatten den Fall in mehr oder minder scharfer Weise besprochen in diesem Jahre war auf 1 584 950 632 M. eingeschäßt. Seit dem in§ 242: Wer eine fremde bewegliche Sache einem Anderen und auch der" Beobachter" hatte davon Notiz genommen, wobei Jahre 1878 zeigt die Zahl und das Jahreseinkommen der Aktien­in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, 10 m. Lohn verdient. Auch machte der Beobachter" die allge die Behauptung ausgesprochen war, der Gußputer habe nur gesellschaften folgende Bewegung: wird wegen Diebstahls bestraft." Drei Gründe widersprechen dem nach der Unterordnung der That, zu der Kunert angestiftet haben foll, unter den Begriff des Diebstahls: es hat keine Weg nahme stattgefunden, es ist feine fremde Sache entwendet und vor allem hat die Absicht einer 3ueignung nicht be­standen. Selbst wenn etwa zur Anfertigung der Abschriften dem preußischen Staat gehöriges Papier nebst Tinte verwendet sein sollte dann handelt es sich um ein Objekt von höchstens 50 Pf., um das der Staat geschädigt sein könnte, scheitern alle Versuche, die Mittheilung drafonischer, den Kulturzustand Preußens org

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Gerichts- Beitung.

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meinen Erwerbsverhältnisse für das grauenhafte Ende des un­glücklichen Proletariers verantwortlich. Wegen dieses Artikels erhob Frau Wwe. Döring Klage. Die Beweisaufnahme ergab in allen Punkten die Richtigkeit der von dem Angeklagten auf­gestellten Behauptungen, worauf das Gericht ihn freisprach und alle entstandenen Kosten der Privattlägerin zur Last legte.

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Jahr 1878 1879 1880

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Staatspapier zu einem Diebstahl zu stempeln, an dem Mangel des Achtung, Tapezirer! Die Kollegen in der Werkstatt des Schwankungen unterworfen war, zeigt ihr Gesammteinkommen Erfordernisses einer Absicht rechtswidriger Bueignung Seren Müller, Lebuserstr. 15, haben einmüthig wegen Nicht-( mit Ausnahme eines einzigen Jahres) ein stetiges und sehr be­Nicht die Zueignung fondern der Gebrauch des Diebstahl bewilligung höherer Affordpreife die Arbeit niedergelegt. Um deutendes Wachsen. Es hat sich in den 15 Jahren dieser Ueber­objektes( fiskalisches Papier) muß, wenn man nicht die Dinge Fernhaltung des Zuzuges ersucht andard list geradezu auf den Kopf ftellen will, als beabsichtigt erachtet Die Agitationstommission der Zapezirer Berlins   und Umgegend. fchaften nur um 17 Prozent stieg. Die Leipziger Zeitung" ficht ziemlich genau verdoppelt, während die Zahl der Gesell­werden. War aber lediglich ein Gebrauch beabsichtigt, so ist damit die diebische Absicht, die Absicht rechtswidriger Zu Billige Arbeitskräfte für die Agrarier zu besorgen, ist ftellt sich dieser Erscheinung gegenüber dumm und macht folgende eignung, ausgeschlossen. Das galt bislang auch in der juristischen die neueste sozialreformerische That, die in preußischen Landen Bemerkung:" Das steht in auffälligem Gegensatz zu dem Rück­Theorie und Praxis selbst für den Fall, daß infolge des Ge- ausgeübt wird. Wie von dem Regierungspräsidenten Prinzen gang, den das Einkommen aus Handel und Gewerbe im all­Absicht der Rückgabe benutt) eine Werthsminderung oder un Schlesien mitgetheilt worden, sind auf die von ihm ausgegangene sonst? Die Leipziger Zeitung" fürchtet sich wohl als Rapitalisten­brauchs( z. B. fremder Kleider, die man vorübergehend mit der Handjery in Liegniß dem Landwirthschaftlichen Zentralverein für gemeinen erlitten hat. Oder ist auch das wieder eine Folge der natürlichen Ueberlegenheit des Großbetriebs?" Was denn beabsichtigte Zerstörung eintritt, unbestritten. Im Fall Anregung bisher in Bunzlau  , Freystadt  , Grünberg, Greiffenberg  , blatt, die richtige Schlußfolgerung aus diefer Thatsache zu ziehen, Kunert fann also nur unter Aufgabe der bisher bestan- Haynau  , Hirschberg, Hoyerswerde, Lauban  , Lüben, Mustau, die wieder einmal beweist, daß die Sozialdemokratie mit dem denen Praxis und unter völliger Mißverkennung des Neusalz  , Neustädtel  , Polfwiz, Priebus und Sagan fommunale besten Willen nicht Lügen zu strafen ist. Begriffs Diebstahl eine Verurtheilung dessen wegen Diebstahls Arbeitsnachweisestellen zu dem Behufe, Arbeit suchenden eintreten, der behufs Veröffentlichung von Dokumenten über den Personen Arbeitsgelegenheit unentgeltlich nachzuweisen, er- Als Nachfolger des Herrn Lautenschlager, des Vor­Militarismus höchstens fünfzig Reichspfennige werthe dem Staat richtet worden. Mit Rücksicht darauf, meint die sitzenden des Stuttgarter Gewerbegerichts, haben sich dem Vev gehörige Utensilien benußte. Schlesische Zeitung", daß der größte Theil der Arnehmen nach auf das Ausschreiben des Gemeinderaths nur zwei Nach§ 27 Str.-Pr.-O. ist zur Aburtheilung wegen Dieb- beit suchenden Ele mente vom Lande stammt und auch Bewerber gemeldet, wovon einer feine Bewerbung wieder zurück­and as

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