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entsteht. Unrichtig ist die Behauptung, daß die Seuche bon

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bin aber nicht imstande, Abhilfe in Aussicht zu stellen,

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Soziales.

Zum Kurpfuschereigeset.

ebenso die Fortschrittliche Boltspartei beantragten, unseren westlichen Nachbarn her eingeschleppt wird. Am 4. März besonders auch keine lebernahme der Kosten über das im daß die Befreiung nur dann eintreten sollte, wenn die Sicherheit 1910 hat Herr Delbrück gegenüber einer ähnlichen Behauptung er- preußischen Ausführungsgesetz zum Reichsseuchengesetz vorgesehene für die Gewährung dieser Bezüge denjenigen Bezügen entſpreche, tlärt:" Soweit wir haben feststellen können, fehlt jeder Anhalt dafür, Maß heraus. Auf die Strafen wegen Uebertretungen fönnen auf die die Angestellten nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte daß es sich um eine Einschleppung aus dem Ausland handelt."( hört! wir nicht verzichten, wenn wir nicht die Bestimmungen wirtungs- entsprechend ihrer Gehaltsklasse Anspruch haben dürften. Die Ne­hört! bei den Sozialdemoiraten.) Auch am 18. Februar d. J. hat los machen wollen. Ich glaube nicht, daß zurzeit eine Aenderung gierung erklärte, daß die Berechnung, die nach dem Antrage der der Staatssekretär Delbrück erklärt, die eingehendsten Unter- dieser Bestimmungen an gängig ist, wenn auch selbstrebend alle Sozialdemokraten und der Fortschrittlichen Volkspartei notwendig suchungen haben keinen Anhalt dafür vermuten laffen, daß die Seuche hier gegebenen, sehr dankenswerten sachkundigen Anregungen forg- wäre, zu umständlich für die betreffenden Verwaltungen sein aus dem Ausland eingeschleppt fei. Erozdem fordert der Begründer fältige Erwägung finden werden. Das Reichsfeuchengejek gibt würde. Einen sogenannten Bermittelungsvorschlag" machte der Zentrumsinterpellation die an sich den Ortspolizeibehörden fein Recht zum Verbot von Ber - darauf der nationalliberale Abgeordnete Hausmann durch den lückenlose Atsperrung der Grenze fammlungen, Lustbarkeiten usw. Es gibt aber sehr wohl Fälle. Vorschlag, daß der Bundesrat jedesmal für jeden Bezirk festsetzen und Herr Hahn behauptet, der Schuß an der Grenze fei unzuläng- in denen die allgemeinen Bestimmungen die Befugnis geben, tegen folle, welche Gehaltsklaffe maßgebend sein soll. Die Sozial­lich. Sehr interessant ist, wie die Seuche nach Württemberg Seuchengefahr Menschenansammlungen zu verbieten. Es ist mehr- de motraten wiesen an Hand praktischer Beispiele nach, daß fam. Württemberg war noch vollständig feuchenfrei, als fady von einem Landrat die Rede gewesen, der ein Tangber auch diefes nicht genüge und daß es zu schweren ungerechtigkeiten Preußen schon fünf Vierteljahre von ihr ergriffen war. gnügen und eine politische Versammlung tegen führen könne, selbst dann, wenn in jedem Ort für alle Angestellten Als fie bei Beginn dieses Jahres auch in Württemberg auftrat, er- Seuchengefahr verboten, zur gleichen Zeit aber eine Versammlung vom geringsten Gehalt bis zum Jahresgehalt bis zu 5000 m. nur flärten die Vertreter des Bundes der Landwirte sofort, das sei des vaterländischen Frauenvereins gestattet hat. eine Gehaltstlaffe maßgebend sein sollte. Troßdem ftimmten alle natürlich durch die stellenweise Grenzöffnung gegen Frankreich ver­Ich finde das gar nicht so sonderbar. Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokraten und der Fortschritt­schuldet. Minister Bishet erklärte darauf, der Schlachthof von Beim Tanzvergnügen ist die Gefahr der Seuchenverbreitung lichen Volkspartei die von diesen beiden letzteren gestellten Anträge München auf dem Umweg über München war die Seuche nach sicher viel größer, als bei einer Veranstaltung des vater- nieder und nahmen die Bestimmung mit dem ungenügenden Württemberg gekommen sei längst von Norddeutschland ländischen Frauenvereins, denn die förperliche Berührung ist sicher Bujak des Abgeordneten Hausmann an her verfeucht worden( hört! hört! bei den Sozialdemokraten), beim Tanzbergnügen eine viel engere, als bei einer vaterländischen bevor die französische Viehzufuhr gestattet werden mußte, weil Frauenvereinsversammlung.( Heitere Zustimmung und schallendes infolge der Seuche die Viehzufuhr aus Bayern zurüdgegangen war;| Gelächter.) Uebrigens hat gerade dieser vielgetadelte Landrat ganz Frankreich sei seit dem Mai 1909 vollständig feudenfrei.( Sört ausgezeichnete Erfolge in der Seuchenbekämpfung erzielt.( Leb­hört! bei den Sozialdemokraten.) Tatsächlich ist die Seuche in haftes Bravo ! rechts.) Frankreich auch erst wieder im Februar 1911 ausgebrochen. Abg. Neuner( natl.): Herr Dr. Delbrüd und Serr Nachdem Aerztegutachten auf Veranlassung des Vereins Troß dieser amtlichen Feststellung hört das Geschrei über die b. Schorlemer behaupten, daß von seiten der Regierungen alles zur Einführung der freien Aerztewahl ergangen find, die er­Einschleppung der Seuche von Frankreich her infolge der Grenz geschehen sei, was geschehen könne. Das ist aber feineswege jo ohne flärten, eine Heilbehandlung der den Nichtapprobierten zu öffnung, die einige Monate bestand, nicht auf. Alio Frankreich war weiteres richtig. Es find viele Anregungen unbefolgt geblieben, die entziehenden Krankheiten durch Aerzte sei undurchführbar und feuchenfrei, Preußen dagegen bereits fünf Vierteljahre verfeucht. bon Männern der Praxis in den Parlamenten gegeben worden find. Frankreich gegenüber bestand die Grenzspeere, zwischen Württemberg Die hochbedenkliche Ausdehnung der Seuche erfordert, daß alle gefährlich, es sei auch überflüssig einen Behandlungszwang und Preußen bestand eine Sperre nicht. Hier eine solche aufau- Mittel zur Rettung des deutschen Viehstandes zur Anwendung einzuführen, denn die Aerzte hätten ja auch das Privileg richten, wäre stedmäßiger gewesen. Wir werden überhaupt gelangen; denn das deutsche Bolksvermögen ist hier mit dem Totenfcheine auszustellen, ohne daß dagegen Monitas er im Süden von manchen Annehmlichkeiten betroffen, die von erlust von Milliardenwerten bedroht.( Sehr richtig!) hoben wären, haben die Regierung und die Mitglieder der Norden her eingeschleppt werden. Wer, wie der Vorredner, Auffällig ist, daß die Seuche mehrfah gerade auf dem Berliner Sturpfuschereigesetzkommission eine Weiterberatung des Gesetz­ohne jeden tatsächlichen Beweis immer wieder behauptet, die Viehhof zum Ausbruch gefommen ist. Hoffentlich wird es der entwurfes für nuglos erachtet. Es ist deshalb von der Weiter­Seuche werde vom Westen her eingefchleppt, fcheint fein Gefühl Wissenschaft gelingen, wirffame Mittel zur Bekämpfung der Seuche beratung in der Kommission Abstand genommen. Der Kur­dafür zu haben, wie lächerlich er sich macht. Wer immer noch ausfindig zu machen.( Beifall.) schärfere Absperrung der Grenzen verlangt, muß dazu übergehen, den Präsident des Reichsgesundheitsamts Dr. Bumm: Es könnte Pfuschereigesetentwurf, dessen Geburtshelfer Aerzte waren, ist Spazen, Schmetterlingen, Mücken und ähnlichem Geflügel die Flügel nach den voraufgegangenen Erörterungen scheinen, als ob die Maul- also durch die Aerzteschaft zu Grabe getragen. Dem Privileg zu stußen, damit fie das Fliegen über die Grenze unterlassen. Im und Klauenseuche noch nicht genügend wissenschaftlich durchforscht der Ausstellung von Totenfcheinen haben die Herren das Ver­borliegenden Fall hat die Seuche im Hinblick auf ihren Ursprung sei. Ich gebe zu, daß wir noch nicht den Erreger der Krankheit dienst der Erdroffelung ihrer eigenen Kinder zugefelt. Die föniglich preußischen Charakter und im Hinblick auf fennen. Wenn wir den Erreger einer Krankheit nicht kennen, so Bahn für eine wirkliche Bekämpfung von Kurpfuscherei ohne ihren Umfang deutschnationalen Charakter. Es flingt fomisch, wenn bedeutet das noch feineswegs, daß wir diese Krankheit nicht wirt. Rücksicht auf Approbationen ist nunmehr frei. Dem nächsten man immer jagt: Die Seuche muß aus dem Auslande gekommen fam befämpfen fönnen. Ich erinnere daran, daß wir auch bei Reichstag dürfte ein völlig veränderter Gesezentwurf zugehen. fein, woher soll sie sonst gekommen sein. Wober hat sie denn das bielen Menschenkrankheiten, die von der ärztlichen Wissenschaft Ausland, wird die Seuche im Ausland etwa gehegt und gepflegt? äußerst wirksam bekämpft werden, den Bazillus- nicht kennen, so bei Erziehung zum Streifbruch durch das Gewerbegericht. ( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Das Ausland hat genau Boden, Masern, Scharlach usw. Das beste Abwehrmittel ist und Der Arbeiter Dwelt war als Bogenfänger bei der Firma dasselbe Interesse an dem Schutze feines Viehstandes, wie bleibt die Absperrung. Selbstrebend unterstüßen wir in jeder Deutschland . Selbstverständlich soll man alle Mittel zur Betämpfung Weise die wissenschaftliche Erforschung der Maul- und Klauenjeuche. Littauer u. Boysen, die ebenfalls von der Streikbewegung der Litho. der Seuche anwenden, die die Wiffenschaft an die Hand gibt. Es Die Arbeiten des Herrn Professor Löffler in Greifswald werden graphen und Steindrucker sowie der Hilfsarbeiter ergriffen ist, be. fehlt aber jeder logische Grund, gerade die Grenzen als Absperrungs- gefördert und sorgfältig beachtet; die Arbeiten anderer Forscher schäftigt. Als die Hilfsarbeiterinnen die Arbeit niederlegten, fün­linien anzusehen; abiperren soll man die Senchenherde. Es ist finden ebenfalls aufmerksamite Beachtung. bigte D. mit 14tägiger Frift. Am Tage darauf wurde von ihm merkwürdig, daß gerade die Herren, denen in der Absperrung Deutschlands gegen das Ausland angeblich mit Rücksicht auf die Seuchengefahr nicht genug geimehen fann, fich gegen die strengen Absperrungsmaßregeln im Inland wehren. Hier müssen die gegebenen Borschriften ohne Ansehen der Personen durchgeführt werden. zu mißbrauchen. Es schadet der Objektivität, wenn man alles durch von Streitarbeit für verwerflich hielt. Er wurde daraufhin ent­Natürlich muß der Schaden, der dem Einzelnen im die Parteibrille betrachtet.( Sehr wahr! rechts.) Die Seuche ist von lassen und klagte nun auf Schadenersatz für den Lohnausfall für Interesse der Gesamtheit zugefügt wird, eine einiger draußen eingeschleppt worden. Der Grenzschuß muß also den Rest der Kündigungsfrist. Die beklagte Firma machte geltend, indßen ausreichende Entschädigung erfahren, und deshalb sollte unter allen Umständen aufrecht erhalten werden. daß fie den Kläger nicht als Bogenfänger, sondern als Hilfsarbeiter das neue Biehleuchengesetz mindestens im Hinblick auf die Ent- Dagegen ist die allzu rigorose Anwendung der Sperrmaßregeln im engagiert hat. Als solcher hätte er anch anlegen müssen. Wenn schädigungsfrage sobald als möglich in Kraft treten. 3nnern vielfach eine unberechtigte Härte gegen die Viehzüchter, das der Kläger noch nie gemacht hat, so hätte er die Maschine lang Um so richfichtsloser tönnte dann gegen die Landwirte vorgegangen besonders gegen die Kleinbauern. Mindestens sollten im Gnaden- fam laufen lassen fönnen. Auf keinen Fall wäre die Weigerung werden, in deren Stallungen die Maul- und Klauenfeuche ausgewe ge die wegen Uebertretung der Vorschriften verhängten Ge­brochen ist. Das Vorgehen ohne Ansehen der Personen muß freilich fängnisstrafen in Geldstrafen verwandelt werden. Die berechtigt gewesen. Denn die Anleger gingen ja immer aus den noch oft vermißt werden. So hat die Straffammer in Frant- Seuche wird sehr leicht durch Menschen übertragen. Bei mir diente Bogenfängern hervor. Kläger habe ja nicht nur Bogen gefangen, furt a. D. einen Ritterguts befizer und Amis vor einmal ein Mädel, das hatte einen Bräutigam.( Heiterfeit.) Der sondern auch andere Hilfsarbeiten verrichtet. Das Gericht erblickte in dem Berhalten des Klägers eine be steher, den das Schöffengericht wegen Außerachtlaffung von Be Präutigam diente auf einem berseuchten Hofe. Eines Abends be­Stimmungen des Seuchengefeges zu drei Tagen Gefängnis verurteilt suchte der Bräutigam das Mädel( Heiterkeit); am andern Morgen harrliche Arbeitsverweigerung, die die vorzeitige Entlassung recht hatte, mit 100 Mark Geldstrafe dabonkommen melfte fie meine Rühe, und gleich darauf hatten vier Kühe die fertige, und wies die Klage ab. Der Kläger hätte anlegen müssen, laffen, weil bei einem derartig achtbaren Mann( hört! hört! Maul- und Klauenfeuche. Ja, meine Herren, das ist ein Beispiel und wenn er infolge feiner Ungewandtheit und Unkenntnis Mas bei den Sozialdemokraten) das Gericht sich doch erst gründe aus dem praktischen Leben.( Heiterkeit links.) Es ist sehr gut, wenn fulatur gemacht hätte, so war das eben das Risiko der Firma. lich bon der Berfehlung überzeugen müßte Die Behörde im Reichstag auch einmal Geschichten aus dem praktischen Leben Das Urteil geht fehl, weil es nicht berücksichtigt, daß zu Hands fann aber auch sehr rücksichtslos fein in der Erfindung und An- erzählt werden.( Sehr wahr! rechts.) Eine volle Entschädigung tvendung neuer Mittel zur Bekämpfung der Maul und Klanenfenche. wäre gewiß sehr wünschenswert, aber sie ist schwer durchführbar, Iungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, niemand verpflichtet So hat man Versammlungen und Tanzvergnügungen weil der Umfang des Schadens fich nicht leicht feststellen läßt.( Bei- werden kann. Zu folchen Handlungen gehört aber, wie insbeson­mit der Begründung verboten, daß dadurch die Maul- und fall rechts.) dere Profeffor Rotmar eingehend dargelegt hat, die Berrichtung Klauenseuche verbreitet werden fönnte. Merkwürdigerweise handelte Abg. Brandys( Bole): Ich kann zwar nichts Neues zu der Sache von Streifarbeit. es sich dabei immer um fozialdemokratische Versam m- fagen, ergreife aber doch das Wort, weil unsere Wähler es Iungen, bei solchen des Bundes der Landwirte liegt diese Gefahr nicht verstehen würden, wenn wir zu der Angelegenheit ganz schwei­weniger vor.( Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Mir scheint, gen würden. Entschädigungen müßten vor allem in den gefährdeten Als Privatkläger trat gestern vor dem Schöffengericht Berlin . Saß gerade die Versammlungen des Bundes der Landwirte Gebieten an den Grenzen vorgesehen werden. Der Anregung, Dar Mitte der Generalsekretär der nationalliberalen Partei in Han­und des Zentrums aus rein beruflichen Gründen weit eher lehen an die geschädigten Landwirte zu gewähren, kann ich mich nur nover, D. Hugo, vertreten durch Rechtsanwalt Müntel- Hannover, für die Verbreitung der Maul- und Klauenfeuche geeignet find. anschließen. Wenn man übrigens das Zusammenkommen von Menschen mit Abg. Dr. Werner Gießen( Antis.) bemängelt einzelne Sperr gegen den Redakteur D. Kaftner, verteidigt durch Juftigrat Rücksicht auf die Maul- und Klauenfenche unterbinden will, fo müßte maßregeln, die auf Grund des Viehseuchengefebes erlassen sind. Dr. Hoffmann, auf. Der Angeklagte ist Redakteur der Zeitung man schließlich den Verkehr von Familien untereinander verbieten Es sollten beim Erlaß solcher Maßnahmen immer Sachverständige Bund der Landwirte". Der Privattläger hat seinerzeit die Wahl­und in den nächsten Monaten das Herumreifen der Führer des zugezogen werden. agitation im Siegener Wahlfreis geleitet und soll, wie seinerzeit Bundes der Landwirte, damit sie in der Wahlzeit die Senche nicht Das Haus vertagt fich. Nächste Sibung: Dienstag, behauptet und in einer Broschüre sowie in einem Artikel des burch ganz Deutschland tragen.( Heiterfeit und Sehr gut!) In ben ben 7. November, nachmittage 2 Uhr.( Sanbels, unb Bolt" wiederholt wurde, in einer Wahlversammlung in Buschhütte nächsten drei Monaten müßten alle Führer des Bundes Schiffahrtsbertrag mit Japan , Vereinbarungen mit in Westfalen u. a. gesagt haben: er stehe ganz und gar auf dem der Landwirte unter Quarantane gestellt werben. Japan über δας Ronfulatwesen. Handelsbe- Boben des in Essen betätigten Bündnisses der Nationalliberalen Die Wirkung auf die Berbreitung der Seuche fönnte man ja abziehungen zu England.) warten; auf das Wohlbefinden des fünftigen Reichs. Schluß 5% Uhr. tages und damit auf das Wohl des ganzen deutschen Volkes würde die Wirkung fehr gut fein.( Lebhaftes Sehr gut und Heiter­feit links.)

Mit allen Mitteln, die wirklich zur Ausrottung der Seuche geeignet sind, sind wir einverstanden, aber über die Art dieser Mittel gehen die Meinungen noch sehr weit auseinander. Jeden­

Grunde,

Abg. v. Derten( Rp.): Diese Angelegenheit follte wirklich nicht verlangt, daß er anlegen sollte, obwohl er weder in diesem noch in zu Parteizweden benutzt werden. Ich bedauere, daß manche Herren einem anderen Betriebe bisher angelegt hatte. Er weigerte Redner sich nicht haben versagen können, auch diese Gelegenheit zurich, anzulegen, weil er es nicht verstand und weil er die Verrichtung Verhebung der Maffen und zur Verunglimpfung Andersdenkender

Parlamentarifches.

Versicherungsgefeh für Angestellte. Sigung vom Freitag, den 27. Oftober.

Der Bund der Landwirte" als Beklagter.

mit der Sozialdemokratie. Auf eine diese angebliche Tatsache be­rührende Auslassung des Bundes der Landwirte" hatte Dr. Sugo dieser Zeitung eine Berichtigung zugestellt und bestritten, daß er eine solche Aeußerung getan habe. Im Gegenteil habe er intmer grundsäglich auf dem Standpunkte gestanden, daß ein Bündnis mit den Sozialdemokraten abzulehnen und das Vorgehen des nationalen Vereins in Effen, der keine nationalliberale Organisation sei,

falls ist der Glaube an die Wirkung der Absperrung bereits start Nach der Vorlage foll der Bundesrat befugt sein, allgemein die ins Wanken gebracht. Wie verträgt sich aber damit die Absper. Berficherungspflicht auf solche Personen zu erstrecken, welche eine mißbilligen sei. Die Berichtigung hatte der Angeklagte in rung der Grenzen gegenüber der Zufuhr ausländischen Biehs? ähnliche Tätigkeit wie die versicherungspflichtigen Personen feiner Zeitung mit einem Zusatz versehen, nach dem ihm auf eine Wird der Glaube an die Wirkung der Absperrung im Inland er auf eigene Rechnung ausüben. Der Abgeordnete rInfrage an den Stadtverordneten Ripper bestätigt worden war, schüttert, so ist die Absperrung gegenüber dem feuchenfreien Ausmachte Bebenten gegen diese Bestimmung geltend, weil der Bundes. daß die qu. Aeußerung tatsächlich gefallen sei. In dem Zusatz zu Land durch nichts mehr zu begründen, als mit dem wirklich wahren rat leicht die Versicherung auf au weite Streife ber Sand- der Berichtigung wurde diese als sogenannte" Berichtigung be werfer ausdehnen könnte. Die Sozialdemokraten er zeichnet und erklärt, daß sich diese mit den Angaben des Herrn die Preise zu steigern innerten daran, daß eine ähnliche Bestimmung bereits in dem alten Ripper nicht vereinigen lasse und den Lesern überlassen werden zum Nachteil der Konsumenten. Wir wünschen also, daß wiffen- Invalidenversicherungsgesetz enthalten war, und daß der Bundes- möge, inwieweit sie in Zukunft den Kundgebungen des Dr. Hugo fchaftliche und landwirtschaftliche Sachverständige an der Bekämp rat von dieser Befugnis für die Invalidenversicherung nicht zu viel, Glauben beimessen wollen. Nach umfangreicher Zeugen­fung der Seuche und namentlich an ihrer Erforschung arbeiten und fondern, wie in der Kommiffion bei der Beratung der Vorschriften vernehmung hielt das Gericht nicht für erwiesen, daß Dr. Hugo wir bedauern, daß seither nicht schon mehr aus Reichsmitteln zur für die Invalidenversicherung der Reichsversicherungsordnung von Erforschung dieses großen Schädlings geschehen ist. Aber wir pro- allen Seiten betont worden ist, au wenig Gebrauch gemacht eine solche Aeußerung getan habe. Es erachtete den Zusak zu der testieren dagegen, daß unter dem Vorwand der Seuchengefahr die habe. Troßbem regten sich die angeblich so handwerkerfreund- Berichtigung für beleidigend und verurteilte den Angeklagten zu Fleischnohrung des deutschen Boltes verteuert wird lediglich lichen bürgerlichen Parteien über die Gefahr, daß der Bundes- 50 m. Geldstrafe, sprach auch dem Privatkläger die Bublikations­zum Nußen der herrschenden agrarischen Alaise. rat weiteren Kreisen der Handwerker die Versicherung zugute befugnis im Bund der Landwirte"," Hannoverschen Kurier" und ( Lebhaftes Bravo! b. d. Goj.) tommen lassen könnte, so sehr auf, daß die Annahme dieses An- im Niederdeutschen Wochenblatt" zu.

Aus Induftrie und Dandel.

Landwirtschaftsminister v. Schorlemer( muß erst von mehreren trages gefährdet erschien. Infolgedessen regten die Vertreter der Geheimräten herangeholt werden. Große Seiterkeit) gibt au- Regierung an, daß die Befugnis des Bundesrats auf diejenigen nädyt eine Geschichte der Pol- und Klauen- uche. Von 1 bis Kleinunternehmer beschränkt werde, die keine Personen beschäfti 1909 war die Seuche, außer ein paar Grenzprovinzen fast ganz er- gen. In dieser Fassung wurde dann die Bestimmung angenommen. Die Regierung gegen den Stahltrust. loschen. Dann aber trat sie wieder auf und begann einen ver- Versicherungsfrei sollen die in Betrieben oder im Dienste des Heerenden Bug durch beinahe ganz Deutschland . Beim Bundesgericht in Trenton ( New Jersey ) wurde von der Die preußische Reiches, eines Bundesstaates, eines Gemeindeverbandes, einer Ge­Regierung hat vielfach Erleichterungen, zum Beispiel in bezug meinde oder eines in der reichsgefeßlichen Arbeiter oder Angestell- Regierung ein Antrag eingereicht, der die Auflösung des auf Benutzung des Biches bei der Aderbestellung, zugelaffen, tenversicherung Beschäftigten sein, wenn ihre Anwartschaft auf Stahltrust es und einiger seiner Untergesellschaften verlangt. und zwar feineswegs vorwiegend oder gar ausschließlich zu- Ruhegeld und Hinterbliebenenrente im Mindestbetrage nach den Nachdem die Anklageschrift der Regierung gegen den Stahltrust gunsten der Großgrundbefizer. Immerhin steht es in Säßen der niedrigsten Gehaltsklasse gerichtet ist. Die niedrigste beim Bundesgericht eingereicht war, unterzeichnete ber Richter Deutschland verhältnismäßig noch günstig im Vergleich mit Gehaltsklasse umfaßt die Angestellten mit einem Jahresarbeitsver- Lanning eine Verfügung, durch welche zahlreiche hervorragende den meisten Nachbarländern. Betroffen sind etwa 8 Proz. der dienst bis zu 550 M. Für diese beträgt nach 120 Beitragsmonaten Finanziers als Zeugen vorgeladen werden, unter ihnen der Prä­Geböfte und 10 Broz. bes Biehes. Einen entscheidenden und er- ber Mindestbetrag an Ruhegeld nur 48 M., an Witwenrente nur fident des Stahltrusis, Gary, J. P. Morgan. John D. Rockefeller heblichen Einfluß auf den Viehbestand hat die Seuche bisher glüd- 19,20 m und an Waisengeld nur 3,84 M. jährlich. Das macht senior und junior und Charles Schwab. Die Mehrzahl von diesen licherweise noch nicht gehabt. Besonders schlecht steht es z. B. im für den Tag 13 Pf. Ruhegeld, 5 Pf. Witwenrente und ist auch mitverklagt. Unter den Verklagten befinden sich weiter Regierungsbezirk Magdeburg , woselbst wegen des Rübenbaues 1 Pf. Waisengeld. Diese geringen Bezüge sollten für An- alle Untergesellschaften des Stahltrusts und zahlreiche Verwaltungs­usw. besonders viele Ausnahmen geftattet wurden.- Ich erkenne gestellte mit einem Gehalt bis zu 5000 M genügen, um sie von der mitglieder und Beamte. Die Regierung berlangt in bie Berechtigung vieler Klagen über die Kosten durchaus an, Versicherung zu befreien. Die Sozialdemokraten und ihrer Klage, daß der Stahltrust und alle deu­

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