Nr. 255. 28. Jahrgang.
Soziales.
Bom Gesindeunrecht.
nen, um die Mutter oder einen Zwilling zu retten). Bekanntlich glauben fromme Katholiken än das Jenseits und seine Freuden, Sie ihnen nur, wenn sie regulär getauft, zuteil werden können. Diese Taufe halten sie für so wichtig, daß fie unter Umständen Der Jugendliche, 1894 geborene necht Otto war bei einem jeder, Jude und Heide, an ihnen vornehmen kann. Wenn die Taufe Domänenpächter, dessen Name leider bei der Verhandlung nicht in der richtigen Weise erfolgt, erkennt sie der Katholik, das heißt zu verstehen war, in der Gegend von Paderborn in Stellung. Otto die Kirche, als gültig an. Ungetaufte werden nicht auf dem kirchglaubte allen Anlaß zu haben, mit dem Essen nicht zufrieden zu lichen Friedhof beigefekt, sondern daneben. Ungetaufte gelangen sein. Eines Mittags hielt er sich darüber auf und schüttete nach fromm- katholischer Auffassung nicht in den Himmel, sondern 7. Waisenpflege und Fürsorgeerziehung. das Essen auf den Tisch. Als der Pächter davon erfuhr, gab er schweben höchstens in der obersten Schicht der Hölle, wo es immer Die Unterbringung und die Erziehung von Kindern durch die O. eine Ohrfeige. Otto ging darauf nach dem Stall. Auf dem noch angenehmer sein soll, als zu unterst. Nun gibt es aber doch Berliner Waisenverwaltung wird in der Hauptsache von materiellen Wege dahin gab er seinem Unmut weiter lebhaften Ausdruck. Er unzählige Fälle, wo ein Kindchen nicht lebend zur Welt kommen Gesichtspunkten behandelt und nicht von idealen, vom Erziehungs- erhielt nun von dem Bächter noch eine Ohrfeige und einen Schlag ordnet die Kirche für diesen Fall die Nottaufe an, die von verfchicfann; um es der ewigen Seligkeiten teilhaftig werden zu lassen, standpunkte. So kommt es, daß die Stadt Berlin die billigere mit der Peitsche. Daraufhin verließ Otto den Dienst. Jekt mußte denen Personen auf verschiedene Weise vorgenommen werden kann. Familienerziehung auf dem Lande vorzieht, anstatt felber für die Erziehung der ihr anvertrauten Kinder in eigenen Anstalten zu gegen ihn noch das Ausnahmegesetz gegen das Gesinde und die Als Berufenster erscheint der Arzt, der aber aus wissenschaftlicher forgen. Unsere Genossen wandten sich wiederholt gegen das bis- ländlichen Arbeiter vom 24. April 1854 herhalten. Der Dienstherr Erkenntnis oft davor zurückschreckt, zweitens die Hebamme, drittens herige Erziehungssystem als ungeeignet. Gelegentlich der stellte Strafantrag auf Grund dieses Gesetzes, weil O. den Dienst der Geistliche. Die Hebamme ist natürlich für solche Aktionen Etatsberatung in der Gigung vom 17. März 1910 zeigte der sozial- unbefugt verlassen habe. Otto machte dagegen geltend, daß er nicht genügend ausgebildet, sucht häufig einen Ausweg. Der Geistdemokratische Redner an einem traffen Beispiel, wie Berliner Grund gehabt habe, die Stellung zu verlassen, weil es fein Züchliche wird auf dem Seminar mit der Vornahme der Nottaufe beWaisenkinder draußen im Lande erzogen werden. In Kirchhain in tigungsrecht der Dienstherrschaft gebe.( Artikel 95 des Gin fannt gemacht. Diese Pfuscherei in das medizinische Gebiet ist geradezu himmelschreiend. Man sollte es nicht für möglich halten, der Niederlaufik befinde fich eine Waifenkolonie, deren Oberhaupt führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.) daß sie im Jahrhundert des Mutterschuhes geübt Ser Pastor von Kirchhain sei. Dieser fromme Mann hat in einem würde. Das vielfach bestrafte gewerbsmäßige Surpfuschertum verBericht an die Berliner Waifenverwaltung folgende pädagogische bleicht dagegen, und es ist die höchste Zeit, daß sich die Frauen gegen Grundsäge aufgestellt: diese mittelalterlich- firchlichen Anordnungen aufbäumen, wenn der Arzt auch fernerhin noch parieren sollte. Denn die Frau wird durch dieses Verfahren gemordet- geopfert.
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Die Nottaufe wird in der Regel durch Einführung einer mis Waffer gefüllten Spriße, einer Sprißenspiße, in die Gebärmutter der Kreißenden vollzogen. Ueber diesen von Kundigen oder Unkundigen vollführten Wahnsinn ließen sich Lände schreiben; man lese darüber den auch für Laien verständlichen Aufsatz des Geheimen Medizinalrats Ahlfeld nach. Die Taufe soll vollzogen werden durch Bestreichung der Stirn des Ungeborenen. Bei den schwe
wie sich das törichte( in Wirklichkeit menschlich empfindende!) Hebammen ausgedacht hatten. Am wenigsten wäre es gestattet, die Taufe an dem Körperteil vorzunehmen( Steißgeburt), der nach Schönherr( Glaube und Heimat") in der Art feines Burwelttommens einen Weltverächter" andeutet, weil er sich hinterwärts boranbewegt". Der neueste Vorschlag eines katholischen Arztes, Dr. Treitner- Innsbrud, geht dahin, die Taufe mittels einer hohlnadel, die durch die Bauchdecke des Unterleibes und durch die Gebärmutter bis auf den Kopf des Kindes eingestochen werden soll, zu vollziehen". Wenn kein Arzt zur Hand ist, sollen das die Hebammen oder der Geistliche machen. Man weiß nicht, was man mehr daran bestaunen soll: Aerzte, die solche Handlungen borschlagen, ausführen, oder Frauen, die sie sich eventuell gefallen lassen müssen.
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Das Landgericht in Paderborn verurteilte aber D. wegen un befugten Verlassens des Dienstes zu einer Geldstrafe. Begründend " Die Pflegeeltern huldigen hier laren und verbohrten An- führte es aus: Wenn es auch kein Büchtigungsrecht mehr gebe, so fichten. Manche sind der Ansicht, daß Waisenkinder überhaupt hätte D. doch den Dienst nicht verlassen dürfen. Durch denselben nicht gezüchtigt werden dürfen, weil sie ohnehin schon unglüdlich Artikel 95, der das Büchtigungsrecht der Herrschaft ausschließe, wären. Oder die Eltern unterlassen die Züchtigung aus Furcht werde bestimmt, daß unberührt blieben die landesgesetzlichen Vor bor übermäßigem Geschrei der Kinder ein bekannter Trid fchriften, welche dem Gesinderecht angehörten. Danach blieben derselben und aus Furcht vor der üblen Nachrede." also auch unberührt die Vorschriften der§§ 136 und 137 der GeEin Prigelpädagoge, wie er im Buche steht, dieser Pastor. findeordnung, wonach in Züchtigungsfällen das Recht, den Dienst And einem solchen Manne mit Breithauptschen Manieren überträgt die Berliner Baisenverwaltung die Aufsicht über Waisen borzeitig zu verlassen, dahin beschränkt wird, daß dieses Recht gefinder. Der Leiter der Berliner Verwaltung fand für den prügel- geben sei: 1. wenn das Gesinde durch Mißhandlungen von der freundlichen Pastor noch Worte der Verteidigung. Unbefriedigend Herrschaft in Gefahr des Lebens oder der Gesundheit versetzt wor- reren Geburten, wo eine Hand, ein Fuß vorliegt, genügt nicht die ist auch die Schulfrage auf dem Lande, worunter die Berliner den ist, 2. wenn das Gesinde auch ohne solche Gefahr mit aus- Bestreichung dieses Körperteils mit Wasser, nicht das Bestreichen Baifenfinder zu ihrem Nachteile erheblich zu leiden haben. Von schweifender und ungewöhnlicher Härte behandelt wird. Keiner des Unterleibes der Mutter, der den Ungeborenen noch umfängt, sozialdemokratischer Seite wurde auch hierin wiederholt Aende dieser Fälle liege hier vor, wo O. wegen unverschämten und rung gefordert. frechen Benehmens" eine Ohrfeige und einen nur leichten Schlag Sehr im argen liegt die Fürsorgeerziehung. Die mit der Beitsche bekommen habe. Somit habe er den Dienst zu Stadt Berlin hat als selbständiger Kommunalverband für die Unrecht berlassen. Erziehung der ihr durch Amtsgerichtsbeschlüsse überwiesenen Das Kammergericht als Revisionsinstanz stellte sich prinzipiell Minderjährigen Gorge zu tragen. Die Zahl dieser Böglinge beträgt zurzeit 3835. Nur 225 find davon in eigenen Anstalten, auf den Standpunkt des Landgerichts, daß trotz Fehlens eines gegen 1000 Kinder find auswärts in Erziehungsanstalten unter Büchtigungsrechts eine leichte Büchtigung, die nicht unter die gebracht, die in der Hauptsache christlicher Leitung unterstehen.§§ 136 und 137 falle, nicht zum Verlassen des Dienstes berechtige, Von einer wirklichen Erziehung fann da keine Rede sein. Das da die einschlägigen Bestimmungen der Gesindeordnung über die zeigte recht deutlich die Erziehungsmethode, die in dem Fürsorge- vorzeitige Verlassung des Dienstes noch zu Recht beständen. Der stift Mielezhn an der Tagesordnung war, wo die Kinder in der Genat hob aber die Vorentscheidung auf und verwies die Sache barbarischsten und unmenschlichsten Weise von dem leitenden an das Landgericht zurüd, weil nicht festgestellt worden sei, ob Pastor Breithaupt geprügelt wurden. Als die Bestialitäten des Unmenschen Breithaupt gegen Berliner Fürsorgezöglinge bekannt ein gültiger Dienstvertrag vorliege. Da O. minderjährig sei, müsse tvurden, beantragte die sozialdemokratische Fraktion die sofortige festgestellt werden, ob er die durch das Bürgerliche Gesetzbuch vor Burüdziehung der Fürsorgefinder. Schon im vorigen Bericht haben geschriebene Ermächtigung seines gefeßlichen Vertreters zum Ginwir auf diesen Antrag hinweisen fönnen. Seine Grledigung fand gehen des Dienstvertrages hatte. Eventuell fäme auch in Frage, der Antrag dadurch, daß in der Sitzung vom 2. Dezemebr 1909 ob er die nötige Einsicht in die Rechtswidrigkeit seiner Handlung als Ergebnis der Beratungen des zur Prüfung des sozialdemo- hatte. Aus diesen Gründen müsse sich das Landgericht nochmals fratischen Antrages eingefepten Ausschusses mitgeteilt werden mit der Sache befassen. fonnte, daß der Magistrat die in Mielczyn untergebrachten Für- Bedauerlich ist, daß die Eltern des mißhandelten Knechts haben sich überzeugen lassen müssen, daß die Sozialdemokraten gegen den schlagfertigen Domänenpächter nicht wegen Beleidigung Frage vorgelegt wurde, wie er solches Vorgehen resp. Nichtborrecht hatten. Die Waisenverwaltung von Berlin hat bei der An- und Mißhandlung geklagt haben. gehen vor seinem Gewissen verantworten fönne, was er in solchem gelegenheit eine traurige Rolle gespielt, insofern sie bei BekanntFalle tue, erklärte:" Wenn ich die Erkenntnis gewonnen habe, daß terben der Breithauptschen Brutalitäten zunächst die Vorkommdas Leben der Mutter auf dem Spiel steht, gehe ich hin und hole niffe abzuleugnen und zu rechtfertigen suchte. Anstatt die dem meinen evangelischen Kollegen, der die Sache ohne SeelenBreithaupt überlieferten Kinder sofort zurüdzuziehen, ließ man Konfession und Geburtshilfe. fonflikt zum besten der Mutter erledigt." Wo aber nun ein erst noch Monate ins Land gehen. Die Mielczhner Vorgänge Ueberall hat die Kirche ihre eisernen Fäuste liegen, alle wiffen- evangelischer Kollege zur Hand ist, wo nur ein fromm- gläubiger lieferten den offenkundigen Beweis, wie schlecht es auf dem Gebiete des Fürsorgewesens heute aussieht und führte zu dem Ver- schaften, nicht zuletzt die Naturwissenschaften, seufzen darunter. Katholischer Mediziner am Wochenbett steht, da muß noch Tangen nach Reformen. Als Ergebnis dieser Reformen ist die Die Philologen fönnen ein schönes Liedchen davon singen, die heute, trop unferer vorgeschrittenen ärztlichen Wissenschaft, die Schaffung der Stelle eines Bädagogen anzusehen, dem die Leitung Lehrpläne der Volksschule, nit ellenlangen Religionsstunden und Frau für den Wahnwitz der Kirche büßen. Wenn unsere Priester", des Fürsorgewesens übertragen ist, ein Beschluß, der am 7. April noch längeren Chorälen dokumentieren es. Die Juristen stoßen bei fagen viele katholische Frauen, wie die evangelischen oder jüdischen 1910 von der Stadtverordnetenversammlung gefaßt wurde; Eheschließungen, Eidesformeln und mehr der Sachen mit der Kirche Priester, verheiratet wären, würden solche Kirchengesetze auch bei sonst ist noch nichts geschehen. Es geht auf diesem Gebiete wie zusammen. Für verhältnismäßig unabhängig von der Kirche hat uns nicht mehr möglich sein." Um in dieser Sache Wandel zu auf allen anderen von dem Berliner Kommunalfreifinn regierten: man im Volt den Aerztestand gehalten. Das trifft aber kaum zu, schaffen, kommt der Geheime Medizinalrab Ahlfeld zu folgendem Reine großzügige Reform; nur fleinliche, engherzige Maßnahmen, entschieden nicht in katholischen Ländern. Dort hat der Aerzte- Vorschlag:" Ist jemand in der Lage von zwei in unmittelbarer die der Sache wenig helfen und die bisherigen unhaltbaren Bu- stand mit der Kirche sogar kräftigst zu ringen und unterliegt Todesgefahr Schwebenden, nach seiner Meinung dem Tode ohne stände weiter tonservieren. Auch hier ist es die Aufgabe der meistens dabei. Zwei Frauen- Spezialangelegenheiten, die das Eingriff eines Dritten absolut sicher verfallenen Menschen, einen Sozialdemokratie, für eine wirkliche vom Geiste der Humanität besonders traß, darlegen, obwohl sie nur recht glimpflich gestreift einzig und allein nur dadurch am Leben zu erhalten, daß er den wurden, bestätigen das. In dem letzten Heft der Preußischen Tod des andern beschleunigt, so ist diese Tötung ein vor Gott und getragene Erziehung zu wirken. Jahrbücher" wird in einem Artikel:" Konfession und Geburtshilfe". Necht erlaubter Eingriff." Wir wollen hoffen, daß die Kirche diefen aus der Feder des Geheimen Medizinalrats F. Ahlfeld, Direktor Vorschlag akzeptiert und damit die alttestamentarischen Opferder Kgl. Frauenklinik und Hebammenanstalten a. D. in Marburg , szenen schwinden. Andernfalls wäre es richtig, allen Katholiken der Konflikt des Arztes mit der Konfession beleuchtet. Es handelt anzuraten, nicht Medizin bzw. Geburtshilfe zu studieren, um obensich da einerseits um die Nottaufe( die intra- Uterin- Taufe), erwähnten Konflikten zwischen Beruf und Konfession zu entgehen, *) Siehe auch Nr. 242, 245, 250, 251, 252, 254 bcs Borivärts". andererseits um die Perforation( Berſtüdelung des Ungebore oder der Kirche Valet zu sagen.
fargezöglinge zurüdgezogen hat. Magistrat und Stadtverordneten
Das kann um so wirkungsvoller geschehen, tvenn am Sonntag, ben 5. November, die sozialdemokratischen Kandidaten gewählt
werden!
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0311963
Aus der Frauenbewegung.
Noch schlimmer mischt die Kirche sich bei der Perforation ein. Kraft ihrer Gewalt über die Aerzte und die Bevölkerung verbietet fie einfach die Vornahme der Perforation. Ob eine Frau, eine Mutter, eine Mutter vieler Kinder, ihr Leben in solcher Lage lassen muß, spielt der Kirche teine Rolle. Sie terrorisiert die Wissenschaft und beruhigt die Massen, indem sie ihnen verkündigt:" Diese Frau ist als Heldin, als Märtyrerin ihres Glaubens, ihres Mutterberufes gestorben, ihrer warten die ewigen Freuden." Das Elend des verwitweten Mannes, der unmündigen Kinder, zieht die Kirche nicht sehr in Betracht. Ein tüchtiger katholischer Arzt, dem die
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