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sondern dieunerhörten Kritisierereien" vondenen da"(Sozialdemokraten) sich verbat und dem Aorsitzenden Stadtrat Jakobi den Rat gab. doch die Rcvisionsberichtc der Sozialdemo- traten immer am Schluß der Sitzung zu behandeln, dann könnte man wenigstens weggehen unddie da"(Sazialdemo- traten) könnten sich dann hierKopf stellen". Darauf habe er, voffmann, erwidert, dasKopfstellen" kleide den Herrn Witt« towsky viel besser und habe noch den Vorteil, daß dabei derver- n unf tigere Teil" auch mal nach oben komme.(Stürmische Heiterkeit und Beifall.) In der Diskussion teilte ein Redner mit, daß der Herr Kan- didat Ebeling ein Gastlokal besitze, wo die Hausdiener unter dem Eilgutschuppen schlafen müßten, wo morgens um 2 Uhr schon ver­laden werde. Ein anderer Hausdiener schlafe unter dem Stadt- dahnbogen._ Hue der Partei. Waffen für den Wahlkampf. Im Verlage der Buchhandlung Vorwärts sind soeben zwei bedeutsame Bücher erschienen, die für den ReichstagSwahlkamps unseren Genossen eine Fülle wertvollen Materials bieten. Das«ine ist das Handbuch für sozialdemokratische Wähler(Der Reichstag ISO? ISIl), herausgegeben vom Vorst ande der sozial« demokratischen Partei. Dieses Handbuch beleuchtet auf 781 Seiten alle Tat- und Unterlasiungssünden des sterbenden Reichs- tageS auf allen Gebieten der Politik und gibt Klarheit über die Stellungnahme und die Forderungen der sozialdemokratischen Partei zu allen politischen Fragen. Ganz besondere Berücksichtigung habe» in dieser imperialistischen Epoche die Kapitel über Heer» und Flottenwesen, über Kolonialpolitik, über die Marokko  - Affäre, über VerfassungS  - kämpfe u. dergl. erfahren. Ebenso ausführlich ist die Zoll- und Steuerpolitik, vor allem die Reichsfinanzreform von 1 g 0 9 behandelt. Einen breiten Raum nehmen ferner die verschiedenen Abhandlungen über Sozialpolitik und die Reichsversicherungsordnung ein. Wir können hier nur die wichtigsten Abschnitte dieser reichhaltigen Materialsainmlung herausgreifen, die als Anhang noch Winke für die Agitation und die Wahlen gibt. Das Werk hat trotz seiner hohen Seitenzahl ein recht handliches Format, guten Druck und praktischen und geschmackvollen Einband. Der Buchhandelpreis beträgt 6 M. Das zweite Buch ist betitelt Wahllügcn der bürgerliche» Parteien und einhält eine Sammlung und Widerlegung der von den bürger- lichen Parteien zur Verleumdung der Sozialdemokratie und der sozialdemokratischen Vertreter verbreiteten Lügen. Die erste Auf- läge dieses Buches erschien 1907 und ist jetzt um die neueren Lügen vermehrt worden. Es ist eine Ergänzung des auch im Vorwärts- Verlage erschienenen Büches von A. Erdmann»Die Sozial- demotratie im Urteile der Gegner". Die»Wahl- lügen" umfassen 305 Seiten und kosten in guter Ausstattung 3 M. Kommunalwahlerfolge. Bei der am Freitag in Cronenberg  (Kreis Lennep  -Remscheid  - Mettmann  ) stattgefundenen Stadtverordnetenwahl der dritten Ab- teilung habeil unsere Genosien trotz der schäbigsten Machenschaften der Gegner einen glänzenden Sieg errungen. Der bürgerliche Ordnungsbrei erhielt 138. 153 und 210 Stimmen, die Christlichen 92 und 99 Stimmen, während unsere Genossen 671 Stimmen erhielten. Damit ziehen zu den schon vorhandenen drei Sozial- demokraten noch drei wettere in das dortige Stadtverordneten- kollegiun, ein. Bei der S t a d t v e r o r d n e t e n«v a h l in dem kleinen Land- �flndtcheu Leichlingen  (Kreis Solingen) erhielten die beiden feMlididoUli der Sozialdemokratie 2Ö3, das Zentrum 187 und die �Evangelisten" 96 Stimmen. Es ist Stichtvahl zwischen Zentrum und Sozialdemokratie erforderlich, jedoch ist der Sieg unserer Genossen sicher._ Zur englischen Einigungsaktion. Auf die Entgegnung unseres Londoner   Korrespondenten sendet uns Genosse Sachse-London die folgende Erwiderung: Ich denke, die beiderseitige Auseinandersetzung wird genügt haben, den Lesern desVorwärts" ein eigenes Urteil über die Bedeutung und den Wert der sogenannten Einigungskonferenz von Manchester   zu ermöglichen. Die bequeme Art der Polemik, wie sie von Ihrem Londoner   Korrespondenten geübt wird, meine Be- bauptungen und Feststellungen zu bloßenVermutungen" zu stem- peln und diesen seinepersönliche Anschauung" gegenüberzustellen, läßt jedoch einige Richtigstellungen notwendig erscheinen. Daß die Frage der Arbeiterpartei die Vereinigung der I. P.   mit der S. D. P. verhindert, ist nicht meineVermutung", sondern das ist die offizielle Begründung, mit der der ° r st a n d d e r I. L. P. alle bisherigen Einigungsvorschläge ab- gelehnt hat. Es liegt ja auch auf der Hand, daß eine Vereinigung von Organisationen, von denen die eine der Arbeiterpartei an- gehören, die andere ihr fernbleiben, ja, sie bekämpfen will, tech- n» s ch u n möglich ist. Angesichts dieser Sachlage ist es durchaus ungerechtfertigt' die verkehrte und abgeschmackte Argumentation eines Urtikels desLabour Leader" ohne weiteres als offizielle Stellungnahme der I. L. P. hinzustellen. Man weiß, daß der .avour Leader" noch nicht gänzlich der Kontrolle der Opportunisten cmrtffen ist, und daß es in der I. L. P. Leute gibt, die nichts mehr .�n Eintritt neuer revolutionärer Elemente in die Arbeiterpartei. Das zeigt aber nur, wie segensreich dieser für die Entwickelung des Sozialismus und der Arbeiterpartei wäre. ??..�inKomplott aufgedeckt",, sondern nur auf ein ganz durchsichtiges Manöver hingewiesen, Ortsgruppen der I. L. P- gegen deren Vorstand und Parteitag auszuspielen, und zwar das nicht erst jetzt, fondern schon vorsechs Monaten", in nieiner Be- sprechung der Eoventryer Konferenz. Ob ich das Vorgehen der S. D. P. richtig qualifiziert habe, kann nun, da die diesbezüglichen Tatsachen nicht bestritten werden, jeder Sozialdemokrat für sich selber enischeiden. Ich bin aber keineswegsso ziemlich der einzige". der darüberEntrüstung empfunden" hat, wie sich jeder überzeugen kann, der imt I. L. P.-Kreiscn persönlich Fühlung nimmt. Daß der Vorstand der I. L. P. aus Gründen, über die ich allerdings nur eine Vermutung äußern kann, es nicht für angebracht hielt, ösfent- lich Protest zu erheben, ändert an der Tatsache gar nichts. Ihr Korrespondent glaubt nicht, daß die Elemente, die sich in Manchester   mit der S. D. P. vereinigt haben, zum Teil aus imperia- listischen Wirrköpfen, zum Teil aus impossibilistischen Eigenbrödlern bestehen. Nun, man weiß ja, wen man vor sich hat, und die De- datten in Manchester   waren gewiß nicht geeignet,Besürchtungcn zu zerstreuen". Hoffen wir, daß Ihr Korrespondent m dieser Be- Ziehung recht behält, aber dazu bedarf es jedenfalls mehr als einer Resolution über den tripolitanischen Raubzug oder des Sta» tutcntwurfs des Provisorischen Komitees. Wollte man personlich werden, dann könnte man Leute namhaft machen, die an der geisterten Annahme jener Resolution auch durch das feierliche Gelöbnis nicht gehindert wurden, denPozisismus" bis anS Ende 'hrer Tage zu bekämpfen. B l a t ch f o r d. der an der ganzen Aktion kernen Anteil genommen haben soll, iit der Redakteur und Eigen- tumer de»Clarion", durch welchen dieB. S. P. von fflratjfon und unter der begeisterten Befürwortung Blatch- ford» selber. ,nZ Leben gerufen worden ist und der l'ch.Sum offiziellen Organ derneuen Partei" machen zu wollen scheint. Ä der anerkannte Führer der Clarion- KlubS. die in Manchester   durch 32 Delegierte vertreten waren. schließlich habe ich die S. D. P. nicht alsPrügelknaben für alle Sunden und Gebrechen der sozialistischen   Bewegung" in Eng- land behandelt, wenn ,ch auch der Ansicht bin. daß ihre verfehlte und starrköpfige Politik ein gut Teil der Schuld an dem hiesigen Elend zu tragen hat. Ich meine allerdings auch, daß die Fehl- tritt« und llnterlaffungen einer Organisation, die der ganzen Be wegung als theoretischer Leitstern dienen will und schon seit Jahr zehntenferiig" ist, sirenger beurteilt werden müssen als die der I. L. P. oder gar der Arbeiterpartei, die noch im Werden find oder erst am Anfang ihrer Entwickelung stehen und sich instinktiv ihren Weg entlangtasten muffen. parlamentarUcbee« Kommission für die Angestelltenversichernng. (Sitzung vom Sonnabend, den 4. November.) Die Kommission erledigte heute den Abschnitt über die Zuschuß- und Ersatzkassen und den Rest des Gesetzes in erster Lesung. Zu- schutzkassen sollen nach der Borlage zugelassen werden, wenn sie für ihre Mitglieder die nach diesem Gesetz geforderten Beiträge in die Reichsversicherungsanstalt abführen. Auf Antrag der Volks- Partei wird diese Stellung nicht nur deu Werkspensionskaffen. sondern auch den Versicherungs- oder Wohlfahrtseinrichtungen der Betriebe zugebilligt: man hat dabei an Fonds gedacht, die von Unternehmern für Unterstützungszwecke gestiftet sind. Von unseren Genossen wurde beantragt, daß solche Pensionskassen, die neben Angestellten auch Arbeiter als Mitglieder ausnehmen, ihr Ver- mögen für die Angesielltenversicherung besonders verwalten müssen. Es soll damit verhindert werden, daß in einer Werkspensionskasse Mittel, die die Arbeiter ausbringen, für die Angestelltenversicherung verwendet werden. Zu z 369 wird ein Antrag der Volkspartei angenommen, der den Wierkspensionskassen die Verpflichtung auferlegt, daß sie für Zwecke des Heilverfahrens prozentual mindestens die gleichen Auf- Wendungen machen muffen, als die staatliche Versicherung. Die Kommission entscheidet sich sodann für die Zulassung der E r s a tz k a s s e n. Dagegen stimmen nur die Sozialdemokraten, der Abg. Potthoff und der Abg. Raab. Die Erfatzkasscn sollen nach der Vorlage die Mitglieder von der staatlichen Versicherung befreien. Beim Ausscheiden aus der Kasse wird den Mitgliedern aber die Zeit ihrer Mitgliedschaft in der Werkspensionskasse als Wartezeit für die staatliche Versicherung angerechnet. Nach einem Beschluß der Kommission werden nur Versicherungseinrichtungen als Ersatz- lassen zugelassen, nicht etwa Unterstützungseinrichtungen, die nur aus freiwilligen Fonds bestehen. Bei der Wichtigkeit, die dieser Beschlutz beansprucht, geben wir den§ 367 im Wortlaut wieder: Der Bundesrat bestimmt auf Antrag, daß Versicherungs- cinrichtungen der im§ 362 bezeichneten Art als Ersatzkaffen zu- gelassen werden. Die Kassen müssen vor dem 15. Oktober 1911 vorhanden und bei Stellung des Antrages rechtsfähig sein. Der Antrag ist vom Vorstand der Versicherungseinrichtung oder der Mehrheit der versicherten Angestellten vor dem I. Januar 1913 beim Bundesrat zu stellen. Zur Sicherstellung der reichsgesetz- lichen Beitragsleistungen für den Fall der Nichtzulassung haben die Versicherungseinrichtungen am 1. Januar 1913 eine vom Bundesrat nach Anhörung der Reichsversichcrungsanstalt zu be- messende Sicherheit bei der Reichsversicherungsanstalt zu hinter- legen. Wird der Antrag auf Zulassung abgelehnt, so sind die seit Inkrafttreten des Gesetzes rückständigen Beiträge unter An- rechnung von 3)4 Proz. Zinsen und ZinseSzinsen nachzuzahlen. Bei Streit über die Höhe des nachzuzahlenden Betrages entscheidet das Oberschiedsgericht. Die Beteiligung bei einer zugelassenen Ersatzkasse gilt der Versicherung bei der Reichsversicherungsanstalt gleich. Das Gleiche gilt, solange das Verfahren über die Zulassung schwebt. Die Ersatzkaffen müssen den§§ 368 371 genügen." Zu g 371 wurde ein Antrag unserer Genossen angenommen, der bestimmt, daß für die Mitglieder der Werkspensionskassen die Instanzen über Rentengewährung entscheiden, die dieses Gesetz vor- steht. Es ist damit verhindert, daß eine Werkspensionskasse den ordentlichen Rechtsweg zur Verfolgung der Ansprüche ausschließen kann, wie es heute vielfach geschieht. Gegen diesen Antrag stimmten nur die Konservativen und die Nationalliberalen. Im§ 372 wurde auf Antrag der Volkspartei eingefügt, daß ein Viertel des Ver- mögens der Werkspensionskassen in Reichs- und Staatsanleihen an- gelegt sei» muß. Die Stellung der Knappschastskassen wurde durch einen Antrag des Abg. Behrens dahin geändert, daß diese Kassen die Renten nach diesem Gesetz auf ihre Leistungen anrechnen können. Die Vor- läge sah den Zwang der Anrechnung vor, während es nun in das Belieben der Kassen gestellt ist. Kommt ein dahingehender Beschluß über die Satzungsänderung nicht zustande, so kann auf Antrag der Mehrheit der Unternehmer oder der Mitglieder der Kasse die oberste Verwaltungsbehörde bestimmen, inwieweit die Unterstützungen zu ermäßigen sind. Nach§ 331 befreit von der Versicherungspflicht der Abschluß einer Lebensversicherung. Diese Vorschrift wurde in der Kommission dahin ergänzt, daß nur die Versicherungen ii, Betracht kommen, die vor dem 16. Oktober 1911 abgeschlossen sind. Ferner soll entsprechend einem Antrag Raab die freiwillige Ver- sicher ung für diejenigen gestattet sein, die bei Knlrasttreten des Gesetzes ein Gehalt von fünf- bis zehntausend Mark bezogen. Nach dem Gesetz sind diese Personen von der Zwangsversicherung ausgeschaltet. Die zweite Beratung der Vorlage wird in der Kommission vor- auSsichtlich am Mittwoch, den 8. November, erfolgen können. £Iiis Industrie und ftandel Ter Scmtenstand in Preuße» zu Anfang November war. wenn 2 gut. 3 mittel. 4 gering und 5 sehr gering bedeutet, für Weizen 2,7, Spelz 2,0, Roggen 2,7, Raps und Rübsen 2,9 und junger Klee 4.0. In den Bemerkungen der Statistischen Korrespondenz heißt es: Obgleich sich die Niederschlagsmengen sehr ungleich auf das Siaats- gebiet verteilten, waren sie doch fast überall gerade hinreichend zur Bestellung der Aecker zur Wintersaat, di» nun mit allen Kräften gefördert und bei dem'Roggen so gut wie zu Ende geführt wurde. Andere Schädlinge als Mäuse haben sich kaum bemerkbar gemacht. Vorläufig läßt sich über den Stand der jungen Saaten noch nicht viel und auch kaum Nachteiliges berichten. Eine Be- urteilung des Winteriveizenö war diesmal noch nicht überall mög- lich. Ueber den Wintcrspelz liegen Bemerkungen überhaupt nicht vor. Für den Winterroggcn ist wohl kaum eine Note ausgeblieben, da er zum beträchtlichen Teile schon zeitig eingesät wurde und daher in jedem Berichtsbezirk ziemlich gut aufgelaufen war. Nicht selten werden die Oelfrüchte. Winterraps und-Rübsen, ungünstig beurteilt, deren Einsaat im August, diesmal also gerade in der trockenen Zeit, zu erfolgen hat. Ter junge Klee hat sich stellen. weise zwar etwas erholt, zum großen Teile soll er aber doch ver- dorrt oder von den Mäusen vernichtet sein, so daß er in sehr vielen Berichtsbezirkcn nicht zu beurteilen war; hier und da wird er auch von Erdflöhen heimgesucht. Das Glück von Luxcmbura. Kaum hat die Teutsch-Luxcmburgische Bergwerksgesellschast sich die Dortmunder   Ilnion angegliedert, da wird das Schmerzcns- kind der Ilnion. die Zeche Adolf von Haniemann, zu einem Quell der Freude für die Aktionäre. Vor 28 Jahren ersoff die Zeche; verschiedene Versuche, sie wieder vollständig betriebsfähig zu machen, blieben erfolglos; die Wassereinbrüche wiederholten sich. Jetzt Plötzlich wird bekannt, daß die Trockenlegung des Hauptschachtcs bis zur Sohle erfolgt fei und die weiteren Aufbrucharbeiten vor- genommen werden können. Diese Nachricht beantwortete die Börse mit einem Hinaussehe» der Kurse von Deutsch  -Luxcmburg um 56 Proz. Das Glück von Luxemburg   läßt die Erinnerung an die Geschichte der Zeche Adolf von Hansemann   wieder lebendig werden. Sie liefert ein Schulbeispiel kapitalistischer Kniffe und Pfiffe. Die Zeche, an der Adolf von Hansemann  , Direktor der Diskontogesellschaft, stark interessiert war. gelangte in den Besitz eines von dieser Gesellschaft gebildeten Konsortiuilis. Bisher ge- hörte sie unter der FirmaMengeder Bcrgwcrksvcrein" zum Besitz- stand der Gelsenkirchener   Bergwcrksgesellschaft. Als sich heraus- stellte, daß der Erwerb der Zeche eine Fehlspekulation war, packte Hansemann sie im Jahre 1899 einfach der von ihm beherrschten . Dortmunder Union auf. Der Kaufpreis war auf 9 Millionen Mark j berechnet, aber die Union   mußte dasiir 9 Millionen Mark ihrer Aktien zum Nenniverie hergeben, obwohl diese damals 130 nolierlcn. In den nächsten Jahren hatte die Union   noch zirka 2Vj Millionen Mark auszuwenden, um die Schäden des Wvsscreinbruches zu be- heben. Die Diskontogesellschast machte bei der Abstotzung ein Bombengeschäft. Die Porbesitzcr hatten für das gesamte Unter- nehmen übr 12 Millionen Mark aufgewendet. Das Konsortium der Diskontogesellschaft erwarb die Kuxe für 2,3 Millionen Mark, es verbrauchte dann allerdings noch einige Millionen Mark für die Abteufung eines zweite» Schachtes, aber die Union   mutzte auch die 3)-! Millionen Mark bezahlen, die der ersoffene Schacht gekostet hatte. Hansemann verstand es. sein Privatinteresse mit dem der Bank schön zu vereinigen; die Aktionäre der Union   konnten dafür in den Beutel greifen. Trotzdem glauben manche Leute immer noch, die von einem Unternehmen gezahlten Dividenden könnten immer als Matzstab für die Rentabilität industrieller Werke gelten. Die Union   war weiter von Pech verfolgt. Im Jahre 1901, als man glaubte, bald mit einer bedeutenden Förderung aus der Nacht der Zubußen an das Licht der Ueberschüsse treten zu können, machte ein neuer Wassereinbruch die Anlage zum Teil erneut betriebs- unfähig. Wiederum waren bedeutende Mittel für Abteufungs- arbeiten erforderlich. Nun, nachdem Deutsch  -Luxemburg   mit der Union   auch die Zeche Adolf von Hansemann   übernommen, scheinen ihre glücklichen Tage angebrochen zu sein. Die Wasserförderul?» auf der der Hansemann benachbarten fiskalischen Zeche Waltrop  bat die Zuflüsse abgezogen und die Trockenlegung des ersoffenen Schachtes ermöglicht.________ Gerichts-Zeitung» Der Revolver gegen Arbeiter. Eine Revolverschießerei, die sehr traurige Folgen gehabt halte, lag einer Anklage wegen qualifizierter Körperverletzung zugrunde, welche den B-rschnitter Johann W-loszek vor die 5. Strafkammer des Landgerichts III   führte. Der Angeklagte war auf einem Bauerngut in Paulshof be- schäftigt. Als eines TageS der 18jährige Schnitter Boretzki 7 Mi- nuten zu früh mit der Arbeit aufgehört hatte, machte ihm der Auge- klagte Vorwürfe. ES kam zu einem Streit zwischen Beiden, in dessen Verlauf Boretzki mit einem Messer auf den Angeklagten los- ging. Während dem B. von anderen Schnittern das Messer ent- wunden wurde, lief der Angeklagte in seine Kammer und holte seinen Revolver. Mit diesem stürzte er auf B. zu und gab zwei Schüsse ab. Von einem Schuß in das rechte Auge getroffen, sank B. mit einem lauten Aufschrei zu Boden. Er wurde auf schnellstem Wege in das nächstliegende Krankenhaus geschafft, wo er Wochen- lang mit dem Tode kämpfte. Infolge der Verletzung ist ein Auge vollständig verloren, während das linke Auge die Sehkraft fast voll- ständig verloren hat. Vor Gericht beantragte der Staatsauwalt mit Rücksicht auf die schweren Folgen, welche die Tat des Ange- klagten gehabt hatte, eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren. DcS Urteil lautete auf nur 1 Jahr 6 Monate Gefängnis. Der Gattenmord am Tegeler Weg. In der gestrigen Beweisaufnahme bekundet ein Zeuge Preuß, der Angeklagte habe sich sehr erregt über seine Ehefrau ausgc- sprachen. Unter anderem habe er gesagt:Wenn ich geschieden werde, dann schieße ich meine Frau nieder und einige andere müssen auch noch mit! Ich bin vollständig ruiniert, verliere meine Stellung, meine Pension und alles!" Zu einem anderen Zeugen hat der Angeklagte voller Verzweiflung gesagt:Ich habe kein Stuck Möbel mehr vorgefunden; ich schieße meine Frau nieder und die ganze Bande in Potsdam   und mich dann hinterher!" Zu einem anderen Zeugen hat der Angeklagte am Tage vor der Tat über seine Frau und seine Schwiegereltern geschimpft und sich dahin gc- äußert:Für diese Bande wäre der Revolver noch viel zu schade." Ueber die Vorgänge bei der Tat selbst am 18. November am Tegeler Weg ergibt das Verhör des Angeklagten durch den Vor- sitzenden folgendes: Am Abend vor der Tat war der Angeklagte bei einer Geburtstagsfeier in Spandau  . Am 18. November kaufte sich Angeklagter zunächst bei cinein Zigarrenhändler Hecht Zigarren und benutzte dann den Zug nach der Jungfernheidc. Am Tegeler Weg hat er dann zuerst die Grimm, die von einem Transporteur bc- gleitet wurde, und dann seine Frau, deren Vater und den Pastor Bicrbaum, die vom Termin kamen, getroffen. Dort ist die Tat geschehen, der die Frau des Angeklagten zum Opfer gefallen ist. Von der Tat selbst und dem. was unmittelbar darauf passiert ist, will der Angeklagte keine Erinnerung haben. Der Angeklagte gibt im Laufe der Verhandlung!, in der er alle Schuld an dem Zer- würfnis mit seiner erschossenen Frau auf diese zu schieben sucht, zu, in Gegenwart seiner Kinder mit einer Prostituierten in drin che- lichen Schlafzimmer sich eingelassen zu haben. Zeugen bekunden. daß der Angeklagte über Einzelheiten der Tat mit ihnen gesprochen habe, nachdem er anfänglich jede Erinnerung an die Tat geleugnet hatte. Medizinalrat Dr. Hoffmann kommt in seinem eingehend be- gründeten Gutachten zu dem Schluß, daß der Angeklagte nicht die Wahrheit sage, wenn er behaupte, daß er das Erinnerungsvermögen an die Tat selbst verloren habe. Der Angeklagte sei ja ein Reurastheniker, doch sei ff 51 St.-G.-B. auf ihn nicht anwendbar. Medizinalrat Dr. Leppmann schließt sich diesem Gutachten durchaus an. Der vorliegende Fall sei gerade ein solcher, der einen Sach- verständigen von gewissen Zweifeln befreie. Die Zeugenaussagen und der ganze Mensch, der durch die Beweisaufnahme genügend ge- kennzeichnet worden, haben gezeigt, daß eS fast natürlich erscheint. daß er diese Tat beging. Psychologisch sei diese Tat bei einem nervösen, mit einem gewissen Dünkel behasteten, im übrigen tüch- tigcn Menschen, der in so tiefe eheliche Zerwürfnisse und Gerichts- Händel aller Art verwickelt sei, nicht gerade unerklärlich. Der An­geklagte habe gehandelt, wie ein aufgeregter, verzweifelter Mensch, aber nicht wie ein Geisteskranker. Staatsanwaltschaftsrat Brüning beantragt die Bejahung der Frage nach Totschlag, obwohl zahlreiche Momente darauf hinweisen. daß der Angeklagte die Tat von langer Hand geplant habe. Aber die Uebcrlrgung bei Ausführung der Tat könne doch nicht bejaht werden. Ter Berteidiger, Rechtsanwalt Theodor Marcus«, führt aus, daß hier eine Verzweiflungstat eines völlig niedergcbrochenen Menschen vorliege, der im höchsten Affekt gehandelt habe, ohne eigentlich zu wissen, waö er tue. Ter Angeklagte erscheine doch der Zubilligung mildernder Umstände würdig. Die Geschworenen bejahten die Frage: Schuldig beS Tot- schlags? und verneinten die Zubilligung mildernder Umstände. DaS Gericht erkannte auf acht Jahre Zuchthaus. Neun Monate Unter- suchungshaft wurden auf die Strafe angerechnet. Der General von Afrika  . Mit einem wüsten Exzeß im Gerichtssaal endete eine Ver- Handlung, welche die 5. Strafkammer des Landgerichts III   beschäf- tigte. Aus dem Zuchhcmse wurde der Arbeiter BalbuSki vorgc- führt, um sich wegen eines von ihm verübten Geldschrankeinbruchs zu verantworten. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er der Ar- beiter BalbuSki sei, antwortete der Angeklagte:Was wollen Sic von mir? Ich bin der General von Afrika  . Ich habe hier nichts mit Ihnen zu tun!" Als der Angeklagte trotz gütlicher Er- Mahnungen des Vorsitzenden dabei blieb denVerrückten" zu spielen, wurde ihm bedeutet, daß«r seine Lage durch sein törichte» Benehmen nur verschlechtere. Ter Angeklagte erwiderte hierauf: Meine Mutter ist die Kaiserin von Afrika  , wenn sie stirbt werde ich Kaiser. Ich führe jetzt Krieg, der Kaiser weiß auch davon. Wenn Sie eS mir nicht glauben, werde ich es Ihnen zeigen!" Mit diesen Worten sprang der Angeklagte über die Brüstung der Augeklagebauk und wollte sich aus das Richterkollcgium stürzen. Er wurde von einem handfesten Gerichtsdiener im rechten Augen­blick zurückgehalten und nach einem heftigen Handgemenge über- wältigt. Die Verhandlung mutzte unter diesen Umständen vertagt werden. Ob der Angeklagte, der augenblicklich eine längere Strafe in dem Zuchthause in Brandenburg   verbüßt, denwilden Munn" spielt oder wirklich geisteskrank ist, mutz die Untersuchung ergeben.