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kasfiekekt. Tie metnl tiaH einigen Ijo$faljtenBcn SuSfSHen gegen die»Thüringer Tribüne" und dieLeipziger Volkszeitung" u. a., es sei die Verbreitung einer Fabel, wenn wir die Ansicht aus- sprachen, die Frankfurter Resolution bedeuteden ersten Schritt auf einer Bahn, die zu gehen sich früher führende Personen der Konsumgenossenschaften beharrlich und ostentativ geweigert hät- tcn". Tie Redaktion des Organs des Zentralverbandes und der Grotz-Einkaufs-Gesellschaft deutscher Konsumvereine hatten wir bei unserer Bemerkung freilich nicht im Auge. Ihr wird vielleicht auch dann noch nicht ein Licht darüber aufgehen, daß die moderne Konsumvereinsbewegung mit sozialem Geiste erfüllt sein muß, wenn die Generalversammlung Fraktur mit ihr gesprochen haben wird. Ist ihr noch immer nicht klar geworden, dass die Arbeiter- klasse sich nicht die Ideen von Schulze-Delitzsch zurückführen läßt. so ist nicht zu verwundern, dass sie als ihre AufgabeNeutrarität" gegenüber der Sozialdemokratie und die Parteinahme für die übrigen Parteien hält. Sie sollte dann aber wenigstens vermelden, Ansichten zu verbreiten, die der Ausbreitung jeder Konsulngenossen- schaft abträglich sein müssen. So setzte sie kürzlich imKonsum- genossenschaftlichen Volksblatt" ohne Bemerkung einen Paul Breiter gezeichneten Artikel vor, in dem der lapidare Satz vorkam: »Und je größer die Genossenschaft ist, desto schwieriger wird es jetzt beim Einkaufe." Glücklicherweise wissen die Arbeiter, daß das Gegenteil zutrifft: je größer die Genossenschaft, desto leichter und vorteilhafter ist der Einkauf. Deshalb darf es nicht in Verfolg der von demVolksblatt" gebilligten Ansicht heißen: je kleiner der Konsumverein, desto besser, sondern: je größer der Konsum- verein, desto mehr kann er leisten. Trotz der unqualifizierbaren Redaktion derRundschau" und desVolksblattes" raten wir dringend zum Beitritt in die Konsumgenossenschaften und zur Durchdringung derselben mit sozialistischem Geist. Die Genossen- schaften demokratisch organisiert, der Wälle der Mitglieder, ihr Verlangen nach Durchdringung der Genossenschaften mit sozia- listischem Geist setzt sich auch an den Orten durch, wo vielleicht noch Rundschau"anstchten in einigen Köpfen spulen mögen. Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen. Di: durch Fassung des Art. 7S des Einführungsgesetzes zur Reichsvirsichcrungsordnung entstandene Streitfrage, ob ein An- spruch auf Erstattung der Hälfte der Beiträge, die für weibliche Personen vor Eingehung der Ehe geleistet sind, auch für die Zeit vom 1. August ISll bis 1. Januar 1912 besteht, hat das Reichs- verslcherungZamt bejaht. Es können demnach Anträge auf Bei- tragscistattungen wegen Eheschließung, falls mindestens 299 Bei- träge vor Abschluß der Ehe für die Ehefrau geklebt waren, noch bis zun» 31. Dezember gestellt werden. Der Anspruch auf Erstat- tung nach dieser Zeit ist den Ehefrauen auch nach Ansicht des Reichsvcrsicherungsamtes durch die Reichsversicherungsordnung ge- nommen. Ena Induftric und ftandel. Die Verschuldung der Landwirtschaft. Angeblich sollen alle agrarischen Maßnahmen dem Schutze der Landwirtschaft dienen. Schutzzölle und Preistreibereien fördern aber ebensowenig das Interesse aller in der Landwirtschaft tätigen Personen wie die Ausschüttung einer Glanzdividende ein Glück für die in der betreffenden Industrie beschäftigten Arbeiter bedeutet. Die künstliche Verteuerung der Agrarprodukte kommt nicht den Landproletariern, auch nicht den Pächtern und kleinen Besitzern zugute, den erhöhten Profit schluckt der Grundrentennutznießer. Mit der Verteuerung der Produkte schnellen auch die Güterpreise und die Pachten hinauf. In welchem Maße. daS illustriert die Verände­rung in den hypothekarischen Belastungen. Die Neueintragungen nach Abzug der Löschung ergaben in den Jahren 1994/19 497, 499, blö, 556,(584, 664 Millionen Mark. In fünf Jahren sind demnach >ie Lasten um 257 Millionen Mark gestiegen. Bei nur 8 Proz. macht das schon 7,7 Millionen Mark Zinsen pro Jahr. Die wirk- lichen Produzenten haben von den Zöllen leinen Vorteill Billige Seefische. Der Schrei nach billigen Lebensmitteln hat bereits einige Städte veranlaßt, den Seefisöbbezug im großen zu organisieren. Hoffentlich trägt das zu einer Erweiterung des Fischfanges und zu einer Verbilligung der Ware bei. In den letzten Jahren ist der Durchschnittspreis für Fische ziemlich stabil geblieben. Im ganzen Jahre 1998 wurden 9,8 Millionen Kilogramin Fische gefangen, der Gesamtwert betrug 21,8 Millionen Mark oder im Durchschnitt 9,22 Mark pro Kilogramm. Die Fänge in den ersten 9 Monaten 1919 ergaben 754 Millionen Kilogramm im Werte von 17,4 Millionen Mark; in derselben Zeit des laufenden Jahres wurden faßt 7,6 Millionen Kilogramm gefangen, die einen Wert von 175h Millionen Mark repräsentieren! Der Einheitswert betrug in den beiden Jahren 9.23 M. Er ist demnach um eine Kleinigkeit gestiegen. In diesem Jahre war der Fang von Heringen besonders erfolgreich. wurden doch 3 999 009 Kilogramm hereingebracht gegen nur 2 728 287 Kilogramm im Vorjahre. Da gleichzeitig der Gesamtwert nur von 421 332 auf 459 608 Mark stieg, ist eine Ermäßigung des Kilopreiscs 9on 9454 M. auf 9,115 M. zu konstatieren. Im Kleinhandel komnit dle>e Verbilligung nichtzum Ausdruck! Es scheint das auf die Politik der Gesellschaften zurückzuführen zu sein, die sich mit dem Verarbeiten der Fische beschäftigen. Trotz der reichen Ergebnisse ?.;?"!"9sfang haben sie die Einpökelung eingeschränkt. In der berücksichtigten Zeit des Vorjahres sind 399 477 Kantges im Werte Salzheringe oroduziert worden, in diesem Jahre nur 43 924 Kantges im Werte von 5 993 951 M. Demnach stieg der Einheitswert von 29.29 M. auf 20,88 M., während der Wert frischen Heringe um 25 Proz. gesunken ist. Durch solche Praktiken wird der Fischkonsum nicht gefördert! Die Obst- und Gemüseteuerckng. Infolge des in den meisten Teilen Deutschlands sehr mäßigen Ertrages der Obst, und Gemüseernte ist das Angebot an den Frucktmärkten so gering, daß weite Schichten der Bevölkerung den Konsum von Gemüse stark«inschränken und auf den Genuß von Obst fast ganz verzichten müssen. Während im Hevbst 1919 überall Aepscl und Birnen außerordentlich reicblich zu Markte gebracht ivurdc», ist das Angebot nach den Berichten des Deutschen Pomo- logen Vereins fast durchweg sehr gering. Da das Obst infolge des heißen Sommers früher zur Reife gekommen ist. ziehen die Preise schon merklich an. Gute Tafcläpfel werden im Kleinhandel meist mit 39 Pf., an einigen Orten sogar mit 49 Pf. pro Pfund bezahlt. Au für geringere Sorten sind die Preise um 812 Pf. höher als im Vorjahre. Birnen sind nicht so stark gestiegen. Es wurden für bessere inländische Sorten 29 bis 39. für geringere 15 bis 29 Pf. gefordert. Weintrauben waren meist etwas billiger als im Vorjahre. Blumenkohl kostete bis zu 79 Pf., während im Vor- jähre nur vereinzelt mehr als 25 Pf. gezahlt wurden. Auch Rot- und Weißkohl sind bei verringertem Angebot erheblich»m Preise gestiegen. Dabei muß berücksichtigt werden, daß das Gemüse meist auch qualitativ unter dem Niveau früherer Jahre bleibt. Zwiebeln. die im Vorjahre B 10 Pf. kosteten, werden heuer mit 12 b's 15 Pr. bezahlt. Die Preise für Sellerie schwanken zwischen 19 bis w Ps. Pro Stuck. Im Vorjahre stellte sich der Preis auf<5 bis 10 Pf« Eua der frauenbewegung. Mit der Organisation des Haltekinderwesenö in Preußen namentlich soweit Säuglinge in Frage kommen wird sich die erste, von der Preußischen Landeszentrale für Säug- lingsschutz veranstaltete öffentliche Landeskonferenz beschäftigen. Sie findet am Sonnabend, den 9. Dezember in Berlin statt. Aerzte und Verwaltungsbeamte werden die verschiedenen Seiten dieser gkundlegenden Maßnahmen des Säuglingsschuhes cr- örtern, so die Aufgaben der Verwaltungs- und Polizeibehörden, der Armen- und Waisenämter, die Mitwirkung beamteten Aerzte sowie weiblicher besoldeter oder ehrenamtlicher Aufsichtspersonen. Die organische Verbindung der Haltekinderkontrolle mit den Mutter- beratungsstellen und der Berufsvormundschaft wird eingehend ge- würdigt werden. Neben brauchbaren Matznahmen für die Einzel- Praxis Ivird sich die Versammlung auch mit der Frage einer einheit- lichen Regelung der Materie beschäftigen. Von vielen Seiten wird der Erlaß eines Landesgesetzes gewünscht. Als Referenten der Konferenz sind Stadtarzt Professor Dr. med. v. Drigalski- Halle, Städtischer Ziehlinderarzt Dr. med. Effler-Danzig , Bei- geordneter Dr. jur Greven- Köln und Verwaltungsdirektor der Königlichen Charite Geh. Reg.-Rat Dr. jur. Pütter-Berlin ge- Wonnen worden. Das zur Vorbereitung der Verhandlungen wissenswerte Ma- terial an Statistiken, gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften sowie des Ergebnis einer besonderen Rundfrage wird den Konferenz- besuchern zugängig gemacht werden. In Verbindung mit den Refe- raten und Diskussionsbemerkungen wird es später als Veröffent- lichung im Buchhandel erscheineis» Alles Nähere von der Geschäfts- stelle der Preußischen Landeszentrale für Säuglingsschutz, Berlin W. v, Potsdamer Str. 134a. Ckmkts- Leitung. Der Fall Zickel vor dem OberverwaltungSgSgericht. Wie erinnerlich, hat der Bezirksausschuß am 1. November 1910 nach eingehender Beweiserhebung auf Klage des Berliner Polizeipräsidenten dem Schauspielunternehmer Martin i ck e l, dem Direktor des Berliner Lustspielhauses, die onzession entzogen. In Betracht kommt§ 33 der Gewerbe­ordnung, wonach u. a. die Theaterkonzession zurückgenommen werden kann, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Inhabers der Konzession ein Mangel derjenigen Eigenschaften erhellt, welche bei der Erteilung der Genehmigung nach der Vorschrift der Gewerbeordnung vorausgesetzt wird. Diese Eigenschaft ist nach§32 die für den fraglichen Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit, insbesondere in sittlicher, artistischer und finanzieller Hinsicht. Im Falle Zickel handelte es sich um die Zuverlässigkeit in sittlicher Hinsicht. Der Bezirksausschuß hielt für erwiesen. daß Herrn Martin Dickel diese fehle. Maßgebend waren die Feststellungen über die Art, wie Direktor Zickel seine Stellung als Theaterunternehmer ausgenutzt habe, um in intime Be- ziehungen zu Schauspielerinnen zu treten. Als Gesamtbild hatte sich für den Bezirksausschuß ergeben, daß er ein Mädchen- und Frauenjäger gewesen sei, der auch die Damen seiner Bühne nicht unbehelligt gelassen habe. Er habe mehrere Verhältnisse der Reihe nach und zum Teil auch nebeneinander gehabt. Charakteristisch sei, wie er z. B. in einem Falle Chapelle, diese Verhältnisse angeknüpft habe. Bezeichnend wäre auch die Anknüpfung der Verhältnisse im Theaterbureau. Dann komme noch der Ruf hinzu, den die Bühne infolge seines Verhaltens gehabt habe. Natürlich möge auch viel Klatsch mit unterlaufen sein. Der Ruf. den er bei den Bühnenmitgliedern gehabt, entspreche nicht dem, den ein Theaterleiter haben müsse, um seine Autorität auf- recht zu erhalten. Dr. M. Zickel legte gegen das Urteil des Bezirks- ausschusses Berufung ein. Ueber diese verhandelte gestern der dritte Senat des Ober-Verwaltungs- g e r i ch t s unter dem Vorsitz des Geheimrats S ch e l l o n g. Dr. Zickel war durch die Justizräte Sello und Michaelis vertreten, während für den Polizeipräsidenten die Regierungs- räte V e r g e r und Lindenau erschienen waren. Ausschluß der Oeffentlichkeit. Vor Eintritt in die Verhandlung erklärte der Vor» sitzende: Es sei erst darüber zu befinden, ob die Oeffentlich- keit auszuschließen sei. Wenn die Vertreter beider Parteien auf dem Ausschluß kein Gewicht legen würden und zu- gleich bereit wären, nicht zu tief in die Einzelheiten hineinzusteigen, dann könnte auf den Ausschluß der Oeffentlichkeit verzichtet werden. Justizrat Michaelis erklärt, daß seine Partei keine Veranlassung habe, den Ausschluß der Oeffentlichkeit aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit zu beantragen. Deshalb widerspreche er dem Ausschluß. Rcgierungsrat B e r g e r vom Polizeipräsidium verlangt dagegen kurz den Ausschluß der Oeffentlichkeit. Das Gericht beschloß. die Oeffentlichkeit ganz auszuschließen. Es mußten also auch die Ver- treter der Presse den Verhandlungsraum verlassen. Das Ober-Verwaltungsgericht zog sich nach vielstündiger Verhandlung, während der der Ausschluß der Oeffentlichkeit aufrecht erhalten wurde, um 6 Uhr abends zur Beratung zurück. Um 1�8 Uhr fällte der Senat das Urteil. Die Vorent- scheidung wurde bestätigt. Esbleibtalsobeider vomBezirksausschußausgesprochenenKon- zessionsentziehung gegen Dr. Martin Zickel . Urteilsgründe: Für den Senat liege kein Anlaß vor, Stellung zu nehmen dazu, ob die Art des Polizeipräsi- denken, sein Material zusammenzubringen, zu beanstanden sei. Das Ober-Verwaltungsgericht habe ober, das möge gesagt sein, wiederholt Stellung genommen dahin, daß die Polizei jemanden zwingen kann, bei der Polizei zum Zwecke der Aus- tunfterteilung zu erscheinen. Dagegen ist es streitig, ob man den Erschienenen zwingen könne, den Mund zu öffnen. Wir brauchen das nicht entscheiden. Was nun die Bedeutung der§§ 82 und 33 der Gewerbe- ordnung und der dort in bezug genommenen Bestimmungen betreffe, so vertrete das Gericht die Ansicht: Es komme für die Erteilung wie für die Entziehung der Konzession darauf an, ob die Behörde die Ueberzeugung erlange, daß der betreffenden Person zuzutrauen sei, daß sie ihr Gewerbe in Zukunft einwandfrei betreiben werde. Es habe also auch hier der Senat zu prüfen, ob aus dem Erwiesenen zu ent- nehmen, sei. daß Dr. Zickel der sittlichen Zuverlässigkeit ent- behre, welche durch das Gesetz vorausgesetzt werde. Der Senat sei nun allerdings nach den Ermittelungen zu der Fest- stellung gekommen, daß Dr. Zickel seine finanzielle und künst- lerische Macht nicht etwa dazu mißbraucht habe, um sich Weib- liche Personen zu Willen zu machen. ES lasse sich z. B. auch ".i ch t feststellen, daß Beziehungen zu weiblichen Personen auf die Rollenverteilung Einfluß gehabt hätten. Ferner sei ihm zuzugestehen, daß er sein Theater künstlerisch geleitet habe._ Aber alles das vermöge eine Kon» zessionsentziehung nicht auszuschließen, wenn festgestellt werde, daß der Konzessionär es an der notwendigen Zuverlässigkeit habe fehlen lassen. Es stehe nun im Ermessen des Gerichts, ob es bei der Prüfung lediglich Handlungen berücksichtiget wolle, die mit dem Gewerbebeirieb des Konzessionars in Beziehung ständen oder auch andere, nicht damit m Beziehung stehende Handlungen. Der Wort- laut der Gewerbeordnung besage ganz klar, daß es nur darauf ankomme, ob die Behörde die Ueberzeugung von der Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit erlange. Wenn nun auch im vorliegenden Falle von sehr vielKlatsch geredet werden müsse, welcher auszuscheiden habe, so erachte der Gerichtshof doch vier verschiedene Fälle als u n- zweifelhaft f e st g e st e l l t, wo Dr. Zickel mit Schau- spieleriimen in intime Beziehungen getreten sei. Bei der Sachlage(die der Gerichtshof mit Rücksicht auf den vor» herigen Ausschluß der Oeffentlichkeit in der Urteilsverkündi- gung nicht näher beleuchtete) sei der Senat der Ansicht, das; diese vier Fälle genügen, um Dr. Zickel nicht als sittlich zuverlässig in bezug auf den, Gewerbebetrieb des Theaterunternehmers erscheinen zu lassen. Alles andere könne ausscheiden. Das Urteil des Bezirksausschusses sei zu bc- stätigen. Das Streitobjekt wurde auf 50000 M. bemessen. Der schwere Bauunfall, der sich am 21. März auf dem Wcrtheiin-Neubau am Alexanderplatz ereignete, unterlag gestern der Prüfung der 11. Strafkammer des Landgerichts I . Der wegen fahrlässiger Körperverletzung und Ver- stoßes gegen anerkannte Regeln der Baukunst angeklagte Monteur Gustav Schulz ist Monteur bei der Firina Ravens, die bei den inne, ren Arbeiten des Riesenbaues die Eisenkonstruktionen übernominen hatte. Arn 21. März sollte ein leichter eiserner Träger verlegt werden und der Angeklagte ließ zu diesem Zweck ein Gerüst aus- stellen, auf welchem 5 Arbeiter beschäftigt wurden. Nachdem der eiserne Träger durch einen Kran in die Höhe gezogen worden war, »nutzten die fünf Arbeiter auf dem Gerüst eine größere Kraftaus- Wendung zu seiner Weiterbeförderung entwickeln. Das Gerüst konnte diciem Ansturm nicht standhalten, die Querriegel brachen und fielen mit dem Belag aus dem Mauerwerk heraus und in die Tiefe. Die fünf Arbeiter stürzten mit hinunter und wurden zum Teil so schwer verletzt, daß der eine als Ganzinvalide, einige andere als Halbinvaliden zu gelten haben. Auch zwei unter dein Gerüst stehende Arbeiter trugen Verletzungen davon. Die Anklagebehörde machte den Angeklagten Schulz für diesen betrübenden Unglücksfall verantwortlich und legte ihiu zur Last, daß er in fahrlässiger Weise bei der Errichtung des Gerüstes nicht genügende Rücksicht darauf §enommen habe, welche Last es zu tragen haben würde. Mehrere Zeugen bekundeten, daß die Aufführung von Jnnengerüsten allge- mein in der Weise geschehe, wie es seitens des Angeklagten ange- ordnet gewesen sei. Das Gericht hielt nach längerer Beratung den Angeklagten im Sinne der Anklage für schuldig und verurteilte ihn zu 159 Mark Geldstrafe eventuell 39 Tagen Gefängnis. Versuchte Bestechung im Kriegsininisterium. Unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Lieber verhandelte gestern die 3. Strafkainmer des Landgerichts I wegen Bestechung gemäߧ 333 St. G. B. gegen den Kaufinann Josef Haminrrinann. Von dem Armecverwaltungsdepartement des Kriegsministe- riums werden alljährlich die Tuchlieferungen im Submissionswege an verschiedene große Tuchfabriken Deutschlands vergeben. Zu diesen Submissionen, bei denen es sich um ein Gesaintobjekt von zirka 1 Million Mark handelt, melden sich etioa 129 Firmen. Zu diesen gehörte u. a. auch die Firma Josef Rosenbaum Nachf., deren Mitinhaber der jetzige Angeklagte ist. Im Jahre 1999 hatte die Firma von dem Kriegsministerium einen Auftrag auf Lieferung von 15 999 Metern Tuch zuin Preise von zirka 75 999 M. erhalten. Ein Gesuch des Angeklagten auf Nachlieferung wurde abgelehnt mit der Begründung, daß der Bedarf gedeckt sei. Im Jahre 1919 erhielt er einen Austrag auf insgesamt 16 599 Meter Tuch. Als ihm für 1911/12 ein Auftrag auf Lieferung von 16 999 Metern zuteil wurde, versuchte der Angeklagte noch eine Nachlieferung zu erlangen. Er wandte sich deshalb pexjönlich an den Militärinten- danturrat Bartels, welcher die Bekleidungsabteilung unter sich hat. Eine Rücksprache in der Wohnung wurde von B. abgelehnt. Der Angeklagte erschien dann einige Stunden später im KriegSminr- sterium, wo ihm von dem Jntendanturrat bedeutet wurde, er solle sein Gesuch auf dem üblichen Wege durch die Kanzlei gehen lassen. Bei der Verabschiedung ließ der Angeklagte die Worte fallen, er werde noch seinen besonderen Dank aussprechen. Gegen vier Uhr nachmittags erhielt der Jntendanturrat mit der Post einen Brief zugesandt, in welchem sich ohne einen besonderen Zusatz 5 Hundert- markscheine befanden. B. meldete dies sofort seinem Vorgesetzten. worauf das jetzige Strafverfahren gegen Hammermann eingeleitet wurde. In seiner Vernehmung behauptete der Angeklagte, daß es sich lediglich um eine höchst fatale Verwechselung handele. Er habe sich wegen der frühen Störung in seiner Wohnung entschuldigen wollen. Aus Versehen habe er dann diesen Brief mit einein an- deren Kuvert vertauscht, in welchem sich die 5 Hundertmarkscheine befanden, die cr alseisernen Bestand" iinmer bei sich trage. Vor Gericht ergab sick jedoch, daß sich die Scheine in einem Kuvert befanden,»velches osfensichtlich durch Zusammenkniffen erst so passend gemacht war, daß es in den eigentlichen Briefumschlag hineinging. Staatsanwalt Dr. Rosenfeld beantragte die höchst- zulässige Strafe von 1509 Mark Geldstrafe. Das Gericht bezeichnete die Angaben deS Angeklagten als leere Ausreden. Mit Rücksicht darauf, daß die Integrität deS preußischen Beamtenstandes mit aller Energie aufrecht erhalten und geschützt werden müsse, erkannte das Gericht auf 1999 Mark Geldstrafe. Außerdem wurden die fünf Hundertmarkscheine den gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Staate verfallen erklärt._ Bestrafte Behinderung des KoalitionSrechtS. Eine Schadenersatzklage hatte der Gewerkschaftsangestellte Behr gegen den Buchdruckercibesitzer Klemm erhoben. Wie wir in Nr. 243 desVorwärts" mitteilten, ist Klemm am 16. Oktober wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt worden, die er an Behr beging, als dieser im Happoldtschcn Biergarten Zettel Verl» teilte, die den Gästen Aufklärung über den damaligen Kellner- streik gaben. Bei dein Faustkampf des Herrn Klemm gegen den Zettelverteiler sind diesem Kneifer und Hut gerschlagen»oorden. wofür Behr, der Zettelverteiler. Schadenersatz beansprucht. Vor dem Strafgericht hatte sich Klemin auf? Leugnen verlegt, was ihn aber nicht vor Strafe schützte, da sein Vergehen durch einwandfreie Zeugen festgestellt wurde. Klemm wollte anfangs auch vor dein Zivilgericht seine Schuld bestreiten. Zur Feststellung derselben waren deshalb mehrere Zeugen geladen, die aber nicht erst ver- nommen werden brauchten, da Klemm im gestrigen Termin durch seinen Anwalt erklären ließ, daß er die Ansprüche des Klägers an- erkennt. Dertapfere" Kämpfer gegen gewerkschaftliche Tätigkeit hat also doch schließlich eingesehen, daß Abstreiten nichts mehr hilft und daß ihm nichts übrig bleibt, als außer der Strafe auch die Kriegs- kosten für sein Abenteuer zu zahlen. Sind Telephone für Strasanträge da? Mit dieser interessanten Frage befaßte sich am Sonnabend daS Schöffengericht in Halle a. S. in der Sache des Schweizers D.. der bei dem Gutsbesitzer Andre in Landsberg grundlos den Dienst ver- lassen haben sollte. Andre ging einfach an das Telephon, teilte dem Bürgermeister Kunze in Landsberg das Geschehnis mit, und der Bürgermeister ließ dem Schweizer darauf ein Strafmandat zu- gehen. D.s Verteidiger machte vor Gericht geltend, der Strafan- trag sei rechtsungültig, denn Strafanträge müßten schriftlich ge- stellt oder mündlich zu Protokoll gegeben»verdcn. Als im Jahre 1854 die Gcsindeordnung erneuert wurde, habe es noch kein Telephon gegeben. Das Entgegenkommen des Bürgermeisters gegenüber dem Landwirt sei denn doch zu weit gegangen. Das Gc- richt erklärte den Strafantrag für ungültig, sprach den Schweizer frei und legte die Kosten der Staatskasse zur Last.