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fichen Battelen mit Ber   Stegferung berhandeln wollent, le feit fiel bereit sei, Zugeständnisse in der Selbstverwaltung zu machen. Von unseren Genossen lagen bereits einige Anträge auf Erweiterung der Rechte der Versicherten vor.

Aus Induftrie und Bandel.

Ein Zollkonflikt mit den Vereinigten Staaten  .

wolle alfo in feinem eigenen Jntereffe die Oeffentlichkeit ausge schlossen wiffen.

Das Gericht gab dem Antrage des Staatsanwalts statt und Schloß die Oeffentlichkeit wegen Gefährdung ber öffentlichen Ord­nung und Sicherheit aus.

In den geplanten amerikanisch- kanadischen Handelsvertrag war Die Wahl der Vertrauensleute aus den Kreisen der Bersicherten sollte nach der Vorlage durch eine Wahlordnung er- von der nordamerikanischen   Union   unter anderm die 8ollfrei Wie wir weiter erfahren, ließ der Staatsanwalt im Laufe der folgen, die der Reichskanzler erläßt. Auf eine Anfrage von unserer heit für Holzschliff, Zellulose, Zeitungspapier, fowie andere Verhandlung die Anklage aus§ 112 fallen, weil in dem fraglichen Seite stellte sich heraus, daß die Wahl öffentlich in der Weise Papiersorten und Pappen kanadischer Herkunft zugestanden worden. Artikel von Rodin   die juristische Voraussetzung, nämlich die Auf­erfolgen soll, daß der Versicherte den Stimmzettel mit seiner Bei- Obwohl das kanadische Parlament den Handelsvertrag nicht ge- forderung zum Ungehorsam gegen konkrete Befehle an Soldaten, tragstarte an den Wahlkommissar einsendet. Gegen diesen Wahl- nehmigte, ließen die Vereinigten Staaten   die gollfreiheit für diese fehlt. Dagegen hielt der Staatsanwalt die Anflage wegen der geheime Wahl durch Stimmzettel, denn es stellte sich müßte daher die Zollfreiheit für diese Artikel auch bei der Einfuhr ungehorsam enthalten, was begründet sei im Hinblick auf die modus erhoben unsere Genossen Einspruch; sie berlangten Artikel bestehen. Zufolge der Meist begünstigungs! lauset beiden anderen Delikte aufrecht. Auch der Rodinsche Artikel soll, nach Ansicht des Staatsanwalts, eine allgemeine Aufforderung zum im weiteren Verlauf der Debatte heraus, daß die Regierung in aus Deutschland   gelten. Nun haben ja die Amerikaner die Kriegsgefahr, die zur Zeit der Veröffentlichung des Artikels be= ihrer Wahlordnung auch die öffentliche Stimmabgabe anordnen fonnte. Dr. Mugdan ist auch hier mit der Regierung Meistbegünstigungsklausel schon früher willkürlich eingeschränkt, indem standen habe.- Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnis­der Meinung, daß die Wahl gar nicht anders erfolgen könne, und sie behaupteten, daß die Meistbegünstigung mit anderen Ländern die strafe von sechs Monaten. der Abg. Stresemann hob hervor, daß der Hauptausschuß der Regierung dieser Länder nicht zu einer Zollgleichstellung mit solchen Der Verteidiger beantragte, den Reichskanzler v. Bethmann Angestelltenverbände sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt Staaten berechtige, die sich besondere Vergünstigungen durch be. Hollweg und den Staatssekretär v. Kiderlen- Waechter   als Zeugen habe, daß von einer geheimen Wahl Abstand genommen werden sondere Bugeständnisse ertauft hätten. Wäre selbst diese Ein- zu laden. Sie sollten bekunden, daß, wie fürzlich im Reichstage fönne. Schließlich erlangten unsere Genossen nur, daß schränkung so berechtigt, wie sie es nicht ist, so trifft sie auf diesen haupt nicht bestanden habe, da die Regierung, wie der Reichskanzler festgestellt wurde, wegen der Maroffoaffäre eine Kriegsgefahr über­wenigstens die öffentliche Stimma bgabe untersagt wird. Fall auf keinen Fall zu, da Kanada   seinerseits den Vereinigten fagte, nie eine andere Absicht hatte, als die Angelegenheit friedlich Das Frauenwahlrecht zu dem Rentenausschuß wurde gegen Staaten gar teine 8ugeständnisse gemacht hat. Deshalb zu erledigen. Nicht eine Kriegsgefahr habe bestanden, fondern eine die Stimmen unserer Genossen und der Volkspartei abgelehnt. In§ 147 sollte nach einem Antrage unserer Genossen den Invaliden hat die deutsche Regierung durch den deutschen   Botschafter in New Kriegshche der nationalen Parteien. Wenn diese Parteien unge­und den freiwillig Versicherten aktives und passives Wahlrecht für York   dem Staatssekretär nog ein Memorandum überreicht, in straft für den Krieg demonstrieren durften, dann müsse es doch die Wahl der Vertrauensmänner erteilt werden. Der Zweck des dem um die Anwendung der für Holzstoffe, Zellulose und Holz- auch gestattet sein, gegen den Krieg und für den Frieden zu de­Antrages war, daß zur Vertretung der Interessen der Angestellten stoffbrudpapier kanadischen Ursprungs bestehenden 8ollfreiheit monstrieren, wie es der Rodinsche Artikel tue. Ferner bean­unabhängige Personen herangezogen werden können. Für den An- auf die gleichen Artikel deutschen   Ursprungs ersucht tragte der Verteidiger die Vernehmung des Professors Sombart trag trat eine der bürgerlichen Parteien ein. Auf wird. darüber, daß unter direkte Aktion  " nicht die Anwendung von Antrag unserer Genossen wurde nochmals erörtert, ob die Schieds­Gewalt, sondern der Generalstreit zu verstehen sei. Im übrigen gerichte den Oberversicherungsämtern, d. H. den Instanzen der diesen Anspruch anzuerkennen. Die amerikanische Regierung wird schwerlich umhin können, beantragte der Verteidiger die Freisprechung des Angeklagten. Reichsversicherungsordnung angegliedert werden sollen. Das Bentrum enthielt sich wieder der Abstimmung. Die Fraktion will eine abwartende Stellung einnehmen und schließlich für die besonderen Echiedsgerichte stimmen, um das Gesetz nicht zu Fall zu bringen. Der Teil der Vorlage bis zu den Zuschußz­und Ersatzkassen   wurde ohne besondere Debatte angenommen.

Aus der Partei.

Kommunalwahlfieg.

Einen glänzenden Sieg über die vereinigten bürgerlichen Barteien errangen unsere Genossen am Montag bei den Stadt verordnetenwahlen in Hahnau( Schlesien  ) für die 3. Abteilung. Trop des in den Lokalblättern den Geschäftsleuten und anderen Perfonen angedrohten Boykotts fiegte die Liste unserer Genossen mit 643 beztv. 639 Stimmen über die der Bürgerlichen, die nur 457 бezt. 443 Stimmen auf sich vereinigte. Bier Genossen wurden gewählt. Da ein Besitz zu behaupten war verfügt jetzt die Fraktion über neun Mandate.

In Fürth   errangen unsere Genossen die Hälfte sämtlicher zu besetzenden 14 Size; im Gemeindekollegium stehen sich jetzt 19 Sozialdemokraten und 28 Bürgerliche gegenüber. Es ist zu er­warten, daß wir bei der nächsten Drittelerneuerung die Mehrheit bekommen. Einen prächtigen Erfolg erzielte die Sozialdemokratie auch in Erlangen  , wo 5 Sozialdemokraten und 9 Bürgerliche gewählt wurden. Die Zahl der sozialdemokratischen Size steigt dadurch auf 9( von 42).

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In Mannheim   brachten die Stadtverordnetenwahlen der Sozialdemokratie in der ersten Klasse noch zwei Mandate. Das Stadiverordnetenkollegium setzt sich nunmehr zusammen aus 40 Sozialdemokraten, 24 Nationalliberalen, 18 Fort­schrittlern, 12 Bentrum und 2 Mitgliedern der Mietervereinigung gegen bisher 88 Nationalliberale, 32 Sozialdemokraten, 28 Fort­schrittler und 3 8entrum. Die Sozialdemokratie wird nun noch 8 Stadtratssige erlangen, statt bisher 4, so daß die Wahlen der sozialdemokratischen Vertretung eine Verstärkung um 12 Sige brachten.

Bei der Memminger Gemeindebevollmächtigtenwahl erhielt die Liste der Sozialdemokratie 3542 Stimmen, die Liste der Bürger­bereine( Liberale und Zentrum) brachte es auf 8941 Stimmen. Die Sozialdemokratie bekommt drei Size, auf die Bürgerlichen ent­fallen sieben Size. Unsere Partei war bisher im Rathause nicht bertreten.

Rommunalwahlfieg im Oberelsak.

Bei der am legten Sonntag in Günsbach( Kreis Kolmar   i. E.) stattgefundenen Gemeinderatserfaßwahl wurden alle vier sozial demokratischen Kandidaten mit 69-78 Stimmen gewählt. Da die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 133 beträgt, hatten alle bier Genossen das absolute Mehr. Günsbach ist ein Fabrifort, in welchem bei den verflossenen Landtagswahlen eine ganze Bersammlung den Nationalistenführer Blumenthal   allein ließ und unserem Genossen Grumbach in ein anderes Lokal folgte, als Blumenthal  , der die Versammlung einberufen hatte, Grumbach das Wort verweigerte.

Personalien. Die Bremer Bürgerzeitung" hat den Genossen Johann Knief  , der sich gegenwärtig noch als Lehrer im Staatsdienst befindet, zu ihrem zweiten politischen Redakteur gewählt. Innerhalb zweier Jahre ist das der dritte bremische Lehrer, der als Redakteur in unsere Parteipresse eingetreten ist. Wer da weiß, wie sehr gerade im angeblich freien" Bremen   die Beamten in ihrer politischen Betätigung von der Behörde heimlich überwacht und schitaniert werden, der wird begreifen fönnen, wie gern unser Genosse den Schulmeisterrock an den Nagel hängen wird.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Wieder ein Hallesches Tendenzurteil.

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Soziales.

Teuerung und Konsumvereine.

Genoffe Paul Breiter richtet eine längere Zuſchrift an uns, in der er unter Bezugnahme auf unser Zitat aus dem Konsum genossenschaftlichen Boltsblatt" in Nr. 261 darlegt, daß ihm fern­gelegen hat, zu der Ansicht zu verleiten, je kleiner der Konsum­berein, desto besser". Er sei stets dafür eingetreten, daß kleinere habe die Tendenz gehabt, den Konsumvereinsmitgliedern darzu Vereine sich zu einem großen zusammenschließen. Sein Artikel legen, daß es einem Konsumvereinsvorstand nicht möglich ist, eine allgemeine Teuerung zu überwinden, dazu bedürfe es ganz anderer Faktoren. Er habe in dem von uns in der Abwehr gegen die " Rundschau" wiedergegebenen Saß nur auf die Schwierigkeiten in der Heranschaffung der Waren zu Teuerungszeiten hinweisen wollen. Daß Genosse Breiter diese Absicht verfolgt hat, bezweifeln wir nicht. Seine Darlegungen führen aber zu einem anderen Ergebnis. Sie lauteten im Zusammenhang: Einzelne Stimmen erheben sich auch und schimpfen, daß der Vorstand gleich mit den Preisen in die Höhe gegangen sei; er hätte nach ihrer Meinung doch noch den alten Preis beibehalten sollen. Wieder andere drohen damit, daß sie ihre Waren nun von den Krämern und Händlern beziehen wollen, denn dort sei alles billiger. Aber leider erbringt keiner den Beweis, daß es in Wirklichkeit so ist.

O, Ihr Kleingläubigen! 3hr feib mit dem Sunde zu ver­gleichen, der den Stock beißt, mit dem er gezüchtigt wird. Seht Ihr denn nicht, daß der Konsumvereinsvorstand ganz ohnmächtig gegenüber dieser allgemeinen Teuerung ist? Seht Ihr denn nicht, daß der Vorstand noch mehr wie ihr darunter leiden muß. daß alle Artikel ständig im Preise steigen? Nein, 3hr wißt es nicht und könnt es schließlich nicht wissen, wie schwer es jetzt dem Einkäufer der Genossenschaft fällt, überhaupt Lebensmittel zu einigermaßen annehmbaren Preisen heranzuschaffen. Und je größer die Genossenschaft ist, desto schwieriger wird es jetzt beim Einkaufe."

Der von uns ausgezeichnete Tette Sab billigt in seinem Ver­folg, wie wir in Nr. 261 schrieben, bie falsche Ansicht: Se fleiner der Konsumvereine, desto besser". Zuschriften, die derselben Auf­faffung des hervorgehobenen Sakes in empörten Worten Raum gaben, zeigen, daß unsere Ansicht durchaus zutraf, nach der die Redaktion der Rundschau" den Lapsus nicht passieren lassen durfte, der dem Genossen Breiter, natürlich gegen seinen Willen, unterlaufen ist. Der Redaktion durfte nicht entgehen, daß der um­strittene Sah so wie wir dargelegt aufgefaßt werden konnte, ja mußte. Der Darlegung des Genossen Breiter, daß er mit uns der Ansicht:" Je größer die Konsumgenossenschaft, desto besser", geben wir aber gern Raum.

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In der öffentlichen Urteilsverkündung führte der Vorsitzende, Landgerichtsrat Gohr aus: Die beiden Eventualanträge der Ver­teidigung seien abgelehnt worden. Was der Reichskanzler und der Staatssekretär v. Kiderlen- Waechter bekunden sollten, werde als wahr unterstellt. Die Ladung des Professors Sombart   sei abgelehnt worden, weil das Gericht dem Generalstreik einen anderen Sinn unterlege wie die Verteidigung. In Ueberein= stimmung mit der Staatsanwaltschaft halte das Gericht den§ 112 in keinem Falle für anwendbar. Den Rodinschen Artikel erklärte das Gericht für straffrei. Durch die anderen drei Artikel aber seien bie$ 8 110 und 130 verlegt. In dem ersten Artikel werde gesagt, die Reichen heucheln nur Patriotismus, und den Arbeitern werde wenden. Der zweite Artikel fordere ebenfalls zur direkten Aktion nahegelegt, zur direkten Aktion überzugehen, also Gewalt anzu­auf und sage, die Arbeiter müßten von Solidaritätsstreits über­gehen zum allgemeinen sozialen Streit, zum Generalstreik. Ge­neralstreits lassen sich bekanntlich nicht so wurde verkündet ohne Anwendung von Gewalt in Szene setzen und wenn es zum Generalstreit kommt, dann geht es nicht ohne Verlegung der Gesetze ab. Aehnliche Gedanken wie die beiden ersten enthalte auch der dritte Artikel. Das Gericht hat deshalb den Angeklagten wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und wegen Auf­reizung zu Gewalttätigkeiten zu einer Geldstrafe von 600 m. ver­urteilt.

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Automobilunfall.

Mit der Ablehnung des Vorsitzenden und eines Beifibers be gann eine Verhandlung, welche die 3. Strafkammer des Land­gerichts III bis in die späten Abendstunden beschäftigte. Es han delte sich um ein gerichtliches Nachspiel zu einem in der Nähe von Werneuchen   passierten schweren Automobilunfall, bei welchem mehrere Personen verlebt worden waren. Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverlegung war der Chauffeur Karl Elger angeklagt. In dieser Sache stand schon ein­mal Termin an. Der Angeklagte wurde damals zu 3 Monaten Gefängnis berurteilt. In jener Verhandlung war der Geheime Regierungs- und Baurat Vögeler vom Gericht als Sachverständiger geladen worden. Von der Verteidigung wurde s. 8. gegen die Vera nehmung dieses Sachverständigen protestiert, da er als Beamter der Eisenbahnbehörde, die in dem vorliegenden Falle angegriffen wurde, als befangen anzusehen sei. Das Gericht nahm deshalb auch von der Vernehmung des Sachverständigen Abstand mit der Begründung, daß es für die in Frage kommenden sehr einfachen Dinge selbst sachverständig genug sei. Gegen das Urteil wurde von der Verteidigung Revision eingelegt und diese damit begründet, daß das Gericht einen formalen Fehler begangen habe, daß es jenen Sachverständigen, der ordnungsmäßig geladen gewesen sei und nach der Strafprozeßordnung hätte vernommen werden nrüssen, nicht vernommen habe, obwohl gerade die Verteidigung gegen die Vernehmung s. 3. protestiert hatte. Das Reichsgericht hob das erste Urteil wegen des Formfehlers auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurück.- In der Verhandlung trat außer dem Rechtsanwalt Dr. Stöhr, der bom Gericht als Verteidiger zugelassen, Justitiar Dr. Serini auf, welcher die Interessen einer Stuttgarter   Versicherungsgesellschaft wahrnehmen sollte, bei welcher die Orhrwerke in Rigdorf gegen Unfälle versichert waren. Bei diesen war der Angeklagte s. 3. an. gestellt gewesen. Vor Eintritt in die Verhandlung lehnte Dr. Der verantwortliche Redakteur der anarchistischen Wochenschrift Serini den Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor Liebenow und den Der freie Arbeiter", Tapezierer 28oltewis, hatte sich gestern vor als Beifiker fungierenden Landgerichtsrat Hallervorden wegen der 11. Straffammer des Landgerichts I   wegen angeblicher Auf- vorliegender Besorgnis der Befangenheit ab. Diese wurde damit forderung zum Ungehorsam gegen Geseze, Aufforderung von Sol- motiviert, daß die genannten Richter in der Revisionsbegründung daten zum Ungehorsam gegen die Befehle ihrer Oberen und Auf- angegriffen worden seien. Die beiden abgelehnten Richter er­reizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten flärten, daß sie sich durch die im Interesse des Angeklagten ge­gegeneinander zu verantworten. Vier Artikel in zwei Nummern schehenen Angriffe in feiner Weise befangen fühlen. Das unter des Freien Arbeiter" vom 29. Juli und 6. August sind es, in Vorsiß des Landgerichtsrats Dr. Lamprecht gebildete Beschluß­denen die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der genannten strafgericht tam zu der Entscheidung, daß die Ablehnungsgründe völlig baren Handlungen erblickt. Wer die inkriminierten Artikel nicht unzureichend seien, um die Besorgnis der Befangenheit zu be mit den Augen und den Empfindungen eines preußischen Staats gründen.

Gerichts- Zeitung.

Anarchistenverfolgung.

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anwalts lieft, wird sich verwundert fragen, wo denn da eigentlich Der Anklage felbst lag folgender Sachberhalt zugrunde: Am bas Strafwürdige stedt. Die brei Artikel, welche nach der Be- 27. November v. J. unternahm der bei den Orygwerken angestellte hauptung der Anklage zum Ungehorsam gegen Geseze und zu Ger   Angeklagte eine Probefahrt mit einem neuen Orhrwagen, in wel­walttätigkeiten auffordern, find rein sachliche Darlegungen des chem der Prokurist Stammer, der Lithograph Kaiser   und ein bekannten syndikalistischen Standpunktes, wonach als einzig wirt Kaufmann Bartsch Platz genommen hatten. In den Abendstunden, Aus Salle a. S. berichtet man uns unterm 11. November: fame Mittel zur Befreiung der Arbeiter aus den Feffeln fapita- nachdem der Angeklagte etwa 12 Stunden den Wagen geführt hatte, Der Redakteur Genosse Kasparet vom Voltsblatt" war heute listischer Ausbeutung und zur Beseitigung der Klaffenherrschaft die befanden sich die Automobilisten auf der Rückfahrt zwischen Tiefen­bor der Straffammer angeklagt, durch einen am 19. Juli veröffent direkte Aktion, der Generalstreit, angepriesen werden. Gin fee und Werneüchen. Etwa 800 Meter vor dem Bahnhof Wer­lichten Artikel die Bitterfelder und Hallesche Polizei beleidigt zu vierter Artikel, von Rodin   verfaßt, drückt den Gedanken aus, daß neuchen befindet sich ein Bahnübergang, deffen durch Petroleum baben. Gelegentlich des Bezirkssängerfestes in Bitterfeld   hatte Striege zu verabscheuen sind und dadurch am besten verhindert beleuchtete Schranken geschlossen waren, da gerade der nach die dortige Polizei gegen die Arbeiterschaft ähnliche Maßnahmen werden könnten, daß sich die Soldaten mit ihren Brüdern im Ar- Wriezen fällige Zug heranbrauste. Der Angeklagte, dessen Wagen unternommen wie die Hallesche. Man verbot, das Fest auf einer beitstittel in jedem Falle solidarisch fühlen. Wegen dieses schlecht leuchtende Laternen hatte, achtete nicht auf die Schranken Wiese abzuhalten. Der Umstand führte dahin, daß sich Tausende Artikels ist Antlage aus§ 112( Aufforderung von Soldaten zum und fuhr in übermäßig schnellem Tempo weiter. Als er den Zug von Sängern und Freunden des Gesanges in einem verhältnis- Ungehorsam gegen Befehle ihrer Oberen) erhoben. sah, war es zu spät. Das Automobil durchbrach die Schranke und mäßig zu fleinen Lokal versammeln mußten. Da zwei unbekannte Vor Eintritt in die Verhandlung beantragte Staatsanwalt wurde mit furchtbarer Gewalt von der Lokomotive in den Graben Personen in auffälliger Weise mit der Polizei Streit begannen, Müller den Ausschluß der Deffentlichkeit. Der Verteidiger, Rechts- geschleudert. Der Prokurist Stammer, der erst wenige Minuten bermutete man, es mit zwei provozierenden Polizeiagenten zu tun anwalt Dr. Halpert, widersprach dem. Schon zur Begründung vorher seinen Blab gewechselt hatte, wurde auf der Stelle getötet. zu haben und berichtete man darüber im" Voltsblatt" mit dem dieses Antrages wurde, dem Verlangen des Staatsanwalts ent- Die übrigen Insassen tamen mit schweren Verlegungen davon. Hinweise, die Leute hätten wohl bergessen anzugeben, daß sie von sprechend, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Vor Gericht machte die Verteidigung geltend, daß der Unfall da­der Polizei geschickt waren. Diese harmlose Notiz veranlaßte Wie wir erfahren haben, begründete der Staatsanwalt den durch entstanden sei, daß die Schranken völlig ungenügend be den Staatsanwalt, eine schwere Beleidigung zu konstruieren und Ausschluß der Oeffentlichkeit mit dem Hinweis auf eine mögliche leuchtet gewesen seien. Der Sachverständige, Geheimrat Profeffor eine Geldstrafe von 1000. zu beantragen. Das Gericht erkannte Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Der Ver Cauer, bekundete, daß die Schranken nach der Eisenbahnbetriebs­allerdings auf" nur" 600 M. In der recht bemerkenswerten Be- teidiger trat den Ansichten des Staatsanwalts entgegen. Er ordnung ordnungsmäßig beleuchtet gewesen seien. Diese Beleuch gründung hieß es u. a.: Der Umstand, daß der Angeklagte schon verwies darauf, daß die Anarchistenprozesse, selbst vor dem Reichs- tungsart, die nachträglich erheblich verbessert worden fei, ent­borbestraft ist und seine Vorgänger am Voltsblatt", das bestrebt sei, die Polizei herabzusehen, wegen ähnlicher gericht, bisher immer öffentlich verhandelt worden seien, ohne daß spräche zwar der Betriebsordnung, nicht aber den heutigen Ver­das bestrebt sei, die Polizei herabzusehen, wegen ähnlicher sich irgendeine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit bemerkbar fehrsverhältnissen, denn damals, als die Betriebsordnung geschaffen Delifte Strafen erlitten hätten, habe dahin geführt, gemacht habe. Die öffentliche Verhandlung, namentlich die An- fei, habe man noch keine schnellfahrenden Automobile gefannt.- die empfindliche Strafe zu verhängen. wesenheit der Presse sei für den Angeklagten immer die sicherste Das Gericht erblickte eine Fahrlässigkeit des Angeklagten darin, Rechtsgarantie. Darum müsse öffentlich berhandelt werden. daß er, dessen Wagen selbst schlecht beleuchtet war, in dem infolge Staatsanwalt Müller machte hierauf eine Bemerkung, die einer Kurve unübersichtlichen Terrain übermäßig schnell gefahren Das Boltsblatt" in Mühlhausen   i. Th. hatte im darauf schließen läßt, daß es ihm gerade um den Ausschluß der sei, so daß er den Wagen nicht rechtzeitig habe zum Stehen bringen August dieses Jahres nach einem Brande in Sömmerda  , bei Bresse zu tun ist. Er sagte, über einen früheren Prozeß, wo auch können. Das Urteil lautete dem Antrage des Staatsanwalts ge­dem 20 Häuser in Flammen aufgingen, die Unzulänglichkeit der ein anarchistischer Redakteur angeklagt war, habe der Vorwärts" mäß auf 3 Monate Gefängnis. bortigen Feuerwehr kritisiert. Anstatt die Kritit zu beherzigen, einen Bericht gebracht, worin seine( des Staatsanwalts) Aus­fühlte sich die empfindliche Wehr beleidigt und stellte gegen den führungen furz und entstellt, die Rede des Verteidigers aber aus­berantwortlichen Redakteur, Genossen Haase, Strafantrag. Die führlich und zutreffend wiedergegeben worden sei. Aus dieser Straftammer zu Mühlhausen   verurteilte den Angeklagten wegen irrigen Auffassung, folgerte der Verteidiger, fürchte der Staats- Daß der Kautionsschwindel tros aller Warnungen immer noch Uebertreibung" und einer formalen Wendung in der Notiz zu anwalt also weniger eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung in Blüte steht, bewies wieder einmal eine Berhandlung, welche 15 M. Geldstrafe. lund Sicherheit, wie eine unrichtige Wiedergabe seiner Rede, Eri gestern unter Borsiz des Amtsgerichtsrats Soffen das Schöffens

Strafbare Kritik.

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Seid achtsam bei Kautionsvertragen!