Gerichts- Zeitung.
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Sozialdemokratischer Zentralwahlverein für den ReichstagsSonntag, nachmittags 3 Uhr, bei Thimm, Tilsiter Str. 79: Mitgliederver wahlkreis Arnswalde Friedeberg. Ortsverein Berlin . Heute ammlung. Vortrag des Genossen Rausch über 20 Jahre neueste deutsche Geschichte". Gäste willkommen.
In der Empörung über diesen Angriff auf ihre weibliche Ehre ver-| tönnen. Nach dieser Behandlung" wurde die Frau erst recht von sette das Fräulein dem 63jährigen Angeklagten eine schallende Schmerzen gemartert und suchte die Hilfe eines approbierten ZahnUmfangreiche Unterschlagungen im Steuerbureau des Magistrats Ohrfeige und wies ihn darauf hin, daß er sich schon öfter Unarten arztes auf. Dieser klärte die Frau über das an ihrem Gebiß vorbilden den Gegenstand eines mehrtägigen Prozesses, der Mitte De - gegen sie erlaubt habe. Der Angeklagte, der an sich ein leicht er- genommene Zerstörungswerk auf. Die Sachverständigen bestätigten regbarer Mann ist und wohl auch durch den Weingenuß angeregt bor Gericht, daß diese Art Zahnbehandlung eine vorfäßliche Störperzember das Schwurgericht des Landgerichts I beschäftigen wird. war, wurde über diese fühlbare zurechtweisung sehr aufgebracht, berlegung sei, da ein Dentist mindestens erkennen mußte, daß der Unter der Antlage der fortgesetzten Unterschlagung im Amte und er überhäufte das Fräulein mit Schimpfworten, padte sie an den Bahn gesund war. Das Gericht ging nach der vernichtenden Kritik der schweren Urkundenfälschung hat sich der Bureauafsistent Otto Schultern und soll ihr auch twas er bestreitet einen Stoß mit der Sachverständigen über den Antrag des Amtsanwaltes, der Lüdice vor den Geschworenen zu verantworten. Der Angeklagte bem Knie gegeben haben, so daß sie die vier nach dem Garten führen- 3 Wochen Gefängnis als ausreichend hielt, hinaus und verurteilte war seit mehreren Jahren in dem Steuerbureau des Berliner Ma- den Treppenstufen hinabstürzte und unten liegen blieb. Natürlich den" Bahndoktor" zu 1 Monat Gefängnis. Der Vorsitzende bezeich gistrats angestellt und hatte insbesondere mit den Rückzahlungen hatte dieses Intermezzo große Aufregung verursacht. Frau Jacobi nete die Methode als unerhörten Eingriff gegen den Willen eines der zu hoch erhobenen Umsatzsteuern zu tun. An den Magistrat fagte in begreiflicher Empörung über diese Störung ihres Haus Patienten, der streng bestraft werden müsse, da der Angeklagte werden häufig nach Grundstücksverfäufen Anträge auf Herab- friedens zu dem Angeklagten:" Das ist ja unglaublich, wie Sie obendrein sich dadurch nur einen rechtswidrigen Gewinn sichern schung der Umsatzsteuer gerichtet, denen nach Prüfung der Sachlage fich benehmen, das ist ja unglaublich, wie Sie sich benehmen! Dafür wollte. bielfach stattgegeben wird. Den Betreffenden wird dann eine hätten Sie drei Ohrfeigen verdient!" Fräulein G. hat sich außer Quittung überfandt, welche nach vollzogener Unterschrift zur Ab- einem Nervenchof eine blutige Verlegung und eine Verstauchung hebung des Betrages bei der Stadthauptkasse berechtigt. Außerdem des Daumens zugezogen. Der Angeklagte bestritt, daß die Befann der zur Abhebung Berechtigte das Ersuchen stellen, den Berührung des Fräuleins unzüchtig gewesen sei und behauptete, daß trag einer von ihm namhaft gemachten Bank zu überweisen. Der die ganze Sache fünstlich aufgebauscht worden sei. Nach den Angeklagte, welchem die in Frage fommenden amtlichen Formulare Ergebnissen der Beweisaufnahme hielt Staatsanwalt Dr. Hof- Arbeiter Esperanto: Vereinigung Groß Berlin. Gruppe zur Verfügung standen, soll nun die Kenntnis dieser Verhältnisse staedt den Angeklagten im Sinne der Anklage für völlig überführt 8entrum. Freitags 8, Uhr, Restaurant Tröbel, Blankenfelde- Str. 10. Dazu benutzt haben, derartige Anträge mit fingierten Namen an- und da er das Verhalten des Angeklagten als unerhört und unver Gruppe Moabit . Freitags 8 Uhr, Restaurant Frosch, Gozłowskyzufertigen und nach Fälschung der Unterschriften der Stadträte antwortlich bezeichnete, so beantragte er gegen diesen 4 Monate ftraße 36. Gruppe Rigdorf. Dienstags 8 Uhr, Restaurant Stuhlmey, Kalisch, Ledermann und des verstorbenen Stadtrats Tourbié in Gefängnis. Rechtsanwalt Dr. Werthauer als Vertreter der Neben. Steinmegstr. 84. den ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu bringen. Vorher hatte lägerin beantragte außerdem, dieser eine Buße zuzusprechen. er sich bei verschiedenen hiesigen Großbanten ein Konto auf jene Rechtsanwalt Bredered bestritt, daß ein Grund vorliege, zu einer fingierten Namen eröffnen laffen, an welchen dann vom Magistrat Gefängnisstrafe zu greifen. Tatsächlich sei der betrübende Vorfall die angeblich zu viel gezahlten Beträge übermittelt wurden. Wie doch nur dadurch entstanden, daß Fräulein G. eine Berührung des die Anklage behauptet, soll sich Lüdicke auf diese Weise zirka 60 000 Angeklagten als unzüchtig aufgefaßt und diesen dann außerordentMart angeeignet haben, die er zum Teil zum Anfauf einer Fabrik lich dadurch gereizt habe, daß sie ihm eine Ohrfeige gab. Das und einer Villa in Rahnsdorf verwendete. Als er sich durch einen Gericht schloß sich der Auffassung des Staatsanwalts an und vergleichen Coup mit einem Male 40 000 m. verschaffen wollte, erurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis und einer folgte die Entdeckung. Während L. vor der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, behauptete er später, von nichts an die Nebenklägerin zu zahlenden Buße von 500 M. mehr wissen zu wollen. Da sich 2. mehrfach in dem Sanatorium des Dr. Oesterreicher befunden hat, ist von den Rechtsanwälter Dr. Schwindt und Dr. Esch der Antrag auf Untersuchung seines Geisteszustandes gestellt worden. Die daraufhin von dem Gefäng nisarzt Dr. Lehnsen veranlaßte Untersuchung des 2. in der Landesirrenanstalt Eberswalde hat jedoch nur ergeben, daß 2. ein schwer nervöser Mensch ist. Für die Verhandlung sind zwei Sigungstage in Aussicht genommen.
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Bestrafte Zudringlichkeit. Allerlei Jagdgeschichten tamen bei einer Verhandlung zur Sprache, welche gestern die 10. Straftammer des Landgerichts I geraume Zeit beschäftigte. Wegen wörtlicher und tätlicher Beleidigung in zwei Fällen hatte sich der bekannte Rennstallbefizer Rentier Otto Kampfhenkel zu verantworten. Als Nebenflägerin trat die Französin Fräulein G. auf, die in der Familie des Rentiers Wilh. Jacobi in der v. d. Heydtstraße als Gouvernante angestellt ist. Let terer hatte mit dem Angeklagten zusammen eine Jagd gepachtet und sie bewohnten gemeinschaftlich eine in Müncheberg belegene Jagdvilla. Eines Tages war der Angeklagte Mittagsgaft bei seinem Jagdteilhaber; das Diner, an welchem außer anderen Gästen auch die Gouvernante und der Hauslehrer teilnahmen, verlief sehr heiter. Als man von Tisch aufgestanden und die Kinder mit dem Hauslehrer bereits nach dem Garten gegangen waren, stand die Gouvernante noch in der nach dem Garten führenden Tür. Da berührte sie der Angeklagte, der schon öfter mit der 38jährigen Dame harmlose Scherze gemacht hatte, in einer Weise an der Rüdfeite ihres Körpers, die nach ihrer Behauptung höchst unzüchtig, nach seiner Darstellung aber nur eine harmlose Berührung gewesen sein soll, wie er fie schon öfter ohne Rüge sich erlaubt habe.
1 Monat Gefängnis für Zahnegtraktionen wider Willen des Patienten.
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tammer.
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Briefkaften der Redaktion.
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verpflichtet. Deswegen ist auch Lohnbeschlagnahme zulässig. H. M. I. Zu einer Beisteuer von einigen Mark monatlich find Sie W. B. 441. 1. Noch für das ganze Salenderjabr 1911. 2. Für jedes Kalenderjahr 2 W. 2. K. 2. Die Bestimmung bezieht sich auch auf Engrosgeschäfte. M. 4. Leider nicht. G. 100. Bis zur rechtskräftigen Scheidung ist der Mann zur Leiſtung des not dürftigen Unterhalts verpflichtet. M. R. 12. 1. Nein. 2. Durch Erflärung beim Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen ist. P. W. 9. Der Anspruch auf Extrabonorar erscheint unbegründet. Db die übrigen Kosten richtig berechnet sind, läßt sich nur an Hand der Aften beurteilen. M. M. 115. Nein. 2. S. 35. Nein.§. 3. 1. Geldstrafe von 150 M. bis 3000 M. Der Dentist Rudolf Klee hatte gestern einen Termin vor dem oder Gefängnis von einem Monat bis zu einem Jahre ist auch über das A. 3. 7. Potsdamer Schöffengericht, um sich wegen vorfäßlicher Körperver- angegebene Alter hinaus zulässig. 2. Befragen Sie einen Arzt. Erich 7. Buchhandlegung zu berantworten, der er sich durch eine wohl einzig da- 1. Geschwister sind erbberechtigt. 2. Nein. 3. Ja. W. S. 1001. Wenden Sie sich an die Handwerks stehende Handlungsweise schuldig gemacht hat. Klee machte sich an lung Vorwärts. eine Frau Grigat, die ein Konfitürengeschäft betrieb, als guter Terminstage ab, sofern Sie im Termin anwesend waren. 2. Jezt nicht D. 100. 1. Die Berufungsfrist von einer Woche läuft vom Runde heran, taufte auf Pump, bis die Rechnung an der Grenze mehr. F. D. 628. Nein. R. 10. 1. Ja. 2. Nein. Beschwerde bei eines blauen Lappens angelangt war, und überredete nun seine der Schuldeputation. A. H. 2. Die Forderung erscheint unbegründet. Gläubigerin, auch ihn etwas verdienen zu lassen. Er stellte der R. 2. 20. 1. Ja 2. Nein. A. J. 100. Nein. Sie können aber Frau vor, daß ihr Gebiß schlecht sei und sie neue, künstliche Zähne auf den Pflichtteil das ist die Hälfte des gefeßlichen Erbteils gesezt fragen müsse. Als wirklich mal die Frau seine dentistische Ge- werden. 6. R. 61. 1. Dafür sind die Versicherungsbedingungen magschicklichkeit" in Anspruch nahm, machte er einen Abdrud. In- gebend. 2. Ja, fann aber das Aufgebot der Urkunde verlangen. zwischen fauften der Angeklagte und fein Vater weiter auf" Raten" und hofften nun zum Kontoausgleich einen Auftrag zur Lieferung eines neuen Gebisses für 190 M. zu erhalten. Eigenmächtig wollte sich die Frau nicht entschließen und teilte schließlich dem Bahnkünstler mit, daß sie von einem Gebiß Abstand nähme. Am 1. März mußte sie aber, da sie von Bahnschmerzen geplagt wurde, die Praris des Angeklagten in Anspruch nehmen, um wenigstens einen Bruchteil ihrer Forderung an Klee zu retten. In bestimmtester Form äußerte fie, inwieweit sie behandelt" werden wollte. Der Angeflagte nötigte die Frau in den Operationsstuhl, legte wie modern und komfortabel der Frau eine Serviette über die obere Gesichtshälfte und betäubte durch Injektion den Oberkiefer. Unentwegt 30g nun der Angeklagte einen Bahn nach dem anderen, bis er vier ertrahiert hatte. Der Frau kam diese Prozedur zu lange vor, sie wehrte fich und dabei brach der Zahnkünstler" noch die Krone eines völlig gesunden Gezahnes ab. Auf diese Weise glaubte nun der milderer Nacht und wenig veränderter Tagestemperatur; leichte Schneefälle. Angeklagte, die Frau zur Erteilung des Auftrages zwingen zu
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M. S. 199. Sie fönnen für den Fall der Pfändung intervenieren. G. 2. 24. Die Sache ist recht zweifelhaft. Bersuchen Sie es mit einer selage beim Gewerbegericht. Schwalbe 300. Nein. H. 2. 34. 1 Sa, auf Grund einer schriftlichen Bollmacht. 2. Nein. B. S. 110. Die Sache ist nicht aussichtslos. Erheben Sie den Einwand, daß Sie gut gläubiger Erwerber sind. R. 2. 100. An den Magistrat. M. B. 33. 1. Die Frau fann intervenieren, ohne daß ein Ghevertrag vorliegt 2 Wenn das sind Eigentümer ist, nein. 7. 2. 20. Nein. G. 2. 30. Das Gericht ist berechtigt, Borlegung des Taufscheins zu des Pfarrers. 2. Sa, wenn die Anmeldung fofort eingereicht wird. verlangen. 5. P. 56. 1. Das ist abhängig von der Stellungnahme
K. Sch. 133. Ja. M. A. 3121. Rein. O. N. 99. Nein. Braunschweig . Mit der zweiten von Ihnen berichteten Angelegenheit tonnten wir leider nichts anfangen.
Wetter.rognose für Sonntag, den 26. November 1911. Borherrschend mollig bei ziemlich frischen nördlichen Winden, etwas Berliner Wetterbureau.
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