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Soziales.

Betriebsgefahr oder Gefälligkeitsbienft?

fchaften für ausreichende Beil, 5. 5. bis zur unumgänglich nötigen, der Sarg nicht mit eingeäschert werden konnte. Da dem Besteller Erneuerung nach angemessener Zeit, zu behalten. ausdrücklich zugesichert worden war, daß der Sarg in den richtigen

3. Die teimtötende Wirkung sogenannter selbstdesinfizierender Maßen geliefert werden würde, weigerte er sich, den nun völlig daraufhin untersuchten Anstrichfarben besitzt das Bitralin" der zu zwingen, beschlagnahmte die Firma G. die Aschenrefte der Ver­Anstriche ist verhältnismäßig gering und läßt bald nach. Von den zwecklofen Garg zu bezahlen. Um ihn trozdem zu der Bezahlung Kasseler Firma Rosenzweig u. Baumann die stärkste teimtötende storbenen und weigerte fich wiederholt, diese an den Ehemann herauszugeben. Dieser erschien eines Tages in dem Bureau eines

Wirkung.

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Welche Ausreden Unfall- Berufsgenossenschaften suchen, nur um fich von der Rentenzahlung zu drücken, zeigt uns wieder nach stehender Fall: Ein Fuhrmann aus dem Kreise Höchst hatte eine Fuhre Back­4. Den unter 1 und 2 genannten Anforderungen entsprechen hiesigen Anwalts und beklagte sich unter Tränen, daß die Ueber­steine in die Stadt zu fahren. Auf dem Rückwege wurde er von am wenigsten Anstriche aus Wasser, Leim, Gummi- und Kafein- reste seiner Gattin in den Kontorräumen der Firma G. vielleicht in einem Bekannten gebeten, doch eine Anzahl leerer Holztiften auf farben, da sie schon durch Wasser aufgeweicht werden. Gewöhnliche einer Zigarrenfiste aufbewahrt würden und die Gefahr vorliege, dem leeren Wagen mitzunehmen. Der Fuhrmann ließ sich nicht Delfarben tönnen auch nur faltem Wasser widerstehen, leiden aber daß irgendwelcher Unfug damit gemacht werden könne. Der An­lange bitten und nahm die Ladung auf. Als er jedoch dem Bahn- schon bei Anwendung von heißem Wasser und noch mehr durch trag auf Grlaß einer auf Herausgabe der Afenceste lautenden übergang näher fam, scheuten die an sich sehr unruhigen Pferde flüssige Desinfektionsmittel. Am widerstandsfähigsten haben sich einstweiligen Berfügung wurde vom Amtsgericht Schöneberg mit und gingen im wilden Galopp durch. Beim Aufhalten der Pferde Emaillefarben und von diesen besonders das Bitralin gezeigt. der Motivierung abgelehnt, daß wesentliche Nachteile nicht ent­stürzte der Fuhrmann vom Wagen und wurde sehr schwer durch Was den ja auch bedeutenden Kostenpunkt betrifft, so stehen tönnten. Gegen diesen Beschluß erhob Rechtsanwalt Dr. Kurt winen Arm- und Bedenbruch verlegt. Die Fuhrwerts- Berufs- stellt sich nach dem Verfasser 1 Quadratmeter Delanstrich auf Rosenfeld Beschwerde. Sie hatte den Erfolg, daß das Land genossenschaft untersuchte aber den Vorfall recht lange und genau 65 Pf., Japanladanstrich auf 120 Pf. und Bitralinanstrich auf gericht II die Herausgabe der Aschenreste anordnete, da die Zurück­und lam zu dem Resultat, die Entschädigung abzulehnen, weil gar 100 f. Letterer hat aber neben seinen hygienischen Vorzügen haltung gegen die guten Sitten verstoße. fein Betriebsunfall vorliege. Der Verlegte habe ja selbst zugegeben, noch den größerer Haltbarkeit. daß er die Holztiften aus reiner Gefälligkeit und ohne Wissen feines Arbeitgebers mitgenommen habe. Die Kisten seien eben am Lahnübergang ins Rutschen gekommen, auf die Pferde gefallen, wodurch diese scheuten und so das Unglück geschah. Ein Betriebs­unfall liege also nicht vor, weil es fich beim Ristentransport ledig­lich um eine Gefälligkeitsleistung handelte".

Das Schiedsgericht gab sich leider keine Mühe, den Fall weiter aufzuklären und stübte sich, wie so oft, nur auf die Akten der Be­rufsgenossenschaft. Bergeblich waren die Ausführungen des Ver­lekten, daß am Unfalltage der Bahnübergang aufgebrochen gewesen, die Barriere gestrichen wurde, daß zahlreiche Arbeiter ihre Werk­zeuge gehoben und laut geschrien, auch der aufgestellte Teertessel start geraucht habe und nur dadurch die an sich unruhigen Pferde scheuten. Zeugen wurden nicht gehört. Die Berufung wurde ab­gewiesen. Ja, man erklärte im Urteil, daß den Ausführungen des Berlegten fein Gewicht beigulegen sei, da der Unfall lediglich durch das Herabfallen der Kisten zustande gekommen fei. Da das Mit nehmen der Kisten ohne Wissen des Arbeitgebers und nicht im Interesse des Betriebes erfolgte, so wurde hierdurch der Zusammen­hang mit dem Betrieb gelöst. Im übrigen hat Kläger auch grob­fahrlässig gehandelt, daß er, obwohl ihm wohl bekannt war, mit sehr wilden, leicht scheuenden Pferden zu hin zu haben, dennoch die lofen, nicht gebundenen Risten usm. beförderte."

Sörte

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Aus der Frauenbewegung.

Unsere heutige Prostitution.

Unter diesem Titel hat der Senatspräsident R. Schmölder in Hamm ( Verlag Ernst Reinhardt, München ) eine fleine Schrift er­scheinen lassen, die darum beachtenswert ist, weil ein fonservativ und kirchlich gerichteter Mann hier zur strikten Ablehnung der Be­handlungsmethoden kommt, durch die Staat und Gesellschaft die Prostitution einzudämmen wähnen.

Kampf zwischen Einbrechern und Kriminalbeamten. Ein Kampf, den Kriminalbeamte am 2. September nachts mit Mitgliedern der sogenannten Weddingfolonne" zu bestehen hatten, hatte gestern sein gerichtliches Nachspiel vor der 1. Straf­fammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schmidt. Die auf schweren Diebstahl, Beihilfe und Widerstand gegen die Staatsgewalt lautende Anklage richtete sich gegen die An­geklagten Karl Gerlach, Willi Hupfeld, Alexander Binder, Wladis­laus Chudowis, Max Tiegmann und den Wächter Albert Schubring. Die meisten Angeklagten sind mehrfach vorbestraft. Das Ver­brechen, das ihnen zur Last fällt, grenzt an den Versuch des Tot­Die heute in Deutschland geltenden Bestimmungen über die Strafgesetzbuche.) Die ersten fünf Angeklagten wurden am 2. Sep. schlages bei Unternehmung einer strafbaren Handlung.(§ 214 des Prostituierten find ein Niederschlag des Allgemeinen Landrechts tember auf frischer Tat betroffen und nach beiderseitigem Kampf für die preußischen Staaten vom Jahre 1794, das die Anmeldung mit Schußwaffen überwältigt. Sie hatten unter Beihilfe des Schu­des Prostitutionsgewerbes durch die Dirnen", ihre Stellung unter bring, der als Wächter der Wirtschaftsgenossenschaft der Berliner Polizeiaufsicht und die Bedrohung der nicht zünftigen Konkurrenz Grundbefißer das Haus Müllerstr. 172a zu überwachen hatte, einen mit hohen Strafen dekretierte. Allein inzwischen ist die Prosti- Einbruch in die dort belegenen Kontorräume der Baufirma Kuhn tution eine andere geworden. Sie ist nicht nur ins Ungemessene vor langer Hand geplant. Gerlach war mit Schubring bekannt, gewachsen, sie ist auch eine fluktuierende geworden. Dazu kommt, mitgenommen und ihm dabei die im Kontor stehenden beiden Geld­dieser hatte ihn mehrmals auf seinen nächtlichen Kontrollgängen daß die Prostituierte heute nicht wie die zünftige, konzessionierte schränke gezeigt und sich 10 Proz. des zu erbeutenden Geldes als und privilegierte Prostituierte vergangener Jahrhunderte zur Belohnung ausgemacht. In der Nacht zum 2. September ging die Das Reichsversicherungsamt ging aber näher auf die Sache ein freiwilligen Einschreibung in die Liste der Polizei zu bringen Kolonne an die Arbeit. Um 1 Uhr hatte Schubring verabredeter­und hörte auch Beugen, welche unter Eid den Unfall bestätigten. ist. Daher sucht die Polizei nun auf dem Wege des 8 wanges maßen noch die Kontrolluhr gestochen, um Uhr drangen die Aus den Beugenaussagen ging hervor, daß die Angaben des Ver- die Unterstellung der Prostituierten unter ihre Kontrolle zu er- Verbrecher in die Kontorräume, indem sie durch ein Klosettfenster lebten richtig waren, daß die Arbeiter schrien, ihre Schippen hoben reichen. Eine gesekliche Unterlage befibt dieses Verfahren stiegen, welches der Wächter Schubring vorsorglich offen gelaffen und daß vor dem Rauch des Teerkessels die Pferde durchgingen": nicht. Als solche fann auch die jahrhundertelange Uebung nicht hatte. Chudowih mußte Schmiere stehen. Gerlach und die anderen Die Berufsgenossenschaft wurde zur Entschädigung des Unfalls verurteilt. Es sei festgestellt worden, heißt es im Urteil, daß die gelten. Ein derartiger Zustand war nur möglich durch die unklare öffneten zunächst mit Snabberwerkzeugen den einen Geldschrank; vom Pferde nicht allein infolge des Fallens der Kisten scheu wurden, Sprache der Gesetzgebung und durch das geringe Interesse, das strophe über die Verbrecher hereinbrach. Der Polizei war der weiten waren bereits die Rosetten abgeschlagen, als die Stata­sondern, daß andere Ursachen, die Betriebsgefahren bedeuten, zum man der Sache entgegenbrachte. Coup berraten und acht Beamte hatten sich an den Tatort be­Beispiel die Larriere, der Rauch des Kessels, das Verhalten der Aus der fluktuierend gewordenen und riesengroß angewachsenen geben und hielten sich dort verborgen. Als der Wächter, um jeden Arbeiter, dabei mitgewirkt haben, anscheinend sogar die Pferde erst Brostitution vermag die Polizei immer nur einen verhältnismäßig Verdacht von sich abzulenten, die Ühr um 2,20 vorschriftsmäßig ge­unruhig machten. Der Kläger habe sich auch nicht durch die Mit- fleinen Teil unter ihre Kontrollmaßregeln zu bringen. Hiervon stochen hatte, tamen fie aus ihrem Versted hervor. Die Verbrecher nahme der Kisten aus dem Betrieb begeben. Wenn sie auch nicht entzieht sich wieder ein nicht geringer Teil den wöchentlich statt- wurden festgenommen. Von den Einbrechern wurde auf die Be­im Betriebsintereffe und ohne Wiffen des Unternehmers, vielleicht findenden Zwangsuntersuchungen auf geschlechtliche Krankheiten. amten geschoffen. Die Schüsse wurden erwidert. Der Angeklagte jogar seinem Willen zuwider, mitgenommen wurden, so nahmen sie doch nicht der Fahrt den Charakter der Betriebstätigkeit. Zur In den Jahren 1888-91 war in Berlin ein durchschnittlicher Be- Supfeld wurde niedergefchoffen und mußte später nach der Charité transportiert werden. Die Beamten gaben zusammen 14 Schüffe weiteren Belehrung des Schiedsgerichtsvorsitzenden wurde dann noch stand von 4000 Unterstellten, die einer wöchentlichen Untersuchung auf die Einbrecher ab, lettere die gleiche Anzahl auf die Beamten. angeführt, daß es auch unerheblich sei, wenn man dem Kläger unterworfen waren. Sie mußten also im Jahre zu 208 000 Unter- Gerlach erhielt zwei Schüsse in den linken Arm und wurde über­grobe Fahrlässigkeit vorwerfe, ba folche den Entschädigungsanspruch suchungen erscheinen, sind aber im Jahre tatsächlich nur zu wältigt, zwei andere Einbrecher entkamen; der größere von ihnen, nach dem Gefeß nicht ausschließt". Das Vorliegen eines Betriebs- 94 500 Untersuchungen gekommen. Dieses schreiende Mißver- Felig Godor, gab noch zwei Schüsse auf den Wächter des benach unfalls fei alfo anzuerkennen und die Genossenschaft zur Entschädi- hältnis illustriert schlagend den Nußen, den die entwürdigende barten Grundstüds ab. gung des Unfalls verpflichtet. Untersuchung hat. Ueberdies nimmt sie den Unterstellten den letzten Rest von Schamgefühl und jedes Empfinden der Verantwortung, während die unerfahrene männliche Jugend in Sicherheit gewiegt wird. Eine Folge solcher Zustände sind dann so alltägliche Szenen wie die folgenden: ... Eine Unterstellte sieht im Bewußtsein ihres Freibriefs frech und schamlos durch die Straßen, sie bietet, in der Gefolgschaft der Buhälter, ihren durchseuchten Körper offenkundig einem jeden an. Die Polizei läßt sie passieren.

Aerzteverband und Eisenbahnverwaltung.

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Bekanntlich haben die honorigen" Aerzte Deutschlands mit Vorliebe nur die Ortstrantenkaffen angegriffen und über sosial. Hemokratische Mißwirtschaft" geschrien, wenn sich diese Stassen weigerten, den Wünschen dieser Herren auf Einführung der freien Arztwahl usw, entgegenzukommen. Selten famen die Betriebs. rantenfaffen in den Kampf, da ja diesen solche billigen Vorwürfe nicht zu machen waren und auch die Regierung da nicht immer so leicht zugunsten der Aerate eingegriffen hätte.

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Die Angeflagten sind auch beschuldigt, in der Nacht vorher den Ginbruch bei der Firma Lennhof verübt zu haben.

Die Verhandlung, die sich bis in die späten Abendstunden Hin­og, endete nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit der Berurteilung sämtlicher Angeflagten. Es erhielten Gerlach 5 Jahre Zuchthaus, Supfeld 3 Jahre Buchthaus, Binder 3 Jahre Buchthaus, Sudomit 4 Jahre 8uchthaus, Liebmann Jahre Buchthaus, auker. dem wurde der Wächter Schubring zu 9 Monaten Ge. fängnis verurteilt.

Der Ablershofer Uriasbrief.

Alobt, ist nun endgültig wegen angeblicher Beleidigung des Lehrers Der Vorsitzende des Adlershofer Wahlvereins, Genoffe Emil Suppas berurteilt worden. Wie noch erinnerlich fein dürfte, wurde Klodt im April vom Schöffengericht in Stopenid freigesprochen, weil eine Absicht der Beleidigung nicht vorlag. Der Lehrer legte Be­rufung ein, die den Erfolg hatte, daß das Landgericht II das frei­sprechende Urteil aufhob und K. zu 30 m. verurteilte. Dies eigena artige Urteil wurde dieser Tage vom Kammergericht bestätigt.

Verfammlungen.

Zentralverband der Maschinisten und Heizer. Die General­

Daneben geht eine hungernde Saisonarbeiterin. Sie läßt Während nun in Preußen z. B. die Aerzteschaft die Betriebs. nur ängstlich ihre Blide schweifen. Morgen würde sie vielleicht frankenkassen des Staates in Ruhe läßt und zugibt, daß diese wieder eine ehrliche Arbeit gefunden haben, morgen wäre sie viel Kaffen den Segen der freien Arztwahl" nicht vertragen fönnen, leicht zu ehrbaren Kreisen zurückgekehrt. Aber einer der zahl­macht man jest gegen die bayerische Bahnverwaltung mobil. Mit Spieß und Stangen geht der Leipziger Verband jetzt los. Es hat reichen Agenten der Polizei in Uniform und Bivil durchschaut sie. die pfälzische Eisenbahnverwaltung mit girta 100 Aerzten unlängst Sie wird aufgegriffen und nach einer in Gesellschaft von aller­einen Bertrag abgeschlossen, welcher aber feine freie Arztwahl vor- Hand Gesindel verbrachten Nacht vorgeführt und bestraft." sieht. Da aber diese Aerate fast alle Mitglieder des Leipziger Um in diesen unhaltbaren Zuständen Besserung zu schaffen, Verbandes find, so war man dort sehr wütend, daß man ohne vor. fordert der Verfasser die grundsäßliche Beseitigung jeder Unter. herige Verständigung solche Verträge abschließen fonnte. Jept ftellung unter eine befondere polizeiliche Aufsicht, mag sie auf begann der Zeitungstrieg. Dem Aerztlichen Vereinsblatt" macht Antrag oder zwangsweise erfolgen, sowie die grundsätzliche Beseiti die Bahnbehörde Borwürfe und die dort angegriffenen Aerate gung jeb: r Privilegierung oder Stonzeffionierung des Unzucht. wehren sich mit dem Hinweis darauf, daß Bayern doch die Pfalz gewerbes Auf dem Gebiete des Strafrechts läßt Schmölder eine bahnen übernommen und das Bahnpersonal dem übrigen in Bahern doch gleichzustellen sei. Die 98 Bahnärzte der Pfalz finden es also Bestrafung der Prostituierten nur in den Fällen zu, wo sie ihr Ge­ganz in der Ordnung, daß die Eisenbahner Zwangsärzte haben, werbe öffentlich in ergernis erregender Weise zur Schau tragen, Sie sie aber für die übrigen Arbeiter verwerfen, weil eben die ferner wenn sie mit Zuhältern, Dieben oder anderen Verbrechern übrigen bayerischen Bahnarbeiter auch Zwangsärzte haben. Wütend Verkehr unterhalten und wenn sie ihr Gewerbe fortseßen, obwohl ruft der Leipziger Verband seinen Kollegen der Pfalz nun zu, daß sie wissen oder den Umständen nach annehmen müssen, daß sie an sie das von der Bahnverwaltung ihnen vor die Nase gehaltene einer anstedenden Geschlechtskrankheit leiden. Diese lettere Be Bachausbrüden kommen dann die Vorwürfe über Liebedienerei", Anbahnung ber nötigen Reformen wünscht der Verfasser schließlich Narkotikum in langen Bügen eingeatmet" haben. Nach diesen Stimmung soll auf beide Geschlechter angewendet werden. Bur rücksichtslosem Eigennub", mangelndem Rückgrat"," Berrat der das Zusammenwirten einer Kommission aus sachverständigen gemeinsamen Sache" usw. Die Verwaltung der bayrischen Bahnen Männern und Frauen, wie sie unter anderem die Deutsche Gesellstatt: 5 Sibungen der Verwaltung, 1 Sibung des Kuratoriums für ist daher jetzt auf die schwarze Liste" der Aerate der sogenannten schaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten seit langem den Arbeitsnachweis, 69 Betriebsversammlungen, dann mancherlei Cavete- Tafel gekommen. Die Sperre ist verhängt und die Streif posten werden bald ausgestellt werden. Geschieht der Regierung fordert. auch ganz recht. Jest verspürt sie am eigenen Leibe das Törichte und Ungerechte der behördlich unterstützten Heße egoistischer Aerzte gegen die Ortskrankenkassen. Wird etwa nach berühmtem Muster Die Aufsichtsbehörde der bahrischen Eisenbahnkrankenkassen den Vor stand- abſegen, weil er" unfähig war, einen Vertrag mit dem Leipziger Verband abzuschließen?"

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Wie man sieht, bewegt der Verfasser sich mit feinen Reform. bestrebungen durchaus in bekannten Gleisen. Alle seine Forde rungen, so notwendig und wichtig fie sind, laffen die Wurzeln, aus benen die Prostitution ihre Nahrung zieht, unberührt. Wirtschaft. liche Not ift- wie auch Schmölder zugibt bekanntlich die Haupt ursache zu vorübergehender oder dauernder Prostituierung. Daher refrutiert sich die große Mehrzahl der ihr verfallenen Unglüdlichen Ueber die Lebens- und Ansteckungsfähigkeit der Mikroorganismen. aus dem Proletariat, bas im ständigen harten Kampfe mit ökono­Jm Mitrofosmos" teilt der Chemiker Busson mit, daß er mischer Bedrängnis lebt, aus deffen Kreisen jede Krise so und so Milzbrandsporen, die vor 17 Jahren an Seidenfäden angetrocknet viele Eristengen in das Lumpenproletariat hinabsinken läßt. Die wurden, jezt in Bouillon übertragen habe, wobei sich zeigte, daß die Milzbrandiporen nicht nur ihre Lebensfähigkeit, sondern auch ihre Sozialdemokratie, die die Gleichberechtigung der Frau unter ihre Ansteckungstraft bewahrt hatten, also noch Milzbrand erzeugen Grundsätze aufgenommen hat und jeder Ausbeutung des Menschen fonnten. Für die Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten ist durch den Menschen den Krieg erklärt hat, ist nicht nur seit jeher die Art des Wandanstrichs eines Aufenthaltsortes nicht ohne Ein- für die Aufhebung der Reglementierung der sittenpolizeilichen Kon­fluß, wie Staabsarzt Dr. Hüne in der Zeitschrift für Sygiene und trolle, eingetreten, sie verheißt auch für die Zukunft die Beseitigung Infektionskrankheiten", Bd. 69, berichtet, tönnen die die Ueber der Prostitution mit all ihren entsehlichen Folgeerscheinungen. tragung vermittelnden Krankheitserreger sowohl in Form von Denn indem fie die kapitalistische Ausbeutung hinwegräumt, in der Sprißern als auch mit Staub vermischt sich an den Wänden ab: die Massenarmut wurzelt, entzieht sie der Prostitution als sozialer Tagern. Im ersteren Falle haften sie nach dem Eintrocknen meist ziemlich fest auf der Wandoberfläche, während sie im Staube sich Klaffenerscheinung den Nährboden. nur lose dort auflegen und schon durch leichten Luftaug wieder weiterverbreitet werden können. Daher können Milzbrandsporen und Tuberkelbazillen bei ihrer großen Widerstandsfähigkeit beim Gintrodnen in gewerblichen und Wohnräumen mit schlechtem An. strich für die Verbreitung dieser Krankheiten besonders günstig sein, Dr. Hüne kommt bei seinen Untersuchungen zu folgenden Ergeb.

niffen:

1. Ein hygienisch einwandfreier Wandanstrich muß möglichst glatt, riffefrei und eben sein und darf nicht aus naffem, löslichem oder in Waffer aufquellendem Material bestehen, um einerseits so wenig wie möglich infektionshaltiges Material aufzunehmen und andererseits eine leichte Reinigung auf mechanschem Wege oder die Abtötung der Betterien mit desinfizierenden Mitteln zu er möglichen.

Gerichts- Zeitung.

versammlung der Ortsverwaltung Berlin fand am Sonntagnach­mittag in den Arminhallen statt. Der Vorsitzende Schwittau erstattete den Bericht der Verwaltung für die Zeit im 1. Juli bis 30. September 1911. Der Verband hatte am Schlusse des dritten Quartals 1911 1801 Mitglieder; 86 wurden als neue Mitglieder aufgenommen; 31 traten von anderen Organisationen, 10 au Die Verwaltung hatte eine reiche Tätigkeit zu entfalten, wie aus anderen Organisationen über; ausgeschloffen wurden 2, gestrichen wegen rückständiger Beiträge 81, verstorben waren 5 Mitglieder. folgender Aufstellung ersichtlich ist. In der Verichtszeit fanden

Verhandlungen mit den Verbänden, zu denen die Maschinisten und Heizer in einem Kartellverhältnis stehen, es waren notwendig Sigungen des Kartells für die Metallindustrie, 4 Sigungen des Startells für die Brauinduſtrie, 1 Sigung des Kartells für die Wagenbauindustrie; ferner fanden statt 2 Sigungen mit Vertretern trizitätswerte, 1 Bersammlung der Ruhegehaltstaffe dieser Werke, der Konsumgenossenschaft, 3 Versammlungen für die Berliner Elek­2 Bersammlungen für die Brauindustrie und 32 Verhandlungen mit den Unternehmern. Einige Lohnbewegungen brachten den Mit­gliedern verschiedene Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen. Schwittau besprach die Verhältnisse in einer Reihe von Branchen, die für die Maschinisten und Heizer in Betracht kommen und wünschte, daß die Versammlungen der Mitglieder in den einzelnen Branchen besser besucht würden. Der Redner besprach dann die tionen an diejenigen Mitglieder, die bei der Aussperrung in Mit­drohende Aussperrung in der Metallindustrie und erteilte Instrut­leidenschaft gezogen würden. Nach einer Diskussion über den Be­richt, in der vielfach Grengstreitigkeiten erörtert wurden, erstattete der Kassierer Holz den Bericht für das 3. Quartal 1911. Der Kassenbericht zeigte eine Einnahme von 18 699,20 mt., eine Aus­gabe von 15 188,91 Mt. , mithin beträgt die Mehrausgabe 1491.71 Mart. Der Kassenbestand betrug am Schlusse des 3. Quartals 14 361,13 M. Die Einnahmen für die Zentralfaffe betrugen 8098,60 Mt., bie Ausgaben 5580,80 Mt. Unter den Ausgaben sind an Unterstübungen berzeichnet: Für Arbeitslose 1402,22 1., für Krante 2269,82 M., für Streifende 1080,26 M., bei Maßregelungen 267,50 M., in Sterbefällen 485 M., für Rechtsschuß 49 2.- Eine sammelten hörten dann den Bericht des Delegierten Müller von Diskussion über den Bericht wurde nicht beliebt, und die Ver­der Gewerkschaftskommission, dem der Bericht des Kuratoriums vom Arbeitsnachweis folgte, soweit es sich um eingegangene Be­schwerden handelte. Die Beschwerden wurden von Schwittau und o13 als unbegründet zurückgewiesen.

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Um die beschlagnahmten Aschenrefte einer Berstorbenen handelte es sich in einem Zivilprozeß, der vor einigen Tagen vor dem Landgericht II zu Ende geführt worden ist. Ein in Berlin wohnhafter Schneidermeister hatte vor einigen Wochen feine Ehe frau durch den Tod verloren. Da diese den Wunsch geäußert hatte, nach ihrem Tode in dem Krematorium Jena eingeäschert zu wer­den, wandte sich der Witmer an das Beerdigungsinstitut Grieneisen, Einem weiteren Wunsche der Verstorbenen gemäß gab er der Firma den Auftrag, neben dem Zinkfarge, in welchem die Leiche nach Jena Eingegangene Druckschriften. befördert werden sollte, noch einen Holzsarg zu liefern, der gleich 2. Der Anstrich muß genügend Widerstandsfähigkeit gegen falls mit verbrannt werden sollte. Kura vor Beginn der Feierlich Breis gebeitet 3 W., in Leinwand geb. 4 M.-H. G. Wells . Der Un Clarice Tartufart. Das Wunder. Ein modernistischer Roman. über den Einwirkungen mechanischer Reinigungsmittel oder bes- teit in dem Krematorium stellte es sich heraus, daß der gelieferte fid tbare. Ein grotester Roman. Preis geheftet 3 M., in Leinwand geb. infizierender Stoffe besitzen, um die unter 1 genannten Eigen-| Holzsarg nicht den Maßen des Verbrennungsofens entsprach, so daß 14 M. Verlag von Julius Hoffmann, Stuttgart .