Mr. 281. 28. Jahrgang.
4. Beilage des„ Vorwärts“ Berlince Polkobletj.
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Ben E. Soernie. Die Arbeiter- Samariter- Solonnen. 10. Krause.( Mit luftrationen.) Herbstwanderung. Von Jürgen 3. Brand. Bücher für die Jugend. Die Wolle. Erzählung. sla Allerhand Kurzweil.
Aus der Frauenbewegung.
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Soziales.
freitag, 1. Dezember 1911.
Bon daß sie nicht von der Straße aus hätten bemerkt werben tönnen. Der Angeklagte legte Revision ein und beftritt vor allem die Gültigkeit der Verordnung. Wenn eine solche Berordnung gültig wäre, dann fönnte ja auch das Tragen und Ausstellen von Fahnen in allerlei Phantastefarben verboten roerben. Dabei fönnte aber feinerlei polizeilidhes Interesse mitspielen. Uebrigens fei die Berordnung erlassen worden, um national- polnischen Demonstrationen entgegenzumirfen. Das Tragen, Aushängen und Ausstellen bon möglich gemacht werden sollen. Angeklagter verwies auf Urteile der Gerichte, in denen das zum Ausdrud gelange. Aber selbst wenn die Verordnung gültig und auch auf andere Fahnen anwendbar wäre, so fönne fie in vorliegenden Falle doch nicht angewendet werden. Denn hier seien bie roten Fähnchen nicht als ahnen ausgehängt worden, sondern man habe sie nur als Drapierung neben dem Transparent verwertet. Der erste Straffenat des Rammergerichts verwarf dieser Lage die Revision des Angeklagten mit folgender Begründung:
Arbeiterinnen, gedenket Eurer Pflicht! Burzeit toben eine ganze Reihe wirtschaftlicher Kämpfe, bei denen die Arbeiterinnen sehr interessiert sind: der Kampf in der Tabakindustrie, der in der Berliner Konfektion und der in der Metallindustrie! In der Zabakindustrie und in Weitere Amtsdauer von Vertretern der Arbeitgeber und der Bahnen, Solarben usw. in den polnischen Nationalfarben habe un der Konfektion stellen die Arbeiterinnen das Hauptkontingent Bersicherten bei den Versicherungsanstalten. der Kämpfenden. Der Kämpfenden? Nein, derer, für die Auf Grund des Artikels 4 Abs. 2 des Einführungsgefämpft wird. In der Zigarren und Zigarettenindustrie gesetes zur Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat, wie auch in der Heimarbeit der Damenmäntelfonfektion über- wie der gestrige Reichsanzeiger" mitteilt, bestimmt, daß wiegt die weibliche Arbeitskraft. So bekannt wie diese Lat - die Amtsdauer der gegenwärtigen Mitglieder der Ausschüsse sache ist die andere, daß die weibliche Arbeitskraft jämmerlich der Versicherungsanstalten sowie der gegenwärtigen Bertreter schlecht bezahlt wird. Und leider muß noch eine andere un der Arbeitgeber und der Versicherten in den Vorständen der leugbare Tatsache fonstatiert werden, daß die weiblichen Be- Versicherungsanstalten bis zum 31. Dezember 1913 dauert. Die Verordnung fei rechtsgültig. Sie habe ihre Stüße in rufsangehörigen noch immer sehr mangelhaft organisiert § 6b und d des Polizei- Berwaltungsgesches. Danach gehöre zu find. Die lektere Tatsache ist in erheblichem Umfange die Das Gewerbegericht gegen Lehrlingsausbeutung. den Gegenständen polizeilicher Vorschriften die Ordnung. Sicherheit Ursache der schlechten Entlohnung und des Trozes der UnterDer Photographenlehrling Sch. und sein Vater flagten am und Leichtigkeit des Verlehre auf öffentlichen Straßen, Wegen und nehmer. Ständen die Arbeiterinnen diesen allein gegenüber, Mittwoch gegen den Photographen Lemtie auf Auflösung des Lehr- Plätzen, sowie die Ordnung und Gefeßliteit beim öffentlichen sie hätten schon verloren, ehe der Kampf begonnen. Die ge- vertrags und Erteilung eines Beugnisses wegen mangelhafter Aus- Zusammensein größerer Menschenmengen. Beides zu sichern, sei schlossene, einheitliche Gewerkschaft, die eigentliche Kämpferin, bildung und Weißhandlung des Lehrlings. Der Beklagte hat Wider- der Zweck der Verordnung. Der Angeflagte sei auch mit Recht muß und will die Arbeiterinnen aus ihrem Elend heraus- flage auf Zahlung der Vertragsstrafe von 100 M erhoben, weil wegen Uebertretung der Verordnung verurteilt worden. Die Auffassung des Kammergerichts steht in unlösbarem heben, ihnen eine menschenwürdigere Existenz erringen. Das habe. Die Beweisaufnahme ergab, daß dem Lehrling weber Mittags- Widerspruch zu der Tatsache, daß derlei landespolizeiliche Vorder Lehrling nach seiner Meinung die Lehre grundlos gilt nicht nur von den beiden genannten Berufen, es gilt noch Swischenpausen gewährt wurden. Nur minutenlang wurde schriften neben dem§ 360 Biffer 11 unzulässig sind. Das ist früher ganz allgemein. Die Aussperrung in der Metallindustrie die regelmäßig täglich efistündige Arbeitszeit unterbrochen, um etwas auch vom Oberverwaltungsgericht und vom Reichsgericht anerkannt. setzt einige tausend Arbeiterinnen auf die Straße. Aehnliches Nahrung einzunehmen. Diesen offenbaren Verstoß gegen die zwin- Der Kurs ist ein anderer geworden, feitdem man sich wieder mehr fann jeden Tag in anderen Berufen geschehen, in denen Ar- genden Vorschriften des§ 136 der Gewerbeordnung erachtete das dem Irrglauben nähert, dutch polizeiliche Nadelstiche politische Bebeiterinnen beschäftigt sind. Berufe, die feine weibliche Ar- Gewerbegericht mit Recht für hinreichend, um die Aufhebung des wegungen töten zu fönnen. beitskraft aufweisen, gibt es kaum noch. Deshalb ist bei fast Lehrvertrages zu verlangen. Das Gericht empfahl dem Beklagten essiert. Daß die Auseinandersetzungen zwischen Unternehmer is auszustellen sowie die Widerflage zurüdzunehmen. Dem wurde bom Bellagten entsprochen. der man für 1,50 2. übernachten faim. Der Kläger logierte in und Arbeiter, Streifs, Aussperrungen, Lohnreduktionen, Ardieser Wirtschaft einige Tage. Als er om 14. August 1908 mittags beitslosigkeit usw. auch die Hausfrau und Mutter in ganz die Treppe nach dem dritten Stockwerf betreten hatte, fam er zu eminenter Weise berühren, ist ebenso bekannt. Einer näheren Darlegung darüber bedarf es nicht. Aber es muß den prole- fahrungen( Paris ) protestiert in einer Depesche an uns gegen Beleuchtung der Treppe verantwortlich. Unter anderem behauptet Das internationale Institut für Ausbeute fortschrittlicher Gr- Fall und zog sich dabei erhebliche Verlegungen zu. Er macht die Beklagte wegen des mangelhaften Zustandes und der schlechten tarischen Frauen, Müttern, Bräuten und Arbeiterinnen Annahme des wertlosen Hausarbeitsgesetzes im Reichstage". Es er, daß die unteren Stufen abgetreten und glatt gewesen seien. nachdrücklichst gesagt werden, daß sie in der allergröblichsten hebt hervor, daß die Einrichtung englischer Lohnämter das Heim- Die Treppe, die im völligen Duulet, liege, babe nur durch eine Weise ihre eigenen, die Interessen ihrer Familien und die arbeiterelend in England zum Teil beseitigt habe und fragt: Mitchglasscheibe aus der Schantstube einen Lichtschein erhalten. der Gesamtheit des arbeitenden Bolles schädigen, wenn sie warum bleibt Deutschland zurüd? Im Septemberheft des Organs Die Betlagte berief sich darauf, daß die Gäste bei ihr gewöhnlich noch weiter wie bisher die gewerkschaftlichen Aktionen er- des Vereins," Dokumente des Fortschritta", ist eine Nede von nur bis zum Morgen bleiben und bann meiter gingen. Frühschweren, indem sie selbst den Anschluß versäumen oder dulden, Prof. Dr. A. Brode enthalten: Inwieweit ist eine gesetzliche Rege- morgens und abends fet die Treppe stets erleuchtet gewesen. daß Familienangehörige unorganisiert bleiben. Hier ist ein ung der Lohn- und Arbeitsbedingungen möglich?( Gefahrungen dem Grunde nach verurteilt. Das Oberlandesgericht begründete wunder Punkt, hier gilt es einzusegen! Ganz allgemein muß Englands, Kanadas und Australiens .) Auch diese Studie bringt feine Entscheidung mit der Ausführung, daß ein Beherbergungsdie Forderung erhoben werden: Arbeiterinnen, den Nachweis für das erfolgreiche Funktionieren der englischen vertrag vorgelegen babe und fich daraus die Saftpflicht der Bes organisiert Euch! Die Bedingungen der notwendigen und australischen Lohnämter zur Beseitigung des Heimarbeiter Hagten für verkehrssichere Bustände ergebe. Als wirtin habe sie gewerkschaftlichen Kämpfe fordern das. Unorganisiert seid elends durch Minimallohnfeftsetzungen. Die Darlegungen die Pflicht gehabt, die Treppe in einem Zustande zu halten, der Ihr für Eure männlichen Klaffengenossen ein Ballast, eine des Vereins bewegen sich in derselben Richtung wie der sozialdemokra- feine Gefahr für die Gäste bot. Zunächst gehöre zu biefer Pflicht Hilfstruppe des Eurer eigenen und Eurer Lieben Gristena tische Seimarbeitgefebentwurf von 1906 und wie die Neben unserer die genügende Beleuchtung. Auf den billigen Breis tönne sie sich bedrohenden profitlüfternen Rapitals. Barteifreunde im Reichstag. Wenn den deutschen Heimarbeitern billigen Preisen übernimmt, if genau fo gut wie jeder andere nicht berufen. Denn der Gastwirt, der eine Beherbergung zu Lohnfommissionen mit der Befugnis zur Festfebung von Minimal- Gashoirt verpflichtet, für die Sicherheit des Verkehrs Sorge zu Löbnen torenthalten sind, so sind hierap die bürgerlichen Parteien tragen. und die Regierung schuld.
Haftung des Gastwirts für die Sicherheit des Berkehrs.
allen Kämpfen das weibliche Geschlecht als Arbeiterin inter - in die Lösung des Vertrages zu willigen und das gewünschte Beug- Die Beflagte ist Inhaberin einer Hamburger Herberge, in
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Organisiert Euchi Das ist die ernste Aufforderung, die eindringlich aus allen Einzelheiten der Arbeiterinneneristenz flingt. Die Bedingungen dieser Eristena sind cbensoviel überzeugende Beweise dafür, daß die Lebenslage der lohnfrondenden Frauen und Mädchen dringend der Besserung bedarf.
Wertlosigkeit bes Heimarbeitsgefeges.
Ein Landgericht gegen bas Gesinde- Brügelrecht, Obwohl durch das Bürgerliche Gesetzbuch das Gesinde- Prügelrecht formell beseitigt ist, wird bekanntlich von den Dienstherrschaften brab weitergeprügelt. Die ländlichen und städtischen Herrfchaften werden in ihrem Tun bestärkt durch zahlreiche Gerichtsurteile, die den prügelnden Arbeitgebern Notwehr" gegenüber den mishandelten Dienstboten zugestehen. Neunundneunzig Prozent der Fälle verlaufen jo. Der Dienstherr prügelt einen Dienstboten; diefer entläuft aus dem Dienft. Der Prügeldienstherr erstattet bei Dienstboten wird ein Strasbefehl hergeschidt und das Schöffender Polizeibehörde Strafanzeige wegen Sontrattbruch. Hinter dem gericht bestätigt diesen, nachdem es den Prügeldienstherrn als Stron. zeugen bernommen hatte.
Von dieser Gerichtspraxis hebt sich um so mehr ein Strafe fammerurteil ab, das den Kontrattbruch eines Dienstboten, der von Dienstheren mishandelt wurde, für straffrei, mithin für berechtigt ertiärt.
Organisiert Euch! So mahnen bittere Beiten der Arbeitslosigkeit, in denen entlassene Lohnfflavinnen auf der Suche nach Arbeit und Brot von Fabrif zu Fabrik wandern. So raten die Tage der Krankheit, in denen viele Arbeiterinnen nicht wissen, woher genügend Mittel nehmen, um die erschütterte Gesundheit wieder zu kräftigen, die bedrohte Lebenskraft zu erhalten. So lehrt vielfaches Ungemach, das die werftätigen Frauen und Mädchen überfällt, in dem sie feinen Answeg wissen, teine Hilfe segen, weil sie allen Härten des Daseins gegenüber auf sich selbst gestelt find. Organisiert Euch! So predigen aber auch die Villen und Paläste der Arbeitsherren, ihre frohen Feste ohne faure Wochen, ihre Sommerreisen und anderen Genüsse, turz. ihre und der Ihrigen luxuriöse Rebenshaltung, wie ihr wachsender Reichtum. Der Ertrag der Arbeit, den Ihr in ihrem Dienst leistet, muß märchenhaft groß sein, um alles dies zu ermöglichen, jedenfalls aber groß genug, nicht bloß den Herren, sondern auch Euch eine menschenwürdige Existenz zu verschaffen. Zu dem Zwecke müßt Ihr nach Mitteln um schauen, die Cure Schwäche in Stärke verwandelt. Ein solches Mittel, Euch zu helfen, ist die gewerkschaftliche Organisation. Sie stellt hinter Eure Schwäche als Einzelne die Kraft der Bielheit Eurer Berufsgenossinnen und Berufsgenossen, und über deren Kereis hinaus Aller, die wie Ihr Ausgebeutete find. Die Kraft dieser Bielheit vermag aber mit dem protigen, geZu einem anderen Urteil fam dieser Tage die Straffammer winnfiichtigen Unternehmer erfolgreich um bessere Arbeits- des Landgerichts in Sawerin. Das Gericht stente fest, Saß eine bedingungen für Euch zu kämpfen. Sie verschafft Euch höhere Mihhandlung borläge, zu welcher der Dienstherr nicht berechtigt jei, Entlohnung, kürzere Arbeitszeit, Stücksichtnahme auf Eure und die somit dem Knecht das Recht gäbe, den Dienst ohne KündiGesundheit, achtungsvolle Behandlung und andere Vorteile gung au verlassen. Daß dieser erst nach drei Tagen hiervon Gemehr. Sie tritt Euch vermittelst ihrer Unterstüßungsein- brauch gemacht, finde feine Begründung in einer Bestimmung der richtungen in den Stunden der Bedrängnis als Beraterin, medlenburgischen Gesindeordnung, wonach ein mishandelter Dienst Selferin, Schüterin zur Seite. Sie erlöst Euch von dem bote innerhalb einer vollen Woche noch berechtigt sei, den Dienst Bann der Stlavendemut und gibt Euch das Gefühl der Selbst- ohne Kündigung zu verlassen. Der angeflagte necht, dem feine Organisation einen Verteidiger zur Seite gestellt hatte, wurde daher achtung, indem sie Euch zum Bewußtsein führt, daß Ihr dem freigesprechen und ihm der Ersatz seiner Auslagen aus der StaatsDrude der Ausbeutung vereinigt, nicht wehrlos, sondern faffe zugebilligt. widerstandskräftig gegenübersteht.
Darum: Organisiert Euch! Die gewerkschaftliche Organifation ist das feste Bollwert, das Euch gegen die skrupellose Gewinngier des Unternehmertums schist. Wolft Ihr Tluge und kühne Kämpferinnen sein, die ihre Ketten sprengen, dann tut Eure Pflicht: Organisiert Euch!
Bersammlungen
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Beranstaltungen. Berein für Frauen und Mädchen. Montag, den 4. Dezember, 8 1hr, in Stellers Neuer Philharmonie, Köpenider Str. 96/97. Bortrag des Schriftstellers Julius Bab über Goethes" Faust".
Der Knecht D., bebienftet bei einem Pfarrpächter bei Grevesmühlen in Mecklenburg , hatte eines Tages laut gefchimpft Dienstherr stellte ihn in seiner Schlaftammer deshalb zur Rebe, weil er feinen Nachmittagstaffe mit Brot nicht erhalten hatte. Der toobei es zu einer Auseinandersehung lam. In deren Verlauf faßte der Bächter den Knecht am Halse, schlug ihn mit der Hand mehr mals ins Gesicht, so daß der Knecht am Kinn blutete, und stieß ihn schließlich an die Wand. Der Knedyt arbeitete noch zwei Tage und verließ am dritten Tage die Arbeitsstelle. Auf Antrag des Guts pächters bestrafte das Amt den Knecht mit zehn Warf. Die Strafe wurde vom Schöffengericht Grevesmühlen selbstverständlich be
stätigt.
Durch das freisprechende Urteil ist es dem Knecht nun auch möglich geworden, auf dem Wege des Zivilprogeffes mit Erfolg feinen rädständigen Lohn herauszuholen, den sonst im anderen Falle der Brüneldienstberr auf dem gewöhnlichen Wege als Schadenersak" für den Kontraltbruch einbehalten hätte
Gerichts- Zeitung.
SUBM
Das Landgericht und Oberlandesgericht haben die Bellagte
Die Bellagte hatte bas Urteil des Oberlandesgerichts durch Revision beim Reichsgericht angegriffen und besonders hervorgehoben, daß den Kläger zum mindesten ein Mitverschulden treffe, weil er die Treppe schon vorher beschritten habe und ihren Zustand fannte. Das Reichsgericht hat am Mittwoch das Urteil des Ober. landesgerichts Hamburg zum Teil abgeändert und den Kläger zu einem Biertel wegen mitwirkenden Becignibens abgewiesen,
Gine verwerfliche Spefulation auf hen Wohltätigkeitsfinn
führte gestern den Krankenpfleger Wilhelm Schwarzenberg unter der Auflage des Betruges und der schweren Urkundenfälschung vor vermögenden Leuten im Westen ein Mann in der Uniform der den Strafrichter. Im vergangenen Sommer erschien bei zahlreichen Sanitätsfolonne vom Roten Streus, dessen Brust neben anderen Auszeichnungen die Chinabentmänge und die Rote Kreuz- Medaille sierte. Der Betreffende gab vor, im Auftrage des Noten Kreuzes zu kommen und legte ein Gammelbuch vor, um freiwillige Beiträge in Empfang zu nehmen. Diese wurden ihm auch an zahlreichen Stellen in Höhe von 50 Ph bis 3 M. zitteil. Der angebliche Sanitätsunteroffizier erzählte dabei, daß er schon bei der Bekämpfung der Cholera in Hamburg und später in China und in Südwestafrika fich um einen Edppindler handelte, der sich auf diese Weise einen tätig gewesen sei. Durch einen Zufall felte es sich heraus, das es recht einträglichen Nebenberdienst zu verschaffen mußte. Als der Betrüger eines Tages bei dem Oberstleutnant S. erschien, wurde er festgehalten und der Polizei übergeben, wo es sich herausstellte, daß der Festgenommene ber megen gleicher Gowindeleien schon vor. bestrafte jetzige Angeklagte Spazzenberg war. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisftrofe von drei Jahren, da gegen derartige Edpoindler, durch welche bie unterstützungsbedürftigen Wohltätigkeitsinftitute enorm geschädigt wurden, mit aller Schürfe vorgegangen werden müsse. Das Gericht erkannte auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis.
Burednungsfähig?
daß
Ein unsinniges Revolverattentat lag einer Anlage wegen wer. suchten Lotschlage zugrunde, welche gestern unter Vorsiz des Land. gerichtedireitors Bimmermann das Schmurgericht des Land gerichts I beschäftigte. Aus der Untersuchungshaft wurde der 21jährige Arbeiter Start Meipner vorgeführt. Der bisher unbe sirajte Angeflagte fajleppte stets einen Diebolber mit sich herum, den er, sobald ihm irgend etwas nicht pazte, hervorholte und drohte, sich damit zu erschießen. Is er einmal bei einem Tanzvergnügen im " Schwarzen Adler" in Gdjöneberg angetanzt wurde, zog er auch gleich den Schießprügel hervor und drohte den Petreffenden niederzufchießen. Vor einiger Zeit hatte er auf dem Tanzboden die Bes fanntschaft eines Hausmädchend gemacht und war mit dieser ein Liebesverhältnis eingegangen. Nach einer Eifersuchtsszene schrieb er dem Mädchen einen in Bersen gehaltenen Brief, in welchem er mitteilte, daß es ihm nody jo geben werde, wie er es auf der Rüde seite des Briefes aufgezeichnet habe. Auf dieser hatte der Angeflagte ein vor einem Grabe fnieendes Mädchen aufgezeichnet. Der Das Aushängen roter Fahnen Grabstein enthielt die Inschrift: Dier ruht Karl Meißner". Als betrifft eine bedentliche Entscheidung des Kammergerichts. Sie sich das Mädchen infolge der fortwährenden Eifersüchteleien schließ ist auch deshalb interessant, weil es sich um die Anwendung einer lich von ihm lossagen wollte, drohte ihm der Angeklagte, daß er sich gegen die national- polnische Bewegung gerichteten Regierungs- erschießen werde. Am 8. Ceptember d. 3. lauerte er es auf der Polizeiverordnung bandelt. Die Polizeiverordnung des Regie Straße auf und begleitete es bis zu dem Hause Goltstraße 27 in rungspräsidenten zu Bromberg vom 8. Juni 1904 bestimmt u. a.: Schöneberg , wo es eine Besorgung zu machen halte. Auf der Treppe Wer ohne Genehmigung Flaggen und Fahnen in anderen 80g er plöglich einen Rebolber Herbors und gab, auf das Mädchen als den preußischen Landes- oder den deutschen Reiche. und einen Schuß ab. Es fant mit lautem Aufschrei betrustlos zu Boden. Landesfarben öffentlich aushängt, ausstellt oder trägt, wird be- Sierauf feuerte der Angeklagte awei Schüsse auf sich ab und tranf Die foeben erfienene Nr. 24 hat u. a. folgenden Inhalt: straft." außerdem eine Flasche isoform aus. Während die Verletzungen, Hunderttausend Silberlinge. Allerlei vom Reichstag. II. Wie der Die Vorschrift sollte Göt in Colmar ( Provinz Bosen) über die er sich selbst beigebracht hatte, nur leichter Natur waren, schwebte Reichstag arbeitet. Bon Ph. Scheidemann. Bei den Stockholmer treten haben. Am 30. April feierte die organisierte Arbeiterschaft das junge Mädchen, dem die Kugel in bas redute uge gegangen Jugendgenossen. Von Paul Böttcher . Die Schwindsucht.( Mit der Stadt in einem Gartenlofal ein Sommerfest. Am Gingange war, längere Zeit zwischen Leben und Tod und trägt jetzt, da bas lustration.) Landturm bei Lauffen am Neckar . Zeichnung von war ein Transparent angebracht, das zu jeder Seite von einem Auge vollständig verloren ist, ein Ginsauge. Vor Gericht bezeich Hans Reeger. Die Internationale.( Schluß.) Von Wilhelm Schröder. roten Fähnchen flantiert wurde. Dafür wurde der Angeklagte ver- nete Medizinalrat Dr. Hoffmann den Angeklagten als einen über Bom Kriegsschauplatz. Die Gegner an der Arbeit. Bur autwortlich gemacht. Die Straffammer in Schneidemühl als Bespannten und geistig start minderwertigen Menschen. Dem Wahrwirtschaftlichen Lage usw. rufungsinstanz verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Das Gericht spruch der Geschworenen gemäß wurde der Angeklagte wegen verBeilage: Der Dieb. Erzählung von Karl Buffe.( Fort- erachtete die Verordnung für rechtsgültig und führte aus, daß es inhten Totfotags unter Bubilligung mildernder Umstände zu zwei fegung.) Das grüne Tier und der Naturlenner. Gedicht von gleichgültig fei, ob die Fahnen von größerem oder geringerem Jahren und zwei Monaten Gefängnis, unter Anrechnung von atvej Kopisch.- Der Sturm und Drang in der deutschen Literatur. Umfange wären. Auf jeden Fall seien sie nicht so tiein geoefen, I Monaten der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt
Jugendbewegung.
aling 4.00 Arbeiterjugend.
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