Ar. 283. 28. Zahrgssg. t KtilUt drs„Wmiirls" KMn RxllisblM Zonvtag. 3. Dezember 1911. l�eickstaq. Stv. Sitzung. Sonnabend, den 2. Dezentber» vormittags 11 Uhr. Am Bundesratstisch: Dr. Delbrück. Zunächst wird das Gesetz über die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsularyerichtsbezirken in China und in K i a u t s ch o u nach einigen Bemerkungen des Abg. Arendt(Rp.) in dritter Lesung angenommen. Hierauf wird die zweite Beratung des Gesetzes über die Versicherung der Privatangestellten fortgesetzt. ß 125 bestimmt, daß die Reichsverstcherungsanstalt mit Zu- stimmung des Verwaltungsrats dem Rentenausschusse die Ueber- wachung der Ruhegeldempfänger und der Entrichtung der Beiträge übertragen kann. Ein Antrag Schultz(Rp.) will die Ueberwachung der Eni- richtung der Beiträge ausschließen. Abg. Nacken lZ.) spricht für den Antrag. ES könnte sonst vor- kommen, daß ein Konkurrent Einsicht in die ganzen Geschäfts- bücher seines Konkurrenten bekommt. Der Antrag wird angenommen. Nach§ 131 werden die Beisitzer aus den Arbeitgebern von den Arbeitgebervertretern, die übrigen von den Angestelltenvertretern unter den Vertrauensmännern gewählt. Ein Antrag A l b r e ch t(Soz.) verlangt die direkte Wahl der Vertreter in geheimer Wahl. Abg. Behrens(Wirtsch. Vg.) beantragt einzufügen, daß die Wahl„in schriftlicher Abstimmung" erfolgen soll. Abg. Schmidt(Soz.): Wir wollen das System der Wahl von Vertrauensmännern beseitigen und die direkte geheime Wahl ein- fügen. Der Antrag Behrens wird angenommen, der Antrag Albrecht abgelehnt. Nach Z 135 sollen nur Männer wählbar sein. Ein Antrag Albrecht lSoz.) will diese Einschränkung streichen. Abg. Harmann(Vp.): In den Aerzte- und Apothekerkammern ist den Frauen das Wahlrecht längst bewilligt, und es liegt gar. kein Grund vor. sie von den Rentenousschüssen auszuschließen. In der Wohlfahrtspflege hat sich die Mittvirkung der Frauen sehr be- währt. Man sollte den Frauen, denen man hier Pflichten auf- erlegt, auch Rechte gewähren. Insbesondere bei der Durchführung des Heilverfahrens ist die Mitwirkung von Frauen wichtig.(Bravo I links.) Geheimrai CaSvar betont, daß die Rentenausschüsse doch richterliche Beftignisse hätten; dazu seien die Frauen nicht ge- eignet. Abg. Molkenbuhr(Soz.): Wir wollen ebenfalls die Wählbarkeit der Frauen zulassen. Die weiblichen Angestellten haben genau dieselben Pflichten wie die männlichen auch bei der Beitragszahlung; daher ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, ihnen auck dieselben Rechte zu geben. Daß die Frauen sich zur richterlichen Tätigkeit nicht eignen, dafür fehlt jeder Beweis. Bei der großen Anzahl der erwerbstätigen Frauen, die bei diesem Gesetz in Betrackst kommt, ist absolut nicht einzusehen, weshalb all diese Frauen minderen »Rechtes sein sollen. Richterliche Funktionen haben übrigens auch die Frauen in den Aerztekammern, in den ärztlichen Ehrengerichten schon heute auszuüben. Ich bitte also, die Beschränkung zu streichen .und den Wählern die Entscheidung zu überlassen: gibt es keine tüchtigen Kräfte unter den betreffenden Frauen, so werden auch keine gewählt werden. Ich bitte daher, unserem An- trage zuzustimmen.(Bravol bei den Sozialdemokraten.) Abg. Bassermann(natl.) spricht sich für die Wählbarkeit der Frauen aus. Abg. Mommsen(Vp.): Die richterliche Tätigkeit der Frauen besteht doch hier nur darin, daß sie lediglich in ergener Sache der Beteiligten nach ganz bestimmten Grundsätzen zu urteilen haben. Die Frauen hier ausschließen zu wollen, ist nur der Ausfluß eines alten Zopfes.(Sehr wahr! links.) Der Antrag Albrecht wird abgelehnt. Dagegen stimmen die Konservativen, das Zentrum und ein Teil der Nationalliberalen. Xleuies f cinllcton. Theater. ZirkuS S ch u mann: Jedermann(das Spiel vom Sterben des reichen Mannes), erneuert von Hugo von Hof- mannSthal. Hokmannslhal, der für schattenhaft hinhuscbende. verträumte Stimmungen in seinen Gedichten und kleinen Dramen so überraschend malerische Wone fand,— er, der typische Rcpräsen- tant eines überkullivierten AesthclenlumS—, tritt hier als Interpret eines kunst- und schmuckloien, einfältig schlichten, allchristlichen Legendenstoffes auf. Im fünfzehnten Jahrhundert verarbeitete ein Engländer die Erzählung von dem reichen Manne, der mitten aus üppiger Prafferei vom Tod vor Gottes Thron zur Abrechnung ge- rufen wird, zu einer jener„Moralitäten". wie man sie bei Kirchen- festen zur Befriedigung der Schaulust und zur moralischen Er- bauuna der Gläubigen auszuführen pflegte. Das Stück gewann gewaltige Popularität und wurde in andere Sprachen über- setzt und weiter ausgestaltet. Eine dieser Bearbeitmiaen hat dann Hon» Sachs ins Deutsche überwogen. Die HosinannS- thalsche Nachbildung, die die Sochsichen Kniippclreiine beibehält, scheint wohlgelungen. Sie wahrt, artistischen Verzierungen in weitem Bogen aus dem Wege gehend, durchaus den Grundcharakter Primi- tivcr Einsal» und meißelt in diesem Rahmen die Züge, die als nienichlich allgemein auch beute noch rühren und bewegen können, mit sicherem Geschick heraus. Ich weiß nicht, wie der Eindruck beim Lesen sein mag. Die phanlasievoll farbenprächtige Wiedergabe der R e i n h a r d t schen Aufführung wirkte jedenfalls sehr stark. Sie war gleich ausgezeichnet in der Art historischer Charakieristil wie in der Vertebendigung des menschlichen Gehalts. Ein neuer, vielleicht einer der größten Triumphe von Reinhardts rastlos wage- mutiger Kunst. Dreistufig baut sich nach dem Vorbilde der Mysterien in der Arena die Bühne auf. Aus unsichtbaren Höhen tönt durch die Dunkelheit die Stimme Gottes, der zürnend über die eitle Weltlust der Menschen den Tod zum reichen Jedermann entsendet. Als es Licht wird, erblickt man unten, breitbeinig hingepflanzt, den reichen Glücksprotz, der mit primitiven Puppenspielerbewegungen seinen guten Freund und Zechkumpanen begrüßt. Ein Bettler wird mit karger Gabe und mit dem alten Sprüchlein, daß, wenn die Wohlhabenden ihr Vermögen mit den Armen teilen wollten, auf jeden nur ein Schilling läme, abgespeist. Jedermann braucht eben wie jedermann sein Geld für sich, er muß ein Lustgörtchen für seine Liebste taufen, auf Zinsen leihen. Geld ist nie überflüssig, wie die Ärinxn denken. So hält er selbstgefälligen Sinnes auch dem armen Burschen, der ihm die ausgeborgten Dukaten zum fälligen Termin nicht rück- erstalten konnte und den die Büttel darum in de» Schuldturnt führen. einen Vortrag: Recht ist Recht, der säumige Zahler müßte in Ketten büßen. Doch will er seinem obdachlosen Weibe und seinen Kindern Unterkunft gewähren. So hilft er wohl gelegentlich, doch nur nach Laune und Bequemlichkeit. Es darf kein Opfer kosten und namentlich nickt im Erwerbe stören. Die fromme Mutter, die Sorge trägt, daß er sein ewige« Seelenheil gefährdet, vertröstet er ganz gutmütig Nach Z 150 werden die Vertrauensmänner schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Ein Antrag Albrecht(Soz.) will, daß die Bestimmung „sckriftlich" ersetzt werde durch die Bestimmung«in geheimer Wahl". Abg. Schmidt- Berlin (Soz.): Nach den Beschlüssen der Kommission ist das Wahlverfahren außerordentlich umständlich. Die Vertrauensmänner- wählen müßten nach Bezirken vorgenommen werden, und wenn die Wähler ihre Stimme bei den Gemeindebehörden abgeben, ist eine geheime Wahl leicht durchführbar. Notwendig ist die geheime Wahl, um die U n a b h ä n g i g k e it der Wähler zu sichern. Nehmen Sie unseren Antrag an. das ist besser, als den Reichs- kanzler in einer Resolution, wie die Volkspartei will, zu ersuchen, die Wahl„tunlichst" mit geheimer Abstimmung durchzuführen. Der Antrag Albrecht wird abgelehnt. 8 157 bestimmt als rechtsprechende Behörden in höherer In- stanz die Schiedsgerichte und das Oberschiedsgericht. Der Ge- schäftsgang soll durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats geregelt werden. Ein Antrag A l b r e ch t(Soz.) wünscht, dem Paragraphen folgende Fassung zu geben:« „Rechtsprechrnde Behörden sind die vom Bundesrat dazu be- stimmten Oberversicherungsämter und das Reichsversicherungs- amt, die auf Grund der Reichsversicherungsordnung er- richtet sind." Abg. Schmidt-Berlin (Soz.): Wir wünschen die Angliederung der Organisation� an die in der Reichsversicherungsordnung festgesetzte. Dadurch wird mehr Einheitlichkeit erzielt und weiter der materielle Vorteil, daß die Vorsitzenden der Schiedsgerichte nicht lediglich im Nebenamt tätig sind. Deshalb wünschen wir keine gesonderte obere Instanz, sondern die Angliederung des Ober- schiedsgerichts an das Reichsversicherungs- a m t. Man wendet ein, das Reichsversicherungsamt sei zu stark belastet. Aber durch die Reichsversicherungsordnung tritt eine außerordentlich starke Entlastung des Reichsversicherungsamtes ein. Auch die Schiedsgerichte sollten an die Oberversicherungs- ämter angegliedert werden. In der Begründung ist ausdrücklich gesagt, daß dagegen keine Bedenken vorliegen. Um so un- verständlicher ist es. daß die Regierungsvertreter in der Kom- Mission sich sehr entschieden dagegen erklärt haben. Es ist gar kein verständiger Grund für eine solche Zersplitterung in dem In- stanzenzug vorhanden, wie sie hier geplant wird. Für die Schaffung einer einheitlichen Instanz, für die Verquickung mit der Reichsversicherungsordnung war in der Kommission eine be- deutende Mehrheit vorhanden, auch das Zentrum war dafür. Wenn diese Mehrheit fest bleibt, so ist es ganz unmöglich, daß die Regierung daran daS Gesetz scheitern läßt.(Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) Geheimrat Caspar: Die Annahme des sozialdemokratischen Antrages würde das Zustandekommen der Vorlage gefährden. Der Antrag Albrecht wird abgelehnt. Bei 8 161 wird ein Antrag v. Strombeck(Z.) a n- genommen, wonach nicht nur ein Beisitzer, sondern auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter eines Schiedsgerichts nicht zu- gleich Mitglied des Oberschiedsgerichts sein darf. Bei§ 208, der das Verfahren bei Beitragsstreitigkeiten regelt. erklärt Abg. Dr. Potthoff(Vp.): Der zu diesem Paragraphen vor- liegende Antrag Schultz erleichtert uns die Zustimmung zu der Regelung des Verfahrens, weil es ausgeschlossen ist, daß ein Mann zwischen der Angestellten- und der Arbeiterversicherung hin- und hergeschoben wird; dieselbe Instanz, welche die Angestellteneigen- schaft bestreitet, hat die Feststellung zu treffen, ob der Betreffende als Arbeiter anzusehen ist. Der Antrag Schultz wird angenommen. 8 213 bestimmt, daß die Arbeitgeber die Geschäftsbücher oder Listen über die Zahl der Beschäftigten usw. während der Betriebszeit dem Bevollmächtigten an Ort und Stelle vor- zulegen haben. Abg. Nacken(Z.) begründet einen Antrag, diese Bestimmung zu st r e i ch e n. da sie die Wahrung von Geschäftsgeheim- nissen gefährde. Der Antrag wird angenommen. und pietätvoll, es sei ja alle« nickt so schlimm, ihm bleibe ja noch immer reichlich Zeit vor seinem Ende. Er eilt zum Fest bei der Geliebten. Die Paare drehen sich im Ringelreihn und nehmen an der mächtigen Tafel auf der Mitielbübne Platz. Ein Bild derb-mittelalterlicher Fröhlickkeit entrollt sich, unter- krochen durch unheimliche Zeicken. durch Glockenklang und Geister- stimme, Vorboten nahenden Verhängnisses, die aber nur des reichen Mannes Ohr vernimmt. Eine furcktbare Angst befällt ihn. Und plötzlich steht das lnockige Gerippe des Todes hinter seinem Stuhle, legt ihm die dürren Hände auf die Brust. Der Schwärm stiebt aus- einander. In der Frist, die ihm gewährt wird, sich für die Reise in das unbekannte Land und für die Abreise zu rüsten, sucht er Bei- stand und Hilfe bei den Freunden. Keiner will ihn auf dem Weg begleiten. Der Mammon, der ihm so lange gedient hat. grinst ihm aus der gewaltigen Truhe, die feine Schätze barg, als grausiges Ge- ipenst und höhnisch drohender Gebieter an. Eine ichmüchlige Frau in weißem Linnen, das Symbol seiner„guten Werke", und über ihr, hockragend, stolz und strahlend in blauem Gewände, der Glaube. sprecken ihm Hoffnung zu. Die im Original breit auSgesponnene Prozedur der Reinigung und Buße wird durck ein Valerunier des armen Sünders an- gedeutet, der wie GoelbeS Doktor Faustus schließlich Einlaß in den Himmel findet. Die Erlösung ist billiger wie dort, zum Trost der vielen gläubigen Jedermanns bedarf es der Bedingung nickt, daß einer„strebend immer sich bemüht hat". Der Satan, der auf Jedermann mit Sicherheit gerechnet hat. kann nur als düpierter dummer Tenfel, wie ihn die Mysterien mit Vorliebe darstellen, in seiner Entrüstung über solche Ungerechtigkeiten gehörig austoben, muß dann aber abziehen. Das Einzelspiel und das Ensemble war durchweg vorzüglich abgerundet. In den Nebenrollen trat namentlich Herr W e g e n e r als Mammon, Biensfeldt als burlesker Teufel, Mary Dietrich als Glaube, Gertrud Eysoldt als gute Werke, Leopoldine K o n st a n tin als Bnhlschaft und Helene Feh dm er als treues Mütterchen hervor._ Eine Leistung ersten Ranges bot M o i s s i in der Hanptgestalt, in der er die ganze Skala mensch- licher Empfindungen, vom intensivsten Glücksgesiihl bis zum wahn- witzigen Emsetzen zu durchmessen halte. Er war als Prahlhans, als liebenswürdig, heiteres Weltlind und in dem Sturm der Affekte gleich vollendet. ät. Im Friedrich-Wilhelm städtischen Schauspiel- baus gab es Freitag eine Uraufführung hinter verschlossenen Türen— mir Genehmigung der Zensur. Daß diese Behörde einem plumpen, undichteriscken Stück ihre staatSretterilche Fürsorge an» gedeihen läßt, zeugt von erschreckend wenig ästhetischem Geschmack. An hahnebiichenen Dramen, wie der Komödie„Immer korrekt" von Otto Rumbaur vollführt die Ocffentlichkeit, sobald sie zugelassen wird, eine viel raschere und glattere Hinrichtung, als wie die Zensur sich träumen läßt. Wenn sie aber glaubte, das Stück vom Publikum fernzuhalten, nur weil darin uniformierte Vertreter des„vornehmsten Standes" verhonepiepelt sind, so war solche Besorgnis erst recht über- flüssig. Wer nach so viel Schmutz und Unrat, wie er in den Verhandlungen des Allensteiner-, des Graf Pfeil- und Retternich- Abg. Dr. Potthoff(Bp.) begründet den Antrag, einen§ 343u einzufügen: „Ein Versicherter, der zum Vertreter im Berwaltungsra! oder zum Beisitzer im Oberschiedsgericht, in einem Schiedsgericht oder Rentenausfchuß gewählt ist, kann während der Tauer seines Amtes nur aus einem wichtigen Grunde vom Arbeitgeber entlassen werden." Dieser Schutz der Angestellten in ihren Ehrenämtern ist un- bedingt nötig; es genügt nicht, daß den Arbeitgebern in den 88 212 und 313 unter Androhung von Geldstrafe oder Haft untersagt ist, ihre Angestellten in dieser ehrenamtlichen Tätigkeit zu beein- trächtigen. So dumm sind die Arbeitgeber nicht, daß sie diese Tätigkeit als Entlassungsgrund angeben. Sie brauchen über- Haupt keinen Kündlgungsgrund anzugeben, w:e es auch schon vorgekommen ist. Ein Riegel kann solchem unsozialen Benehmen von Unternehmern nur vorgeschoben werden, wenn die Kündigung nur aus einem wichtigen Grunde gestattet wird. Abg. Dr. Strcsemann(natl.) wendet sich gegen den Antrag. Die notwendige Sicherheit sei schon in den§§ 312 und 313 gegeben, aber der 8 213a würde vielleicht erst ein Anreiz für die Unter- nehmer bilden, sich dagegen zu wenden, daß Angestellte Ehren- ämter in den Rentenausschüssen übernehmen, da diese ehrenamt- liche Tätigkeit doch sechs Jahre dauert und während dieser Zeit die Kündigung geradezu ausgeschlossen wäre. Abg. Hue(Soz.): Gerade die letzten Ausführungen des Vorredner? bestätigen die Notwendigkeit des Antrages. Alle Bedenken, die Sie haben, würden beseitigt sein, wenn Sie denjenigen Privatbeamten, die Ruhegeld beziehen, daS Vertretungsrecht geben.(Zuruf bei den Nationalliberalcn: Das wollen ja die Beamten nicht!) Ich bin darüber anders unterrichtet. Zeigen Sie mir dock die Privatbeamten, die das nicht wollen. Den von Dr. P o t t h o f f begründeten An- trog haben in der Kommission die Sozialdemokraten ge- stellt und dort ebenso begründet, wie er hier von Dr. Potthoff begründet wurde. Dr. Potthoff hat auch ganz recht, wenn er sagt, der Antrag ist für die Unternehmer nicht bedenklich. Auch die Einführung des wichtigen Grundes ist lein absoluter Schutz gegen Maßregelungen. Aber mit dem Antrage werden immer- hin die Schntzbestimmungen etwas verbessert.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Der Antrag auf Einfügung deS§ 313a wird abgelehnt. Nach 8 262 müssen Znschußkassen(Fabrilkassen, Werkpensions- kaffen usw.) nur für die nach diesem Gesetz Versicherten errichtet sein, oder der Teil des Vermögens für die Angestelltenversicherung muß ausgesckieden und besonders verwaltet werden. Ein Anrrag A l b r e ch t(Soz.) will hinter.und" einschalten: „durch eigene Kassenorgane". Abg. Sachse(Soß.). Die Fabrik-, Werkpensionskassen usw. haben heute eine gemein- same Verwaltung, welche die gesamten Kassengeschäfte besorgt. Tie Verwaltung wird von den Angestellten und den Arbeitern in der Generalversammlung gewählt, und die organisierten Arbeiter sehen natürlich darauf, daß ihre Mitglieder durch die Generalvcrsamin- lung in die Ausschüsse hineinkommen. Wenn nun die Kassen für die Beamten abgesondert werden, so wird von den Arbeitgebern bestimmt werden, daß in der Generalversammlung nur Beamte mit der Kassenführung betraut werden dürfen. Wir haben, um zu verhüten, daß Gelbe in diese Verwaltungen hineinkommen, sogar den Antrag auf Verhältniswahl fallen lassen. Wenn aber nun ledig- lich Beamte in den Vorstand hineinkommen, fehlt den Arbeitern jede Vertretung; es werden ja keine sogenannten oppositionellen Beamten gewählt werden, sondern solche, die mit ihren Herren, den Fabrikanten und Hültenbesitzern durch dick und dünn gehen. Dadurch werden die sämtlichen Rechte der Arbeiter an der Verwaltung dieser Kassen vollständig annulliert. Gehcimral Caspar bittet um Ablehnung dieses Antrages. Abg. Dr. Potthoff(Vp.) wendet sich ebenfalls gegen den Antrag, der nur Verwirrung schaffe. Die Beschränkung der Rechte der Ar- bester, die die Sozialdemokraten fürchten, trifft nicht zu, daS werde» die Herren selbst einsehe», wenn sie den Paragraphen mit seinen vielen Verweisungen auf andere Paragraphen sich recht genau an- sehen. Es soll lediglich eine Teilung der Funktionen statt- finden, ohne daß die Arbeiter in ihrer Bertrelung irgendwie be- schränkt werden. Prozesses aufgeworfen worden ist, noch von der Unbefleckthcit des preußisch-deutschen Offiziersstandes überzeugt ist, dem kann wirklich nicht geholfen werden. Und gerade in diese übelriechende Atmo- sphäre führt die Rumbaursche„Komödie" hinein. Sie ist gewiß nichts mehr als die schlecht dramatisierte Quint- esienz jener Skandale; aber es ist doch nicht zu leugnen, daß die heillos korrupte Moral in besagtem Stande bei Rumbaur wahre Orgien feiert. Vom jüngsten dümmsten Leutnant bis zum RegimenlSoberst hinauf sind es schäbige Subjekte, die ewig auf die Jagd nach Geld und sinnlichen Reizen gehen. Schulden werden kontrahiert, schamlose Pumps angelegt, arme Mädchen verführt, reiche geheiratet. Moralanschauung, anständige Gesinnung, Kultur deS Geistes und Gemütes sind Mumpitz. Haupt- fache: die Oifizierschre im bunten Rock, für die einzig der Militär- schncider auskommt. Innerlich faul bis ins Marl — tut nichts, wenn nur das Dekorum gewahrt wird. Und dies heißt:«Immer korrekt!" Falls die Zensur eine Beschimpfung des preußischen Offiziers- Uttels von heute fürcktete, so brauckte ja der Verfasser seinen Figuren nur die Phantasieuniform irgendeines exotischen Häuptlings anzu- ziehen— und sofort strahlte bei uns zulande das allervornehmste Ehrenkleid in hellster Glorie. Warum also das Verbot einer öffent- lichen Aufführung?_ e. k. Notizen. — Musikchronik. Der Bxginn der Sonntags-Konzerte des Blüthner -Orchesters ist für den 3., 10. und 17. Dezember auf 8 Uhr abends festgesetzt. Am Sonntag, den 10., mittags 12 Uhr, findet die Hauptprobe zu dem III. Hausegger-Konzert statt, in dem Henri Marteau das MendelSsohn-Konzert E-Moll spielt.— Da zu dem einzigen Konzert von E. v. Schuck) mit dem verstärkten Phil- harmonischen Orchester am 11. Dez. die billigeren Karten vergriffen sind, findet am Sonntag, den 10. Dez., mittags 12 Uhr, eine Haupt- probe statt. Karten bei Bote u. Bock und Wertheim . — Vorträge. Im Institut für Meereskunde spricht Dienstag Dr. W. Vogel über: Die Namen der Schiffe im Spiegel von Bolls- und Zeitckarakter; Freitag: Diplom-Jngeuicur F. Heintzenberg über: Die Elektrizität iin Schiffsbetrieb(Mit Lichtbildern). Die Schriftstellerin Alice Schalet wird in der Urania von ihrer Ostasienreise erzählen. Am Montag und Freitag ist ihr Thema: Ein Streifzug durch China , Tongking und Makao . Durch Java, Siam und Johore führt sie am Sonnabend, den 9. und Dienstag, den 12. In der Humboldt-Akademie spricht Sonnabend, den 9. Dezbr., abends 8 Uhr(im Dorotheen- städtischen Realgyinnasium, Georgenstr. 39/31), Prof. H. Morf über: Voltaires Weltanschauung. Der Eintritt ist frei. — Die Kurfür st en-Oper wird Freitag 8 Uhr mit den „Lustigen Weibern von Windsor" eröffnet. — Der Monistenbund veranstaltet am Freitag, abends 8� Uhr, in den Konkordia-Festsälen, Andreasstr. 61, einen Vortrag mit freier Diskussion über das Thema:„Warum wird das Volk um die Wahrheit betrogen?" Referent ist Dr. Vielhaber. Sämtliche Pastoren des Ostens sind eingeladen. Ein- trittspreis 30 Pf.
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