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Abg. Sachfe( S03.):

Der Rest des Gefeßes wird be battelos angenommen. jau berabfolgen. Wie uns mitgeteilt wird, follen auch die Baden fräulein, die er in zwei Buchbinderläden beschäftigt, noch auf einen guten Zeil ihres Gehalts warten.

Da möchte ich doch den Regierungsvertreter fragen, ob auch er Damit ist die Tagesordnung erschöpft. die Auffaffung des Dr. Botthoff für felbstverständlich hält. Geheimrat Caspar bestätigt die Auffassung von Potthoff. Abg. Sachse zieht hierauf den Antrag zurüd.

Nach§ 367a müssen die zugelassenen Erfazfassen den Vor­schriften bestimmter Paragraphen des Gesetzes genügen.

Ein Antrag Albrecht( S03.) will unter diese Borschriften auch die Bestimmungen über den Rentenausschuß und den§ 206a aufnehmen, wonach ein Rentenanspruch nicht wegen zu Unrecht ge= leisteter Beiträge abgelehnt werden darf, wenn die Reichsversicherungs­anstalt nicht innerhalb eines Jahres nach der Einzahlung der Beis träge das Versicherungsrecht beanstandet hat. Am Schluß foll an­gefügt werden: Jedoch fönnen an die Stelle des Rentenausschusses der Borstand oder ein Ausschuß desselben treten."

Abg. Emmel( Soz.):

Nächste Sigung: Montag, 2 Uhr.( Petitionen, Rech nungsfachen, Östafrikanische Eisenbahnen.) Schluß 8 Uhr.

Gerichts- Zeitung.

Wenn man für andere eintritt.

Wir sind Gegner des ganzen Instituts der Erfazlaffen. Durch die Einrichtungen solcher Stassen werden die Angestellten vielfach ge­zwungen, aus ihrer Berufsorganisation auszutreten. Ich erinnere an das Vorgehen der Guten Hoffnungs- Hütte" gegen die Mitglieder des Technikerverbandes und des Bundes technisch- rüstet zu sein. Nidel legte dar, die beiden Fahrgäste feien an der industrieller Beamten. Ich verweise auf meine Ausführungen bei der Reichsversicherungsordnung über die Betriebstrantentaffen. An das trifft auch für die hier in Betracht kommenden Erfazkaffen zu. Damals hat sich gegen meine Kritik der Betriebskrankenkassen der Verband zur Wahrung der Interessen der Betriebskrankentassen ge­wandt, auf die ich hier furz zurückommen muß. Vizepräsident Dr. Spain. Das tann ich bei dieser Gelegenheit nicht zulassen. Abg. Emmel.

Dann werde ich bei anderer Gelegenheit darauf zurück­kommen und bitte Sie jest mur, gegen die ganzen Ersagtassen

Stellung zu nehmen.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt. Nach§ 370 müssen die Beiträge der Arbeitgeber zu den Erfaz­faffen wie mindestens den reichsgesetzlichen Arbeitgeberbeiträgen gleichfommen.

Leseabende.

Alt- Glienicke. Dienstag, den 5. Dezember, im Lokale Terraffen restaurant, Inhaber Petermann, Rudower Str. 54. Briz- Buckow. Montag, den 4. Dezember, abends 19 Uhr, bei Weychta, Bürgerstr. 4.

Lankwik. Montag, den 4. Dezember, abends 8 Uhr, im Lokal von Prochazka, Viftoriaftr. 41/43. Vortrag der Genossin Fahren­Behlendorf( Wannseebahn ). Mittwoch, den 6. Dezember, abends wald über Die Tätigkeit der Frauen bei der Reichstagswahl". 6. 8% Uhr, bei Mickley. Vortrag des Genossen Zembelburg.

einem Konflikt zwischen zwei Reisenden und den Bahnhofsbeamten, Auf dem Ringbahnhof an der General- Vapestraße kam es zu wobei das Publikum zugunsten der beiden Reisenden Partei er­griff, die nach Ansicht von Augenzeugen von drei Beamten miß- Behlendorf handelt worden sein sollen. Schlosser Nickel, der sich unter dem Bublikum auf dem Bahnhofe befand, gab seinem Unwillen über das Berhalten der Beamten Ausdruck durch einige Kraftworte, die eine Wochen- Spielplan der Berliner Cheater. formale Beleidigung darstellen. Nidel hatte sich deshalb gestern Königl. Opernhaus. Sonntag: Lohengrin. ( Anfang 7 Ubr.) Montag: bor dem Schöffengericht Berlin- Schöneberg zu verantworten. Wenn Madama Butterfly . Dienstag: Der Rosenkavalier. Mittwoch: Cavaleria feine Darstellung des Vorganges zutrifft, dann hatte Nicel aller- rusticana. Bajazzi. Donnerstag: Mignon. Freitag: Der Rosenkavalier. dings berechtigten Grund, über das Verhalten der Beamten ent- Sonnabend: Carmen. Sonntag: Die Meistersinger von Nürnberg.( An­fang 7 Uhr.) Montag: Sinfoniekonzert.( Anfang 7 Uhr.) Königl. Schauspielhaus. Sonntag: Die Geschwister. Nob. Guistard. Bahnsteigsperre angehalten worden, weil sie durch einen Irrtum beim Umsteigen die Station nicht auf dem Wege erreicht hatten, für Der zerbrochene Krug. Montag: Der Bettler von Syrakus . Dienstag: Die Journalisten. Mittwoch: Der Bettler von Shrafus. Donnerstag: Die Sperre zu kommen, weil sie es eilig hatten. Denn fie mußten Bettler von Syrakus . Sonnabend: Der Kaufmann von Venedig. Sonn­den ihre Fahrkarten galten. Die beiden Fahrgäste versuchten, durch Die Geschwister. Rob. Guiskard . Der zerbrochene Krug . Freitag: Der zur Kontrollversammlung. Einer der beiden sei darauf von zwei tag: Der Bettler von Syrakus . Montag: Die Geschwister. Rob. Guistard. Beamten angegriffen, an die Wand gedrückt und gewürgt worden. Der zerbrochene Krug.( Anfang 7 Uhr.) Neues fönigliches Operntheater. Sonntag nachmittag: Faust, hierüber habe sich das Publikum entrüstet und Nidel habe seiner Entrüstung ebenfalls Ausdruck gegeben. Der Bahnhofsbeamte 1. Teil. Abends: Der Störenfried. Montag: Die Entführung aus dem Stöber, der nach Angabe Nickels an der Mißhandlung des Fahr- Serail. Dienstag und Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: Die Fleder maus. Freitag: Sommernachtstraum. Sonnabend: Geschlossen. Sonn gastes beteiligt gewesen sein soll, gab als Zeuge an: Er habe von tag: Nora. Montag: Geschlossen.( Anfang 8 Uhr.) Sen beiden Fahrgästen 10 Pf. Nachzahlung verlangt, wozu fie ver­pflichtet gewesen seien. Sie hätten trotzdem die Bahnsteigsperre zu passieren versucht. Eine Menge Arbeiter, die ebenfalls als Fahr­gäste anwesend waren, wären den beiden beim Durchbrechen der Sperre behilflich gewesen. Es sei dabei zu Gewalttätigkeiten ge­kommen, die beiden Fahrgäste feien entkommen und hätten nicht Gelegenheit auf die Beamten geschimpft habe.

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Deutsches Theater . Sonntag und Montag: Turandot. Dienstag: Benthefilea. Mittwoch und Donnerstag: Turandot. Freitag: Faust, 1. Teil. Sonnabend und Sonntag: Turandot.( Anfang 7% Uhr.) Montag: Faust, 2. Teil.( Anfang 6%, Uhr.)

Kammerspiele. Sonntag: Die Stassette. Montag: Nathan der Weise. Dienstag: Der Arzt am Scheidewege. Mittwoch: Die Staffette. Donners tag: Nathan der Weise. Freitag: Die Kassette. Sonnabend: Nathan fang 8 Uhr.)

Abg. Behrens( Wirtsch. Vg.) beantragt hinzuzufügen: und sofern festgestellt werden können. Der Zeuge gab an, daß Nidel bei diejer der Weise. Sonntag: Die Staffette. Montag: Frühlingserwachen.( An

die Beiträge der Versicherten höher find, diefen".

Geheimrat Caspar bittet um ablehnung des Antrages. Es gehe zu weit, sich in dieser Weise in die Verhältnisse der Erfaztaffen einzumischen. Man fönne nicht wissen, aus welchen Gründen even­tuell die Beiträge der Versicherten bei einer Kasse höher seien.

Abg. Dr. Potthoff( Vp.) erklärt sich für den Antrag Behrens. Im übrigen sollten Staffen, die zwar diefelben Leistungen, aber nur durch die Heranziehung der Versicherten zu höheren Beiträgen ge­währen, nicht als Erfaßfaffen anerkannt werden.

Geheimrat Beckmann: Herr Botthoff ist im Jrtum. Es kommt nur auf die Leistungen an. Wenn das Nififo in einem bestimmten Versicherungsfreife größer ist, so müssen natürlich auch die Beiträge der Versicherten höher sein, um dieselben Leistungen zu erzielen.

Abg. Hoch( Soz.):

Leffing- Theater. Sonntag, nachmittags 3 Uhr: Die bersunkene Glode. Abends: Gudrun. Montag: Das weite Land. Dienstag: Gudrun. Mittwoch: Glaube und Heimat. Donnerstag: Gudrun. Freitag: Das weite Land. Sonnabend und Sonntag: Gudrun. Montag: Glaube

und Heimat.( Anfang 8 Uhr.) Berliner Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Die Logen brüder. Abends: Die Ahnengalerie. Montag: Bummelstudenten. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: Die Ahnengalerie. Freitag: Bummel­studenten. Sonnabendnachmittag: Der Talisman. Abends: Die Ahnen­galerie. Sonntag: Die Ahnengalerie. Montag: Bummelstudenten. ( Anfang 8 Uhr.)

Damit hielt das Gericht den Sachverhalt für genügend auf­geklärt. Vergebens ersuchte der Angeklagte um die Bernehmung von Beugen, die geladen und zur Stelle waren. Er wollte durch die Zeugen beweisen, daß der Vorfall sich so abgespielt habe, wie er angab, daß also die Beamten gewalttätig gegen die beiden Fahrgäste vorgegangen seien und er somit Ursache gehabt habe, entrüftet zu sein. Dem Angeklagten, der ohne Rechtsbeistand er­schienen war, schnitt der Vorsitzende, Amtsrichter Weßling , diese Beweisführung kurzerhand ab und erklärte: Es handelt sich nur darum, ob der Angeklagte die Beamten beleidigt hat. Die übrigen Vorgänge kommen hier gar nicht in Betracht. Und doch hätte Residenz- Theater. Sonntag bis Mittwoch: Ein Walzer von Chopin . dieser Beweis schon mit Rücksicht auf das Strafmaß zugelassen Donnerstag: Sümmere dich um Amélie. Die übrigen Tage: Ein Balzer werden sollen. Dem Antrage des Amtsanwalts entsprechend, wurde von Chopin. ( Anfang 8 Uhr.) Komische Oper. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der Freischüß. der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt. Zur Abends: La Traviata . Montag: Sibirien . Dienstag: Rigoletto .. Mitt Begründung des Urteils wurde unter anderem ausgeführt: Der woch: Der Troubadour. Donnerstag: La Traviata . Freitag: Der Frei Angeklagte sei für Leute eingetreten, die ihn gar nicht darum ge- schüß. Sonnabend und Sonntag: Die Regimentstochter. Des Löwen Er­beten hatten und die ihn gar nichts angingen. Er habe auch den wachen. Montag: Unbestimmt.( Anjang 8 Uhr.) Vorfall in den Vorwärts" gebracht, um die Beamten zu schädigen. Nenes Schauspielhaus. Sonntag: Hans Sonnenstößers Höllen Aus dem ganzen Verhalten des Angeklagten spreche eine gehässige fahrt. Montag: Bürl. Dienstag: Hans Sonnenstößers Höllenfahrt. Gesinnung. Der Angeklagte habe unüberlegt gehandelt, indem er Mittwoch nachmittag: Des Meeres und der Liebe Wellen. Abends: Agnes Bernauer . Donnerstag: Alt- Heidelberg. Freitag: Bürl. Sonnabend nach, fich in Dinge einmischte, die ihn nichts angingen. Aber das sei mittag: Aschenbrödel Abends: Alt- Heidelberg. Sonntag: Hans Sonnens so die Art des Berliner Bublifums oder doch des geringeren Ber - stögers Höllenfahrt. Montag: Agnes Bernauer. ( Anjang 8 Uhr.) Wir müssen bei der Beurteilung dieses Antrages auch folgendes liner Publikums, sich in alles hineinzumischen. Kleines Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Angele. I. Klasse. bedenken. Der gwed der Erfagtassen ist doch meist, die Angestellten Ob jemand dem geringeren" oder dem besseren" Publikum Allabendlich: Genz und Fanny Elgler. Hodenjos. Lottchens Geburtstag. an den Betrieb zu fesseln. Daher haben sie ein Interesse daran, die angehört soweit er ein rechtlich denkender Mensch ist, hält er( Anfang 8 Uhr.) Leistungen folcher Staffen möglichst hoch zu gestalten und sie sind es für seine Pflicht, einzutreten für den, dem seiner Ansicht nach dann in der Lage, die dazu nötige höhere Beitragsleistung allein Unrecht geschieht. Aber selbst wenn diese Ansicht im vorliegenden Schiller Theater: 0. Diesen Zustand mildern wir, Falle auf Irrtum beruhen sollte, so darf das doch dem Angeklagten den Angestellten aufzuerlegen. wenn wir dem Antrag Behrens zustimmen. Dann können die nicht als erschwerender Umstand angerechnet werden, ebenso wenig Unternehmer nicht einseitig die Beiträge der Angestellten erhöhen, wie eine Veröffentlichung im Vorwärts", die übrigens den be­sondern müssen auch selbst mit die höheren Leistungen aufbringen. treffenden Beamten nur dann schaden könnte, wenn sie ihre Be­Geheimrat Caspar bittet nochmals den Antrag abzulehnen, der fugnisse überschritten haben. Auf solche Beamten braucht man boch wohl keine besondere Rücksicht nehmen. die Arbeitgeber zu fehr belaste.

Abg. Potthoff hat durchaus recht. Bei der Reichs­versicherungsordnung haben wir ausdrücklich den Grundsatz fest gelegt, daß Krankenfaffen in solchen Fällen nur die Beiträge Der Arbeitgeber erhöhen dürfen. Den Antrag Behrens haben wir übrigens in der Kommiffion dem Sinne nach selbst gestellt. Abg. Schmidt( Soz.):

Abg. Fleischer( 8.): Jch bin dafür, daß überhaupt Ersatztassen nicht zugelassen werden sollen, die das Plus, was notwendig ist, um ihre Kaffe zu fanieren, auf die Angestellten abwälzen wollen. Eine solche Bestimmung sollte bis zur dritten Refung formuliert

werden.

Abg. Hoch( Soz.):

Es ist doch beffer, wir nehmen gleich den Antrag Behrens an; sonst souffliert die Regierung inzwischen den Mehrheitsparteien wieder ihre Bedenken und es kommt wieder irgend ein Antrag Schulz( Seiterfeit).

Der Antrag Behrens wird hierauf angenommen. Nach§ 379 fönnen die Unterstützungen von Knappschaftsvereinen oder Kaffen an nach diesem Gesetz versicherte Mitglieder um den Betrag der Unterſtügungen dieses Gesetzes gekürzt werden. Die Ermäßigung muß nach dem Abiah 3 dieses Paragraphen mindestens in dem gleichen Verhältnis erfolgen wie Kürzungen der Unterstügungen nicht nach diesem Geiet versicherter Mitglieder der Kaffe auf Grund der Reichsversicherungsordnung.

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Ein harter Schädel.

Einen harten Schädel scheint der Schlächtermeister Mag A. aus Rigdorf zu befizen, der sich vor dem dortigen Schöffengericht unter der Anklage der Körperverlegung und der Bedrohung zu berantworten hatte.

Der Angeklagte unterhielt mit einer Frau 2., die bei ihm die Rolle einer Wirtschafterin spielte, ein Liebesverhältnis. Zwischen beiden kam es häufig zu Streitigkeiten wegen der aus der früheren Ehe der Frau 2. stammenden Kinder. Am 19. September d. J. tam es zu einem ehelichen" Gewitter, welches sich mit großer Heftigkeit in der Form entlud, daß die sehr resolute Frau 2. dem Angeschuldigten einen Schmortopf an den Kopf warf. Der Topf ging in tausend Scherben, ohne daß A. auch nur eine Verlegung bavontrug. Als er nun auf die 2. eindrang, zog diese einen Re: volver hervor und gab auf A. aus der Entfernung von ca. zwei Metern einen Schuß ab. Die ziemlich großfalibrige Kugel traf den Angeklagten mitten in die Stirn. Auch jetzt schützte der harie Schädel: die Kugel fiel, zu einer talergroßen Platte zusammen­gequetscht, zu Boden. Wegen dieses Vorfalls erstattete A. gegen die Frau 2. Anzeige. Ein Einschreiten wurde jedoch abgelehnt, da Notwehr als vorliegend angesehen wurde. Nunmehr drehte die 2. den Spieß um und erstattete gegen A. Anzeige mit der Behauptung, daß dieser sie mißhandelt habe. Vor Gericht machte der Ver­Abg. Bogel ( natl.) begründet einen Antrag, diesen Zuschuß teibiger die Mitteilung, daß die alles heilende Zeit auch in diesem ohne zeitliche Beschränkung zu leisten, wenn bei Mit- Falle die Rolle der Versöhnerin gespielt habe, da fich der Ange­gliedern der Knappschaftstaffen und Knappschaftsvereine vor Gr- flagte inzwischen mit der Zeugin 3. verlobt habe. Da biefe als füllung der reichsgefeßlichen Wartezeit ein Versicherungsfall eintritt, Verlobte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, für den fagungsmäßige Leistungen gewährt werden müssen. In der mußte der Angeklagte freigesprochen werden. Kommission sei dieser Antrag in der ersten Lefung angenommen und in der zweiten nur durch eine Zufallsmehrheit abgelehnt

Ein Antrag Albrecht( Soz.) will diesen Absatz 3 streichen. Absatz 7 läßt eine Reihe von Bestimmungen über die Zuschuß faffen entsprechend auch für Snappschaftstassen gelten, darunter auch § 363, wonach bei einem Versicherungsfall innerhalb der ersten zehn Jahre die Reichsversicherungsanstalt einen Zuschuß in Höhe der Nettobeiträge gewährt.

worden.

Eigenartige Hausfriedensbruchsanklage. Gegen eine seltsame Anflage wegen Hausfriedensbruchs hatte Geheimrat Beckmann bittet den Antrag abzulehnen; feine An- fich vor dem Amtsgericht zu Kaltberge- Rüdersdorf der Bädermeister nahme würde das Zustandekommen des Geseges ge- Billmer aus Hennickendorf zu verantworten. Eines Tages mußte sein Mädchen in der Schule nachfizen. Da dem Bäckermeister sein fährden. Abg. Sachfe( Soz.): Kind zu lange blieb, ging er zur Schule und nahm das Mädchen, Der Antrag Vogel ist seinem Ziele nach durchaus berechtigt. das sich ohne Aufsicht in dem Klassenzimmer befand, mit nach Vor allem bitte ich Sie, unserem Antrag auf Streichung des Abs. 3 Hause. Der Verteidiger des Zillmer, Rechtsanwalt Dr. Schröder, zuzustimmen. Die betreffenden Bestimmungen der Reichsversicherungs- führte aus, es sei bereits fahon einmal vorgekommen, daß der ordnung über die Aufrechnung, auf die hier Bezug genommen wird, betreffende Lehrer vergessen hatte, das Kind aus dem Strafunter­haben wir aufs scharffte betämpft und werden nicht richt zu entfernen. Das Gericht erkannte auf Freisprechung. ruhen, bis sie wieder beseitigt find. Ferner beantragen wir, daß auch die Vorschrift der getrennten Staffenführung für die Knapp­schaftsfaffen geiten foll.

Abg. Behrens( Wirtsch. Vg.): Dieser Antrag wird zu einer Ver­teuerung und Erschwerung der Verwaltung führen und auch dazu, daß die Beamten einen Zwangsfig im Knappschaftsvorstand haben; Dagegen würden sich die Bergarbeiter wehren und auch die Gruben beamten legen feinen Wert darauf.

Abg. Sachse( Soz.):

Die Konsequenzen, die Herr Behrens aus unserem Antrag zieht, treffen nicht zu; auch wir wünschen durchaus nicht, daß Beamte in ben Vorstand der Knappschaftskaffen kommen.

Abg. Potthoff( Vp.): In der Verwaltung ber Staffen braucht auch ohne den Antrag Albrecht nichts geändert zu werden. Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Behrens( Wirtsch. Wg.) schließt die Debatte.

§ 379 wird unter ablehnung aller Anträge unber­ändert angenommen. Bei§382 bemerkt

Abg. Dr. Botthoff( Bp.): Der Satz:" Der Antrag auf Be freiung von der Beitragsleistung ist in der ersten Aufnahmekarte zu stellen", hat nur ordnungsmäßige Bedeutung; feine Nichtbeachtung tann Berlust von Rechten nicht verursachen.

Arbeit ohne Entgelt.

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Neues Theater. Sonntagnachmittags 3, Uhr: Der fidele Bauer. Die übrigen Tage: Das Mädel von Montmartre.( Anfang 8 Uhr.) des Tartuff. Abends: Maskerade. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Das Urbild Montag: Don Carlos. Dienstag: Maskerade. Mittwoch: Egmont. Donnerstag: Don Carlos . Freitag: Masterade. Sonnabend: Don Carlos . Sonntag: Zapfenstreich. Montag: Don Carlos. ( Anfang 8 Uhr.).

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Schiller Theater Charlottenburg Sonntagnachmittag 3 Uhr: Maria Stuart . Abends: Zapfenstreich. Montag: Madame Sans- Gêne. Dienstag: Wilhelm Tell . Mittwoch und Donnerstag: Madame Sans. Gêne. Freitag: Wilhelm Tell . Sonnabend: Madame Sans- Gêne. Sonn tag: Masterade. Montag: Madame Sans- Gêne.( Anfang 8 Uhr.) Friedrich Wilhelmstädtisches Schauspielhaus. Sonntagnach mittag 3 Uhr: Das Stäthchen von Heilbronn . Abends: Kean. Mon tag und Dienstag: Sherlod Holmes. Mittwoch: Der Kaufmann von Benedig. Donnerstag bis Montag: Sherlod Holmes.( Anfang 8 Uhr.) Theater in der Königgräter Straße. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Gin Fallissement. Allabendlich: Spielereien einer Kaiserin.( Anfang 8 Uhr.) Theater des Westens . Sonntagnachmittag 34, Uhr: Ein Walzer traum. Abends: Fatinika. Montag: Fatiniza. Dienstag: Die Dame in Rot . Mittwochnachmittag: Mag und Moriz. Abends: Fatiniza. Donners. tag und Freitag: Die Dame in Not. Sonnabendnachmittag: Mar und Moriz. Abends: Die Dame in Rot. Sonntag und Montag: Fatinika. ( Anfang 8 Uhr.)

Thalia Theater. Sonntag, Montag, Dienstag: Polnische Wirtschaft. Mittwochnachmittag: Rotkäpfchen. Abends, Donnerstag, Freitag: Bolnische Wirtschaft. Sonnabendnachmittag: Schneewittchen. Abends, Sonntag, Montag Polnische Wirtschaft.( Anfang 8 Uhr.)

Lustspielhaus. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Das Leutnantsmündel. Allabendlich: Die Vergnügungsreise.( Anfang 8 Uhr.)

Neues Operetten- Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der Graf von Luxemburg . Allabendlich: Die moderne Eva.( Anfang 8 Uhr.) Trianon Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Francillon. Täglich: Mein Baby.( Anfang 8 Uhr.) Quifen Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Die Macht der Liebe. abends und Montag: Wir tanzen durchs Leben. Dienstag: Baronesse Claire. Mittwoch: Wir tanzen durchs Leben. Donnerstag: Baronesse Sonnabend und Sonntag: Wir Claire. Freitag: Die Macht der Liebe. tanzen durchs Leben. Montag: Traumulus.( Anfang 8 Uhr.) Rose Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der Hüttenbefizer. abends: Die Barbaren. Montag: Stajernenluft. Dienstag: Die größte Liebe. Mittwoch: Die Barbaren. Donnerstag: Die größte Liebe. Freitag: Der Hüttenbesizer. Sonnabend, Sonntag, Montag: Die größte Liebe. ( Anfang 8 Ubr.)

Belle Alliance- Theater. Sonntagnachmittag 3, Uhr: Die Räuber. Abends: Narrenspiel( Anfang 8 Uhr.) Montag: Troubadour. Dienstag: Narrenspiel. Mittwochnachmittag: Aschenbrödel. Abends: Narrenspiel. Donerstag: Die Räuber. Freitag: Narrenspiel. Sonnabendnachmittag: Dornröschen. Abends und Sonntag: Narrenspiel. ( Anfang 8 Uhr.) Montag: Minna von Barnhelm.( Anfang 8 Uhr. Neues Volksthenter.( Neue Freie Boltsbühne.) Sonntagnachmittag: Der Strom. Abends: Leidenschaft. Montag: Leidenschaft. Dienstag Geographie und Liebe. Mittwochnachmittag: Das Bauberglöckchen. Abends: Donnerstag: Zu Behandlung. Freitag: Leidenschaft. Leidenschaft. Sonnabend und Sonntag: Geographie und Liebe. ( Anfang 8 Uhr.) Casino Theater. Sonntagnachmittag 32 Uhr: Haß und Liebe. Abends sowie täglich: Der felige Hollschinsky.( Anjang 8 Uhr.) Metropol Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Miz Helyett. Allabenlich: Die Nacht von Berlin. ( Anfang 8 Uhr.) Folies Caprice. Allabendlich: Kobi Krach. Nr. 14.( Anfang Uhr.) Herrnfeld Theater. Täglich: Das Kind der Firma. Schmerzlose Be bandlung.( Anfang 8 Uhr.) Apollo Theater. Sonntagnachmittag 3, Uhr: Spezialitäten. Låg­lich: Spezialitäten.( Anjang 8 Uhr.)

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Gala- Borstellung.( Anfang 7 Libr.) Zaglia: Gala- Borite montagnachmittag& Uhr: Große Borstellung. Zirkus Schumann. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Große Bor ftellung. Täglich: Gala- Borstellung.( Unjang 7 Uhr.) Carl- Haberland Theater. Täglich: Spezialitäten.( Anfang 7, Uhr.) Intimes Theater. Täglich: Der Brandstunter.( Anfang 8, Uhr.) Walhalla , Sonntagnachmittag 3%, Uhr: Prinz und Bettlerin. All­abendlich: Teufel, das hat eingeschlagen!( Anfang 8, Uhr.)

Eine Verhandlung, die durch Vergleich beendet wurde, fand bor dem Eberswalder Gewerbegericht am Donnerstag statt. Gie ist insofern bemerkenswert, als der Beklagte hier ein sehr frommer Mann war, der aber ständig gegen den Bibelvers handelt: Wer dem Bluthund. Der Arbeiter den schuldigen Lohn nicht gibt, ist ein Buchdruckereibefißer Horschig, der sich Herr Pastor" titulieren läßt und früher Miſſionar gewesen sein soll, hat das Arbeitenlassen ohne Entgelt bis zu einer gewiffen Virtuosität ausgebildet. Als Befizzer eines christlichen Hospizes engagierte er am 1. Juli d. J. ein junges Dienstmädchen, dem er bis zum 30. September schon 29,75 M. schuldig blieb. Ab 1. Oktober hatte er das Hospiz berpachtet und hatte mun für das Mädchen, mit dessen Mutler er einen Vertrag auf ein Jahr abgeschlossen hatte, feine Beschäftigung als Dienst­mädchen mehr, aber auch kein Geld. Er versprach dem Mädchen, daß sie ihr Gels erhalten solle, wenn fie gegen ein Entgelt von 8 M. pro Woche in seiner Druckerei arbeiten würde. In der Hoffnung, ihr Geld zu bekommen, ging das Mädchen darauf ein. Sie bekam aber nicht nur ihr Geld aus der Dienstzeit nicht, sondern der Herr Paftor blieb ihr auch noch nach und nach 25 M. von ihrem Arbeits­lohn schuldig. Vor dem Gewerbegericht erkannte der Herr Pastor die Richtigkeit der Forderung an und verpflichtete fich, 25 m. fofort Kaifer- Panorama. Besteigung der Zugspige. 2. Wanderung auf in seiner Wohnung zu zahlen, und den Nest am nächsten Sonnabend

B

Vaffage Theater. Taglia: Spezialitäten.( Anjang 8 Uhr.) Wintergarten. Täglich: Spezialitäten.( Anfang 8 gr.) Reichsballen Theater. Täglich: Stettiner Sänger.( Anfang 8 Uhr, Sonntags 7 Uhr.)

Urania Theater, Taubenftr. 48/49. Sonntag: Tripolitanien , feine Dafen und fein Hinterland. Montag: Ein Streifzug durch China , Zonting und Macao . Dienstag und Donnerstag: Bon Meran zum Drtler.( An­fang 8 Ubr.)

gava.

Sternwarte. Invalidenstr. 57-62.