Nr. 285. 28. Jahrgang.
Soziales.
Bevölkerungsrückgang.
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Mittwoch, 6. Dezember 1911.
im Prozeß gegen Dahsel und Bruhn festgestellt worden ist, von machte. Der Angeklagte wurde in einem vornehmen Pensionat allen anfiändigen Schriftstellern und Zeitungsunternehmern jeder untergebracht, besuchte das Gymnasium und sollte schließlich Parteirichtung angesehen wird als das Schimpflichte, was eine Medizin studieren. Er erhielt von seinem Vater als junger Zeitung tun könne: Das Publikum sei durch Artikel der Wahr Student ein Taschengeld" von 800 M. pro Monat, mit dem er In Frankreich übersteigt die Sterblichkeit nach der eben aus- heit" eingeschüchtert worden, damit das Blatt Inserate bekomme. aber nicht nur nicht reichte, sondern auch noch Schulden machte, die gegebenen Statistit den Geburtenüberschuß. Während des ersten Ferner solle bewiesen werden, daß Bruhn bei seinem Zeitungs Hauptbeschäftigung in dem Geldausgeben bestand und er die Vordann von dem sehr vermögenden Vater bezahlt wurden. Da seine Halbjahres 1911 zählte die Republik nur 386 000 Geburten bei unternehmen mit Erpressern in Verbindung gestanden habe, und lesung ständig schwänzte, war er bald gezwungen, umzusatteln. 404 300 Todesfällen. Ohne Zuwanderung hätte sich in diesen daß die Inserate in der Wahrheit" nicht der Reklame wegen auf Seine Absicht, Jurisprudenz zu studieren, wurde jedoch durch den 6 Monaten die Volfszahl Frankreichs um mehr als 18 000 bergegeben seien, sondern die Inserenten wollten sich dadurch vor An Tod seines Vaters bereitelt, der ihm ein Vermögen von zirka ringert. Noch im vorigen Jahre brachte der gleiche Beitraum griffen seitens der Wahrheit" schüßen. Schließlich folle noch be- 25 000 Pfund Sterling hinterließ. Der gerade 21 Jahre alt geeinen Ueberschuß von 21 000. Doch ändern solche Schwankungen wiesen werden, daß der Passus des Artikels:" Es stinkt in der Küche wordene junge Mensch begann nun ein tolles Leben. Er heiratete. natürlich nichts an der Tatsache, daß die französische Geburten der öffentlichen Meinung. Die Angeklagten werden freigesprochen, Für die Hochzeitsfeier gab er die Kleinigkeit von 18 000 M. aus. häufigkeit, mit etwa 4 Millionen im Jahre, den Punkt erreicht Gerichtsdiener, öffnen Sie die Fenster" unter den vorliegenden Um- Seiner aus guter Familie stammenden Frau schenkte er an einem hat, unter den auch die Zahl der Todesfälle nicht leicht mehr finten stänben für den Angeklagten nicht beleidigend, sondern ein durch ebenfalls 30 000 9. Unterwegs bestellte er nebenbei auch noch für Tage für 30 000 M. Schmuckfachen; die Hochzeitsreise verschlang tann. Frankreich ist ein Land der erwachsenen Leute; es zählt aus fachgemäßes und zutreffendes Urteil sei. 18 000 M. Wein. Nach der Rückkehr des wirklich jungen" Paares unter seinen 40 Millionen Einwohnern taum 9 Millionen Kinder Diese Beweisanträge riefen eine sehr lange Auseinandersehung mietete der Angeflagte in Leipzig eine Wohnung für 4600. und verliert durch die Säuglingssterblichkeit nur etwa 100 000 zwischen Rechtsanwalt Heine und Rechtsanwalt Bredered, dem Miete und bestellte für 50 000 M. Möbel, die auch geliefert und Leben jährlich. Seine Sterblichkeitsquote dürfte, im Gegensatz zu Verteidiger Bruhns, sowie diesem selbst hervor. Der Kläger meinte, bezahlt wurden. Die Folgen dieses unsinnigen Geldverschleuderns Ländern mit rasch wachsender Bevölkerung, bei etwa 1,8 Proz. er scheue die Beweiserhebung nicht, er habe aber nicht Lust, sich ihr war, daß der Angeflagte in furzer Zeit vis- à- vis de rien stand, jährlich seine untere Grenze erreicht haben. Noch um 1880 wurden auszusehen, denn alles, was hier bewiesen werden solle, sei in dem da er das Kunststüc fertig gebracht hatte, in nicht ganz drei jährlich etwa 1 100 000 Kinder geboren; um 1890 nur noch 900 000; Prozeß, der mit seiner Freisprechung endete, widerlegt worden. Monaten 200 000 m. auszugeben. Mit dem kläglichen Rest von einigen hundert Mark in der Tasche unternahm der Angeklagte Auch in Deutschland fündigt sich der Stillfband an. Um 1876 Der Kläger beantragte die Ablehnung der Beweisanträge. dann eine Reise nach dem Schwarzwald , wo er sich in verschiedenen Rechtsanwalt Heine erwiderte: Wenn auch Bruhn frei Hotels als„ Baron de Rothschild nebst Frau und Domestiken" in zählte Deutschland auf das Tausend seiner Bevölkerung nicht gesprochen sei, so habe doch dieses Urteil in der öffentlichen Mei- das Fremdenbuch eintrug. Die Hotelrechnung beglich er in einem weniger als 41 Rebendgeburten; heute sind es 30. Jn den Städten mit mehr als 15 000 Einwohnern ging allein zwischen 1900 und nung nicht nur Widerspruch, sondern Entrüftung hervorgerufen. Halle mit einem Sched auf eine Londoner Bant, auf den ihm der mit mehr als 15 000 Einwohnern ging allein zwischen 1900 und 1910 die Zahl von 33,3 auf 26,8 zurüd, näherte sich also stark schon geschlagen, weil man die„ Wahrheit" mit anständigen Blättern auf ebenso wie die übrigen, von der Londoner Country- Bank" nid 1910 die Zahl von 33,3 auf 26,8 aurüd, näherte sich also start schon alle anständigen Leute hätten die Hände über dem Kopf zusammen- otelier noch 661 m. herauszahlen mußte. Dieser Sched wurde, dem französischen Durchschnitt( 19-20, dagegen Rußland : 47). Die eine Stufe gestellt habe. Schon lange vor dem Dasselprozeß sei das eingelöst, da der Angeklagte längst auf dem Trockenen saß. De Reichshauptstadt hat es von etwa 48 Geburten( aufs Tausend) exprefferische Treiben der„ Wahrheit" in der Oeffentlichkeit all- angebliche Baron de Rothschild wurde bald darauf entlarvt und in den 70 iger Jahren auf 20 gebracht. Auch der Rückgang der gemein befannt gewesen. Wenn ich sagte Rechtsanwalt Heine Gefängnis verurteilt, die er zurzeit verbüßt. Zur Anklage stand bon der Straffammer in Karlsruhe zu 7 Monaten und 3 Wochen Sterblichkeit, der bis zur Jahrhundertwende mit dem Geburten- einen Haß gegen die angeblich von der Wahrheit" vertretene poli- jetzt noch ein Fall, in welchem der Angeklagte in einem hiesigen rüdgang Schritt hielt, ihn sogar überholte, berlangsamt sich. In- tische Richtung hätte, dann würde ich nichts mehr wünschen, als das Hotel, in dem er sehr nobel aufgetreten war, einen über einen folgedessen sant der Ueberschuß, der in der Bählungsperiode 1895 Bestehen der Wahrheit", die das Boltsleben bergiftet und dadurch größeren Betrag lautenden Scheck auf die Londoner Bank gegeben bis 1900 noch 7,8 Proz. betrug, im folgenden Jahrfünft auf 7,6, die angeblich von ihr vertretene nationale Richtung am meisten hatte, der dann nicht eingelöst wurde. im lebten auf 7 Proz. Absolut genommen, ist die Zahl der Todesschädigt. eine Busahstrafe von 3 Monaten Gefängnis. fälle schon seit 30, die Geburtenzahl seit ungefähr 12 Jahren auf der gleichen Höhe stehen geblieben. Auch der Bevölkerungszuwachs ist in den letzten Jahren nicht größer geworden, zeigt vielmehr die deutliche Tendenz, sich in Zukunft zu verringern.
seit 1900 taum 800 000; 1909: 770 000.
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Das Gericht lehnte alle Beweisanträge ab. Rechtsanwalt Bredered und sein Klient beantragten nach, län
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Das Gericht erkannte auf
Arbeitswilligenfchut.
Plakatpolizeiverordnung und Gastwirt.
Blafate, die zu einer Streifversammlung bei Goldschmidt in
geren Ausführungen eine empfindliche Bestrafung des Angeklagten. fchrift Arbeitswilligenſchut" erwähnte Arbeitswillige Faber ist Der im Gerichtsbericht der Dienstagnummer unter der UeberRechtsanwalt Heine führte unter anderem aus: Da das Gericht mit dem Büdlerstr. 83 wohnhaften Tischler Richard Faber nicht Für Deutschland fällt ungünstig die enorm hohe Säuglings die Beweisanträge abgelehnt habe ohne zu sagen, aus welchen identisch. Dem Ersuchen, des oben Genannten dies mitzuteilen, Sterblichkeit ins Gewicht. Diese beträgt im Durchschnitt 17 auf Gründen, nehme er an, das Gericht werde nach dem Grundfaz: kommen wir hiermit nach. 100 Lebendgeborenen; in einigen Teilen ist sie noch höher, erreicht z. B. durchschnittlich über 21 Prog. in Bayern und steigt hier in 3m 8weifel zugunsten des Angeklagten" annehmen, daß alles einigen Bezirken auf mehr als 30 Proz. Die enorme Säuglings- wahr fei, was er, der Verteidiger, unter Beweis stellen wollte. Er sei nach wie vor der Meinung, daß das Urteil, welches der Artikel sterblichkeit in Deutschland ist in erster Reihe mit auf die künft über den Fall Bruhn abgebe, durchaus berechtigt sei. Selbst konliche Höhe der notwendigsten Lebensmittel zurückzuführen. In Frankreich sterben nach dem Statistischen Jahrbuch durchschnittlich ſervative Blätter hätten Herrn Bruhn angegriffen. Wenn er jetzt 14,3 Säuglinge von 100 Lebendgeborenen, in Italien 14,8, in mehr als 30 Zeitungen verklagt habe, so wolle Bruhn wohl nur sein Dänemark 12,3, in England 10,9, in der Schweiz 10, in Irland Reichstagsmandat retten. Bruhn sei nicht beleidigt, der Angeflagte 9,2, in den Niederlanden 9,9, in Schweden 8,5, in Norwegen 7 müsse freigesprochen werden. von hundert Lebendgeborenen. Ungureichende Ernährung und schlechte Wohnungsverhältnisse sind nicht die alleinigen, aber wesent. lichen Gründe für die Vermehrung der Säuglingssterblichkeit und für die Verminderung der Geburtenhäufigkeit in Deutschland .
anderem:
Teuerung und Landflucht!
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ber Badstraße zu Berlin einluden, hatte der Gastwirt Mifloweit, po fich das Streifbureau befand, in seinem Lotal an seinem Schaufenster angebracht sowie an einem Pfosten des Einganges zu seinem Lokal. Dadurch sollte er die Plakatverordnung des Berliner Boligeipräsidenten vom 26. Januar 1880 übertreten haben, welche im § 1 bestimmt: Oeffentliche Anzeigen dürfen auf öffentlichen Das Gericht feste die Urteilsverkündung bis nächsten Diens- Straßen und Pläßen nur an den zu diesem Zwecke bestimmten Vorrichtungen( Anschlagsäulen, Tafeln) angebracht werden." Das tag aus. Eine zweite Klage des Herrn Bruhn richtete sich gegen den Ste. Landgericht als Berufungsinstanz verurteilte den Angeklagten, in dakteur Baron von der Brandenburger Zeitung", die einen Artikel dem es davon ausging, daß beide Blatate, auch das innen am fast desselben Inhalte wie der vorher behandelte, gebracht hatte. feien. Das Landgericht erachtete auch für nicht anwendbar die Schaufenster befestigte, als auf der Straße angebracht anzusehen Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht verteidigte hier. Der Verteidiger Bestimmung der Berordnung, welche als Ausnahme zuläßt, An Nun muß fogar die Feldarbeiterzentrale, diese hyperagra- berief sich darauf, daß Bruhns eigene Parteigenossen: der" Anti- fündigungen von Hausbesitzern und Mietern an den ihnen ge rische Institution die verheerenden Folgen der Teuerung fon- semitische Bund, die Deutsche Reformpartei jebe Gemeinschaft mit hörigen oder gemieteten Räumen, soweit die Anfündigungen ledigstatieren. Die bedürfnislosen ausländischen Bandarbeiter ergreifen ihm abgebrochen haben, und daß antisemitische Blätter ihn aus lich das Interesse der Besizer beziehungsweise Mieter betreffen. die Flucht aus Deutschlands gefegneten Fluren. Die Zentrale Anlaß der in seinem Prozeß festgestellten Tatsachen in schärffter Allerdings hätten die Streitenden im Lotal des Angeklagten ihr berichtet im„ Reichsarbeitsblatt" Heft 11, November 1911 Weise angegriffen hätten. Alle auf Reinlichkeit haltenden Personen Hauptquartier gehabt, das Interesse des Wirts an dem Aushang über die Bewegung der ausländischen Arbeiter im Oftober unter ieder politischen Richtung halten es für eine Anstandspflicht, jebe fei aber nur ein minderes gewesen, denn in erster Linie habe die ..... Während in normalen Jahren der Abzug in vollem Berührung mit Bruhn zu meiben. Der Verteidiger beantragte, Angeige dem Interesse der Streifenden dienen sollen. Das Kammergericht hob das Urteil auf und verwies die Sache Umfange erst im November einzusehen pflegt, dürften in diesem außer dem gerichtlichen Sachverständigen Grosser und dem Chef an die Vorinstans insoweit zurüd, als bas Plakat am EingangsKreuzzeitung" Jahre bereits 50 Proz. der ausländischen Arbeiter die Grenze passiert haben. Die Beobachtung, von der bereits im Bormonat Sachverständigen darüber zu hören, daß die Wahrheit" nach ihren berichtet werden mußte, daß die rückwandernden Arbeiter nur Artikeln nicht anders als ein Revolverblatt betrachtet werden fönme. schwer zu bewegen waren, an andern Arbeitsstellen noch Arbeit Auch darüber sollten die Sachverständigen gehört werden, daß es anzunehmen, wurde im Berichtsmonat im verstärkten Maße bei feinem anständigen Blatte üblich sei, sich, wie es bie Wahrheit" beobachtet. Als Ursache des Abzuges der Arbeiter und fast völligen getan habe, einen Spezialisten zur Bearbeitung intimster Familien. angelegenheiten zu Standalartikeln zu halten. Fehlens eines Buguges ausländischer Arbeiter" glaubt die Bentrale Bruhn und sein Verteidiger ersuchten auch hier um Ablehnung in vermehrter Arbeitsgelegenheit in Oesterreich- Ungarn und in Rußland , besonders auch in der auflebenden Textilindustrie in der Beweisanträge und behaupteten, es sei ja alles nicht wahr, Russisch- Polen gefunden zu haben. Die Arbeitsgelegenheit allein was durch die Anträge bewiesen werden solle. erklärte die Landflucht nicht, wenn sie nicht auch gegenüber dem Rechtsanwalt Liebknecht beantragte auch die Bernehmung Dorado bei den preußischen Junkern den Vorzug verdiente. Etwas des Reichstagsabgeordneten Heydebrand, der befunden verschämt bemerkt die Zentrale dann hinterher: Auch mag die in solle, daß Bruhn im Reichstage von den Angehörigen fast aller Deutschland gegenwärtig herrschende Zeuerung nicht ohne Einfluß Parteien als ein Mann betrachtet werde, der feinen politischen Cha geblieben sein." Jedenfalle ist die Teuerung die Hauptursache rafter habe, der aber die Politik ausnute in seinem persönlichen der Landflucht, darauf lassen die Berichte fast aller Arbeitsnach- materiellen Interesse, daß er Geschäftsantisemit im wahren Sinne weise schließen. Nicht nur die Ausländer flüchten, auch der eine heimischen Landproletarier hat sich ein berstärkter Bug in die Stadt des Wortes sei. Wenn Bruhn im Reichstag spreche, entferne sich bemächtigt. Aus Berlin und den Vororten, aus dem Rheinlande, alles, was Beine habe. Auch die Presse nehme von seinen Reden aus Mitteldeutschland , Bayern , Baden , Württemberg , von überall teine Rotiz. wird über einen außergewöhnlichen Andrang von Dienstboten be= Bruhn bezeichnete feine Boykottierung im Reichstage als fozial richtet, die vom Lande hereinströmen. Daraus ist zu entnehmen, demokratische Mache. Die Sozialdemokraten seien seine erbittertsten daß die Teuerung, den Großgrundbefibern als ausgleichende Ge Gegner. Das fönne man auch hier, vor Gericht, sehen. Während er rechtigkeit" so hochwillkommen, die Proletarisierung der übrigen von jüdischen Rechtsanwälten als politischer Gegner geachtet werde, Griftengen auf dem Lande gründlich fördert. Das ist unser be- gingen die sozialdemokratischen Anwälte Heine und Liebknecht mit währtes Wirtschaftssystem! fanatischem Haß gegen ihn bor.
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Gerichts- Zeitung.
Gro Path of the
Als Bruhn, der Verleger der Wahrheit", im Herbst vorigen Jahres nach langer Gerichtsverhandlung von der Anklage der Grpreffung freigesprochen wurde, fritisierte die Preffe fast aller Barteien insbesondere das vor Gericht entrollte und auch sonst bekannte in der Wahrheit" zutage getretene Treiben. Das gab Herrn Bruhn Veranlassung, gegen mehr als 30 Redakteure der verschiedensten Zeitungen Privatflage zu erheben. Sechs dieser Klagen wurden gestern vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte verhandelt.
tung.
von
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Bruhn: So, na, ich verachte Sie auch, Herr Rechtsanwalt Liebknecht.
Das Gericht lehnte auch hier sämtliche Beweisanträge ab, denn sie seien weder für die Straftat, noch für das Strafmaß von Bedeutung. Soweit die unter Beweis gestellten Tatsachen wesentlich sein sollten, würden sie als wahr unterstellt.
Nachdem Rechtsanwalt Bredereck für eine empfindliche Be strafung, Rechtsanwalt Liebknecht dagegen für Freisprechung des Angeklagten plädiert hatte, vertagte das Gericht die Urteilsverkünbung ebenfalls bis zum nächsten Dienstag.
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Bom Studio zum Hochftapler.
angebrachten Platats erachtete das Stammergericht den Angeklagten gleich straffrei. Es führte hierzu aus: Die Verordnung selber sei rechtsgültig, da sie auf Grund des§ 6b des Polizeiverwaltungsgefeßes zum Schuße der Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des genommen werden, daß das innen am Schaufenster angebrachte Berkehrs quf öffentlichen Straßen erlassen sei. Es müsse aber anBlatat nicht als auf der öffentlichen Straße angesehen werden fönne. Hierauf könne die Polizeiverordnung darum nicht ange= wandt werden.
Nicht genügend festgestellt sei, wie es sich mit dem Plakat am Pfosten zur Eingangstür verhalte. In der Beziehung müsse deshalb die Sache nochmal die Borinstanz beschäftigen.
Haftung für Diebstähle aus ber Baubude. Für die Haftpflicht des Arbeitgebers für Diebstähle, die sich in der Baubude zum Schaden des Arbeiters ereignen, hat sich das Gewerbegericht München in einer bemerkenswerten Entscheidung ausgesprochen. In dem der Beurteilung unterlegenen Rechtsfalt waren dem die Klage erhebenden Bauarbeiter seine Garderobenstüde zur Nachtzeit aus der Bauhütte gestohlen worden. Die Baufirma berweigerte Ersatzleistung mit der Begründung, sie habe durch Gestellung eines Wächters ausreichend für Sicherung der Arbeitergarderobe Sorge getragen. Daß trop der ständigen Bewachung der Diebstahl passiert sei, sei zwar bedauerlich, fönne ihr aber nicht zur Last gelegt werden. Ein ständiger Verschluß der Bauhütte ſei nicht angängig gewesen, weil seinerzeit Aufbewahrungsraum und Arbeiter benußen mußten. Warteraum noch nicht getrennt waren und letzterer Raum an 100
Das Gewerbegericht verurteilte die Beklagte zum Ersatz des dem Kläger entstandenen Schadens. Die Beklagte habe durch ihr eigenes Verhalten nachträglich anerkannt, daß die frühere Verwahrung der Arbeitskleider in dem allgemeinen Aufbewahrungsraum ohne besonderen Verschluß ungenügend sei. Hätte sie von Anfang an, wie sie dies für ihre eigenen Utensilien tat, auch für die Kleider der Arbeiter einen besonderen Raum zur Verfügung gestellt, so wäre dem Wächter eine genaue Kontrolle aller derfenigen möglich gewesen, die außerhalb der normalen Zeit ihre Kleider wechselten. In dieser ungenügenden Einrichtung ist ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten zu erblicken, das sie für den Schaden haftbar macht.
Bafferftand
Wafferstands.Nachrichten
Bafferftand
Saale, Brochli
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4. 12. 8. 12.
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Der Reigen wurde eröffnet durch eine Verhandlung gegen den Die gleichfalls angeklagten Redakteure der„ Boft" und des bom Rechtsanwalt Wolfgang Heine vertretenen Redakteur Drechsler Neuen Görlizer Anzeiger" verglichen sich mit Bruhn und verunseres Parteiblattes Reußische Tribüne". Da die. Anflage nicht sicherten ihm, sie hätten ihn nicht beleidigen und ihm feinen mora- der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau. nur wegen formaler Beleidigung, sondern auch wegen übler Nach- lischen Vorwurf machen wollen. Der Anwalt des Redakteurs der rede erhoben ist, so beantragte Rechtsanwalt Heine einen umfang- Allgemeinen Zeitung" in Chemnis lehnte einen derartigen Verreichen Wahrheitsbeweis. Staatsanwalt Leifering folle als Beuge gleich ab. Auch diese Zeitung sieht dem Urteil am Dienstag entbekunden, daß er, wie in dem unter Anklage stehenden Artikel ge- gegen. sagt werde, im Bruhnprozeß zu der Ueberzeugung gekommen sei, daß Pruhn zwar ein Lump sei, aus juristischen Gründen aber freigesprochen werden müsse. Weiter verwies Rechtsanwalt Heine dar- Nachdem er ein Vermögen in Saus und Braus verjubelt hatte, auf, daß in dem Grpressungsprozeß gegen Bruhn nur die Sach- ist der 22jährige Student John Hue, der sich gestern vor dem Strafverständigen gehört worden seien, die zugunsten Bruhns sagten, die richter zu verantworten hatte, zum Hochstapler geworden. Aus Art, wie die Inferate der Wahrheit" erworben und wie sein ganzes dem Strafgefängnis in Starlsruhe wurde. gestern der 10. Straf Zeitungsgeschäft betrieben werde, hätte sich gerade noch in den kammer des Landgerichts I vorgeführt, welche unter Vorsiz des Grenzen beffen gehalten, was man als anständig bezeichnen könne. Landgerichtsrats Briestorn gegen ihn eine Anklage wegen Betruges zu verhandeln hatte. Der Angeklagte, welcher eine sehr ereignisDer Verteidiger beantragte, in diesem Beleidigungsprozeß den ge- reiche Vergangenheit hinter sich hat, ist der Sohn eines englischen richtlichen Sachverständigen für das Beitungswesen und den Chef- Arztes Dr. William Hue, der sich im Jahre 1888 in München aufredakteur Vollrath zu laden, welche bekunden werden, daß das, was hielt und dort die Bekanntschaft der Mutter des Angeklagten
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-26 -18
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+ bedeutet Bugs,
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Barthe, Schrimm Nese, Bordamm
Ibe, Leitmerig Dresden Barby Magdeburg
88
130
158-21
50
+10
Köln
Sall) Unterpegel. Eisstand.
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