Einzelbild herunterladen
 

Belt teurer geworden find, eine andere Frage ist es aber, ob diese| wurden- fage und schreibe- 1,80 m. bezahlt. Für ein halbes sich seine ganze Griftens ruiniert habe. Das Gericht erkannte mit Bewegung überall im gleichen Tempo stattgefunden hat. Denn nur Dußend Frauenhemden mit eingefeßten Aermeln, Bändchen und Rücksicht hierauf auf die niedrigste gesetzlich zulässige Strafe bon so läßt sich der Einfluß unserer Wirtschaftspolitik auf unsere heimische Borderschluß zu nähen, gab es 1,50 m. Ein Herrenhemd, das 3 Monaten Gefängnis. Preisgeftaltung feststellen. früher für 60 Pf. Hergestellt werden mußte, wird nur noch mit

Aehnliche Resultate ergeben sich, wenn man bei der Berechnung die für die verschiedenen Qualitäten der einzelnen Fleischarten ge­zahlten Durchschnittspreise zugrunde legt. Die Steigerung pro Zentner, resp. Cwt, betrug bann

für Rindfleisch

Gerichts- Zeitung.

Haftung aus dem Arbeitsvertrag.

Habt Acht vor Schwindlern!

"

von

Der Statistiker Starl v. Tyszka hat zu diesem 8wede die 45 Bf. entlohnt. Dabei müssen die Näherinnen noch selbst zu­Wie unglaublich vertrauensselig troß aller Warnungen durch amtlichen Notierungen der Hauptstädte über Fleisch, Getreide und schneiden und den Zwirn liefern. Es liegt klar auf der Hand, Brotpreise zu einer Berechnung über die Bewegung dieser Preise daß derartige Unternehmerwillkür nur durch Lohnämter mit der die Presse Provinzler sind, die hier nach Berlin   kommen, um Arbeit in den letzten Jahren benugt, deren sehr interessante Ergebnisse er Befugnis, Lohnminima festzuseßen, unmöglich gemacht werden zu suchen, zeigte eine Petrugsanklage, die gestern den Kutscher in den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik ber- fann. Aber die Herren vom Besik lehnten im Reichstage solche Mar Heimann vor die Strafkammer des Landgerichts I   führte. öffentlicht. Betrachten wir zunächst die Fleischpreise. In Berlin   Lohnämter ab, um den Heimarbeiterinnen zu Weihnachten ein Der Angeklagte hielt sich in der Nähe irgendeines Bahnhofes auf wurde im Durchschnitt der Jahre 1891-1900 für Rindfleisch Bündel Hohn auf den Gabentisch zu legen. Ein bürgerliches und schlängelte sich an solche Personen heran, die ihm den Eindruck I. Qualität im Großhandel pro Bentner 51,97 m. gezahlt. Im Blatt in Lübeck  ( die Lübschen Blätter") kommentieren diese machten, daß sie aus der Proving stammten und nach Berlin   gereist Jahre 1908 foftete dieselbe Qualität 69,73 m., d. i. 17,76 M. mehr. hundsjämmerliche Entlohnung mit einer Beschwörung der Unter- seien, um hier Beschäftigung zu suchen. Er stellte dann durch das Demgegenüber stieg der Preis für Rindfleisch I. in London   nehmer:" Ihre Nächsten zu lieben wie sich selbst, denn der Segen von ihm angeknüpfte Gespräch fest, daß diese Vermutung richtig pro Cwt(= 50,8 Kilogramm) nur von 57,50 auf 58,98 M. oder uni komme von oben." Wenn die Heimarbeiter sich darauf verlassen wäre und erklärte in der Lage zu sein, durch seine Verbindungen 1,48 M. Jn Berlin   war also die Steigerung mehr als zehn wollten, wären sie jedenfalls verlassen. Hier hilft nur die gesetz- den in Berlin   noch unbekannten Leuten recht bald Arbeitsgelegen­mal so groß wie in London  . Für Hammelfleisch I wurde im liche Regelung und in erster Linie die Organisation. heit zu verschaffen. Er heimste für seine Bereitwilligkeit schon im voraus den Dank der weltfremden Leute ein, die ihn dann bis zu Berliner   Großhandel 1891/1900 53,02 m. gezahlt, 1908 dagegen dem Hause des angeblichen Vermittlungsbureaus" folgten. Dort 68,36 M., Steigerung 15,28 M. In London   erhöhte sich der Preis angelangt, erklärte er, daß er dem Bureau zunächst eine bestimmte bon 67,80 auf 71,30 M., was nur einer Steigerung von 8,50 M. Summe für Annoncen zahlen müsse, doch handle es sich dabei mur entspricht. um eine Formensache, die die sofortige Bumeifung einer Arbeits­Der§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches   legt dem Dienst- stelle in keiner Weise verzögern würde. Er erhielt von seinen Be­berechtigten unter anderem die Pflicht auf, Vorrichtungen und gleitern in jedem Falle auch anstandslos die geforderte Summe und Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen versprach, in wenigen Minuten zurückzukehren und die Adresse des Arbeitgebers mitzubringen. Die leichtgläubigen Menschen hat, so einzurichten und Dienstleistungen so zu regeln, daß der denen der eine dem Schwindler auf seinen Wunsch sogar seine Uhr Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit ge- auf wenige Minuten" überlassen hatte, warteten dann vergeblich schüßt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. Hierzu auf die Rückkehr des Angeklagten. Dieser hatte sich zur Ausführung interessiert der folgende Rechtsstreit, welcher lehrt, daß auch der seines Soups jedesmal ein Haus mit zwei Ausgängen ausgesucht Richtfachmann verpflichtet ist, auf Grund gehöriger Erkundigungen und war durch den zweiten Ausgang verschwunden. Schließlich war die richtigen Anordnungen zu treffen, wenn er seinen Dienstver- er aber doch an einen Menschen mit offenem Augen gekommen und pflichteten Arbeiten aufträgt, die sachliche Kenntnisse vorausseßen. tonnte festgenommen werden. Er wurde zu 2 Jahren Zuchthaus Der Kläger   war bei dem beklagten Gastwirt P. in Braun- und 5 Jahren Ehrverlust verurteilt. schweig als Hausknecht tätig. In seiner Stellung wurde er bom Beflagten mehrfach mit dem Löschen von Kalt beauftragt; dazu +18,80 +24,00 wurden stets alte Bierfässer verwendet, zumeist solche, die 50 Liter In Nr. 248 unseres Blattes wurde unter der Spitmarke +4,00 + 5,99 faßten. Am 1. Juli 1909 nahm der Kläger   zum Stalklöschen ein Nur für Schweinefleisch ist die Steigerung in beiden Haupt- 25- Literfaß, weil ein größeres Faß nicht vorhanden war. Städten annähernd gleich groß. Alle anderen Fleiſcharten find in tat in dieses Faß etwa 25 Pfund ungelöschten Stalt und goß Wasser Berlin   bedeutend stärker im Preis gestiegen als in London  , das für darauf. Als das Faß überzulaufen drohte, gab ihm der Beklagte Hammelfleisch sogar einen Preisrüdgang aufweist. Wir haben in den Auftrag, etwas abzuschöpfen. Der Kläger   stach mit einer diesen Unterschieden die Quittung für unsere Bollerhöhungen auf Fleisch und lebendes Wieb und die immer schärfer gehandhabten Schaufel in den brodelnden Kalk, dabei explodierte der Inhalt des Fasses und sprikte mehrere Stockwerke hoch. Durch einen in Höhe von je 18,60 M. Absperrungsmaßregeln gegen das Ausland wegen angeblicher Stallspritzer hat der Kläger   ein Auge verloren. Er hat deshalb Noch weit ungünstiger als die Fleischpreise sind aber die Brot- die vorliegende Klage gegen den P. erhoben und Schadloshaltung preise durch unfere agrarische Rolipolitik beeinflußt worden. Höchst für die Folgen des Unfalles verlangt. Lehrreich ist in dieser Beziehung folgende kleine Tabelle. Es kostete das Vierpfundbrot( engl. Pfund) in Bence:

in Berlin  

in London  

.

Hammerfleisch

Schweinefleisch

in Berlin  

in London  .

in Berlin  ..

in London  .

Kalbfleisch

in Berlin  ( I. Qualität). in London  ..

" Seuchengefahr".

für die Jahre 1904-1910 absolut in Prozent 15,44 Mark 30,76 3,30 6,09

+7,82 3,1

-

"

"

+12,69

-

5,86

+16,13 +15,40

"

"

32,32 +28,74

"

"

London   New York  6,25 10.0

Jahr

Berlin   Paris  

1886

4,5

6,3

1890

5,8

7,0

6,0

10,0

1895

4,4

6,1

5,1

10,0

1900

5,1

6,5

5,2

10,7

1905

5,2

6,3

5,5

10,7

1906

5,8

6,4

5,5

10,7

1907

6,8

1908

. 6,8

6,5 6,5

5,4 5,75

10,7

10,7

2555

Notstandsaktion mit Strafmanbaten.

,, Sankt Bureaukratismus und Notstand" geschildert, wie in dem Er schwarzburg- sonderhäusischen Orte Pennewitz   den kleinen Vieh­befizern zur Linderung ihrer Notlage gestattet worden war, Streu aus den Staatsforsten zu holen. Weil aber die Leute, unter ihnen auch der Bürgermeister, die Streu nicht als Traglasten oder auf Schiebekarren oder Handwagen, sondern auf mit Bugtieren be­spannten Wagen fortschafften, regnete es einige 40 Strafmandate

Das Ober­

Auf erhobenen Einspruch der meisten Pestraften hatte sich jetzt das Schöffengericht Gehren   mit der Sache zu befassen. Die Ange­flagten wurden vom Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld aus Berlin  Das Landgericht Braunschweig   wies den Kläger ab, dagegen verteidigt. Es hatte schon vor einigen Wochen ein Termin statt­erkannte das Oberlandesgericht Braunschweig   die Rentenansprüche gefunden, in dem der Vertreter der Forstbehörde die sonderbare Behauptung aufgestellt hatte, es sei gegen die Streufrebler mit des Klägers dem Grunde nach als berechtigt an. äußerster Milde" vorgegangen worden. Der Verteidiger forderte landesgericht führte zur Begründung seines Urteils näher aus, daß Freisprechung, die auf Grund der bestehenden forstamtlichen Be­ber§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf den vorliegenden Fall Stimmungen geboten sei. Das Gericht fetzte die Geldstrafen auf Anwendung zu finden habe. Im weiteren erklärt es, daß ein 3,60 bis 10,80 M. herab. Der Richter führte aus, es sei nicht seine Bierfaß kein entsprechendes Gerät zum Kalklöschen sei. Jeder Sache, hier Milde walten zu lassen, er habe sich nur nach dem Buch­Sachkundige verwende zum Kalflöschen flache Kästen, wo der Kalt staben des Gesetzes zu richten, dagegen hätten die Angeklagten ber­flach gelegt und vollständig mit Wasser bedeckt werden kann. Die stoßen. Nun wollen die auf so sonderbare Weise die Güte des Vater Explosionsgefahr entstehe erst dann, wenn der Kalt übereinander Staat empfindenden notleidenden Kleinbesizer noch das Landgericht Dabei ist zu beachten, daß es sich in London  , Paris   und New gelegt werde und deshalb keinen Raum zur Ausdehnung habe. Erfurt   anrufen. Die Diebstähle auf dem Viehhof. York   um Weizenbrot, in Berlin   dagegen um Roggenbrot, also eine Den Einwand des Beklagten, daß er wegen mangelnder Sachkunde an sich bedeutend billigere Brotforte handelt. Während in London   die Gefahr nicht erkannt habe, läßt das Oberlandesgericht nicht In dem Prozeß wegen der Diebstähle auf dem städtischen der Brotpreis in der angegebenen Periode um 10 Broz. fant und gelten. Als Dienstherr hätte er Erkundigungen einziehen müssen Vichhofe wurde heute das Urteil verkündet, welches der Vorsitzende, in Paris   und New York   nur um 3, resp. 7 Broz. stieg, betrug die und würde dann von jedem Sachkundigen darüber aufgeklärt Landgerichtsdirektor Schmidt, nach zweistündiger Beratung des Ge Steigerung in Berlin   51 Broz. Infolge dieier enormen worden sein, daß man den Kalk nur in flachen Kästen löschen richts verkündete. Die Straffammer ging fast bei allen Angeklagten Steigerung mußte in Berlin   zum Schluffe der Periode für Roggen- darf und daß er während des Löschprozesses nicht angerührt über die Anträge des Staatsanwalts hinweg, trotzdem andererseits brot ein höherer Breis gezahlt werden als in London   und Paris   werden dürfe. anerkannt wurde, daß sich insbesondere die städtischen Arbeiter in­für Weizenbrot, während, bis zum Jahre 1905 refp. 1907 bas Ver­folge ihres geringen Lohnes mit ihrer Familie in großer Not be hältnis noch umgekehrt gewesen war. funden hatten. Es wurden verurteilt: With. Schwarz zu 10 Mo­naten, Otto Schwarz zu 10 Monaten, Ruch zu 5 Monaten, Blank-- schein zu 6 Monaten, Nemus zu 6 Monaten, Schulz zu 7 Monaten, Manteuffel zu 9 Monaten, Haafe zu 10 Monaten, Deupe und Kersten zu je 9 Monaten, Bilowsky, August Kracht  , Rummel und Escher zu je 1 Jahr Gefängnis, Pohle und Albert Kracht zu je 6 Monaten und Wolf zu 9 Monaten Gefängnis. Die Angeklagten Kirks und Möser   wurden mangels ausreichenden Beweises frei­gesprochen. Den in Haft befindlichen Angeklagten wurden je 2 Monate der erlittenen Untersuchungshaft als verbüßt angerechnet. Die Angeklagten Bildowsky, Nummel, Escher und Aug. Kracht sollen aus der Haft entlassen werden, sobald die von ihnen angebotene Kaution von je 5000 M. bei Gericht eingegangen ist. Die übrigen Angeklagten wurden ohne Stellung einer Kaution aus der Haft entlassen.

Soziales.

Arbeitern.

Die vom Beklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist am Dienstag vom Reichsgericht zurückgewiesen worden, womit das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig   als bestätigt gilt.

-

-

-

Einen Beitrag zu der Lehrerbefolbungsfrage Berbot von Beschäftigung von Arbeiterinnen unb jugendlichen lieferte eine Verhandlung, welche gestern die 1. Straffammer des Landgerichts III   beschäftigte. Wegen Unterschlagung bzw. Untreue Durch Bekanntmachung des Reichsfanglers bom 5. März 1902 war der Lehrer Franz Noad angeklagt. Der Angeklagte war in ist die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Ar- der Gemeinde Summt bei Französisch- Buchholz   als Gemeindeschul­beitern mit gewissen Arbeiten in Rohzuderfabriken, Buderraf- lehrer angestellt. Bulegt bezog er ein Gehalt von 100 m. pro finerien und Melaffeentzuckerungsanstalten bis zum 1. April 1912 Monat, während er früher erheblich geringere Bezüge hatte. Mit verboten. Der gestrige Reichsanzeiger teilt mit, daß der Bundes- diesen 100 M. mußte er noch seine bei ihm wohnhaften Eltern unter­stüßen. Die Folge war, daß er in Schulden geriet und schließlich rat auf Grund des§ 120 e der Gewerbeordnung den Inhalt der nicht mehr ein noch aus wußte. In dieser bedrängten Lage eignete Verordnung zu einem dauernden( ohne Zeitbeschränkung) ge- er sich aus der ihm unterstellten Schulspartasse nach und nach den macht hat. Betrag von 65 M. an. Ferner eignete er sich von den für eine Bete­ranenbeihilfe und für eine Sedanfeier gesammelten Beträgen eine größere Summe an. Die Unterschlagungen tamen bald zur Ent Der im Gerichtsbericht der Dienstagnummer unter der Ueber­Auf eine tieftraurige Eristenz laffen die Löhne schließen, dedung. Es ergab sich, daß N. insgesamt etwa 500 m. von den schrift Arbeitswilligenschub" erwähnte Arbeitswillige Fahr ist mit Vor Gericht dem Bücklerstraße 23 wohnhaften Tischler Richard Fahr nicht die in Lübeck   den Heimarbeiterinnen in der Wäschebranche gezahlt ihm anvertrauten Geldern für sich verbraucht hatte. werden. Für zehn Kissenbezüge mit Einfäßen, Falten und Senopf- war der Angeklagte in vollem Umfange geständig und behauptete, identisch. Dem Ersuchen des Obengenannten, dies mitzuteilen, löchern an denen eine Witwe fünf Tage gearbeitet hatte j daß ihn nur die Not zu diesem Schritte verleitet habe, durch den er kommen wir hiermit nach.

Bom Heimarbeiterelend.

-

Arbeitswilligenschuh.

H. Esders& Dyckhoff

Gertraudtenstraße 8. 9.

Petri- Kirche.

Herren- und Knaben- Kleidung

fertig und nach Maß.

Passende Weihnachtsgeschenke:

:: Anzüge:::: Ulster  

:: Paletots

:: Gehpelze::

Pelzjoppen

Schlafröcke

Morgenröcke

Hausjoppen

bu

Einzelne Hosen und Westen, Leder- Westen, Gesellschaftskleidung. Spezial- Abteilung im Parterre: Jünglings- und Knaben- Kleidung. Bewährte Qualitäten, Ia Verarbeitung, moderner gutpassender Schnitt.