Gerichts- Beitung.
Der
Soziale Leberlicht.
müssen. Auf die englische Burleste folgte eine Parodie auf von außen zugesehen, sie auch, alsdaun seien sie weiter gegangen,| Wilhelm Otto Sentbeil vor dem Schwurgericht des hiesigen Leoncavallo's Oper Bajazzi", die einaktige parodische Posse: hätten sich gelagert, er habe alsdann zwei Schüsse auf sich ab- Landgerichts I . Die Schloffer Julius Philipp und Reinhold Die Bajazzi", von den Hausdichtern des Adolf Ernst- Theaters, gegeben und sei bewußtlos geworden. Nach einiger Zeit sei er Wintler hatten sich im vorigen Jahre zur Anfertigung falschen ben Gebr. Jacobsohn, in Musik gesezt von dem Haus- wieder zu sich gekommen, seine Schwägerin habe auf ihm ge- Geldes zusammengethan. Philipp hatte im Hause Bischofstr. 8 Kapellmeister Franz Roth. Nach den vorausgegangenen Lach legen und ihn gebeten, fie ebenfalls zu erschießen. Hermann eine Werkstätte inne und richtete einen Edeil derselben, zu anstrengungen war das Publikum für weitere Eindrücke einfach ich bitte Dich blos um eine Kugel!" habe sie gebeten. Er habe welchem jedem Fremden der Zutritt streng verwehrt wurde, zur physisch unempfänglich geworden. Außerdem ist die Posse den Revolver von Neuem geladen und auf das Mädchen ge- Fabrikation her. Aus einer Metallmischung von Zinn, Kupfer, etwas gar zu harmlos und handlungsarm, so daß auch die paar schossen, ob einmal oder mehrere Male wisse er nicht, wie er Antimon und Zink wurden Zwei- und Einmarkstücke, sowie hübschen Kouplets und deren neckisch- koketter Vortrag durch Frl. überhaupt nicht wisse, was mit ihm vorgegangen sei, bis er im Fünfzig- Pfennigstücke hergestellt und durch fremde Personen Das Schwurgericht hatte die beiden Fälscher am Ida Schlüter und Frl. Bäcker der Parodie nicht zu einem Krankenhause wieder zum Bewußtsein tam. Als Zeugin war vertrieben. vollen Erfolge verhelfen konnten. Auch der voreilige Beifall, die Gattin des Angeklagten geladen, die aber auf Gerichts- 19. September v. J. des Münzverbrechens für schuldig be den ein humoristischer Hausfreund erzwingen wollte, erwies sich beschluß wegen des ausreichenden Geständnisses nicht vernommen funden und der Gerichtshof dieselben zu je zwei Jahren sechs hier als ebenso unwirksam, wie er bei„ Charley's Tante" über- wurde. Dagegen wurden vier bei den Atten befindliche Briefe Monaten Gefängniß verurtheilt. Philipp ärgerte sich darflüssig war. Die szenische Ausstattung war augengefällig und verlesen, in welchen das Paat Abschied genommen hat. Da war über, daß er eine so schwere Strafe erleide, der Angeklagte farbenprächtig wie immer im Adolf Ernst- Theater und dem heu- zunächst ein Bettel, den der Angeklagte beim Weggange zu Hause dagegen, der den Absatz der Faschstücke betrieben und allein den tigen Geiste von Oben entsprechend, sogar zugeknöpfter", als auf den Tisch gelegt hatte:„ Lebe wohl! Hermann." und Vortheil gehabt hatte, leer ausgehen sollte. Zwei Tage nach Das Stammpublikum es gewohnt ist. darunter stand der Name Emma". Die Zeizmann hat u. a. seiner Abführung erließ er daher aus dem Gefängnisse heraus geschrieben: Liebe Eltern und Geschwister! Es ist eine schwere eine Strafanzeige gegen den jezigen Angeklagten, welchen er beund doch so leichte Stunde! Wir haben uns heiß geliebt und schuldigte, die falschen Geldstücke verabredeter Maßen in uns bezwungen, bis es zum Aeußersten fam! Ich sterbe freiwillig und Verkehr gebracht zu haben. Die Verhandlung ergab trotz des gern!" Hampel hat außer an seine Frau an seine Kinder geschrieben: Zeugnens des Angeklagten die Richtigkeit dieser Beschuldigung, " Ich sage Euch meinen herzlichsten Dank für Alles, was Ihr an denn es wurde festgestellt, daß Senkbeil für die Unterbringung mir gethan!" Ich habe gerungen bis zum letzten Augenblick, von je 100 M. Provision erhalten sollte. Die Geschworenen aber ich fonnte nicht anders, ich muß Euch zu Waisen machen!" sprachen den Angeklagten schuldig und billigten ihm mildernde Gewerbegericht. Rammer 1. Vorsitzender: Assessor Den medizinischen Sachverständigen wurde die Frage vorgelegt, Umstände zu. Das Urtheil lautete auf 2 Monate Ge= Fürst. Der Schneider Mandelfow flagt gegen den Schneider ob sich der Angeklagte, nachdem er sich die Verlegungen beifängniß. meister Michaelis. Er verlangt unter folgender Begründung des Anspruchs 56 M. als Lohnentschädigung. Er sei am 20. Mai gebracht und während er auf die Beizmann schoß, in einem Zuvom Betlagten gekündigt worden, weil er nicht unterschreiben stande befunden habe, welcher die freie Willensbestimmung ausschloß. Die Aerzte hielten dies nicht für wahrscheinlich, die wollte, daß fortan die Kündigungsfrist ausgeschlossen sein solle. Möglichkeit aber nicht für absolut ausgeschlossen. Das Urtheil In der Woche vom 20. bis zum 27. have er bloß einen Rock des Gerichtshofes lautete dahin, daß der Angeklagte der vor= erhalten, den er nur bis zur Probe hätte machen können. Alle säzlichen Tödtung, und zwar mit Ueberlegung, Tage wäre er zum Meister gegangen und hätte nach Arbeit gefchuldig, daß er aber im Sinne des§ 216 des Strafgesezfragt. Er sei jedesmal beschimpit und nach Hause geschickt buchs durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen der Ge- Achtung, Glasschleifer! In der Glasschleiferei von worden. Am 27. hätte sich der Beklagte so grobe Beleidigungen tödteten zur Tödtung bestimmt worden." Der Gerichtshof habe C. Bruns, Simon u. Co., Schmidtstr. 26, ist ein Streit auszu Schulden kommen lassen, daß er, Kläger , nicht wieder zu ihm sich in dem vorliegenden Falle für kompetent erachtet und auf gebrochen. Grund hierzu ist die Weigerung der Fabrikanten zur gegangen sei; er hätte eine Schlägerei vermeiden wollen. Betlagte bestreitet die Behauptung des Klägers, daß er ihn drei Jahre Gefängniß erkannt. Der Staatsanwalt hatte Einführung der Lohnarbeit, welche seitens der Glasschleifer gewährend der einen Woche hätte beschäftigen fönnen; es sei fünf Jahre beantragt. Der Angeklagte erklärte, ſeine Strafe fordert wird an ſtelle der Akkordarbeit. Vor Zuzug wird also gewarnt. Der Bevollmächtigte feine Arbeit vorhanden gewesen.( Es war die Pfingstwoche). fofort antreten zu wollen, bat aber um die Erlaubniß, seine Am 27. Mai früh hätte er den Mandelkow aufgefordert, am Frau sprechen zu dürfen, die ihm anstandslos bewilligt wurde. Mittag wieder zu kommen, er bekomme aus einem Geschäft Durch ungenaue Beantwortung einer an ihn gerichteten einen Rock; der Kläger fei aber nicht erschienen. Der Frage hatte der Former Hermann 3epp sich einen unrechtBruder des Beklagten bestätigt diese Ausführungen. Die Schimpf- mäßigen Vermögensvortheil erworben und sich dadurch nach Achtung, Bilderrahmenmacher! Am 19. September findet worte, welche nach des Klägers Aussage sein Bruder diesem„ an Ansicht der Staatsanwaltschaft eines Betruges schuldig ge Prinzenjir. 106 bei Raetow eine Vereinsversammlung statt. Bei den Kopf geworfen" haben soll, will er nicht gehört haben, ob- macht. Im Dezember v. J. hatte Zepp vor dem Schöffengericht der wichtigen Tagesordnung ist vollzähliges Erscheinen der Mitgleich er sich im selben Raum befand wie jene. Er sei so emfig einen Termin wahrzunehmen. Nach Schluß der Verhandlung glieder erforderlich. Erster Punkt der Tagesordnung: Bericht der mit seiner Arbeit beschäftigt gewesen, daß er nur gemerkt hätte, begaben sich sämmtliche Zeugen nach der Kasse, um ihre Ge- gitationsfommission; 2. Berathung des Lohntarifs. Es ist undie Beiden zankten miteinander. Beuge beschwört seine Aussage. bühren in Empfang zu nehmen. Der betreffende Beamte fragte bedingte Pflicht eines jeden Witgliedes, die Versammlung zu beDer Beklagte wurde verurtheilt, an den Kläger 28. zu zahlen. fie der Reihe nach, wie hoch sich ihr Tagesverdienst belaufe, um suchen, damit eine gründliche und vollständig einwandsfreie BeDas Gericht ging davon aus, daß Michaelis, wenn es der Kläger Sarnach den Gebührensay berechnen zu können. Zepp gab seinen rathung des Tarifs stattfindet. Außerdem aber ist in Betracht Mandeltow verlangte, diesem für die Woche seinen Lohn zahlen Verdienst auf 5. M. an und erhielt darauf 2 Wt. 70 Pf. Ver- zu ziehen, daß ein Antrag betreffs Anschluß an den Verband mußte, in welcher er sich ihm fortwährend zur Verfügung stellte; fäumniß- und Fahrkosten. Später erfuhr die Behörde, daß des Holzarbeiters gestellt werden kann und deshalb eine volldaß Kläger teine Arbeit erhielt, weil teine da war, fomme nicht Bepp zu der fraglichen Zeit arbeitsunfähig war und Kranfengeld sählige Versammlung erforderlich ist, um übereilten Beschlüssen in Betracht. Mit seinem Anspruch für die zweite Woche müsse erhielt. Hätte er dies wahrheitsgemäß angegeben, so würde er entgegen zu treten. Näheres siehe Annonce. Kläger abgewiesen werden, weil er nach der Bekundung des anstatt 2,90 m. nur 90 Pi. erhalten haben. Der Justizfiskus Die Agitationstommission. Zeugen Michaelis die ihm angebotene Arbeit nicht ausführte. war somit um 2 M. geschädigt. Das Schöffengericht glaubte J. A.: Brandes. Für die vom Kläger behaupteten groben Beleidigungen dem Angeklagten, daß derselbe eine betrügerische Absicht nicht vom Ausschuß des hiesigen Gewerbegerichts war vom sei derselbe den Beweis schuldig geblieben; Der Beuge gehabt und sprach ihn frei. Der Staatsanwalt legte hiergegen föniglichen Polizeipräsidium ein Gutachten eingefordert über die habe unter feinem Gide erklärt, feines der Berufung ein. Er führte im gestrigen Termine vor der zweiten angeführten Schimpfworte gehört zu haben. So hätte angenom- Instanz aus, daß der Angeklagte, der schon früher als Beuge Einführung der Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung des men werden müssen, daß fein triftiger Grund vorhanden war, aufgetreten war, sich der von ihm begangenen Täuschung wohl$ 119a Absatz 2 und 3, daß der Lohn minderjähriger Ardie angebotene Arbeit am 27. auszuschlagen. Der Beklagte be- bewußt gewesen sei und beantragte 20 M. Geldstrafe. Der beiter nur mit Zustimmung der Eltern oder Vormünder an nahm sich nach der Urtheilsverki ndigung so, daß der Gerichtshof Gerichtshof fallte wiederum ein freisprechendes Urtheil, da dem diese ausgezahlt werden darf, und die Gewerbetreibenden den Eltern und Vormünder Mittheilungen über die Lohnbeträge ihm eine Ordnungsstrafe von 20 M. zudiktirte. Angeklagten eine betrügerische Absicht nicht nachzuweisen sei. machen müssen. Der Ausschuß beschloß einstimmig, daß für Rammer VI. Vorsitzender: Assessor Leo. Der Schlächter- Ein mit großer Frechheit ausgeführter Schankaften Berlin eine Nothwendigkeit für die Einführung dieser Bemeister Spanier hatte eines Abends den Schlächter Abraham ausgesperrt, weil dieser nach angestrengter Arbeit ohne seine Er. Diebstahl gelangte gestern zur Kenntniß der siebenten Straf- ftimmung nicht vorliegt. Es waren drei Personen, der laubniß ein Glas Bier trinken gegangen war. Um anderen fammer des Landgerichts I . Morgen wurde U. entlassen. Er flagte nun auf zahlung einer Lohnentschädigung mit der Begründung, ohne gefeßlichen Grund Der Beklagte machte allerlei Einwände, darunter als hauptsächlichsten den, der Kläger hätte unbefugt die Arbeit verlassen. Das Gericht fah darin fein unbefugtes Verlaffen der Arbeit im Sinne der Gewerbe- Ordnung, daß der Kläger des Abends nach 8 Uhr, wie festgestellt wurde, sich an einem Schoppen gütlich that. Er verurtheilte Herrn Spanier zur Er verurtheilte Herrn Spanier zur Bahlung der geforderten 18,50 M.
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Im Bürgerlichen Brauhaus in Dresden ist infolge vorSchloffer Max Schmidt, die unverehelichte Marie Träger gekommener Differenzen zwischen den Kapitalisten und den und der Buchbinder Ernst Schmiedecke, an dem Diebstahl gekommener Differenzen zwischen den Kapitalisten und den Brauerei- Arbeitern der Brauerei durch das, man kann erklären, betheiligt, der Lettgenannte als Anstifter. Der Uhrmacher Buhnert hatte vor seinem Laden, Oranienstraße 57, einen Schau- forrupte Benehmen der ersteren ein Klassenkampf ausgebrochen. fasten hängen, der Uhren und Schmucksachen zum Werthe von Die Dresdener Genossen haben nun die Sache der Brauerei 2000 m. enthielt. An einem April- Abende, als es anfing dunkel Arbeiter, nachdem dieselbe genau untersucht war, zu der ihrigen werden, zu hinein gemacht und den Boykott über die Brauerei so lange verhängt, zu welcher Zeit die Schaukästen Angeklagten den Diebstahl. Schmidt machte sich mit bloßem auch das freie Koalitionsrecht in Zukunft gewährt wird. Da genommen zu werden pflegen, begingen die beiden ersten bis die Brauerei- Arbeiter zu ihrem Recht gelangen und denselben Kopfe, als sei er der Besizer selbst oder ein Angestellter nun das Bürgerliche Brauhaus in Dresden auch hier in Berlin Mord und Selbstmordversuch. Ein fenfationelles Liebes- desselben, mit dem Kasten zu schaffen. Er löfte mittels einer und auch in Rottbus größere Niederlagen besitzt, machen wir die drama beschäftigte am Montag die zweite Straffammer des Feile die eiserne Krampe, in der der Kasten hing, von der Wand Genossen und zielbewußten Arbeiter darauf aufmerksam, auch hier Landgerichts II. Auf der Anklagebank saß der Diener Rein- los, hob denselben ab und trug ihn nach dem Hausflur. Hier den Brauerei- Urbeitern ihre Solidarität zu bekennen und so lange hold Hermann Hampel, welcher am Abend des 23. Mai d. J. wartete die Träger mit einem Zuch, der Kasten wurde ein- auch hier kein Bier von den Niederlagen des Bürgerlichen Brau ( dritten Pfingstfeiertag) auf dem Garnison - Kirchhose in der gehüllt und dann von beiden Angeklagten fortgetragen. Keiner hauses in Dresden zu trinken, bis die gerechte Sache der BrauereiHafenhaide seine Schwägerin, die 18 jährige Emma Beißmann ber vielen Vorübergehenden hatte in dem Verhalten des Schmidt Arbeiter von diesem anerkannt ist. Denn nur größtentheils durch erschoffen und alsdann auf sich selbst awei Revolverschüsse ab- etwas Berdächtiges gefunden. Der Uhrmacher hat von den ge- diese Niederlagen verkauft die Brauerei noch ihr Bier. Brauerverein der Provinz Brandenburg . gegeben hat. Hampel, der im Hause Kurfürstenstr. 35 wohnte stohleneu Sachen nichts zurückerhalten. Der Gerichtshof verP. Hilpert, Vorsitzender. und in glücklicher Ehe lebte, erhielt einige Zeit vor der That urtheilte Schmidt zu zwei Jahren, die Träger zu den Besuch seiner Schwägerin, der Schwester seiner Frau. Ob einem Jahre und Schmiedecke zu neun Monaten wohl er seine Frau liebte, entspann sich doch sehr bald ein Gefängniß. Liebesverhältniß zwischen ihm und der jungen Schwägerin. Die Gattin bemerkte dasselbe und verlangte, daß die Schwester am Gegen Frhen. von Hammerstein, Chefredakteur der„ Kreuz1. Juni die Wohnung verlassen sollte. Hampel befand sich in Beitung", hatte Herr Rudolf Mosse vom Berliner Tageblatt" einem Zustande schwerer seelischer Zerrissenheit, er wollte seiner die Privatflage wegen öffentlicher Beleidigung angestrengt. Der Frau nicht wehe thun, aber er konnte auch von seiner Schwägerin Kläger hatte lettere in einem in der„ Kreuz- Zeitung " enthaltenen nicht laffen. Diesem inneren Konflikt wollte er durch Selbstmord Artikel init der Ueberschrift: Wie man hohe Auflagen jabrizirt?" ein Ende machen. Am Morgen des 24. Mai fand man auf Geldstrafe von 1000 m. gegen den Beklagten fest. Die Straftammer setzte in der Berufungsinstanz eine Auf dessen dem Garnison Kirchhofe in der Hasenhaide scheinend todte Personen, einen jungen Mann und ein junges Revision hob heute der Straffenat des Kammergerichts das Mädchen. In dem ersteren wurde noch schwaches Leben entdeckt, Urtheil der Straftammer auf und erkannte auf Einstellung des weshalb er nach dem städtischen Krankenhause am Urban ge- Berfahrens, indem er die Strafverfolgung für verjährt erbracht wurde, während die Leiche des Mädchens nach dem achtete.
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zwei an
erblickt.
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von Thielen
Au alle Korkarbeiter und Arbeiterinnen Dentsche lands! Schon seit Jahren ist von verschiedenen Seiten der lebhafte Wunsch geäußert, für unseren Beruf eine Zentral- Organifation zu gründen. Mit dem Holzarbeiter Verband, der am 1. Juli d. J. in Kraft tritt, ist nun auch für uns eine Organiſation geschaffen, der wir uns anschließen können. Und somit tritt auch an die Arbeiter und Arbeiterinnen unserer Branche die Pflicht heran, dem Verband als Mitglieder beizutreten. Der Beitrag beträgt 15 Pf. für Männer und 5 Pf. für Frauen pro Woche. Es ist für unseren Beruf sehr nothwendig, daß gerade die Frauen in die Organisation Aufnahme finden. Unsere Betriebe gestalten sich immer mehr zur fabrikmäßigen Fabrikationsweise, infolge dessen die Frauen den Männern gegenüber als Lohndrücker auftreten. Vom Verband erhält jeder die Holzarbeiter- Zeitung" unentgeltlich. Auch gewährt der Verband Reise- Unterstützung fowie Rechtsschutz. Wir ersuchen hiermit die Kollegen, die be=
Obduktionshause fam. Bei Hampel wurden zwei Schußwunden Einen erbitterten Kampf mit der Eisenbahn- Behörde in der Magen- und Lebergegend konstatirt. Er hat bis in die führt der frühere Gutsbesitzer Julius Klingspor, welcher Nacht vom 29.- 30. Mai völlig bewußtlos gelegen, in einem gestern vor der ersten Straffammer des Landgerichts I stand. stehenden Fachvereine aufzulösen, da sie nur ein Scheindasein Zustande, welchen sich wie der behandelnde Arzt Dr. Schent Der Angeklagte ist Eigenthümer eines Gutes im Regierungs - führen. Wo es möglich, möchten wir Sektionen empfehlen und vor Gericht erklärte die Aerzte gar nicht erklären konnten bezirke Marienwerder gewesen, auf welches eine Hypothef in gedenten wir dadurch unsere Interessen besser zu vertreten. und der noch heute nicht erklärt ist, so daß man geneigt war, Höhe von 87 000 m. auf die Unterstützungs- und Pensionskasse Sollte die Sektionsbildung in einigen Orten unmöglich sein, fo diesen Zustand auf Simulation zurückzuführen. Der Patient lag der Beamten der Eisenbahn- Direktion Bromberg eingetragen mögen die Kollegen als einzelne Mitglieder beitreten. Kollegen völlig bewußtlos, ja anscheinend leblos. Er reagirte auf keinerlei war. Klingspor soll seinen Verpflichtungen nicht nachgefommen und Kolleginnen, zeigt, daß Ihr zum bewußten Proletariat geReizung, hatte keine Abführungen, Augen- Reflege waren taum sein, worauf der Ober- Regierungsrath Förster , als Dezernent in hört und schließt Euch alle, Mann für Mann, dem Holzarbeitervorhanden, am ersten Tage hat er noch einmal Waffer gefordert, dieser Sache, gegen ihn vorging. Klingspor behauptet, daß ihm Verbande an. alsdann hat er nichts mehr zu sich genommen. Aerztlicherseits Unrecht geschehen sei, seit Jahren kämpft er um sein vermeintDie Besheimer Kollegen. wurde kombinirt, daß der Kranke auch Gift genommen habe, bei liches Recht, aber in einer Weise, daß er bereits mehrmals wegen Auskunft in allen Fällen ertheilt der Hauptvorstand. genauer Untersuchung nach dieser Richtung fand sich kein An- Beleidigung, zulegt mit 6 Wochen Gefängniß, bestraft worden Adresse: Karl Klop, Stuttgart Heslach, Boblingerhalt für diese Annahme. Ebenso auffallend wie die bis- ist. Im verflossenen Frühjahre hat Klingspor wieder eine straße 127, I. herige Bewußtlosigkeit war das plöbliche Erwachen. In der Beschwerdeschrift über den Ober Regierungsrath Förster an Nacht zum 30. Mai hob ihm ein Wärter ein Augenlid in die die Eisenbahn- Direktion zu Bromberg und drei gleiche Die Achimer Tabakarbeiter erlaffen folgenden Aufruf Höhe, dabei schien der Patient zu erwachen und blieb von nun an die Tabafarbeiter und Zabafarbeiterinnen Deutschlands : Jm Schriftstücke den Eisenbahn- Minister an an völlig bei Bewußtsein. Seine anscheinend tödtlichen Vergerichtet. Er warf dem Herrn Förster Kontraktbruch, wissentlich Anschluß an eine hier stattgefundene Bersammlung, welche sich legungen heilten so schnell, daß er am 16. Juni aus dem falsche Anschuldigung, unwahrheit und Willkür vor und dies mit der Tabat- Fabrikatsteuer beschäftigte, wurde die Frage ers legungen heilten so schnell, daß er am 16. Juni aus Krankenhause entlassen werden konnte. Mädchens find bei der Obduktion zwei Schüsse in der Magen. Der Angeklagte erklärte im gestrigen Termine, daß er auch nicht arbeiterinnen- Kongreß tagen zu lassen, um gegen die geplante An der Leiche des bildete eine neue Anklage wegen verleumderischer Beleidigung. örtert, ob es nicht angebracht sei, während der nächsten Reichstags- Verhandlungen in Berlin einen Tabatarbeiter- und Tabaf gegend konstatirt worden, die den Tod herbeigeführt haben. Die ein Wort von den beanstandeten Behauptungen zurücknehmen Tabal- Fabrikatsteuer zu protestiren. Man ging von der Ueber Anklage lautete auf fahrlässige Tödtung. Der Angeklagte be- tönne. Durch die umfangreiche Beweisaufnahme wurde nur zu Tabak- Fabrifatsteuer zu protestiren. Man ging von der Ueberhauptete was der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Benkhoff gunsten des Angeklagten erwiesen, daß in einem Bericht des Beugung aus, daß die Einführung der gedachten Steuer die für sehr unwahrscheinlich und durch die Thatsachen widerlegt Beugen Förster eine unrichtigkeit enthalten war, die sich aber Gristenz der in der Tabakbranche beschäftigten Personen vollends hielt daß er aus Nahrungssorgen den Tod gesucht habe. Am auf eine falsche Information seitens eines anderen Beamten vernichten würde und daß deshalb alle Kraft aufgewandt werden 23. Mai habe er, um sich das Leben zu nehmen, einen Spazier- zurückführen ließ. Das Gericht nahm im Gegensatz zur Anklage- müsse, um das drohende Verhängniß abzuwehren. Jeder Ort, gang nach Tempelhof gemacht. Seine Schwägerin habe ihn be- behörde, deren Vertreter eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten in dem Tabalarbeiter sich befinden, müsse auf dem Kongresse vergleitet, unterwegs habe er dieser seine selbstmörderischen Ab- beantragte, zu gunsten des Angeklagten an, daß in feinem Falle treten sein. Zu dem Kongreß sind die parlamentarischen Verfichten mitgetheilt und nun habe sie ihm erklärt, sie tönne nicht eine verleumderische Beleidigung vorliege. Der Angeklagte wurde treter aller Parteien, aber auch die Vertreter der Regierung einohne ihn leben und wolle mit ihm in den Tod gehen. Alles Abreben habe nichts geholfen und da habe er denn zugegeben, des Strafgesetzbuchs zu drei Monaten Gefängniß ver- fann, daß selbst ein Minister eine Rundreise bei den„ großen Abreden habe nichts geholfen und da habe er denn zugegeben, dagegen wegen einfacher Beleidigung aus den§§ 185 und 186 auladen, umſomehr, als mit ziemlicher Sicherheit festgestellt werden daß sie mit ihm in einem Lokale in Tempelhof Abschiedel e Fabrikanten" unternommen hat, um sich über die Wirkungen der Eltern und Bekannte schrieb. Tabat- Fabrikatsteuer zu informiren. Es muß jenen Herren GeDann feien sie in Nichtung ach zach der Hafenhaide zurückgegangen. In Unter der Auflage der Theilnahme am Münz- legenheit gegeben werden, auch die Meinung der Arbeiter zu der Neuen Welt" sei Feuerwerk gewesen, viele Leute hätten verbrechen stand gestern der mehrfach vorbestrafte Maler hören. Deshalb, Kollegen, besprecht die aufgeworfene Frage.
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