kcichäusern Tegen Set KiMeabKeisunge» angefragt, mid sämtlicheVorstände haben die dringende Notwendigkeit eines zweiten Kinder-krankenhauses scharf betont. Die Deputation hat darauf vor weni-gen Wochen nochmals ihrerseits dem Magistrat die schleunigste Er-richtung eines solchen, und zwar möglichst im Osten, als tn einerkinderreichen Gegend empfohlen. Echo» in der Anleihe von 1904standen l'A Millionen für die Errichtung eines zweiten, Kinder-krankenhauses: das Geld ist aber für andere Zwecke in Anspruchgenommen worden, und in der neuen Anleihe steht nichts davon.Stadtrat Selberg: Der Beschlust von 1904 war ein Akt derFürsorge für die Zukunft. Die Summe ist aber zum Ausbau destitadialshstems XI verwendet worden. Seitdem hat die Stadt inmancher Beziehung für die Kinder Fürsorge getroffen: die Kinder-station zu R u m m e l s b u r g, die der Waisenverwaltung, um dieuns die ganze Welt beneidet, in der K ü r af f i e r str a ste; dasKaiser, und Kaiferin-Friedrich-Krankenhaus ist ausgebaut und hat»7 Betten mehr als vorher; ebenso sind Kinder in groster Anzahlim Virchow-Krankenhause untergebracht. In Charlottenburgsind Krankenhäuser entstanden, die Kinder aufnehmen. Das Kinder-krankenhaus, das 300 Betten enthalten sollte, ist notwendig aberfür einen großen Teil davon ist inzwischen doch Platz geschaffenworden. Die Abweisungszahlen geben kein klares Bild, weil dar-unter auch die sind, welche heute abgewiesen sind, aber morgen auf.genommen werden. Der Magistrat steht auf demselben Standpunktwie die Deputation. Ich werde mich bemühen, die Sache in die Wegezu leiten.Stadtv. Sachs(A. L.): ES wäre besser, wenn die Kinder aufdie bestehenden Krankenhäuser verteilt werden, da-mit man nicht ein Kind, das im Westen erkrankt, nach dem Ostenschleppen muß; das must gehen. Die Zahlen des Dr. Wehl ängstigenmich nicht. Das Krankenhaus, für Säuglinge ist etwas anderes;diese Anregung ist ernster Beachtung wert.Stadtv. Dr. Wehl: Nachdem der Vorredner hier öffentlich er-klärt hat, er sei durch meine Zahlen nicht beängstigt, bedauere ich,dervorheben zu müssen, daß er die Sache mehr vom Standpunkteiner gesättigten Existenz ansieht.(Unruhe.) Auch der Magistrathält ein Kinderkrankenhaus für notwendig, und nur Herr Sachsallein hat in der Deputation dagegen votiert. Die Aufstellung vonnoch mehr Kinderbetten in den Krankenhäusern ist nach den Er»klärungen sämtlicher Direktoren untunlich. Meine Zahlenstammen von der Amts stelle und dürften sich doch auf einegenaue Personalaufnahme gründen. Den chronischen Notstand» daßschwerkranke Kinder auch in epidemiefreien Zeiten abgewiesen werden, habe ich nochmals betonen müssen und wollen, und in dieserBeziehung bin ich mit der Erklärung des Magistratskommissarszufrieden.Die Vorlage wird genehmigt.Schluß der öffentlichen Sitzung 7 Uhr.Hus der Partei.Gemeindewahlerfollge in Bayern.In K e m p t e n im Algäu eroberten unsere Genossen bei der(ürmeinderatswahl zwei Mandate. Die Stimmenzahl derSozialdemokraten stieg von 900 auf 3026.— Die Gemeinderats-mahl in Kaufbeuren brachte unseren Genossen einen Sitzim Rathause, in dem die Sozialdemokratie bisher nicht der-lrete» war.Die zweite Wahlliste in Stuttgart.Von der bürgerlichen Presse war berichtet worden, daß zurGemeindewahl in Stuttgart von sozialdemokratischerSeite zwei Listen aufgestellt worden seien. Der offiziellen Partei«liste hätten die Revisionisten eine Liste gegenübergestellt, aus dersich ein Teil anderer Rainen befänden. Wir stellten schon fest, dostdie auf der zweiten Liste genannten Genossen, die sich auf deroffiziellen Parteiliste nicht befinden, erklären, dast ihnen von dergauzeu Sache gar nicht? bekannt sei. Nun kommt Licht in dasDunkel, Die Parteileitung de» Eozialdemokra«tischen Vereins Stuttgart hat festgestellt, dast der im„Schwäbischen Merkur" veröffentlichte zweite.SozialdemokratischeiZahlvorschlag" vom Buchdrucker Joh. Jos. Häfele und zweijüngeren Kollegen in einer dortigen Druckerei ohne Wissen derauf dem Vorschlag genannten Genossen zusammengestellt wordenist angeblich, um Westmeyer und Konsorten sowie den.Schwöb.Merkur� zu düpieren. Das Begleitschreiben an die.GöppingerVoll-zeitung" trügt eine gefälschte Unterschrift, ob auch das Begleit«schreiben an den„Schwäbischen Merkur", ist nicht festgestellt worden.Die drei Buchdrucker gehören der Parteiorganisation nicht an. ESsolle» nur vier EgeiNplare deS Wahlvorschlags hergestellt wordensein. Die Stuttgarter Parteileitung ersucht die Genossen, jedenVersuch, sie zur Aftaabe eines anderen Wahlvorschlags als den vonder Parteiversammwng beschlossenen zu veranlassen und dadurchdie Geschlossenheit und Disziplin der Parteigenossenschaft im Wahl«kämpf zu lockern, energisch zurückzuweisen und der Parteileitung so-fort Mitteilung von solchen parteischädigenden Quertreibereien zumachen._Eine Warnung.Der SozialdewokratischeVereinFrankfurt a.M.Schon längere Zeit versucht ein gewisser I. König in Gewerk-schafts- und Parteikreiscsi Unterstützung zu erhalten. Er gibt an.dost er in Paris verunglückt sei. der Prozest wegen Entschädigungzwar noch schwebe, aber sehr aussichtsvoll stehe. Er befinde sich nurmomentan ohne Mittel. Durch Aufzählung seiner Verdienste um dieArbeiterbeivegung versucht er, von den Genossen Geldmittel zu er-halte». König ist im Besitz eine« Empfehlungsschreibens in deutscherund französischer Sprache, das, wie nachstehendes Schreiben besagt.erschwindelt ist. Vom Arbeitersekretariat Saarbrücken wird unsnHmlich geschrieben:Bezugnehmend auf meinen Bnef vom 16. November 1911teile ich Ihnen böfl. mit. dast ich durch die Vermittelung der ge-iverkschaftlichen Landeszentrale in Paris seitens des französischenBauarbeiterverbandes Nachricht erhielt, dast König nur irrtümlicher-weise in den Besitz eines Empfehlungsschreibens deS Sekretärs derMaurersektton in Paris, Genossen Bachet. gelangen konnte. Königist in Pari» als ein Individuum bekannt, welches nur auf Kostender Organisationen lebt und dieselben ausbeutet.König ist ungefähr b0 Jahre alt. von schlanker Statur und hatduukelrotes Haar._______Mm der frauenbewegung,Die„Zeitschrift für Frauenstimmrecht" nimmt ihren großenMund manchmal ein wenig reichlich voll. Weniger dann, wenn eSsich darum handelt, festzustellen, daß ihre Anhängerinnen ihroberstes Prinzip, die Erringung des allgemeinen, gleichen, geheimenund direkten Wahlrechts für Mann und Frau, schmählichüber Bord geworfen haben, als wenn sie den Splitter im Augedes Nächsten entdeckt zu haben glaubt. Dann schlägt sie derartigtolpatschig ins Wasser, daß ihr die trüben Aeuglein überlaufen,und sie meint triumphierend, die ganze Welt sei blind geworden.So ging e? ihr auch in ihrer Nummer vom 1. Dezember, die dem„Äorwäris" eins auswischen— wollte.Bekanntlich brachten die amerikanischen, Zeitungen zuerst dieirrtümliche Mitteilung, daß daS Frauenwahlrecht in Kalifornienein Fiasko erlitten. In Form des Bedauerns konstatiertedas auch dev älteste und kräftigste deutsche Vertreter deS Krauen-ftimmrechts, der„Vorwärts", und zwar in seiner Nummer vom27, Oktober nach Einblick in die vorerwähnten amerikanischenBlätter. Schon 24 Stunden später, konnte der„Vorwärts" seinenLesern und Leserinnen gesperrt gedruckt die kalifornische Sieges-boischaft mitteilen und klärte den Sachverhalt auf.Wenn die Redaktion der„Zeitschrift Frauenstimmrecht" nichtdurch den eigenen Schlag ins Wasser total verblendet gewesen wäre,hätte sie die Nachricht des„Vorwärts" votn 23. Oktober schwerlichübersehen können. Außerdem aber sollte doch eigentlich geradeeiner Redaktton, die sich mit Wahlrechtsfragen beschäftigt, bekanntsein, wie oft bü Abstimmungen, an denen ein großer Landbezirkbeteiligt ist, zunächst falsche Berichte eingehen, und wie schwer undschwankend und zeitraubend die Feststellung des richtigen Wahl-ergebnisses ist. Und gerade der„Vorwärts" war es, der damalsdie Ausktärung brachte, daß die erst« Falschmeldung dadurch zu-stände gekonunen ivar, weil zunächst die Resultate der Abstimmungaus den großen Städten vorlagen, die ungünstig für das Frauen-stimmrecht waren, daß dann aber die später eingehenden Nachrichtenvom flachen Lande die große freudige Ueberraschung brachten, daßdie Fraucnstimmrechtsidec gesiegt habe. Das ist ein Vorkommnis,das— wie gesagt— bei Abstimmungen in Wahlbezirken mit starkerLandbevölkerung sich unendlich oft wiederholt. Es findet seine Er-ilärung in der Schwierigkeit, mit welcher in solchen Landstrichendie Uebermittelung der Abstimmungsresultate verbunden ist. DieRedaktion dev„Zeitschrift für Frauenstimmrecht", die doch der Ver-breiwng des Stimmrechts in weitere Kreise dienen will, brauchtanscheinend solche Dinge nicht zu wissen.Soziales.Mißwirtschaft in der Koblenzer Ortskrankenkasse.In diesen Tagen ist ein Prozeß zu Ende gegangen, der sicheines Lebensalters von 2Vä Jähren erfreute und der von demRendanten Werker der Coblenzer Ortskranlenkasse gegen diesegeführt wurde. Der Prozeß endete in letzter Instanz zugunstenWerkers. Die Vorgeschichte des Prozesses ist für die Art, wiedie Christen in twn Krankenkassen, in denen sie die Macht haben,wirtschaften, außerordentlich bezeichnend. Der Rendant Werkerwar bei der Coblenzer Ortskrankenkasse lebenslänglich angestellt.Sein Vertrag schrieb ihm ausdrücklich vor,„jegliche Wahlagitationzu unterlassen". Nachdem Werker zur Zufriedenheit der CoblenzerKassemnitglieder seinen Posten fast 10 Jahre versehen hatte, fandder christliche Vorstand mit der ihm eigenen Scharssinnigkeit einesTages heraus, daß der Werker doch Wahlagitation treibe. Manwar natürlich sofort mit christlichem Eifer hinter dem Verbrecherher, machte ihm hochnotpeinlich den Prozeß und entließ ihnkurzerhand.Werker war kein Mann, der sich die Behandlung gefallen ließ,er strengte gegen die Kasse den Prozeh an und gewann in allenInstanzen. Auch das Reichsgericht in Leipzig schloß sich den Ur-teilen der Vorinstanzen an, trotzdem die Herren Vorstandömit-glieder Radermacher und Schüler die Coblenzer Kasse in Leipzigin allerhöchsteigener Person vertreten hatten. Der Prozeß kosteteden Coblenzer Kassenmitgliedern zwischen S000 und 6000 M. Zudieser Summe kommt noch das Gehalt für Werker für die letzten2% Jahre. Außerdem muß W. wieder eingestellt werden. Die Ent-rüstung in den Kreisen der Versicherten ist in Coblenz um so größer,als der Vorstand den Prozeß angestrengt hat, ohne vorher dieMitglieder zu befragen. Das wird die„«chwarzen Krankenkassen«Praktiker" natürlich nicht abhalten, in Zukunft ein wachsamesAuge auf die sozialdemokratisch geleiteten Krankenkassen zu haben.S er icMs-Leitung.Der Fall Herrmann.jene bei den Moabiter Vorgängen durch bis jetzt unbekanntePolizeibeamte verübte grundlose Niedermetzelung einesruhigen,, an keiner Ausschreitung beteiligt gewesenen Mannes.ist immer noch nicht erledigt. Die Personen in Uniform,welche den bedauernswerten Arbeiter Herrmann nieder-säbelten, sind trotz angeblich eingehender Bemühungen derStaatsanwaltschaft immer noch nicht entdeckt. Weil dieMühlen der Staatsanwaltschaft in diesem Falle so unbegreif-lich langsam mahlen, darum kann die Witwe des widerrechtlichGetöteten nicht zu ihrem Recht, einet Rente fürsich und ihre Kinder kommen.Bekanntlich hat Frau Herrmann, vertreten durchden Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, beimLandgericht I eine Zivilklage eingereicht, um in erster Linieden Polizeifiskus, und falls die Klage gegen diesenkeinen Erfolg haben sollte, die Stadt Berlin zurZahlung einer Rente zu veranlassen. Mehrere Termine habenin dieser Angelegenheit bereits stattgefunden. Der letzte waram 5. August. Damals beschloß die Zivilkammer, das Ver-fahren bis zum 1. Dezember auszusetzen, in der Erwartung,bis dahin werde das Ermittelungsverfahren beendet sein,welches die Staatsanwaltschaft unter dem Druck der imMoabiter Prozeß festgestellten Tatsachen eingeleitet hatte, umden oder die unbekannten Mörder Herrmanns ausfindig zumachen.Gestern fand wieder ein Termin vor der Zivilkammerstatt. Wieder bekamen wir vom Richtertische zu hören, daßdie Ermittelungen der Staatsanwaltschaftimmer noch nicht abgeschlossen sind. Das Urteilvom Moabiter Strafprozeß genügt dem Zivilgericht nicht,um daraus festzustellen, ob es Herrmann war, der vonPolizeibeamten erschlagen worden ist. In dem Strafkammer-urteil ist zwar vom Niederschlagen eines Mannes aufmenschenleerer Straße die Rede, aber der Name des Mannesist nicht angegeben.— Rechtsanwalt Schumacher,der im Zivilprozeß den Polizeifiskus vertritt, b e st r i t t, daßder Getötete, von dem im Strafkammerurteil die Rede ist,Herrmann gewesen sei. Auch im gestrigen Termin beantragteRechtsanwalt Schumacher wieder die Aussetzung des Ver-fahrens, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittelungen gegen„Unbekannt" abgeschlossen habe. Die Staatsanwaltschaftwolle ja das Ermittelungsverfahren möglichst beschleunigen.Der Vertreter des Fiskus berief sich auf das Zeugnis derPastoren Dietrich und Wille von der Reformationskirche sowieeiner Frau Dunkel, welche bekunden sollen, daß in denMoabiter Tagen an der fraglichen Stelle mehrere Ver-wundungen von Straßenpassanten vorgekommen seien, alsonicht feststehe, daß der im StraskammerurteU erwähnte Nieder-geschlagene Herrmann gewesen sein müsse.Rechtsanwalt Nosenfeld berief sich, wie schonfrüher, auf das Zeugnis der auch im Moabiter Prozeßaufgetretenen Eheleute Jordan. Doch könne das Gericht schonheute aus Grund der Straskammerakten zu einem Urteilkommen. Was darin angegeben sei über einen Mann, derohne Veranlassung in menschenleerer Straße von Polizei-beamten niedergeschlagen wurde, beziehe sich tatsächlich aufHerrmann, denn kein anderer von den im Strafprozeß er-örterten Fällen sei so verlaufen wie der Fall Herrmann. Daßes sich nur um diesen handele, werde erforderlichen FallesLandgerichtsdirektor Lieber und die übrigett Mitglieder derdritten Strafkammer bezeugen. Auf den Abschluß des Er-mittelungsverfahrens gegen„Unbekannt" könne man nichtlänger warten. Der Polizeipräsident habe doch sehr weniggetan, um die Täter zu ermitteln, und wenn er wolle, könnedas Ermittelungsverfahren noch Jahrzehnte hingezogenwerden. Länger als ein Jahr sei es her, als Herrmann er-schlagen und seine Familie des Ernährers beraubt wurde.Die Witwe befinde sich in einer Notlage, die sie auf Grundder Zivilprozeßordnung berechtige, eine Beschleunigung ihresKlageverfahrens zu verlangen. Eine nochmalige Hinaus-schiebung dieses Prozesses würde mit einer Rechtsver«Weigerung gegenüber der Klägerin gleichbedeutend sein.Wenn die Staatsanwaltschaft versichere, sie wolle das Er-mittelungsverfahren möglichst beschleunigen, so sei daraufnichts zu geben, denn das sei schon von Anfangs an gesagtworden und doch sei noch nicht abzusehen, wann die Ermitte-lungen zu Ende kämen.Damit war die Verhandlung wieder einmal_ beendet.Einen Beschluß hat das Gericht in dergestrigen Sitzung nicht verkündet."«'Das Verfahren im Fall Herrmann beleuchtet blitzhell diepreußisch-deutschen Justizzustände noch greller,, als das seitJahren unerledigt gegen den Fürsten Eulenburg schwebendeMeineidsverfahren. Der alte Arbeiter Herrmann geht am27. September 1310 auf die menschenleere Straße, uin seinenSohn, der von der Schule kommen sollte, vor etwaigenSchäden zu bewahren. Er, der niemand etwas zu Leide getan,wird von zwei uniformierten Beamten mit Säbelhieben trak-tiert, niedergeschlagen und so malträtiert, daß er an denFolgen der polizeilichen Brutalitäten wenige Tage später imKrankenhause verstarb. Und bis heute kann die Polizei und,Staatsanwaltschaft die schuldigen Polizisten nicht ermitteln.hat sie noch nicht unter Anklage gestellt! Ja, dem Zivil-gericht, vor dem die arme Witwe ihr Recht sucht, wird in denArm gefallen. Ihm werden, dem Gesetz widersprechend, dieAkten nicht ausgehändigt. Das zeigt, wie abgrundtief ent-fernt von Gerechtigkeit das Verhalten von Polizei und Staats-anwaltschaft ist, wenn es sich um Rechte eines Arbeiters, seinerWitwe und Kinder handelt.Die Reichsregierung hatte den„Panther" nach Agadirentsendet, um Leben und Eigentum von 5 Deutschen zuschützen. Wann wird sie ein Armeekorps aufbieten, um dieStaatsanwaltschaft und Polizei zur Herausgabe der Akten,die preußischen Anklagebehörden zur Anklageerhebung gegendie am Tode Herrmanns Schuldigen zu zwingen und vondem Polizeipräsidium und seinem Präsidenten das Geld ein-zutreiben, auf das Herrmanns Witwe und Kinder seit längerals einem Jahre Anspruch haben?Ein ungetreuer Kasseubeamter.Unregelmäßigkeiten bei der Allgemeinen OrtskrankenkasseBerlin, die zum Teil durch ungenügende Kontrolle ermöglicht tvor-den sind, führten gestern den Rendanten Richard Weiße unter derAnklage der Unterschlagung vor das Schöffengericht Berlin-Mitte.Der Angeklagte, der seit mehreren Jahren bei der genannten Orts-krankenkasse tätig ist, war früher Vorstandsmitglied und ist späterRenpcmt geworden. AIS solcher hatte er die Gelder der Mitgliederin Empfang zu nehmen, die die Selbswersicherer in dem Kassen-räum der Ortskrankenkasse abzuliefern haben. Zur Kontrolle derKasse diente stüher eigentlich nur die Hebeliste, die ausschließlichnur dem Kontrollbeamten unterstehen sollte, an die aber, wie dieVerhandlung ergab, auch der Angeklagte zur Entlastung des Kon-irollbeamteu wiederholt herankam. Einige besondere Fälle er-regten nun den Verdacht, daß der Angeklagt« Gelder, die er inEmpfang genommen, nicht in das Kassabuch eintrug, sondern fürsich behielt und den Vorgang durch entsprechende Eintragungen indie Hebeliste zu verdunkeln wußte. Durch die Tätigkeit des vomMagistrat beauftragten Revisors, MagistratSsetretärS Quander,und eingehende Nachprüfungen deS Kassenvorstande» konnten 1011Fälle festgestellt werden, bei denen solche Unregelmäßigkeiten vor-gekommen sind. Diese Fälle liegen biS zum Jahre 1909 zurückund umfassen Summen im Gesamtbetrage von 3500 M., die der»Angeklagte unterschlagen haben soll. Der Schreibsachverständig«Rcchnungsrat Drogolin hat festgestellt, daß in der Hebeliste zahl«reiche Eintragungen von der Hand des Angeklagten herrührten.Der Angeklagte bestritt entschiebeo, irgendwelche strafbare Hand«lungen vorgenommen zu haben; nach seiner Behauptung sei er anTagen, wo sich manchmal Hunderte von Personen an den Kassen-schalter herandrängten, unglaublich überlastet gewesen, außerdemhabe in der ganzen Verwaltung eine derartige Unordnung gc»herrscht, daß ihm keinerlei Schuld an den Unstimmigkeiten in derKasse zugemessen werden könne. Der Kontrollbeamte sei oft erstganz verspätet zum Dienst gekommen, er habe diesen auch verschic-deutlich entlasten müssen, kurz, es habe eine ziemliche Unordnunggeherrscht. Er habe keinerlei Gelder veruntreut; daS PluS. welchessich hin und wieder in seiner Kasse ergab, habe er dazu verwendet,das Manko, welches sich mehrfach zeigte, zu decken.— Der AmtS-anwalt vermochte auf Grund der Beweisaufnahme dieser Dar-stellung nicht zu folgen, er hielt die Unterschlagungen für festgc-stellt und beantragte 6 Monate Gefängnis.— Das Gericht kam zurVerurteilung des Angeklagten. Wie der Borsitzende in der Bc-gründung des Urteils hervorhob, ist durch die Beweisaufnahme un-zweifelhaft erwiesen, daß die Kontrollverhältnifle nicht solche waren»wie man sie bei solchem Institut wünschen und verlangen muß.und daß der Angeklagte Befugnisse ausgeübt hat, die er nicht aus-üben durfte, wenn nicht jede Kontrolle illusorisch werden sollte.Die einzige Kontrolle bestand in der Hebeliste und es mußte demAngeklagten unmöglich gemacht werden, an die Hebeliste heranzu-kommen. In Wirklichkeit war aber das Gegenteil der Fall undder Kontrolleur brachte dem Angeklagten zu großes Vertrauen ent-gegen. Zuzugeben ist, daß der Angeklagte außerordentlich viel zutun hatte, er erhielt aber vierteljährliche Mankogelder in Höhe von45 M. und es spricht gegen ihn, daß er nicht ein einziges Mal vondem Vorhandensein eines PluS in der Kasse Anzeige gemacht hat.Erschwerend für den Angeklagten fällt inS Gewicht, daß er sicheines fortgesetzten groben Vertrauensbruches schuldig gemacht hatund eS sich um ein gemeinnütziges Institut handelt, wo viele kleineLeute ihre Spargroschen abgeben. Andererseits hat das Gerichterwogen, daß für den Angeklagten eine außerordentlich große Ver-führung vorlag und man ihm seine Verfehlungen sehr leicht ge-macht hat. Der Vorstand hätte unbedingt verhindern müssen, daßder Angeklagte sich auch die Befugnisse des Kontrolleurs anmaßteund sich an die Hebeliste heranmachte. Das Urteil lautete auf4 Monate Gefängnis._Der zweite Prozeß wegen der Futterdiebstähle auf dem Zentral-Biebhof,bei welchen eS sich nach der Behauptung der Anklage um Futter-mittel im Werte von zirka 60 000 M. handeln soll, beschäftigtegestern unter Borsitz des Landfierichtsrats BrieSkorn die 10. Strafkammer des Landgerichts l. Wegen fortgesetzten Diesstahls warendie Obertreiber Paul Heinrich und Otto Heinrich angeklagt, wäh-rend sich die Treiber Otto Lichtenstein, Konrad Glück und HermannHeinrich wegen Beihilfe zu verantworten hatten. Die Angeklagtenwurden beschuldigt, der Stadt Berlin gehörige Futtermittelrestedie ordnungsmäßig hätten abgeliefert werden müssen, für sich bo-halten und in ihrem Interesse verwendet zu haben.— Da dieStrafkammer vorher eine sehr umfangreiche Strafsache zu verhau-dein hatte, die sich wider Erwarten bis in die späten Nachmittags-stunden hinzog, beschloß das Gericht, die Sache wegen ArbeitSüber-Häufung abzusetzen und auf unbestimmte Zeit zu vertragen. DasGericht beschloß, die Angeklagten gegen Stellung einer Kaution vonje 3699 M. aus der Haft zu entlassen.Heilmittel und Polizeiagente».Vor dem Schöffengericht Charlottenburg(20. Abteilung) hattesich der Inhaber der Firma Dr. Michaelis u. Comp., Herr Ditte,wegen Uebertretung des§ 1 der Verordnung von 1901 zu verant-Worten, noch der Heil- und Arzneimittel nur in dm Apotheken feil-gehalten werde» dürfe»