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kcichäusern Tegen Set KiMeabKeisunge» angefragt, mid sämtliche Vorstände haben die dringende Notwendigkeit eines zweiten Kinder- krankenhauses scharf betont. Die Deputation hat darauf vor weni- gen Wochen nochmals ihrerseits dem Magistrat die schleunigste Er- richtung eines solchen, und zwar möglichst im Osten, als tn einer kinderreichen Gegend empfohlen. Echo» in der Anleihe von 1904 standen l'A Millionen für die Errichtung eines zweiten, Kinder- krankenhauses: das Geld ist aber für andere Zwecke in Anspruch genommen worden, und in der neuen Anleihe steht nichts davon. Stadtrat Selberg: Der Beschlust von 1904 war ein Akt der Fürsorge für die Zukunft. Die Summe ist aber zum Ausbau des titadialshstems XI verwendet worden. Seitdem hat die Stadt in mancher Beziehung für die Kinder Fürsorge getroffen: die Kinder- station zu R u m m e l s b u r g, die der Waisenverwaltung, um die uns die ganze Welt beneidet, in der K ü r af f i e r str a ste; das Kaiser, und Kaiferin-Friedrich-Krankenhaus ist ausgebaut und hat »7 Betten mehr als vorher; ebenso sind Kinder in groster Anzahl im Virchow-Krankenhause untergebracht. In Charlottenburg  sind Krankenhäuser entstanden, die Kinder aufnehmen. Das Kinder- krankenhaus, das 300 Betten enthalten sollte, ist notwendig aber für einen großen Teil davon ist inzwischen doch Platz geschaffen worden. Die Abweisungszahlen geben kein klares Bild, weil dar- unter auch die sind, welche heute abgewiesen sind, aber morgen auf. genommen werden. Der Magistrat steht auf demselben Standpunkt wie die Deputation. Ich werde mich bemühen, die Sache in die Wege zu leiten. Stadtv. Sachs(A. L.): ES wäre besser, wenn die Kinder auf die bestehenden Krankenhäuser verteilt werden, da- mit man nicht ein Kind, das im Westen erkrankt, nach dem Osten schleppen muß; das must gehen. Die Zahlen des Dr. Wehl ängstigen mich nicht. Das Krankenhaus, für Säuglinge ist etwas anderes; diese Anregung ist ernster Beachtung wert. Stadtv. Dr. Wehl: Nachdem der Vorredner hier öffentlich er- klärt hat, er sei durch meine Zahlen nicht beängstigt, bedauere ich, dervorheben zu müssen, daß er die Sache mehr vom Standpunkt einer gesättigten Existenz ansieht.(Unruhe.) Auch der Magistrat hält ein Kinderkrankenhaus für notwendig, und nur Herr Sachs allein hat in der Deputation dagegen votiert. Die Aufstellung von noch mehr Kinderbetten in den Krankenhäusern ist nach den Er» klärungen sämtlicher Direktoren untunlich. Meine Zahlen stammen von der Amts stelle und dürften sich doch auf eine genaue Personalaufnahme gründen. Den chronischen Notstand» daß schwerkranke Kinder auch in epidemiefreien Zeiten abgewiesen wer­den, habe ich nochmals betonen müssen und wollen, und in dieser Beziehung bin ich mit der Erklärung des Magistratskommissars zufrieden. Die Vorlage wird genehmigt. Schluß der öffentlichen Sitzung 7 Uhr. Hus der Partei. Gemeindewahlerfollge in Bayern  . In K e m p t e n im Algäu eroberten unsere Genossen bei der (ürmeinderatswahl zwei Mandate. Die Stimmenzahl der Sozialdemokraten stieg von 900 auf 3026. Die Gemeinderats- mahl in Kaufbeuren   brachte unseren Genossen einen Sitz im Rathause, in dem die Sozialdemokratie bisher nicht der- lrete» war. Die zweite Wahlliste in Stuttgart  . Von der bürgerlichen Presse war berichtet worden, daß zur Gemeindewahl in Stuttgart   von sozialdemokratischer Seite zwei Listen aufgestellt worden seien. Der offiziellen Partei« liste hätten die Revisionisten eine Liste gegenübergestellt, aus der sich ein Teil anderer Rainen befänden. Wir stellten schon fest, dost die auf der zweiten Liste genannten Genossen, die sich auf der offiziellen Parteiliste nicht befinden, erklären, dast ihnen von der gauzeu Sache gar nicht? bekannt sei. Nun kommt Licht in das Dunkel, Die Parteileitung de» Eozialdemokra« tischen Vereins Stuttgart   hat festgestellt, dast der im Schwäbischen Merkur" veröffentlichte zweite.Sozialdemokratische iZahlvorschlag" vom Buchdrucker Joh. Jos. Häfele und zwei jüngeren Kollegen in einer dortigen Druckerei ohne Wissen der auf dem Vorschlag genannten Genossen zusammengestellt worden ist angeblich, um Westmeyer und Konsorten sowie den.Schwöb. Merkur�   zu düpieren. Das Begleitschreiben an die.Göppinger Voll-zeitung" trügt eine gefälschte Unterschrift, ob auch das Begleit« schreiben an denSchwäbischen Merkur", ist nicht festgestellt worden. Die drei Buchdrucker gehören der Parteiorganisation nicht an. ES solle» nur vier EgeiNplare deS Wahlvorschlags hergestellt worden sein. Die Stuttgarter   Parteileitung ersucht die Genossen, jeden Versuch, sie zur Aftaabe eines anderen Wahlvorschlags als den von der Parteiversammwng beschlossenen zu veranlassen und dadurch die Geschlossenheit und Disziplin der Parteigenossenschaft im Wahl« kämpf zu lockern, energisch zurückzuweisen und der Parteileitung so- fort Mitteilung von solchen parteischädigenden Quertreibereien zu machen._ Eine Warnung. Der SozialdewokratischeVereinFrankfurt a.M. Schon längere Zeit versucht ein gewisser I. König in Gewerk- schafts- und Parteikreiscsi Unterstützung zu erhalten. Er gibt an. dost er in Paris   verunglückt sei. der Prozest wegen Entschädigung zwar noch schwebe, aber sehr aussichtsvoll stehe. Er befinde sich nur momentan ohne Mittel. Durch Aufzählung seiner Verdienste um die Arbeiterbeivegung versucht er, von den Genossen Geldmittel zu er- halte». König ist im Besitz eine« Empfehlungsschreibens in deutscher und französischer Sprache, das, wie nachstehendes Schreiben besagt. erschwindelt ist. Vom Arbeitersekretariat Saarbrücken   wird uns nHmlich geschrieben: Bezugnehmend auf meinen Bnef vom 16. November 1911 teile ich Ihnen böfl. mit. dast ich durch die Vermittelung der ge- iverkschaftlichen Landeszentrale in Paris   seitens des französischen  Bauarbeiterverbandes Nachricht erhielt, dast König nur irrtümlicher- weise in den Besitz eines Empfehlungsschreibens deS Sekretärs der Maurersektton in Paris  , Genossen Bachet. gelangen konnte. König ist in Pari» als ein Individuum bekannt, welches nur auf Kosten der Organisationen lebt und dieselben ausbeutet. König ist ungefähr b0 Jahre alt. von schlanker Statur und hat duukelrotes Haar._______ Mm der frauenbewegung, DieZeitschrift für Frauenstimmrecht" nimmt ihren großen Mund manchmal ein wenig reichlich voll. Weniger dann, wenn eS sich darum handelt, festzustellen, daß ihre Anhängerinnen ihr oberstes Prinzip, die Erringung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts für Mann und Frau, schmählich über Bord geworfen haben, als wenn sie den Splitter im Auge des Nächsten entdeckt zu haben glaubt. Dann schlägt sie derartig tolpatschig ins Wasser, daß ihr die trüben Aeuglein überlaufen, und sie meint triumphierend, die ganze Welt sei blind geworden. So ging e? ihr auch in ihrer Nummer vom 1. Dezember, die dem Äorwäris" eins auswischen wollte. Bekanntlich brachten die amerikanischen, Zeitungen zuerst die irrtümliche Mitteilung, daß daS Frauenwahlrecht in Kalifornien  ein Fiasko erlitten. In Form des Bedauerns konstatierte das auch dev älteste und kräftigste deutsche Vertreter deS Krauen- ftimmrechts, derVorwärts", und zwar in seiner Nummer vom 27, Oktober nach Einblick in die vorerwähnten amerikanischen Blätter. Schon 24 Stunden später, konnte derVorwärts" seinen Lesern und Leserinnen gesperrt gedruckt die kalifornische Sieges- boischaft mitteilen und klärte den Sachverhalt auf. Wenn die Redaktion derZeitschrift Frauenstimmrecht" nicht durch den eigenen Schlag ins Wasser total verblendet gewesen wäre, hätte sie die Nachricht desVorwärts" votn 23. Oktober schwerlich übersehen können. Außerdem aber sollte doch eigentlich gerade einer Redaktton, die sich mit Wahlrechtsfragen beschäftigt, bekannt sein, wie oft Abstimmungen, an denen ein großer Landbezirk beteiligt ist, zunächst falsche Berichte eingehen, und wie schwer und schwankend und zeitraubend die Feststellung des richtigen Wahl- ergebnisses ist. Und gerade derVorwärts" war es, der damals die Ausktärung brachte, daß die erst« Falschmeldung dadurch zu- stände gekonunen ivar, weil zunächst die Resultate der Abstimmung aus den großen Städten vorlagen, die ungünstig für das Frauen- stimmrecht waren, daß dann aber die später eingehenden Nachrichten vom flachen Lande die große freudige Ueberraschung brachten, daß die Fraucnstimmrechtsidec gesiegt habe. Das ist ein Vorkommnis, das wie gesagt bei Abstimmungen in Wahlbezirken mit starker Landbevölkerung sich unendlich oft wiederholt. Es findet seine Er- ilärung in der Schwierigkeit, mit welcher in solchen Landstrichen die Uebermittelung der Abstimmungsresultate verbunden ist. Die Redaktion devZeitschrift für Frauenstimmrecht", die doch der Ver- breiwng des Stimmrechts in weitere Kreise dienen will, braucht anscheinend solche Dinge nicht zu wissen. Soziales. Mißwirtschaft in der Koblenzer Ortskrankenkasse. In diesen Tagen ist ein Prozeß zu Ende gegangen, der sich eines Lebensalters von 2Vä Jähren erfreute und der von dem Rendanten Werker der Coblenzer Ortskranlenkasse gegen diese geführt wurde. Der Prozeß endete in letzter Instanz zugunsten Werkers. Die Vorgeschichte des Prozesses ist für die Art, wie die Christen in twn Krankenkassen, in denen sie die Macht haben, wirtschaften, außerordentlich bezeichnend. Der Rendant Werker war bei der Coblenzer Ortskrankenkasse lebenslänglich angestellt. Sein Vertrag schrieb ihm ausdrücklich vor,jegliche Wahlagitation zu unterlassen". Nachdem Werker zur Zufriedenheit der Coblenzer Kassemnitglieder seinen Posten fast 10 Jahre versehen hatte, fand der christliche Vorstand mit der ihm eigenen Scharssinnigkeit eines Tages heraus, daß der Werker doch Wahlagitation treibe. Man war natürlich sofort mit christlichem Eifer hinter dem Verbrecher her, machte ihm hochnotpeinlich den Prozeß und entließ ihn kurzerhand. Werker war kein Mann, der sich die Behandlung gefallen ließ, er strengte gegen die Kasse den Prozeh an und gewann in allen Instanzen. Auch das Reichsgericht in Leipzig   schloß sich den Ur- teilen der Vorinstanzen an, trotzdem die Herren Vorstandömit- glieder Radermacher und Schüler die Coblenzer Kasse in Leipzig  in allerhöchsteigener Person vertreten hatten. Der Prozeß kostete den Coblenzer Kassenmitgliedern zwischen S000 und 6000 M. Zu dieser Summe kommt noch das Gehalt für Werker für die letzten 2% Jahre. Außerdem muß W. wieder eingestellt werden. Die Ent- rüstung in den Kreisen der Versicherten ist in Coblenz   um so größer, als der Vorstand den Prozeß angestrengt hat, ohne vorher die Mitglieder zu befragen. Das wird die«chwarzen Krankenkassen« Praktiker" natürlich nicht abhalten, in Zukunft ein wachsames Auge auf die sozialdemokratisch geleiteten Krankenkassen zu haben. S er icMs-Leitung. Der Fall Herrmann. jene bei den Moabiter Vorgängen durch bis jetzt unbekannte Polizeibeamte verübte grundlose Niedermetzelung eines ruhigen,, an keiner Ausschreitung beteiligt gewesenen Mannes. ist immer noch nicht erledigt. Die Personen in Uniform, welche den bedauernswerten Arbeiter Herrmann nieder- säbelten, sind trotz angeblich eingehender Bemühungen der Staatsanwaltschaft immer noch nicht entdeckt. Weil die Mühlen der Staatsanwaltschaft in diesem Falle so unbegreif- lich langsam mahlen, darum kann die Witwe des widerrechtlich Getöteten nicht zu ihrem Recht, einet Rente für sich und ihre Kinder kommen. Bekanntlich hat Frau Herrmann, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, beim Landgericht I eine Zivilklage eingereicht, um in erster Linie den Polizeifiskus, und falls die Klage gegen diesen keinen Erfolg haben sollte, die Stadt Berlin   zur Zahlung einer Rente zu veranlassen. Mehrere Termine haben in dieser Angelegenheit bereits stattgefunden. Der letzte war am 5. August. Damals beschloß die Zivilkammer, das Ver- fahren bis zum 1. Dezember auszusetzen, in der Erwartung, bis dahin werde das Ermittelungsverfahren beendet sein, welches die Staatsanwaltschaft unter dem Druck der im Moabiter Prozeß festgestellten Tatsachen eingeleitet hatte, um den oder die unbekannten Mörder Herrmanns ausfindig zu machen. Gestern fand wieder ein Termin vor der Zivilkammer statt. Wieder bekamen wir vom Richtertische zu hören, daß die Ermittelungen der Staatsanwaltschaft immer noch nicht abgeschlossen sind. Das Urteil vom Moabiter Strafprozeß genügt dem Zivilgericht nicht, um daraus festzustellen, ob es Herrmann war, der von Polizeibeamten erschlagen worden ist. In dem Strafkammer- urteil ist zwar vom Niederschlagen eines Mannes auf menschenleerer Straße die Rede, aber der Name des Mannes ist nicht angegeben. Rechtsanwalt Schumacher, der im Zivilprozeß den Polizeifiskus vertritt, b e st r i t t, daß der Getötete, von dem im Strafkammerurteil die Rede ist, Herrmann gewesen sei. Auch im gestrigen Termin beantragte Rechtsanwalt Schumacher wieder die Aussetzung des Ver- fahrens, bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittelungen gegen Unbekannt" abgeschlossen habe. Die Staatsanwaltschaft wolle ja das Ermittelungsverfahren möglichst beschleunigen. Der Vertreter des Fiskus berief sich auf das Zeugnis der Pastoren Dietrich und Wille von der Reformationskirche sowie einer Frau Dunkel, welche bekunden sollen, daß in den Moabiter Tagen an der fraglichen Stelle mehrere Ver- wundungen von Straßenpassanten vorgekommen seien, also nicht feststehe, daß der im StraskammerurteU erwähnte Nieder- geschlagene Herrmann gewesen sein müsse. Rechtsanwalt Nosenfeld berief sich, wie schon früher, auf das Zeugnis der auch im Moabiter Prozeß aufgetretenen Eheleute Jordan. Doch könne das Gericht schon heute aus Grund der Straskammerakten zu einem Urteil kommen. Was darin angegeben sei über einen Mann, der ohne Veranlassung in menschenleerer Straße von Polizei- beamten niedergeschlagen wurde, beziehe sich tatsächlich auf Herrmann, denn kein anderer von den im Strafprozeß er- örterten Fällen sei so verlaufen wie der Fall Herrmann. Daß es sich nur um diesen handele, werde erforderlichen Falles Landgerichtsdirektor Lieber und die übrigett Mitglieder der dritten Strafkammer bezeugen. Auf den Abschluß des Er- mittelungsverfahrens gegenUnbekannt" könne man nicht länger warten. Der Polizeipräsident habe doch sehr wenig getan, um die Täter zu ermitteln, und wenn er wolle, könne das Ermittelungsverfahren noch Jahrzehnte hingezogen werden. Länger als ein Jahr sei es her, als Herrmann er- schlagen und seine Familie des Ernährers beraubt wurde. Die Witwe befinde sich in einer Notlage, die sie auf Grund der Zivilprozeßordnung berechtige, eine Beschleunigung ihres Klageverfahrens zu verlangen. Eine nochmalige Hinaus- schiebung dieses Prozesses würde mit einer Rechtsver« Weigerung gegenüber der Klägerin gleichbedeutend sein. Wenn die Staatsanwaltschaft versichere, sie wolle das Er- mittelungsverfahren möglichst beschleunigen, so sei darauf nichts zu geben, denn das sei schon von Anfangs an gesagt worden und doch sei noch nicht abzusehen, wann die Ermitte- lungen zu Ende kämen. Damit war die Verhandlung wieder einmal_ beendet. Einen Beschluß hat das Gericht in der gestrigen Sitzung nicht verkündet. "«' Das Verfahren im Fall Herrmann beleuchtet blitzhell die preußisch-deutschen Justizzustände noch greller,, als das seit Jahren unerledigt gegen den Fürsten Eulenburg schwebende Meineidsverfahren. Der alte Arbeiter Herrmann geht am 27. September 1310 auf die menschenleere Straße, uin seinen Sohn, der von der Schule kommen sollte, vor etwaigen Schäden zu bewahren. Er, der niemand etwas zu Leide getan, wird von zwei uniformierten Beamten mit Säbelhieben trak- tiert, niedergeschlagen und so malträtiert, daß er an den Folgen der polizeilichen Brutalitäten wenige Tage später im Krankenhause verstarb. Und bis heute kann die Polizei und, Staatsanwaltschaft die schuldigen Polizisten nicht ermitteln. hat sie noch nicht unter Anklage gestellt! Ja, dem Zivil- gericht, vor dem die arme Witwe ihr Recht sucht, wird in den Arm gefallen. Ihm werden, dem Gesetz widersprechend, die Akten nicht ausgehändigt. Das zeigt, wie abgrundtief ent- fernt von Gerechtigkeit das Verhalten von Polizei und Staats- anwaltschaft ist, wenn es sich um Rechte eines Arbeiters, seiner Witwe und Kinder handelt. Die Reichsregierung hatte denPanther" nach Agadir  entsendet, um Leben und Eigentum von 5 Deutschen   zu schützen. Wann wird sie ein Armeekorps aufbieten, um die Staatsanwaltschaft und Polizei zur Herausgabe der Akten, die preußischen Anklagebehörden zur Anklageerhebung gegen die am Tode Herrmanns Schuldigen zu zwingen und von dem Polizeipräsidium und seinem Präsidenten das Geld ein- zutreiben, auf das Herrmanns Witwe und Kinder seit länger als einem Jahre Anspruch haben? Ein ungetreuer Kasseubeamter. Unregelmäßigkeiten bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin, die zum Teil durch ungenügende Kontrolle ermöglicht tvor  - den sind, führten gestern den Rendanten Richard Weiße unter der Anklage der Unterschlagung vor das Schöffengericht Berlin-Mitte. Der Angeklagte, der seit mehreren Jahren bei der genannten Orts- krankenkasse tätig ist, war früher Vorstandsmitglied und ist später Renpcmt geworden. AIS   solcher hatte er die Gelder der Mitglieder in Empfang zu nehmen, die die Selbswersicherer in dem Kassen- räum der Ortskrankenkasse abzuliefern haben. Zur Kontrolle der Kasse diente stüher eigentlich nur die Hebeliste, die ausschließlich nur dem Kontrollbeamten unterstehen sollte, an die aber, wie die Verhandlung ergab, auch der Angeklagte zur Entlastung des Kon- irollbeamteu wiederholt herankam. Einige besondere Fälle er- regten nun den Verdacht, daß der Angeklagt« Gelder, die er in Empfang genommen, nicht in das Kassabuch eintrug, sondern für sich behielt und den Vorgang durch entsprechende Eintragungen in die Hebeliste zu verdunkeln wußte. Durch die Tätigkeit des vom Magistrat beauftragten Revisors, MagistratSsetretärS Quander, und eingehende Nachprüfungen deS Kassenvorstande» konnten 1011 Fälle festgestellt werden, bei denen solche Unregelmäßigkeiten vor- gekommen sind. Diese Fälle liegen biS zum Jahre 1909 zurück und umfassen Summen im Gesamtbetrage von 3500 M., die der» Angeklagte unterschlagen haben soll. Der Schreibsachverständig« Rcchnungsrat Drogolin hat festgestellt, daß in der Hebeliste zahl« reiche Eintragungen von der Hand des Angeklagten herrührten. Der Angeklagte bestritt entschiebeo, irgendwelche strafbare Hand« lungen vorgenommen zu haben; nach seiner Behauptung sei er an Tagen, wo sich manchmal Hunderte von Personen an den Kassen- schalter herandrängten, unglaublich überlastet gewesen, außerdem habe in der ganzen Verwaltung eine derartige Unordnung gc» herrscht, daß ihm keinerlei Schuld an den Unstimmigkeiten in der Kasse zugemessen werden könne. Der Kontrollbeamte sei oft erst ganz verspätet zum Dienst gekommen, er habe diesen auch verschic- deutlich entlasten müssen, kurz, es habe eine ziemliche Unordnung geherrscht. Er habe keinerlei Gelder veruntreut; daS PluS. welches sich hin und wieder in seiner Kasse ergab, habe er dazu verwendet, das Manko, welches sich mehrfach zeigte, zu decken. Der AmtS- anwalt vermochte auf Grund der Beweisaufnahme dieser Dar- stellung nicht zu folgen, er hielt die Unterschlagungen für festgc- stellt und beantragte 6 Monate Gefängnis.   Das Gericht kam zur Verurteilung des Angeklagten. Wie der Borsitzende in der Bc- gründung des Urteils hervorhob, ist durch die Beweisaufnahme un- zweifelhaft erwiesen, daß die Kontrollverhältnifle nicht solche waren» wie man sie bei solchem Institut wünschen und verlangen muß. und daß der Angeklagte Befugnisse ausgeübt hat, die er nicht aus- üben durfte, wenn nicht jede Kontrolle illusorisch werden sollte. Die einzige Kontrolle bestand in der Hebeliste und es mußte dem Angeklagten unmöglich gemacht werden, an die Hebeliste heranzu- kommen. In Wirklichkeit war aber das Gegenteil der Fall und der Kontrolleur brachte dem Angeklagten zu großes Vertrauen ent- gegen. Zuzugeben ist, daß der Angeklagte außerordentlich viel zu tun hatte, er erhielt aber vierteljährliche Mankogelder in Höhe von 45 M. und es spricht gegen ihn, daß er nicht ein einziges Mal von dem Vorhandensein eines PluS in der Kasse Anzeige gemacht hat. Erschwerend für den Angeklagten fällt inS Gewicht, daß er sich eines fortgesetzten groben Vertrauensbruches schuldig gemacht hat und eS sich um ein gemeinnütziges Institut handelt, wo viele kleine Leute ihre Spargroschen abgeben. Andererseits hat das Gericht erwogen, daß für den Angeklagten eine außerordentlich große Ver- führung vorlag und man ihm seine Verfehlungen sehr leicht ge- macht hat. Der Vorstand hätte unbedingt verhindern müssen, daß der Angeklagte sich auch die Befugnisse des Kontrolleurs anmaßte und sich an die Hebeliste heranmachte. Das Urteil lautete auf 4 Monate Gefängnis.  _ Der zweite Prozeß wegen der Futterdiebstähle auf dem Zentral- Biebhof, bei welchen eS sich nach der Behauptung der Anklage um Futter- mittel im Werte von zirka 60 000 M. handeln soll, beschäftigte gestern unter Borsitz des Landfierichtsrats BrieSkorn die 10. Straf­kammer des Landgerichts l. Wegen fortgesetzten Diesstahls waren die Obertreiber Paul Heinrich und Otto Heinrich   angeklagt, wäh- rend sich die Treiber Otto Lichtenstein, Konrad Glück und Hermann Heinrich wegen Beihilfe zu verantworten hatten. Die Angeklagten wurden beschuldigt, der Stadt Berlin   gehörige Futtermittelreste die ordnungsmäßig hätten abgeliefert werden müssen, für sich bo- halten und in ihrem Interesse verwendet zu haben. Da die Strafkammer vorher eine sehr umfangreiche Strafsache zu verhau- dein hatte, die sich wider Erwarten bis in die späten Nachmittags- stunden hinzog, beschloß das Gericht, die Sache wegen ArbeitSüber- Häufung abzusetzen und auf unbestimmte Zeit zu vertragen. Das Gericht beschloß, die Angeklagten gegen Stellung einer Kaution von je 3699 M. aus der Haft zu entlassen. Heilmittel und Polizeiagente». Vor dem Schöffengericht Charlottenburg  (20. Abteilung) hatte sich der Inhaber der Firma Dr. Michaelis u. Comp., Herr Ditte, wegen Uebertretung des§ 1 der Verordnung von 1901 zu verant- Worten, noch der Heil- und Arzneimittel nur in dm Apotheken feil- gehalten werde» dürfe»