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egung nach bem taktischen Borgehen gewiffer nordamerikanischer Maifeierversammlung als eine öffentliche im Sinne des Reichsver. pläblich auf der Bildfläche erschien, erlappt worben. Es foll dann Sozialisten beurteilen, befinden sich in einem Irrtum." einsgefezes ansahen, stellten sich jedoch auf den Standpunkt, daß zu einer sehr stürmischen Szene gekommen sein, die damit endete, Fortfahrend fagt Duncan, im deutschen Reiche laffe die So- in der Ausschmüdung des Saales mit roten Fahnen ein Tragen daß der alte Herr einen Sichtwechsel über 15 000 M. ausstellte albemokratie nichts unversucht, die Gewerkschaften zu stärken. republikanischer Abzeichen" zu erblicken sei, ähnlich in dem Sinne und diesen schon am nächsten Tage einlösen mußte. In der gestri­Recht interessant find Duncans Ausführungen über die christ wie es mit Kränzen mit roten Schleifen bei Begräbnissen von So- gen Verhandlung, die unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt­lichen Gewerkschaften, die er folgendermaßen charakterisiert:" zialdemokraten anzusehen sei. Das Oberlandesgericht hat auf die fand, schilderte er sein Erlebnis in tragikomischer Weise. Nach Im deutschen Reiche wie in anderen Staaten des euro  - Revision des Angeklagten hin das Urteil des Landgerichts Freiberg   seiner Darstellung mußte der Gerichtshof in die Erwägung ein­päischen Festlandes gibt es sogenannte Arbeiterorganisationen, aufgehoben und den Beschuldigten tostenlos freigesprochen. Zur treten, ob es sich hier nicht um eine Erpressung unter Anwendung welche fich den Namen christliche Gewerkschaften beilegen. Zum Begründung führte der Vorsitzende des Straffenats folgendes aus: förperlicher Gewalt handle. Staatsanwalt Gutjahr bean­Glück find fie numerisch schwach. Sie werden, so weit ich zu be- Der Straffenat des sächsischen Oberlandesgerichts hat zwar im tragte auf Grund der Aussage des Zeugen G. diesen Fall dem urteilen dermag, von dem Klerus großgepäppelt. Die Beiträge Jahre 1905 entschieden, daß das Aufhängen von roten Fahnen bei Schwurgericht zu überweisen, den Fall des Bantieres S., der durch find gering; fie machen ungefähr ein Fünftel dessen aus, was fozialdemokratischen Veranstaltungen als öffentliches Tragen repu- Krankheit am Erscheinen verhindert war, abzutrennen und den die Mitglieder der( freien; Anm. des Korrespondenten) Gewerk- blitanischer Abzeichen im Sinne des sächsischen Gesetzes vom 14. Juli Fall des verstorbenen Kaufmanns L. zu Ende zu verhandeln, da schaften zu bezahlen haben. 1849 aufgefaßt werden kann. Hinsichtlich dieser Rechtsauffassung die Zeugen zum Teil von auswärts erschienen seien. Das Gericht Unbeftrittenermaßen nimmt diese Gesellschaft( d. h. die chrift find dem Oberlandesgericht jedoch Bedenken gekommen, denn der beschloß nach längerer Beratung: daß die Sache in allen Zeilen lichen Gewerkschaften) je nach den Weisungen der Geistlichkeit Wortsinn der Verordnung kann nur dahin aufzufassen sein, daß dem Schwurgericht zu überweisen sei, da hinreichender Verdacht an den im Interesse der Arbeiterschaft geführten Kämpfen teil lediglich physischen Personen das Tragen republikanischer Abzeichen vorliege, daß die Zuständigkeit des Schwurgerichts gegeben sei, in­oder hält sich von denselben fern. Das ist schon arg genug; aber au verbieten ist. Das Verbot findet jedoch keine Anwendung, wenn dem die Erpressung in einem Falle mit Gewalt geübt, im übrigen noch viel schlimmer ist der Umstand, daß sich die Chriftlichen zu bei sozialdemokratischen Maifeiern, Parteitagen und ähnlichen Ver- aber eine einheitliche Verhandlung aller Anklagefälle ange­Streifbrechern hergeben, wenn der sie beherrschende Klerus es anstaltungen rote Fahnen als Dekorationsschmud in Festsälen be- messen sei. gebietet, weil er die Ziele der fraglichen Arbeiterbewegung miß- nutzt werden. billigt." Der deutschen   sozialdemokratischen Partei stellt Duncan fol gendes Zeugnis aus:

Gegen Imperialismus und Militarismus ift die politisch organisierte sozialdemokratische Partei, deren Ziel die Errichtung einer demokratischen Regierung ist.... Es gibt ja auch andere Parteigruppen, welche auf ihre Art gegen den Imperialismus protestieren. Aber die Sozialdemokratie ist die einzige, organi­fierte politische Partei, welche einen lebendigen und tatkräftigen Brotest gegen Imperialismus und Gewaltherrschaft bedeutet.... Die europäische Arbeiterbewegung wirkt schon an und für fich erzieherisch Allenthalben tritt die Harmonie zwischen Ge­werkschaft und Sozialdemokratie autage, wobei die Gewerkschaft den Kampf um Besserung der Arbeitsverhältnisse führt, während die sozialistische Partei die Interessen der werttätigen Bevöl­ferung auf politischem Gebiete wahrnimmt."

Wie eine Anklage gegen den fanatischen Sozialistenhasser Gompers   liest sich der Rechenschaftsbericht Duncans, des ersten Bizepräsidenten der American Federation of Labor.

Gerichts- Zeitung.

Rote Fahnen in Sachsen   verboten?

Das preußische Oberverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1891 anerkannt, daß das Verbot sozialdemokratische Abzeichen zu tragen, eine rote Fahne zu entfalten und dergl. ungültig ist, weil es dem Reichsstrafgesetzbuch widerspricht. Troßdem hat das jäch­fische Oberlandesgericht an dem Jrrtum festgehalten, daß das Tra gen sozialdemokratischer Abzeichen, ja selbst roter Fahnen auf Grund eines alten sächsischen Gesezes strafbar sei. Jezt hat es diese Praxis insoweit geändert, als es nun anerkennt, daß Fahnen nicht an der Kleidung angesteckte Abzeichen sind.

Noch im Jahre 1905 hatte derselbe Straffenat ausgesprochen, daß das Tragen und Verwenden roter Fahnen bei Umzügen der Sozialdemokratie dem Tragen republikanischer Abzeichen gleich zu achten und zu bestrafen sei. Jett lag folgender Fall zur Entschei­dung vor. Im Schenkschen Gasthofe in Freiberg   fand am 1. Mai dieses Jahres die von 400 Personen besuchte Maifeier statt. Das Maifefttonitee hatte den Saal und das Podium mit roten Fahnen geschmüdt. Nach Ansicht der Polizeibehörde sollten diese roten Fahnen das Symbol der staatsfeindlichen und antimonarchistischen Gesinnung bedeuten. Der Leiter der Maifeier, der Arbeiter Lukas, erhielt darauf ein Strafmandat über 50 M. wegen Uebertretung des aus dem Revolutionsjahre 1849 stammenden sächsischen Gesezes, bas das Tragen republikanischer Abzeichen verbietet. Der Bestrafte beantragte gerichtliche Entscheidung. Die Vorinstanzen, die die

Telephonfreuden.

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Schanktonzessionsentziehung wegen Förderung von Rennwetten. Jm Lokale des Schankwirts Bielfeld hatte ein Buchmacher Wegen Beleidigung einer Fernsprechbeamtin hatte sich gestern Renuwetten angenommen und auch den Ertrag zur Auszahlung der Kaufmann Bruno Schulz   vor dem Schöffengericht Berlin  - gelangen lassen. Der Gastwirt wurde wegen Beihilfe zum ge Mitte zu verantworten. Der Angeklagte, welcher Inhaber eines werbsmäßigen Glücksspiel, sowie wegen Duldens von solchem in größeren Geschäfts ist, hatte am 10. Oktober d. J. ein sehr wichtiges feinem öffentlichen Lokal zu einer Woche Gefängnis verurteilt. telephonisches Gespräch zu führen. Ueber falsche Verbindungen Dann flagte der Berliner   Polizeipräsident gegen ihn auf Ent­aufgeregt, rief er der Telephondame zu:" Sie haben mich nicht ziehung der Schanffonzession. Der Bezirksausschus entzog ihm berbunden, Sie Quatschkopf, Sie!" Die Folge dieser Aeußerung auch die Konzession, weil von ihm zu befürchten sei, daß er in war die jeßige Anflage wegen Beleidigung, trotzdem sich Sch. bei Zukunft sein Gastwirtsgewerbe zur Förderung des unerlaubten der Postbehörde, nachdem er von den Anstrengungen dieses einen Glücksspiels ausnuten werde. Gesprächs wieder genesen war, entschuldigt hatte. Die Postbehörde machte jedoch die Rücknahme des Strafantrages von der Zahlung einer Buße von 30 M. abhängig, die der Angeklagte nicht zahlte. Das Gericht erkannte auf eine Geldstrafe von 20 Mark.

Erpresserprozeß.

und belief B. die Konzession. Begründend wurde ausgeführt: Das Oberverwaltungsgericht hob dieser Tage das Urteil auf Der Senat stehe auf dem Standpunkt, daß es fich bei Renntvetten um ein Glücksspiel handele, weil Gewinn und Verlust vom Zu­fall abhängig seien. Es wäre deshalb an sich auch zulässig, einem Gastwirt die Konzession zu entziehen, wenn der Verwaltungs­richter zu der Ueberzeugung gelange, daß der Wirt in Zukunft sein Gewerbe zur Förderung des Rennwettspiels ausnußen werde. Das Oberverwaltungsgericht könne vorliegend aber noch nicht zu der Ueberzeugung kommen, daß das von B. zu befürchten wäre. Und zwar deshalb nicht, weil es ihm glaube, daß er zur Zeit der Tat den Charakter des Rennwettspiels als eines Glüdspiels noch nicht gefannt habe. Anders würde es liegen, wenn sich B. troß der nunmehrigen Belehrung wieder in der fraglichen Richtung vergehen würde.

Bafferftand

Wafferftands- Nachrichten

Der Kaufmann Philipp Groß stand gestern vor der 3. Straf­fammer des Landgerichts I  , unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Lieber, unter der Anklage der Erpressung. Der Angeklagte, ein jest 34jähriger Mann, wird von der Anklagebehörde als ein äußerst gefährlicher Erpresser angesehen. Er hat sich im Jahre 1903 mit einer wegen Erpressung gegenüber dem Prinzen Bernhard von Sachsen- Weimar   zu acht Monaten Gefängnis verurteilten Halb­weltdame verheiratet. Im November 1910 ist diese Ehe geschieden worden. Die Anklage wirft. dem Angeklagten vor, daß er in drei Fällen ganz haarsträubende Erpressungen gegen reiche Leute be­gangen bezw. zu begehen versucht habe, die von seiner Ehefrau eingefangen worden wären, mit ihr in intime Beziehungen zu der Landesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner   Betterbureau. treten. Nach Ansicht der Anklage hätten die Eheleute dabei ein raffiniert ausgesonnenes Spiel gespielt und es so eingerichtet, daß der Angeklagte von dem unerlaubtem Verkehr mit seiner Frau ganz zufällig" Kenntnis erhielt, bezw. die Sünder in flagranti ertappte", darob in große Wut geriet und die Gelegenheit zu Memel  , Luft Erpressungen im größten Stil wahrnahm. So soll er einem in­zwischen verstorbenen Kaufmann 2. 63 000 m. bar und für zirka 20 000 M. in Wechseln abgenommen haben. Bei einem Bankier S. ist es bei einem Versuch geblieben, da Herr S. gar nicht daran dachte, Geld zu bezahlen, den Angeklagten vielmehr an seinen Rechtsbeistand verwies, bei dem Groß aber seine angeblichen Geld­ansprüche vorsichtigerweise nicht geltend machte. Sehr böse ist es einem trob feiner 70 Jahre noch sehr lebensfrohen Bantier G. gegangen, dem in dem Drange seiner Konsulatsgeschäfte der Sinn für das Ewig- Weibliche nicht verloren gegangen ist. Dieser mit gutem Humor ausgerüstete alte Herr hatte den Lockungen der Frau Groß nicht widerstehen können, war dieser in ihre Wohnung in der Suarezstraße gefolgt und dort von dem Angeklagten, der) Dberhalb der Brüde Eisstand.) Grundeisgang.

Bregel, Insterburg Beidiel, Thorn

Dber, Ratibor  Stroffen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg

Bafferftand Saale, Grochli

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Reze, Bordamm 1be, Zeitmeri

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+ bedeutet Buchs,

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Fall.

Minden  

Rhein  , Marimiliansan 318

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