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fcem Place Clichy. wo der Sarg deZ Verblichenen mit einem stürmischenVivo la Oommune!" begrüßt worden war> Unter den v«elen Kränzen wurde da neben dem derRevue Socialiste", derPetite Rc'putlique" und demJntransigeant" ganz besonders der von der deulschen Sozialdemokratie gespendete Kranz aus lebenden Blumen bemerkt, der in der Mitte von einem breiten rothen Atlasbande umspannt war, aus dem sich in goldenen Lettern die WorteA Benoit Malon" hervorhoben, während unterhalb auf einer Schleife� von gleichem Bande rechts die Worte Demokratie Socialiste d'AlIemagne" sinks die WorteDa Eedaction du Vorwaerts" glänzten, Vom Place Clichy nahm der �ug, an dem alle Fraktionen der Arbeiterpartei theilnahmen, zwischen einer dichten Menge, die zu beiden Seiten Spalier bildete, seinen Weg über die äußeren Boulevards nach dem Pere Lachaise  , wo er gegen Mittag unter dichtem Regen anlangte. Kaum war das Thor des Friedhofes überschritten, als eine Unzahl von rothen Fahnen entfaltet wurde, während gleichzeitig der tausendstimmige Ruf:Vive la Com­mune!" ertönte. Von da ging es nach der Feuerbestattungshalle, wo, während des Verbrennungsprozesses, von den Stufen herab die Vertreter der verschiedenen Blätter, Gruppen und Parteien, mit denen Malon in Verbindung gestanden hatte, an die unten barrlnde Menge Ansprachen hielten, in welchen sie die Verdienste des Dahingeschiedenen um die Arbeitersache gebührend hervorhoben und gleichzeitig für die weit- bewegenden und wellbefreienden Ideen des Sozialismus Propa- ganda machten. Als erster Redner ergriff der langjährige intime Freund des Verblichenen und Administrator derRevue Sozia- liste", Rodolphe Simon, das Wort, Ihm folgte Gustave Rouanet  , �er die Redaktion derRevue Sozialiste  " vertrat, Ed, Vaillant, der im Namen der'ehemaligen Mitglieder der Kommune sprach, Camelinat als Mitglied der ehemaligen Internal«aalen Arbeiterassoziation, Frau Minck in> Namen der sozialistischen   Frauen, Sembat als Vertreter derPetite Republique" und Vaughan im Namen des Jntranstgeant". Delsosse, der die belgische Arbeiterpartei ver- trat, Leo Frankel  , der im Namen der deutschen Sozialdemokratie und ihres Zentralorgans sprach, Boleslaw Lunanoivsty als Vertreter der polnischen Sozialisten, Jahyer im Namen des französischen  Schriftstellervereins, und nicht zu vergessen, Clovis Hugues  , der ein reckt stimmungsvolles,-dem Hingeschiedenen gewidmetes Ge- dicht r>cht wirkungsvoll vortrug. Frankel sagte im Wesentlichen: Er würde nach all den ihm vorhergegangenen Rednern, welche oie Verdienste des Verstorbenen in einer viel beredteren Weise zum Ausdruck brachten, als er es vermocht hätte, sicherlich nicht das Wort ergriffen haben, wenn ihm nicht der ehrende Austrag geworden, die von den Sykophanten der herrschenden Klasse so sehr verlästerte deutsche Sozialdemokratie und deren Zentralorgan, denVorwärts  " zu vertreten. Wenn man die deutschen Sozialisten, die mit den französischen   kämpfen und in diesem Momente mit ihnen trauern, so sehr verdächtige und verleumde, so geschehe dies, um desto besser die französischen   Sozialisten anfallen, desto leichter ihnen ihren Internationalismus zum Vorwurf machen zu können. Aber wen glaube denn die Bourgeoisie täuschen zu können? Die klassei bewußte Bourgeoisie wisse ganz gut, daß, wenn sie zwischen den Proletariern der verschiedenen Länder Zwietracht zu säen suche, sie dies in der Erkenntniß thue, daß von dem Momente an, wo die Arbeiter, unter einer Fahne kämpfend, gemeinsam zur Erringung der politischen Gewalt schreiten, es um ihre politischen Privilegien geschehen sei, mittels deren sie ihre ökonomischen Privilegien zu befestigen und fortzu- pflanzen suche. Die herrschenden Klassen haben somit alles Interesse, die Völker gegeneinander zu Hetzen. Denn was sollte aus ihrer von selbstsüchtigen Motiven geleiteten aus­wärtigen Politik werden, wenn sich zwischen ihre Zwei- und Dreibünde der internationale Bund der Sozialisten schöbe? Das Proletariat besitze ein Element des Erfolges, das den be- sitzenden Klassen fehle: die Zahl; was ihm zum Siege fehle, sei die Einigung, Diese zu hintertreiben, sei darum den Herrschenden kein Mittel zu schlecht. Wenn nun die Bourgeoisie diejenigen, welche für die Unterdrückten gegen deren Peiniger kämpfen und ihr Alles einsetzen, um ihr Vaterland an der Spitze der Zivilr- saiion marschiren zu sehen, als Antipatrioten und Vaterlandslose in den Koth zerre, dann möge sie doch wenigstens logisch sein und. nicht den Enzyklopädisten, nicht den Stürmern der Bafille, nicht denjenigen Denkmäler setzen und Kränze winden, die aus dem Frankreich   des ehemaligen Regimes das moderne Frankreich   schufen, sondern deren Widersachern, den Vertretern der feudalen Ordnung. Frankel schloß: Er glaube nicht besser endigen, nicht besser das Andenken desjenigen ehren zu könuen, welcher der Mitbegründer des fran- zösischen Zweiges der Internationalen Arbeiterassoziation   war, als indem er aus vollem Herzen rufe: Hoch die Internationale! Hoch di>I soziale Republik! Bemerkenswerth für den Chauvinismus", den die deulschen Bourgeois ebenso regelmäßig bei den französischen   Sozialisten entdecken, wie die französischen  Bourgeois bei den deutschen Sozialisten, ist, daß gerade jene Stelle, wo Frankel von der auswärtigen Politik und dem Zwei- und Dreibund sprach, den lautesten Beifall fand. Fanden überhaupt alle Redner recht lebhasten Beifall, so ist es um so auffallender, daß ein Vertreter der Freimaurer  - löge, der Malon angehörte, trotz seiner Stentorstimme kaum zu Worte kommen konnte. Seitdem eben die sattesten Bourgeois, die eingefleischtesten Manchestermänner zu den Freimaurern zählen und sie die ärgsten Pananüsten aufwiesen, haben sie bei den revolutionären Arbeitern ihren ganzen Kredit verloren. Wenn sie bei den übrigen noch eine gewisse Sympathie besitzen, so haben sie dies huiptsächlich nur den soctgesetzten Angriffen der Klerikalen zu danken. Der Kohlenarbeiierstreik dehnt sich in Frank- reich aus. Auch in den Becken des Herault-Departements im Süden Frankreichs   stehen die Grubenarbeiter seit gestern aus und zwar in Uebereinstimmung mit ihren Kameraden im Norden und aus den gleichen Gründen. Um die Sache der Arbeiter in Mißkredit zu bringen, ver- breiten die Kapitalistenblätter, es sei an der belgischen Grenze wieder zu Tumulten und zu Reibungen zivischen den belgischen und französischen   Arbeitern gekommen. Hier ist aber der Wunsch der Vinter des Gedankens. Das ist ein'ach unwahr. Und weit entfernt, die Arbeiter beider Länder zu entziveien oder einander zu entfremden, wird die er Streik als gemeinsamer Kampf mit gleichem Ziel und gegen denselben Feind die Arbeiter beider Länder unziveifel- hast einander näher bringen, und zur Ausrottung alter barbarischer Nationalvorurtheile beitragen. In großer Verlegenheit befindet sich die französische  Regierung. Die schwankende Haltung der Regierung gegen­über dem vorjährigen Streik von Carmaux hat schon ein Ministerlum zu Fall gebracht. Und heute, nach den sieg- reichen Wahlen dieses HerbstS stellt der Sozialismus in Frankreich   eine ganz andere Macht dar als im vorigen Jahr. Und vor allem ist er auch eine Macht im Parlament. Bis jetzt hat die Regierung es vermieden, dem Streik gegen- über zu den alten Hausmitteln des bankrotten Kapitalismus zu greifen, als da sind: Infanterie, Kavallerie und Artillerie.   Ein Telegramm meldet uns, in politischen Kreisen werde die Frage ventilirt, ob nicht Basly und Lamendin wegen ihrer aufreizenden Reden im Pas de Calais- Departement in Anklagestand zu versetzen seien. Dummes Zeug! In politischen Kreisen wird die Frage ventilirt, ob nicht das Ministerium, weil es der aufreizenden Thätigkeit der Gruben- besitzer nicht kräftig entgegengetreten ist, in Anklagestand versetzt werden muß. Eine« Goldzoll will nach dem Vorgang der russischen Regierung nun auch Italien   einführen, nicht einen Zoll auf Gold, sondern die Zahlung der Zölle in Gold, anstatt wie bisher in Papiergeld oder Rentenkoupons. Da die italienische Papiergeldwirthschaft des halbbankrotten Italiens  ein Goldaufgeld von fast 12 pCt. zur Folge gehabt hat, so versteht es si ch, daß die Regierung sich das zu Nutze machen will. Die Maßregel bedeutet eine Erhöhung der Zoll- einnahmen, also eine Steigerung des Zolldrucks auf die italienische Bevölkerung, die dadurch den Nutznießern der Schutzzölle noch mehr zu zahlen hat, als bisher, im Jnter- esse des Militarismus und der Großkapitalisten. Der Prozeß Knnert. (Von unserem Berichterstatter.) Breslau  . 19. Sept. Vor der unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Herzog heute tagenden I. Strafkammer des hiesigen königl. Landgerichts hatte sich Genosse Fritz Kunert   wegen Anstiftung zum Diebstahl zu verantworten. Mit ihm war angeklagt der frühere Postgehilfe Adolf Witzle aus Breslau  , zur Zeit hier in Strashaft. Beiden war zur Last gelegt, im Jahre 1893 zu Breslau   gemeinschaftlich fremde bewegliche Sachen, Schreibpapier und Akten der königl. Gefangen en-Anstalt zu Breslau   in der Ab- ficht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, weggenommen, und durch dieselbe Handlung Akten, welche sich zur amtlichen Aufbewahrung an einem dazu bestimmten Orte befanden, vorsätzlich bei Seite geschafft, Kunert serner, durch dieselbe Handlung den Adolf Witzle zu der von ihm begangenen strafbaren Handlung durch absichtliche Herbeiführung eines Jrrthums und mittels Ueber- redung vorsätzlich bestimmt zu haben. Vergehen gegen§§ 242, 133, 47 und 48 des Straf-Gesetzbuihes. Bekanntlich hatte Knnert im Reichstage am 9. März d. I. eme Anzahl militärgerichtlicher Erkenntnisse zur Erörterung gebracht. Sie bezogen sich auf Verurtheilte, die ihre Strafen in der hiesigen Gesangenenanstalt verbüßt hatten, zum Theil noch verbüßten. Die Ermittelung soll ergeben habe», daß ihm der Milbeschuldigte Witzle A b s ch r i s t en der Urtheile am 22. Januar d. I., an welchem Tage Kunert nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus der hiesigen Ge­fangenenanstalt zur Entlassung kam, durch Vermittelung des Strafgefangenen Hüwer zugesteckt hat. Nach der Darstellung des Witzle soll Kunert ferner einige Wochen zuvor ihn in der Anstalt angeredet habe», er wisse, daß mehrere Militär-Stras- gefangene sich dort befänden und habe ihn gebeten, ihm über dle Strafen Notizen aufzuschreiben. Dem Ersuchen kam Witzke, der in der Expedition als Schreiber beschäftigt wurde und Zugang zu den Akten hatte, nach, indem er von einigen Erkenntnissen vollständige Abschriften herstellte und andere Urtheile, die sich abschriftlich in den Personalakten der Betreffenden befanden, aus diesen heraustrennte. Sowohl die selbstgefertigten Abschriften als die aus den Akten herausgenommenen sollen dann Kunert kurz vor seiner Entlassung durch Witzke unter einem Vorwande, vermittelt durch den Mitgefangenen Hüwer, überreicht worden sein. Kunert hat dann das ganze Packet Schriften mit seinen eigenen Schrift- stücken bei seiner' Entlassung aus der Gefangenen-Anstalt fort geschafft. Wie dieser angiebt, hat er die Abschriften, nachdem er sie zu seiner Rede im Reichstage benutzt hatte, verschiedenen Zeitungen mit dem Anheimstellen zur Verfügung gestellt, sie nach ihrem Ermessen zu verwenden, dann aber zu vernichten. Die Anklage behauptet nun, daß Kunert sich bewußt war, daß Witzke weder über die aus den Akten entnommenen 4 Urtheile, noch über das Papier, das von Witzke zur Anfertigung von Ab: jchriften benutzt wurde, zu verfügen berechtigt war. Auch habe Kunert den Witzke zu der That angestiftet. Es habe dem An- geklagten Kunert bei Prüfung der Schriftstücke, nach der An- nähme der Staatsanwaltschaft, nicht zweifelhaft sein können, daß einige davon nicht von Witzke geschrieben, sondern aus den Akten entnommen waren. Nicht nur die veränderte Handschrist und die an den Blättern befindlichen fortlaufenden, mit Blaustift geschriebenen Folieziffern allein, auch der oberflächliche Vergleich überhaupt hätte ihm dies sagen müssen. Wenn nicht schon früher, hätte Kunert dadurch, daß er über die von ihm, als der Gefangenen-Anstalt gehörigen erkannten Schriften zur weiteren Benutzung und Verwerthung verfügte, sie sich rechts- widrig angeeignet. In der heutigen Verhandlung, die von iVs Uhr bis 4l/2 Uhr nachmittags dauerte, erwiderie zunächst der Angeklagte Witzke auf die Anklage für die Vergehen bereits disziplinarisch bestraft zu sein. Mit bezug auf den Thatbestand gab er an, in einem Gespräch über die Militär-Strafgefangenen von Kunert dahin ersucht worden zu sein, einige Notizen, jene betreffend, diesem milzutheilen, um durch Veröffenilichung derselben den elfteren eine Begnadigung oder Strasermäßigung zn erwirken. Daraus habe er Abschriflen von Urtheilen angefertigt, auch einige Abschristen direkt aus den Personalakten der Gefangenen ent- nommen und diese Kunert übermittelt. Kunert hob hervor, daß er lediglich Notizen gewünscht habe. Hätte er eine Ahnung davon besessen, daß sich in dem ihm zugesteckten Kouvert aus Akten entnommene Abschriften befanden, so wären sie von ihm sofort zurückgeschickt worden. Was die äußeren Erkennungs- zeichen der Erkenntnißabschristen, die aus den Akten heraus- getrennt sein sollten, anlangte, so deuteten diese durchaus nicht darauf hin, daß es amtliche seien; im Gegentheil waren sie von den übrigen nicht zu unterscheiden. Es erfolgte nunmehr die Zeugenvernehmung. Der Ge- fängniß-Inspektor Nitschke, welcher Witzke zuerst ver- nommen hat, findet es unbegreiflich, daß dieser nebenbei so große schriftliche Arbeilen machen konnte. Der Expeditionsbeamte Ditlrich giebt darüber Auskunft, wo die in Rede stehenden Personalakten untergebracht waren. Danach be- fanden sich die laufenden in der Expedition selbst, die reponirlen in einer besonderen Kammer. Der Angeklagte Witzke bemerkt hierbei auf eine Anfrage des Vorsitzenden, daß die letztere häufig offen gestanden habe. Urban, ebenfalls Strafgefangener, hat wohl wahrgenommen, daß Witzke sehr mit schnsilichen Arbeiten beschäftigt war, was jedoch geschrieben worden sei, wisse er nicht. Weiter �gelangten noch die Zeugen Redakteur Weudlandt und Bachmann zur Vernehmung. Letzlerer hat zwei von Witzke an Kunert gerichtete Briese gelesen; davon besagt der eine, daß das Versprochene eingesendet werde, während der zweite, nach- gefolgte sagt. Kunert möge nur so fortfahren, Witzke würde ihm noch mehr"schicken. Nach Beendigung der Beweisaufnahme ergriff Staatsanwalt K o b l i g k das Wort zu seinen Anträgen. Bei Witzke, so führte er aus, liegen die Thatsachen einfach; dieser habe nach seinem eigenen Geständniß den Diebstahl begangen, sich alfo desselben chuldig gemacht. Hinsichtlich des Angeklagten Kunert sei er .stveifelbast. Die Anklage auf Anstiftung zum Dieb- st a h l m ü s s e falle» gelassen werden, weil hierfür kein Be- weis erbracht sei. Darum sei Knnert aber nicht freizusprechen, daß er, indem er über die aus den Akten entwendeten Ab- christen verfügte, sich der Unterschlagung schuldig machte, daß eine Entnahme aus den Akten stattgefunden, hätte ihm nicht entgehen können. Das Motiv des Angeklagte» K. bei seinen Handlungen, das ein lediglich parteipolitisches sei, könne nicht in Betracht gezogen werden. Uebrigens kamen ihm die Abschriften als ein Agitationsmittel sehr zu statten, von dem er erwartete, daß es einen großen Lärm erzeugen ivürde. Betrachtet man dies unter anderen Gesichtspunkten, so sei die Beschaffung des Materials auf diesem Wege nicht ehrend für einen Parteimann. Er beantrage aus allen vorliegenden Gründen die Berurtheilung der beiden Ange- klagten zu je ll Monaten Gefängniß und einem Jahre Ehr« v e r l u st. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Markuse, trat des längeren für völlige Freisprechung beider Angeklagten ein. Der Thalbestand, welcher den Anklagen zu Grunde gelegt wird, sei in Wirklichkeit nicht vorhanden. So ist die Anstiftung zum Diebstahl nicht gegeben, weil dieser selbst nicht vorliegt. Fehle doch vor allem die Absicht der rechtswidrigen Aneignung, sowohl bei Witzke wie bei Kunert; ihr Zweck war einzig von dem vorhandenen Material Gebrauch zu machen. Würde seinem Antrage auf Freisprechung nicht entsprochen, so wünsche er be'yufs Erweiterung der Beweisaufnahme die Redakteure zu vernehmen, welchen die Abschriften zugingen, als auch den Reiclistags-Abgeordneten Grillenberger. Sie, die von der Beschaffenheit der in Frage kommenden herausgetrennt sein sollenden Abschriften Kenntmß haben mußten, würden in der Lage sein, anzugeben, ob sie diese Abschriften als amtliche betrachteten. Der Gerichtshof lehnte indeß diesen Antrag als unerheblich ab. Der Angeklagte Witzke bat daraus in seiner Verlheidigung um Freisprechung. Kunert protestirt zunächst gegen die Unterstellung des Staatsanwalts, als habe er durch sein Vorgehen etwa in unsauberer Weise ge- handelt, daß es ihm darauf angekommen, durch die Veröffent- lichung der Schriftstücke nur Skandal und Lärm zu veranstalten. Seine Absicht sei gewesen, durch Veröffentlichung dieser Zeug- nisse für die Leiden unserer Brüder im Waffenrod   nicht nur den jahrelang im Geiängniß Schmachtenden zu helfen, sondern nach Möglichkeil gegen die Ungleichartigkeit und Eigenartigkeil in der Militärjustiz und gegen die Soldatenmißhandlungen anzukämpfen. Die ursprüngliche Anklage sei ja vom Staats- anwalt selbst fallen gelassen. Die heute neu erhobene sei ebenso grundlos. Woran habe er erkennen sollen., daß die Abschriften. die sämmtlich eine Handschrift aufwiesen, Akten entnommen waren? Er erwarte Freisprechung. Nach einstündiger Be- rathung führte der Gerichtshof aus, daß sich Witzke des Vergehens gegen ß 133 schuldig gemacht habe. Er hat einräumen müssen, daß von ihm Akten, die in amtlicher Aufbewahrung sich be- fanden, vorsätzlich bei Seite geschafft wurden, indem er Urtheile aus den Aktenstücken heraustrennte. Daß er dabei gemein- schaftlich mitKunert gehandelt habe, kannnicht erwiesen werden, ebenso wenig, daß Kunert den Mitangeklagten Witzke dazu aufgefordert hätte, Theile der Akten zu entwenden. Da die Sachen für Letzteren fremde waren, so ist die Zueignung eine rechtswidrige, ein Diebstahl. Von einem lediglichen Gebrauche derselben könne nicht die Rede sein, da die Absicht, die Abschriften zurückzuschaffen, dem Gericht nicht glaubhast erscheine. Was die Entwendung des zum Ab- schreiben der Erkenntnisse erforderlichen Schreibpapiers an- lange, so nimmt der Gerichtshof nicht an, daß hierin ein Dieb- stahl seitens K u n e r t s liege. Ebensowenig i st i r g e n d bewiesen, daß Kunert zu einem Diebstahl angestiftet habe, indeß liege eine Unterschlagung vor. Denn nach Ueberzeugung des Gerichts seien die den A k t e n entnommenen Urtheile dem Kunert als solche erkennbar gewesen: die einfachen von Witzke gefertigten Abschriften unterschieden sich von den den Akten entnommenen. Die Letzteren waren durch ihr vergilbtes Papier, durch den Stich der Aktennadeln und durch die Folien- »Ummern   sofort kenntlich. Indem Kunert sich diese Akten- bestandtheile aneignete, ja sie zu vernichten anordnete, beging er eine Unterschlagung, selbst wenn er nur die Absicht hatte, sie zu gebrauchen. Gegen Witzke war nach alle dem wegen Vergehens gegen tzs 133 und 242 auf eine Gefängnißstrafe von 9 Monaten, wegen der Entwendung des Schreibpapiers auf 6 Wochen, insgesammt auf eine Gefängnißstrafe von 19 Monaten zu erkennen. Kunert wurde des Vergehens gegen § 246 für schuldig erachtet. Bei der Strafabmessung hielt es der Gerichtshof für nothwendig, in Berücksichtigung zu ziehen, daß Kunert die Strafthat Witzke's in seinem Interesse benutzte; eine Sühne von 6 Monaten Gefängniß erschien daher angemessen. Also 6 Monate Gefängniß dafür, daß altes ver- gilbtes, von Aktennadeln durchstochenes, kaum einen Pfennig werthes Papier, im allgemeinen Interesse benutzt und hernach unvorfichtiger Weise vernichtet wurde! Das Strafgesetzbuch läßt als Sühne 3 Mark zu; und wenn in irgend einem Falle, scheint der vorliegende geeignet, dieses Minimum| anzuwenden, wenn die juristische Konstruktion der erst als Diebstahl, dann als An- 'tistung hierzu vergeblich charakteristrten That als Unterschlagung zuträfe. Daß aber diese Bedingung unzutreffend, wird hoffentlich Genosse Kunert vom Reichsgericht bestätigt erhalten. pnvkctitklrktvtrtiken. Die sächsischen Antisemiten haben sich mit dem großen volksfeindlichen Ordnungsbrei vermengt, zu dem die immense Furcht vor der Sozialdemokratie das Bliemchen-Philisterium zu- ammengerührt hat. Die Sozialdemokratie wird also auch bei den bevorstehenden Landtagswahlen nur einen Gegner vor sich haben, die Reaktion saus phrase, die zähneklappernd an weiter nichts denkt, als daran, wie sie vor dem siegessicheren Gegner, vor der Sozialdemokratie irgend einen Ausweg findet. Weder die widerstreitenden Interessen, noch die zahllosen Spöttereien, die nicht zum Wenigsten aus bürgerlichen Kreisen ertönen, sind im stände, die festen Bande zu lösen, die in Sachsen   die Angst vor der Sozialdemokratie um die bürgerlichen Parteien geschlungen hat. Unsere Parteigenossen aber, deß sind wir sicher, werden durch unermüdliche Zlgilation dafür sorgen, daß das ächsische Kartell abermals trotz aller Einigkeit bei den Land- tagswahlen nach Gebühr aufs Haupt geschlagen wird. Glück- auf zum Kampf! Polizeiliche?, Gerichtliche? ee. Die Revision des Genossen Emmel zu St. Johann gegen das Urtheil des Landgerichts zu Saarbrücken  vom 1. Mai, welches Emmel wegen vermeintlicher Beleidigung der Bcrgwerksdirektion zu drei Monaten Gefängniß verurtheilte, verwarf das Reichsgericht. Dviekkalten Vvv Dedskkton. H.Schmidt. Die Hermsdorfer Geschichte ist uns unbekannt. Eva. Die Dekorattonsgewerbe-Schule für Frauen befindet ich Friedrichstr. 49; sie beginnt am 1. Oktober ihre Winterkurse. Dieselben umfassen: freihändige Dekoration, Musterzeichnen, Zu- 'chneidelehre und sonstige in das Tapezierfach und Tapisseriefach chlagende Dekorationsarbeiten. Das Honorar beträgt 2959 M. E. M. H. W. Die Kündigung muß klar, bestimmt, un- zweideutig crklärr sein. Die Erklärung,am besten ist. Du ziehst am 1.", entspricht den Erfordernissen einer Kündigung nicht. Sommerfeld. Es bleibt Ihnen leider nur der wenig aus- ichtsvolle Weg der Beschwerde. Eichtvald. Die Mutler hat das Recht, ihr uneheliches Kind nach vollendetem 4. Lebensjahre selbst zu erziehen, dem Vater die Herausgabe zu verweigern; das Kind geht aber seiner Alimen- tationsansprüche gegen den Vater dann verloren. F. S. Soweit erinnerlich: 1387. B. L. 25. In Erbschasissachen läßt sich ohne genaue Klar- legung des Sachverhalts keine Auskunft geben. Sprechen Sie zivischen 12 und 1 Uhr gelegentlich vor. Porath. Es ist wiederholt, vergeblich, seitens der Stadt- verordneten-Vcrsammlung das Ersuchen an die Militärverwaltung gerichtet, eine andere Art des Transportes zu Vater Philipp an- zuordnen. Ludwig. Verspätet eingetroffen: unterrichten Sie uns, wenn möglich, über den Erfolg der Beschwerde.