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Nr. 898. 88. Jahrgang. 2. Wagt Ks Jotnintts" Sttliitrr lolMlatt Donnerstag. 81. Dezember 1911 0� r>erhrchaftUchc9. n, abei o Ich'.in Kulturträger. Wie die Arter Zeitung" mitteilt, hat der im Wahl- kreise St. Wei.. Ottweiler aufgestellte Zentrumskandidat Arbeitersekretär ö. �mann in einer Versammlung erklärt, daß er die wlvtschaftlich en Fragen aus dem Wahlkampfe ganz ausschalten und nur als kultu­reller und sozialer Bannerträger auftreten werde. Koßmann ist katholischer Fachabteiler, dem als kultureller Bannerträger das schwarze Mittelalter mit seinen Scheiterhaufen als Ideal staat vorschwebt. In den Fachabteilungen ist auch der soziale Standpunkt zu Hause, daß Knecht Knecht bleiben muß; hier wird die Sklavenmoral noch in Reinkultur gefördert. Daß es Herrn Koßmann sehr unbequem ist, als zentrümlicher Reichstagskandidat wirtschaftspolitische Fragen behandeln zu müssen, kann man ihm als Anhänger der schwarzen Steuer und Wucherpartei auch nachfühlen. Seine Erklärung aber zeigt, daß ihn die großen wirtschaftspolitischen Fragen recht wenig kümmern. Und ein solcher Mann girrt um die Stimmen von Arbeiterwählern!_ Berlin und Qmgegend. Neue Klagen der Omnibusangcftellte«. Seit dem Sommer diese« Jahres haben die Klagen der Ber - liner Omnidusschaffner und-Kutscher noch kein Ende genommen. In diversen Versammlungen, die trotz der Bespitzelung der An- gestellten durch die Vorgesetzten stattfanden, hat man der Diret- tion der Berliner Lminibusgesellschaft bittere Wahrheiten über die Zustände in ihrem Betriebe und über die Behandlung der An- gestellten gesagt, ohne daß eine wesentliche Besserung der Dinge eingetreten wäre. Zu den Anklagenden gesellen sich letzt auch die Autoomnibuschauffeure und-Schaffner. Wt den An- forderungen des gewaltig gesteigerten Verkehrs glaubt die Direk- lion nur dadurch Schritt halten zu können, dag sie einfach den bisher geltenden Fahrplan über den Haufen warf und sogenannte .ävilde Touren" einlegte. Würden diesewilden Touren" von Ersatzwagen gefahren, dann wäre vom verkehrslechnischen sowie rein menschlichen Standpunkt aus gegen die Neuerung nichts ein- zuwenden. Nach den Verfügungen der Direktion der Omnibus- gesellschaft müssen die wilden Touren jedoch von den Tagesdienst habenden Chauffeuren und Schrfsnern mitgefahren werden. Daß sich diese Neuerung unter den gegebenen Umständen nur auf Kosten der Gesundheit ausführen läßt, versteht sich am Rande. Die Halte- zeiten wurden auf 2 bis 4 Minuten verkürzt, außerdem müssen die Chauffeure und Schaftner der Hauptlinien 4a, 4b, 11, 14 und 24 in der Haltezeit die Wagen betriebssicher halten. Auf Linie 4a sind täglich 9 Touren a 1 Stunde 7 Minuten zu fahren; dag ist ohne Haltezeiten gerechnet, eine durchschnittliche Arbeitszeit von 19 Stunden 3 Minuten.. Hinzu kommt die zur Dienstzeit gehörige Vorbereitungszeit vor Beginn der Dienstzeit von einer halben Stunde, die üblichen Verspätungen, die täglich ebenfalls eine halbe Stund« betragen und die nicht selten vor- kommenden Defekte und Reparaturen an den Motoren, die auch im Durchschnitt täglich% 1 Stunde beanspruchen. Die hierbei versäumte Zeit muß in jedem Falle nachgefahren werden, so daß eine täglich zwölf Stunden betragende Arbeitszeit für Chauffeure und Schaffner an der Tagesordnung ist. Während dieser 12stün- digen Arbeitszeit ist es den Angestellten aber nicht einmal möglich. in Ruhe ihr Essen einnehmen zu können, da die kurze Haltezeit an den Endstationen von dem Chauffeur dazu benutzt werden mutz, die Bremse zu revidieren und eventuell nachzustellen, den Motor zu ölen und Kühlwasser aufzugießen. Der Schaffner mutz wäh- rend dieser Zeit Fensterputzen. Staubwifchen und zurückgelassene Fahrscheine aus dem Wagen entfernen. Fährt der Wagen schon gar mit Verspätung an der Endstation eiw dann haben die Be dienungSmannschaften nicht einmal Zeit, ihre Notdurft zu ver richten. Bei dem gefährlichen Dienst im öffentlichen Verkehr be� deutet eine derartige Anspannung namentlich der Chauffeure eine Ausbeutung der Arbeitskraft, di« im Interesse der Verkehrssicher heit von der AuftichtSbehörde untersagt werden müßte. Die Wagen der übrigen nicht genannten Linien haben täglich 8 Touren von je t Stunde 12 Minuten Dauer, respektive 6 Touren von I Stunde 38 Minuten lowie den üblichen Nebenzeiten zu fahren. Da» Personal auf diesen Touren hat also eine nahezu ebensolange Arbeitszeit wie das der Linie 4a. Weiter wird von den Angestellten darauf aufmerksam gemacht, daß die Direktion, vielleicht in der Vorahnung kommender Dinge, in ganz unverantwortlicher Weise neue Arbeitskräfte aus Ost- und Westpreußen nach Berlin zu ziehen sucht. Die von privaten Stellen» Vermittlern angeworbenen Leute, die für die Vermittelung 8 bis 19 Mark zahlen müssen, kommen ohne Ortskenntnis, oft auch ohne Geld nach Berlin und wissen oft nicht, wo sie doS Geld hernehmen sollen, um ein Logis lezahlen zu können. Die Direktion der Om- uibuSgesellschaft sollte doch bedenken, daß derartige Zustände keine Betriebsgeheimnisse bleiben; sie sollte deshalb bei sich Einkehr halten, ehe die Oeffentlichkeit zu den Dingen einmal ernstlich Stellung nimmt._ Achtung, Steinmetzen! Heber die Firma Jüngers u. Schille, Kunststelnbearbeitungsgef-däft in Berlin , ist die Sperre verhängt. Und da es der Firma sidwer fällt, Steinmetzen zu erholten, sucht sie nunmehr durch Deckadressen Arbeitskräfte. Im Essener Arbeitsmarkt war vor kurzem ein Arbeitsangebot nach Landsberg a. W. Reflek- tonten sollten sich an einen angeblichen Sreinmetzpolier M. Swäfer am dortigen Bahndammneubau wenden. Wie sich bald herausstellte, war die Firma JüngerS u. Schills die Unternehmerin. Selbst- verständlich lösten die Steinmetzen daS Arbeitsverhältnis wieder. Um das Reisegeld waren sie natürlich gekommen. Um andere vor Schaden zu bewahren, wird darauf aufmerksam gemacht. Arbeits- angebote nach Groß-Berlin und der Provinz Brandenburg nicht an- zunehmen. Eine Lohnbewegung der Architekturbuchbinder. Die in den Atelier» für Anfertigung von Papier -Architektur- Modellen beschäftigten Buchbinder haben an ihre Arbeitgeber Forderungen gestellt, nachdem diese eS abgelehnt hatten, sich einer der bestehenden Tarifgemeinschaften im vuwbindergewerbe und ver- wandten Berufen anzuschließen. Gefordert wird die Verkürzung der Arbeitszeit von 9 auf täglich 8V2 Stunden, die Gewährung von Wochenlöhnen ohne Abzug' für die durch die gesetzlichen Feiertage und unverschuldeten Versäumnisse ausfallenden Arbeitsstunden sowie ein bescheidener Sommerurlaub. Autzerdem werden folgende Lohnsätze vorgeschlagen: Im ersten Halbjahr der Berufstätigkeit vom Beginn der fünften Woche ab 29 M.. im zweiten Halbjahr 32 M., im zweiten Jahre 34 M. und im dritten Jahre 38 M. Gehilfen, die die letzte Lohnstufe bereits erreicht haben, fallen alljährlich am 1. November eine Lohnerböbung von 1,50 M. erhalten bis der Höchstlohn von 42 M. erreicht ist. De« weiteren enthält die Tarifvorlage Be- siimmungen über Besserbezablung der Ueberzeitarbeit und KündigungS- frist; sie verlangt ferner die Benutzung des varitätischen Arbeits- nachweise« und enthält eine Lehrlingsskola. Als Vertragsdauer sind drei Jahre in Vorschlag gebracht. Die Antworten der Arbeitgeber waren bis zum 16. Dezember erbeten worden. Diese sind aber nicht direkt an den Buchbinderverband gelangt; die Unternehmer haben sich vielmehr ihren Arbeitern gegen- über zu Tarifverhandlungen bereit erklärt. Nur die Firma Gebr. Stegemann, Kurfürstenstr. 31/32, hielt es für an­gebracht, die Wünsche der Arbeiter völlig unbeachtet zu lassen. Auf Beschluß einer Gruppenversammlung versuchte der ArbeiterauSschutz, mit den Herren Stegemann zu unterhandeln. Diese Unterhandlungen blieben jedoch ergebnislos. Am Abend des Verhandlungstages weigerte sich daraufhin das Personal, Ueberstunden zu leisten. Die Folge war die Entlassung der sämtlichen Gehilfen. Auch der Verbandsleitung gegenüber, die vermittelnd einzugreifen versuchte, lehnten die Herren Slegemann jede Verhandlung ab. Wegen ein paar Pfennigen Lohnerhöhung mußten also die Arbeiter noch knapp vor dem Weihnachtsfest ausgesperrt werden. Eine gestern abgehaltene Versammlung der gesamten Branche nahm zu der nun eingetretenen Situation Stellung. Nach Lage der Dinge dürfte eS in allen anderen Betrieben sehr bald zu einer Einigung kommen, während bei Gebr. Stegemann der Kampf vor« aussichltich Monate hindurch dauern und von der Arbeiterschaft auch mit aller Energie geführt werden wird. Die Versammelten ver- pflichteten sich, gegenüber ihren ausgesperrten Kollegen volle Soli- darität zu üben und jedwede Streikarbeit zu verweigern. Achtung, Friseurgehilfen! Wegen Tarifbruch für Verbands- Mitglieder gesperrt: Witt, Lortzingstl. 41. Kontrolle am zweiten Feiertag vormittags 19 Uhr Linienstr. 73. Der Vorstand. veutfches Reich. Zur Aussperrung der Isolierer ist mitzuteilen, daß dem Verband der Jsolierfirmen die Aus- dehnung der Aussperrung auf das ganze Reich nicht gelungen ist. Nur einzelne Firmen haben ausgesperrt, und auch diese zumeist nur die Lewe, die mit ihren Arbeilen fertig waren. Andere Firmen er- klänen ihren Leuten, daß sie sich an der Aussperrung nicht beteiligen und eventuell lieber aus dem Firmenverband austreten wollten. Am 18. Dezember fand in Berlin auf Einladung des Firmen- verbände« eine Aussprache zwischen den Vertretern des Bauarbeiter- Verbandes und des Verbandes der Jsolierfirmen statt. Die Firmen- Vertreter glaubten die Aufhebung der Sperre über Reinhold u. Co. verlangen zu können; die Vertreter der Isolierer erllärten, daß da­von vor Regelung der Differenzen gar keine Rede sein könne. Die Firmenvertreter suchten nachzuweisen, daß der Bauarbeiterverband durch die Sperre der Frankfurter Filiale der Firma Rein» hold u. Co. einen Vertragsbruch begangen habe, daß da- gegen die Leipziger Filiale der genannten Firma keinen Vertrags- bruch begangen habe, weil der Vertreter der Firma den Leipziger Verlrag von vornherein nicht anerkannt habe. Demgegenüber wiesen die Verireier der Isolierer nach, daß die Isolierer in Frankfurt schon deshalb keinen Vertragsbruch begangen haben können, weil dort der Vertrag vor der Verbängung der Sperre abgelaufen war. Ferner wiesen sie nach, daß der Vertrag in Leipzig thom Mittel- deutschen Verband der Jsolierfirmen abgeschlossen wurde, so daß ein Zweifel an der Gültigkeit des Vertrages für die Firma Reinhold u. Co. gar nickt bestehen kann. Irgendein greifbares Resultat kam durch die Aussprache nicht heraus. Schließlich verständigte man sich, daß im Laufe dieser oder der nächsten Woche neue Verhandlungen stattfinden sollen._ Ter Kampf der Einnehmer in Hamburg gegen die BerficherungsgesellschaftBictoria" ist noch immer nicht beendet. Die Organisation der Einnehmer, der Verband der Bureauangestellten, lvird nunmehr in Hamburg mit Zustimmung der dortigen Gewerkschaften den Boykott über die Vicioria" verhängen. Die Situation ist für die kämpfenden An- gestellten außerordentlich günstig. Die von der Organisation ver- hängte Sperre wird mit großer Energie durchgeführt; bisher haben sich Arbeitswillige nicht gesunden. Es wird ersucht, Angebole oerVictoria " für Hamburg unbedingt abzulehnen. Auf jeden Fall sollte bei derartigen Angeboten vorher bei der Leitung des Verbandes der Bureauangestellten, Berlin �0. 43, Linienstr. 8, angefragt werden. Sericdts- Leitung. Schutz gegen Schutzleute I Eine gestern vor dem Kriegsgericht der kgl. Komman- dantur verhandelte Anklage richtete sich gegen den Grenadier Rerenheim, der sich wegen groben Unfugs sowie wegen Beamtenbeleidigung und wegen Wider- stands gegen die Staatsgewalt zu verantworten hatte. Die Beleidigten sind" zwei Schöneberger Polizeibeamte. Der Angeklagte hatte eineS Sonntags, als er noch vor seiner Einstellung ins Heer stand, sich in angetrunkenem Zu- stände auf der Hauptstraße mit seinem Bruder herumgebalgt. Bald sammelten sich, wie dies bei derartigen Vorgängen üblich ist. Menschen an. Der dann hinzukommende Schutz- mann K. brachte die beiden auseinander. Da trat auch noch der Schutzmann W. hinzu. Ohne weiteres versetzte er dem Angeklagten hinterrücks einige kräftige Schläge ins Gesicht. R. blutete an der Stirn und das Blut lief ihm über �die Augen herunter, sodaß er kaum zu sehen vermochte. Sowohl nach feinen Angaben als auch nach den Bekundungen von Augenzeugen soll die Verletzung von der Mißhandlung des Schutzmanns herrühren. Unter Eid bekundete der Schutz­mann W., er habe gesehen, daß sein Kollege von dem An- geklagten angefaßt worden fei. Dies ist aber nicht wahr. Denn der Schutzmann K. selbst bestritt eS unter seinem Ei d. Vor dem Kriegsgericht brachte der Polizeibeamte W. die Sache in einer Art' zum Vortrag, als s e i w e i t e r g a r n i ch t s dabei, wenn er einmal einem Si stierten ein paarSchläge ins Gesicht gebe. Der Angeklagte wurde über die ihm widerfahrene Unbill wütend und warf sich auf den Erdboden. Die Be- amten fesselten den am Boden Liegenden und schleiften ihn einige Meter fort. Auch auf dem Wege zum nächsten Revier blieb N. gefesselt, so daß ihm nach den Bekundungen von Zivilzeugen der Unterarm abstarb. Auf dem Wege zur Wache will der Angeklagte gestoßen worden sein. Er verlangte, daß einige Zivilzeugen mit hinauf zur Wache kommen sollten, doch wurde ihm dies nicht gestattet und die Haustür den Nachkommenden vor der Tür zuge- schlagen. Nerenheim behauptete, auch oben auf der ache geschlagen worden zu sein. Die beiden Beamten wollen aber davon nichts wissen, weil sie sich nach erfolgter Ablieferung des Siftierten nicht mehr um die Sache gekümmert haben. Sie stellten jedoch die Miß- Handlungen auf der Wache in Abrede, worauf der Ber- h a n d l u n g S f ü h r er m e i n t e, esfei ja bekannt, daß auf den Polizeiwachen geschlagen werde. Aus Aerger über die ihm zugefügte Unbill und die ungerechte BehandlungSweise will der Angeklagte die Schutzleute durch Schimpfworte beleidigt haben. Er wollte nicht gefesselt zur Wache transportiert werden und auS diesem Grunde habe er sich etwas geweigert, mitzukommen. Er bat, ihm die Fesseln abzunehmen, dann wäre er ohne weiteres mitgekommen. Das Gericht kam zwar zu einer Verurteilung des Be- schuldigten, doch sah es mit Rücksicht auf die Begleitumstände die Sache recht milde an und erkannte nur auf eine Geld- strafe von25M. Auf Veranlassung der Anklagebehörde wird nun gegen den Schutzmann W. beim Strafgericht Straf- antrag gestellt werden, so daß die Angelegenheit auch noch vor dem Moabiter Gericht ein Nachspiel finden wird._ Die Verzweiflungstat einer Mutter. In dem Prozeß gegen das 13jährige Dienstmädchen Luise Schröder, der, wie wir am Sonntag mitteilten, von der Straf- kammer dem Schwurgericht überwiesen wurhe, fand bereit» gestern die Verhandlung vor dem Schwurgericht statt. Die Angeklagte, welche offensichtlich große Reue über ihre furchtbare Tat zeigte, war wiederum geständig, die Absicht gehabt zu haben, ihr Kind dadurch umzubringen, daß sie es in einem Kaninchenloch steckte, in der Erwartung, daß es dort den Hungertod oder den Tod durch Ersticken finden würde. Ihre ganze Verteidi- gung bestand in den Worten:«Ich wußte bor Angst nicht, wo ich da» Kind lassen sollte." Auf eine Frage des Landgerichtsdirektors Bahr, der ihr in fast väterlich wohlwollender Weise, dicht neben der Anklagebank stehend, die einzelnen Fragen vorlegte, wann sie den Entschluß, das Kind zu töten, gefaßt habe, antwortete die Ange­klagte, daß sie den Plan erst auf dem Bahnhofe in Borsigwalde ge­faßt habe, als sie nicht mehr wußte, wo sie das Kind lassen sollte.- Der Former Klein, welcher mit einem anderen Zeugen das Kind aufgefunden hatte, bekundete u. a., daß sie erst geglaubt hatten, e.. sei ein Kaninchen. Auf seinen Hinweis, daß eS ein Kind sei, sin. sein Begleiter vor Schreck bald ohnmächtig geworden und habe ihm zugerufen, er solle da» Kind, welches er für tot hielt, liegen lassen. Das Kind sei an den Armen und Beinen blau angeschwollen gc- wesen und habe, als er es befreit hatte, zuerst gesagt:«Au, tut Wehl" Der Arbeitgeber der Angeklagten, der Landwirt Dunkel aus Schönefeld bei Teltow , bekundete u. a., daß die Angeklagte immer still und ruhig gewesen sei. Als sie mit dem Kinde nach Berlin fuhr, habe sie ihm erzählt, sie wolle das Kind anderweitig in Pflege bringen. Auf Antrag der Rechtsanwälte Dr. Heinemann und Dr. Kurt Rosenfeld war der Nervenarzt Dr. Plaezek al» Sachverständiger geladen worden, da Zweifel darüber aufgetaucht waren, ob die An« geklagte bei Begehung der Tat, die offenbar im Affekt verübt sei, die freie Willensbestimmung besessen habe. Der Sachverständige äußerte sich dahin, daß natürlich jeder Affekt die freie Ueberlegung und die freie Willensbestimmung trübe. In dem vorliegenden Falle liege aber keine Veranlassung vor, mit der Möglichkeit einer Be- wußtseinstrübung zu rechnen. Staatsanwalt Hootz ließ die An« klage des Mordversuchs fallen und beantragte nur die Bejahung der Schuldfrage wegen versuchten Totschlages, da anzunehmen fei, daß die Angeklagte nicht.mit voller und ruhiger Ueberlegung die Tat ausgeführt, sondern sich infolge ihrer verzweifelten Situation in großer Aufregung befunden habe. Außerdem beantragte der Ver- treter der Anklage, der Angeklagten mit Rücksicht auf die ganze Sachlage mildernd- Umstände zuzubilligen. Die Rechtsanwälte Dr. Heinemann und Dr. Rofenfeld legten den Geschworenen nahe, sämtliche Schuldfragen zu verneinen, da eS sehr fraglich sei, ob die Angeklagte nicht inftilge ihrer verzweifelten Lage in eine derartige Aufregung geraten sei, daß ihr im Moment der Tat die freie Willensbestimmung gefehlt habe. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld wies insbesondere darauf hin, daß die Hauptursache, das es überhaupt soweit kommen konnte, wieder einmal in einer nicht ausreichenden Fürsorge für die unehelichen Kinder zu finden sei. In solchen Fällen erscheine eine sogenannte Sammelvormundschaft, deren Schaffung die nächste Stadtverordnetenversammlung in Erwägung ziehen werde, dringend notwendig. Die Geschworene« bejahten die Schuldsrage nach versuchtem Totschlage unter Zubilligung mildernder Umstände. Der Staatsanwalt beantragte 9 Monate Gefängnis. Da» Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis unter Anrechnung von 1 Monat der erlittenen Untersuchungshaft. Die Angeklagte wurde außerdem auf Antrag der Verteidigung auS der Haft entlassen. Ein MagiftratSbeamter als Gattenmörder. Die Straffache gegen den des GattenmordcS beschuldigten Ma- gistratS-Bureauassistenten Otto Sternbeck ist jetzt in ein neues Sta- dium getreten. Die Ehefrau des Beschuldigten lvar bekanntlich eines Tages spurlos verschwunden. Ihre Leiche wurde am 28. Sep- tember 1919 in der Oder, nicht weit von Frankfurt a. O. aufgefun- den. Es wurde zunächst Selbstmord angenommen, bis sich gegen den Ehemann der Verdacht des Gattenmordes mehr und mehr ver- dichtete und am 23. Juli d. I. zu seiner Verhaftung führte. Cr hat zugeben müssen, die Leiche seiner Eheftau in einen Kinder- wagen gepackt, diesen nach Frankfurt transportiert und die Leiche in die Oder geworfen zu haben. Er bestreitet jedoch, ein Ver brechen begangen zu haben und behauptet, daß er in der Abwehr gegen feine auf ihn eindringend« Frau diese so unglücklich gepackt gehabt habe, daß sie zu Boden gesunken und dort leblos liegen ge- blieben sei. In seiner Angst habe er die Leiche dann in der be- zeichneten Art beseitigt, um einen Selbstmord glaublich erscheinen zu lassen. Verschiedene Momente haben nun den Verteidiger des Angeklagten veranlaßt, über dessen Geisteszustand da» Gutachten der Gerichtsärzte Mesizinalrat Dr. Hoffmann und Dr. Marx ein- zuholen. Nach diesem Gutachten besteht die Vermutung, daß Stern- beck unzurechnungsfähig und zur weiteren Beobachtung seines GeisteSzunandes seine Ueberführung in die Charite notwendig ist. Di« Akten liegen jetzt der Strafkammer zur Beschlußfassung vor. Der Rohrstock als Erzieher. Vom Landgerichte Dessau ist am 29. August der Lehrer Her- mann Pfau wegen Körperverletzung im Amte zu 19 M. Geldstrafe verurteilt worden. Er ist Lehrer in einem kleinen Torfe und hat Knaben und Mädchen aller Altersklassen zu unterrichten. Am 26. April gab er Rechenunterricht. Der 8jährige Max B. begriff nicht, was das Zeichen«-ff" bedeutet und schwieg auf die ihm zuteil gewordene Belehrung. Der Angeklagte holte dann den Rohrstock und schlug den Knaben mehrmals auf da» Gefäß. In Anhalt besteht kein Gesetz über die Schulzucht, aber auf dem Verordnungswege ist bestimmt worden, daß kein Kind in den ersten beiden Schuljahren geschlagen werden darf. Der Angeklagte hat also, sagt der Bericht. pflichtwidrig gehandelt und er war sich dessen auch bewußt, da er schon einmal aus ähnlichem Anlaß bestraft worden ist. Seine Revision wurde am Montag vom Reichsgericht verworfen. Leider besteht für Preußen eine ähnliche Vorschrift wie in Anhalt nicht. Wann endlich wird bei uns wie in Oesterreich da.; Prügeln der Kinder als Erziehungsmittel gänzlich beseitigt werden k Aufhebung eines GeschworencuspruchS durch Gerichtsbeschluß.' Der seltene Fall, daß ein Geschworenenverdikt vom Gericki; Hof aufgehoben wird, weil sich die Geschworeiren nach einstimmige> Ueberzeugung des Kollegiums zu Ungunsten des Angeklagten geirrt haben, ist vom gestern tagenden Schwurgericht deS Lan « gerichts III, unter Vorsitz des LandgerichtSdirektorS Vahr, zu melden,