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einem folchen gar nicht die Rede sein kann. Sie beweist ferner, I im Stich. Da kommt nichts weiter zum Vorschein als der rohe und für das Kalenderjahr 1913.- Allianz. Der Abzug vom Gehalt ist nur daß die Regierung selbst, trotz des Schulzwanges, in ihren Monopol- brutale Asiate, nicht nur beim Fabrikanten, sondern auch bei der fabriken Kinder unter 10 Jahren beschäftigt.

Wie früher in Europa die Soldatenwerber durch das Land zogen, so hier die Agenten der Fabriken, die unter den glänzendsten Versprechen die Kinder der Landleute in die Städte locken und sie in Fabriken unterbringen. Das Ende davon ist, daß so ein Mädchen, menn es oft erst 14 bis 16 Jahre alt ist, schon an Leib und Seele gebrochen, möglichst noch mit einem fleinen Weltbürger versehen, in die Heimat zurückkehrt oder in der Stadt selbst zugrunde geht. Die Aufseher in den Fabriken machen sich die unerfahrenen Rinder bald ihrem Willen dienstbar, auch verstehen sie es meister­haft, durch allerlei Drohungen sie zu veranlassen, Ueberstunden bis gegen Mitternacht zu machen, ohne einen Mehr verdienst zu erhalten.

In den Baumwollspinnereien ist Nachtarbeit die Regel, hier arbeiten männliche und weibliche Arbeiter bei qualmen. den Petroleumlampen im Dämmerlichte beisammen, die Folge ist eine Sittenlosigkeit, wie sie in einem Bordell nicht ärger sein kann. Körperliche Büchtigungen mit der Peitsche sind an der Tagesordnung, ebenso Geldstrafen für allerhand Vergehen, die von den Aufsehern wenn nicht ges so doch erfunden werden, so daß die Arbeiterinnen von ihrem Verdienste, der meistens nur 1-3 Yen in der Woche( 2-6 M.) beträgt, schließlich nichts zu sehen bekommen. Daneben gibt es noch da in den meisten Fabriken Kost- und Schlafhäuser eingerichtet sind Kostentziehung, Dunkel­arrest und dergleichen, ganz nach brutalem Gefängnissystem. Wenn man dies liest, sollte man nicht glauben, daß das Bu­stände sind, die in einem Lande existieren, wo der Mund so sehr voll genommen wird von Schulerziehung, Kinderparadies und Moral. Die Bushidomoral, die Prof. Jto einmal als Reitstern der Japaner in seinem Buche hinstellte; und die dem Nichtkenner des wahren japanischen Charakters so einschmeichelnd belog, läßt die Fabrikanten

Anna Stein Siegfried Aufhäuser

Verlobte

Charlottenburg Frankfurt a. M. Dahlmannstr. 2 Friedbergerstr. 74

GEGEE 99999991

Dem Genossen Friedrich Heidelmann

b

u. Gattin, Rostoder Str. 19, zu ihrer am 27. Dezbr. 1911 tatt findenden

Silber- Hochzeit

die besten Glüdwünsche von den Genossen des 690., 690 a- und b- Bezirks.

Unseren beiden Genossen Waldemar Rudolf nebst Gattin Ramlerstr. 11

3. ihrer Silberhochzeit a. 26. Dez. die herzlichsten Glüdwünsche. Die Genossen u. Genossinnen des 556. Bezirks. 99666666es

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In der Privatflagefache des Vorsitzenden der Ortsfranken­tasse des Maurergewerbes Aug. Dähne, hier,

gegen

den früheren Kassenbeamten Arno Winkler in Alt Landsberg- Süd wegen Beleidigung

tam folgender Vergleich zustande: Der Angeflagte erklärt, td babe das zur Anflage gestellte Schreiben

vom 20. Mai 1911 nur infolge meiner

durch die vorangegangene Entlassung

Whervorgerufenen Erregung geschrieben.

Unserem Freunde und Bartei­genoffen Franz Krug jo. W wie feiner lieben Braut Fräu Jein Else Schulz zu der am 1. Weihnachtsfeiertage statt­findenden Berlobung die herz­lichsten Glückwünsche.

21625

Parteigenossen des 80.

Ich erkläre die darin gegen den

Brivatkläger erhobenen Borwürfe des

Amtsmißbrauchs und der Unredlich­feit für unbegründet und nehme sie

mit dem Ausdruck des Bedauerns

zurüd.

Die Kosten des Verfahrens trägt Angeklagter.

21706

Regierung, die solche Zustände duldet.

Leseabende.

Groß- Lichterfelde . Mittwoch, den 27. Dezember( 3. Feiertag), abends präzise 8 Uhr, bei Wahrendorf, Bätestr. 7: Vortrag über Die Frauen und die Reichstagswahl". Nachdem: Musikalische Abend unterhaltung.

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wird nicht erteilt.

Briefkaften der Redaktion.

R. G.

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bezüglich des 125 Mari monatlich übersteigenden Teiles zulässig. G. 300. 1. Nur dann, wenn nicht überwiegend Heimarbeit ver­richtet ist. 2. Die Schwägerin hätte dann trotz der Richtanmeldung Anspruch an die Strankenkasse. Diese ist berechtigt, von dem Unternehmer Erfaß zu fordern. Friseur 25. Mitteilung von der Mitgliedschaft Erfährt die Polizeibehörde von

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seitens des Wahlvereins erfolgt nicht. anderer Seite von der Mitgliedschaft, ist Ausweisung nicht ausgeschlossen. 6. 83. 1a. Diejenigen, die nicht der Landeskirche, aber sonstigen Religionsgemeinschaften angehören, dazu gehören auch Freireligiöse. b. Steiner Religionsgemeinschaft angehörig. 2. Diejenige, der der Vater bei unehelichen Stindern die Mutter zur Zeit der Geburt angehört hat. 3. Ja. 2. N. 65. Wir raten, bei dem Arbeitersekretariat, Engelufer 15, um Vertretung nachzusuchen. S. 100. l. 1. u. 2. Rein.-O. S. 100. Ja. Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 69, born bter Treppen 3. F. Julins. Staatsanwaltschaft, in deren Bezirk das erkennende Fahrstuhl, wochentäglich von bis Uhr abends, Sonnabends, Gericht liegt. Beschwerdeinstanzen: Oberstaatsanwalt bei dem Ober­Justiz­von bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage landesgericht- für Berlin und Brandenburg : Kammergericht ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort minister. Blame 28. 1. und 2. Ja. 3. Muß am 58. im Besiz des Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, Empfingers sein. 4. Nein. 3. Rigdorf 87. Richtet sich nach den Ver­O.. 420. Der Wirt ist schadenersatzpflimtig. werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. ficherungsbedingungen. 7. 6. 20. Sprechstunde. Ihre Angaben im Schreiben reichen nicht aus. R. B. 59. Kommen Sie mit den Aufrechnungsbescheinigungen in die Sie können nach vorheriger Zahlungsaufforderung flagen. 5. 10. 1. Sie sind wahlberechtigt. 2. Sprechen Sie am awedmäßigsten in der . 5. 82. 1. Die Hälfte des Gesamt­Sie sind wahlberechtigt. Warten Sie den Bescheid ab... 41. Ja. Buchhandlung Vorwärts vor. gutes. 2. Dreiviertel des Gesamt gutes. Schönborn. 1. Ja. 2. Went M. 100. Kommen Sie mit dem Mietsvertrag in die Sprechstunde. 3. Aufforderung zum Ersatz, unter Sachdarstellung E. B. 22. Das Mädchen tann etwa sechs Wochen vor der Entbindung nachweisbar, ja. 4. Beim Amtsgericht, falls bei dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung wegen des Alimenten- und Spezifikation des Schadensbetrages. anspruchs für die ersten drei Monate mit 90 M. und wegen der Entbin- das Objett 600 Mart nicht übersteigt, bei höherem Objett Landgericht. P. 2. 100 Herzfelde . Unfall­dungs- und Sechswochenfosten mit 100 m. beantragen. Nach Erhalt der In letterem Falle Anwaltszwang. einstweiligen Verfügung fann auf Antrag durch Gerichtsbeschluß die von anzeige bei der Berufsgenossenschaft. Für den nicht gedeckten Schaden Shnen bezeichnete Forderung des Schwängerers gepfändet werden. erscheint der Unternehmer baftbar. Erstatten Sie zunächst Strafanzeige. 2. 10. 1. Dem Kläger den Eid zuschieben. 2. Sie sind nicht hajtbar. R. Sch. 25. Wir raten, sich mit einem Batentanwalt in Verbindung auf Grund schriftlicher Wollmacht tönnen Sie Ihre Mutter vertreten. 3. Rein. zu sehen und die Sachlage mündlich zu besprechen. Bestimmte Personen Paul Brunn, Schöneberg . 1. Ja, 4. Die Beschlagnahme wäre zulässig. empfehlen wir grundsätzlich nicht. *. 3. 9. 1. und 2. Ja. A. D. 33. 1. Für die beklagte Partei nur dann, wenn Widerflage er- sofern Shre Einkommens- beziv. Vermögensverhältnisse es gestatten und 2. Leider ja. hoben werden soll. 2. und 3. Beantragen Sie beim Amtsgericht die der Anspruch nicht länger als vier Monate zurückliegt. fchleunige Erteilung einer vollstrecbaren Urteilsausfertigung. Bothe 125. Darüber entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht, in zweiter Instanz 1. bis 3. Beantragen Sie beim Amtsgericht Perleberg die Bestellung eines das Landgericht. Die Beiordnung eines Anwalts erscheint wegen Aussichts­E. S. 25. Erkundigen Sie sich: Bu 1. bei der Nachlaßpflegers. Diefer beiorgt die Verwertung des Nachlasses und die losigkeit ausgeschlossen. Kündigung der ausstehenden Forderungen. 4. Sie in Gemeinschaft mit Friedenauer Gemeindeverwaltung, zu 2. bei dem Metallarbeiterverband. Es tann Ortsüblichkeit angenommen werden. Ihren Geschwistern sind nach Ihrer Darstellung zu erbberechtigt. 3. ein. 5. Gin Bormund, falls solcher noch nicht bestellt ist. 6. Sotveit er Ch. 5. 79. Ein derartiger Beschluß würde der Genehmigung durch die sichtlich, nein. Paris . Sa... 127. 1. Ja. 2. Noch| Aufsichtsbehörde unterliegen. Achtung! Achtung! Achtung!

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Kenntnis, daß die Differenzen mit

dem Vertrauensmann und mir bei­

Den Tarif nachträglich anerkannt haben folgende Bäckereien:

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gelegt sind. Hochachtungsvoll Bäcker- Anflamer Str. 48, Haase. meister Lehmann, Rigdorf, Selchower Str. 27. Der Ber: trauensmann d. Bäcker u. Kon­

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Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung 26. November 1911 aufgelöft. Liquidatoren wurden bestellt die Herren: Wilhelm Kohl, Adlershof , Bismardstr. 11; Karl Jagnew, Adlershof , Kronprinzenstr. 20; Wil­helm Babel, Adlershof , Bismard. Straße 11. Sämtliche Zuſchriften

wöchentlich nur 1 Mark

( früher 97.) Bezirks, II. Kreis. find zu richten an Herrn Liquidator Grammophone, Pathephone,

Allgem. Ortskrankenkaffe

für

Tempelhof . Bekanntmachung.

Durch Beschluß der General bersammlung vom 28. August 1911 find die§§ 13, 56 und 57 geändert worden und erhält der§ 18 folgende veränderte Fassung:

Diejenigen Mitglieder, welche der Kasse ununterbrochen 26 Wochen angehört haben, erhalten im Falle der Erwerbsunfähigkeit außer an ben 6 Arbeitstagen auch an Sonn tagen das Krantengeld.

Bei§ 56 wird Biffer 9 gestrichen. Bei§ 57 werden die Worte von

Wilhelm Kohl, Adlershof , Bismard­ftraße 11. 108/ 16* Forderungsberechtigte werden auf gefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche bei den Liquidatoren anzumeiden. Adlershof , den 19. Dezember 1911. Die Liquidatoren: Wilhelm Kchi. Karl Jagnow. Wilhelm Zabel.

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gemeinſchaftlich bis feſtgelegt General- Vertr. für Berlin und Brandenburg : Pan Horsch,

gestrichen und statt dessen gesekt: Das Gehalt der zur Anstellung gelangten Beamten wird vom Vor­ftande festgelegt."

Die erforderliche Genehmigung ist feitens des Bezirksausschusses unter dem 4. Dezember 1911( B, 16 887) erteilt. Die Abänderung tritt am 1. Januar 1912 in Straft.

Der Vorstand besteht selt der im Herbst d. J. stattgefundenen Neuwahl aus folgenden Personen:

Albert George, Tempelhof , Manteuffel­ftraße 67, 1. Borsigender, Karl Schmülling, Tempelhof , Friedrich­Wilhelmstr. 17, Beisiger. Jakob Flieg, Tempelhof , Theodor­straße 5, Beisiger.

Karl Hempel, Tempelhof , Berliner Straße 41/42, 2. Borfizender. Gustav Sillier, Berlin , Stalizer Straße 102, Betfizer.

Otto Weicho, Berlin , Karlstraße 25, Schriftführer.

Der Vorstand

ber Allgem. Ortskrankenkaffe für Tempelhof.[ 283/13 ( gea.) Albert George, 1. Vorfizender.

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Weißensee :

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Die Differenzen, die ich mit dem Vertrauensmann des Bäder- und Konditor enverbandes gehabt habe, sind jezt zu beiderseitiger Zufriedenheit beigelegt, und führe von jetzt ab boykottfreie Ware.

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Bestätigt durch den Bertrauensmann des Bäder- und Konditorenverbandes Berlins und Umgegend.

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