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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 70.

Korrespondenzen und Parteinachrichten.

Dienstag, den 24. März 1891.

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8. Jahrg.

am

möge ihm bei Diskontirung eines guten Wechsels über 3500 M., bei dem ganzen Gesetze für die Droschkenkutscher wenig oder gar den er in Zahlung erhalten, behilflich sein. Schwandt wandte nichts Gutes geschaffen ist." sich an den Angeklagten, der sich auch erbot, das Geschäft abzu- 2. Die heutige in der Norddeutschen Brauerei tagende öffent­wickeln, wenn ein Damno von 300 M. bezahlt werde. Der liche Versammlung der Droschfenkutscher Berlins erklärt sich mit Inhaber des Wechsels erklärte, daß er in den sauren Apfel den Ausführungen des Referenten einverstanden und wird da Danzig , den 18. März. Das Einkommen in der beißen müsse und nun will Schwandt dem Angeklagten den nach zu ftreben suchen, daß an Stelle der geschaffenen sog. Ar­Landwirthschaft. Gegenüber den Behauptungen, daß der Wechsel anvertraut haben, ohne sofort Valuta zu erhalten. Der beiterschutz- Gesetzgebung ein wirkliches Arbeiterschutz- Gesetz ge ländliche Arbeiter ein klägliches Dasein führe, wird von den Angeklagte gab ihm vorläufig zwei kleine Gegenwechsel zum Gesamint schaffen wird, wie es von der sozialdemokratischen Fraktion seiner Großgrundbesitzern lebhaft protestirt. Man kommt sogar mit betrage von 800 M., die von seinem eigenen Buchhalter ausgestellt Seit ausgearbeitet worden ist. Zu diesem Zwecke verpflichtet sich Zahlen heraus. So berechnete kürzlich einer unserer Großgrund waren, 300 M. 30g er für Damno ab und laut der von ihm ausgehän- die Versammlung zum engeren Anschlusse an die sozialdemokratische befizer seinem Instmann das Einkommen auf 719,75 M. jährlich digten Rechnung sollte Schwandt sich die übrigen 2400 Mt.nach einigen Partei. und veröffentlichte die Berechnung in der Danziger Zeitung" Tagen holen. Alle Bemühungen, das Geld zu erhalten, waren Gleichzeitig hält sich die Versammlung für moralisch Zum Schluß der Rechnung bemerkt unser westpreußischer Herr, vergebens und nach verschiedenen Ausflüchten erklärte der An- verpflichtet, die Beschlüsse und Resolutionen Der die obige Summe sei zu niedrig; denn der Instmann müsse noch geklagte schließlich, daß der Holzhändler Krakauer ihm den 26. Februar dieses Jahres im Böhmischen Brauhauſe ſtatt­das ganze Jahr einen jüngeren Arbeiter stellen. Derselbe ver- Wechsel unterschlagen habe. Die beiden von dem Angeklagten gehabten öffentlichen Versammlung der Droschkenkutscher aufrecht dient im Jahre- höret und staunet- 105 Reichsmart, während in Zahlung gegebenen Wechsel wurden ebenfalls nicht bezahlt, zu erhalten und für deren praktische Ausführung zu sorgen. er an Lohn nur 80-90 M. beansprucht. Somit verbleiben dem Aussteller und Girant waren zahlungsunfähig und hat Gerting Instmann 15-25 M. und sein Einkommen erhöht sich auf zirka außer den Verlust der 3500 M. noch 500 M. Kosten zu tragen legen Barth und Kuinig das bestehende Droschken- Polizei­Beifall aufgenommen und in den landwirthschaftlichen Zeitschriften, Schwandt ein ganz anderes Abkommen getroffen haben. Er drückende Bestimmungen desselben hauptsächlich erörternd und so in der deutschen landwirthschaftlichen Preffe, mit viel Pathos habe demselben gesagt, daß er den Wechsel nur bei seinem auffordernd, energisch den Erlaß eines neuen, zeitgemäßen wiederholt. Man wirft dreist mit solchen Zahlen herum, weil Holzlieferanten, dem Kaufmann Krakauer unterbringen könne, Droschten- Bolizei- Reglements zu fordern. Die Versammlung man darauf rechnet, der ländliche Arbeiter bekommt sie doch wenn der Leytere ermächtigt würde, davon einen Betrag stimmte einstimmig folgendem Antrage KuInig zu: nicht zu Gesicht, und der Städter versteht nichts davon. Man von 1500 M., den der Angeklagte ihm schulde, in Abzug Die Versammlung wolle beschließen: würde mit diesen Zahlen dem Instmann einen zu bringen. Schwandt habe sich hiermit einverstanden erklärt 1. Das heutige Bureau wird beauftragt, im nächsten gewohnten Spaß bereiten. Die Stadtbewohner lassen sich aber und nun habe er den Wechsel der Firma Krakauer anvertraut. Monat eine öffentliche Versammlung sämmtlicher Droschten­vielfach Sand in die Augen streuen. Ich will mir nicht die Mühe geben, die Absurdität dieser on der Letzteren sei er von Woche zu Woche hingehalten wor- führer( Fuhrherrn und Kutscher) einzuberufen und die von den und schließlich habe man überhaupt abgeleugnet, daß auf den Kollegen Kulnig und Barth gerügten Punkte auf Zahlen nachzuweisen, sondern gebe dem Herrn zu, sein Instmann den Wechsel etwas herausgegeben werden sollte, sondern be- die Tages- Ordnung zu setzen, damit denselben Gelegen beziehe das angegebene Einkommen und berechne nach denselben hauptet, derselbe solle zur Deckung weiterer Schuldbeträge dienen, heit geboten wird, gegen solche Mißstände Stellung Grundsägen, welches Einkommen er selbst aus dem National- die inzwischen bei Krakauer fällig geworden waren. Eine von zu nehmen und zu berathen, auf welche Weise Abhilfe zu vermögen bezieht. Ich glaube, man tann mit einem gewissen dem Angeklagten gegen Krakauer wegen Unterschlagung ein- schaffen sei. Recht sein Rittergut als Eigenthum der Nation auffassen; dann gereichte Denunziation ist von der Staatsanwaltschaft abgewiesen 2. Den Ueberschuß der heutigen Tellersammlung dem Bureau würde man den Herrn mitsammt seinem Grund und Boden von worden. Im Verhandlungstermine blieb der Angetlagte dabei als Agitationsfonds zur Verfügung zu stellen. Der Nation trennen, also etwa in den Stillen Ozean versehen, stehen, daß er von Krakauer geschädigt sei, obgleich wohin ihm Niemand folgen sollte, außer Weib und Kind, so dieser bestriet, daß von Kollege Schreiber beleuchtete seinerseits die schwierigen der Herausgabe baaren Geldes Verhältnisse, in denen die Kutscher zu den Fuhrherren stehen, würde er jedenfalls sofort auf sein sogenanntes Eigenthumsrecht auf den Wechsel die Rede gewesen sei. gewesen sei. Ebenso direkt und beschloß die Versammlung, auch diese Angelegenheit auf die serzichten, um im Lande bleiben zu dürfen. Ich nehme an, standen sich die Aussagen des Angeklagten und des Beugen Tagesordnung der gedachten Versammlung zu sehen. saß das Rittergut 2000 Morgen groß ist, abgesehen von den Schwandt in Betreff der Abmachungen gegenüber, welche bei dem Gartenländereien, und zwar 1600 Morgen Acker, 200 Morgen Wechselgeschäft getroffen sein sollten. Ein Agent Profé, der als Wiesen und 200 Morgen Weiden . Der Acker werde zur Hälfte Beuge vernommen wurde, beschwor, daß er bei dem ersten Ge­letzteren will ich nur den Ertrag an Körnern in Rechnung ziehen. Dabei die Bereinbarung im Sinne des Ersteren getroffen set. Da Das Stroh und den Ertrag der Weiden müssen wir uns zur Er Schwandt das Gegentheil beschwor, mußte einer der beiden Beugen nährung des Biehes verwendet denken, denn der Instmann bekommt einen Meineid leisten, wie der Vorsitzende erklärte. Verschiedene freie Weide im Sommer, Stroh oder fertige im Winter. Umstände sprachen aber für die Schuld des Angeklagten, der vom Gerichtshofe zu einer Gefängnißstrafe von vier lied Monaten verurtheilt wurde.

sdröds d

Bom Geflügel..

Siede

nehmen. auf 1200 Liter Milch à 7 Pf. anzu­Futter für 1 Ruh. Ertrag derselben ist

Für 1 Kalb.

Holz à 6 Mark 6 Fuhren für 4 Klafter Torf und 7 Mtr.

Lagelohn: 28 3tr. Getreide à 7 M.. Drescherlohn, nach 5jährigem Durchschnitt

Für die Frau, 100 Tage à 50 Pf Für den Mann, 150 Tage à 50 Pf..

84,00

10,00

196,00

50,00 75,00

"

"

36,00

Stück à 60 M. Einnahme aus der Schweinehaltung, zwei

120,00

25,00

#

Summa 719,75 M.

39 200,00

Der gehaltene Arbeiter verdient ihm.

20,25

2 M. pro Zentner. Heu von 200 Morgen Wiesen à 20 3tr.

8 000,00

740,00 m.

Summa 146 320,00

Jert

"

Von

Die Einkommensberechnung für den Justmann lautet:

Wohnung

30,00 M.

6 000,00 M.

gerechnet) toffeln à 1,25 M. Saat ist bereits ab­Gartenland 11/2 Morgen( 75 Zentr. Kar­

93,75

#

ist bereits abgerechnet). 40 000 3tr. Kartoffeln à 1,25 M.( Saat

50 000,00

6 720,00

800,00"

DA

Für 80 Kälber à 10 M.. 80 Rühe, eine bringt 84 M.

Auf das Dreschen verzichtet der Groß­

Grundbesitzer.

Instmann) Vom Geflügel( 80 Mal mehr wie der

abgerechnet. ( 800 Morgen Halmfrucht.) Saat

160 Stück à 60 M. Aus der Schweineholtung:

Die Frau auch nicht.

Getreide. 7 3tr. pro Morgen à 7 M.

6 M. 250 Arbeitstage.

16 Gespanne, eins verdient pro Tag

Tagelohn bezieht der Besitzer nicht.

24 000,00

9 600,00

2000,00

des

Danach

bezieht

der Besizer:

Gemüsegarten) Wohnung( Schloß, Park, Obst und

P.

würden.

"

D

Weiter beschloß die Versammlung folgende Erklärung: Die Versammlung erklärt mit Bezug auf den Beschluß der letzten öffentlichen Droschkenkutscher Versammlung und zur Auf­daß sie einen wöchentlichen Ruhetag für die im Verkehrsgewerbe thätigen Arbeiter verlangt, sich aber keineswegs für den von der Religion festgesetzten Ruhetag, den Sonntag, interessirt." Auch verpflichtete sich die Versammlung, nur Arbeiterblätter ( Vorwärts"," Bolts- Tribüne" und" Allgemeine Fahr- Zeitung") zu abonniren und nahm Kollege Engler anknüpfend hieran Gelegenheit, die Kundgebung des Berliner Tageblatt" anläßlich der ersten Versammlung im Böhmischen Brauhause gebührend niedriger zu hängen. Der Anschluß an die bestehende Fach­organisation der Berliner Droschkentutscher wurde allgemein be­fürwortet und die Versammlung mit einem dreifachen Hoch auf die internationale völkerbefreiende Sozialdemokratie geschlossen.

In der letzten Volks Versammlung zu Gunsten des Bonentarifs wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die am 17. März in Tivoli" zu Berlin stattfindende Bolts- Versammlung von mehreren Tausend Bürgern aller Parteien erklärt:

"

Wegen Beleidigung derjenigen Beamten des Polizei Präsidiums, welche mit der Beaussichtigung des Fabritwesens betraut sind, stand gestern der Kartonarbeiter Franz Drews vor der zweiten Straftammer des Landgerichts I . Am 10. No­vember v. J. fand eine Versammlung der Kartonarbeiter statt, in welcher sich auch der Angeklagte bei der Diskussion betheiligte, die sich um die polizeiliche Ueberwachung der Fabriken drehte. Giner der Redner rügte, daß den Fabrikherren von der Polizei in unzulässiger Weise Vorschub geleistet werde. Anknüpfend hieran erklärte der Angeklagte, daß auch ihm Fälle bekannt feien, in welchen die Revisionen vorher von Schußleuten angesagt Da fomme ein solcher Beamter nur bis in das Komtoir und frage den Fabrikherren, ob die Arbeitsbücher in Ordnung seien, die Baufen inne gehalten würden u. s. w., und erhalte der Fragende dann natürlich eine bejahende Antwort. Der Schußmann entferne sich dann wieder mit der Mahnung, ja Alles in Ordnung zu halten, da in den nächsten Tagen der Lieute nant zur Revision fomme. Eine derartige Revision, welche vorher angezeigt werde, müsse er für null und nichtig erklären und die Arbeiter feien verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, daß die gefeß­lichen Bestimmungen in den Fabriken nicht übertreten würden. Wegen dieser Behauptungen hat das Polizeipräsidium den Straf­antrag gestellt. Der Angeklagte bestritt, daß er wie sein Vor­redner es gethan, von der Allgemeinheit gesprochen habe, er habe nur zur Juustration des von dem Vorredner Ausgeführten eines Falles erwähnt, der ihm selbst begegnet sei. In Abwesenheit des Chefs habe der Schuhmann die Frage, ob alles in Ordnung 4. Die Voltsversammlung richtet an alle Behörden, die es sei, mit der daran geknüpften Mahnung an ihn gerichtet und angeht, die Aufforderung, auf diesem wichtigen Gebiete der fich dann wieder entfernt. Am folgenden Tage habe denn auch öffentlichen Wohlfahrt ungefäumt und entschlossen mit dem völlig der Polizeilieutenant die Revision abgehalten. Der Vertheidiger, veralteten System des Personenverkehrs zu brechen. Sie beauf­Rechtsanwalt Dr. Reiche, hatte eine erhebliche Anzahl Zeugen tragt den Vorstand des Vereins Bonentaris", diesen Beschluß geladen, welche ähnliche Fälle zu bekunden vermochten, zur Kenntniß aller Behörden zu bringen, von denen Abhilfe zu der vom Angeklagten behauptete. Uebereinstimmend erwarten ist." erzählten fie von Revisionen, die vorher von Schutz­Ieuten angemeldet wurden. Angeklagten

wie

Staatsanwalt hält den

1. Nur ein ganz billiger Zonentarif, nicht eine sogenannte Ermäßigung der Fahrpreise ist im Stande, die Benutzung der Eisenbahn Jedermann zu ermöglichen. Die Versammlung ver­harrt deshalb bei der Forderung der Einführung des von Eduard Engel vorgeschlagenen Bonentarifs und verwirft alle halben Maßregeln sogenannter Reformen. 2. Ein großer Theil der Schuld an den jeßigen schreienden Nothständen im großstädtischen Wohnungswesen fällt den mangel­haften Einrichtungen, der unwirthschaftlichen Langsamkeit, der Verworrenheit des Billetwesens und den zu hohen Fahrpreisen im Eisenbahn - Orts- und Vororts- Verkehr zur Last. 8. Nur die Einführung des denkbar billigsten Zonen- und Abonnements- Tarifs und der häufigsten und schnellsten Zugver­bindungen vermag das immer wachsende Wohnungselend der Großstädte zu beseitigen.

Der Die Schmiede hatten sich am 19. März unter dem Vorsitz dennoch für strafbar. Selbst wenn für des Herrn Walter versammelt, um zur Maifeier Stellung zu erwiesen erachtet werde, daß in einzelnen Fällen die Revisionen nehmen. Genosse D. Thierbach hatte das einleitende Referat vorher angezeigt wurden, sei der Angeklagte dennoch nicht be- übernommen. Nachdem der Redner die Bedeutung des 1. Mai rechtigt, das ganze Kontrollwesen in der Weise zu kritisiren, wie flargelegt, vertrat er in Betreff der Feier desselben den Stand­es von ihm geschehen sei. Daß die Revisionen dennoch genau punkt, daß, wenn man die Erfahrungen, welche man im vorigen und gewissenhaft vorgenommen würden, beweise die Thatsache, Jahre mit der Feier des 1. Mai gemacht, sowie die miserable daß gar häufig ein Fabrikherr wegen Uebertretung der vorge- Geschäftskonjunktur dieses Jahres in Betracht ziehe bei der Gr­& fchriebenen Fabrifordnung auf der Anklagebant zu erscheinen wägung, ob arbeiten oder nicht arbeiten, es einfach wahnsinnig habe. Bei der Jugend und Unbescholtenheit des Angeklagten wäre, wenn man sich für ein Ruhenlassen der Arbeit am 1. Mai beantrage er nur eine Geldstrafe von 50 Mark. Der Gerichtshof entscheiden wollte. Es sei rathfant, dem Beschluß der sozialdemo­hielt mit dem Vertheidiger für erwiesen, daß in vielen Fällen die Revisionen vorher angezeigt worden seien, daß der Angeklagte in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und auch nicht die Absicht gehabt habe, zu beleidigen. Aus diesen Gründen er­folgte die Freisprechung.

Versammlungen.

300 sid

kratischen Reichstagsfraktion zuzuftimmen und die Demonstration am Sonntag nach dem 1. Mai stattfinden zu lassen. Die Ausführungen wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen. An der Diskussion betheiligten sich die Herren Stein und R. Hoffmann. Folgende Resolution wurde angenommen: Die heutige öffentliche Versammlung der Schmiede ist mit den Ausführungen des Referenten voll und ganz einverstanden und in Erwägung, daß wir mit einem Ruhenlassen der Arbeit am

1. Mai nicht durchdringen. können, wie uns die Vorgänge im

vorigen Jahre gezeigt haben, beschließt die Versammlung, am Die Versammlung der Droschkenkutscher, 1. Mai zu arbeiten und am Abend desselben eine Ver­Das Einkommen Justmanns verhält sich demnach zu dem welche für den Abend des 20. März nach dem Saale der Nord- fammlung abzuhalten, in welche die Zugehörigen unserer deutschen Brauerei einberufen war und der Bureauleitung der Gewerkschaft ungehindert Zutritt haben. Die Versamm des Besitzers, wie 740: 146 320 M. oder etwa 1 zu 200. Ich ersten Sonntag im Mai nach dem wünschte nur, daß der Herr feine Schätzungsgrundsätze bis zu der wiederum recht zahlreich besucht. Zur Tagesordnung stand in Vorschlage der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion einen Kollegen Engler, Kuinig und Barth unterstand, war lung beschließt, am tommenden Selbsteinschätzung nicht ändert. Er kann mir nicht einwenden, daß ich die Erträge oder die Preise derselben zu hoch erster Linie der Vortrag des Herrn out genau über die Ausflug zu machen, um so der heutigen Geſellſchaft zu zeigen, gegriffen hätte. Er wird mir aber wahrscheinlich vorwerfen, ich Frage:" Erwächst den Droichtenfutschern aus daß wir mit den heutigen Gesellschafts- und Staatseinrichtungen dem Invaliditäts- und Altersversicherungs- nicht einverstanden sind. Um den Kapitalisten einen Damm hätte die Erträge doppelt in Rechnung gezogen. Darauf ant- Gefeß ein Vortheil oder ein Nachtheil?" Nach- entgegenzusehen, verpflichtet sich ein Jeder, sich der modernen worte ich: Warum soll denn bei ihm nicht erlaubt sein, was er dem der Vortragende die für alle Versicherungspflichtigen wichtig arbeiterbewegung anzuschließen und der Vereinigung der Schmiede selbst beim Instmann durchgeführt hat? ſten Bestimmungen des Gesetzes eingehend erläutert und die an Deutschlands nicht allein beizutreten, sondern auch unermüdet für ihn gestellten Fragen beantwortet hatte, gelangten nach einer den Beitritt zu derselben zu agitiren." Das Bureau der Ver­weiteren Diskussion, an der sich die Kollegen Hoffmann, sammlung wurde darauf von der Versammlung beauftragt, noch Engler, Nörenberg, Schulz betheiligten, folgende Re- eine öffentliche Versammlung vor dem 1. Mai einzuberufen, in welcher man sich über das Wie und Wo des geplanten Ausflugs folutionen zur einstimmigen Annahme: Die Geschichte eines Wechsels beschäftigte gestern die 1. Die heutige öffentliche Versammlung der Droschkenkutscher schlüssig werden könne. Ebenso wurde das Bureau beauftragt, zweite Straffammer des Landgerichts I in einer Antlagesache, erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten ein- zum Abend des 1. Mai einen Saal zu beschaffen und eine Ber­walde verhandelt wurde. Im Juli vorigen Jahres bat der Abgeordneten ihren Dank dafür aus, daß dieselben gegen die Kollegen auf, sich recht rege mit der Ausfüllung der vom Bau- Unternehmer Gerting den Kaufmann Schwandt, derselbe das Alters- und Invalidenversicherungsgesetz geftimint haben, da Verband ausgegebenen statistischen Fragebogen zu befassen. Es sind Arbeiter Berlins : Gedenkt der ausgesperrten deutschen Arbeiter!

Gerichts- Beitung.