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Hamburg , den 10. Juni 1911. Herrn Frik Geher, Hagen i. W. Ihre weiteren Aufträge Bergische Stahlindustrie A- G. M. 400,- und Johann Peter Beder jr. M. 50,- habe ich verbucht und glückt es Ihnen hoffentlich in kommender Woche weiter fo... Es sollte mich freuen, wenn Sie Ihre Absichten wahr me und Ihre Ausgaben so beschränken, daß Sie Ihre alten bei den Berpflichtungen abstoßen tönnen. Ohne mehr für heute, grüßt Sie bestens F. Harmsen. Hamburg , den 12. Juni 1911.

und befferen Bürgerkreisen gelesen werde, Bon niederträchtiger Verwunderlich erschien es schon fürzlich, Saß die amt 12. Des Verleumdung"," Charakterlosigkeit" und dergl. spreche, so stellen, zember abgehaltene Sigung der Zechenbefizer des Kohlensyndikats Diese Worte sehr schwere Beleidigungen dar. Welche beleidigende nicht wie sonst die Festlegung der neuen Richtpreise vom 1. April abficht obgewaltet, gehe auch aus folgendem hervor: Es sei jour- 1912 vollzog, sondern deren endgültige Bestimmung vertagte. Da alistisch doch ganz unerhört, daß ein Redakteur im journalistischen durch diese Maßnahmen das Kohlensyndikat gehindert wird, feste Stampf von seinem Gegner mit seinem militärischen Titel bezeichnet Abschlüsse pro 1912/1913 zu machen, so mußte ganz besonders " werde. Hier aber habe man den Kläger , der Offizier z. D. sei, Wichtiges vorliegen, um jenen Beschluß zu erzeugen. Dies um­fälschlich als Hauptmann a. D." bezeichnet. Wahrscheinlich habe somehr, da die günstige Konjunktur zu einer Kohlenpreis­man die Militärbehörde auf diese Affäre aufmerksam machen erhöhung unbedingt ausgenutzt werden soll! wollen, und wirklich sei der Privatkläger vor das Bezirkskommando Es sind nicht nur bis jetzt syndikatsfreie Bechen , die dem gefordert und befragt worden, wie er dazu komme, sich Hauptmann Kohlensyndikat den Verkauf ihrer Produktion übertragen haben, a. D. zu nennen. Der Angeklagte müsse eine empfindliche Strafe auch der preußische Bergfistus hat dies für seine erhalten. rheinisch- westfälische Produktion getan, für die Herrn Friz Geyer, Hagen i. W. Rechtsanwalt Brebered: Der Artikel der Grenzboten" ent- Gaarzechen steht die Abmachung zurzeit noch aus Ihre Zuschrift vom 10. d. M. aus Solingen habe ich erhalten halte überaus schwere Beleidigungen gegen die drei genannten Zei- Damit ist sogut wie völlig die Möglichkeit verschwunden, ernst und jetzt also im ganzen Aufträge über M. 850,- verbucht.... tungen, und wenn die Post" die schwere verleumderische Beleidi- lich von Staatswegen dafür zu sorgen, daß die Kohlenpreise, bon Ich bin sprachlos, daß Sie trotz aller Beteuerungen gung, daß sie ihre politische Haltung durch materielle Vorteile be- denen die Industrie völlig abhängt, nicht ins Ungemessene ges wieder so schmuzig() an mir gehandelt haben und einflussen lasse, daß Fäden unlauterer Art von ihr zu den Gebrüder trieben werden. Es ist nach der ganzen preußischen Tradition, mir erst jest 2girmen aufgeben, die Sie tassiert.(!) Deannesmann hinüberführen, daß sie ein unwürdiges Spiel treibe wie fie fich auch im Kalisyndikat seit Jahren zeigt, nicht anzus Es ist mir vollständig unerfindlich, wie Sie bei normalem Verftande und das Ansehen Deutschlands schädige, mit energischen Worten nehmen, daß der Staat seine Vertreter ins Stohlensyndikat schickt, wieder so etwas machen können, denn das ist Ihnen doch wohl zurückweise, so sei fie dazu absolut berechtigt gewefen. Die" Post" um da Opposition im Interesse der Allgemeinheit und des Volks­selbst flar, daß ich unter diesen Umständen gegen den Verband jedes der auch der Standpunkt des Herrn v. Kiderlen- Waechter ursprüng­habe in der Marokkoaffäre von Anfang den Standpunkt vertreten, wohles zu treiben. Es handelt sich jest um nichts mehr und nichts weniger, als Auftreten verlieren muß, wenn derartiges bekannt geworden. Ihre lich gewesen sei. Der Angeklagte habe in einem Notstand der be- daß der preußische Staat offiziell unter die Kohlen. Ausrede, Sie hätten seinerzeit in gewisse Rot gehandelt, ist doch leidigten Ghre gehandelt, denn wenn er sich wirklich durch materielle wucherer gegangen ist! wirklich bei den Haaren herbeigezogen, denn Sie haben gerade in Vorteile beeinflussen ließe, so wäre er der größte Schuft, der mit Die Kohlenpreiserhöhung kommt so zum Frühjahr mit preu der Zeit reichlich Geld von mir erhalten. Den Betrag für die Zah. Schimpf und Schande weggejagt werden müßte! Das konnte und Bischer Staatshilfe erst recht! Sie wird die Rohmaterialienaus Tung Ihres Anzuges zahlte ich Ihnen bei meiner Anwesenheit per- durfte der Angeklagte ale niederträchtige Berleumdung zurüd- gaben der Industrie erschweren, und zuleßt wieder auf ein Mittel sönlich, und verstehe ich Sie nicht, wie Sie dazu kommen, die Sach- weisen. Der Artikel der Lägl. Rundschau", der in zwei Instanzen zur Hemmung der Wirtschaftsentwvidelung hinauskommen, nicht zur Abweisung des Klägers auf Grund des§ 193 geführt habe, habe aus innerer Notwendigkeit, sondern weil die Kohlenherren nie Tage zu entstellen. noch viel kräftigere Worte der Abwehr enthalten. Eventuell biete genug bekommen fönnen. Und dazu muß natürlich die preußische Auf dort kann ich unmöglich in dieser für mich so schweren Zeit der Angeklagte den Beweis dafür an, daß in der Tat eine nieder- Regierung kräftig helfen. Vom Dreiklassenparlament ist schwer. kommen und lasse ich an die Firmen das bekannte Schreiben, bon trächtige Berleumdung vorliege. Dem Privatkläger müsse ebenso lich zu erwarten, daß es dazu ernsthafte Wörtchen mitredet, das welchem ich Ihnen ein kleines Muster beifüge, gelangen. Ich nehme wie dem Angeklagten bekannt sein, daß die Regierung und Herr hat schon die vorjährige Kommission, die zur Beratung dieser natürlich an, daß Sie diese Orders einwandfrei(!) hereingebracht v. Kiderlen- Waechter , als der Panther" nach Agadir geschickt wurde, Frage eingesetzt war, bewiesen. Um so notwendiger ist es, daß haben, und können somit meine Aufforderungen ja teinen Anstoß(!) nicht nur das Ziel verfolgte das deutsche Volt aufmerksam die Preiswucherhilfe des preußischen Staates beobachtet. erregen,

Hochachtungsvoll(!) Harmsen.

Hamburg , den 24. Juni 1911.

Herrn Fri Geyer, Hagen / W. Ich ſende Ihnen heute telegraphisch weitere 20,-. und hoffe, daß Sie in kommenden Tagen so viel machen, daß ich für Sie die dringendsten Schulden von hier aus zur Absendung bringen fann und bitte ich Sie, mich hierüber zu orientieren. Ihre Zahlungen für Ihre Wohnung können doch wirklich nicht so abnorm sein, wie Sie dies stets be­tonen und immer ständig hiermit im Rüdstand sind. Den Briefen liegt eine vom 24. Juni 1911 datierte Auf­rechnung" bei, wonach Geyer laut Schuldschein vom 27. Mai" bei Harmsen 2726,05 M. Vorschuß

hatte. Dazu hatte er bis zum 24. Juni 884 M. von Harmsen be fommen. Weiter figurieren 100. Herminghaus u. Go." und 75 M. Killing u. Sohn", die Geyer anscheinend tassiert(!) hat, fowie 15 M. Provision Brause u. Co.", sowie 15 M. Provision J. H. Schmidt Söhne". Dann heißt es weiter in der Auf­rechnung":

Bur Verrechnung fommen

Zillmannsche Gisenbau

Gebr. Wellershaus

Alexanderwerfe

Berg. Stahlindustrie

Beter Beder ir.

Rich. Lindenberg

Herminghaus u. Sohn Rilling u. Sohn.. Hentels

Beyersberg Kirschbaum

Von obigemrschuß 3265,05 M. Ab 510,00 2755,05 M.

"

80,00 M. 50,00" 300,00 SP 400,00 BD 50,00 29 100,00" 100,00 75,00" 300,00 D 300,00" 1705,00 m. Ab 30 Proz.

"

Gerichts- Zeitung.

einen Zeil von Marokko Deutschland einzuverleiben, sondern dieses Biel auch verschiedenen Berfonen mitgeteilt habe, so dem Reichstagsabgeordneten Erzberger , dem Vorsitzenden des Au­deutschen Verbandes, Rechtsanwalt Glaas, und dem Chefredakteur Ein an Raub grenzender Ueberfall auf offener Straße Nippler. Herr b. Riderlen- Waechter habe stets gesagt, Westmarokko müsse deutsch werden. Herr v. Kiderlen- Waechter werde dies als führte gestern den Kutscher Wilhelm Hagel vor die 3. Straffanimer Beuge bestätigen müssen. Ihm habe auch die Resolution des All- des Landgerichts I . Der Angeklagte war in einer Selterwasserfabrik deutschen Verbandes vom 23. April vor ihrer Beschlußnahme zur als Kutscher angestellt. Am Abend des 20. November v. J. suchte Kenntnisnahme und Aeußerung vorgelegen, und er habe sie ge- er ein Lokal mit Bedienung von zarter Hand" auf, in welchem billigt. Dann habe der Geh. Rat Heilborn vom Auswärtigen Amt er das am Tage für seinen Chef eintassierte Gelb im Handumdrehen den früheren verantwortlichen Redakteur der" Post", Herrn Luft, berjubelte. Als er wieder einigermaßen nüchtern geworden war, gegenüber dasselbe geäußert, daß ein Teil von Marokko deutsch überkam ihn die Neue über seine Tat. Um das verausgabte Geld werden müffe und habe die Boft" ersucht, in der öffentlichen Mei- wieder ersehen zu können, faßte er den Plan, irgend einen Menschen nung hierfür Stimmung zu machen. Der Privatkläger sei über zu überfallen und ihm das Geld abzunehmen. Er faßte Unter den diefe Regierungsabficht ganz genau informiert gewesen, denn die Linden Posto und ging hinter einer jungen Dame her, die ihr Hand­" Grengboten" seien offizioses Organ des Herrn v. Kiderlen täschchen lose über den Arm gehängt trug. Es war dies eine Ver Waechter, und deshalb handele es sich in dem Artikel der Grenz- fäuferin Scholz, die als kalte Mamsell" in einem Bierhaus am boten" um eine bewußte Verleumdung. Die" Post" habe aus rein Potsdamer Platz angestellt ist und von dem Besuche von Verwandten zurückkehrte. In der Königgräßer Straße, dicht hinter dem fachlichem und nationalem Interesse ihre Artikel in der Marokko - Brandenburger Tor , stürzte der Angeklagte auf die Erschrocene los affäre geschrieben. Ihre von vielen nationalen und sehr patrio­tischen Männern geteilte Ansicht gehe dahin: wenn man den und entriß ihr die Tasche. Als die Ech. hilferufend hinter ihm Banther" nach Agadir schide, so müsse man auch alle Ronfequenzen herlief, brehte sich der Angeklagte nochmals um und bedrohte sie mit einem offenen Taschenmesser. ziehen, aber es sei nicht sehr erbaulich, wenn auf eine solche fühne Baffanten verfolgt und auf dem Potsdamer Platz festgenommen. Geste dann plößlich ein Rückzug erfolge. Diese Politik müſſe jeder Die gestohlene Tasche, welche zirka 30 M. enthielt, wurde jedoch nationale Mann als schmachvoll empfinden. Erst in der Geste des nicht mehr bei ihm vorgefunden, da er sie auf der Flucht irgend starten Mannes aufzutreten und dann vor dem uns beschimpfenden wohin geworfen hatte, wo sie dann von einem Unbekannten ge England zurückzuweichen, sobald dies nur eine energische Haltung funden und behalten worden war. Der Staatsanwalt beantragte zeigt, jei nicht nach dem Geschmack der sich ihrer Kraft bewußten Jahr Gefängnis. Das Gericht ging jedoch noch über diesen Deutschen . Der Verteidiger beantragte die Freisprechung des An- Antrag mit der Begründung hinaus, daß es im Interesse der geklagten und eventuell Beweiserhebung.

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Der dreiste Räuber wurde von

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Haftpflicht eines Arztes für einen Kunstfehler. Am 20. November 1905 verlegte sich der in Weylar wohnende Referendar S. beim Zerbrechen des Kranzes eines Tintenfasses. Infolge der erheblichen Schnittwunden am Beigefinger der rechten Hand, begab er sich zu dem Sanitätsrat B. in Weylar. B. nähte die Bunde zu, achtete jedoch nicht darauf, daß die Sehnen mit durchschnitten waren; da er die Sehnenenden nicht miteinander verband, blieb der Finger steif. Als S. nach Köln versetzt worden war und sich dort untersuchen ließ, versuchte der Spezialarzt in Köln , durch eine neue Operation die Sehnen wieder zu verbinden; doch gelang es nicht mehr, die Krümmung des Fingers vollständig zu heben. S. hat alsdann gegen den Sanitätsrat B. Klage auf Schadloshaltung und Schmerzensgeld erhoben.

Rechtsanwalt Dr. Marwin beruft sich auf eine sehr nationale öffentlichen Sicherheit liege, derartige ebenso dreiste wie gemein­gefährliche Straftaten mit aller Schärfe des Gesetzes zu ahnden. Zeitung, die Allgemeine Zeitung " in Chemnik, die sofort erkannt Das Urteil lautete auf 2 Jahre Gefängnis. habe, daß die Grenzboten" teineswegs den Vorwurf materieller Abhängigkeit der drei Zeitungen von den Gebrüder Mannesmann haben erheben wollen. Es könnte außerdem bewiesen werden, daß ein Angestellter der Mannesmanns Beziehungen zur" Post" hatte und ein Artikel der Bost" von den Gebr. Mannesmann herrührte. Es handele sich lediglich um politische Fäden, die von den letzteren 510 M. aur Poft hinüberführten. Die" Post", die sich ihrer nationalen Saltung so rühme, habe sich sogar zu einem Schmähartikel gegen den Kaiser verstanden und sei dann unter dem Drucke ihrer eigenen Bartei gezwungen worden, den Artikel zu desavouieren. Der Privat­läger habe den drei Zeitungen nur zurufen wollen, daß fie fich migbrauchen lassen und in Wirklichkeit für die Mannesmannschen Intereffen fämpfen. Was die Beweisanträge betrifft, so werden alle darin behaupteten Tatsachen als vollständig irrig bestritten. Privatkläger Cleinow: Er versichere, daß er nicht einen Augen­blid geglaubt habe, daß die drei Beitungen bestochen worden seien. Die Saltung der" Post" habe sich seit der Unterredung in Swine­ münde geändert; sie habe sich nur durch den journalistischen Dienst der Gebr. Mannesmann informieren lassen. Lettere hätten ver­Also von den 1700 M., die die niederrheinischen Ar- fucht, die gesamte Presse zu beeinflussen, doch sei es ihnen nur bei den drei erwähnten Beitungen gelungen. Wenn Beitungen in dieser beiterfeinde und Scharfmacher hergegeben haben, bekam Beise auswärtige Politit machen, so sei dies nicht zu billigen; es ber Gentleman Geyer nicht weniger als 510 M., also wäre doch ihre Pflicht gewesen, sich an der zuständigen Stelle zu nahez den dritten Zeil, das Geld zu verzechen und zu informieren Rechtsanwalt Brebered: Die Herren, die sich an der zuständi­verschwiemeln! ( Schluß folgt.) gen Stelle informiert haben, feien leider in der Lage gewesen, später Herrn v. Kiderlen- Waechter der Unwahrheit zeihen zu müssen. Dies waren Herr Claas und Herr Rippler.

Aus dieser Aufrechnung wollen Sie ersehen, daß Ihr Konto noch immer in gleicher Höhe belastet ist und daß von einer Rebu­zierung nichts zu merken. Bemerken möchte ich noch, daß von der Nahmer 300,00 M., R. Lindenberg 100,00 M. und die legten 600,00 m. ja noch ausstehen( alfo 1000 W.), und werden bei diefen Posten hoffentlich teine Schwierigteiten ent­stehen."

Marokko vor dem Schöffengericht.

Privattläger Cleinow: Herr v. Kiderlen- Waechter wird bereit sein, über die Vorgänge im Reichstag, in der Kommission und bei Ein Prozeß mit politischem Hintergrund wurde gestern vor der der Unterredung mit Herrn Claas vor Gericht Auskunft zu geben. Das Gericht sprach nach kurzer Beratung den Angeklagten frei 48, Abteilung des Schöffengerichts Berlin- Mitte unter Vorfis des Amtsrichters Krey verhandelt. Pils Privatkläger stand der Heraus und legte die Kosten des Verfahrens dem Privatkläger auf. Der geber der Grenzboten", George Gleinow, unter eistand des Rechts. Gerichtsbof billigte dem Angeklagten den Schutz des§ 198 au. anwalts Dr. Marwis, dem Redakteur der" Post", Hermann Wüller, Der Artikel der Grenzboten" enthalte den Vorwurf, daß ein Blatt, gegenüber. Dieser wurde vom Rechtsanwalt Brebered verteidigt. welches nationale Interessen vertreten wolle, in Wahrhei in einer In Nr. 36 der Grengboten" bom 6. September 1911 war ein materiellen Abhängigkeit zu den Gebr. Mannesmann fiehe. Artikel erschienen, der sich gegen die Haltung der Albeutschen" schwerer Vorwurf habe eine scharfe Abwehr erfordert, und der An­in der Maroffo- Frage wandte und die" Rheinisch- Westfälische Bei- geklagte habe der Meinung sein können, daß nur die gewählten tung", die" Post" und die Tägliche Rundschau" als Mannes- Worte geeignet seien, die schwer beleidigende Unterstellung energisch manns- Breffe" bezeichnete, bie es verstehe, die öffentliche Meinung zu verwischen. Denn er wußte, welche Bedeutung das geschriebene irre zu führen. Wenn diese irreführenden Artikel nicht aufhörten, Wort habe. Unter diesen Umständen bedurfte es weiter teiner Be­so würden die Fäden aufgedeckt werden, die von den Gebrüder weiserhebung. Mannesmann zu den drei Zeitungen hinüberführen. Die Antwort auf diesen Artifel in den Grengboten" war so deutlich und ener= gisch, daß Herr Cleinow gegen die verantwortlichen Rebafteure der genannten drei Blätter die Privatflage anstrengte. Das Verfahren gegen die Tägliche Mundschau" wurde eingestellt, weil dem Be­flagten der Schutz des§ 193 zugesprochen wurde; ebenso wurde das Verfahren gegen bie Rheinisch- Westfälische" eingestellt, weil das hiesige Gericht unzuständig war.

ille

Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. erkannte die Ansprüche des Klägers auf Bahlung einer Rente und Gewährung von Schmerzensgeld dem Grunde nach als berechtigt an. In der Urteilsbegründung erklärt das Ober­landesgericht, daß die Steifheit des Fingers des Klägers auf einen Stunftfehler zurüdzuführen sei. Dr. B. habe die Behandlung des Klägers übernommen und sei mit ihm einen Dienstvertrag ein­gegangen. Die Vorausfebung des Anspruches des Klägers sei ein fahrlässiges Handeln des Beklagten. Ein solches liege aber darin, daß der Beklagte den Finger genäht hat, ohne die durchschnittenen Sehnen miteinander zu berbinden. Den Zustand hätte er bei einiger Aufmerksamkeit erkennen müssen. Zwar stehe nicht ganz feit, daß der Kläger bei Vereinigung der beiden Sehnenenden die bolle Beweglichkeit des Fingers wiedererlangt haben würde; doch spreche eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür. Diese Wahrscheinlichkeit genüge zur Begründung des Anspruchs des Klägers. Das Reichsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt und die Revision der Erben des inzwischen bere ftorbenen Beklagten zurüdgewiefen.

Gegen die Ohrfeigenlehrer.

In Sachen einer Birvafflage des minderjährigen Garcaret zu

Lubczyn wegen Körperverlekung, angestrengt gegen den Volksschul. lehrer Krajewski zu Lubczyn, hatte die Regierung zu Bosen den Stonflitt erhoben, mit der Behauptung, daß der Lehrer die in Be tracht kommenden Ohfreigen dem Jungen in Ausübung seiner Amtsbefugnisse gegeben habe. Die Regierung verlangte deshalb Einstellung des Verfahrens gegen den Lehrer.

Das Oberverwaltungsgericht erhob Beweis und stellte folgen. Wegen des Artikels in den Grengboten" hat die Rheinisch- des fest: Der genannte Schüler hatte eines Tages eine Kuh zu Westfälische Zeitung" Leleidigungsflage erhoben. Die Verhandlung hüten. Der Knabe letterte auf einen Baum und paßte auf seine soll demnächst in Essen stattfinden. Geladen sind zu ihr v. Kiderlen- Ruh nicht ordentlich auf. Sie lief auf das Grundstück des Lehrers 28aechter, Legationsrab Heilborn sowie die Herren Erzberger , Glans und Rippler. Ob da endlich eine Beweisaufnahme durch gefekt werden wird?

Aus Induftrie und Bandel.

Preußen im Kohlensyndikat!

und fraß dort. Der Lehrer kam hinzu und machte schließlich dem Jungen Vorhaltungen. Als dieser sich herausredete und ihm belog, gab er ihm ein paar Ohrfeigen. Durch das Zeugnis eines Mädchens wurde festgestellt, daß dem Jungen infolge der Schläge die Nase blutete.

Die oft", gegen die sich nun allein die Privatklage richtet, bezeichnete in drei Artikeln die Unterstellungen der Grenzboten" Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt dahin, daß der als niederträchtige Verleumdung", journalistische Charakterlofig­Konflikt der Regierung unbegründet sei, und daß somit dem Vera feit", Niederträdtigkeit", ein solches Verfahren verdiene Ver Die Frage der Erneuerung des preiswucherischen theinisch fahren gegen den Lehrer Fortgang gegeben werden müffe. Begrün­achtung, jedermann müffe doch wissen, daß, der allbeutsche Verband und die allbeutsche Presse nicht Trinkgelder aus Storruptionsfonds westfälischen Kohlensy bitats ist ganz plöblich in neues Fahrwaffer bend wurde ausgeführt: Die Erziehungspflicht des Behrers erstrede empiange und 28 je bebauerlich, daß ein Blatt wie die Grenz- gekommen. Es ist heute sicher, daß die wichtigste Stübe, der sich auch auf die Zeit, wo der Schüler die Schule nicht besuche. So boten" sich in der Rolle des Vorwärts" wohl fühle usw. 3eugen syndikatsgegnerischen Zechen, der preußisch fistalische waren nicht geladen. Rohlengruben befiß. seine Außenseiterposition dem Kohlen- sei denn auch hier anzunehmen, daß der Lehrer an sich in Aus­übung einer Amtspflicht handelte, nachdem der Junge ihn belogen Rechtsanwalt Dr. Marwit: In dem Artikel der Grenzboten" funditat gegenüber aufgegeben hat! sei mit feinem Wort angedeutet, daß die" Post" in irgendwelcher Die preußischen Kohlengruben in Westfalen produzierten 1910 hatte. Er habe aber diese Amtspflicht überschritten, und zwar materiellen Abhängigkeit von den Mannesmanns stehe. Der Artikel 2310 000 Tonnen Sohle, wobei zu beachten ist, daß die Steinkohlen schon deshalb, weil eine Verfügung der Schulabteilung der Res der Grenzboten" sei am 3. September 1911 geschrieben worden. bergwerfe 3 medel und Scholven noch ausgebaut werden. Die gierung in Posen existiere, wonach die Kinder nicht auf den Kopf Nach den jetzigen Enthüllungen stehe es fest, daß Deutschland das Saarzechen stehen seit langem in voller Förderung. Besonderes geschlagen werden sollen. Die Verabreichung einer Ohrfeige widers mals unmittelbar vor dem Kriege stand mit England und Deutsch - Interesse erregte es, als der preußische Fiskus jich fürzlich durch spreche dem. Die Ohrfeige sei außerdem aber auch so gewesen, daß in der Rheinschiffahrt sichere land. Wenn in solcher Zeit ein nationaler Mann aufsteht und das verschiedene Transaktionen die Nase blutete. Auch darin wüdre eine Ueberschreitung des Bub'itum vor falschen Beeinflussungen durch Breßorgane warnt, Transportmöglichkeiten schaffte. Damals wurde an­bie düpiert würden auf Grund einseitiger Information durch die genommen, daß der Staatsbesiß an Kohlengruben vom Syndifat Büchtigungsrechtes gesehen werden müssen, weil es der Lehrer an Mannesmanns, fo habe er nur eine nationale und patriotische una bhängig bleiben würde, um so einen äußerst heilsamen der bei einer Züchtigung nötigen Vorsicht habe vermissen lassen. Der Konflikt der Regierung sei darum unbegründet. Sicht erfüllt. Wenn dann ein Blatt, das in Offiziers, Beamten- lund notwendigen Druck auf den Kohlenwucher auszuüben.