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Sküizc Ks Jcrmlirb" APeP  « für Jlotiw. Huö Induftric und Handel. Verflogene Kolonial-Phantafic». Wer denkt nicht gegeruvärtig, mitten im schärfsten Wahl» kämpf, an die Dernbnrgschen Kolonialphanta» f i e n, mit denen vor künf Jahren im Wahlkampf die Wähler gefüttert wurden, um bei ihnennationale" und kolonial­begeisterte Stimmung zu erzeugen. Heute ist das damit zu Ende. Besonders in der Diamantenindustrie in sudwestafrika herrscht der Dalles. Wir lesen darüber im Handelsteil desBerl. Tageblatt" u. a.: Auf die Hochkonjunktur, die sich in Deutsch-Südwestafrika  an das Auffinden der Diamanten in den Jahren 1903/1910 an- knüpfte, ist jetzt eine schwere Reaktion gefolgt. Die Be- richte, die aus Deutsch-Südwestafrika   über das Wirtschaftsleben einlaufen, lauten äußerst pessimistisch und der starke Geldmangel hat eine Reihe von Zusammenbrüchen zur Folge gehabt. Ganz besonders macht sich im Diamanten. gebiet eine Krisis bemerkbar, die durch verschiedene Ursachen hervorgerufen wird. Ein rentabler Abbau im Diamantengebiet ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich, und so kommt eS, daß von den im Jahre 1909/10 gegründeten zirka 100 Diamanten- gesellschaften fast alle bereits wieder von der Bild- fläche verschwunden sind. Einen Abbau betreiben über- baupt nur noch die Kolonial« Bergbaugesellschaft iLenzgruppe) mit zirka 20 000 Karat monatlicher Förderung, die Deutsche Diamantengesellschaft(Deutsche Kolonial- gesellschaft für Südwestafrika) mit zirka lbOOO Karat, die Col- manskopgesellschaft, die Vereinigten Diamantenminen in Lüderitz  - bucht und die dem Fiskus gehörende Diamantenpachtgesellschaft. Alle anderen Diamantengesellschaften haben den Betrieb wegen Unrentabilität eingestellt, und«S ist nicht ausgeschlossen, daß auch die jetzt noch abbauenden Gesellschaften zum Teil ihre Betriebe nicht oder doch nicht in dem jetzigen Umfange auftecht erhalten können." Die vielgepriesene Herrlichkeit geht also ihrem Ende entgegen und damit werden auch die Reichseinnahmen aus den Aus- fuhrzöllen auf Diamanten abnehmen und der Zuschuß des R e i ch e» ftir Südwestafrika, der schon fast 14 Millionen beträgt, wird noch größer werden. Das ist derSegen" unserer Kolonial- Politik I Die deutsche HemgSfischmi 191L Die Mitteilungen des Deutschen   Seefischereivereins geben eine Uebersicht über den Er- trag der deutschen Heringsfischerei im vergangenen Jahr. Er steht Vinter dem der Jahre 1910 und 1909 nicht unerheblich zurück, über- 'rifft dagegen den des Jahres 1908 um«ine bedeutende Summe. Freilich ist dabei nicht zu übersehen, daß sich seitdem die Zahl der veteiligten Schiffe und oer von ihnen ausgeführten Reisen beträcht- l'ch vermehrt hat. Im Jahre 1908 beschäftigte die Heringsfischerei 253, im Jahre 1911 bereits 289 Schiff«, und die Zahl der Reisen stieg von 959 auf 1168. Die Erträge der einzelnen Jahre waren in runden Ziffern 1908: 359 000, 1909: 429 000. 1910: 459 000, 1911: 413 000 KantjeS. Dabei ist freilich zu berücksichtigen, daß das Jahr 1910 ein ungewöhnlich gutes Heringsjahr für die deutsche See- fischereigewesen ist. Für daS Jahr 1911 ist namentlich der No- ift&ti ein recht ungünstiger Monat gewesen. Soziales. Die direkte Eiukommenfieuer gegen Arbeiter. DieMärkische VolkSzeitung" ist aus dem Häuschen, weil wir die Tatsache eindringlich niedriger gehängt haben, daß die- selben Parteien, die im Reichstag  grundsätzlich" eine Reichsein. kommensteuer auf hohe Einkommen ablehnen, den Arbeitern eine direkte Reichseinkommensteuer von über 4 Proz. des Einkommens durch die Klebemarken auferlegt haben. DaS ZentrumSorgan be zeichnet dies in seiner letzten Nummer alseine unerhörte sozial demokratische Behauptung", wiewohl es die Tatsache selbst nicht bestreiten kann. Ist denn die zwangsweise Auferlegung von mehr o!S 4 Proz. des Einkommens auf die Arbeiter etwa» andere» als eine ReichSeinkommensteuer gegen die Arbeiter? Haben die bürgerlichen Parteien die Anträge der Sozialdemokraten auf Auf- bringung der Mittel für die Versicherung durch eine direfte Reichs. einkommensteuer auf die Einkommen über 3000 M. nicht von 1883 bis in dt» neuest« Zeit hinein abgelehnt? Haben sie nicht die würdigere Ausgestaltung der staatlichen Armenpflege", wie Bis marck die Versicherung mit Recht nannte, auf die Schultern der Arbeiter gepackt? Oder ist nach Ansicht derMärkischen Volks- zettung" die Gesellschaft, daS Reich nicht verpflichtet, für diejenigen zu sorgen, die durch die Gesellschaftsordnung außerstande gesetzt sind, für sich selbst zu sorgen? DerMärkischen Volkszeitung" ist nicht unbekannt, daß die Sozialdemokraten die Erfüllung dieser gesellschaftlichen Pflicht schon im Jahre 1833 allen Personen gegen- über verlangt hat. die ein TageSeinkommen unter 7.50 M. haben. Die Sozialdemokraten haben seit einer Reihe von Jahren die Aus. dehnung der Versicherung auf alle Einwohner mit Einkommen bis 5V00 M. verlangt, weil durch die Schandtaten de» Zentrum» und der Konservativen die Kaufkraft des Geldes um etwa ein Fünftel herabgesunken ist. Das weiß die alte,ehrliche Märtische". Aber sie verschweigt eS, weil sie die Ausplünderung des Volke» durch da» Zentrum ihren Lesern nicht mitteilen darf. In der Reichs- tagSsession 1893/97 kamen die Häuptlinge des Bunde  » der Land. Wirte dem Verlangen der Sozialdemokraten durch einen Antrag wenigstens soweit entgegen, daß auch alle kleinen Betriebsunter- nehmer mit einem Jahreseinkommen bis 2000 M. der Invaliden- und Altersversicherung unterliegen und daß die Kosten statt durch Klebemarken. durch Zuschläge zu Staatssteuern bei den Ein- kommen über 300 M. aufgebracht werden sollten. Der Bund der Landwirte und da? Zentrum freilich haben sich gehütet, auf diese Anregung zurückzukommen oder sie dem Verlangen der Sozial. demokratie voll anzupassen, weil sie Feinde deS Mittelstandes sind und deshalb jeder Erleichterung der Lasten des Mittelstandes widersprechen. DieMärkische" sucht dann ihre Leser dadurch irre zu führen, daß sie behauptet, wenn die Anträge der Sozialdemokraten zur Reichsversicherungsordnung angenommen wären, hätten 2054 Milli. onen Mark jährlich aufgebracht, die Beiträge hätten um 600 Proz. erhöht werden müssen. Diese Behauptung de» Zentrumsorgans ist platter Blödsinn. Zunächst unterschlägt daS edle Organ, daß die Sozialdemokratie nach wie vor Aufbringung der Mittel durch eine ReichSeinkommensteuer auf hohe Einkommen verlangt hat. Selbst wenn aber die Versicherungsgrundlage geblieben wäre, wären durch die sozialdemokratischen Anträge statt der die Arbeiterklasse   ver. höhnenden Bettelgroschen einigermaßen hinreichende Leistungen er- wirkt. Und diese Mehrleistung hätte keinen Pfennig mehr gekostet, wenn die Anträge der Sozialdemokraten auf Zentralisierung unter Aufhebung der zwecks Beschäftigung abgelegter Beamten und Offiziere der Bourgeoisie beliebten Zersplitterung der Kosten und auf Aufhebung der beschlossenen kostspieligen Organisation ange- nommcn wären. Möge dieMärkische Volkszeitung" ehrlich die Frage beant- Worten: Ist es wahr, daß die bürgerlichen Parteien, da« Zentmln voran, die Aufbringung der Mittel durch eine Einkommensteuer Sie haben da» getan, um die Armenlasten dem Mittelstand und der Arbeiterklasse aufzupacken und Günstlingen des Großkapitals Stellen in den Organisationen der Versicherungsgesetzgebung zu verschaffen. Recht hatte der katholische Pfarrer Dr. Stephan aus Wcißensee, als er 1893 in bezug auf die jetzigen BundcSbrüder des Zentrums, die Konservativen, schrieb: Aus Patriotismus konservativ wählen, ist einfalscher Patriotismus". Wenn Ihr weiter in dieser Weise patrio- tisch seid, kommt nach und nach Euer(des ärmeren Volkes) Geld vollständig in die Taschen der Kapitalisten und Großunternehmer." Das Zentrum hat im Verein mit den Konservativen auch bei der Reichsversicherungsordnung das Geld der ärmeren Klassen in die Taschen der Kapitalisten und Großunternehmer gesteckt. An dieser Wahrheit kann ein noch so wütendes Gebelfer derMär- kischen VolkSzeitung" nichts ändern. Zugehörigkeit zu einer Organisation als Entlassungsgrund. Ein auffallend falsches Urteil fällte dieser Tage das Gewerbc- gericht in Chemnitz  . Die auf Nestlohnzahlung bei dem Gewerbe- gericht verklagte Firma hatte dem Kläger beim Engagement er- klärt, daß sie grundsätzlich keine Gewerkschaftsmitglieder einstelle, und der Kläger   wurde angenommen, nachdem er die Erklärung abgab, daß er sofort aus dem Verbände austreten werde. In Wirklichkeit meldete er aber nur den Wechsel des Wohnortes an, so daß er im alten Ortsverband zwar abgemeldet wurde, aber als Verbandsmitglied im neuen Wohnort verblieb. Die seitens der Firma erfolgte Entlassung wurde vom Gericht auS folgenden Gründen für berechtigt angesehen. Die Beklagte konnte den Ver- trag tvegen arglistiger Täuschung anfechten. Kläger   mußte wissen, daß er trotz der Anmeldung beim Verband von einem Wohnort zum anderen nach den Statuten mindestens noch acht Wochen Mitglied bleibe. Gemäߧ 123 B. G. B. war Beklagte zur Anfechtung ihrer aus den Abschluß eines Arbeitsvertrags gerichteten Willens- erklärung berechtigt. Die Entscheidung ist falsch. Denn sie übersieht, daß Verein- barungen einer bestimmten Organisation anzugehören, nichtig sind, weil sie, wie bei Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches   von den Regierungen und den Vertretern aller Parteien in der Kom- miffwn und im Plenum anerkannt wurde,zweifellos" gegen die guten Sitten verstoßen. Bedauerlich, daß ein Gewerbegericht eine solche das Koalitionsrecht schwer verletzende Entscheidung ge troffen hat.___ Ter Leipziger   Acrzteverband gegen die guten Sitten. DaS Reichsgericht hat am Donnerstag abermals anerkannt, daß die Handlungsweise deS Verbandes der Aerzte Deutschlands  gegen die guten Sitten verstößt Der Arzt Dr. S. gehörte zu den Aerzten, die bei dem Leipziger Acrztestrcik von dem Verband der Aerzte Deutschlands   unterstützt und begünstigt wurden, damit die Krankenkassen unterliegen. Der Verband der Aerzte Deutschlands   zahlte an Dr. S. 6000 M. und übernahm alle seine Schulden bis zum Betrage von 75 Proz. Dafür verpflichtete sich Dr. S. vertraglich und durch Ehrenwort: während der nächsten zehn Jahre(1904 1914) weder bei der OrtS- krankenkasse in Leipzig   zu praktizieren, noch sonst an einem an- deren vom Vorstande des Verbandes nicht genehmigten Orte sich al» Arzt oder Kassenarzt niederzulassen. Dr. S. versuchte alsdann in mehreren ihm ferigestelltcn Orten, so in Oberschlesien  , Ost- Preußen und Westpreußen  , in Brandenburg   und anderen Landes- teilen, eine neue Praxis als Arzt zu gründen, jedoch ohne Erfolg. Endlich ließ er sich in Bocholt  (Westfalen  ) ohne Zustimmung des Verbandes als Kassenarzt nieder. Der Verband der Aerzte Teutschlands klagte nunmehr gegen S. auf Unterlassung oder Rückzahlung von 5999 M. Das Landgericht Münster   i. W. und OberlandeSgrricht Hamm wiesen den Verband mit seiner Klage ab. Das Oberlandesgericht führt in seinen Entscheidungsgründen aus, daß der Bertrag gegen die guten Sitten verstoße und wegen Beschränkung in der gesetz- lichen Freizügigkeit nichtig sei. Sowohl der Kläger wie der Be- klagte haben unsittlich gehandelt. Infolgedessen erachtet auch das Oberlandesgericht die Forderung der Rückzahlung von 5999 M. für unzulässig. Das Reichsgericht hat das Urteil de» OberlandcSgerichtS be- stättgt und die Revision deS klagende» Aerzteverbande? zurück- gewiesen. der Frauenbewegung. Die Sozialdemokratie zerstört die Familie! So ruft der blöde Spießer und die Tintenkulis des sattsam bekannten Reichsverbandes posaunen diese Phrasen in alle Welt hinaus. Auch in einem von diesenpolitischen Kannegießern" erst kürzlich verbreiteten Wahlflugblatt heißt es:Die Sozialdemo- kratie raubr den Frauen die Männer, den Kindern die Väter, deutsche   Frauen ruft Eure Gatten zu ihrer Pflicht zurück." Soll man dieses alberne Geschwätz ernst nehmen? Nein, denn der Arbeiter weiß zur Genüge, wer mit rauher Hand das Familien- glück zerstört, den Mann von der Frau, die Eltern von den Kin- dern trennt. Die kapitalistische Gesellschaft ist eS, die in ihrem Prositinteresse alles rücksichtslos zugrunde richtet. DieLeipziger VolkSzeitung  " bringt ein neues Beispiel dafür. Wir lesen dort: In der Leipziger   Lampenfabrik von Hugo Schneider, A�G. in Paunsdorf, war nahezu fünf Jahre lang die Arbeiterin I. beschäftigt. Sie verehelichte sich voriges Jahr, arbeitete aber trotzdem in der Fabrik weiter. Am 5. August v. I. schied sie jedoch wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft aus dem Arbeitsverhältnis aus. Am 23. Oktober wurde sie entbunden, sie hatte also bis zum letzten Augenblick der Aktiengesellschaft Profit geschafft. Nun besteht bei der Leipziger Lampensabrik eine der bekannten.. W o h l fa h r t s"cinrichtungen, eine Sparkasse für die Arbeiter, die von der Aktiengesellschaft ausgehalten wird. Die Firma zahlt nach ihrer Sparkassenordnung nach Ablauf des ersten ArbeitSiahreS 20 M., nach dem zweiten bis vollendeten fünften Jahre jährlich 10 M., vom sechsten bis zehnten Jahre jährlich 15 M., vom elften bis fünfzehnten Jahre 20 M-, vom sechzehnten bis fünfundzwanzigsten Jahre 25 M. Nach 25 Jahren hat also das beglückte Ausbeutungsobjekt der Firma Hugo Schneider 485 M. eingezahlt erhalten, das macht im Jahresdurchschnitt 19,40 M., auf die Woche berechnet 37,3 Pfennig und auf den Tag 6,2 Pfennig. Diese Sparkassensummc soll nach§ 3 der Schneider- schen Sparkassenordnung für den betreffenden Arbeiter oder die Arbeiterineinen Notpfennig" bilden. Wer da aber meint, daß die also Bedachten über dir Summe auch verfügen können, der irrt sich, denn da heißt es im§ 3 weiter, daß jederzeit bis zur Hälfte der Einzahlungen dann erhoben werden dürfen, wenn der Be- triebsleitung das Bedürfnis hierfür glaubhaft nachgewiesen wird! Erst wenn ein Arbeiter oder eine Arbeiterin fünf Jahre im Betrieb« ist, kann sie die Hälfte des eingezahlten Geldes ohne besondere Genehmigung erheben, mutz aber die Betriebs- leitung einen Monat vorher von dieser Absicht in Kenntnis setzen. Erst nach 10 Jahren, wenn also 135 M. eingezahlt worden sind, kann über das Buchunbeschränkt verfiigt"werden. Die Arbeiterin I.. die, wie gesagt, nabezu fünf Jahre lang Firma in Anspruch nehmen zu dürfen und ersuchte Ende Oktober die Betriebsleitung um Auszahlung des SpargeldeZ. Darauf wurde sie in die Fabrik bestellt, wo sie dieAufsichtsdame" Frl. Hunger empfing. Diese Dame legte ihr die Frage vor, warum sie das Geld haben wolle. Die Arbeiterin I., jetzige Frau Z., er- klärte ihr. daß sie eS nach ihrer Entbindung zur Ernährung ihres Kindes gebrauchen wolle, und Frau Z. war der Meinung, daß damit entsprechend dem 8 3 der Sparkassenordnung das Bedürfnis glaubhaft nachgewiesen sei. Da hatte sie aber die Rechnung ohne die Firma gemacht, der natürlich an der Aus-- zahluug des Spargeldes weniger gelegen ist als an der Hoffnung der Arbeiter und Arbeiterinnen auf die Sparsumme. Die Firma wollte nichts verschenken, sie wollte im Gegenteil die Ar- beitskrast der jungen Frau zur weiteren Ausbeutung wieder haben, Erau Z. sollte wieder in die kapitalistische Fron zurück und ihr ind fremden Leuten überlassen. Statt des er- hofften Spargeldes erhielt sie zur Antwort:ES sind so viele Frauen, die ihre Kinder weggeben und auf Arbeit gehen. Sie könnten das auch so machen. Mir haben hier viele Frauen, die das tun!" Als Frau Z. sich jedoch weigerte, ihr Kind um des Profits der Firma willen verkümmern zu lassen, da versagte die WohlfahrtS- gesinnung der Firma: Frau Z. hatte wohl fünf Jahre P rostige schafft, sie erhieltaberkeinen Pfennig, alz   sie ihrer Muttcrpslicht genügen und ihr Kind s e l b st erziehen wollte. Das ist der Segen der famosen Wohlfahrtseinrichtungen, die das Kapital zu seiner eigenen Wohlfahrt schuf; das ist die viel- gerühmte soziale Gesinnung des Kapitals, das das jüngste Kind nicht schont, wenn es sein Profit erheischt. Da mühen sich die Gemeinden, die Säuglingssterblichkeit einzuschränken, indem sie Stillprämien an Mütter gewähren, da erkennen selbst bürgerliche Kreise die unbedingte Notwendigkeit de» Mutterschutzes an und verlangen ebenfalls wie die Sozialdemokratie weitgehenden gesetz- lichen Mutterschub machts nichts, Profit ist die bewegende Kraft der bürgerlichen Gesellschaft, mögen darüber Tausende und Abertausende Proletarierkinder zugrunde gehen. Die Kinder der Bourgeoisie sind ja vor solchen Schicksalen bewahrt, ihre Mütter müssen nicht in die kapitalistische Fron. lind was brauchts mehr?" WKß WWWWW für H. Schneider Profit geschafft hatte, glaubte nun vom Jahre 1882 ab bis»n die ncucite �eit hinein abgelehnt haben? j nach ihrer Entbindung die famose.Woh!fahrlS"elnrichtung der Gerichts-Leitung. Zuhälterwesen auf der Straße. Wie die Sicherheit auf den Straßen Berlins   durch die Be- schäftigung von Schutzleuten mit Dingen, die mit der Sicherheit nichts zu tun haben, gefährdet wird, wurde durch einen Fall illu- striert, der gestern unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schmidt die 1. Strafkammer des Landgerichts I   beschäftigte. Wegen Körper. Verletzung mittels gefährlichen Werkzeuges und einer das Leben ge- fährdeiiden Behandlung war der Zuhälter Hermann Baum ange- klagt. Wegen Anstiftung hierzu mutzte sich ferner die Prostituierte Paula Steinbrück verantworten. In der Nacht zum 12. Februar vorigen Jahres ging der Arbeiter Draheim mit seiner Ehefrau in Begleituna eines anderen�Ehepaares durch die Wittstocker Straße. An der Ecke der Rostocker Straße wurden die beiden vorausgehenden Männer von drei Prostituierten angesprochen, unter denen sich die jetzig« Mitangeklagt« Steinbrück befand. Als sich die beiden Männer ablehnend verhielten, wurden nicht nur sie. sondern auch die nach, folgenden Ehefrauen von den drei Frauenzimmern in der gemein- sten Weise beschimpft. Als Draheim drohte, die Polizei zu Hilfe zu rufen, lief die Steinbrück nach einer viS-4-viS befindlichen Ka- schemme, die scheinbar geschlossen war, und klopfte dort an die Jalousie. Im nächsten Augenblick stürzten etwa zehn Kerle, dar- unter der jetzige Angeklagte Baum, aus dem Hausflur heraus und fielen über Draheim und seinen Begleiter her. Draheim wurde zu Boden geschlagen, und anscheinend mit Schlagringen in der ent- setzlichsten-Weise zugerichtet. Trotz der Hilferufe der Frauen war kein Schutzmann z» schen. Erst als Draheim halbtot geschlagen war, ließen die Angreifer, die sich aus Zuhältern uni Verbrechern schlimmster Sorte zusammensetzten, auf den Zuruf der Steinbrück: Otto, nun laß man sein, der hat genug!" von D. ab, um dann wieder in jener Kaschemme zu verschwinden. Vor Gericht bestritt der Angeklagte Baum, überhaupt geschlagen zu haben. Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß er der Haupt- angreifer gewesen war. Das Gericht erkannte mit Rücksicht auf die außerordentliche Roheit der Tat dem Antrage des Staatsanwalts gemäß gegen Baum auf 9 Monate und gegen die Steinbrück auf 6 Monate Gefängnis.  __ Ein gefährlicher internationaler Die», dessen Persönlichkeit noch in ein völliges Dunkel gehüllt ist, mußte sich in der Person des angeblichen Schneider» Abraham Cohn vor der 2. Strafkammer des Landgerichts III   verantworten. Der Angeklagte war am 27. April vorigen Jahres an der Endhaltestelle der Straßenbahn in Tegel   von einem Polizeibeamten beobachtet worden, wie er inmitten de» starken SonntagSverkehrS einem vor ihm stehenden Herrn das Portemonnaie au  » der Tasche zog. Er wurde verhaftet und nannte sich auf der Polizeiwache Papura Ezapsel aus Warschau  . Unter diesem Namen wurde er von dem Schöffengericht wegen Diebstahls zu 3 Monaten Gefängnis vcrur- teilt. Gegen dieses Urteil legte er wie auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Inzwischen ergab e» sich, daß der Angeklagte, der vor dem Schöffengericht behauptet hatte, ein unbestrafter Mann zu sein, ein vielfach vorbestrafter internationaler Taschendieb war. Durch den Erkennungsdienst der Berliner   Kriminalpolizei wurde festgestellt, daß der angebliche Ezapsel mit einem Manne identisch war. der in London   unter dem Namen Schlaume Laron und in Paris   unter dem Namen Moritz Herrmann wegen Tafchendiebstohl» mehrfach verurteilt worden war. Die weiteren Ermittelungen er- gaben, daß der angebliche Ezapsel auch schon in Wien   und Warschau  unter dem Namen Jaitel Mandclbaum und Isidor Chaumel be- straft worden ist. In dem Untersuchungsgefängnis wurde dem An- geklagten dann von einem Rabbiner ins Gewissen geredet, endlich seinen richtigen Namen anzugeben. Er erklärte hierauf. Abraham Cohn zu heißen und au» Warschau   zu stammen. Auf die Be. rufungen hin mußte sich der nun zum Cohn gewordene Ezapsel vor der Strafkammer verantworten, die ihn unter Aufhebung des ersten Urteils jetzt zu drei Jahren Gefängnis verurteilt«. Außerdem wurde gegen ihn noch Anklage wegen intellektneller Urkunden- fälschung erhoben, da er sich unter falschem Namen hatte verurteilen lassen. Trotzdem noch erhebliche Zweifel daran bestehen, ob der NameCohn" der wirklich richtige ist, verurteilte ihn die Straf- kammer wegen intellektueller Urkundenfälschung zu einer Zusatz. strafe von einem Monat Gefängnis. DaS Trommelfell gesprengt. Vom Landgerichte Kiel   ist am 5. Oktober v. I. der Lehrer Wil  - Helm Kummereinckc wegen fahrlässiger Körperverletzung zu ganzen 19 M. Geldstrafe verurteeilt worden. Er ist Lehrer an der Mittel. schule in Rendsburg   und erteilt den Unterricht in der Physik. Am 13. Februar 1911 hatte der Knabe H. nicht aufgepatzt und konnte die Frage des Lehrers nicht wiederholen. Dieser zog ihm am Ohr und schlug ihn mit der Hand leicht an den Kopf. Er trat dann seitwärts an den Knaben heran, zog ihn mit der linken Hand am linken Ohr und gab ihm mit der rechten Hand eine Ohrfeige, lvobei er das rechte Ohr so unglücklich traf, daß da» Trommelfell platzte. Eine vorsätzliche Körperverletzung hat er nach Ansicht des Gerichts nicht beabsichtigt, aber er hat fahrlässigerweise sein Züchtigungs- recht überschritten, da er die Folgen seiner Handlungsweise nicht erwogen hat Die gegen das milde Urteil dom Lehrer eingelegte Revision wurde am Donnerstag vom Reichsgerichte verworsea.