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Ar. 5. 29. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 7. Jaunar 1912.

Wirtschaftlicher Wochenbericht.

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fie es schnell zu großen Förderungen. Geringe Unter­bietungen der Syndikatspreise garantierten ihnen einen flotten Abjazz. Sie konnten daher mit dem Aufgebot ihrer ganzen Leistungsfähigkeit fördern, wenn die Syndikatszechen Feierschichten Berlin, 6. Januar. einlegen mußten. So lange die Außenseiter nur einen geringen Fistus und Rohlensyndikat.- Syndikats. und fistalische Preis- Teil der Gesamtförderung stellten, wurde ihre Ronkurrenz nicht all­politit. Der Staat als Schleppenträger fapitalistischer Interessen. zusehr empfunden. Aber die syndikatsfreien Gruben wuchsen schnell Für das an dieser Stelle schon einmal erwähnte Techtelmechtel au großen Lieferanten heran. Im Jahre 1904 z. B. förderten sie erst zwischen der Regierung und dem Rheinisch- Westfälischen Stohlen- 1 204 840 Tonnen, während die Syndikatszechen über 67 Millionen syndikat scheint man nun die gesuchte formale Basis gefunden zu Tonnen auf den Markt warfen. Der Anteil der Außenseiter machte haben. Der Vorgang und der gewählte Weg, der den Wünschen 1,79 Proz. der Syndikatsförderung aus. Sechs Jahre später, im und Bedürfnissen des Syndikats Rechnung trägt, wirft wieder ein Jahre 1910, war das Verhältnis ein wesentlich anderes: die Syn mal ein Schlaglicht auf unsere politischen Verhältnisse und die All- dikatszeichen förderten 832 Millionen Tonnen, die Außenseiter macht des Großfapitals. Zunächst ließ man einen Verfuchsballon 5% Millionen Tonnen. Ihr Anteil war schon auf 6,54 Proz. aufsteigen. Die Regierung trete mit den fiskalischen Zechen dem gestiegen. Syndikat bei. So bernahm man. Abgesehen von den Drgalten des Diese Entwicklung wurde zu einer Gefahr für das Syndikat, Stohlenkapitals fand die Nachricht teine wohlwollende Aufnahme. dessen Weiterbestand auch noch andere Interessenkonflikte in Frage Sogar die als freiwilliger Regierungskommissarius sich gebärdende stellten. Die bekannte Hüttengechenfrage spielt dabei eine Haupt­Zentrumspresse erklärte, der Landtag dürfe dem Eintritt in das rolle. Die Hüttenzechen verzichten nicht auf ihre Sondervorteile. Syndikat nicht zustimmen. Die Unabhängigkeit der fistalischen Die reinen Zechen wollen aber auch mehr Fett abschöpfen, ihre Bechen müsse gewahrt bleiben, damit die Regierung in Rentabilität nicht durch glänzend prosperierende Außenseiter und der Lage sei, Uebergriffen des Syndikats in der Preisfestsetzung durch hohe Syndikatsabgaben schmälern lassen. Das Mittel, die entgegenzutreten. Das Interesse der Gesamtheit gebiete, fein den reinen Zechen zu befriedigen wobei auch die syndizierten Hütten­Markt beherrschendes Privatmonopol zu dulden. Die offiziöfen zechen ganz gut abschneiden ist die Leseitigung der Außenseiter­Organe schwiegen. Später wurde mitgeteilt, über die Bedingungen fonkurrenz und die Möglichkeit weiterer Preiserhöhungen. Das des Zusammenarbeitens sei eine Einigung erzielt worden. Der erstrebte Biel fonnte man nur erreichen, wenn es gelang, auch die Fiskus werde dem Syndikat den Verschleiß der Förderung all seiner fistalischen Zechen in irgendeiner Form dem Syndikat zu unter­Gruben übertragen. Der Abschluß des Vertrages hänge nur stellen. Hierzu mochte die fistalische Grubenverwaltung schon des­noch von dem Anschluß einiger privater Außenseiter ab. Nun meldete halb geneigt sein, weil sie die Konkurrenz der privaten Außenseiter fich die Norddeutsche Allgemeine Zeitung": Die Verhandlungen ebenfalls unangenehm empfand. Um also in der Rettung des awischen Syndikat und der Regierung feien noch nicht abgeschlossen. privaten Monopola nicht durch den Landtag gestört zu werden, um Das war alles! Jegt verlautet, der Fistus würde dem Syndikat die Dienerrolle, die der Fiskus beim privaten Kapital spielt, durch nicht beitreten, auch nicht diesem den Verkauf seiner Kohlen über- ein Mäntelchen zu verdecken, wählte man die Form, die eine Mit­tragen, sondern nur in Gemeinschaft mit diesem die Richtpreise bestimmung der gesetzgebenden, fontrollierenden Körperschaft auss für die Zukunft festiegen! Das flingt beinahe harmlos! Die schließt. Der Fisfus hat sich ja mur ein Mitbestimmungsrecht" Meldung, die wir der aus Syndikatstreifen gut unterrichteten Köln . auf die Beschlüsse des Synditats einräumen lassen! Damit, fönnen Boltsztg." entnehmen, läßt sogar den Schluß zu, das Syndikat habe naive Gemüter glauben, ist die längst erstrebte Kontrolle des Syn fich einer Forderung der Regierung unterworfen, diefer ein Mit- ditate durch die Regierung erreicht. Die Erkenntnis, daß es sich bestimmungsrecht über seine Preispolitik eingeräumt und trotzdem in Wahrheit um ein schlaues Manöver zur Einseifung der Kon­bliebe die Bewegungsfreiheit des Fistus gewährt! Ernsthaft fann sumenten handelt, wird diesen nicht erspart bleiben. Darauf läßt aber fein Mensch, der die Dinge verfolgte, an eine folche schon eine Begleiterscheinung der Verhandlungen zwischen Fistus Konstellation denken! Dem Syndifat wird es nicht im Traume und Kohlensyndikat schließen. Dieses mies eines Tages feine eingefallen fein, fich fontrollieren und beeinflussen zu lassen, Händler an, alle Angebote auf Jahresabschlüsse soweit noch man bat die erwähnte Form nur darum gewählt, um die tatsäch möglich zurückzuziehen. Ohne die Absicht einer Preiserhöhung liche Unterwerfung der Regierung unter die Diktatur des Syndikats hätte diese Maßnahme gar feinen Sinn, zu berdecken und den Landtag bei der Frage einfach auszuschalten! Wollte der Fiskus mit dem Syndikate auf der Basis der ersten Meldungen einen Vertrag abschließen, dann hätte er den Landtag dabei nicht übergehen können. Nun aber, da er seine Selbst ständigkeit" nicht aufgibt, nur bei den Breisfestsetzungen des Syndi­tates mitbestimmen" will, hat der Landtag nichts zu sagen, wenn er nicht selbst das Wort zu der Sache nimmt! Es ist allerdings an zunehmen, daß die Regierung den Vertrag mit dem Syndikat nicht getroffen hat, ohne sich vorher mit den maßgebenden Parteien zu verständigen! Bisher war es immer eine Bonne der Konservativen, die Kohlenbarone mit Angriffen auf die Preispolitik des Syndikats ein wenig zu zwicken, so die Industriefeudalen unartig" waren. Hat man doch sogar schon Ausfuhrzölle auf Kohlen verlangt, angeblich um das Bolt gegen die Wucherpolitik des Kohlenkapitals zu schüßen! Die jeßige politische Bedrängnis der Junker läßt es diesen wohl geraten erscheinen, den Grubenherren eine Konzession zu machen. Das Gegengeschen! wird jedenfalls auf zollpolitischem Gebiete liegen! Dazu soll der Handel eine geschlossene Front gegen links sichern belfen! Manus manum lavat!

Den Kohlenkonsumenten wird der Patt zwischen Regierung und Kohlensyndikat sicher sehr bald sehr unangenehm aufstoßen! Er wäre nicht perfekt geworden, handelte es sich dabei nicht um wichtige materielle Intereffen. Der Fistus hat schon bisher dem Shudikat die Breispolitit nicht erschwert. Die feit dessen Herrschaft zu be obachtende fortgesette Preissteigerung machte er als getreuer Fridolin brab und gerne mit. Die folgende Tabelle unterrichtet über die Entwickelung der Richtpreise des Kohlensyndikats, der Notierungen für Ruhrkohlen und der Preise für fistalische Saarfohlen. Das Syndikat begann feine Tätigfeit im Jahre 1898. Der große Streit vom Jahre 1889/90 hatte die Preise für einige Jahre ganz unge­wöhnlich in die Höhe getrieben. Diese können daher nicht als Vers gleichsmaßstab benutzt werden! Deshalb sind die Preise des Jahres 1888 zum Vergleiche herangezogen worden. Die Preise betrugen pro Tonne in Mart:

Breise der Saarfohlen für Ruhrkohlen Flamme Brech Flamm Fett fohlen fots tohlen tohlen 6,32 7,85

88888

B48

Nichtpreise

Rotierungen der Effener Börse

Gas Anthrazit flamm Nuß III

1888

1893

9,00

1894

10,00

1895

10,00

1896

8,75 10,00

1897

1898

1899

9,25 11,00 9,25 11,50 9,75 12,00

10,78 15,25 8,70 15,25 8,33 15,25 8,03 15,19 8,57 16,54

9,6

8,3

9,4

8,4

9,7

8,8

8,84 16,75

9,8

9,0

10,00

9,38 1905 9,47 1906 10,75 17,00 10,27

14,00

9,13 17,27 10,5 1900 10,75 14.00 10,00 24,87 11,9 1901 10,75 14,50 10,00 24,50 1902 10,25 14,00 9,72 18,50 12,0 1903 10,00 14,00 1904 10,00

9,7

11,4

12,8

12,5

11,4

9,44 17,50

16,00

11,0 17,50 12,1 11,2 17,31 12,0 11,2 18,12 12,1 11,5 12,2

11,8

12,5

1907 11,75 18,00 11,12 21,56 12,8 1908 11,75 18,00 11,25 22,50 12,0

die

en

Wie die Aufstellung zeigt, schnellten die Preise, von den taum berührt, ununterbrochen in die Höhe. Diese Entwidelung gab fchon einigemale Anlaß zu öffentlichen Diskussionen. Die Politik des Syndikates, das wiederholt die stohlenpreise herauffezte, wenn ein Abflauen der Stonjunktur ein Nachlassen der Preise fast aller gewerblichen Erzeugnisse erzwang, rief allgemeine Mißstimmung hervor! Heftige Angriffe, die sich gegen das Syndikat richteten, beranlaßten die Regierung, fich mit dem Aergernis zu beschäftigen. Die Angelegenheit sollte eventuell die Handhabe zu gefeß geberischen Maßnahmen gegen δας Syndikat liefern. Die kontradiktorischen Verbandlungen Ende 1902 waren die Frucht der Regierungsbemühungen. Und als Frucht dieser Ver die ben Schleier über bandlungen, Braftilen des Synditates nicht lüfteten bei fritischen Fragen verschanzte man fich hinter der Ausflucht von Geschäftsgeheimnissen- sah man den Stahlwerksverband entstehen! Von einem Kartellgefeß war feine Nede mehr! Trozdem, die Regierung blieb auf dem Posten! Die Allgemeinintereffen sollten gegen ein privates Stohlenmonopol ge­Eine möglichst umfangreiche fistalische Stoblen schützt werden. förderung war das erlesene Mittel. Noch mehr! Minister Möller unternahm den Versuch, durch Erwerbung von Hiberniaattien Ein­Die Koblenbarone höhnten: fluß auf das Syndikat zu gewinnen. dem Fistus stehe es frei, mit den fistalischen Rechen dem Syndifat beizutreten! Die Hibernia- Berftaatlichung mißlang, Möller flea! Seitdem hat der Fiskus bem Syndifat feinerlei Schwierig leiten mehr gemacht; er war kein Preisverderber, wie die obige

Tabelle ausweist.

Dem Syndikat war dafür im Laufe der Zeit ein anderer Kon­furrent und ungemütlicher Nachbar erstanden. Einige Privatgruben batten sich dem Syndikat nicht angeschlossen, andere neue Gruben blieten ebenfalls Außenseiter! Jm Schatten des Syndikats brachten

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Die Vorgänge beleuchten tageshell die Stellung, die der Staat dem Großkapital gegenüber einnimmt: er ist nichts weiter als sein Herold und Vorkämpfer gegen die allgemeinen Interessen!

Zur

D.

triebsunternehmer und dessen Ehefrau mit Futterschneiden be schäftigt waren, hing sich eines seiner Töchterchen an die Welle, wurde von der Wellenkuppelung erfaßt und herumgeschleudert; das daneben stehende Schwesterchen wollte helfend beispringen, wurde aber gleich der anderen ebenfalls mit auf die Welle gc­wickelt. Die Mutter des Betriebsunternehmers, welche im Hofe war und dies sah, sprang hinzu, um beide Kinder zu befreien, aber auch sie wurde erfaßt und herumgeschleudert, ehe der Be­triebsunternehmer das Wasserrad und die Transmissionswelle zum Stillstand bringen konnte. Um Haarbreite wäre auch die Ehefrau des Betriebsunternehemrs erfaßt worden, wenn sie nicht die Geistesgegenwart besessen hätte, ihre schon aufgewidelic Schürze vom Leibe zu reißen. Dieser Unfall hatte für den Be­triebsunternehmer zu allem auch eine Gefängnisstrafe zur Folge.

Ein weiterer schwerer Unfall ereignete sich beim Dreschen mittels Göpelbetriebes. Zum Antreiben der Zugtiere war von betreffenden Betriebsunternehmer ein benachbarter 9 Jahre alter Knabe bestellt worden. Um die nicht verwahrte Transmissions­welle wickelte sich die Peitschenschnur. Der arme Kleine wollte mit seiner behandschuhten Hand die Schnur lösen, wurde aber von der Welle erfaßt und konnte sich nicht mehr freimachen, so daß ihm der linke Arm aufgewickelt und an der Achsel glatt ab­geriffen wurde. Der Betriebsunternehmer wurde zu einer Geld­ftrafe von 30 M.(!!) und zur Tragung der Kosten verurteilt: das Strafmaß war aus dem Grunde fo niedrig bemessen worden, weil der Betriebsunternehmer noch zivilrechtlich haftbar gemacht

werden wird."

Der Bericht Schwaben und Neuburg " erklärt:

Die Beschäftigung iugendlicher Arbeiter an Maschinen mußte öfters gerügt werden und führte auch zu bedauerlichen Unfällen. Nähere Erhebungen über solche ergaben allerdings auch, daß in manchen Fällen teine den Betrieb fördernde Tätig­feit vorlag, fondern nur Spielerei."

Entschuldigungen für die Ausbeutung der Kinder hat der Be­richt Oberbayern ". Es heißt da:

Bezüglich der Beschäftigung von Kindern und altersschwachen Personen an Maschinen und anderen gefährlichen Arbeitsstellen war auch im abgelaufenen Jahre eine Besserung nicht zu be= merken. Gegen diefe Mißstände ist eben infolge der wachsenden Leutenot nur sehr schwer anzukämpfen. Es bleibt den Aufsichts­beamten lediglich die Möglichkeit, auf dem Wege der Aufklärung und Belehrung, sowie durch Hinweis auf die moralische Ver­antwortung auf die betreffenden Betriebsunternehmer einzu­wirken. Mit Strafen, soweit sie zulässig sind, dürfte in solchen Fällen wohl wenig oder nichts zu erreichen sein.

Auch aus dem Unter- Elsaß" wird gemeldet:

Auch im Berichtsjahr konnte die Beobachtung gemacht wer­den, daß jugendliche Arbeiter an gefährlichen Maschinen, somie zum Treiben der Zugtiere an Göpeln verwendet wurden. Un­fälle, die sich dabei ereigneten, mußten von der Genossenschaft

Cage der Kleinbauern und und land entschädigt werden. wirtschaftlichen Arbeiter.

III.

Unfälle von Kindern, Schuld der Unternehmer an Unfällen, Gendarmen statt technischer Aufsichtsbeamten. Verschiedene Genossenschaften berichten breitspurig, daß auch Betrugsfälle vorkämen. Es handelte sich aber fast immer um Unfälle, die nicht als Betriebsunfälle entschädigt werden und des halb in erster Linie unsere elende Gesetzgebung verantwortlich zu machen wäre. So lesen wir im Berichte Rheinland ":

Der Berufsgenossenschaft wurden von einem Reiseprediger 180 M. überwiesen, die eine Person an Unfallrente nebst Zinsen und Zinseszinsen zu Unrecht bezogen hatte.

Ueber Versuche, sich Vermögensvorteile zum Schaden der Be­rufsgenossenschaft zu verschaffen, ist folgender Fall bemerkens­

wert:

Der Adergehilfe B. aus S. tam im betrunkenen Zustande auf dem Heimwege zu Fall und erlitt einen Bruch des rechten Unterarms. Um sich in finanzieller Hinsicht schablos zu halten, beranlaßte er unter falscher Sachdarstellung die Anmeldung der Verlegung als landwirtschaftlichen Betriebsunfall. Die ange­stellten Ermittelungen brachten die Wahrheit zutage, worauf seitens des Sektionsvorstandes der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet wurde. P. wurde wegen Betrugsversuchs zu 30 M. Geld­strafe, eventl. zu 6 Tagen Gefängnis verurteilt." Auch im schwarzen und frommen Bayernlande kommen solche Fälle vor. Im Berichte Oberfranken " finden wir folgende Schil derung: Bezüglich eines im Jahre 1904 anerkannten landwirtschaft­lichen Unfalles, bei welchem ein 8 jähriger Bauernsohn eine Bein­berlegung erlitten haben sollte, tauchten im Jahre 1909 dringende Berdachtsmomente auf, daß die Unfallrente in betrügerischer Weise erworben worden sei. Die eingeleitete Untersuchung er gab dann, daß der Knabe nicht, wie angegeben, beim Ausmisten des Pferdestalles, sondern durch einen Sturz von einem fremden Birnbaum zu schaden gekommen ist. Der Vater des Knaben wurde demgemäß gerichtlich wegen Betrugs zu einer Gefängnis­ftrafe von 3 Monaten verurteilt. Bemerkenswert ist, daß die vor Anerkennung des Unfalls gepflogenen eingehenden Erhebungen ein dem Entschädigungsanspruche günstiges Ergebnis hatten. Es scheint, daß auch in Unfallsachen die einvernommenen Personen manchmal solange in ihren Aussagen zurüdhaltend sind, als fie sich nicht mit der betreffenden Partei verfeindet haben. Der Unfall hat der Berufsgenossenschaft an Verleßtenrente, Heil foften usw. 1722,89 M. geloftet. Dieser Aufwand wird selbstver ständlich von dem Verletzten und seinem Vater zurüdgefordert." Ueber die Verwendung von Kindern usw. an gefährlichen Ma fchinen geben uns auch einige Berichte Aufschluß. So berichtet Oberpfals":

In einer der genannten Verhandlungen wurde ein Dienst fnecht wegen fahrlässiger Körperverlegung zu 14 Tagen Ge­fängnis verurteilt, weil er den 11 jährigen Sohn eines Betriebs­unternehmers trop dessen ausdrücklichen Verbotes zum Einlegen des Futters an einer mit Göpel betriebenen Futterschneidemaschine berwendete, wobei dem Knaben 4 Finger der rechten Hand voll­ständig abgeschnitten wurden."

Jm Berichte Neuß i. 2." heißt es:

" Sehr häufig fehlte bei Göpeln der Schuß an den Ber tuppelungen und Transmissionen. Kinder unter 12 Jahren wurden beim Treiben des Viehes am Göpel nicht angetroffen." " Oberfranken " führt aus:

Die Beschäftigung jugendlicher oder weiblicher Arbeiter an gefährlichen Arbeitsmaschinen wurde von mir wiederholt beob= achtet; in zwei Fällen wurden auf meine Anordnung hin sofort volljährige Arbeiter an ihren Platz gestellt. Leider haben wieder mehrere Kinder unter 12 Jahren recht erhebliche Verlegungen an nicht mit Schußvorrichtungen versehenen Maschinen erlitten." Einige Seiten später werden zwei Fälle angeführt, in welchen Kinderarbeit eine Rolle spielt und zu grauenhaften Unfällen führte:

In einem andern Falle, in welchem ein Betriebsunter­nehmer entgegen dem Verbot in 3iff. 21 und 27 der Unfallver­hütungsvorschriften für landwirtschaftliche Maschinen seine erst 11½ Jahre alte Tochter an der Dreschmaschine beschäftigt und es fogar zugelassen hatte, daß das Kind bie Drefchbühne bestieg, hatte der Vorstand ebenfalls die Haftbarmachung des Baters ins Auge gefaßt. Die angerufene Genossenschaftsversammlung be­urteilte die Angelegenheit von der mildesten Seite und erachtete. die Verhängung einer Geldstrafe gegen den Vater als ausreichende s Sühne. Die Straffestschung über 10 M. ist rechtsfräftig ge worden."

Von grauenhaften Maschinenunfällen meldet Unterfranken ": Auf einem Gutshofe ereignete sich an einer Futterschneide­maschine ein schwerer Unfall, welcher zugleich die geringe Gine schäzung der Schuhvorrichtungen verbildlicht. Die vorhandene Kraftfutterschneidemaschine erlitt eine Funktionsstörung. Anstatt nun von dem benachbarten Städtchen eine andere zu holen, wurde eine früher im Gebrauch gewesene Futterschneidemaschine wieder hervorgeholt, die trotz ihrer viel zu schwachen Bauweise an den 6 pferdigen Benzinmotor angeschlossen wurde. Ausrückvorrich­tung, Walzeneinziehschutz und Messerradverdedung waren infolge Reparaturbedürftigkeit nicht angebracht; aber einige Tage wird es schon gut tun, dachte die Gutsleitung und überließ die Sache den Arbeitern, von denen einer in der ersten Betriebsstunde von einem schweren Unglüd betroffen wurde. Dieser legte das Futter ein, brachte die Finger der rechten Hand zu nahe an die ausge laufenen Walzen, wurde erfaßt und die Hand an die Messer der Maschine hinangezogen. Da die Ausrüdvorrichtung fehlte und von der Gutsleitung niemand anwesend war, so konnten die Arbeiter( Polen ) die Maschine nicht abstellen, und bis Hilfe kam, wurde dem bedauernswerten Menschen der rechte Arm bis nahe zu der Schulter ftüdweife abgeschnitten."(!!) Der Bericht Oberfranken " gibt auch den Unternehmern die Mitschuld an den Unfällen, wie folgt:

Die Betriebsrevisionen und die Form der Bekanntgabe des Revisionsberichtes an die Betriebsunternehmer fanden in der bis­herigen Weise statt. Auch im Berichtsjahre hat sich die Hinaus­gabe einer Zusammenstellung der im Betriebe borgefundenen Mängel an die Betriebsunternehmer vollauf bewährt.

Das Verhalten der Betriebsunternehmer und der Vers ficherten gegenüber den Schußmaßnahmen läßt oft viel zu wünschen übrig. Diese Gleichgültigkeit findet in der Zahl der Unfälle ihren Ausdruck. Abgesehen von den Dienstboten lassen auch häufig die Betriebsunternehmer wenig Interesse für die Unfallverhütungsbestrebungen erkennen und entfernen vorhan­dene Schußvorrichtungen nicht selten darum, weil sie ihnen nach ihrer Meinung bei der Arbeit hinderlich sind." ,, Unter- Elsaß" meldet:

Ueber das Verhalten der Betriebsunternehmer zu den ana geordneten Maßnahmen führen die technischen Aufsichtsbeamten Beschwerde. Bei Nachrevisionen find zum Teile recht betrübende Erfahrungen gemacht worden. Biele Unternehmer hatten der Berufsgenossenschaft nach der Revision ihres Betriebes die Be­seitigung der vorgefundenen Mängel schriftlich angezeigt, wäh­rend bei der Nachrevision sich herausstellte, daß auch nicht ein einziger der Mängel tatsächlich beseitigt war! Nach der ersten Revision werden die Unternehmer aufgefordert, die vorgefundenen Verstöße gegen die Vorschriften unverzüglich abzustellen und längstens innerhalb 4 Wochen der Genossenschaft die Beseitigung der Mängel anzuzeigen. Diese Frist wird in den allerfeltensten Fällen eingehalten.

Die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften läßt auch heute noch sehr viel zu wünschen übrig, wenn auch eine gewisse Besserung nicht zu verfennen ist. Allgemein empfinde man auf. dem Lande die Vorschriften als eine unnötige, mit finanziellen Opfern verbundene Belästigung. Wenn die Unfallverhütungs­borschriften bis jetzt nur wenig Antlang gefunden haben, so ist dies mindestens zum Teile auch darauf zurückzuführen, daß Mit­glieder öffentlicher Korporationen( Reichstag , Landesausschuß) sich berufen fühlen, an den Vorschriften unberechtigte Kritik zu üben, wodurch der Landwirt in seinem Widerstand gegen die Be­achtung der Vorschriften nur gestärkt wird."

Ein Maffenunfall, bei welchem ein Kind tüblich, eines schwer am Bein und die Mutter des Betriebsunternehmers namentlich am Rücken beschädigt wurde, ereignete fich in einem mit einer Mühle verbundenen landwirtschaftlichen Hauptbetriebe. Die Unfallberhütungsvorschriften zu erlassen. Transmissionswelle, welche vom Wasserradkasten zur Futter­schneidmaschine in einer Höhe von ca. 50 Zentimeter über dem Hofraum führt, war vollständig unverwahrt. Während der Be­

Diefer Vorwurf trifft auf die fonservative Bartel voll zu, Parteien doch durch eine Vorschrift der Reichsversicherungsordnung nicht minder auf die übrigen bürgerlichen Parteien. Haben diese gar dem Reichsversicherungsamt verboten, für ländliche Betriebe

Ueber Zunahme der Maschinenunfälle flagen Brandenburg". Oberpfalz " usw., während die übrigen Berufsgenossenschaften einen Kleinen Nückgang dieser Fälle angeben

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