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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 225.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

Sonntag, den 24. September 1893.

Rammer I. Vorsitzender: Assessor Welt. Sigung vom 19. September. Der Schneider Leifer tlagt gegen die Firma Ascher auf Zahlung von 20 M. rüd ständigen Lohn. Er hatte 68 Mäntel für die Firma angefertigt, von denen die ersten acht vollständig zur Zufriedenheit der Be­flagten ausfielen, während die nächsten 30 nach den Angaben des Vertreters derselben zwar auch gut gearbeitet waren, aber zu schmale Besäße hatten. Deshalb wären sie, meinte er, nicht zu gebrauchen gewesen; es sei englische Waare. Die Mäntel wurden dem Kläger von der Firma zur Verfügung gestellt. Gr machte im Termine geltend, der Stoff zu den 60 Mänteln sei bedeutend schmäler gewesen, wie zu den ersten acht, er habe auch den Vertreter von Ascher, Herrn Meier, darauf aufmerksam ge­macht. Dieser hätte darauf nur erwidert, er solle die Mäntel nur machen, andere machten sie ja auch. Bei den letzten dreißig Mänteln hätte aber M. ihn darauf aufmerksam gemacht, daß er event. nur 29 aus dem Stoffe machen brauchte. Diese seien denn auch so ausgefallen, wie sie verlangt wurden. Das Gericht ver­urtheilte die Firma, den rückständigen Lohn zu zahlen. Fräulein Redzig flagt gegen Herrn Tilgner, sie be­ansprucht 11,85 m. rückständigen Lohn. Der Beklagte wendet ein, die Klägerin hätte zu spät geliefert und er habe seine Arbeit dadurch verloren, sonst sei er ja mit ihr zufrieden ge­wesen. Den nicht gezahlten Lohn will er als Schadenersatz behalten. Den Schaden versucht er durch Vorlegung einer Karte zu be weisen. Auf derselben steht jedoch nur, daß er liefern solle, und nicht, daß er keine Arbeit mehr bekomme. Er macht der Klägerin noch eine Gegenrechnung auf. So verlangt er 2 Mart retour, welche er derfelben als Vergütigung für die Unterweisung anderer Arbeiterinnen gegeben hatte. Grund: Weil die Klägerin nicht mehr bei ihm sei! Weiter verlangt er 1 M. für Kaffee, den sie bei den Lieferungen geschenkt erhielt, und 1,25 M. für eine Arbeiterin, welche der Klägerin geholfen hat. Auf die lett­genannte Summe verzichtet diese. Der Beklagte wurde mit seiner Gegenforderung abgewiesen und fverurtheilt, den Anspruch der Klägerin mit 10,50 M. Lohn und 3 M. Versäumnißgebühr für zwei Termine zu befriedigen.

Soziale teberlicht.

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10. Jahrg.

ob er, Kläger , nun doch unterschrieben habe, derselbe mit ja" vor, daß man sich dabei auf sozialdemokratische Grundsäge" geantwortet hätte. Da der Beklagte feinen Zeugen dafür bringen beruft die gar nicht existiren, die vielmehr die liebe Unwissen­kann, daß die Unterschrift thatsächlich vom Kläger herrühre, heit sich selbst konstruirt. Wo wirkliche Sozialdemokraten, öko­bleibt noch der Eid als Beweismittel. Bei de Parteien er nomisch und sozialpolitisch gebildete Arbeiter in genossenschaft­klären sich bereit, die Richtigkeit ihrer Behaup- lichen und parteigenössischen Unternehmungen zu entscheiden tungen zu beschwören. Der Eid wird vom Gerichtshof haben, da sind Mißstände der geschilderten Art unmöglich, wie bem Beklagten auferlegt. Er beschwört, daß Reetz den Namen wir an zahlreichen Beispielen zeigen könnten. Für solche Miß­unterschrieben hat, worauf die Abweisung der Klage erfolgte. stände giebt nicht die Sozialdemokratie, sondern die gegenwärtige Wirthschaftsordnung das Beispiel. Daß es hier und da noch Arbeiter giebt, die, weil sie unter einer notorisch sozialdemokratischen Bevölkerung wohnen, auch ohne weiteres als Sozialdemokraten gerechnet werden, dabei aber im höchsten Grade ungerecht gegen andere Arbeiter sind, fann gar nicht befremden. Diese Leute An die Parteigenossen Berlins . Der Verein der oft- thun nur, was die kapitalistische Ordnung sie gelehrt hat, und und westpreußischen Sozialisten hat sich aufgelöst, nm eine Ber - sie beweisen wahrlich nichts gegen die Sozialdemokratie, sondern splitterung der Kräfte zu vermeiden. Eine den 3. September lediglich, daß sie noch bedeutend der sozialdemokratischen Er­tagende Versammlung hat nun eine Agitationskommission ge- siehung zu gerechten und vernünftigen Grundsätzen bedürftig sind. wählt, die die Aufgabe erfüllen soll, für die Ausbreitung unserer Die gegnerische Presse thäte gut, das zu bedenken, statt Ideen thätig zu sein. Wir richten deshalb an die Genossen das unsere Partei verantwortlich zu machen für gegen die sozial­Ersuchen, uns so viel als möglich mit Agitationsmaterial( ge- demokratischen Prinzipien verübte ungerechtigkeiten, welche in lesene Zeitungen, Broschüren u. s. m.) zu versehen. Folgende vereinzelten, gar nicht auf Rechnung der Sozialdemokratie Genossen sind gewillt dieselben in Empfang zu nehmen: kommenden Arbeiterunternehmungen vorkommen. C. Rott, Münchebergerstr. 29, v. 8 Tr., C. Rathfe, Kraut- Zur Arbeitszeit im Kaufmannsstande. Der kauf straße 48, J. Chognac i, Friedenstr. 94, v. 4 Tr. bei Miesch, männische Verband für Rheinland- Westfalen und angrenzende Tiedemann, Brizerstr. 4, Hof part., W. Fischer, Fürsten - Bezirke, welcher 11 Vereine und 22 Einzelmitglieder zählt, hat bergerstr. 12, Fiedler, Oderbergerstr. 42. in seiner am 18. d. in Elberfeld abgehaltenen Hauptversammlung Ferner ersuchen wir die Genossen, uns mit Adressen zu verfolgenden Antrag angenommen: sehen, da wie bekannt, im Kreise Schlochau- Flatow eine Erfaz-" Der kaufmännische Verein für Rheinland und Westfalen wahl stattfinden soll. Gleichzeitig geben wir bekannt, daß am erachtet es als eine der Hauptaufgaben seines Wirkens, die Sonntag, den 8. Oktober, Beuthstr. 22 eine öffentliche Ver- Arbeitszeit in den offenen Geschäften abzukürzen, und dadurch sammlung einberufen ist. dem Personal Gelegenheit zur Erholung und Ausbildung zu Die Agitationstommission für Ost- und Westgeben. Die heutige Hauptversammlung beauftragt den Vorstand des Verbandes, eine Petition an die Regierung zu richten mit J. A.: Carl Rott, Münchebergerstr. 29. der Bitte, durch Erlaß eines Gesetzes den Schluß der offenen Geschäfte Abends 8 Uhr erfolgen zu lassen." Arbeiterbewegung bisher immer theilnahmslos gegenüber standen, Wie man sieht, beginnt sich's auch in diesen Kreisen, die der mehr und mehr zu regen und die Zeit ist hoffentlich nicht mehr ferne, wo auch die Organisationen der Kaufleute vereint mit allen anderen Arbeiterorganisationen für ein menschenwürdiges Dasein Aller kämpfen werden.

preußen.

beendet, den wir zu bestehen hatten, und schon wieder sind wir Achtung, Korbmacher! Kollegen! Raum ist der Kampf in die Nothwendigkeit versetzt, Stellung zu nehmen gegenüber der Firma Starke, Waldstr. 45( Moabit ). Die von uns verhängte in Sperre befieht noch zu Recht. Kollegen! Unerhört niedrige Löhne wagt Herr Starfe uns anzubieten. Zeigt, Kollegen, daß wir nicht gewillt sind, solch schamlose Ausbeutung ruhig hinzu­nehmen. Erscheint alle Mann am Mittwoch in unserer öffentlichen Versammlung, um Stellung zu nehmen gegen solch unerhörte J. A.: P. Keller, Urbanstr. 68.

Hamburg .

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Versammlungen.

Rammer III. Vorsitzender: Assessor Cuno. Sigung vom 20. September. Die Arbeiter Becker und Linke Klagen auf 3ah­lung von 28,75 M. und 22,80 m. rückständigen Lohn gegen die Gebrüder Ernst und Karl Zachow. Als Beistand der Kläger fungirt Herr Fabrikbesizer Weigert. Die Kläger führen aus: Sie seien von Herrn Karl Bachau engagirt worden, um auf dem Ausbeutung. Grundstück des Herrn Ernst Zachau Schachtarbeiten zu verrichten. Eines Tages habe letterer fie nach ihren Krantentassenbüchern gefragt und dieselben an sich genommen. Ernst Bachau habe Achtung, Schneider und Schneiderinnen! Am Montag, Eine öffentliche Versammlung der Bau- Arbeiter tagte auch mal Material zum Arbeiten geliefert, trotzdem wolle er den 25. September, Abends 82 Uhr, findet im Berliner Prater", am 21. September, um sich mit dem Submissionswesen zu be­nichts mit der Arbeit seines Bruders zu thun gehabt Kastanien- Allee 6-9, eine öffentliche Versammlung statt, in der schäftigen. Als Referent legte Genosse Reßler die Schädlichkeit haben. Er wolle den Lohn nicht zahlen und der andere Zachau Fräulein Agnes Wabnitz referirt über das Thema: Die wirth- des Submissionswesens und die Vortheile des Regiebaus dar. sei verschwunden. Sie, Kläger , hielten ersteren auf grund der schaftliche Lage aller in der Bekleidungsindustrie beschäftigten Er schlug die unten abgedruckte Resolution vor und befürwortete angeführten Thatsachen ebenfalls für den Arbeitgeber; die Brüder Arbeiter und Arbeiterinnen." Am Dienstag, den 26. September, dann die Einführung eines Zentral- Arbeitsnachweises. In der hätten jedenfalls zusammen gewirthschaftet. Mehrere Male findet in der Berliner Ressource", Kommandantenstr. 57, eine Diskussion führten mehrere Anwesende einzelne Erfahrungen hätten sie nach der Wohnung Ernst 3's tommen müssen, ehe sie öffentliche Versammlung statt. Referent ist Kollege H. Stühmer- über die den Schwindel erzeugende Wirkung des Submissions= ihre Bücher und Karten bekamen. Herr Ernst Zachau sein wesen an, worauf die Versammlung folgenden beiden Refotutionen Bruder ist unauffindbar und konnte deshalb nicht geladen wer Die Agitation3 Rommission zustimmte: den bestreitet, irgend etwas mit den Arbeitern seines Bruders der Schneider und Schneiderinnen Berlins . 1. Resolution. Die heutige Versammlung beschließt: 1. Der zu thun zu haben. Die Regelung des Kaffenwesens hätte er aus Ausführungsausschuß des Kartells der Bau- Arbeiter ist zu be­freien Stücken nur im Interesse des Bruders unternommen. Er Au die sozialdemokratischen Radfahrer Deutschlands ! auftragen, die Petition der freien Vereinigung der Maurer und habe erfahren, daß die Arbeiter nicht in der Kasse angemeldet fahrer ins Leben zu rufen, hat allerorts begeisterte Zustimmung der in der Petition Die Anregung, einen Bund der sozialdemokratischen Rad- Fachgenossen Berlins vom Mai 1889" unter Aufrechterhaltung waren, und um seinen Bruder vor Unannehmlichkeiten zu be- gefunden, so daß das Zustandekommen dieser Vereinigung gezu enthaltenen drei Forderungen neu wahren, habe er es gethan. Auf seinem Grundstück sei vor sichert ist. bearbeiten, besonders mit Rücksicht auf die in seinem Bruder von anderen geschachtet worden; er bekam etwas den Verhandlungen über diese Petition in der Stadt­dafür. Um seinem Bruder den event. Verdienst zu sichern, habe berufen wir deshalb auf Sonntag, den 1. Oktober, Vormittags die nachfolgenden drei Forderungen: Im Einverständniß mit den Sportgenossen Deutschlands verordneten Versammlung gemachten Einwendungen gegen er ihm die Erlaubniß ertheilt, auf eigene Rechnung die Sache 10 Uhr, nach Leipzig ( Etablissement zur Flora, Windmühlen­zu machen". Nachdem Herr Weigert darauf aufmerksam gemacht, straße) einen Kongreß der sozialdemokratischen Radfahrer ein daß das Gebahren des Beklagten ganz das eines Arbeitgebers mit der Tagesordnung: der Kläger gewesen sei, zog sich der Gerichtshof zurück. Das Urtheil lautete auf Zahlung von 28,75 M. an Becker und 22,80 M. an Linke; die beiden Beklagten haben das Geld ge­meinsam zu zahlen. Den Klägern wurde eine Versäumnißgebühr zugebilligt.

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1. Wahl eines Bureaus.

2. Prüfung der Vollmachten.

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fratischen Radfahrer- Bundes und Statutenberathung. 3. Beschlußfassung über die Konstituirung eines sozialdemo­4. Wahl einer Zentralleitung und des Aussichtsrathes. 5. Verschiedenes.

welche von sozialdemokratischen Radfahrer- Vereinen Vollmachten Zugelassen zum Rongreß und stimmberechtigt sind diejenigen, besitzen. Pflicht eines jeden Vereins ist es, den Kongreß zu be­schicken, damit eine feste Organisation geschaffen wird. Berlin im September 1893.

mit Umgebung von Unternehmern und ohne Submission von a) die Ausführungen bei städtischen Bauten werden fernerhin Arbeitern oder Arbeitergruppen unter Leitung von städtischen Baubeamten ausgeführt; b) die Bezahlung dieser Arbeiten er­folgt nach festen mit den Arbeiterförperschaften auf grund eines Mindestlohnes vereinbarten Preisen; c) es wird für die Aus­führung der Arbeiten ein neunstündiger Arbeitstag als Regel angenommen und innegehalten. 2. Die Petition ist in der neuen Form im Druck zu veröffentlichen und der öffentlichen Be­die zu diesem Zwecke vom Ausführungsausschuß des Bauarbeiter sprechung und Beschlußiaffung in Versammlungen zu unterwerfen, fartells berufen werden. 3. Die Petition ist so zu fassen, daß fie gleichzeitig auch an die Staatsbehörden zu richten ist.

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Der Anstreicher Fallmer verlangt 60 M. vom Bauunternehmer Kämmrich, zum Theil als Restlohn, zum Theil als Lohn­entschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung. Bevor in die Verhandlung eingetreten wird, protestirt der Beklagte dagegen, daß Fabrikbesizer Weigert als Beistand des Klägers fungiren will. Derselbe habe schon drei gegen ihn klagende Gehilfen ver treten; er mache das wohl geschäftsmäßig. Weigert verwahrt Fürth im September 1893. II. Resolution. Die heutige Versammlung beschließt: Der J. A.: Richard Vogel. J. A.: K. Reißenleiter. sich hiergegen. Der Gerichtshof beschließt nach erfolgter Be­Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin werden er Alle Anfragen in bezug auf den Kongreß sind zu richten an fucht, schleunigst einen Arbeitsnachweis einzurichten, der die rathung, Herrn Weigert als Beistand zuzulassen; er nehme nicht R. Reißenleiter, Fürth , Marienstr. 41. an, daß dieser aus der Vertretung von klagenden Parteien ein toftenlose Vermittelung von Arbeitsgelegenheit für Bauarbeiter Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten. und Bauhandwerker besorgt. Geschäft mache. Nachdem so die Verhandlung begonnen hat, Der Arbeitsnachweis ist nach macht der Beklagte gegen den Anspruch des Klägers den Ein­Achtung, Bürsten und Pinselmacher! den Berufen getrennt zu führen und unter Verwaltung und Kon­wand, daß derselbe von selbst nicht wieder gekommen sei, er habe Laut Bekanntmachung in Nr. 18 der" Holzarbeiter- Zeitung" trolle von Arbeitervertretern zu stellen, die von den betreffenden ihn nicht entlassen. Kläger behauptet demgegenüber, daß er am ist den Arbeitern der Piajava Zurichterei von Steidtmann und Gewerkschaften zu wählen sind. Die Kosten des Arbeitsnachweises Entlassungstage früh, als er arbeiten wollte und Herrn Kämm- Nagel, Hamburg Gilbeck, eine 10prozentige Lohnkürzung an- werden von der Stadt getragen. Der Magistrat hat die Auf­rich frug, was er machen solle, von diesem die Antwort erhalten gekündigt. Wenn eine gütliche Vereinbarung bis zum Sonn- ſicht über den Arbeitsnachweis und wird das Reglement des­habe:" Ich habe nichts, Sie müssen sich nach etwas Anderem abend, den 23. d. M., nicht erfolgt, wird die Arbeitsniederlegung selben mit den Vertretern der Unternehmer und Arbeiter ver umsehen." Als er ihn darauf auf die vierzehntägige Kündigung unabwendbar. Auf alle Fälle ist der Zuzug fern zu halten.einbart. 2. Mit dem Arbeitsnachweis sind genügend große, im hingewiesen hätte, habe ihn jener beim Arm gekriegt und vom Obengenannte Firma besigt hier in Berlin O., Große Frank Winter geheizte Räume zum Aufenthalte für die Arbeitsuchenden Hof herunter gestoßen. Kläger bringt hierfür einen Zeugen bei, furterstr. 16, eine Filiale, welche bereits versucht, an stelle der herzurichten. 8. Der Ausführungsausschuß des Bauarbeiter­welcher das beschwört. Kämmrich wurde verurtheilt, 48 M. Lohn- etwa in den Streit Eintretenden neue Arbeiter anzuwerben. Kartells ist beauftragt, dieses Ersuchen mit kurzer Begründung zu zahlen, daß er den Kläger Fallmer an drei Tagen nach der genossen auch dieser Filiale fern bleiben, bis die Differenzen in bei Abschluß eines Arbeitsvertrages darauf zu achten, daß der entschädigung wegen der plötzlichen Entlassung und 12 M. dafür Dieser Hinweis dürfte genügen, daß alle zielbewußten Berufs- dem Magistrat und den Stadtverordneten zu übermitteln." Unter Verschiedenem forderte Thieme die Anwesenden auf, Arbeitsstätte bestellt hatte, ohne ihn zu beschäftigen. Hamburg beigelegt sind. Rammer III. Vorsitzender: Assessor Guno. Sigung wirkliche Unternehmer diesen Vertrag unterzeichne. vom 21. September. Ein Maurer N. Klagt gegen Herrn da dort in der Fabrik von Brandes u. Co. Maßregelungen vor­Die Knopfmacher warnen vor Zuzug nach Dfterwiek a. H. Pfennig; er glaubt unrechtmäßig entlassen zu sein. Er bean­sprucht 45 M. Entschädigung. Der Beklagte hielt sich nach seiner gekommen seien. Aussage deshalb zur sofortigen Entlassung des Klägers berechtigt, Zur Lagerhalterbewegung in Sachsen . Den auch von weil dessen Frau seiner Ueberzeugung nach Holz vom Bau mit uns erwähnten Schmähartikel der Kölnischen Zeitung ", in dem nach Hause genommen hat. Der Kläger bestreitet das. Der als die Konsumvereine als sozialdemokratische Ausbeutungsinstitu­Zeuge geladene Polier will es gesehen haben; das Holz soll in tionen hingestellt werden, fertigt die Sächsische Arbeiter- Beitung" einem Kinderwagen fortgeschafft worden sein. Den Wagen hat in der folgenden trefflichen Weise ab: Der Kläger mit zum Termin gebracht, um nachzuweisen, daß sich Die tendenziöse Absicht dieser Notiz ist offenbar; e soll wurde beschlossen, daß diejenigen Mitglieder, welche dieser Reso­Darin gar kein Holz fortschaffen lasse. Thatsächlich ist auch der damit insbesondere die Verhegung der kaufmännischen An- lution zuwiderhandeln und weiterhin das Kleine Journal" ver­Kasten desselben nicht sehr viel größer als eine größere Bigarren- gestellten gegen die Sozialdemokratie bewirft werden. Zunächst treiben, nach§ 5 ad 3 des Vereinsstatuts aus der Vereinigung tiste und zum Transport von Holz äußerst ungeeignet. Der nun haben wir zu konstatiren, daß die in Rede stehenden Unter- ausgeschlossen und öffentlich bekannt gegeben werden, sowie auch Beklagte wurde gemäß dem Klageantrage perurtheilt. Der nehmungen, Waarenvertheilungs- und Konsumvereine, mit der von jeder Geschäftsverbindung auszuschließen sind. Im weiteren Gerichtshof ging davon aus, daß, wenn thatsächlich Holz von sozialdemokratischen Partei nicht das Geringste zu thun haben. Kollegen Bohn, Richter, Grinum, W. Schmidt, Goldmann, Ahlers, wurde eine achtgliedrige Kontrollkommission, bestehend aus den der Frau des Klägers fortgeschafft wurde, der Polier womöglich Die Partei hat diesen Unternehmungen gegenüber, an denen Schäfer 11 und Stolzenburg, gewählt, welche die Befugniß hat, dieselbe sofort festhalten und den Versuch hätte machen müssen, selbstverständlich nicht nur Sozialdemokraten betheiligt sind, stets gegen diejenigen Mitglieder, welche der angenommenen Resolution Schäfer 11 und Stolzenburg, gewählt, welche die Befugniß hat, nachzuweisen, ob der Mann etwas davon wußte. Nachweislich eine streng neutrale Stellung eingenommen und es öfter abgelehnt, gegen diejenigen Mitglieder, welche der angenommenen Resolution lägen aber acht Tage zwischen dem behaupteten Holzdiebstahl für dieselben in materieller und taktischer sowie in prinzipieller die der Verlag des Kl. Journal" jest täglich erläßt, und wonach zuwider handeln, disziplinarisch vorzugehen. Infolge einer Notiz, und der Entlassung. Hinsicht einzustehen, und gerade die Presse unserer Partei und Wasserleitungsanlagen, Herrn Böhmert. Er ist ohne Kün- mals ignorirt oder in Abrede gestellt, sondern offen dagegen wahren Sachverhalt drucken zu lassen und den Abonnenten zu Der Rohrleger Ree flagt gegen den Fabrikanten für Gas- hat Mißstände, wie sie in obiger Notiz geschildert werden, nie die Spediteure nicht gewillt sind, das Kl. Journal" für 1 M. pro Monat zu spediren, wurde beschlossen, Flugblätter mit dem digung entlassen worden und fordert 48 M. Lohnentschädigung. Stellung genommen. Es ist ja teine vereinzelte Erscheinung, daß Böhmert behauptet, der Kläger habe in einem Buch unterschrieben, in Arbeiter und Kleingewerbetreibenden- Kreisen ein verkehrter zustellen, um dadurch sich dem Publikum gegenüber zu recht­daß er mit dem Ausschluß der vierzehntägigen Kündigungsfrist Maßstab bei der Beurtheilung des Werthes einer Verwaltungs- fertigen.

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Die Freie Vereinigung der Zeitungs. Spediteure und Verkäufer hielt am 18. September in den Arminhallen ihre regelmäßige Monatsversammlung statt, in der die in der großen öffentlichen Versammlung sämmtlicher Beitungs- Spediteure und Verkäufer Berlins und Umgegend zur Annahme gelangte Refo­Verkäufer Berlins und Umgegend zur Annahme gelangte Reso­lution, betr. den Vertrieb des Kleinen Journals" vom 1. Oktober 1893 ab einzustellen, ebenfalls einstimmig angenommen wurde. Sodann

einverstanden sei. Er legt das Buch vor. Kläger bestreitet, daß oder sonstigen geistigen Thätigkeit angelegt wird. Aber dabei Die in der Kürschnerbranche beschäftigten Ar sein sich darin befindender Name, welcher mit Blei unter die ist wohl niemals die Absicht der Ausbeutung, als vielmehr eine beiter und Arbeiterinnen hielten am 11. September betreffenden Sätze geschrieben ist, von ihm herrühre. Er habe falsche Auffassung, die sich das Einkommen des schlecht bezahlten ihre Verbandsversammlung ab, Man beschäftigte sich zunächst nicht unterschrieben. Ein Zeuge sagt aus, daß auf eine Frage, Fabrikarbeiters zum Maßstab nimmt, die Ursache. Es kommt mit der Wahl des Vorstandes und wurde als erster Vorsitzender