Nr. 12. 29. Jahrgang.
Ausfall der Wahl in Miederbarnim.
Wahlbezirk
Es erhielten Stimmen:
dörfer 1912
-
Aus der guten Gesellschaft.
Biethen als Sammelkandidat aufgestellt, daneben entfielen auf Verbot ausgesprochen worden sei, in dem eine polizeiliche Vereinen Nationalliberalen 86). Das Zentrum erhielt 2064 fügung im Sinne des Gesetzes gesehen werden könnte. Die Klage sei ( 1907: 490), Bolen 370( 481). Diese Zahlen werden nur somit nicht zulässig. Die genaueren Wahlziffern aus dem Wahlkreis Niederbarnim wenig von den heute amtlich festzustellenden abweichen. Die Sozialgeben ein noch günstigeres Resultat als das von uns bereits am demokratie vereinigte 1907 bei 112 951 Wahlberechtigten und Sonnabend mitgeteilte. Danach entfielen auf Stadthagen 94 806 Wählern 61 Proa. der Wähler und 51,2 Proz. der Wahl- Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I unter Vorsiz des ( 308.) 91 604 Stimmen gegen 57 862 Jahre 1907. berechtigten auf sich. In diesem Jahr ist bei Annahme von rund Landgerichtsdirektors Lieber begann gestern die ernenre Verhandlung Biethen( fonf.) erhielt 20150( gegen 34 694 im Jahre 1907). 150 600 Wahlberechtigten- eine anitliche Bekanntmachung ist noch gegen den wegen schwerer Erpressungen beschuldigten Fabrikbefizer Erdmannsdörfer( frf. p.) 13 576( im Jahre 1907 war nicht erfolgt der Prozentiatz der Sozialdemokraten auf 60,9 Proz. der Philipp Groß. Der schon lange in Untersuchungshaft sitzende AnA. Kleinere Landgemeinden. Wahlberechtigten und 72 Proz. der Wähler gestiegen. Die Wahlbeteili- geklagte ist angeklagt, im Jahre 1908 gegen einen Rentier Felix S. gung( 84,4 Proz. im Jahre 1907) ist wohl die gleiche in diesem Jahre. einen mißglüdten Erpressungsversuch unternommen, ferner im Außerordentlich erfreulich ist das auf dem platten Land Jahre 1908 von einem Kaufmann G. eine große Eumme herausdank der unermüdlichen opferwilligen Agitation unserer Genoffen gepreßt und in den Jahren 1906 bis 1909 durch eine fortgesette Erdmanns gewonnene Resultat. In den kleinen Landgemeinden( mit unter Handlung den inzwischen verstorbenen Kaufmann 2. durch Gewalt 2000 Einwohnern) betrug die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen und Drohungen zur Hergabe von Geldern genötigt zu haben. Die im Jahre 1907: 7948, die des bürgerlichen Sammelkandidaten 11879. Sache ist schon einmal am 8. Dezember vor der 3. Straffammer Am 12. Januar wuchs die sozialdemokratische Stimmen verhandelt worden. Die Straffammer erklärte sich damals für zahl auf 13 150 an, während die Konservativen nur 7310, die Freis unzuständig und verwies die Sache an das Schwurgericht, weil sinnigen nur 3020 Stimmen auf sich vereinten. Die Sozialdemo- sie den Angeklagten für dringend verdächtig hielt, in dem Falle des fratie, die auf dem platten Land im Jahre 1907 noch um 3931 hinter Kaufmanns G. die Erpressung durch Gewalt und unter Anwendung der auf den bürgerlichen Sammelfandidaten entfallenen Stimmen von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zurückblieb, hat alio jezt beide bürgerlichen Parteien um 2818 überragt. begangen habe. Eine aktive Rolle in dieser Affäre spielt auch die jebige Beistehend geben wir eine Zusammenstellung der Einzel- Frau des Angeklagten, frühere Alice Milpacher. Sie hatte seiner ergebnisse 1907 und 1912, soweit diese die drei Hauptfandidaten zeit in der Bayreuther Straße eine luguriös eingerichtete Wohnung. betreffen. Die Drte, in denen 20 Zentrumsstimmen und mehr ab. Sie stand in intimem Verkehr mit einem verstorbenen weimarischen gegeben wurden, find: Lichtenberg ( 407 St.), Ober- Schöneweide Prinzen, soll diesen Verkehr später zu Erpressungsversuchen aus( 290), der Berliner Stadtteil( 210), Weißenfee( 205), Pankow ( 199), genußt haben und ist deshalb zu 8 Monaten Gefängnis berurteilt Rummelsburg ( 195). Tegel ( 121). Reinickendorf ( 105), Friedrichsfelde worden. Das gegen sie in der jebigen Anklagefache gleichfalls ers und Karlshorst ( 93), Hermsdorf ( 69), Friedrichshagen ( 35), Tasdorf öffnete Strafverfahren ist vorläufig eingestellt worden, da sie ( 81), Ralfberge( 30), Rosenthal( 23), Wittenau und hohen- Schön zur Abwendung ihrer Ausweisung den Angeklagten Groß geheiratet hausen( je 20). hat, im Auslande weilt und nicht festgenommen werden kann. B. B. Städte und größere Landgemeinden.
Eiche
Eichhorst.
1
5
14
8
Bernau
Gesamt- Summe
•
und
Es erhielten Stimmen:
7310 989 91604 57862 20150 34694
Gerichts- Zeitung.
Erdmanns dörfer 1912
Stadthagen
Ziethen
1912 1907 1912 1907
Arendfee
55
25
52
82
2
Ahrensfelde
56
41
96
103
11
44
17
44
71
3
Berg.
36
14
39
81
Bergfelde
68
19
23
28
20
Bernöve.
18
9
25
42
Biesdorf.
345
114
80
173
99
252
212
113
266
122
Birtholz.
18
11
51
46
Blankenburg
77
44
32
73
40
Blankenfelde
105
71
45
69
17
Blumberg
38
28
247
254
Börnice.
13
7
74
91
1
Bollersdorf.
12
18
25
26
-
65
49
34
55
Bruchmühle 1)
80
35
1
Buch
311
136
158
176
24
Dahlwitz
56
35
146
198
24
111
74
79
104
7
18
5
22
48
21
52
21
36
71
Wahlbezirl
Ertner
462
350
118
394
293
Stadthagen
Biethen
Faltenberg
49
30
51
91
1912
1907 1912
1907
Fredersdorf
188
121
111
124
5
Freienhagen
34
20
87
39
-
1305
1196
272
726
160
107
46
105
16
Frohnau2)
29
31
39
Alt- Landsberg
327
202
186
825
Germendorf
102
76
56
78
15094
8807
1840
3304
7
Glienide
Liebenwalde
212
97
185
390
147
55
46
52
12
Hammer
89
56
84
132
18
Dranienburg
1302
1059
421
1073
311 125 1503 119 524
•
Heiligenfee.
193
93
81
143
19
Heinersdorf
69
63
67
95
6319
1044
2134
1349
33
70
50
10
57
29
Franzönich Buchholz
562
417
171
380
129
Hennickendorf
202
132
74
96
21
Herzfelde
Karlshorst
2856
1742
844 1477
514
378
104
235
45
Hönow
13
17
85
85
2111 1682
491
1052
560 480
1
Stegel
694
369
211
406
301
56
43
58
93
4
Stalfberge
Nieder Schönhausen.
2370 1283
605
835
517
491
326
110
386
148
Narow
Ober- Schöneweide
4081 2682
294
696
438
73
29
77
103
28
7095 3762 1958
2738
1846
402
148
70
137
135
Menbaum
30
18
24
40
6748 3382
838
1385
372
Roienthal
958
679
231
320
122
Kienz
44
17
60
141
Klandorf
18
6
65
90
Stralau.
801
224
86
227
97
620
483
119
219
33
168
104
111
181
35
Streuzbruch.
102792
1870
787
1116
9
2
29
41
= 90
Krummensee
Weißenfee
7187
5423
1086 1743
555
4
7
38
43
4
Wittenau
1840
832
242
834
69
Lebniz
9
8.
18
87
25
Lichtenow
67
44
29
46
1
Kreis Niederbarnum.
68111
40356
Liebenthal
21
14
52
77
10348
7004
18366 1935
-
Lindenberg
26
18
120
147
8020 597 18576
Löbme
12
11
70
89
1
Lübars
15
32
24
63
4
753
315
114
240
209
57
28
73
107
Malz.
88.
52
42
98
•
123
64
160
222
44
47
54
108
81
Mehiow.
17
18
20
25
1
221
153
78
146
59
Münchehofe
19
18
25
88
1
Nassenbeide.
54
34
58
98
5
Nonnendamm
268
2
320
159
48
257
113 221
298
215
90
246
112
Neuholland
2
57
54
Petersbagen
235
114
83
108
2
Brenden.
35
30
34
39
-
Plößenfee
34
22
138
193
2
186
69
76
121
63
Rabnsdorf- Gut
76
87
36
75
34
67
16
89
124
9
·
575
418
105
219
22
Rubledorf
65
39
65
90
2
Sachienhausen.
228
153
42
181
115
77
35
47
55
9
1
43
42
-
64
62
85
91
3
193
179
139
238
48
306
194
96
186
35
.
76
48
90
91
136
101
80
187
34
18
76
82
912
453
211
291
122
72
58
18
15
91
47
88
63
13
244
168
152
209
10
Schwanebed
15
8
78
75
-
Seeberg.
17
7
25
34
.
21
11
84
104
1
Sopbienstädt
43
33
27
45
1
Spreeau.
27
19
69
71
1
Stolpe
57
45
35
57
2
Stolzenhagen
28
24
84
89
Sumunt
27
81
10
14
3
Bogelsdorf
38
25
34
48
Waidmannsluft
401
234
66
202
168
Wandlig.
84
18
115
178
19
Wartenberg.
30
18
54
72
Wenfidendorf
56
48
85
93
Werder
14
8
66
74
1
Werliee
206
155
73
158
358
239
66
211
97
66
56
127
145
Bevernid
260
98
105
131
Berpenschleuse
24
4
101
141
7
Zinndorf.
16
11
46
59
-
Bühlsdorf
64
41
21
30
3
A. Kleinere Lands gemeinden
Summe
18150
7948
Rabnsdorf- Gemeinde
Schildow
Schluft
•
Schmachtenhagen.
Groß- Schönebed.
Klein- Schönebed.
Schöneiche
Schönerlinde
Hoben- Schönhausen
Schönholz
Schönow
Schönwalde
Schönfließ
7810
46
5
118798 3020
Es handelt sich um einen raffiniert ausgesonnenen Erpresser. Feldzug, den die Eheleute gegen mehrere reiche Leute unters nommen haben sollen. Die Frau Groß soll es verstanden haben, Beziehungen mit älteren sehr wohlhabenden Männern anzuknüpfen und sie bei passender Gelegenheit in ihre eheliche Wohnung zu loden. Ihr Ehemann, der ganz zufällig" von der Untreue" seiner Gattin Kenntnis erhielt, erschien dann im passendsten Augenblick auf der Bildfläche, heuchelte übergroße Erregung, gebärdete sich als der schmählich betrogene Ehemann und soll dann gegen seine Opfer mit folossalen Erpressungen vorgegangen sein. Bei dem Rentier S. ist es bei einem Versuche geblieben, da der Bedrohte sich weigerte, die Geldansprüche des Angeklagten zu erfüllen, ihn vielmehr an seinen Rechtsanwalt verwies. Sehr schlimm soll es dem verstorbenen Kaufmann 2. ergangen sein, dem er nicht nur 63 000 m. bar, sondern auch für zirka 20 000 M. in Wechseln abgenommen und gerades zu zur Verzweiflung getrieben haben soll. Der über 70 Jahre alte, mit gutem Humor ausgestattete Kaufmann G. hatte eines Tages den Besuch der Frau Groß- Milpacher erhalten, die mit ihm in seinem Privatkontor über eine geschäftliche Angelegenheit Rüd sprache nehmen wollte. Dabei band sie dem alten Herrn seine in mit einem so liebenswürdigen Unordnung geratene Krawatte Lächeln zurecht, daß Herr G. dem hübschen Weibe etwas zu tief in die Augen blickte und deren Einladung, die Besprechung in ihrer Wohnung fortzusehen, gern annahm. Er ist dann dort von dem ..empörten Ehemann" überrascht worden. Es soll zu einer sehr stürmischen Szene gefommen sein, wobei der Angeklagte mit Gewalt gegen den alten Herrn vorgegangen sein und ihn gezwungen haben foll, einen Sichtwechsel von 15 000 M. zu unterzeichnen, der prompt am nächsten Tage eingelöst werden mußte.
Das Gericht beschloß, während der Dauer der ganzen Verhand lung die Deffentlichkeit auszuschließen. Da die Beweiserhebung eine sehr umfangreiche werden wird, sind zwei Tage für die Berhandlung in Aussicht genommen.
Zur Irrenhausaffäre des Studenten Hagen , die vor einigen Monaten die Oeffentlichkeit beschäftigt und zu ber schi denen gerichtlichen Schritten Veranlassung gegeben hat, ist zu melden, daß H. vor einiger Zeit aus der Privatirrenanstalt des Dr. Weiler entlassen worden ist. Durch diese Freilassung hat der Prozeß seine Erledigung gefunden. Der Student H. befindet sich zurzeit zu seiner Erholung in einem offenen Sanatorium.
Die Sittengeschichte vor Gericht.
Berlegung einer Versammlung in den Garten. In Moßen hielt der Genoffe Groger aus Rigdorf am 25. September 1910 im Gasthof von Janiczewsti eine öffentliche Versamm lung ab. Wegen des starten Besuches bestand die Absicht, von der Maßgabe des§ 8 des Vereinsgefeßes Gebrauch zu machen und die Versammlung in den Garten zu verlegen, welcher unmittelbar mit den Gasthofsräumen verbunden ist und auch für Restaurationsawede tatsächlich benußt wird. Infolge einer Rücksprache mit den Gendarmen unterblieb die Verlegung in den Garten. Groger beschwerte sich demnächst beim Landrat und dann beim Regierungs- Ergänzungsbandes Renaissance" zu der bekannten Sittengeschichte präsidenten in Potsdam , indem er geltend machte, die Gendarmen hätten gegen die Verlegung in den Garten Einspruch erhoben, was rechtswidrig gewesen sei.
In dem Urteil gegen den Buchhändler Adolf Geride hat das Gericht den Angeklagten von der Anklage, durch Verbreitung des
von Eduard Fuchs die Sittlichkeit verlegt zu haben, freigesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es: In diesem Falle handelt es fich um ein streng wissenschaftliches Wert, dessen Verbreitung nur unter ganz besonderen Umständen, die hier nicht vorliegen, unter den§ 184 Str.-G.-B. fallen fann." Falscheid?
Nachdem die genannten Verwaltungsinstanzen die Beschwerde berworfen hatten, klagte Groger beim Oberverwaltungsgericht. Dieses beschloß in einem früheren Termin eine Beweiserhebung. Am Sonnabend wurde die Sache von neuem verhandelt. Es han- Eine Anklage wegen fahrlässigen Falscheides, die gestern die delte sich zunächst um die Vorfrage, ob überhaupt eine im Streit- 5. Straftammer des Landgerichts III unter dem Vorsiz des Landberfahren angreifbare polizeiliche Verfügung vorlag, also eine An- gerichtsdirektors Godel beschäftigte, bot nicht nur wegen der beordnung der Polizei, die ein polizeiliches Gebot oder Verbot enthielt. teiligten Personen, sondern auch in juristischer Beziehung ein Die vom Oberverwaltungsgericht darüber veranstaltete Beweis- größeres Interesse. Die Anklage richtete sich gegen den praft. Arst erhebung hatte folgendes Ergebnis. Zwei Beugen des Klägers und Stabsarzt der Reserve Dr. Karl Zander in Charlottenburg , bekundeten nach Darlegung der Einzelvorgänge, daß die Gendarmen den Leiter des bekannten Zander- Saales, früher in der Potsdamer Straße . Der Angeklagte wurde beschuldigt, in der Ehescheidungs. für den Fall der Verlegung der Versammlung in den Garten die sache der Frau des früheren Hofopernsängers Stammer gegen Auflösung angedroht hätten. Die Gendarmen sagten dagegen ihren Ehemann aus Fahrlässigkeit im Jahre 1910 vor dem Landaus, es habe sich mehr um eine Unterhaltung allgemeiner Art einige gericht III einen Falscheid geleistet zu haben. Herr Stammer war Zeit vor Beginn der Versammlung gehandelt, die eingeleitet wor- im Jahre 1905 Besucher des Bander- Saales, der damals im Hause den sei durch die Frage, ob sie( die Gendarmen) auflösen würden, des Restaurants Alt- Bayern" installiert war. Stammer nahm wenn die Versammlung in den Garten verlegt werden würde. längere Zeit in dem Institut Lichtbäder und turnte de selbst. Dr. Gendarm Streichert bekundete, er habe seine Aeußerungen darauf Bander stellte dann nach seiner Ueberzeugung eine cantheitsart bei Herrn St. fest, die ihm Veranlassung gab, ihn einem anderen als inoffiziell angesehen. Er habe in unverbindlicher Art zur Arzt zur Behandlung zuzuweisen. Außer Herrn Stammer wurde Antwort gegeben: Sie haben ja Platz in der Stube, laffen Sie auch dessen Familie im Bander- Saale behandelt und entwickelte das man." Ueber die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der eventuell sich zwischen ihm und der Familie Stammer ein freundschaftlicher in Aussicht genommenen Verlegung der Versammlung in den Verkehr, der sich soweit ausbildete, daß er sich mit Herrn Stammer Garten habe er sich nicht ausgelassen. Und der andere Gendarm duzte. Es kam dann zwischen dem Ehepaar Stamer zu Diffe. meinte, es habe sich um eine Unterhaltung harmloser Natur ge- renzen, in deren Verlauf Frau Stammer eines Tages in Banjin den Angeklagten dringend anging, ihr näheves über den Charakter handelt. der Krankheit ihres Ehemannes mitzuteilen. Dr. Zander will gelehnt und sich dadurch die Freundschaft der Frau St. verscherzt dies unter Hinweis auf seine ärztliche Diskretion entschieden abhaben. Auch mit Herrn Dr. Stammer wurde der freundschaftliche
1
Rechtsanwalt Dr. Behrend als Vertreter des Klägers betonte, den eidlichen positiven Aussagen der beiden bürgerlichen Zeugen müsse der Vorzug gegeben werden. Es sei sehr leicht möglich, daß die Gendarmen, die der Angelegenheit weniger Bedeutung bei Verkehr abgebrochen und ein bestimmtes Vorkommnis gab dem gelegt hätten, bei der beinahe ein Jahr späteren Vernehmung sich Dr. Zander Anlaß, Herrn St. brieflich das Betreten des Bander nicht mehr recht der Einzelheiten erinnerten. Unmittelbar nach Saales zu verbieten. Seit dem Jahre 1905 bis zum Jahre 1910 dem Vorgange müßten sie doch wohl anderer Ansicht gewesen sein. hat sich sodann Dr. Bander um die Familie Stammer nicht mehr Denn bald danach habe der Landrat im Beschwerdeentscheide unter befümmert. Er wurde dann aber auf Antrag der Frau Stammer anderem gesagt: In der Sache selbst hätte der Gendarm mit Recht in den von dieser im Jahre 1909 angestrengten Ehescheidungsdie Ansicht vertreten, daß unter den obwaltenden Umständen die lage als Zeuge vernommen und bereidigt. Er wurde dabei über Verlegung in den Garten unzulässig gewesen sei. ein ganz bestimmt formuliertes Beweisthema vernommen. In Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage wegen unzulässig- Halpert nebenher eine Frage in die Debatte, die er dahin be= der sehr stürmischen Verhandlung warf der Rechtsanwalt Dr.
1) Bäblte 1907 zu Alt- Landsberg . 2) 1907 noch nicht vorhanden. feit des Verwaltungstreitverfahrens ab. Es führte aus: Nach den antwortete: Weder die Klägerin noch ein anderer habe von ihm Unter Zurechnung der inzwischen eingemeindeten Aemter Stöpenicker Aussagen der Gendarmen könne nicht anerkannt werden, daß in über den Charakter der Krankheit des Stammer erfahren 7 dem Gespräch mit den Gendarmen seitens diefer ein Gebot ober diesem Punkte sollte, wie behauptet wurde, der Angeliagte ferne