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Nr. 12. 29. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Dienstag, 16. Januar 1912.

Ausfall der Wahl in Miederbarnim.

Wahlbezirk

Es erhielten Stimmen:

dörfer 1912

-

Aus der guten Gesellschaft.

Biethen als Sammelkandidat aufgestellt, daneben entfielen auf Verbot ausgesprochen worden sei, in dem eine polizeiliche Ver­einen Nationalliberalen 86). Das Zentrum erhielt 2064 fügung im Sinne des Gesetzes gesehen werden könnte. Die Klage sei ( 1907: 490), Bolen 370( 481). Diese Zahlen werden nur somit nicht zulässig. Die genaueren Wahlziffern aus dem Wahlkreis Niederbarnim   wenig von den heute amtlich festzustellenden abweichen. Die Sozial­geben ein noch günstigeres Resultat als das von uns bereits am demokratie vereinigte 1907 bei 112 951 Wahlberechtigten und Sonnabend mitgeteilte. Danach entfielen auf Stadthagen   94 806 Wählern 61 Proa. der Wähler und 51,2 Proz. der Wahl- Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I   unter Vorsiz des ( 308.) 91 604 Stimmen gegen 57 862 Jahre 1907. berechtigten auf sich. In diesem Jahr ist bei Annahme von rund Landgerichtsdirektors Lieber begann gestern die ernenre Verhandlung Biethen( fonf.) erhielt 20150( gegen 34 694 im Jahre 1907). 150 600 Wahlberechtigten- eine anitliche Bekanntmachung ist noch gegen den wegen schwerer Erpressungen beschuldigten Fabrikbefizer Erdmannsdörfer( frf. p.) 13 576( im Jahre 1907 war nicht erfolgt der Prozentiatz der Sozialdemokraten auf 60,9 Proz. der Philipp Groß. Der schon lange in Untersuchungshaft sitzende An­A. Kleinere Landgemeinden. Wahlberechtigten und 72 Proz. der Wähler gestiegen. Die Wahlbeteili- geklagte ist angeklagt, im Jahre 1908 gegen einen Rentier Felix S. gung( 84,4 Proz. im Jahre 1907) ist wohl die gleiche in diesem Jahre. einen mißglüdten Erpressungsversuch unternommen, ferner im Außerordentlich erfreulich ist das auf dem platten Land Jahre 1908 von einem Kaufmann G. eine große Eumme heraus­dank der unermüdlichen opferwilligen Agitation unserer Genoffen gepreßt und in den Jahren 1906 bis 1909 durch eine fortgesette Erdmanns gewonnene Resultat. In den kleinen Landgemeinden( mit unter Handlung den inzwischen verstorbenen Kaufmann 2. durch Gewalt 2000 Einwohnern) betrug die Zahl der sozialdemokratischen Stimmen und Drohungen zur Hergabe von Geldern genötigt zu haben. Die im Jahre 1907: 7948, die des bürgerlichen Sammelkandidaten 11879. Sache ist schon einmal am 8. Dezember vor der 3. Straffammer Am 12. Januar wuchs die sozialdemokratische Stimmen verhandelt worden. Die Straffammer erklärte sich damals für zahl auf 13 150 an, während die Konservativen nur 7310, die Freis unzuständig und verwies die Sache an das Schwurgericht, weil sinnigen nur 3020 Stimmen auf sich vereinten. Die Sozialdemo- sie den Angeklagten für dringend verdächtig hielt, in dem Falle des fratie, die auf dem platten Land im Jahre 1907 noch um 3931 hinter Kaufmanns G. die Erpressung durch Gewalt und unter Anwendung der auf den bürgerlichen Sammelfandidaten entfallenen Stimmen von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zurückblieb, hat alio jezt beide bürgerlichen Parteien um 2818 überragt. begangen habe. Eine aktive Rolle in dieser Affäre spielt auch die jebige Beistehend geben wir eine Zusammenstellung der Einzel- Frau des Angeklagten, frühere Alice Milpacher. Sie hatte seiner ergebnisse 1907 und 1912, soweit diese die drei Hauptfandidaten zeit in der Bayreuther Straße eine luguriös eingerichtete Wohnung. betreffen. Die Drte, in denen 20 Zentrumsstimmen und mehr ab. Sie stand in intimem Verkehr mit einem verstorbenen weimarischen gegeben wurden, find: Lichtenberg  ( 407 St.), Ober- Schöneweide Prinzen, soll diesen Verkehr später zu Erpressungsversuchen aus­( 290), der Berliner   Stadtteil( 210), Weißenfee( 205), Pankow  ( 199), genußt haben und ist deshalb zu 8 Monaten Gefängnis berurteilt Rummelsburg  ( 195). Tegel  ( 121). Reinickendorf  ( 105), Friedrichsfelde   worden. Das gegen sie in der jebigen Anklagefache gleichfalls ers und Karlshorst  ( 93), Hermsdorf  ( 69), Friedrichshagen  ( 35), Tasdorf   öffnete Strafverfahren ist vorläufig eingestellt worden, da sie ( 81), Ralfberge( 30), Rosenthal( 23), Wittenau   und hohen- Schön zur Abwendung ihrer Ausweisung den Angeklagten Groß geheiratet hausen( je 20). hat, im Auslande weilt und nicht festgenommen werden kann. B. B. Städte und größere Landgemeinden.

Eggersdorf  

Eiche

Eichhorst.

1

5

14

8

Bernau

Gesamt- Summe

und

Es erhielten Stimmen:

7310 989 91604 57862 20150 34694

Gerichts- Zeitung.

Erdmanns dörfer 1912

Stadthagen

Ziethen

1912 1907 1912 1907

Arendfee

55

25

52

82

2

Ahrensfelde

56

41

96

103

11

Basdorf  .

44

17

44

71

3

Berg.

36

14

39

81

Bergfelde

68

19

23

28

20

Bernöve.

18

9

25

42

Biesdorf.

345

114

80

173

99

Birkenwerder  

252

212

113

266

122

Birtholz.

18

11

51

46

Blankenburg

77

44

32

73

40

Blankenfelde

105

71

45

69

17

Blumberg

38

28

247

254

Börnice.

13

7

74

91

1

Bollersdorf.

12

18

25

26

-

Borgsdorf  

65

49

34

55

Bruchmühle 1)

80

35

1

Buch

311

136

158

176

24

Dahlwitz

56

35

146

198

24

111

74

79

104

7

18

5

22

48

21

52

21

36

71

Wahlbezirl

Ertner

462

350

118

394

293

Stadthagen

Biethen

Faltenberg

49

30

51

91

1912

1907 1912

1907

Fredersdorf

188

121

111

124

5

Freienhagen

34

20

87

39

-

Friedrichsthal  

1305

1196

272

726

160

107

46

105

16

Frohnau2)

29

31

39

Alt- Landsberg

327

202

186

825

Germendorf

102

76

56

78

Lichtenberg  .

15094

8807

1840

3304

7

Glienide

Liebenwalde

212

97

185

390

147

55

46

52

12

Hammer

89

56

84

132

18

Dranienburg

1302

1059

421

1073

311 125 1503 119 524

Heiligenfee.

193

93

81

143

19

Heinersdorf

69

63

67

95

Borbag. Rummelsburg   9706

6319

1044

2134

1349

33

Hellersdorf  .

70

50

10

57

29

Franzönich Buchholz

562

417

171

380

129

Hennickendorf

202

132

74

96

21

Friedrichsfelde   und

Herzfelde

Karlshorst

2856

1742

844 1477

514

378

104

235

45

Hönow

13

17

85

85

Friedrichshagen  

2111 1682

491

1052

560 480

1

Stegel

Hermsdorf  .

694

369

211

406

301

56

43

58

93

4

Stalfberge

Nieder Schönhausen.

2370 1283

605

835

517

491

326

110

386

148

Narow

Ober- Schöneweide

4081 2682

294

696

438

73

29

77

103

28

Kaulsdorf  

Bankow  

7095 3762 1958

2738

1846

402

148

70

137

135

Menbaum

30

18

24

40

Reinickendorf  

6748 3382

838

1385

372

Roienthal

958

679

231

320

122

Kienz

44

17

60

141

Klandorf

18

6

65

90

Stralau.

801

224

86

227

97

Klosterfelde  .

Tasdorf  .

620

483

119

219

33

168

104

111

181

35

Streuzbruch.

Tegel  .

102792

1870

787

1116

9

2

29

41

= 90

Krummensee

Weißenfee

7187

5423

1086 1743

555

4

7

38

43

4

Wittenau

1840

832

242

834

69

Lebniz

9

8.

18

87

25

Lichtenow

67

44

29

46

1

Kreis Niederbarnum.

68111

40356

Liebenthal

21

14

52

77

Stadtkreis Berli  

10348

7004

18366 1935

-

Lindenberg

26

18

120

147

8020 597 18576

Löbme

12

11

70

89

1

Lübars

15

32

24

63

4

753

315

114

240

209

57

28

73

107

Malz.

88.

52

42

98

Marienwerder  

123

64

160

222

Marzahn  

44

47

54

108

81

Mehiow.

17

18

20

25

1

Mühlenbeck  .

221

153

78

146

59

Münchehofe

19

18

25

88

1

Nassenbeide.

54

34

58

98

5

Nonnendamm

268

2

Hohen Neuendorf  

320

159

48

257

113 221

Neuenhagen  

298

215

90

246

112

Neuholland

2

57

54

Petersbagen

235

114

83

108

2

Brenden.

35

30

34

39

-

Plößenfee

34

22

138

193

2

186

69

76

121

63

Rabnsdorf- Gut

76

87

36

75

34

Rehfelde  .

67

16

89

124

9

·

Rüdersdorf  .

575

418

105

219

22

Rubledorf

65

39

65

90

2

Sachienhausen.

228

153

42

181

115

77

35

47

55

9

1

43

42

-

64

62

85

91

3

193

179

139

238

48

306

194

96

186

35

.

76

48

90

91

136

101

80

187

34

18

76

82

912

453

211

291

122

72

58

18

15

91

47

88

63

13

244

168

152

209

10

Schwanebed

15

8

78

75

-

Seeberg.

17

7

25

34

.

Seefeld  

21

11

84

104

1

Sopbienstädt

43

33

27

45

1

Spreeau.

27

19

69

71

1

Stolpe

57

45

35

57

2

Stolzenhagen

28

24

84

89

Sumunt

27

81

10

14

3

Bogelsdorf

38

25

34

48

Waidmannsluft

401

234

66

202

168

Wandlig.

84

18

115

178

19

Wartenberg.

30

18

54

72

Wenfidendorf

56

48

85

93

Werder

14

8

66

74

1

Werliee

206

155

73

158

Woltersdorf  

358

239

66

211

97

66

56

Zehlendorf  

127

145

Bevernid

260

98

105

131

Berpenschleuse

24

4

101

141

7

Zinndorf.

16

11

46

59

-

Bühlsdorf

64

41

21

30

3

A. Kleinere Lands gemeinden

Summe

18150

7948

Mahlsdorf  

Malchom

Rabnsdorf- Gemeinde

Schildow

Schluft

Schmachtenhagen.

Groß- Schönebed.

Klein- Schönebed.

Schöneiche

Schönerlinde

Hoben- Schönhausen

Schönholz

Schönow

Schönwalde

Schönfließ

7810

46

5

118798 3020

Es handelt sich um einen raffiniert ausgesonnenen Erpresser. Feldzug, den die Eheleute gegen mehrere reiche Leute unters nommen haben sollen. Die Frau Groß soll es verstanden haben, Beziehungen mit älteren sehr wohlhabenden Männern anzuknüpfen und sie bei passender Gelegenheit in ihre eheliche Wohnung zu loden. Ihr Ehemann, der ganz zufällig" von der Untreue" seiner Gattin Kenntnis erhielt, erschien dann im passendsten Augenblick auf der Bildfläche, heuchelte übergroße Erregung, gebärdete sich als der schmählich betrogene Ehemann und soll dann gegen seine Opfer mit folossalen Erpressungen vorgegangen sein. Bei dem Rentier S. ist es bei einem Versuche geblieben, da der Bedrohte sich weigerte, die Geldansprüche des Angeklagten zu erfüllen, ihn vielmehr an seinen Rechtsanwalt verwies. Sehr schlimm soll es dem verstorbenen Kaufmann 2. ergangen sein, dem er nicht nur 63 000 m. bar, son­dern auch für zirka 20 000 M. in Wechseln abgenommen und gerades zu zur Verzweiflung getrieben haben soll. Der über 70 Jahre alte, mit gutem Humor ausgestattete Kaufmann G. hatte eines Tages den Besuch der Frau Groß- Milpacher erhalten, die mit ihm in seinem Privatkontor über eine geschäftliche Angelegenheit Rüd sprache nehmen wollte. Dabei band sie dem alten Herrn seine in mit einem so liebenswürdigen Unordnung geratene Krawatte Lächeln zurecht, daß Herr G. dem hübschen Weibe etwas zu tief in die Augen blickte und deren Einladung, die Besprechung in ihrer Wohnung fortzusehen, gern annahm. Er ist dann dort von dem ..empörten Ehemann" überrascht worden. Es soll zu einer sehr stürmischen Szene gefommen sein, wobei der Angeklagte mit Gewalt gegen den alten Herrn vorgegangen sein und ihn gezwungen haben foll, einen Sichtwechsel von 15 000 M. zu unterzeichnen, der prompt am nächsten Tage eingelöst werden mußte.

Das Gericht beschloß, während der Dauer der ganzen Verhand lung die Deffentlichkeit auszuschließen. Da die Beweiserhebung eine sehr umfangreiche werden wird, sind zwei Tage für die Ber­handlung in Aussicht genommen.

Zur Irrenhausaffäre des Studenten Hagen  , die vor einigen Monaten die Oeffentlichkeit beschäftigt und zu ber schi denen gerichtlichen Schritten Veranlassung gegeben hat, ist zu melden, daß H. vor einiger Zeit aus der Privatirrenanstalt des Dr. Weiler entlassen worden ist. Durch diese Freilassung hat der Prozeß seine Erledigung gefunden. Der Student H. befindet sich zurzeit zu seiner Erholung in einem offenen Sanatorium.

Die Sittengeschichte vor Gericht.

Berlegung einer Versammlung in den Garten. In Moßen hielt der Genoffe Groger aus Rigdorf am 25. Sep­tember 1910 im Gasthof von Janiczewsti eine öffentliche Versamm lung ab. Wegen des starten Besuches bestand die Absicht, von der Maßgabe des§ 8 des Vereinsgefeßes Gebrauch zu machen und die Versammlung in den Garten zu verlegen, welcher unmittelbar mit den Gasthofsräumen verbunden ist und auch für Restaurations­awede tatsächlich benußt wird. Infolge einer Rücksprache mit den Gendarmen unterblieb die Verlegung in den Garten. Groger be­schwerte sich demnächst beim Landrat und dann beim Regierungs- Ergänzungsbandes Renaissance" zu der bekannten Sittengeschichte präsidenten in Potsdam  , indem er geltend machte, die Gendarmen hätten gegen die Verlegung in den Garten Einspruch erhoben, was rechtswidrig gewesen sei.

In dem Urteil gegen den Buchhändler Adolf Geride hat das Gericht den Angeklagten von der Anklage, durch Verbreitung des

von Eduard Fuchs   die Sittlichkeit verlegt zu haben, freigesprochen. In der Urteilsbegründung heißt es: In diesem Falle handelt es fich um ein streng wissenschaftliches Wert, dessen Verbreitung nur unter ganz besonderen Umständen, die hier nicht vorliegen, unter den§ 184 Str.-G.-B. fallen fann." Falscheid?

Nachdem die genannten Verwaltungsinstanzen die Beschwerde berworfen hatten, klagte Groger beim Oberverwaltungsgericht. Dieses beschloß in einem früheren Termin eine Beweiserhebung. Am Sonnabend wurde die Sache von neuem verhandelt. Es han- Eine Anklage wegen fahrlässigen Falscheides, die gestern die delte sich zunächst um die Vorfrage, ob überhaupt eine im Streit- 5. Straftammer des Landgerichts III   unter dem Vorsiz des Land­berfahren angreifbare polizeiliche Verfügung vorlag, also eine An- gerichtsdirektors Godel beschäftigte, bot nicht nur wegen der be­ordnung der Polizei, die ein polizeiliches Gebot oder Verbot enthielt. teiligten Personen, sondern auch in juristischer Beziehung ein Die vom Oberverwaltungsgericht darüber veranstaltete Beweis- größeres Interesse. Die Anklage richtete sich gegen den praft. Arst erhebung hatte folgendes Ergebnis. Zwei Beugen des Klägers und Stabsarzt der Reserve Dr. Karl Zander in Charlottenburg  , bekundeten nach Darlegung der Einzelvorgänge, daß die Gendarmen den Leiter des bekannten Zander- Saales, früher in der Potsdamer Straße  . Der Angeklagte wurde beschuldigt, in der Ehescheidungs. für den Fall der Verlegung der Versammlung in den Garten die sache der Frau des früheren Hofopernsängers Stammer gegen Auflösung angedroht hätten. Die Gendarmen sagten dagegen ihren Ehemann aus Fahrlässigkeit im Jahre 1910 vor dem Land­aus, es habe sich mehr um eine Unterhaltung allgemeiner Art einige gericht III einen Falscheid geleistet zu haben. Herr Stammer war Zeit vor Beginn der Versammlung gehandelt, die eingeleitet wor- im Jahre 1905 Besucher des Bander- Saales, der damals im Hause den sei durch die Frage, ob sie( die Gendarmen) auflösen würden, des Restaurants Alt- Bayern" installiert war. Stammer nahm wenn die Versammlung in den Garten verlegt werden würde. längere Zeit in dem Institut Lichtbäder und turnte de selbst. Dr. Gendarm Streichert bekundete, er habe seine Aeußerungen darauf Bander stellte dann nach seiner Ueberzeugung eine cantheitsart bei Herrn St. fest, die ihm Veranlassung gab, ihn einem anderen als inoffiziell angesehen. Er habe in unverbindlicher Art zur Arzt zur Behandlung zuzuweisen. Außer Herrn Stammer wurde Antwort gegeben: Sie haben ja Platz in der Stube, laffen Sie auch dessen Familie im Bander- Saale   behandelt und entwickelte das man." Ueber die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der eventuell sich zwischen ihm und der Familie Stammer ein freundschaftlicher in Aussicht genommenen Verlegung der Versammlung in den Verkehr, der sich soweit ausbildete, daß er sich mit Herrn Stammer Garten habe er sich nicht ausgelassen. Und der andere Gendarm duzte. Es kam dann zwischen dem Ehepaar Stamer zu Diffe. meinte, es habe sich um eine Unterhaltung harmloser Natur ge- renzen, in deren Verlauf Frau Stammer eines Tages in Banjin den Angeklagten dringend anging, ihr näheves über den Charakter handelt. der Krankheit ihres Ehemannes mitzuteilen. Dr. Zander will gelehnt und sich dadurch die Freundschaft der Frau St. verscherzt dies unter Hinweis auf seine ärztliche Diskretion entschieden ab­haben. Auch mit Herrn Dr. Stammer wurde der freundschaftliche

1

Rechtsanwalt Dr. Behrend als Vertreter des Klägers betonte, den eidlichen positiven Aussagen der beiden bürgerlichen Zeugen müsse der Vorzug gegeben werden. Es sei sehr leicht möglich, daß die Gendarmen, die der Angelegenheit weniger Bedeutung bei Verkehr abgebrochen und ein bestimmtes Vorkommnis gab dem gelegt hätten, bei der beinahe ein Jahr späteren Vernehmung sich Dr. Zander Anlaß, Herrn St. brieflich das Betreten des Bander nicht mehr recht der Einzelheiten erinnerten. Unmittelbar nach Saales zu verbieten. Seit dem Jahre 1905 bis zum Jahre 1910 dem Vorgange müßten sie doch wohl anderer Ansicht gewesen sein. hat sich sodann Dr. Bander um die Familie Stammer nicht mehr Denn bald danach habe der Landrat im Beschwerdeentscheide unter befümmert. Er wurde dann aber auf Antrag der Frau Stammer anderem gesagt: In der Sache selbst hätte der Gendarm mit Recht in den von dieser im Jahre 1909 angestrengten Ehescheidungs­die Ansicht vertreten, daß unter den obwaltenden Umständen die lage als Zeuge vernommen und bereidigt. Er wurde dabei über Verlegung in den Garten unzulässig gewesen sei. ein ganz bestimmt formuliertes Beweisthema vernommen. In Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage wegen unzulässig- Halpert nebenher eine Frage in die Debatte, die er dahin be= der sehr stürmischen Verhandlung warf der Rechtsanwalt Dr.

1) Bäblte 1907 zu Alt- Landsberg  . 2) 1907 noch nicht vorhanden. feit des Verwaltungstreitverfahrens ab. Es führte aus: Nach den antwortete: Weder die Klägerin noch ein anderer habe von ihm Unter Zurechnung der inzwischen eingemeindeten Aemter Stöpenicker Aussagen der Gendarmen könne nicht anerkannt werden, daß in über den Charakter der Krankheit des Stammer erfahren 7 dem Gespräch mit den Gendarmen seitens diefer ein Gebot ober diesem Punkte sollte, wie behauptet wurde, der Angeliagte ferne

Forst und Alt- Landsberg  .