Sündigung auch angesichts der Erklärung des Fabrikantenverbandes Beuge Glafermeister Rate: Amt 8. Oftober 1909, also am Es folgt dann eine lange Reihe bon Beugen, die über alle mög aufrechterhalten, daß die allgemeine Aussperrung der organisierten Morgen nach der Tat, brachte der Angeklagte Kolbe einen Fenster- lichen Kleinigkeiten aussagen, die nur lose mit der zur VerhandSchuharbeiter im Bezirk Wermelskirchen , Dabringhausen , Burscheid flügel zur Reparatur. Es fiel sehr auf, daß aus dem ganz gefunden lung stehenden Straftat im Zusammenhange stehen. Ein Zeuge und Hilgen erfolgen würde, wenn die Kündigung nicht bis zum Holz ein Stüd herausgesägt worden war.( Die Anflage nimmt an, Henschel bezeugt dem Angeklagten Kolbe, daß er zu der Zeit, wo 19. Januar abends zurückgenommen werden sollte. daß in diesem Stüd Schrottörner gesessen haben, die schleunigft am 7. Oftober die Schüsse gehört worden sind, mit ihm zusammen beseitigt werden mußten.) Als der Zeuge dem Kolbe seine Ver- auf der Kegelbahn war. wunderung über diese ganz unerklärliche Herausnahme des Holzstückes ausdrückte, machte dieser nur eine Geste, als wollte er sagen: Ja, was macht man nicht für Dummheiten." Dem Zeugen fiel es ferner auf, daß Kolbe sehr viel Geld in seinem Portemonnaie hatte, als er am nächsten Tage die Reparatur bezahlte.
Die Sandsteinmetzen im Königreich Sachsen haben einen schönen Erfolg errungen Sie konnten einen Normaltarif zum Abschluß bringen, der für erva 1000 Steinmetzen gültig sein wird. Es fanden ctwa 20 Sigungen mit Vertretern beider Parteien statt. Die Vorlage der Unternehmer wurde in vielen Punkten umgestaltet, um dem Tarif eine Form zu geben, daß er von den Arbeitern angenommen Der frühere Gendarmerie- Wachtmeister Schaumann aus Dabenwerden konnte. Die Ortszuschläge betragen für Dresden Birna dorf, der plöblich sein Augenlicht verloren hat, hat seinerzeit, als 20 Proz., für Leipzig 15 Proz., für Chemniz, Niesa, Plauen und Behm verschwunden war und nicht wiederkehrte, der Frau Behm 3widau 8 Proz. Die Unternehmer mußten den Steinmeßen ein feine Ueberzeugung ausgedrückt, daß Mord vorliege. Frau Behm großes Entgegenkommen zeigen, sonst wäre im letzten Augenblick fei gang rot und verlegen geworden und habe gesagt:" Das wäre ja der Tarif noch gescheitert. Ginige Unternehmer wollten nämlich schrecklich! Na, ich werde ja wohl Not nicht zu leiden haben, denn mehrere Lohureduktionen einschmuggeln, was ihnen aber vorbei- ich kann mich als Schriftstellerin ernähren," Der Beuge ist der gelang. Für das Schärfen des Werkzeuges wird den Steinmegen festen Ueberzeugung, daß bei der vermeintlichen Tat ein Schuß von 1 Proz. vom verdienten Lohne vergütet. Unter allen Umständen außen durch das Fenster gegangen und durch diesen der beim wollten die Steinmetzmeister an der dreijährigen Tarifdauer fest Arbeiten im Zimmer sigende Lehm erschossen worden sei. Die abhalten. Dieser Vorschlag wurde von den Arbeitervertretern in be- gebrochenen Zweige des vor dem Fenster stehenden Ebereschen stimmtester Form abgelehnt, man einigte sich auf eine Tarifdauer strauches hätten auch den Standort des vermeintlichen Täters angevon zwei Jahren. Der Abschluß des Normaltarifs dürfte insbesondere deutet. Rechtsanwalt Dr. Schwindt hält dem Zeugen vor, daß er für die Steinmetzen im Maintal und im Maulbronner Gebiet von seinerzeit seine Ermittelungen zu dem Resumee zugespitzt habe: Der großem Interesse sein. Verdacht, daß die beiden Angeklagten den Behm ermordet haben könnten, sei hinfällig, dagegen sei es wahrscheinlich, daß Behm nach einem Mordversuch auf seine Frau flüchtig geworden sei. Der Beuge gibt zu, zunächst diese Ueberzeugung auf Grund der ihm glaubwürdig erschienenen Angaben der Frau Behm gehabt zu haben. Auf Grund der weiteren Ermittelungen sei er aber anderer Ueber= zeugung geworden.
Ausland.
Der Kohlengräberstreik im Borinage. Die halsstarrigen Unternehmer.
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Brüssel, 23. Januar. ( Eig. Ber.) Ebensoviel guten Willen die Kohlenarbeiter der Streifregion zeigen, die Situation einer gütlichen Lösung zuzuführen, soviel Mangel an Entgegenkommen zeigt die Gesellschaft der Grubenbesizer allen Bemühungen der Bergarbeiterföderation und des Provinzgouverneurs denn der Arbeitenminister gerubte nod) immer nicht direkt einzugreifen die Einberufung eines Schieds gerichts durchzuiegen, stellen die Grubenunternehmer ein starres Nein entgegen. Auch der letzte Verſuch, den der Gouverneur des Hennegau im Namen des Arbeitenministers" unternahm, ist gescheitert: das Syndikat der Unternehmer beharrt auf der vierzehn tägigen Lohnauszahlung. Und die Situation dauert unverändert weiter. Die erwartete Arbeitsaufnahme, die eine nachgiebigere
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Mehrere Zeugen, bei denen der Angeklagte Kolbe gearbeitet, beziehungsweise in deren Schanklokalen er verkehrt hat, geben diesem übereinstimmend ein gutes Leumundszeugnis. Die einen bekunden, daß er ein sehr fleißiger Arbeiter gewesen sei, der seine Pflicht immer erfüllt habe. Die anderen bestätigen ihm, daß er in den Schantlokalen sich immer ruhig betragen, nie Krakeel gehabt habe und allgemein beliebt gewesen sei. Diese Zeugen bekunden übereinstimmend, daß Kolbe ein zu Wizen und Späßen neigender Mensch sei, der gern anderen einen Bären aufbindet. Er hat sich einem Beugen gegenüber direkt dahin geäußert, daß er all den Leuten, die ihn wegen des Verschwindens von Behm befragen,„ den Buckel voll lügen" müsse, da er sie sonst nicht los werde. Er hat sich schließlich selbst bezüglich dieser ganzen Affäre gehänselt. So trug er eines Abends bei einem Maskenball, auf welchem er als Wildschütz" erschen, auf dem Rücken ein Schild mit den Worten:„ Ich suche Behm!"( Heiterkeit.) Nachdem sämtliche vorgeladenen Zeugen vernommen waren, entließ diese der Vorsitzende endgültig und ordnete die Fortsetzung der Verhandlung auf Donnerstag 9% Uhr an
Soziales.
Die Invalid en versicherungsanstalten besaßen an dem ge nannten Zeitpunkt nach dem Geschäftsbericht, den das Reichsversicherungsamt zu Anfang 1911 an den Reichstag erstattet hat, der Krankentassen belief sich auf 296,4 millionen Mart, ein Vermögen von 1660 Millionen Mart . Das Vermögen wovon 141 Millionen Mark allein auf die Detskrankenfassen entfallen.
Das Bermögen der staatlichen Versicherungseinrichtungen. Die Träger der sozialen Versicherung sind gefeglich gehalten Bahnsteigschaffner Dienand, der nicht weit von dem Behmschen Reservefonds für unvorhergesehene Ereignisse anzusammeln. Hause in Dabendorf wohnt, hat am Abend der vermeintlichen Tat Troz des langjährigen Bestehens der Versicherung sind auch bis zwei Schüsse gehört. Er hat wahrgenommen, wie nach den ersten heute viele Versicherungsorgane noch nicht in die Lage gekommen. Schuß eine Gestalt aus dem Hause fortrannte, die er aber nicht die Rüdlagen auf die gefezliche Höhe zu bringen. Immerhin erfannt hat. Der Zeuge soll nach der Behauptung der Frau Behm nehmen die Vermögen der Versicherungseinrichtungen von Jahr zu nicht gut auf sie zu sprechen sein. Er bekundet u. a.: Er habe gleich Jahr erheblich zu. Nachdem nunmehr die Ergebnisse der Krankendie Vermutung gehabt, daß etwas passiert" sei und vielleicht eine Mordtat vorlag. Der Zeuge hat seinerzeit auch die von dem Behm versicherung für das Jahr 1910 veröffentlicht sind, ist es möglich, schen Grundstück nach dem See führende Wagenspur gesehen und einen Ueberschlag über die Höhe der Vermögen aller verfolgt; er will gesehen haben, daß diese Spur offenbar absichtlich it aatlichen Versicherungsorgane für den Schluß des teilweise durch Fußtritte und Verscharren mit dem Fuß verwischt Jahres 1910 zu machen. worden sei. Beuge Dienand befundet weiter, daß er Kolbe bei verschiedenen Gelegenheiten über die Vorgänge vom 7. Oftober aushaltung habe u. a. am 8. Januar 1910 stattgefunden. Dabei habe gefragt und ihm geraten habe, die Wahrheit zu sagen. Solche UnterStolbe auf Vorhalt gesagt: Erschossen ist er ja worden, ich war es aber nicht, sondern es ist ein Hauptmann gewesen." Der Zeuge will dann Kolbe weiter vorgehalten haben, daß die Sache doch nicht so einfach gewesen sein könne, denn der Transport müsse doch schwer gewesen sein. Die Antwort hierauf sei gewesen: Er ist zuerst getragen worden, dann erst hat man ihn auf den Wagen geladen." Vors.: Wollte Kolbe Ihnen vielleicht einen Bären aufbinden? Zeuge: Das weiß ich nicht. Vorf.: Warum sind Sie denn nicht hinübergegangen, wie Sie die Schüsse hörten? Beuge: Ich wollte als Beamter mich in nichts hineinmischen. Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Und dabei haben Sie ausgesagt, daß Sie gleich an Mord gedacht hätten und Sie haben sich auch später an den Ermittelungen und Nachforschungen beteiligt! Zenge: Kolbe fagte u. a. zu mir, als ich sagte, ich hätte eigentlich hinüberkommen sollen: Es ist besser, daß Sie es nicht getan haben, denn ich hatte noch zwei Schüsse drin! Bei einer Unterredung mit Kolbe am Himmelfahrtstage 1910 habe dieser wieder gesagt: Lehm, jei erschossen worden. Als er in die Küche gekommen, habe es nach Menschenblut gerochen und die Frau habe in Papieren geframt.
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Haltung der Unternehmer Annahme des Schiedsgerichtsvorschlages gebracht hätte, ist in eine Ferne gerüdt, die vor der Hand unbemeßbar ist. Die Nachgiebigkeit der Arbeiter zeigt sich auch in der prinzipiellen Forderung des Auszahlungstermins selbst. Wir wiesen bereits darauf hin, daß es fich in dem gegenwärtigen Streit der 26 000 Kohlenarbeiter des Borinage nicht schlechthin um den neuen Auszahlungsmodus an und für sich bandelt, sondern um die an ihn geknüpfte vierzehntägige sündigungsfrist. Die Um änderung der früheren acht in die vierzehntägige Sündigungsfrist fönnte durch eine Reihe von Umständen zur Folge haben, daß der fündigende Arbeiter einen Monat fo gut wie feinen Lohn erhält. Hatte er früher eine schlechte" Grube, founte er sie nach acht Tagen verlassen und bekam in der neuen Grube nach acht Tagen seinen Lohn. Nach den nenen Bestimmungen müßte er 14 Tage auf seinem ungünstigen Arbeitsplatz ausharren, befäme beim Verlassen nur die entsprechend geringe Summe und hätte num in der neuen Grube wieder vierzehn Tage auf den Lohn zu warten. Man ficht, daß das scheinbar harmlose Arrangement der Unternehmer, bierzehntägig auszuzahlen, um die Abzüge für die Pensionskasse bequemer machen zu können, eine mit einer schweren materiellen Schädigung verbundene größere Gebundenheit des Arbeiters zur Folge hätte. Da das Wandern von einer Grube zur anderen eine häufige Erscheinung im Borinage ist, fetzen sich die Arbeiter gegen die Maßnahme der vierzehntägigen Einige Zeugen stimmen in der Ansicht überein, daß die geSündigung noch mehr zur Wehr wie gegen die Lebensgewohnheiten hörten Schüsse Flintenschüsse und nicht Revolverschüsse gewesen sein des Barrain", des Borinagearbeiters, verstoßende vierzehntägige müssen. Bu einem Zeugen hat Stolbe gesagt: es feien sicher ReAuszahlung. Immerhin zeigt sich, wie gesagt, ein Teil bolverschüsse gewesen, denn Behm habe einen schönen Revolver beder Arbeiter geneigt, im zweiten Bunfte nachzugeben, fessen. wenn sich nur im ersten eine Vermittelung erzielen Der Sachverständige Hofbüchsenmacher Barella: Die von ihm läßt. Wie wenig herausfordernd oder anmaßend der Standpunkt an Ort und Stelle vorgenommenen Versuche bezogen sich darauf, der Arbeiter ist, mag man nicht zuletzt an der Haltung der bürger- festzustellen, ob ein Unterschied zu bemerken sei zwischen dem Knall lichen Bresse erkennen, die sich im allgemeinen zu feiner Verteidigung eines bei geschlossener Tür abgegebenen Revolverschusses und eines der Unternehmer anläßt, im einzelnen fogar, wie z. B. der„ Soir". bem die" Intereffen der Industrie" gewiß noch etwas näher liegen wie die der Arbeiter, den Standpunkt der Arbeiter verständig unterstreicht.
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In der Sache des Streifs selbst ist noch mitzuteilen, daß die minister in der Kammer zu interpellieren. Die fleinen Kaufleute
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vor dem Hause abgegebenen Flintenschusses. Es ist nicht schover, diesen Unterschied festzustellen. Nach dem Gutachten ist es ferner möglich, daß bei der nahen Entfernung, die in Frage kommen fonnte, ein
voller Schrotschuß noch wie ein Kugelschuß wirkt
Ueber die Reservefonds der Berufsgenossenschaften liegen für Ende 1910 die Angaben noch nicht vor. Da aber der Buschlag nach gesetzlicher Bestimmung in Höhe von 7 Pro3. der Ende 1909 vorhandenen Beträge erfolgen mußte und diese bekannt sind, so ist als sicher anzunehmen, daß die Reservefonds der Berufs. genossenschaften sich Ende 1910 auf mindesteus 310 Millionen art belaufen haben. Danach hat das Vermögen fämt. lider staatlicher Versicherungsorgane Ende 1910 den Betrag von mindestens 2266,4 millionen Mart erreicht.
Die ärztliche Behandlung von Strafgefangenen.
Eine interessante Frage war dem Reichsgericht infolge inter Mlage des Küfers S. gegen den Bremischen Staat cor gelegt worden. Der Kläger hat sich beim Verbüßen einer Zuchthauss ftrafe in D. eine ich toere Grirantung( Lupus ) zugezogen. Im Sommer 1903 war er in dem Zuchthause an einem Dhrenleiden erkrankt. Der Anstaltsarzt hatte das Ausspritzen des Dhres angeordnet. Das wurde von dem Aufseher Wt. mit faltem Wasser Besorgt. Durch den beim Aussprigen betätigten fiarten Drud playte das Trommelfell, so daß bei dem Kläger auf dem einen Dhre Taubheit eintrat und sich auch ein Abzeß am se bildete, Nach der Behauptung des Klägers ist wegen der derwendung von schlechtem und unzureichendem Verbandsmaterial aus dem Geschwür das Lupusleiden entstanden. Für die erlittenen Schäden und ihre Folgen hat er gegen den Bremischen Staat Klage auf Schadloshaltung erhoben und diese Klage auf die§§ 31, 831 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gestützt.
Landgericht Bremen und Oberlandesgericht Hamburg haben den läger mit feinen Ansprüchen abgewiesen. Zur Begündung führen die Vorderrichter aus, daß die Strafvollstreckung auf öffentlichem Rechte be ruhe und daß die Behandlung von Strafgefangenen im Anschluß an die Strafvoll stredung erfolge und deshalb
Bergarbeiterföderation gestern beschlossen hat, den Arbeiten und einen Menschen sofort tötet. Der Eachverständige erörtert auf wiederholte Anregungen von der Geschworenenbank noch verschiedene des Streikgebietes machen gemeinsame Sache mit den schießtechnische Möglichkeiten, die in Frage kommen fönnen, wenn Streifenden. Sie beschloffen nach einer Protestmanifestation, man zu dem Schlug kommen soll, daß von außen ein Schuß auf den an der sich tausend Leute beteiligten, den Streifenden weiter zu im Zimmer ſizenden Behm abgegeben sein soll. Ireditieren. Trotz der Erbitterung und Ungeduld der Streifenden Aus weiteren Beugenvernehmungen ist hervorzuheben, daß ein denselben gefeßlichen Vorschriften unterworfen fei. Der in einer herrscht vollkommene Nube. Die Verluste der Industrie wachsen Bewohner in Dabendorf, der leicht anschlagende Hunde hat, be- Strafanstalt internierte Strafgefangene fann mit jedem Tag. Die Stolsöfen z. B. erlöichen aus Mangel an fundet, daß seine Hunde in der kritischen Nacht nicht angeschlagen sich deshalb nicht auf eine Haftung nach dem BürgerMaterial. Und das Wiederanzünden jedes einzelnen Ofens foftet haben. Das wäre aber wohl der Fall gewesen, wenn in jener Nachtlichen Gesetzbuch berufen. Jufolgedessen ist es ohne 6 bis 700 Front. Man läßt für teures Geld aus Westfalen und Nordfrankreich Sohlen kommen, die sich aber nicht für die Defen ein Handwagen mit einer Leiche vor dem Gehöft vorbeigefahren Belang, ob der Auftaltsarzt ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des Bremischen Staates war und ob der Aufseher fahrlässig des Borinage eignen. Den Unternehmern macht dies und anderes See mit Stangen nach dem Verschollenen abgesucht haben. Sie Fiskus für fahrlässiges Verhalten seiner Beamten nicht einzustehen. Auch zwei Beugen werden vernommen, die den Dabendorfer verfahren sei; denn nach landesgefeßlichen Bestimmungen hat der Männer ist ein Brunnenmacher, der andere ein Maler. Letterer eingeht, wie fie etwa eine Strantenheilansialt übernimmt, die für haben aber nur ein Paar alte Säde aufgefischt. Der eine dieser Daraus ist zu entnehmen, daß der Fiskus bei der Behand lung von Strafgefangenen teine Bertragspflicht erklärt, daß der See sehr moraftig und Nachforschungen aus diesem die ärztlichen Kunstfehler einzustehen hat. Der istus ist nur Grunde sehr schwierig seien. den Strafgefangenen ärztliche berpflichtet, Hilfe zur Verfügung zu stellen. Das Reichsgericht hat dieses eigenartige Urteil be
leine Sorgen, wenn nur ihr Standpunkt triumphiert, mag selbst die Industrie darob leiden.
Die organisierten Bergarbeiter beheben durchschnittlich 15 Fr.
wöchentlich.
Die Maschiniften und Heizer der Nohlenzechen von Südwales
haben mit einer Mehrheit von fast zwölf zu eins den Ausstand befchloffen, um Lohnerhöhungen durchzufeßen, die die Zechenbefizer abgelehnt haben. Die Kündigung soll am 1. Februar auf den 1. März erfolgen. Das würde einen Stilstand aller Kohlengruben von Südwales bedeuten auch wenn der Streit der Bergarbeiter der mieden wird. Der Ernst der Lage wächst dadurch, daß, wenn die Maschinen nicht im Gange bleiben, ein Teil der Gruben unter Wasser gesetzt wird.
Eine wilde" Regierung
wäre.
Mehrere Zeugen werden darüber befragt, ob ihnen aufgefallen sei, daß zwischen Frau Behm und dem Stolbe ein vertrauteres Verhältnis obwaltete. Die Zeugen können darüber nichts bekunden. Ein Zeuge erklärt auf Befragen, daß er dem Kolbe eine Mordtat nicht zutraue. Ein anderer Zeuge weiß wieder über einige verdächtige Aeußerungen des Kolbe zu berichten. Bei einem Gespräch über das Verschwinden des Behm soll Stolbe gesagt haben:„ Erschossen habe ich ihn; wenn Du mir 200 M. gibst, will ich Dir sagen, wo er liegt." Auf die weitere Aufforderung, doch näheres zu sagen,
dann würde er
die Hälfte der Belohnung abbekommen,
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tätigt und die Revision des Klägers zurüdgewiesen.
Volksbildung und Landeskultur.
Daß die den Agrariern so unangenehme Boltsbildung der wichtigste Faktor der Landeskultur ist, beweist eine in der Sozialen Kultur" veröffentlichte Statistit aus Desterreich.
Danach betrug die Zahl der Analphabeten
in Mähren 5,1 Proz., in Galizien 56 Proz., in der Bukowina 64 Bros. Der landwirtschaftliche Bodenreinertrag pro Kopf war
in Mähren 40,41 Sr., in Galizien 8,20 Kr., in der Bukowina 7,20 Kr. Es entfiel eine Landwirtschaftsschule
in Mähren auf 800, in Galizien auf 10 500, in der Bukowina auf 8700 in der Landwirtschaft tätige Berfonen.
ist offenbar die von Argentinien , weil sie den scharfmacherischen Ge- habe Kolbe geantwortet: Da wäre ich ja schön dumm, ich weiß Angeft. lüften der privatkapitalistischen Eisenbahnleitungen nicht nach Wunsch genau, daß ich dann meinen Kopf verlieren würde." und Gefallen entgegenkommt, wie aus Buenos Aires gemeldet Kolbe: Ich glaube nicht, daß ich so etwas gejagt habe; wenn es aber wird, hat der Ministerrat beschlossen, den Eisenbahngesell. der Fall sein sollte, so fann ich nur meine Gloffen über die Sache fchaften zu befehlen, daß sie binnen vier Tagen für und die an mich gerichteten Fragen gemacht haben. die Wiederherstellung eines normalen Verkehrs Bauunternehmer Rahn aus Dabendorf bekundet: Kolbe habe der Personen- und Güterzüge jorgen sollten und daß bis zum ihm an einem Tage zweimal ein Geständnis abgelegt. Auf dem 15. Februar der Eisenbahndienst im gesamten Nachhausewege aus einer Sneipe habe er zu ihm gesagt: Ganz im 11 m fange wieder aufzunehmen sei. Im zivilisierten" Europa Borf.: War der Angeklagte dabei vielleicht angetrunken?-8euge: in Mähren 49,92 Str., in Galizien 18,52 kr., in der Bukowina 19,84 r. - Im„ zvilisierten" Europa Vertrauen fann ich Dir ja sagen, daß ich ihn verbrannt habe. pflegen die Regierungen entgegenkommender zu fein. die Unternehmer in Streitfällen einfach von ihren Verpflichtungen und läßt ohne Strupel auch im Verkehrswesen ungeübte Streifbrecher auf die Menschheit los!
man
Das Geheimnis von Dabendorf. Zu der gestrigen Sitzung des Schwurgerichts am Landgericht II find zahlreiche Zeugen vorgeladen. Als erster wird Assessor Böttcher vernommen, der seinerzeit, als der Verdacht gegen die beiden Angeklagten laut wurde, die ersten Feststellungen amtlich an Ort und Stelle vorgenommen hat. Er berichtet über die einzelnen Verdachtsmomente und die Beob achtungen, die die Hypothese stüben mußten, daß die am Tage der Tat gehörten Schüffe nicht im Innern des Behmichen Hauses gefallen wären, sondern von außen in das Innere. Die Ohrenzeugen seien der Ansicht gewesen, daß es sich um Flinten- und nicht um Revolverschüsse gehandelt habe.
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in
Der Reinertrag des Hektars Ackerboden war Mähren 63,3 Kr., in Galizien 20,7 Kr., in der Bukowina 15,77 Kr. und der Reinertrag pro Hektar Gartenland war
Boltsbildung ist also bares Geld für die Land wirtschaft und die Großgrundbesizer schädigen das Bolt auch direkt durch ihre Schulfeindlichkeit.
Vorf.: Wie wollen Sie sich denn aber Das kann ich nicht sagen. erklären, daß Stolbe sich selbst so belastete? Beuge: Er war mir gegenüber immer sehr zutraulich. Er hat mir auch gesagt: Es wäre besser für ihn gewesen, wenn er in seiner alten Zude ge= blieben wäre, dann würde er dies nicht auf dem Kerbholz haben. Hus Industrie und Bandel. Auf die weitere Frage, wie er denn zu der Tat gekommen, hat Kolbe geantwortet: Ich konnte es nicht mehr mit ansehen, wie er seine Frau behandelte. Angefl. Kolbe: Ich weiß, daß ich einmal Deutschlands Kohlenversorgung im Jahre 1911. spät abends mit dem Zeugen nach Hause ging und er mich aufs Das rheinisch- westfälische Kohlentynoifat hat die Erhöhung Neue ausfragte. Da habe ich ihm gesagt: Run werde ich der Sache der Richtpreise um 25 Pf. bis 1 M. pro Tonne u. a. damit bald überbrüffig mit Eurer ewigen Fragerei! Jeder duffelige Kerl begründet, daß die in den Herbsimonaten eingetretene Besserung der quaffelt mich jetzt an. Daß Du das aber auch tust, habe ich nicht Lage des Kohlenmarktes im Dezember ungeschwächt angehalten und geglaubt. Na, Dir fann ich's ja sagen: Was ist da viel Blak zu weitere Fortschritte gemacht hat. Die Nachfrage war gegen Ende machen: die Flinte am Kopf, und da lag er. Da habe ich ihn des Jahres so stark, daß trop Inanspruchnahme der Lagerbestände dann verbrannt und die Asche in den Wind gestreut. Den kann Rückstände in den Lieferungen nicht zu vermeiden waren. feiner mehr finden! Benge: Der Angeklagte hat bei seiner Er- Erscheinung hängt natürlich mit dem lebhaften Geschäftsgang in der zählung auch Tränen in den Augen gehabt.-Angekl.: Ach Unsinn! Eisen- und Stahlindustrie sowie in den weiterverarbeitenden Ge Ich habe keine Tränen in den Augen! werben zusammen. Der Bedarf an Hausbrandkohle war bis gegen
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Dieje