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1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 227.

Einiges

über das Arbeitsverhältniß,

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unter Berücksichtigung

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Mittwoch. den 27. September 1893.

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pro forma

10. Jahrg.

Zahlungsstatt Gegebenen( freditirten Waaren, Koupons, fremden arme, 12 und mehr Stunden arbeitende, mit 2 Mart im Durch Münzsorten, Marten und Bons) entgegengesetzt werden darf. schnitt gelohnte Lohnarbeiter blieb dabei nichts mehr. Wir müssen Letzteres fällt, soweit es noch bei dem Empfänger vorhanden oder daher unsere Forderungen wiederholen, jetzt und so lange, bis diefer daraus bereichert ist, einer Hilfs- und in Ermangelung man uns berücksichtigt. Indeß aber, um ganz sicher zu gehen, einer solchen einer anderen Krankenkasse zu. Danach ist denn daß unsere gerechten Forderungen endlich einmal erfüllt werden, der Praxis des Berliner Gewerbegerichts. auch in verschiedenen, vor dem Gewerbegericht ausgefochtenen ist es unsere Pflicht, bei der Landtagswahl nur für solche Kan= Prozessen entschieden worden. In einem derselben wurde fest- didaten einzutreten, die entschieden und rückhaltlos die Interessen Die Gewerbe- Ordnung für das Deutsche Reich, in der gestellt, daß ein Restaurateur( Budiker) direkt zur Lohnzahlung des arbeitenden Volkes vertreten. Als solche sind nur die Faffung, welche sie nach verschiedenen Aenderungen 1891 erhielt, in eine Tischlerwerkstatt gekommen war, dort neben einem Kandidaten der sozialdemokratischen Partei zu bezeichnen, wie schreibt eine 14tägige Kündigungsfrist für Arbeiter und eine Schuldner Posto faßte und einige Mart, welche der Meister dem auch im letzten Landtage lediglich die sozialdemokratischen Ab­folche von 6 Wochen für Wertführer vor, insofern keine anderen letteren soeben hingelegt hatte, sofort in seinen geordneten es waren, die sich entschieden unserer Petition an Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer Taschen verschwinden ließ. Der beklagte Tischlermeister mußte genommen haben. Darum frisch ans Werk zur Landtagswahl getroffen werden. Die Frist fann verändert oder auch ganz nochmal blechen". und zur Petition! ausgeschloffen werden, jedoch müssen die vereinbarten Be Wie leichtsinnig sehr oft von Arbeitern und Arbeiterinnen dingungen für beide Theile, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schriftliche Arbeitsverträge geschlossen werden, haben eine ganze Glückliches Bayerland. Aus der Gerichtszeitung der gleich sein, sonst sind sie ungesetzlich und demzufolge ungiltig. Menge Gerichtsverhandlungen ergeben. Der Unternehmer Fränkischen Tagespost" vom 22. September. Anklage gegen Die gefeßliche Kündigungsfrist gilt als stillschweigend oder dessen Stellvertreter tommt beim Antritt der Ar- Mart. Segiz, 40 Jahre alt, verheirathet, Redakteur in Fürth , anerkannt, wenn fie beim Beginn des Arbeitsverhält- beit und sagt: Unterschreiben Sie mal," und unbesehen wegen Vergehens der Beleidigung durch die Presse. Staats­nisses nicht erwähnt wird. Soll eine Aenderung oder wird das Borgelegte unterschrieben. Nachher, wenn es sich anwalt Wolfenstetter, Bertheidiger Rechtsanwalt Dr. Held. Als der Ausschluß erfolgen, dann muß das ausdrücklich und unzweis um die Erledigung irgend eines aus dem Arbeitsverhältniß Beuge ist Bürgermeister Mann von Hof geladen. In Nr. 17 deutig geschehen. Besteht eine Kündigungsfrist und wird troß- erwachsenen Streites handelt, erfahren die Arbeiter zu ihrem der in Nürnberg unter Verantwortlichkeit des Angeklagten er dem der Arbeiter ohne Kündigung und ohne gefeßlichen Grund Erstaunen und Schrecken, daß fie Wochen oder Monate lang in scheinenden Zeitschrift" Bayerisches Wochenblatt" vom 22. April entlassen, hat er das Recht, eine entsprechende Entschädigung zu dem falschen Wahn gelebt haben, Rechte zu besitzen, deren sie sich 1. J. war eine Rorrespondenz aus Hof erschienen, in welcher bea fordern und zwar in Höhe seines Tagelohns für die Dauer der durch ihre eigene Unterschrift beraubten. Häufig erfährt der merkt war, daß, wenn die Arbeiter Hofs ein Fest feiern, sie die Kündigungsfrist. Der Arbeiter, der diese Entschädigung begehrt, Kläger oder die Klägerin vor dem Gewerbegericht erst, daß er, Kosten aus ihrer Tasche zahlen müssen, während die Herren muß darlegen, daß er die Zeitdauer hindurch, für die er Schadens bezw. sie, durch die eigenhändige Unterzeichnung eines Schrift- Stadtväter sich auf Kosten der Allgemeinheit ab­erfat verlangt, andere Arbeit nicht gehabt hat. Will oder kann stückes manchmal ist es blos ein einfacher Bettel aller füttern lassen; weiter war in der fraglichen Korrespondenz er dies nicht, so ist er nach§ 124b der Gewerbe- Ordnung be- weiteren Ansprüche an die Firma Soundso entfagt hat". Strafbar bemerkt, daß die Flaubeit der Arbeiter Hofs die Schuld trage, wenn rechtigt, ohne Nachweis eines Schadens, als Entschädigung für macht sich der Arbeitgeber, wenn er absichtlich verhinderte, bei der letzten Gemeindewahl kein sozialistischer Hecht in den liberalen den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der ver- daß das Unterschriebene gelesen wurde, und, vielleicht Karpfenteich gekommen sei, so daß im Rathhaus in der ge= tragemäßigen Arbeitszeit in diesem Fall aber höchstens für durch eine Drohung, die Unterschrift erzwang. Dann ist wohnten Weise fortgewurstelt werden könne. Magistrat eine Woche den Betrag des ortsüblichen Tagelohns fordern. der Inhalt des Schriftstückes in feiner Meise für und Gemeindekollegium Hofs stellten wegen dieses Artikels Ohne auf die Kündigungsfrist Rücksicht nehmen zu brauchen, den Unterschreiber bindend. Ein solcher Fall hat aber das Ge- Strafantrag wegen Beleidigung gegen Segit. Segit erklärt, die kann der Arbeitgeber Gesellen und Gehilfen auf eine Reihe von werbegericht noch nicht beschäftigt, immer war grobe Nachläffig- Absicht der Beleidigung habe ihm vollständig ferngelegen; er Gründen hin entlassen. Solche gefeßliche Gründe sind: Vor- teit im Spiele und jedesmal mußte der Kläger bezw. die Klägerin habe in diesem Artikel auch keine Beleidigung gefunden und zeigung verfälschter und falscher Arbeitsbücher und Zeugniffe, abgewiesen werden, auch wenn sie sonst noch so sehr im Recht denselben im übrigen auch für wahr gehalten. Beuge Mann um in Arbeit zu kommen; Diebstahl, Unterschlagung 2c.; un- waren. Der Beklagte hatte eben eine unanfechtbare Urkunde in erklärt, daß auf Kosten der Stadt niemals Diners stattge befugtes Verlaffen der Arbeit und beharrliche Verweigerung der der Hand. gefunden hätten; die gelegentlich der ersten deutschen Turnlehrer­dem Arbeiter aus dem Arbeitsvertrage obliegenden Ver- Bollmachten für die eventuellen Vertreter der streitenden Bersammlung bewilligten 600 Mark für Festivitäten seien für pflichtungen; unvorsichtiges Umgehen mit Feuer und Licht Parteien müssen, wenn es sich um Objekte von weniger als Dekoration, Musik und Drucksachen verbraucht worden; dem trotz erfolgter Verwarnung; Thatlichkeiten und grobe Be 150 M. handelt, mit dem Vermerk versehen sein: Objekt unter Diner habe er und ein Mitglied des Kollegiums beigewohnt und leidigungen gegen den Arbeitgeber, feine Vertreter und 150 M."; sonst kann ihre Stempelung verlangt werden. hätten sie die Zeche aus ihrer eigenen Tasche bezahlt. Die Staats­Familienmitglieder; vorsätzliche und rechtswidrige Sachbeschädigung Das Stellvertreterwesen hat sich übrigens, insofern Arbeit behörde nimmt selbstverständlich den Magistrat unter ihre Flügel und zum Nachtheil des Arbeitgebers oder eines Mitarbeiters; Ver- geber in Betracht kommen, zu einem Unwesen herausgebildet. beantragt Bejahung der Schuldfrage. In bekannter meisterhafter leitung der Familienangehörigen des Arbeitgebers und seiner Man möchte beinahe sagen, jeder, sogar der kleinste Arbeitgeber Weise tritt Dr. Held der Anklage entgegen und betont eingangs Stellvertreter zu unfittlichen Handlungen und die Ausübung von schickt seinen Vertreter, der in den weitaus meisten Fällen die Sach seines Plaidoyers, daß seit einigen Jahren, seitdem er Vertreter solchen mit den Genannten; Unfähigkeit zur Fortjeßung der lage nicht kennt und dadurch Verlegung des Termins herbeiführt. Der angeklagten Redakteure der Tagespost" vor dem Schwur­Arbeit, abschreckende Krankheit des Arbeiters. Unfähig zur Häufig werden die Prozesse dadurch verschleppt, daß der Arbeit gerichte sei, jedesmal Freisprechung der Angeklagten Fortsetzung der Arbeit wird der Arbeiter durch jede Krankheit, geber nicht persönlich erscheint. Es ist deshalb schon eine all- erfolgt fei. Der Staatsanwalt ziehe Sachen in die Verhandlung, durch die Einziehung zur Verbüßung einer Strafe und durch tägliche Praxis des Gerichts geworden, von der Gesetzes welche absolut mit der Anklage gegen Segiß gar nichts zu thun Heranholung zu einer militärischen Nebung u. a. m. dauere bestimmung Gebrauch zu machen, welche die Anordnung des haben; in der letzten Session sei Segiß auch freigesprochen worden, die Krankheit, die Strafe zc. auch nur einen Tag, so tann nach persönlichen Erscheinens der Partei mit Androhung einer Strafe trotzdem die Staatsbehörde bis zum letzten Augenblick das einer Entscheidung des Berliner Gewerbegerichts die Entlassung bis zu 100 M. vorsieht. " Schuldig" beantragt habe. Der Ausdruck fortwursteln" fei fofort erfolgen, nur muß der Arbeitsunfähige davon rechtzeitig Wie durch die Benuhung eines Stellvertreters, tann die überhaupt nicht beleidigend; im österreichischen Abgeordnetenhause benachrichtigt werden; die Entlassung ist tlar auszusprechen. Berschleppung eines Prozesses infolge Nichterscheinens wichtiger sei er dem Grafen Taaffe gegenüber gang und gebe; in Nürn Arbeitgeber, welche annahmen, die Krankheit löse ohne Beugen herbeigeführt werden. unentschuldigte Aus- berg gegenüber dem Magistrat; der Hofer Magistrat habe mit weiteres das Arbeitsverhältniß, wurden verurtheilt. Ge- bleiben der Zeugen an fich wird mit Geld und im Unvermögens Kanonen nach Spaßen geschoffen, derselbe habe sich ganz andere sellen und Gehilfen können nach der Gewerbe- Ordnung(§ 124) falle mit entsprechender Haft gestraft. Da hauptsächlich Vorwürfe gefallen laffen müffen, wie dies eine Reihe Artifel ebenfalls aus gewissen Gründen vor Ablanf der vertragsmäßigen Leute aus den arbeitenden Volte als Zeugen erscheinen, sei der Tagespost" bestätigen, so daß man wohl sagen könne, die Zeit und ohne Auffündigung die Arbeit verlassen, und zwar, hierauf besonders hingewiesen, Ist infolge unentschuldigten Aus- Stadtverwaltung Hof wurstle fort. Auch der Ausdruck, abfüttern wenn fie zur Arbeit unfähig werden; wenn der Arbeitgeber oder bleibens eines Zeugen ein neuer Termin erforderlich, zu dem der lassen auf Kosten der Allgemeinheit" sei nicht beleidigend; seine Vertreter fie und ihre Angehörigen grob beleidigen oder sich Beuge wieder geladen wird, dann hat der Zeuge auch die Kosten dies komme tagtäglich und in jeder Stadt vor; was für Fürth , gegen sie und ihre Angehörigen Thätlichkeiten erlauben; wenn dieses Termins zu tragen. Augsburg , Nürnberg , Erlangen nicht beleidigend sei, werde es fer Arbeitgeber, seine Vertreter oder deren Familienangehörige auch für Hof nicht sein. Bürgermeister Mann drückte sich in­die Arbeiter oder deren Angehörige zu unfittlichen Handlungen zwischen; die Sache dauert mir zu lange", meinte er. Replit und zu Handlungen wider die Gefeße verleiten, zu verleiten und Duplit waren kurz; aber die Ausführungen des Vertheidigers suchen oder mit ihnen begehen; wenn der Arbeitgeber den Ar hatten längst die Antlage über den Haufen geworfen. Nach beitern den schuldigen Lohn nicht in der bedungenen Weise aus­kurzer Berathung erfolgte Verneinung der Hauptfrage durch die zahlt, bei Stücklohn nicht für ausreichende Beschäftigung sorgt, Geschworenen, worauf Segit freigesprochen wurde. oder wenn er sich widerrechtlicher Uebervortheilungen gegen fie schuldig macht; wenn bei Fortsetzung der Arbeit das Leben oder die Gesundheit der Arbeiter einer erweislichen Gefahr ausgesetzt sein würde, welche bei Eingehung des Arbeitsvertrages nicht zu erkennen war. In den sieben ersten Fällen, welche als Entlassungsgrund bei bestehender Kündigungsfrist genannt wurden, ist die Entlassung nicht mehr zulässig, wenn die zu Grunde liegenden Thatsachen dem Arbeitgeber länger als eine Woche bekannt find. Von den zum Verlassen der Arbeit berechtigenden Gründen ist beim In betrachtkommen des zweiten der Austritt aus der Arbeit nicht mehr zulässig, wenn die zu Grunde liegenden Thatsachen dem Arbeiter länger als eine Woche bekannt sind.

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Zum Schluß sei nochmals darauf verwiesen, daß das Ge werbegericht sich Stralauerstraße 3-6 I befindet und daß die unentgeltliche Auskunftsertheilung des Morgens von 8-9 Uhr erfolgt. Vor der Inanspruchnahme von Wintelfonsulenten und sonstigen gewerbsmäßigen Klageverfertigern" ist dringend zu warnen.

Parteinachrichten.

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Man sieht, es giebt doch hier und da noch Stätten im Deutschen Reich, in denen ein freimüthiges Wort von der Presse gebracht, nicht mit dem Maßstabe preußisch- pickelhäubischer Staatsräfon gemessen wird. Seit einigen Jahren jedesmal Frei­sprechung des angeklagten Redakteurs! Klingt das nicht für Preßsünder anderec Orten wie ein Märchen aus Bimini,

Eine Konferenz der Parteigenossen in der Altmark wird der Wunderinsel? Freilich kommt in Betracht am Sonntag, den 15. Ottober, Nachm. 3 Uhr, zu Stendal , in Bayern Geschworene sind, die über Preßdelikte zu Ge­im Lokale des Herrn Wendt abgehalten. Auf der Tagesordnung richt figen, also Leute, die, mögen sie noch so sehr von steht: 1. Was lehrt uns die letzte Reichstagswahl? 2. Die Presse. 3. Organisation und Agitation. 4. Der Parteitag zu Köln . Alle auf die Konferenz bezüglichen Briefe find an Otto Görge3, Stendal , Weinbergstr. 15, 1, zu richten.

Nach mehreren Entscheidungen des Gerichts geht der Arbeiter feines Entschädigungsanspruches wegen seiner Entlassung ohne Kündigung und ohne gesetzlichen Grund verlustig, wenn er Eine Parteikonferenz für den 16. hannoverschen bei der Entlassung den Arbeitgeber in dem Glauben lasse, er sei Wahlkreis findet am Sonntag, den 8. Oktober, Nachmittags mit der Entlassung einverstanden. Dieser Glaube wird nach 3/2 Uhr, im Lokale des Herrn Peter Meyer, Abts- Pferdetränke 2, jenen Entscheidungen dadurch hervorgerufen, daß nicht die in Lüneburg statt. Auf der Tagesordnung steht: 1. Stellung: Weiterbeschäftigung oder die vierzehntägige Lohnentschä- nahme zu dem bevorstehenden Parteitag in Köln , event. Wahl digung verlangt wird. Will also ein Arbeiter den eines Delegirten zu demselben; 2. Sonstiges im Interesse der Entschädigungsanspruch geltend machen, und ihn sich sichern, Partei.- Zuschriften find an den Vertrauensmann daselbst, dann hat er dies bei der Entlassung sofort dem betreffenden A. Kretschmer, Abts- Pferdetränke 2, zu richten. Arbeitgeber zu sagen.

Klassenintereffen erfüllt sein, meistens doch noch nicht den prak­tischen Blick fürs öffentliche Leben verloren haben, Leute, die denn doch halbwegs ahnen, daß der Presse vor Gericht auch im Klassenstaat eine andere Stellung zukommt, als sie der moderne Durchschnitts- Staatsanwalt ihr beimessen muß. Und so frei wir uns vom Partitularismus fühlen, so sehr würdigen wir es, daß die Bayern ihre paar Refervatrechte, die sie aus der Zeit der Berriffenheit in die neue Herrlichkeit hinübergerettet haben, mit Händen und Füßen den Gelüften des heutigen Reichsunitaris­mus gegenüber festhalten.

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Todtenlifte der Partei. In Magdeburg ist am 22. Sep tember der Parteigenosse Samuel Groß plöglich infolge eines Schlaganfalls gestorben. Die Partei verliert in ihm einen treuen Eine wenig beachtete Bestimmung des Gewerbegerichts- Zur Verhaftung des Genossen Block in Elberfeld Anhänger, auf den gerade in kritischen Augenblicken immer zu Gefeßes ist die des§ 52, daß auf Antrag der obfiegenden Partei theilt die Elberfelder Freie Presse" auf mehrere Anfragen mit: zählen war, auch wenn Groß nicht öffentlich nach außen hin für die ihr durch das Erscheinen bei dem Gericht entstandenen Auf den Antrag, den Herrn Block aus der Untersuchungshaft auftrat. Bahlreiche Parteigenossen in Magdeburg sind ihm Berfäumniffe in dem Urtheil eine Entschädigung zugebilligt zu entlassen, ist noch kein Bescheid ergangen. Zur Antlage persönlich den größten Dank schuldig.- In Höchst a. M. wurde werden kann. Die Zubilligung einer Verfäumnißgebühr für das wegen Beleidigung des Reichskanzlers bedarf es eines Straf- am Sonntag der Parteigenosse Bagels unter starker Be­persönliche Erscheinen muß ausdrücklich vor der Fällung des antrages des Reichskanzlers. Ob ein solcher gestellt ist, wissen theiligung der Parteigenossen zur letzten Ruhe bestattet. Urtheils, also ehe sich der Gerichtshof zurückzieht, von der Partei wir nicht; falls der Reichskanzler ihn zu stellen ablehnt, muß beantragt werden, welche nach dem Verlauf der Verhandlungen die Strafverfolgung eingestellt werden. Polizeiliches, Gerichtliches c. auf einen bestimmten Erfolg rechnet. Daß der Herbst, der bekanntlich auch seine Freuden hat, Häufig tommt es, hauptsächlich unter Bau- Arbeitern, vor, Eine Parteifonferenz für den ersten Anhaltischen sich zum Einzug rüstet, wird auch den deutschen Sozialdemokraten daß der Budiker" während der Woche angepumpt" wird. Wahlkreis wurde am Sonntag in Dessau abgehalten. Die un der Beendigung der Gerichtsferien klar und die Lücken, welche Bei ihm wird dann oft der Lohn am Löhnungstage Konferenz, die von 14 Delegirten aus 6 Orten besucht war, die Rubriken Gerichtliches" und Unterm neuen Kurs" in den ausgezahlt, obwohl nur mit behördlicher Erlaubniß Lohn- nahm zunächst die vorläufige Abrechnung über den Wahlfonds legten Wochen leider zeigten, füllen sich wieder zur stillen Freude zahlungen in Schantstätten vorgenommen werden dürfen. Noch entgegen und trat dann in die Berathung über die Presse im aller Ordnungsphilister, die in ihrer Angst schon geglaubt haben öfter aber kommt es vor, daß der Gastwirth seine Forderungen Wahlkreise ein. Die Berichterstattung förderte die erfreuliche mochten, der neue Kurs wolle sich beim Trattement der Oppo­am Entlöhnungstage berichtigt erhält, bevor der Arbeiter einen Thatsache zu Tage, daß die Existenz des Voltsblatt" für An- fition gar der Maximen der" wilden" Länder Frankreich und Pfennig ausgezahlt erhalten hat. Das ist ungefeßlich. Der Lohn halt, nachdem die Abonnentenzahl von 1300 auf 8000 gestiegen England bedienen. Mein soweit sind wird glücklicherweise noch muß nach dem§ 115 der Gewerbe- Ordnung dem Arbeiter baar ist, nunmehr für vollständig gesichert gelten fann. Um aber nicht und bereits die vorige Woche hat an dem horrenden Straf­ausgezahlt werden. Die Zahlung in Marten oder Bons, welche eine Vergrößerung des Organs zu ermöglichen, wurde den Partei- maß, das deutsche Richter gegen unsere braven Parteigenossen in bestimmten Geschäften( beim Budiker) bei der Entnahme von genossen eine weitere Stärkung des Preßfonds ans Herz gelegt. Kunert und Neustergerling fällten, zur Evidenz gezeigt, mie vor Waaren als Zahlung angenommen werden, ist absolut unzulässig. Bum Kölner Parteitag wurde Fraute- Dessau als Delegirter ge- daß die Fünimänner Kollegien nach Leider laffen sich zu viele Bauarbeiter, allerdings auf wählt. Nachdem noch auf die Betheiligung an den 1896 ftatt- Bucht und Sitte wahren wollen. Auch die Blüthen­Schwindelbauten", darauf ein. Der Meister" hat findenden Landtagswahlen hingewiesen worden war, fand Schluß lese der legten Tage war einigermaßen ergiebig, wenn auch gerade fein Geld, der" Bauherr" ist lässig im Bablen der des Parteitags statt. nich so brillant, wie die vorhergehenden. fälligen Raten, die Arbeiter wollen für ihre Thätigkeit So kam vor dem Schöffengericht in 3eig am 21. Sep­wenigstens, bis Geld fommt" etwas zu effen" haben und Die sächsischen Landtagswahlen und die Eisenbahn- tember ein Beleidigungsprozeß eigener Art zur Verhandlung. Budiker mit den Marken steigt als rettender Engel aus seinem Arbeiter. Vou Arbeitern der sächsischen Staatsbahn wird Bei der legten Reichstagswahl kam ein Arbeiter aus Aue in das Dunstfaften empor. Daß die Arbeiter die Marken nehmen, läßt folgender Aufruf erlassen: Kollegen! Bald wird der Landtag Wahllokal zu Zangenberg, um seinen Zettel abzugeben. Da er fich schließlich entschuldigen oder doch wenigstens erklären, denn wieder zusammentreten, und da gilt es für uns, diesem, der sich auf dem Wege nach dem Wahllokal sehr überhaftet hatte, Hunger thut weh. Bezüglich biefer und anderer Arten von uns unsern Arbeitgeber, den Staatsfistus, zu beaufsichtigen und zur fo behielt er im Vokal seine Müge auf. Giu Mitglied des Wahl­gefeßlicher Bezahlung der Arbeitskraft fagt§ 116 der Gewerbe- Rechenschaft zu ziehen hat, aufs neue in einer Petition unsere vorstandes forderte ihn auf, dieselbe abzunehmen, da es doch der Ordnung, daß jeder, dessen Forderungen in solcher, dem erbärmliche Lage zu schildern und Ausbesserung derselben zu ver- Anstand erfordere. Der Arbeiter erwiderte, daß er wohl wisse, § 115 widersprechenden Weise berichtigt worden sind, zu jeder langen. Der letzte Landtag hatte allerdings nichts für uns übrig, was der Anstand verlange, aber er sei so erhitzt; überhaupt Zeit Bezahlung nach Maßgabe des§ 115 d. h. ohne Abzug und er brauchte zu viel zur Erhöhung der Ministergehälter, für die stehe ja auch das Müteabnehmen nicht im Wahlgesetz. Der in Baar verlangen tann, ohne daß eine Einrede aus dem an sonstigen hohen und höchsten Beamten, Geistlichen 2c., für uns Wahlvorstand fühlte sich hierdurch beleidigt und stellte den

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